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Nehme die Kohle immer am Körper mit, das letzte Mal waren es knapp 40 T, mache es immer so. Woher sollte ein Fremder wissen, dass ein Bettler so viel Geld mit führt. Würde niemals vorher Anzahlen, habe einmal einen Kaufvertrag vorab, nach Aussagen des Verkäufers über das Fahrzeug abgeschlossen, das passiert mir nie wieder. Habe dies bitter bezahlt, es war ein VW Händler. Wenn man solche Angst hat, dann sollte er nicht mit dem WoMo los ziehen. Von einer Bekannten von mir, ist die Leasinggesellschaft in Insolvenz gegangen. Das Fahrzeug wurde für ein Neues mit in Zahlung gegeben und der Brief wird nicht ausgehändigt, den Restwert bekommt sie auch nicht ausgezahlt. Die Klage läuft schon über 2 Jahre :!: Wir haben das WoMo angesehen, angezahlt und 14 Tage später hat mein Mann es abgeholt. Das Geld trug er während der Fahrt am Körper. Er musste er 400 km mit der Bahn fahren, hat aber alles geklappt, Übergabe und Kontrolle zur Zufriedenheit. Überführung zu uns mit Kurzzeitkennzeichen die der Händler besorgt hatte. Ein Freund von uns hatte vor 4 Jahren sein Concorde bar bezahlt in voller höhe und ist mit dem Zug gefahren. Dabei ist auch nix passiert. Er hatte es dicht an körper verteilt gehabt. Er hatte keine Anzahlung geleistet gehabt und hatte es im Werk abgeholt.und bezahlt. Wir haben nichts anbezahlt. Der Hersteller schickt mir direkt den Brief; Heisst heute anders, ich weiss. Dann maschiere ich damit zum Stva., überweise das Geld und hole das Womo ab. Günter Hallo, wir sind mit einem kleinen fünfstelligen Barbetrag zum Händler geflogen, Händler hat uns morgens am Flughafen in Empfang genommen und zu seiner Firma gefahren. Dort haben wir das Wohnmobil, welches wir bisher nur durch eine umfangreiche Fotodoku kannten, dann einen Tag lang genauestens inspiziert und ausprobiert und haben sodann am gleichen Tag - per Blitzüberweisung - telefonisch unsere Bank angewiesen, den restlichen Kaufpreis an den Händler zu überweisen; das dauerte dann ca. 1 Stunde. Kurzkennzeichen hatten wir vorsorglich dabei und haben dann das Wohnmobil mitgenommen. Hätte es nicht unseren Erwartungen bzw. unsere Prüfung standgehalten wären wir am Abend wieder ohne Wohnmobil nach Hause geflogen. Das ganze ging sehr unproblematisch und für beide Seiten mit der größtmöglichen Sicherheit ab. Kann ich nur empfehlen! Stellie Der Händler, Rentmobil in Wesseling, meldet sich seit zwei Wochen nicht mehr auf Emails. Auch Recht. Habe bisher nichts angezahlt. Dann hole ich die Kiste im März gegen bar ab und fertig. Moin, dieses Mal war ich weniger vorsichtig und hab ne Anzahlung geleistet. Die Restzahlung mit Überweisung und Übersendung des Briefes mit Zulassung erfolgte nahezu gleichzeitig. Hier hatte ich halt auf dem Unternehmen vertraut ;-) Grundsätzlich käme ich nie auf den Gedanken, eine Anzahlung zu leisten, da würde ich mir eher einen anderen Händler suchen. Bei Kfz erhielt ich bisher beim Stamm-Händler eine Rechnung und gut war. Mittlerweile gibt es eine einfache uns sichere Lösung, ohne Bargeld mit sich herum zu schleppen, einfach mit EC-Karte zahlen. So hab ichs gerade mit unseren Mopeds gemacht, war ja auch nicht wenig. Man muss bei hohen Beträgen nur kurz zur Bank und lässt sich die Karte für jenen freischalten oder das Limit temporär hoch setzen. Bei meiner Bank konnte ich das sogar selber online machen, anschließend hab ich das Limit wieder runter gesetzt. Das Geld sollte natürlich auf dem Konto sein :D LG vom Mikesch LG vom Mikesch Bei allder Angst, mit viel Geld unterwegs zu sein, muß man sich mal aus der anderen Seite betrachten. Wie soll der arme Dieb denn überhaupt mitbekommen, daß Du Geld bei Dir hast? Zumindest, wenn Du so unterwegs bist wie immer wenn Du nix dabei hast. Das Gefühl was Du in dem Moment hast, ist ja ähnlich, wie wenn Du unterwegs feststellst mit zwei verschiedenen Socken los gegangen zu sein. Erst in dem Moment, wenn Du das selber festgestellt hast, hast Du das Gefühl, alle Leute starren auf Deine Socken. Bis dahin bist Du völlig gelassen unterwegs. An den Leuten hat sich nix geändert, das ist nur Dein Gefühl. Und so ist das auch wenn Du eine für Dich ungewöhnlich große Summe Geld dabei hast. Du denkst, alle Leute um Dich rum versuchen nur an das Geld zu kommen. Warum sollte der Dieb heute gerade Dich als Opfer auswählen? Wenn man das nicht öffentlich bekannt gibt, wird einem nie einer ansehen, wie viel Geld man dabei hat. Auf der Bank kann man eine größere Summe ja auch diskret mitnehmen. Horst Hallo Beim Kauf unseres Fahrzeuges hatten wir nichts anbezahlt, aber kurz vor Abholung alles überwiesen. Dann kam der Schein für die Zulassung per Post. Mit den Schildern haben wir dann das Fahrzeug abgeholt. Da es sich um einen seriösen Händler handelt ging alles gut. Aber beim nächsten Mal würde ich es nicht mehr so machen. Ich würde eine Lösung suchen, bei der ich erst bei Übergabe bezahle. In diesem Fall ist eigentlich nur die Zulassung das Problem, wenn man weiter weg wohnt. Frank
So ist es, ich verstehe die Aufregung und Angst nicht. Mein Vater ist früher jeden Monat mit viel Geld in der Öffentlichkeit herumgelaufen, da bekam man seinen Lohn oder Gehalt noch in einer Tüte ausgehändigt ! Harald Ich habe bar bezahlt. Weil die Fliegenschutztür noch fehlt und eine Macke im Boden ausgebessert werden muss, habe ich spontan in Absprache mit dem Händler 500 EUR zurück behalten. Es ist zwar umständlich mit dem Bargeld, aber für beide Seiten günstig und sicher. Auf die Lösung mit "electronic cash" bin ich vorher nicht gekommen. Allerdings bezahlt der Händler in der Regel 0,3 % des Umsatzes an die Bank dafür. Wenn der Händler sich darauf einlässt, wäre das eine vernünftige Lösung für mich (und sicher für den Händler). Bei 50.000 EUR sind das halt 150 EUR Gebühren. Da kommt dann wieder ein Barzahler-Rabatt ins Spiel.. und der Händler muss sich mit electronic cash auseinandergesetzt haben. Vorkasse und Barzahlung sind für den Händler halt sicher und günstig. Alles andere ist entweder teurer oder unsicherer. Den "Brief" in den Händen zu halten und das Fahrzeug angemeldet zu haben hilft nicht bei einer Insolvenz. Es ist lediglich besser als nichts. Das Fahrzeug befindet sich jedoch weiterhin im Eigentum des Händlers. Erst ab Übergabe des Fahrzeugs (Schlüssel- und Fahrzeugübergabe mit den Worten "So, das ist jetzt Ihrs!") erfasst eine Insolvenz des Händlers nicht mehr das Fahrzeug. Ich habe mal bei meiner Bank nachgefragt. Den Verfügungsrahmen in Höhe von 2.500 EUR/7 Tage bei einer Electronic Cash-Zahlung (EC-Karte plus PIN) kann ich nicht erhöhen. Im ELV-Verfahren (EC-Karte plus Unterschrift) ist jeder Betrag möglich, aber das bietet für den Händler keine Sicherheit - man könnte den Betrag zurückbuchen lassen, da es in Grunde eine normale Lastschrift ist.
Gut, ganz so viel wie bei dir war´s bei mir nicht :D 15.000 nur, aber bei meiner Postbank konnte ich das auch online machen. Das war vor zig Jahren bei meiner Clementine. Jetzt beim Gorgo, da wollte der Händler nicht das ich überweise :eek: :roll: Der wollte Bargeld. Da war ich dann am kotzen. War mir auch unwohl mit der vielen Kohle an der Frau. Hatte für die 400 Km aber einen privat Fahrer. Muss aber vorher persönlich bei der Postbank vorbei um Bescheid zu geben das ich Unmengen an Geld brauch :roll: dauerte dann noch 3-5 Tage, weiß es nicht mehr richtig Es sind im laufenden Jahr bis 09/2015 lt. CIVD 25.091 Reisemobile zugelassen worden. Irgendwie scheinen die Vorgänge wie Bestellung, Bezahlung und Übergabe des Mobils ja zu funktionieren. aus NI Ina, hast Du die 15.000 überwiesen, mit EC+PIN oder mit EC+Unterschrift bezahlt? Hatte das VW Fahrgestell beim Hersteller in Hannover abgeholt, nach Hause gefahren (beim Händler vorbei) und dann die Kaufsumme überwiesen. Das war sehr einfach.
Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast. Die Mehrzahl der Erstzulassungen betrifft Mietmobile, die entweder von großen solventen Vermietern, Herstellern oder lokalen Händlern getätigt werden. Was soll da schiefgehen? Die Probleme treten bei privaten Käufern auf, Volker ;-) Die Variante mit Zusendung einer Rechnung und Bezahlung per Überweisung sollte Insolvenzsicher sein, selbst wenn man die ZLB II noch nicht hat. Rechnung und Überweisungsbeleg sind nämlich ein Eigentumsnachweis, das Fzg hehört dann nicht mehr in die Insolvenzmasse des Händlers und muss vom Insolvenzverwalter freigegeben werden. Ist ja auch für Ihn von Vorteil, wenn er Geld statt Ware hat. Und 2x verkaufen dürfte er es definitiv nicht... Wenn dann natürlich Mängel dran sind, ist das wieder ein neuer Spass :D Und wenn man den ganzen Ärger nicht haben will, hilft die Vollfinanzierung, da kann man völlig entspannt ohne einen Cent in der Tasche zum Händler fahren :D :D :D hat dann allerdings für einige Jahre andere 'Probleme'. bis denn, Uwe Wenn man das Fahrzeug abholt und anschließend auf Rechnung bezahlt, ist das natürlich insolvenzsicher.
Wenn ich das Geld überwiesen habe, gehört das Geld anschließend zur Insolvenzmasse. Solange mir das Fahrzeug nicht übergeben wurde, gehört es auch zur Insolvenzmasse. Für einen Eigentumsübergang ist die Übergabe des Fahrzeugs erforderlich. Ich kann mich somit mit meiner Forderung (wahlweise Rückerstattung Geld oder Herausgabe Fahrzeug) bei den anderen Gläubigern des Unternehmens einreihen. Rein praktisch ist die Chance gegeben, das Fahrzeug trotz Insolvenz ausgehändigt zu bekommen. Allerdings muss der Insolvenzverwalter zustimmen. Wenn man dann schon die ZLB II hat, ist dies von Vorteil. Eine Garantie gibt es aber nicht.
Wenn die Insolvenzmasse bestmöglich verwertet werden soll (z. B. wenn das Unternehmen nicht weitergeführt wird), bekommt der Käufer seinen Rückzahlungsanspruch zum (in der Regel sehr kleinen) Teil zurück und das Fahrzeug wird an jemand anderem verkauft. Der Insolvenzverwalter verkauft das Fahrzeug nur einmal. Insolvenz bedeutet, dass alles eingefroren wird und jeder Gläubiger seine Forderungen anmeldet. Der Käufer meldet seinen Herausgabeanspruch an de Fahrzeug und vermutlich ersatzweise Rückerstattung des Kaufpreises an. Mit dieser Forderung steht der Käufer dann neben den anderen Gläubigern. Wieso sollte er im, Gegensatz zu den übrigen Gläubigern, seinen gesamten Anspruch bekommen? Vorauskasse ist immer ein Risiko! Und bei den hohen Beträgen, gehe ich persönlich das nicht ein.
Ich auch nicht. In unserer näheren Umgebung ist folgendes passiert. Ein großes renomiertes Autohaus was Autos aus Bayern verkauft, mit riesen Glaspalast. Ein Käufer kommt zum Autohaus, bezahlt 45 000,-€ für sein neues Auto. Läßt es dort noch stehen weil die das Auto für ihn zulassen und noch herrichten wollen. Nach zwei Tagen kommt es wieder um sein neues frisch zugelassenes Auto abzuholen. Pustekuchen, er stand vor verschlossenen Türen, die Firma war pleite :cry: Kein Auto und kein Geld, alles ging in die Insolventsmasse. Stand groß in der Zeitung. Was er letztendlich wieder bekommen hat weis ich nicht. Seit dem bin ich bei größeren Summen sehr mißtrauisch. Dieter Ich hatte ja vorne schon Bezahlung nach Übergabe vorgeschlagen. Genauso wichtig ist, sich das neue Schätzchen anzusehen bevor man den Händler die Zulassung erledigen lässt. Nur dann kann man im Fall relevanter Mängel die Abnahme verweigern. Ist das Auto auf dich zugelassen und bereitgestellt, dann läufst du wie hier im Forum regelmäßig zu lesen, dem Händler hinterher. Also 1. Ware prüfen 2. Ware übernehmen, zulassen 3. Ware bezahlen Liebe , Alf ... getreu dem Motto: erst die Ware, dann das Geld. aus NI
Oder besser, Zug um Zug. Der Händler will auch seine Sicherheit haben. Dieter So, nach zwei Monaten hin und her heute dann endlich die Lösung: Ich bekomme eine Werksabholung und spare sogar noch ein paar Euro :) Aber darum ging es mir ja gar nicht. Ich muß jetzt nicht von Freiburg nach Köln fahren, sondern nur 50 km nach Kehl. Anfang März ist der Weg von Köln mit den wohl verbauten Sommerreifen vielleicht auch nicht so toll. Wahrscheinlich werde ich dann vor Übergabe überweisen, damit ich direkt vor Abholung zulassen kann. Ist für eine Woche etwas riskant, aber wenn das Fahrzeug im Werk steht, kann ich wohl damit leben. Vielleicht fahren wir auch einmal vorab hin, prüfen ob alles paßt, überweisen dann und holen dann das Fahrzeug. Mal schauen. Ich würde einen bankbestätigten Scheck über den Restkaufpreis und Kurzzeitkennzeichen mitnehmen, wenn Du nicht zweimal zu dem Händler fahren willst. Andernfalls erhältst Du gegen Übergabe des bankbestätigten Schecks den Brief und kannst das Wohnmobil zulassen, musst es dann aber mit Deinen Kennzeichen abholen, also zweimal fahren. Auf dem Scheck würde ich bereits den Namen des Händlers einsetzen, Überbringer durchstreichen und den Scheck auf der Fahrt zum Händler gut verstecken. Andernfalls kann jeder den Scheck einlösen. Die Bankgebühren i.H.v. ca. 40,00 € für den bankbestätigten Scheck musst Du als Kosten für Deine Sicherheit ansehen. So habe ich es bei der Abholung meines Wohnmobils gemacht. Danke für den Tip! Ich muß jetzt erst mal rausfinden, wie das bei Werksabholung läuft. Den Händler sehe ich gar nicht.
Einen Verrechnungsscheck, der abhanden kommt, kann man auch sperren lassen. aus NI zu Weser 13: Ein Verrechnungsscheck und ein bankbestätigter Scheck sind nicht identisch. Ich verweise auf die Erläuterungen bei --> Link Interessant. Danke für die Information. aus Ni Grundsätzlich gilt: Zug-um-Zug, d.h. Kaufpreis in bar bei Abholung. Ausnahme: im Kaufvertrag ist etwas anderes vereinbart. Wenn dies allerdings in den AGB enthalten sein sollte, ist es möglicherweise auch unwirksam. Ich lasse mir den Brief vorher schicken. Dann komme ich mit den Schildern und dem Bargeld zur Fahrzeugübergabe. Schon immer so gemacht. Sicher ist sicher. Bei uns ganz einfach: Wohnort Coburg, Womo steht in der Nähe von München. Fahrzeugbesichtigung/- beschreibung, Kaufabsicht und Vertrag per Mail, Anzahlung gegen Briefzusendung zum Zweck der Zulassung. Mit der Zulassung, dem Womo, das in Zahlung genommen wird, meinem Eheweib und Hund nach München. Womo abgegeben, Restbetrag bar bezahlt, Neufahrzeugübergabe - Heimfahrt nach Coburg. Passt! Allerdings nicht das erste Fzg, das ich dort gekauft habe. Gruß Gerd Wichtig ist, die Zahlungsmodalitäten vor Vertragsunterzeichnung festzulegen! Weiterhin ist generell von Vorteil ein Konto bei einer internationalen Bank zu haben. Hat jemand schon einmal in Portugal mit der EC-Karte versucht Geld am Automaten einer fremden Bank abzuheben? Da gibt es maximal nur 200€ und die Bankgebühr bleibt trotzdem mindestens bei 5€. Die Abhebung jedoch bei der Deutschen Bank in Santiago de Compostela,Spanien bspw. über 600€, war kostenfrei! Aber zurück zur Zahlungsabwicklung des Wohnmobilkaufs. Keine Anzahlung leisten. Sich den Brief vorab zuschicken lassen und das Fahrzeug auf den eigenen Namen anmelden. Am Abholtag und am Abholort den Kaufpreis bei der nächstliegenden Filiale der eigenen Bank zur Barabholung bestellen. Nach Übergabe des Fahrzeugs die Übergabe des Geldes in der Filiale der eigenen Bank vereinbaren. Auf dieses Procedere lässt natürlich der Wohnmobilhändler sich nur ein, wenn man das so vor Vertragsunterzeichnung auch explizit festlegt und schriftlich vereinbart. Für den Käufer KOSTENLOS, und das Risiko wandert ein wenig, aber vertretbar Richtung Verkäufer. Ich würde mich jedenfalls nicht mit viel Geld in den Händen oder am Mann in den Zug setzen und hunderte Kilometer durch Deutschland fahren. Der Tag der Abholung ist im Normalfall sowieso schon genügend durch Emotionen angereichert. Es muss doch nicht in Stress ausarten, sondern es soll doch ein SCHÖNER TAG sein! Gruß Michael Hallo zusammen, hallo Michael, nicht jeder Händler wird freudestrahlend die Fahrzeugpapiere an dich übersenden und dich als Halter eintragen lassen, wenn er nicht sicher sein kann, dass du das Fahrzeug auch wirklich kaufst. Dieses Verhalten ist aus Sicht des Händlers sogar verständlich. Denn: Wird ein weiterer Halter eingetragen und dieser kann das Fahrzeug nun z.B. doch nicht übernehmen, schmälert sich der Wert des Fahrzeugs! Aus erster Hand plötzlich eine auf dem Papier stehende "zweite Hand" machen zu müssen, das rüttelt schon am Umsatz! Auch, wenn der Händler dies sicherlich dem nächsten Interessenten erklären kann, wirkt dies auf den Käufer doch mindestens suspekt, oder nicht? Ich wäre jedenfalls vorsichtig, wenn der Händler mir erzählt, dass der erste Interessent sich schon hat eintragen lassen, dann aber doch nicht kaufen konnte. War es wirklich, weil er nicht konnte? Oder weil er Mängel entdeckt hatte, die der Händler jetzt mir unterschieben will?! Ergo: Eine unschöne Situation für den Händler. Wenn er Papiere herausgibt, dann sicherlich nur (mindestens) gegen eine Anzahlung, die mindestens (ungeachtet des Fahrzeugwertes und der damit verbundenen Proportionen) diese finanziellen Nachteile ausgleicht, wenn der Kaufvertrag doch noch platzt. Die Hauptsumme aber würde ich bei einem professionellen Händler durch einen bankbestätigen und auf den Händler ausgestellten Verrechnungsscheck begleichen. Für alle anderen ist er wertlos, also hat man dieses "Kribbeln" nicht, wenn man mit 30 tausend Euro in bar in der Unterhose mit dem Regionalexpress unterwegs ist. Bei Privatkäufen sieht das etwas anders aus. Ich habe als Privatmann, mit Ausnahme von Eurocheques, noch nie einen solchen Scheck in der Hand gehabt. Da wäre in der Tat eher Bargeld angebracht. Da kann man sich aber auch sicherlich bei der Bank des Käufers oder des Verkäufers treffen und von dort direkt überweisen bzw. die Schecks gleich bestätigen lassen, wenn die Summen bei Wohnmobilen entsprechend hoch liegen. Ansonsten kann ich aus unserer Erfahrung berichten (das war ja die Ausgangsfrage), dass wir unser Wohnmobil angezahlt haben. Dann haben wir die Papiere zur Anmeldung bekommen (per Post einige Tage später nach Unterschrift Kaufvertrag als Einschreiben, weil noch TÜV gemacht wurde). Damit sind wir anmelden gegangen und haben den Rest bei Abholung in bar mitgebracht. Die Anreise mit dem Zug war sehr abenteuerlich, weil eben... Naja. Geld in der Unterhose halt. :D Gruß Björn
Richtig. Ihr geht alle davon aus, daß Ihr am Tag der Übergabe ein mängelfreies Fahrzeug erhaltet, soll aber gelegentlich anders sein. Deshalb keine Übergabe, sondern eine ABNAHME vereinbaren. Warum habe ich am 7.10. in diesem Thread erklärt. grüße klaus Hallo Björn, mir wurden vor 15 Monaten bei der Erstzulassung meines Womos direkt von Hymer aus die Papiere zugeschickt. Dieses Vorgehen wurde, mir von meinem Händler in Köln, so vorgeschlagen. Ich habe vorher keine Anzahlung geleistet und habe bei Vertragsabschluss für mehr als 10.000€ Zusatzausstattung geordert. Natürlich wird von der Händlerseite aus gesehen, die Bonität des Käufers überprüft, und meine Weste war wohl sauber. Die Alternative wäre gewesen mit einer Tageszulassung nach Hause zu fahren. Der Nachteil hierbei aber ist, das für die Erstfahrt nur Haftpflicht besteht und keine Vollkasko. Gruß Michael
Es sei denn, die Versicherung wird im Vorfeld informiert, um bei der sogenannten "Erstfahrt" auch Vollkaskoschutz zu erhalten. Grüße aus NI |
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