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Gasprüfung für Heizung während der Fahrt


tiefschneewikes am 26 Jul 2015 10:37:55

Hallo,

ein Bekannter hat mir gestern erzählt, dass die Prüfplakette nicht mehr erteilt wird, wenn die Heizung während der Fahrt benutzt werden kann. Die Gasgeräte müssen so umgebaut werden, das Sie während der Fahrt nicht mehr funktionieren. Stimmt das? Ich heize, im Winter, immer während der Fahrt.

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eragon am 26 Jul 2015 11:29:44

tiefschneewikes hat geschrieben:Die Gasgeräte müssen so umgebaut werden, das Sie während der Fahrt nicht mehr funktionieren. Stimmt das? Ich heize, im Winter, immer während der Fahrt.


Guten Tag,

ich heize auch während der Fahrt und werde es auch weiterhin machen.

eragon

Scout am 26 Jul 2015 12:38:53

tiefschneewikes hat geschrieben:ein Bekannter hat mir gestern erzählt, dass die Prüfplakette nicht mehr erteilt wird, wenn die Heizung während der Fahrt benutzt werden kann. Die Gasgeräte müssen so umgebaut werden, das Sie während der Fahrt nicht mehr funktionieren. Stimmt das? Ich heize, im Winter, immer während der Fahrt.
Frage deinen Bekannten wie eine Heizung erkennt ob sie sich gerade während der Fahrt oder im Stehen befindet.
Der Prüfer prüft ob die Gasanlage OK ist. Ob ein Regler eingebaut ist mit dem man während der Fahrt die Heizung, bzw. Gasgeräte betreiben kann oder nicht, liegt in der Verantwortung des Womo-Betreibers.
Wenn bei Bj. 2009 eine Secumotion oder Crash Sensor eingebaut ist, kann man es. Wenn nicht, eben nicht. Es gibt keinen Zwang Secumotion oder Crash Sensor einzubauen.


Scout

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Tinduck am 26 Jul 2015 13:18:44

...und war es nicht so, dass für Fzg. vor BJ 2007 Bestandsschutz besteht und die Gasgeräte auch ohne Duomatic CS während der Fahrt betrieben werden dürfen?

Noch ein Argument für ältere Gebrauchte :D

Bis denn,

Uwe

tiefschneewikes am 26 Jul 2015 13:25:15

Hallo Scout,

ich bin nicht einer der hin un her rennt und sagt, der hat geagt, er hätte gehört. Ich werde also nicht zu meinem Bekannten gehen und fragen...

Mich hat nur interessiert ob jemand in dieser Richtung schon was gehört hat. Aus deinem Beitrag schließe ich, dass du darüber nichts gehört hast - Danke. Ich kann es mir auch nicht vorstellen, bin aber im Winter viel unterwegs und wurde im ersten Moment unsicher ob da was dran.

Scout am 26 Jul 2015 13:33:59

tiefschneewikes hat geschrieben:ich bin nicht einer der hin un her rennt und sagt, der hat geagt, er hätte gehört. Ich werde also nicht zu meinem Bekannten gehen und fragen...

Es war auch mehr rhetorisch gemeint um zu verdeutlichen, dass so etwas praktisch nicht möglich ist.
Natürlich würde es mich schon interessieren wie solche Ideen aufkommen können.


Scout

Rumbuddel am 26 Jul 2015 22:26:07

Als wir unser voriges Womo, ein 92er Hymer kauften, habe ich mich bzgl. einiger technischer Details und deren Betriebserlaubnis erkundigt.
Bei alten Gasanlagen dürfen bis EZ 12/06 sowohl der Kühli als auch die Heizung während der Fahrt auch ohne Secumotion u.a. betrieben werden.
Eine Ausnahme bildet Frankreich, von deren Regelung ich aber keine Ahnung habe.

Menkehorstbecker am 26 Jul 2015 23:40:44

Hallo,
wenn man sich mal einige verunfallte Wohnmobile anschaut, fühlt man sich bestimmt besser, wenn die Gasflaschen während der Fahrt zugedreht sind.

Bei mir sind die Flaschen wähend der Fahrt immer geschlossen. Kühlschrank läuft über 12V, Heizung über das Fahrzeug.

Viele
Thomas

felix52 am 27 Jul 2015 01:07:27

Thomas,
mir reicht es, allein schon aus Bequemlichkeit, wenn die Gaszufuhr zuverlässig bei plötzlichem Druckkausfall
geschlossen wird. Und dazu, wie ja zutreffend von Scout gesagt wurde, ist eine "Secumotion" von Truma
nötig. Oder gibt es diesbezüglich auch noch einen anderen Hersteller, dessen System europaweit inkl.
Frankreich seit 2007 zugelassen ist?
Ich bin sicherer, wenn das zuverlässig automatisch passiert, genau so, wie bei Einstiegstreppen.
Nicht, weil Irgendjemand versichert, er würde das "Immer tun"! :wink:
Und wer an einem mehr als 20 Jahre alten Fahrzeug den Gashahn offen lässt, weil er "Bestandsschutz hat? :eek:
Na ja: Ihn triffts zuerst. :(

Eine anderslautende, Alles verändernde Regelung wäre wohl schon längst seitens Truma bekannt.

Liebe "Tiefschneewikes":
Du hast eine Secumotion von Truma "on board?

Sach ma Bescheid, bitte. :wink:

gary32 am 27 Jul 2015 10:06:56

hallo,

in Bezug auf F.:

bis jetzt hat kein Mensch in F. ein Gesetz entdeckt, der das Fahren mit offener Gasflasche ausdrücklich verbietet.

Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung.

A+

gary32

eragon am 27 Jul 2015 10:30:26

Scout hat geschrieben:Frage deinen Bekannten wie eine Heizung erkennt ob sie sich gerade während der Fahrt oder im Stehen befindet.


Guten Tag,

doch das funktioniert ! als ich vor 3 Jahren meinen Eura gekauft habe, wurde eine neue C 6003 eingebaut, wenn die Heizung lief, ging sie beim Starten aus und so lange der Motor lief, konnte man die Truma nicht mehr einschalten.

Habe dann auf die Heizung ein Dauerplus gegeben und nun läuft sie auch während der Fahrt.

Habe nie nach dem " Relais " ? gesucht welches die Heizung bei Motorstart abgeschaltet hat.

eragon

andwein am 28 Jul 2015 09:57:32

Das ist die Aufgabe des Steuersignals D+ und dessen Verarbeitung als "wenn da darf nicht" oder "wenn da darf"
Andreas

ubruesch am 28 Jul 2015 11:34:39

So wie Rumbuddel schreibt ist es richtig.
Bis 12/06 haben die Fahrzeuge Bestandschutz.
Diese dürfen während der Fahrt Heizen und den Kühli betreiben, auch ohne Crashsensor.
Besitzer der alten SL3002/5002 dürfen ihre Heizung während der Fahrt betreiben wenn sie vor 1991 gebaut wurde.
Nach 1991 war nur noch die S3002K für dieses vorgesehen.
Habe diesen Sachverhalt direkt mit Truma in Putzbrunn besprochen. Liegt 10km von meinem zu Hause entfernt.
Die machen auch immer die Gasprüfung und haben den neuen Duo Control ohne CS eingebaut. Auf anraten von Truma habe ich auf den CS verzichtet.
Der wäre nicht nötig.
Ich dürfe mit Heizung und Kühlschrank auf Gas fahren.
Was an einem 20 Jahre alten, unserer ist im 25. Jahr, unsicherer sein soll als bei den neueren muss ich nicht verstehen.
Die Anlage wird alle zwei Jahre überprüft. Genauso wie die Geräte.

Noch einen Punkt zu den S3002/5002 Heizungsbenutzer während der Fahrt.
Es ist von Truma erlaubt und so in der Betriebsanleitung beschrieben wird aber nicht empfohlen.
Voraussetzung ist erstmal die richtige Kaminabdeckung (T2 oder T3) und das der Kamin 10 cm über alles reicht damit der richte Zug entsteht.
Wenn es doch gemacht wird soll man beim ersten mal drauf achten ob die Flamme im Schauglas bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten nicht umschlägt und nach unten brennt.
Dazu braucht man beim ersten Test eine zweite Person. So die Anleitung vom Truma Techniker.
Resultat wäre das die Kabel der Zündsicherung verbrennen und die Heizung gar nicht mehr brennt.
Und nein das Wohnmobil brennt dabei nicht ab. Man hat dann nur eine defekte Heizung.

Dann zu Frankreich.
Mein Wissenstand ist das Fahrzeuge nach 2007 mit CS die Geräte während der Fahrt benutzen dürfen. So weit bekannt denke ich.
Wer aber jetzt denkt das er bei einem älteren Fahrzeug vor 2007 nur einen Druckregler mit CS nachrüsten muss irrt.
Ältere Fahrzeuge dürfen in Frankreich die Gasdanlage nicht benutzen, selbst wenn ein Druckregler mit CS nachgerüstet ist.
Die Flaschen sollen zugedreht sein.

Da ich einen Verweis auf die Protzmobil nicht geben darf, einfach mal in Google nach "frankreich gasanlage wohnmobil" suchen, hier noch was zum lesen vom ADAC.
--> Link



Udo

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