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Tankflasche und Tauschflasche koppeln


elmarbierbauch am 06 Jun 2015 00:44:59

Hallo allerseits,

habe mir ein neues WOMO zugelegt und da ist eine Gas-Tankflasche drin, mit paar Adaptern und einigen Schläuchen, an einem ist ein Abstellventil für eine Campinggasflasche montiert. Damit kommt man wohl zurecht, obwohl ich Greenhorn nicht weiß für was das alles ist, das werde ich mir noch aneignen.

In der Beschreibung der Flasche steht daß man diese auch mit Campinggasflaschen kombinieren kann und beide zusammen betankt werden können. Das wäre eine feine Sache, zum Betanken macht man die 2. Flasche auf, danach schließt man sie wieder und hat sie so als Reserve. Es ist auch ein Foto in der Broschüre auf dem das abgebildet ist, aber wo der Schlauch der Tauschflasche angeschlossen wird sieht man nicht.

Momentan kann ich auch nicht nachschauen oder Bilder davon einstellen weil das alles im WOMO ist und sich dieses mit einem Kupplungsschaden weit weg in der Werkstatt befindet in die es der ADAC geschleppt hat.

Ich gehe mal davon aus daß auch die Grauen den Druck der Tanke aushalten müssen. Die Tankflasche hat 3 Anschlüsse, einer zum Befüllen, einer zur Entnahme und einer an dem ein Überdruckventil sitzt. Ach ja, in der Mitte ist noch eine Druckanzeige. Also kann man an keinen der Anschlüsse den Schlauch für die 2. Flasche anbringen. Das einzige wäre ein T-Stück beim Einfüllstutzen, aber:

-Dann wird der 80% Abschaltmechanismus für die 2. Flasche nicht betätigt, es sei denn er befände sich außerhalb der Flasche.
-Die Gummischläuche sind, so denke ich, für den Niederdruckbereich von 50mBar ausgelegt, halten die den Fülldruck überhaupt aus?

Will nächstes Jahr die Panamericana fahren. Aber darüber mache ich einen neuen Beitrag.

Elmar

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gerhardo am 06 Jun 2015 09:49:47

Hallo Elmar,

auf der Gastankflasche sind 2 Anschlüsse: Füllstutzen mit integriertem 80% Füllstopventil und Entnahmestutzen mit Handverschluss.
Zusätzlich befindet sich die Füllstandsanzeige auf der Flasche.
Eine kombinierte Betankung einer Tauschflasche ist unmöglich und unzulässig, weil diese keinen Füllstop hat und nicht dafür vorgesehen ist. Tauschflaschen werden auf einer Waage befüllt, um Überfüllungen zu vermeiden (Sicherheitsrisiko).
Übrigens: Aktuelle Wohnmobile sind mit 30mbar Gasanlagen ausgestattet.
In meinem Womo habe ich eine 14kg Tankflasche und eine 11kg Tauschflasche, angeschlossenm über Duomatic. Tankflasche mit Außenbetankung.
gerhardo

Schrauber71 am 06 Jun 2015 10:24:41

Tankflasche...sehr geil. Eigentlich wollte ich eihnen Unterflurtank verbauen- habe das bei meinem Bulli.
Aber Tankflasche ist ja eigentlich noch viel besser für mich, brauche da quasi nichts basteln.
Durch Deinen Beitrag bin ich drauf gekommen- danke ;-)
Grad eine bestellt.

Manfred

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andwein am 06 Jun 2015 11:05:38

elmarbierbauch hat geschrieben:..und da ist eine Gas-Tankflasche drin, an einem ist ein Abstellventil für eine Campinggasflasche montiert ??????????. In der Beschreibung der Flasche steht daß man diese auch mit Campinggasflaschen kombinieren kann.... Elmar

Aber nur zur Entnahme, zusammen mit einer Duo-Control oder ähnlichem. Zusammen betanken ist verboten, siehe andere Beiträge.-
Andreas

Gesmolder am 14 Jun 2015 17:49:47

Das Problem mit den Tankgasflaschen ist das du sie nicht mehr verbauen darfst.
Es gelten seit ca. 6 Monaten die Gleichen Bedingungen wie für Gastanks. Sie dürfen noch noch fest verrohrt angeschlossen werden. Das ist schon fast nicht möglich. Und das was man auf keinen Fall schafft ist sie so zu befestigen das sie einen Aufprall mit 20G übersteht.
Schade das pm das in seinem neuem Bericht nicht geschrieben hat.

Lars

Gogolo am 14 Jun 2015 18:47:33

Und? Wo soll das stehen? Wie lautet die Vorschrift genau? Ich möchte gerne selbst nachlesen...


Schade das pm das in seinem neuem Bericht nicht geschrieben hat.


Vielleicht weil es nicht stimmt?


Habe die Ehre

Gogolo

Pooh335 am 14 Jun 2015 20:47:51

Man kann natürlich eine Gastankfalsche und eine Tauschflasche parallel betreiben. Dazu benötigt man eine Duo Control Steuerung möglichst mit CS (Crashsensor), denn dann darf man auch während der Fahrt zum Beispiel die Heizung laufen lassen oder den Kühlschrank auf Gas haben. Das darf man nicht wenn man keinen Crashsensor verbaut hat.
Aber dies ist OneWay - nur Entnahme. Auftanken kann man selbst nur die Tauschflasche. Ob nun über einen Außenbetankungsstutzen oder einen in der Gasbox bleibt einem selbst belassen.
Die Gastankflasche hat fast den gleichen Status wie die normale Tauschflasche. Aber durch die Betanktungsmöglichkeit muss sie fest verbaut sein und darf nur mit Werkzeug entfernt werden können. Deshalb muss man sie zum Beispiel mit Stahlbändern im Gaskasten befestigen.
Manche Leute beim TÜV können leider eine Gastankflasche von einem Gastank nicht unterscheiden und beharren auf den 20G. Die haben schlichtweg zu wenig Ahnung.
Mein Mann hat mit Frau Nöfer (Gasfachfrau) [url]http://www.gasfachfrau.de/url] telefoniert nachdem wir genau diese Info vom TÜV bekommen hatten mit den 20 G und nicht zulassungsfähig usw. und sie bedauert, dass sie ja nun ihren Betrieb aufgeben müsse. :lol: Frau Nöfer war bald geplatzt, weil nämlich solche Auskünfte faktisch falsch sind und mit der Realität nichts zu tun haben. Unsere Gasprüfung werden wir übrigens nie beim TÜV machen! Es gibt genug Firmen, die auch Gasprüfungen durchführen dürfen, zumindest wenn alles im gelben Heft eingetragen ist. Bei Dekra können sie wohl prüfen aber kein gelbes Heft ausstellen.
Der TÜV Prüfer hat mir vor unserem Einbau nämlich stolz erzählt er hätte schon 3 Gastankflaschen nicht mehr genehmigt und die Entfernung gewünscht. Die Leute hätten jetzt alle ein Loch in der Aussenwand! Wir sind ja eigentlich nur hin um einen adäquaten Einbauort für den Füllstutzen zu erhalten. Dieser soll nämlich mindesten 50 cm zu jeder möglichen Öffnung sein (Fenster oder Tür!) Das ist bei uns eben sehr schwierig, da der Gaskasten hinter der Beifahrertür und neben der Aufbautür ist.
Allerdings haben wir dann so argumentiert, dass die Aufbautür zu sein muss um an den Füllstutzen dran zu kommen.

Scout am 14 Jun 2015 22:32:43

Pooh335 hat geschrieben:Die Gastankflasche hat fast den gleichen Status wie die normale Tauschflasche.

Was ist der Status einer Gastankflasche und einer normalen Tauschflasche und worin unterscheiden sich diese?

Aber durch die Betanktungsmöglichkeit muss sie fest verbaut sein und darf nur mit Werkzeug entfernt werden können. Deshalb muss man sie zum Beispiel mit Stahlbändern im Gaskasten befestigen.

Wenn eine Tankflasche an der Tankstelle befüllt werden soll, muss sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Eine Befestigung an der Wand des Gaskastens reicht nicht aus.
Das ist das Problem der Gasgötter. Sie verkaufen Halterungen für die Gastankflaschen, die die Belastung von 20 g aushalten. Der Käufer ist verantwortlich, dass die Halterung am Fahrzeug montiert wird, dass sie ebenfalls die Kräfte von 20 g aushält. Am Gaskasten ist das nur schwer möglich.

Pooh335 hat geschrieben:Manche Leute beim TÜV können leider eine Gastankflasche von einem Gastank nicht unterscheiden und beharren auf den 20G. Die haben schlichtweg zu wenig Ahnung.

Wenn du weißt, dass die Leute vom TÜV eine Gastankflasche von einem Gastank nicht unterscheiden können, dann bist Du doch bestimmt in der Lage dies zu beschreiben. Beschreibe es doch bitte, der Unterschied wäre sehr interessant.
Wenn die Flasche an der Tankstelle betankt werden soll, muss sie so befestigt sein, dass sie Kräfte von 20 g aushält. Da haben die Leute beim TÜV schon recht.

Mein Mann hat mit Frau Nöfer (Gasfachfrau) …...

Es gibt Regeln für die Betankung von Flüssiggas an Tankstellen und es gibt Regeln für die Art der Befestigung von Gastanks oder Tankgasflaschen am Fahrzeug, wenn sie betankt werden sollen. Das, was darin steht ist zu beachten und nicht das was eine Gasfrau sagt.
Die Äußerungen der Gasfrauen oder Gasmänner sind Meinungsäußerungen und dienen wohl in erster Linie der Sicherung ihres Geschäftes. Die haben lange Zeit die Käufer im Unklaren über die richtige Befestigungsart gelassen und müssen halt die Konsequenzen tragen. Sie haben den Leuten doch die Tankflaschen verkauft obwohl von Anfang bekannt war, dass eine Betankung an der Tankstelle nicht legal ist, weil eine ordnungsgemäße Befestigung nicht möglich ist. Sie haben daran vermutlich auch gut verdient.


Scout

Pooh335 am 14 Jun 2015 23:12:05

Hallo Scout!
Ich verstehe jetzt nicht warum du meinem Beitrag zu zerfledderst. Vor allem, weil du in einem anderen Thread vom Prinzip her genau das gleiche geschrieben hast.
Es gibt halt den Unterschied zwischen Gasttanks und Gastankflaschen.
Warum eine Gastankflasche an einer Tankstelle aber 20G aushalten können soll ist mir schleierhaft. Ich würde es bei der Fahrt vielleicht noch verstehen.
Wobei wenn mein Womo 20G aushalten müsste, wäre die Gastankflasche sicher das letzte Problem…

Und zum Thema Gasfachfrau: Das ist der Firmenname von einem der bekannten Anbieter.
Ich denke die großen Anbieter in Deutschland sind Wynen und die Gasfachfrau.

Und mal so nebenbei bemerkt. Ein PKW mit Gastank wird es selten schaffen die 50 cm Abstand zum Einfüllstutzen einzuhalten. Ich persönlich kenne kein Auto wo der Tankstutzen nicht direkt neben einer Tür ist.

Scout am 15 Jun 2015 00:00:41

Pooh335 hat geschrieben: Ich verstehe jetzt nicht warum du meinem Beitrag zu zerfledderst. Vor allem, weil du in einem anderen Thread vom Prinzip her genau das gleiche geschrieben hast.
Ich schreibe zwar über Gas, aber unbegründete Anschuldigungen und unüberlegtes Zeug schreibe ich nicht.
Immerhin hast Du einige Dinge geäußert von denen ich gerne wüsste wie Du es meinst. Du unterstellst den Leuten vom TÜV, dass sie eine Gastankflasche von einem Gastank nicht unterscheiden können. Auf meine Bitte um Aufklärung kommt die Antwort
Es gibt halt den Unterschied zwischen Gasttanks und Gastankflaschen.
zeigt, dass du selbst anscheinen nicht in der Lage einen Unterschied zu erklären und erlaubst dir ein Urteil über die Leute.

Und zum Thema der Informationsqualität von Gasfachfrau oder Gasfachmann.
Ich habe die Entwicklung der Gastankflasche etwas verfolgt.

Erster Akt.
Zuerst haben die Firmen Tankflaschen verkauft die mit den vorhandenen Kunststoffbändern in dem Gaskasten befestigt wurden. Der User war der Meinung, dass er damit die Tankflasche an der Tankstelle befüllen könnte.
Hat sich als falsch erwiesen.
Die Flasche darf zum Befüllen nicht aus dem Gaskasten entnommen werden.
Die Tankflasche ist nicht richtig befestigt. Die Befestigungen dürfen nur mit Werkzeugen geöffnet werden können.

Zweiter Akt.
Damit der Tankwart die falsche Befestigung nicht mehr sieht haben viele den Befüllschlauch mit Befüllstutzen nach außen verlegt oder von Fachfirmen verlegen lassen.
Der Tankwart hat zwar nichts mehr gesehen, aber die Tankflasche war nach wie vor falsch befestigt und die Erkenntnis der falschen Befestigung hat zugenommen.
Die Tankflasche darf ja ohne Werkzeug nicht entnehmbar sein.
Die Firmen verkaufen jetzt zu der Tankflasche Befüllschläuche und außen liegende Tankstutzen.

Dritter Akt.
Es sind neue Halterungen erforderlich.
Die Firmen verkaufen jetzt zusätzlich Halterungen in denen die Flaschen fest verankert sind. Jetzt ist wohl alles OK, meint zumindest der Käufer.
Es wird nun langsam offensichtlich, dass eine Tankflasche nur dann betankt werden darf, wenn die Halterung bestimmten Kräften standhält. Stichwort, Kräfte von 20 g.
Da die Halterungen an der Wand des Gaskastens befestigt sind, halten sie diese Kräfte nicht aus.

Vierter Akt.
Die Firmen verkaufen Halterungen für Flaschen, die die Kräfte von 20 g aushalten. Der Käufer meint, dass jetzt alles OK ist. Ist es nicht, denn ihm wird nicht klar, dass die Halterung fest am Fahrzeug und nicht nur an der Gaskastenwand befestigt werden muss.Konsequenz, keine der Tankflaschen darf an einer Tankstelle befüllt werden.

Hierzu meine Frage.
Ab wann wussten die Firmen, dass eine Tankflasche unter den zurzeit gegeben Bedingungen nicht betankbar sein wird und haben trotzdem ohne entsprechende Information weiterverkauft?
Wurden die Käufer von Befestigungen darüber informiert, wie eine Befestigung ausgeführt sein muss damit eine Tankflasche betankt werden kann?

Und mal so nebenbei bemerkt. Ein PKW mit Gastank wird es selten schaffen die 50 cm Abstand zum Einfüllstutzen einzuhalten.
Und mal so nebenbei bemerkt, das gilt für Wohnmobile und nicht für Pkw.


Scout

andwein am 15 Jun 2015 13:15:05

Hallo scout,
ich habe in einem anderen Beitrag ein "geteilte Meinung" zu dem Thema dargestellt. Bei der obigen Beschreibung bin ich voll deiner Meinung. Der Unterschied liegt halt "bei nicht an der Tankstelle betankt" und "Betankung an der Tankstelle durch eine darauf ausgebildete Person".
Das ist aber sicherlich spitzfindig, weil es an der SB-Tankstelle niemanden gibt, der dein Auto betankt, weder mit Diesel noch mit Gas. Tatsache ist (und bleibt wahrscheinlich für die nächste Zeit) jeder kann das auslegen wie er will. Du kannst nur dagegen klagen, z.B. gegen den TÜV/Dekra oder wie die alle heißen. Erfolg wird keiner haben!
Ich habe heute erfahren, dass die Dekra den TÜV für mein Womo abgelehnt hat: Grund: Bei meinem 3,5t Ford ist eine Goldschmitt Zusatzluftfederung mit TÜV-Bescheinigung und ABE eingebaut, aber nicht in den Kfz-Papieren eingetragen. Der TÜV-Mitarbeiter in Stgt meinte 2011 auf meine "Muss ich eintragen-Frage": können sie machen, aber sie können es auch lassen, sie haben ja eine ABE. Der jetzige Dekra Prüfer sagt. Fahrzeug stimmt nicht mit den Papieren überein, also keine Abnahme. Der Einbau erfolgte 2008, TÜV-Termine waren 2011 und 2013, beide Male ohne Beanstandung und ohne Eintrag.
Die einen sagen Willkür (in diesem Falle z.B. ich), die anderen Auslegungssache. Der Werkstattmeister lässt jetzt den TÜV am Mittwoch machen, den da kommt der richtige TÜV. Ich bin gespannt.
Andreas

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