So wie Rumbuddel schreibt ist es richtig.
Bis 12/06 haben die Fahrzeuge Bestandschutz.
Diese dürfen während der Fahrt Heizen und den Kühli betreiben, auch ohne Crashsensor.
Besitzer der alten SL3002/5002 dürfen ihre Heizung während der Fahrt betreiben wenn sie vor 1991 gebaut wurde.
Nach 1991 war nur noch die S3002K für dieses vorgesehen.
Habe diesen Sachverhalt direkt mit Truma in Putzbrunn besprochen. Liegt 10km von meinem zu Hause entfernt.
Die machen auch immer die Gasprüfung und haben den neuen Duo Control ohne CS eingebaut. Auf anraten von Truma habe ich auf den CS verzichtet.
Der wäre nicht nötig.
Ich dürfe mit Heizung und Kühlschrank auf
Gas fahren.
Was an einem 20 Jahre alten, unserer ist im 25. Jahr, unsicherer sein soll als bei den neueren muss ich nicht verstehen.
Die Anlage wird alle zwei Jahre überprüft. Genauso wie die Geräte.
Noch einen Punkt zu den S3002/5002 Heizungsbenutzer während der Fahrt.
Es ist von Truma erlaubt und so in der Betriebsanleitung beschrieben wird aber nicht empfohlen.
Voraussetzung ist erstmal die richtige Kaminabdeckung (T2 oder T3) und das der Kamin 10 cm über alles reicht damit der richte Zug entsteht.
Wenn es doch gemacht wird soll man beim ersten mal drauf achten ob die Flamme im Schauglas bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten nicht umschlägt und nach unten brennt.
Dazu braucht man beim ersten Test eine zweite Person. So die Anleitung vom Truma Techniker.
Resultat wäre das die Kabel der Zündsicherung verbrennen und die Heizung gar nicht mehr brennt.
Und nein das
Wohnmobil brennt dabei nicht ab. Man hat dann nur eine defekte Heizung.
Dann zu Frankreich.
Mein Wissenstand ist das Fahrzeuge nach 2007 mit CS die Geräte während der Fahrt benutzen dürfen. So weit bekannt denke ich.
Wer aber jetzt denkt das er bei einem älteren Fahrzeug vor 2007 nur einen Druckregler mit CS nachrüsten muss irrt.
Ältere Fahrzeuge dürfen in Frankreich die Gasdanlage nicht benutzen, selbst wenn ein Druckregler mit CS nachgerüstet ist.
Die Flaschen sollen zugedreht sein.
Da ich einen Verweis auf die Protzmobil nicht geben darf, einfach mal in Google nach "frankreich gasanlage wohnmobil" suchen, hier noch was zum lesen vom ADAC.
--> LinkUdo