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Bezahlung bei Übergabe - Wie habt Ihr es gemacht? 1, 2


Gast am 07 Okt 2015 07:43:25

Hallo,

wir haben ein WoMo zu März bestellt. Anzahlung 5.000€. Jetzt kam die schriftliche Auftragsbestätigung, in der steht, daß es Brief und Fahrzeug nur bei vollständiger Bezahlung gibt. Es ist ein wohl größerer Mehrmarkenhändler, den es seit 30 Jahren gibt. Da meine Frau aber im Insolvenzrecht tätig ist, höre ich viel darüber und mache mir so meine Gedanken.

Ich habe den Händler gefragt und er meinte, normal kommt man vorbei, schaut ob alles am Fahrzeug paßt, bezahlt dann und bekommt den Brief oder nimmt es mit Überführungskennzeichen mit. Nun haben wir einige Verwandte dort, aber zweimal hinfahren möchte ich nicht. Das würde mich ja auch nicht absichern.

Bei Autos lasse ich mir den Brief vorab zuschicken, um es auf mich zuzulassen. Zur Abholung überweise ich alles bis auf 1.000€ und nehme es dann mit meinen Kennzeichen mit. Hier ist aber der Betrag größer und das macht mir Gedanken. Es gibt wohl folgende Möglichkeiten:

1. Vorab überweisen - bekomme ich den Brief nicht und der Händler geht insolvent, ist meine Kohle weg.
2. Mit Bargeld hinfahren - statistisch ist die Wahrscheinlichkeit, ohne Geld anzukommen, wohl höher als die Pleitewahrscheinlichkeit.
3. Blitzüberweisung bei Abholung - wenn da irgendwas nicht klappt, bin ich 400 Km umsonst hingefahren.

Muß der Händler eigentlich Angst haben, daß, wenn er mir den Brief gibt und ich nicht bezahle, ich die Herausgabe erstreiten kann? Dachte eigentlich, das Risiko wäre so optimal verteilt - ich habe den Brief und er das Fahrzeug.

Wie habt Ihr das gelöst?

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Gast am 07 Okt 2015 07:48:14

Hi, ich kaufe regelmäßig Autos. Habe bisher immer bei der Abholung die Rechnung bekommen un nach der Abholung überwiesen.

Warum sollte ich vorher bezahlen?

Dein Alf

oscar2005 am 07 Okt 2015 07:52:12

Moin, unser Händler hat das Auto auf uns zugelassen.
Ich habe den vollen Kaufpreis vorab überwiesen.
Dann haben wir zusammen das Womo abgeholt und alles mitbekommen.
Ich habe mir allerdings auch nicht zu viele Gedanken wg. Insolvents etc. gemacht.
Wir hatten vertrauen in den Händler, andere würden es vllt. Blauäugig bezeichnen.
Beim Kauf unseres Zweitwagens haben wir es ebenso gemacht.
Die Zulassungskosten haben wir noch rausgehandelt.

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Allsquare am 07 Okt 2015 07:52:47

Man kann auch mit einem Sachverständigen und einem Notar zum Bäcker gehen ... ein Jurist würde das erwarten.

Im Ernst, wovor hast Du Angst, wenn Du das Geld in bar mitnimmst ? Statistisch gesehen kannst Du auf der Fahrt auch durch Unfall versterben, was macht der arme Händler dann ?

mercurius46 am 07 Okt 2015 07:56:54

Hallo Eike,

Ihr habt mit Sicherheit einen Kaufvertrag abgeschlossen - Du hast eine anständige Anzahlung geleistet. Jetzt müsste dem Händler eigentlich eine von Dir besorgte Bankgarantie über den Restbetrag reichen, damit Du nicht mit so viel Bargeld in der Weltgeschichte herumreisen musst. So habe ich es beim letzten Kauf gemacht; die Bankgarantie war Bestandteil des Kaufvertrages...

Lancelot am 07 Okt 2015 07:57:32

Breisgauer hat geschrieben:Muß der Händler eigentlich Angst haben, daß, wenn er mir den Brief gibt und ich nicht bezahle, ich die Herausgabe erstreiten kann?


Nein, muß er nicht :!:
Die Herausgabe der Ware/des Fahrzeugs könntest Du nur erstreiten, wenn Du Dein Eigentum daran nachweisen kannst. Dazu mußt Du eine Rechnung auf Deinen Namen haben und die Zahlung nachweisen, dann fehlt noch die Übergabe, die man erstreiten könnte.

Der Brief (heute : Zulassungsbescheinigung Teil II) ist KEIN Eigentumsnachweis.

Der Händler hat aber trotzdem Angst :D . Du könntest mit der Zulassungsbescheinigung Teil II - ohne Bezahlung - das Auto bereits auf Dich zulassen. Damit hat die Kiste bereits einen Eintrag, ist weniger Wert ... (das könnte der zwar von Dir einklagen, aber ob Du "was hast" .. weiß er nicht !)

Nimm Cash mit und zahl dort, ist am allereinfachsten ... :)

willi_chic am 07 Okt 2015 08:34:03

Hallo Eike,

Du bist bereit einige 10.000 € für Dein neues Womo zu zahlen, und jetzt knauserst Du wegen 400 km Fahrt?

Anzahlung ist im Kfz-Geschäft, im Gegensatz zu Möbeln noch nicht üblich (und bei Möbeln verlange ich Bankbürgschaft, und wir einigen uns dann auf 50 €, und keiner verliert das Gesicht)

Ich hab beim Kauf von Womo Nr.2 mal einen Fehler gemacht und daraus gelernt:
der Händler meinte zwecks Identifikation mit dem neuen Womo sollte ich doch das Womo selbst im Werk Ravensburg abholen, sein Sohn würde mich hinfahren. Weil es mir zu riskant war 80.000 € mitzunehmen, hatte ich mit meiner Hausbank und dem Kaufmann im Werk folgenden Deal gemacht: Das Werk schickt die Papiere an die Bank, die Bank überweist im Gegenzug das Geld, der ganze Vorgang wurde unwiderruflich gemacht. Angekommen am Freitag gegen 15 Uhr, von 6 Gängen ließen sich nur 3 schalten!! und keiner mehr im Werk. Was tun? Auto stehen lassen, dann hätte ich am Montag kein Auto und auch kein Geld mehr. Also Auto mitgenommen und beim Händler abgestellt. Das Problem lag an der Schnittstelle zwischen Aufbau und Getriebe, also fühlte sich keiner zuständig, und der Händler schon garnicht. Wie es gelöst wurde, ist eine andere Geschichte....Warum selber abholen? Der Händler hatte nämlich nicht das Geld um das Womo bei Anlieferung zu bezahlen (ohne Geld rollt das Womo nicht vom Transporter). Wenig später war der Händler pleite

bei Womo Nr 3 gings andersrum: schon bei der Vertragsverhandlung wurde das Procedere festgelegt:
1. keine Anzahlung,
2. formale Abnahme (keine Übergabe!!!), mit Check aller Funktionen
3. wenn mängelfrei, erhalte ich den Brief
4. wenn nicht mängelfrei, Nachbesserung, dann zurück nach 2
5. Zulassung + Überweisung
6. Nummernschilder + Abholung
nachdem das klar war, wurde der Kaufvertrag unterschrieben

und im ersten Durchgang hatte ich ein mängelfreies Wohnmobil

Merke: ab Unterschrift unter dem Vertrag hat Nachverhandeln keine Sinn mehr, und wenn erst mal des Geld geflossen ist, sinkt die Bereitschaft zur Nachbesserung dramatisch
und wenn der Händler das Fahrzeug für Dich zugelassen hat, gehört es Dir mit allen Nachteilen

grüße klaus

gfaass am 07 Okt 2015 09:35:48

Moin Moin,
ich habe neu beim Händler gekauft, Anzahlung ca 10 % per Überweisung, Kurz vor dem Übergabetermin hat mir der Händler den Brief per Einschreiben geschickt, habe das Fahrzeug auf mich zugelassen, den Rest überwiesen und am nächsten Tag das Womo abgeholt.
Im Vertrag stand allerdings eine Klausel, dass bei größeren Mängeln am Übergabetag eine Rückabwicklung möglich sei.

Jagstcamp-Widdern am 07 Okt 2015 09:47:38

bei dem von klaus aufgezeigten weg liegt aber das Problem immer noch zwischen punkt 5 und 6.
da läuft die fahrzeugübergabe auch erst NACH der Geldüberweisung!
wenn du also dienstags um 13:00 uhr überweist und der Händler um 15:00 Uhr zum insolvenzgericht marschiert, kriegst du am mittwoch um 9 kein Auto!
da kannst du dir dann mit den kennzeichen und der zula nur frische luft zufächeln...
deshalb:ware gegen Geld!

früher gut - heute besser!
hartmut

Gast am 07 Okt 2015 09:54:57

Danke für die zahlreichen Antworten.

Ein ungesehenes Fahrzeug zu übernehmen, ist natürlich immer riskant. Bisher hatte ich aber bei unseren Jahreswagen vom Markenhändler nie Probleme. Ich glaube, das Risiko bin ich bereit, einzugehen. Da das Werk von uns nur 50 Km entfernt ist, kann ich Probleme dann relativ bequem dort lösen lassen. Hin und zürück 800 Km für eine Besichtigung fahre ich jedenfalls nicht. Pendele eh' jedes WE 750 Km, da ist das auch einfach zeitlich nicht drin.

Bei der Option Geld mitnehmen ist mir noch eingefallen, daß ich ja das Geld zu den Schwiegereltern überweisen und dann vor Ort abheben könnte. Das würde das Risiko deutlich mindern. Im PKW hätte ich wenig Ängste, Bargeld mitzunehmen. Wir wollen aber einzeln per Zug anreisen. Hhhmm, könnte natürlich auch vorab den Schwiegervater mit den Kohle hinschicken und den Brief sich geben lassen...

Ich würde halt' gerne das Fahrzeug vorab auf uns zulassen. Überführungskennzeichen heißt ja wieder extra zum Landkreis fahren, Schilder kaufen, das ist doch alles Mist.

Im Moment gefällt mir die Option Schwiegervater nicht schlecht oder ich einige mich mit dem Händler darauf, daß er mir gegen eine geringere weitere Anzahlung den Brief vorab zuschickt.

Daß das Fahrzeug nicht ohne vollständige Bezahlung den Hof verläßt, finde ich OK. Als Händler hätte ich auch keine Lust, meinem Geld ggf. nachzulaufen. Er muß ja seine Leute auch pünktlich bezahlen.

dieter2 am 07 Okt 2015 10:13:39

Ich habe unser neues Womo auch selber vom Werk Capron abgeholt, mit Kennzeichen.

Aber im Auftrag vom Händler, brauchte diese 500 € Übergabegebühr nicht zahlen bei Werksabholung.
Die Papiere zum zulassen habe ich vorher gegen Bares vom Händler bekommen.
Die richtige Übergabe war dann hinterher beim Händler.
Alles ohne Anzahlung, wollte mein Händler auch nicht haben.

Dieter

dylan08 am 07 Okt 2015 10:30:45

Breisgauer hat geschrieben:Ich würde halt' gerne das Fahrzeug vorab auf uns zulassen. Überführungskennzeichen heißt ja wieder extra zum Landkreis fahren, Schilder kaufen, das ist doch alles Mist.

Du meinst wahrscheinlich Kurzzeitkennzeichen? Das ist leider seit April 2015 nicht mehr so einfach.
Leider brauchst du da mittlerweile fast alle Dokumente wie bei der normalen Zulassung. Hier in Kassel wurde auch nach einem Eigentumsnachweis gefragt. Alles irgendwie sehr blödsinnig mittlerweile.

Ich würde mir Rechnung und Zulassungsbescheinigung Teil II schicken lassen. Dann bezahlst du die Rechnung und fährst abholen.
Wie Lancelot geschrieben hat, gehört dir das Fahrzeug erst nachdem du die Bezahlung nachweisen kannst.
Bin zwar kein Anwalt: Aber wenn du bezahlt hast, ist es dein Eigentum. Und damit raus aus der Insolvenzmasse. Und wenn du 2 Tage nach Überweisung abholst, halte ich das Risiko für überschaubar.

Aber die Variante mit Schwiegervater ist auch eine Lösung. Aber daran denken die Bank vorab wegen der Abhebung von Bargeld zu informieren.

willi_chic am 07 Okt 2015 10:32:11

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:bei dem von klaus aufgezeigten weg liegt aber das Problem immer noch zwischen punkt 5 und 6.

naja, einem Juristen würde da sicherlich noch eim Passus einfallen wie "mit dem Zeitpunkt der Überweisung geht das Fahrzeug unwiderruflich in den Besitz des Käufers über"

Breisgauer hat geschrieben: Überführungskennzeichen heißt ja wieder extra zum Landkreis fahren, Schilder kaufen, das ist doch alles Mist.....

ich kann nur empfehlen nach x Monaten Wartezeit die Füße ruhig zu halten, denn wenns schiefgeht hast Du zum Aufwand auch noch den Ärger....wenn Du dann auch noch über Wandlung nachdenken mußt...

grüße klaus

herbert-kerpen am 07 Okt 2015 11:02:38

Hallo
Wir haben uns beim Händler das neue Womo ausgesucht noch einige Änderungen und Zusatzgeräte mitbestellt, Kaufvertrag unterzeichnet, ohne Anzahlung.Händler hat das Womo angemeldet und uns dann Angerufen das wir das Womo abholen könnten.Bei der abhloung (Freitags ) wurde vereinbart das der Kaufbetrag am Montag überwiesen wird.Ging alles ganz Problemlos.

gruß
herbert-kerpen

Gast am 07 Okt 2015 11:07:37

KudlWackerl hat geschrieben:Hi, ich kaufe regelmäßig Autos. Habe bisher immer bei der Abholung die Rechnung bekommen un nach der Abholung überwiesen.

Warum sollte ich vorher bezahlen?

Dein Alf


:daumen2:
So haben wir es auch bei allen unseren PKWS und den Reisemobilen gemacht.
Nach dem alten Kaufmannsmotto:
Erst die Ware, dann das Geld. :)

WERNER1953 am 07 Okt 2015 12:01:51

Ich empfehle mit einem bankbestätigten Scheck zu bezahlen. Den bekommt man bei seiner Hausbank. Er kostet ca. 45,00 € Bankgebühren. Das ist zwar viel, aber immer noch besser, als mit Bargeld überfallen zu werden. Den bankbestätigten Scheck muss man allerdings auch gut verstrecken, da er Bargeldersatz ist. Einen bankbestätigten Scheck wird der Händler akzeptieren. Vorab den Restkaufpreis zu überweisen, ist mit dem Insolvenzrisiko verbunden. Wenn der Händler pleite geht, ist Dein Geld Teil der Insolvenzforderung. Du wirst es wahrscheinlich nicht oder nur zu einem kleinen Teil nach langer Zeit (Abschluss des Insolvenzverfahrens) zurückbekommen.

Lancelot am 07 Okt 2015 12:35:18

Freetec 598 hat geschrieben:Nach dem alten Kaufmannsmotto:
Erst die Ware, dann das Geld. :)


Könnte schon sein, daß man sich dabei halt ein anderes Auto und/oder anderen Händler suchen muß :(
Es gilt nämlich auch ... das "noch ältere Kaufmannsmotto" ...

Ohne Moos nix los .. :lach:

Nachobenoffen am 07 Okt 2015 12:43:00

Bei Insolvenz kann es sehr kompliziert und außerordentlich teuer werden. Anzahlungen sind dann quasi weg (kommt bei Möbelhäusern häufiger vor), daher mache ich zwar Anzahlungen, aber immer nur in geringer Höhe. Autokauf mache ich immer bar, weil ich soviel Geld nicht durch einen dummen Zufall aufs Spiel setzen möchte. Eine Insolvenz ist meines Erachtens wahrscheinlicher als ein Überfall..

Es ist gut möglich, dass der Insolvenzverwalter das Fahrzeug freigibt, aber dennoch fällt es in die Insolvenzmasse, solange das Fahrzeug nicht übergeben wurde. Wenn man die Papiere (Brief) schon bekommen hat, ändert das an der rechtlichen Situation zwar nichts, aber evtl. fällt es dem Insolvenzverwalter leichter, einer Freigabe zuzustimmen.

Wenn man mit roten Nummernschildern und Bargeld zur Übergabe fährt, hat man bis zum Schluss den größten Spielraum und das geringste Risiko. Bleibt nur das ungute Gefühl mit dem Bargeld und der Gedanke, dass es total bekloppt ist, dass es keine bessere und einfachere Methode gibt.

Gast am 07 Okt 2015 13:33:40

Moin,
bei meinem letzten Autokauf ( PKW) habe ich meine TAN-Liste mitgenommen und im Beisein des Verkäufers an seinem PC überwiesen.
Das ging wunderbar.

Rolf

ganderker am 07 Okt 2015 13:45:29

Nachobenoffen hat geschrieben:Eine Insolvenz ist meines Erachtens wahrscheinlicher als ein Überfall..


ja, so denke ich auch.
beim ersten Womo fuhren wir zu zweit mit der Bahn und viel Bargeld zum Händler. Dabei fiel mir auf, wie leicht es passieren kann als Alleinreisender, das man den Packen Geld zB auf der Toilette liegen lässt, weil es alleine halt stört, man legt es geschwind weg und wird gestört usw usw. Daher kommen wohl diese merkwürdigen Geldfunde auch. Da sollte man sich drauf einstellen.
Beim zweiten Womo nahmen wir Leihwagen, den der Händler bezahlte, er brachte ihn zur nächsten Station. Wieder zu zweit, Toilette unterwegs immer in vollem Bewusstsein, dass das Geld dabei ist, will sagen, keine Panik aber dran denken. Also immer einer zur Toilette usw. Niemand weiß ja, dass soviel Geld da ist, also kann man das Risiko ungefähr einschätzen. Würde es wieder so machen.

Selbst Möbelkauf niemals gegen komplette Vorkasse. Ich hatte mal dafür eine Lastschriftsvollmacht unterschrieben für den Händler, die kann man 6 Wochen lang zurückholen.

selbstschrauber am 07 Okt 2015 14:21:40

Wir haben auch bar bezahlt nach Übergabe des Womos. Der Händler hatte eine Kurzzeitzulassung auf sich besorgt, so konnten wir damit heim fahren. War dem Händler gar nicht recht, er wollte lieber vorher das Geld überwiesen haben, aber das mache ich nicht. Der Händler wollte auch eine Anzahlung von 5.000 Euro, habe damals geantwortet: "Kein Problem, bringen Sie mir eine entsprechende Bürgschaft für den Fall, dass der Verkauf platzt." Das wollte er nicht, ich hatte aber keine Lust mal eben so 5k€ aus der Hand zu geben. Schweren Herzens haben wir uns dann auf 1k€ als Anzahlung geeinigt und nach den Erfahrungen mit der Lieferverzögerung etc. muss ich sagen, beim nächsten Womo gibt's von mir,- wie beim vorletzten- wieder keine Anzahlung. Wenn das kein Händler machen will, dann kaufe ich eben nicht. Ich erlebe ja gerade live wie man behandelt wird (richtigerweise formuliert: ignoriert wird) wenn man bezahlt hat, aber Mängel da sind.

Von daher: Ware gegen Geld

Klar es geht 9999 von 10.000 mal gut, nur wenn ich der 10.000 bin, dann würde ich mir vor Wut in den Ars... beißen.
Und ich habe kein Problem damit mit einem größeren Geldbetrag durch die Lande zu fahren. ich sehe so ärmlich aus, da würde niemand Geld bei mir vermuten und 100 Scheinchen sind ja soo groß nun auch wieder nicht, als dass die nicht in einen Umschlag und in die Jackentasche passen würden.

Aber jeder wie er mag.

LG

Selbstschrauber

traveldog am 07 Okt 2015 14:23:36

Hallo zusammen,

zunächst einmal muss das Prozedere für beide Vertragspartner passen, sonst wird das nix. Als Verkäufer würde ich einer Zahlung nach Übergabe der Ware jedenfalls nicht zustimmen.

In der Tat ist ein bankbestätigter Scheck genau so anzusehen wie Bargeld. Dann kann man auch gleich Bargeld mitnehmen und die Bankgebühr sparen. Das ist jedenfalls mein bevorzugter Weg: Ware gegen (Bar-)Geld. Und zwar als Käufer wie auch als Verkäufer.

Ein Problem bleibt aber beim Thema KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung): Der Händler bekommt diesen regelmäßig erst dann vom Hersteller ausgehändigt, wenn er seinerseits das WoMo beim Hersteller bezahlt hat. Gerade bei teureren Fahrzeugen kann es passieren, dass der Händler nicht in diese Vorleistung gehen kann / will. Für diesen Fall wird es nicht möglich sein, das WoMo schon vor der Abholung zuzulassen. Da muss mit der Zahlung also auch der Brief beim Hersteller "ausgelöst" werden. Grundsätzlich ist das sicherlich das Problem des Händlers, macht aber Probleme bei der Übergabe.
In diesen Fällen ist der aus meiner Sicht beste Ablauf:
1. Keine Anzahlung bei Abschluss des Kaufvertrages leisten
2. Wenn Fahrzeug auslieferungsfertig beim Händler steht: Hinfahren, Fahrzeug abnehmen und einen vorher vereinbarten Teil des Kaufpreises zahlen
(für diesen Teil des gezahlten Kaufpreises läuft jetzt das durchaus relevante Insolvenzrisiko)
3. Brief beim Händler: Schicken lassen, WoMo zulassen
4. Zum Händler fahren, Restkaufpreis zahlen, WoMo mitnehmen

Übrigens: mit viel Bargeld rumzufahren scheint mir ungefährlich, solange man die Scheine nicht an die Fensterscheibe klebt, es vorher bei Facebook veröffentlicht o.ä..

VG,
Traveldog

RichyG am 07 Okt 2015 14:30:49

5% Anzahlung per Überweisung. Daraufhin bekam ich den Brief zugesandt und konnte das Fahrzeug zulassen. Den Rest gab es cash bei Übergabe und Abholung.
Niemand hat uns überfallen. Aber ein seltsames Gefühl ist es schon, mit so viel Kohle herum zu fahren. Gibt's wahrscheinlich auch nur noch in dieser Branche.
Außerdem gab´s Probleme bei der Abhebung. Die Summe musste natürlich vorbestellt und wegen Zeitschloß bereitgelegt werden. Die Überweisung von einem (Spar-) Konto auf das Auszahlungskonto nahm auch nochmal eine Nacht in Anspruch. Die Scheinchen wurden dann, laut zählend, über den Tresen gereicht. Und nein, es war keine Noname-mini-Bank!
Richy

udob am 07 Okt 2015 15:03:42

Das bestellte Womo wurde geliefert, einige Zubehörteile eingebaut und ich habe mein Womo besichtigt.
Danach bekam ich zur Zulassung alle Papiere ausgehändigt, ein paar Tage später habe ich mein altes Womo abgegeben und das neuen bezahlt und mitgenommen.

So sollte es sein, auf Anzahlung wurde verzichtet. Es war ein Händler in der Nähe, dem ich auch aufgrund der Größe und dem persönlichen Eindruck genau so viel Vertrauten entgegen gebracht habe, wie vielleicht mir.
Bisher wurde ich in den fast 2 Jahren auch nicht enttäuscht, alle , selbst kleinste Mängel wurden anstandslos behoben.

schnecke0815 am 07 Okt 2015 17:25:06

Eike entweder habe ich nicht den Durchblick oder bin zu blöd um die Problematik zu erkennen.

Du hast € 5000 schon angezahlt? - Wozu eigentlich, du hast doch eine Unterschrift geleistet und diese ist rechtsverbindlich.
Wenn du die Anzahlung schon geleistet hast kann der Händler das Fahrzeug auch schon auf dich zulassen - finanzielle Einbußen bei Nichtabnahme und bereits erfolgten Zulassung sind mit den € 5000 mehr als gedeckt.
Der Händler gibt dir das Fahrzeug und die Papiere erst nach vollständiger Bezahlung? - Verständlich aus Sicht des Händlers.
Wieso mußt du 2x hinfahren wenn er dir ein Überführungskennzeichen mitgibt? - Hinfahren, Fahrzeug abnehmen und bezahlen.
Wieso willst du € 1000 einbehalten? - In deinem Kaufvertrag wird sicher stehen das erst nach vollständiger Bezahlung das Wohnmobil in dein Eigentum übergeht. Mal im Ernst, würdest du das Wohnmobil mitnehmen wenn 2 Räder fehlen?

DirksBiMo am 07 Okt 2015 17:27:31

. Anzahlung 5.000€. Jetzt kam die schriftliche Auftragsbestätigung, . Da meine Frau aber im Insolvenzrecht tätig ist...


Moin,

lese ich das richtig ... ihr habt 5 mille angezahlt ?
Deine Frau hat plan vom Insolvenzrecht ????

Na dann ... :wink:



Dirk

Gast am 07 Okt 2015 17:39:07

Noch habe ich gar nichts gezahlt, lediglich vereinbart. Wenn ich mir darüber keine Gedanken gemacht hätte, gäbe es diesen Thread nicht :wink:

Ich fand jetzt eine moderate Anzahlung nicht ungewöhnlich. Schließlich bestellt der Händler ein zusammengestelltes WoMo und muß damit rechnen, daß wenn ich als Käufer warum auch immer ausfalle, er ggf. nicht den gleichen Preis wie mit mir vereinbart am Markt erzielen kann. Ob jetzt 8% Anzahlung zu viel sind, keine Ahnung. Es ist aber auf jeden Fall das Maximum, merh Verlust kann ihm auf gar keinen Fall entstehen.

thomas56 am 07 Okt 2015 17:50:19

Lest euch doch die Verträge durch, da wird es drin stehen was bei Nichterfüllung fällig wird.
Früher bei PKW war 15% üblich bei nachweislich höheren Schaden auch mal 20%. Also man sollte sich schon genau überlegen, ob man einen Vertrag unterschreibt.

Gast am 07 Okt 2015 18:26:46

Moin,
bei kürzlich erfolgter Bestellung wollte der Händler auch eine Anzahlung haben. Ja, sagte ich, aber nur auf ein insolvenzsicheres Konto zu seinen Lasten.
Also liegt die Anzahlung nun auf dem Anderkonto eines Notars und die wird nur bei Lieferung ausgezahlt

Rolf

mercurius46 am 07 Okt 2015 18:40:14

Liebe Leute,

jetzt mal ehrlich: Wie hoch ist das tatsächliche Risiko, dass während eines Verkaufsprozesses der Händler in Insolvenz geht? Wer hat das schon einmal selbst erlebt? Oder kennt Ihr glaubhaft jemanden, dem das passiert ist?

Aber die Idee mit dem Anderkonto hat Charme...

brainless am 07 Okt 2015 19:15:18

Hallo Breisgauer,

wieso willst Du 400 km zur Abholung des Mobils fahren?
Vereinbare mit dem Händler, daß Du das Fahrzeug im Werk selbst abholst und entweder den Kaufpreis dort in bar bezahlst oder in Gegenwart eines berechtigten Werksangehörigen dort per Online-Überweisung an ihn bezahlen wirst.
Zum Werk hast Du doch nur 50 km......

Eine Anzahlung würde ich nicht zahlen, nicht einen Cent!
Wenn der Händler nicht einverstanden ist, such Dir einen anderen. Geht kein Händler in deiner Region auf den Preis ein, den Du angeboten bekommen hast?

Ach so, begehe nicht den Fehler einen Pkw-Kauf mit dem Kauf eines Wohnmobils vergleichen zu wollen: Welten liegen dazwischen. :roll:



Volker ;-)

Allsquare am 07 Okt 2015 19:26:18

RichyG hat geschrieben:... ein seltsames Gefühl ist es schon, mit so viel Kohle herum zu fahren

Ich würde mal meinen Krimi-Konsum reduzieren :roll: Täglich werden Milliarden Euro Schwarzgeld durch die Gegend gefahren und auf Auslandskonten eingezahlt; hört man je von Überfällen ? Leute, was ist los mit Euch ?

Den Gipfel des deutschen Sicherheitswahns erlebte ich vor 12 Jahren auf Sylt. Ich hatte mir im Internet eine Uhr für 99€ bestellt, die wurde von einem Panzerfahrzeug mit bewaffnetem Personal angeliefert ... :lach:

RichyG am 07 Okt 2015 19:33:23

Ich schaue (schon beruflich bedingt) kaum Krimis. Und ich hatte auch keinerlei Angst vor einem Überfall. Gegen das komische Gefühl konnte ich dennoch nichts. War ja auch schön. Passiert halt leider nicht sooo oft in meinem Leben, mit so nem Haufen Geld unterwegs zu sein. Ich würde es gerne öfter wiederholen um mich daran zu gewöhnen. Diene aber leider im öffentlichen Dienst :mrgreen:
Richy

Lancelot am 07 Okt 2015 19:35:01

Allsquare hat geschrieben: ... hört man je von Überfällen ?

Na ja .. ob das ein gutes Argument ist ...

Würdest Du das an die große Glocke hängen .. :D
"Herr Wachtmeister, man hat mir mein wohlverdientes Schwarzgeld geklaut .. " :rofl:

Nachobenoffen am 07 Okt 2015 19:45:20

mercurius46 hat geschrieben:Wie hoch ist das tatsächliche Risiko, dass während eines Verkaufsprozesses der Händler in Insolvenz geht? Wer hat das schon einmal selbst erlebt? Oder kennt Ihr glaubhaft jemanden, dem das passiert ist?

Hin und wieder steht so etwas in der Zeitung, z. B.
--> Link

Ob jetzt Bauunternehmer oder Fahrzeughändler.. Wenn gezahlt ist, gehört das Geld zur Insolvenzmasse. Die Fahrzeuge im Eigentum des Händlers ebenfalls. Man kann sich dann als Kunde bei den Gläubigern einreihen.. und wenn man Pech hat, ist der größte Teil der Kohle für immer weg.

Allsquare am 07 Okt 2015 19:46:11

RichyG hat geschrieben:Passiert halt leider nicht sooo oft in meinem Leben, mit so nem Haufen Geld unterwegs zu sein.

Ich hab' mal 350.000 €, nein, nicht Schwarzgeld, ganz offiziell, in bar abgehoben und woanders eingezahlt. Ich wollte einfach nicht, daß das Finanzamt weiß was ich mit dem Geld mache. Und das war ganz einfach. Die Scheine in eine Alditüte, drei Rollen Klopapier oben drauf, fertig. Gut, beide Kassierer guckten nicht schlecht ... aber der Bar-Auszahlungsbeleg zeigte dem zweiten die Herkunft. So gab es keinerlei Probleme.

Es nervte mich einfach die Frage des Finanzbeamten "Guten Tag, Sie haben durch den Verkauf von xyz eine Summe von X00.000 erhalten. Was werden Sie mit dem Geld anfangen ?" Ich sagte "das weiß ich noch nicht, wenn Sie einen guten Tipp haben, lassen Sie es mich wissen. Bis dahin bleibt es unter meinem Kopfkissen !"

ENTDECKER am 07 Okt 2015 20:37:20

Hallo Eike,

wir haben nach der Bestellung 10.000 € per Überweisung angezahlt. Dann 2 Tage vor Übergabe den Löwenanteil überwiesen und bei Abholung 10.000 € bar übergeben. Aber erst nach Überprüfung des Wohnmobils.

Bei Verkauf unsers Wohnmobils, kam der Käufer mit einem Scheck mit Bankbürgschaft.

,
Christian

schnecke0815 am 07 Okt 2015 20:56:09

Allsquare hat geschrieben:Den Gipfel des deutschen Sicherheitswahns erlebte ich vor 12 Jahren auf Sylt. Ich hatte mir im Internet eine Uhr für 99€ bestellt, die wurde von einem Panzerfahrzeug mit bewaffnetem Personal angeliefert ... :lach:


Dafür gibt es eine ganz einfache Erklärung:

Da Schmuck und Uhren bei DHL nicht versichert sind und du es scheinbar mit einem seriösen und sicherlich auch mit weitaus wertvoller handelden Uhrenhändler zu tun hattest wurde deine Uhr wie seine anderen auch per Werttransport versandt. Manche Werttransporte fahren auch mit Knarre durch die Gegend.

diper am 07 Okt 2015 23:15:44

Allsquare hat geschrieben:Ich hab' mal 350.000 €, nein, nicht Schwarzgeld, ganz offiziell, in bar abgehoben und woanders eingezahlt. Ich wollte einfach nicht, daß das Finanzamt weiß was ich mit dem Geld mache.


Mit großer Wahrscheinlichkeit haben die Banker eine solche Transaktion dennoch den Finanzbehörden gemeldet. Allein, um aus der Haftung zu sein, wenn mit dem Geld doch etwas nicht stimmen sollte...

Dem Schwiegervater mehrere Zehntausende zu überweisen, kann vom F-Amt übrigens auch als steuerlich relevant (für den Schwiegervater) eingestuft werden.

Gast am 07 Okt 2015 23:23:15

Zitat:
Ich hab' mal 350.000 €, nein, nicht Schwarzgeld, ganz offiziell, in bar abgehoben und woanders eingezahlt. Ich wollte einfach nicht, daß das Finanzamt weiß was ich mit dem Geld mache.


Mein Kommentar dazu: träum weiter :mrgreen:

Ansonsten liebe grüße, Alf ;D

johannes3101 am 08 Okt 2015 11:41:26

Mal eine provozierende Frage in die Runde, mit welchen Beweggründen und Vorurteilen wieder einmal kommuniziert wird.

Kennt jemand den Handelsbetrieb oder Handelspartner bevor er einen rechtsgültigen Vertrag abschließt ? Wenn schon im Vorfeld das Misstrauen gegenüber dem Verkäufer überwiegt, wie soll es dann mit möglichen Service- und Garantie-Arbeiten laufen ?

Kann auch der Käufer den Vertragsgegenstand abnehmen und ist in der Lage bei Auslieferung zahlungsfähig bzw. solvent zu sein ?

Zahlungsmodalitäten sind ganz einfach, wie im Automobilhandel - zahlbar bei Bereitstellung oder Übergabe in bar oder Überweisung nach Übergabe/Zusendung der Kfz-Dokumente, ergo bei der Auslieferung ist das Fahrzeug bzw. Wohnmobil bezahlt. Mittlerweile sind auch Kfz-Handelsunternehmen bzw. der Wohnmobilhandel verpflichtet bei Bar-Beträgen/Zahlungen ab 15 Tsd. Euro mit Anzeigepflicht einschließlich Personalausweis oder Reisepass gemäß Geldwäsche-Gesetz an die behördlichen Stellen zu melden und zu dokumentieren.

pipo am 08 Okt 2015 13:36:09

mercurius46 hat geschrieben:Wie hoch ist das tatsächliche Risiko, dass während eines Verkaufsprozesses der Händler in Insolvenz geht?

Genauso hoch wie das Wohnmobil nicht fehlerfrei übergeben zu bekommen.. :ja:

Ich habe bei meinem Wohnmobilkauf für die Anzahlung (8000€) eine Bankbürgschaft verlangt.
Der Händler wollte (verständlicherweise) den Brief nicht ohne Anzahlung für die Zulassung rausrücken und ich wollte keine Anzahlung ohne Sicherung geben.

Das restliche Geld hatte ich im übrigen in Bar dabei. Das Foto vom "Geldbad" in der Badewanne hängt immer noch in meinem Büro :wink:

dylan08 am 08 Okt 2015 13:40:06

pipo hat geschrieben:Genauso hoch wie das Wohnmobil nicht fehlerfrei übergeben zu bekommen.. :ja:

Hallo pipo,

du wolltest wahrscheinlich "fehlerfrei" anstatt "nicht fehlerfrei" schreiben. :razz:

Gast am 08 Okt 2015 13:57:17

brainless hat geschrieben:Hallo Breisgauer,

wieso willst Du 400 km zur Abholung des Mobils fahren?
Vereinbare mit dem Händler, daß Du das Fahrzeug im Werk selbst abholst und entweder den Kaufpreis dort in bar bezahlst oder in Gegenwart eines berechtigten Werksangehörigen dort per Online-Überweisung an ihn bezahlen wirst.
Zum Werk hast Du doch nur 50 km......

Volker ;-)


Habe den Händler heute nochmals angeschrieben und eine genaue Regelung erbeten. Ich vertraue ihm zwar grundsätzlich, wenn er mir am Telefon sagt "dafür finden wir im Frühjahr eine Lösung". Aber dann hätte er auf die Auftragsbestätigung halt' nicht in Fettschrift schreiben sollen, daß es den Brief nur gegen volle Kohle gibt. Also total naiv bin ich jetzt auch nicht.

Wegen der Werksabholung habe ich auch angefragt. Erst war die Abholung bei ihm kein Nachteil, weil ich dann gleich die Solaranlage bei den Schwiegereltern draufbauen wollte. Da das jetzt nicht stattfindet, währe Kehl natürlich besser. Da der Händler nichts nachrüsten soll, auch absolut machbar.

pipo am 08 Okt 2015 14:02:59

dylan08 hat geschrieben:du wolltest wahrscheinlich "fehlerfrei" anstatt "nicht fehlerfrei" schreiben. :razz:

Das Alter.. :lach:

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