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Guten Abend Womofreunde, wir könnten beim Kauf von unserem gebrauchten Wohnmobil ( Concorde Charisma 790 H Bauj. 2006) noch zusätzlich eine Wohnmobil Garantieversicherung für 1 Jahr zum Preis von 550,- Euro vom Händler bekommen. Sinnvoll oder nicht ?????? Wer von Euch hat so eine Versicherung?????? Was ist da Versichert. Sage schon mal Danke für Infos Kathrin Hm. Dazu zwei Fragen: 1) Leistungsumfang? 2) Läuft die Garantieversicherung parallel zur Gewährleistung des Händlers ( 1 Jahr) oder schliesst sie sich daran an? bis denn, Uwe Leistungsumfang? Diese Frage habe ich gerade an den Händler gestellt, warte noch auf Antwort. [b]2) Läuft die Garantieversicherung parallel zur Gewährleistung des Händlers ( 1 Jahr) oder schliesst sie sich daran an?[/b] Denke mal ja, Begründung vom Händler: Wir haben heute noch einmal über Ihre weite Anreise gesprochen und haben uns gefragt, ob eine Garantieversicherung für Sie nicht sinnvoll wäre. Falls es einmal Probleme mit dem Fahrzeuggeben würde, dann könnten Sie auch direkt in Ihrer Nähe in eine Werkstatt fahren. Man könnte es auch aus einer anderen Sicht sehen. Beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobil wird in der Regel die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) auf 12 Monate reduziert. In den 12 Monaten muss der Verkäufer alle Sachmängel auf seine Kosten beseitigen. Zu den Kosten zählen unter anderem auch Transport- und Wegekosten. In den ersten 6 Monaten gilt zudem noch die Beweislastumkehr. Liegt zum Beispiel nach 3 Monaten ein Sachmangel vor, so müßte der Händler den Sachmangel beseitigen und auch die Fahrtkosten, Hotelkosten oder ähnliches bezahlen. Kaufst man jetzt zusätzlich eine Versicherung könnte der Händler die Kosten auf die Versicherung abwälzen bzw. einen bitten diese zu nutzen. Weiterhin verdient der Verkäufer noch an der Versicherungsprovision. Die Versicherung widerum wird die Bediengungen für eine Schadensfall sehr genau einschränken, weil sie möchte ja möglichst nicht zahlen. Quintessenz: Es bleibt nichts anderes übrig als die Versicherungsbediengungen genau zu lesen um zu wissen ob sie sinnvoll ist. Habe soeben folgende Infos v. Händler erhelten: Versicherung ist die mgg in Köln Ver. Bedingung[ Die MGG Mobile Garantie Gesellschaft mbH übernehmen Garantieleistungen für die bei Vertragsbeginn bestehende Funktionsfähigkeit der nachstehend bezeichneten Baugruppen und dort näher bezeichneten Bauteile nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen. Verliert ein von der Garantie gedecktes Bauteil während der Garantielaufzeit seine Funktionsfähigkeit, hat der Garantienehmer Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des Bauteils in Höhe der unter Reparaturkosten-Übernahme dargestellten Höchstgrenzen. Die Garantielaufzeit beträgt entweder 12, 24 oder 36 Monate, je nach Angabe und beginnt mit dem Tag der ersten Wiederzulassung des Fahrzeuges durch die Straßenverkehrsbehörde nach Erwerb. GARANTIE GEDECKTE TEILE MGG KOMFORT- WOHN-/REISEMOBIL Motor: Motorblock, Kurbelwelle, Pleuel, Lager, Lagerschalen, Kolben, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Zylinder, Zylinderkopfdichtung, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette, metallische Stirnräder, Ventile, Stößel, Ölpumpe, Laufbuchsen, Turbolader, Katalysator, Lambdasonde, AGR-Ventil, Luftmassenmesser, Ladeluftkühler, Kraftstoff-/Kühlsystem: Kraftstoff-Fördereinheit, Kraftstoffdruckregler, Leerlaufregelventil, Wasserpumpe, Thermostat, Thermoschalter, Visko-/Thermolüfter, Lüfterkupplung, Motorwasserkühler, Heizungskühler. Antriebe/Getriebe/Differential: Kardanwelle, Zahnräder, Wellen und Lager, elektronisches Steuergerät, Drehmomentwandler, Aufnahmeplatte für Wandler mit Zahnkranz. Lenkung: Hydraulikpumpe, Lenkgetriebe. Bremssystem: ABS, elektronisches Steuergerät, Bremskraftregler. Heizung/Klimaanlage: Wärmetauscher, Kompressor, Kondensator, Verdampfer, Expansionsventil. Elektrik: Anlasser, Fensterhebermotor, Schiebedachmotor, Scheinwerferwischermotor, Heizungsgebläse, Lichtmaschine mit Regler, Regensensor, Sitzheizung, Sitzbelegungsmatte, Wegfahrsperre, Zentralverriegelung (ausgenommen sind Kabelbäume und Leitungen sowie Bruchschäden). Zusätzlich bei Wohn-/Reisemobile: Umformer, Batterieladegerät, und Verteiler, interne Leuchteinheiten ( ausgenommen Verkapselungen und Glühlampen sowie Leuchtstoffröhren) Heizung: Thermostat, Kontrollschalter, Heizflammenfehlfunktion (ausgenommen Anschlüsse und Befestigungen) Kühlschrank: Kondensator, Gaskontrollventil, Flammenthermostat, 12-Volt- und 240-Volt-Wahlschalter, Temperaturschalter. Kocher: Herd einschließlich der Brenner, Grill, Backofen, Flammendefektmelder. Wassersystem: Wasserboiler (Gas und Elektro) Frischwassertank, Abwassertank, Wasserpumpen, Wasserstandanzeigern. Toilette: Cassetten Toilette- ausgenommen Dichtungen, Ventile, Syphon. Wenn gesondert vereinbart sind zusätzlich vorstehend näher bezeichnete Bauteile bei Wohn-/Reisemobile garantiegedeckt bis zu einem Gesamthöchstbetrag von € 1.500,00 incl. Mehrwertsteuer und werden gemäß nachstehender Leistungstabelle übernommen. Reparaturkosten-Übernahme: Die Übernahme der Reparaturkosten ist begrenzt auf die Höhe der vorausgegangenen Instandsetzung (maximal € 3.000,00 für Motor, € 2.000,00 für Antrieb/ Getriebe/Differential, € 500,00 für Kraftstoff-/Kühlsystem, € 800,00 für Lenkung, € 800, 00 für Bremssystem, € 700,00 für Heizung/Klimaanlage, € 700,00 für Elektrik) und wird innerhalb der Höchstgrenzen nach folgender Leistungstabelle übernommen. Der Garantiehöchstbetrag aus dieser Garantie beträgt € 10.000,00. Kostenübernahme inkl. MwSt. bis km Lohnkosten Materialkosten 50.000 100% 100% 60.000 100% 90% 70.000 100% 80% 80.000 100% 70% 90.000 100% 60% 100.000 100% 50% 110.000 100% 40% 130.000 100% 35% Ab 160.000 100% 30% 200.000 Ende der Garantie Materialkostenübernahme nach UPE (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers). Lohnkosten nach den Arbeitswerten des Herstellers. Die Leistungshöchstgrenzen beinhalten die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Materialbearbeitungskosten Schadensfall: Tritt ein Funktionsausfall an einem garantiegedeckten Teil auf, so ist unverzüglich vor Auftragserteilung und vor Reparaturbeginn eine Schadenmeldung an die MGG Mobile Garantie zu richten: Telefonisch unter Moderation:Bitte AGB 4.7 beachten, keine Telefonnummern im öffentlichen Bereich. Danke. Wolfherm Durch Einsendung eine schriftliche Schadenmeldung: MGG Mobile Garantie Gesellschaft mbH, Vogelsanger Str. 158, 50823 Köln Die MGG Mobile Garantie gibt dann umgehend Weisung für das weitere Verhalten zur schnellstmöglichen Reparatur, ohne damit jedoch den Schaden bereits als garantiegedeckt an zu erkennen. Die Anerkennung kann erst nach Prüfungsabschluss aller Unterlagen erfolgen. Eine Reparaturfreigabe, die gewöhnlich telefonisch erfolgt, ist seitens der MGG Mobile Garantie keine Zusage für eine Kostenübernahme, sie bedeutet nur, dass die Reparatur nicht blockiert wird. Zusagen der Kostenerstattung werden erst gültig durch schriftliche Bestätigung. Der Garantienehmer ist verpflichtet, der MGG Mobile Garantie vor Auftragserteilung eine Besichtigungs- oder Probefahrtmöglichkeit einzuräumen. Wird dies versäumt, obliegt es dem Garantienehmer, Schadensursache und- umfang, der MGG Mobile Garantie durch geeigneten Nachweis, z. B. Sachverständigengutachten zu belegen. Der MGG Mobile Garantie steht in jeden Fall das Recht zu, zur Schadensbeurteilung defekte Teile oder Aggregate zu besichtigen. Der Garantienehmer ist verpflichtet, auf Verlangen der MGG Mobile Garantie defekte ausgebaute Teile zur Begutachtung einzusenden. Die MGG Mobile Garantie wiederum ist verpflichtet auf Verlangen des Garantienehmers diese nach Beweissicherung zurückzusenden. Wenn bei strittigen Schadensbeurteilungen ein Sachverständigengutachten erforderlich wird, gilt für die Gutachterkosten folgende Regelung: Wer den vereidigten Sachverständigen bestellt zahlt zunächst dessen Kosten. Wenn sich der Schaden als garantiegedeckt erweist, trägt diese Kosten die MGG Mobile Garantie. Im entgegen gesetzten Fall der Fahrzeughalter. Bestellt der Garantienehmer ein Gutachter ohne dass eine strittige Schadenbeurteilung vorliegt, so ist er für dessen Kosten auch dann verantwortlich, wenn der Schaden in den Deckungsbereich der Garantie fällt. Der Garantienehmer ist dafür verantwortlich dass die zu begutachtenden Teile zeitlich ausreichend aufbewahrt werden. Muss ein ausgebautes Bauteil zur Schadensfeststellung zerlegt werden, so erstattet die MGG Mobile Garantie die entsprechenden Kosten im Rahmen der Erstattungshöchstgrenzen. Wenn sich der Schaden als nicht garantiegedeckt erweist, gehen die Zerlegungskosten zur Lasten des Garantienehmers. Reparaturaufträge können nur vom Garantienehmer und nicht von der MGG Mobile Garantie erteilt werden. Die MGG Mobile Garantie ist berechtigt Weisungen für eine sachgerechte und kostengünstige Reparatur zu erteilen und unter zumutbaren Umständen den Instandsetzungsbetrieb oder die Kfz-Werkstatt (Meisterbetrieb) zu bestimmen, die den Schaden beheben soll. Können seitens der MGG Mobile Garantie funktionsfähige Gebrauchtteile oder –Aggregate angeboten werden, die dem Fahrzeugalter und der Laufleistung in etwa entsprechen, so verpflichtet sich der Garantienehmer diese zu akzeptieren oder bei Ablehnung die Mehrkosten zu übernehmen. Sollten der MGG Mobile Garantie nach erfolgter Reparaturkostenübernahme Umstände bekannt werden, wodurch die MGG Mobile Garantie von der Leistungspflicht befreit wäre (z.B. falsche oder unwahre Angaben) so behält sich die MGG Mobile Garantie das Recht vor, die Reparaturkostenübernahme zu widerrufen und empfangene Leistungen zurückzuerstatten. Vertragsvoraussetzungen: Der Vertrag kommt erst zu Stande nach Annahme des Antrages durch die MGG Mobile Garantie. Die Garantie tritt in Kraft mit Eingang des vereinbarten Rechnungsbetrages. Für Garantiefälle die vor Zahlungseingang eintreten, ist der Garantiegeber nicht zur Leistung verpflichtet. Reparaturkostenübernahme kann nur einmal je Bauteil und ohne Wiederholung gleichartiger Schäden erfolgen. Bei gleichzeitiger Hersteller- oder Lieferantengarantie ist der Fahrzeughalter verpflichtet, im Schadensfall vorrangig die Hersteller-/Lieferantengarantie bzw. die Hersteller-/Lieferantenkulanz in Anspruch zu nehmen und darüber der MGG Mobile Garantie Auskunft zu erteilen. Die MGG Mobile Garantie kann dann nur nachrangig in Anspruch genommen werden, die sich aus den Erstattungshöchstgrenzen abzüglich der Hersteller-/Lieferanten-Leistungen ergibt. Die Einhaltung der Garantiebedingungen wird seitens der MGG Mobile Garantie nur im Schadensfall überprüft. Bei Überschreitung der Wartungsintervalle ist es im Schadensfall Sache des Kfz-Halters nach zu weisen, das die Überschreitung nicht ursächlich für den Schaden ist. Ein entsprechender Nachweis kann durch Sachverständigengutachten erbracht werden. Wartungs-/Serviceeintragungen sind nur gültig in Verbindung mit der Vorlage von Computer-Rechnungsausdrucken oder von Quittungen mit angeheftetem Registrierkassen-Bong. Die MGG Mobile Garantie ist von der Übernahme von Schadenskosten grundsätzlich befreit wenn die Wartungsnachweise nicht lückenlos sind oder Rechnungsbelege nicht beigebracht werden können. Eingeschränkte Leistung: Motorblock, Zylinderkopf und Getriebegehäuse sind nur dann garantiegedeckt, wenn sie durch ölgeschmierte bewegliche Teile beschäftigt wurden, nicht jedoch bei Spannungsrissen. Leistungsausschluss: Schäden die an garantiegedeckten Teilen auftreten, deren Verbau und Verwendung vom Hersteller nicht genehmigt wurde sowie Teile ohne TÜV-Zulassung bzw. ohne allgemeine Betriebserlaubnis. In diesem Fall sind auch hierdurch verursachte Folgeschäden an garantierten Bauteilen von der Leistung ausgeschlossen. Überhitzungsschäden wie z.B. verschmorte Kolben oder Ventile. Schäden durch mangelnde Schmier- oder Kühlmittel, Dichtungsschäden einschließlich Simmerringen und Ventilschaftabdichtungen. Folgeschäden durch Schäden an nicht garantiegedeckten Teilen wie Zahnriemen, Keilriemen, Ausgleichswellen, Dichtungen, Schläuchen, und Kunststoffbelägen auf Gleitschienen, Metallrisse, Metallbruch. Bei Automatikgetrieben: die nichtmetallischen Innenteile wie Kupplungslamellen, und Bremsbänder. Schäden die durch Ölschlamm oder verstopfte Kanäle, Siebe oder Filter entstehen sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Deshalb wird die Verwendung von den Fahrzeugherstellern empfohlenen Ölen vorgeschrieben. Schäden durch Einwirkungen von außen auf das Fahrzeug, insbesondere Schäden Unfälle, durch Entwendung, durch Einwirkung von Naturereignissen (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) sowie Einwirkung durch Wasser, Frost, Verschmorung, Brand und Explosion. So genannte Standschäden sowie Schäden in Zusammenhang oder in Folge unsachgemäßer Reparatur während der Garantiedauer sowie unsachgemäßer Vorreparaturen. Ferner wenn ein Wartungsservice nicht durchgeführt wurde oder Zahnriemen und Spannrolle nicht nach Herstellervorgaben erneuert wurden sowie nach Umrüstung des Fahrzeuges auf andere Treibstoffarten als Benzin oder Diesel. Schäden außerhalb der geografischen Grenzen Europas sind nicht garantiegedeckt. Schäden die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Schäden wegen Alterung und natürlichen Verschleißes sind von der Garantie grundsätzlich ausgeschlossen. Erläuterung: Alterung ist die Gesamtheit aller im Laufe der Zeit in einem Material irrevesibel ablaufenden chemischen und physikalischen Vorgänge, Verschleiß ist der fortschreitende Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers, hergerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt- und Relativbewegung eines festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers. Insbesondere gilt dies im Alterungs- und Verschleißfall, u.a. für die Beispielhaft aufgezählten Teile der folgenden Komponenten: Motor: Abgasanlage incl. Katalysator, Antriebsriemen; Antrieb/Getriebe: Gelenkwellenmanschetten, Synchronringe, Differentialsperre, Kupplung incl. Ausrücklager; Lenkung: Lenkmanschetten, Stoßdämpfer, Reifen, Reifendichtungssystem, Radlager; Bremssystem: Bremsbeläge und Bremsscheiben; Heizung/Klimaanlage: Trockner, Kältemittel; Elektrik: alle Leuchtmittel, Sicherungen, Batterien, Wischerblätter; Sonstiges: alle Filter, Schläuche, Flüssigkeiten, Öle und Fette. Die Garantie erlischt vorzeitig bei Ummeldung des Fahrzeuges ins nicht europäische Ausland. Keine Leistung wir erbracht für akustische und optische Mängel, welche die Funktionalität nicht beinträchtigen, Kosten für Diagnose-, Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten sowie Kosten für Reinigungsarbeiten, Beschaffungs-, Entsorgungs-, Fracht-, Versandkosten und ähnliches. Folgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Mietwagen, Übernachtung). Nicht ersetzt werden mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (Abschleppkosten, Übernachtungskosten, Mietwagenkosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, z.B. bei verzögerter Ersatzteilbeschaffung. Folgeschäden an nichtversicherten Bauteilen soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Unterzeichnung des Antrages durch einen Kfz-Händler stellt noch nicht den Abschluss des Garantievertrages dar. In diesem Sinne ist der Lieferant Erfüllungsgehilfe für den Käufer, nicht jedoch für die MGG Mobile Garantie Gesellschaft mbH. Der Garantieantrag gilt als angenommen, wenn nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Garantieantrages keine Ablehnung durch die MGG Mobile Garantie erfolgt. Die Garantie gilt ausschließlich für in Europa angemeldete serienmäßige Fahrzeuge. Veräußerung des Fahrzeuges: Die Garantieleistung bleibt erhalten, wenn das Fahrzeug während der Garantielaufzeit an einen Endverbraucher veräußert wird. In diesem Fall geht der Garantievertrag auf den Erwerber über. Der Halterwechsel ist der MGG Mobile Garantie innerhalb 1 Woche mitzuteilen, wobei eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beizufügen ist. Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 20,00. Verjährung: Alle Ansprüche aus einem zu entschädigenden Garantiefall verjähren nach zwölf Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Garantienehmers vom Schadenfall. Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der MGG Mobile Garantie Gesellschaft mbH. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Hinweis zum Bundesdatenschutzgesetz: Nach dem Bundesdatenschutzgesetz soll jeder wissen, wer Daten über ihn speichert. Wir weisen deshalb darauf hin, dass wir in Zusammenhang mit dem Garantieantrag und im Falle einer Schadenregulierung Ihren Namen, Ihre Anschrift und für die Abwicklung des Schadens erforderlichen Daten speichern. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten automatisch gelöscht. Sollte einzelne Vertragsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.
Nein, nein, er meinte DU musst die Garantiebedingungen lesen, nicht WIR!! ;-)
ja weiß ich, bin mir nur nicht sicher ob ich dass alles richtig verstanden habe und ob man die 550,- Euro wirklich investieren soll????????? Ohne die Versicherungsbedingungen studiert zu haben (das tue ich mir ohne Not nicht an :roll: ). ... lass es sein! Einfach so aus dem Bauch heraus. Überleg doch mal - 550 €, die auf jeden Fall weg sind. Und ob Du dir dafür Leistungen erkaufst, die einen echten Mehrwert gegenüber der Händler-Gewährleistung darstellen? Halte ich für zweifelhaft. Dieser Versicherungsschutz wäre mir eindeutig zu teuer. Aber versicherungstechnisch bin ich eh bekennender Minimalist ;D . Hallo, da bin ich anderer Meinung, die Garantie ist nicht zu teuer. Nicht zu vergessen, dass Fahrzeug ist 9 Jahre alt! Schließe mal bei Fiat eine Garantieverlängerung ab und das betrifft dann nur das Fahrgestell, ziemlich teuer. Ob ich eine Garantieverlängerung abschließen würde, es kommt auf den Pflegezustand des Fahrzeuges an. Kinderkrankheiten sind erledigt, jetzt kommt der Verschleiß unter Umständen. Hallo, ich möchte kein für und wider aussprechen, aber ich würde mich mal mit der Versicherungsgesellschaft unterhalten und alle Unterlagen "meines" Fz von ihm prüfen lassen....Lass dir die Vertragsunterlagen nicht die Werbeunterlagen geben. Ist die Km-Leistung nicht an ein Alter geknüpft?? Ich habe mich mit einer Garantieversicherung auseinander gesetzt bei einem neu gekauften Womo nach 2 Jahren und denke dass ich nicht alle Vorschriften erfüllen kann oder will wenn es zu einem Schadensfall käme. In Deutschland vielleicht noch möglich im Ausland betrachte ich es als viel zu schwierig. Ausserdem das ist eine Versicherung und da gibt es bestimmt genügend Ausschlußkriterien. Ich glaube nicht dass man ein 9 Jahre altes Womo sinnvoll für 500€ versichert bekommt... Wie schon geschrieben wurde, das FZG ist 9 Jahre alt und man sticht nie drinn. 550.--Euronen sind ein Klacks im Vergleich zu den Kosten die im Falle eines defektes auf einen zukommen können. Ich habe mir den Text mal durchgelesen, ok, quergelesen. Scheint soweit OK zu sein, wobei halt die Summen begrenzt sind. Aber besser die Summen, als garnix. Ich würde es UNBEDINGT machen. ... gibt es eigentlich jemanden hier im Forum, der so etwas tatsächlich schon einmal abgeschlossen hat? ... oder gar jemanden, der dann im "Versicherungsfall" gute Erfahrungen gemacht hat? Das wär doch mal was - glaube ich zwar nicht so recht dran, aber wenn doch: :gut: Würde meine Einstellung dazu aber auch nicht ändern. 550 €/Jahr ist auf Dauer 'ne Stange Geld - das kann ich genauso gut auf die hohe Kante legen und im Schadensfall direkt selber löhnen. Dann muss ich mich auch nicht mit bekloppten Versicherungs-Ausschlüssen herumärgern (so wie bei Reisegepäckversicherungen: haften nur, wenn das Gepäck immer unter Aufsicht oder verschlossen ist - so dass es gar nicht geklaut werden kann :mrgreen: ).
Hallo Ich habe Erfahrungen mit so einer Versicherung - wenn auch nur mit dem PKW. Hatte 2 Schäden , der erste wurde mit reichlich Abzügen reguliert , beim zweiten Schaden hat die Versicherung die Regulierung so weit verschleppt , bis sie dann in Konkurs war. :eek: So was kommt mir nicht mehr ins Haus... Archie Hallo, täusche ich mich oder ist das eine ganz normale Gebrauchtwagengarantie die man bei jedem Autohändler bekommt ? Du hast doch bei Kauf genau die gleichen Garantieansprüche gegenüber deinem Verkäufer. Kann es sein das er sich hier ein wenig absichern will ? Weil es sonst für ihn teuer wird ? Lass das doch mal von einem Profi checken. Lg.Jo
Hallo Kathrin, die Versicherung ist ok, aber es war eine Abhängigkeit von den gefahrenen Km eingetragen. - wieviel km habt ihr auf dem Tacho/Vertrag für dieses Wohnmobil? - der Händler muss 2 Jahre Gewährleistung/Garantie geben, welche er auf 1 Jahr einschränken kann, versucht die 2 Jahre auszuhandeln und spart euch die Zusatzversicherung. - wenn es nicht geht, muss euch der Händler das 1 Jahr kostenlos und das 2. Jahr als Zusatzversicherung geben. - alles schriftlich, mündlich ist für die Tonne ... 8) Ich wünsche euch viel Erfolg bei den Verhandlungen und lasst euch nicht unter Druck setzen, auch andere Händler haben jetzt bald (im Winter) gute Angebote ... ;D Danke für die Angaben. Ich habs mir mal halbdiagonal durchgelesen... Also mir sind da zu viele Ausschlüsse aufgeführt. Z. B. sind alle Folgeschäden, die durch den Defekt nicht garantiegedeckter Teile auftreten, ausgenommen. Wenn dir also der Zahnriemen reisst, obwohl er nach Wartungsintervall noch nicht fällig war und die Maschine ist dann Schrott, siehst Du keinen Cent. Generell sehe ich hier nichts, was nicht der Händler sowieso im Rahmen der Gewährleistung reparieren müsste. Sämtliche Verschleissteile sind ausgenommen, und noch einiges andere dazu wie z. B. Bremsleitungen. Anbauteile wie SAT-, Solaranlage sind überhaupt nicht abgedeckt. Ausserdem sind die Deckungssummen lächerlich. Für 3000 Euro bekommt man keinen neuen Motor, wenns den mal zerreisst, bestenfalls ne zweifelhafte aufgearbeitete Maschine. Insgesamt maximal 10.000 Euro... das heisst, Du zahlst 5,5% der maximalen Deckungssumme nur dafür, dass der Händler dich in eine andere Werkstatt schicken kann und den Schaden nicht selber reparieren und bezahlen muss. So wie sich das liest, sollte eigentlich der Händler die Versicherung bezahlen und nicht Du. Ich würde es nicht machen. Stelle alle Schäden und Wartungsrückstände am Fahrzeug vor dem Kauf fest und bestehe auf Behebung im Rahmen des Kaufvertrages, die Mängelliste und deren Behebung sollte Vertragsbestandteil sein. Im ersten halben Jahr dann mit Argusaugen alles beobachten und weitere Schäden sofort melden und beheben lassen. Dann solltest Du für die erste Zeit (die ja auch nur von der Versicherung abgedeckt würde, 1 Jahr) erstmal Ruhe haben. Beim Gebrauchtwagenkauf muss man schon ein wenig Glück haben, aber diese Garantie schützt Dich in meinen Augen nicht oder nur unzulänglich vor einem Fehlgriff. Ausserdem hört sich die beabsichtigte Abwicklung bei eventuellen Schäden nach viel Rennerei und Magenschmerzen an, hier wird der Grundstein gelegt, sich aus eventuell berechtigten Ansprüchen noch durch Formalien rauszuwursteln. Ich halte es da eigentlich mit der 'finanztest': mit Versicherungen sollte man nur existenzielle Risiken abdecken, also Dinge, die einen ruinieren, wenn sie schieflaufen. Darunter fallen solche Komfortversicherungen sicher nicht. Immer bedenken: wenn sich die Versicherung statistisch für den Kunden rechnen würde, gäbe es sie nicht; der Versicherer will ja Geld verdienen. Das hilft einem im Einzelfall zwar nicht, aber im Mittel übers Leben fährt man ohne solche Versicherungen günstiger :D bis denn, Uwe Ich sehe es ähnlich wie Uwe (Tinduck). Die Versicherung schließt ja im Prinzip alles aus, bis auf das was aufgelistet ist. Zum Beispiel Feuchtigkeitsschäden sind nicht aufgeführt, aber doch recht häufig. Investiere das Geld lieber in einen Experten (Gutatcher) der das Fahrzeug vor dem unterzeichnen des Kaufvertrages im Detail untersucht und lass den Händler vorher alles reparieren oder den Preis entsprechend mindern. Hier ein interessanter Artikel zum Thema "Gebrauchtkauf": --> Link Hallo, wer glaubt denn wirklich, dass bei einem 9Jahre alten Fzg. eine Versicherung gibt die alles abdeckt? Es ist eine Risikoversicherung, für mich wie eine Zahnzusatzversicherung, die ein Teil mit gewissen Ausschlüssen übernimmt. Allein ein def. Turbolader, Steller, Kühlschrank liegt über den Versicherungsbetrag, eine Vollabdeckung würde sich in einer hohen 4 Stelligen Summe bewegen. Meine Garantieverlängerung für zwei Jahre kostet auch um die 500 € Aber nur für Motor und Getriebe, also Antriebselemente. Ich hatte die auch nur abgeschlossen weil ich schon nach einen Jahr und 10 000 km Fahrleistung einen Getriebeschaden hatte der noch von Fiat im Rahmen der zweijährigen Werksgarantie bezahlt wurde. Ein Jahr ist davon verbraucht, wenn ich noch ein Jahr fahre ist die Garantie ausgelaufen, aber ich denk dann wird das Auto die nächsten Jahre auch ohne Schaden überstehen. Man fährt schon beruhigter mit einer Versicherung, gerade wenn man schon einen schweren Schaden hatte. Dieter
Kann ich völlig nachvollziehen, dass man mit einer Versicherung besser schläft. Für dieses Sicherheitsgefühl zahlt man dann eben seinen Preis 8). Man kann das Ganze ja auch als Wette betrachten: die Versicherung wettet darauf, dass der Schadensfall nicht eintritt oder eine Haftung abgewendet werden kann. Der Versicherungsnehmer wettet darauf, dass ein Schadensfall eintritt und die Versicherungs bezahlt :freude:. Der Rest ist dann Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik - unterm Strich gewinnt natürlich die Versicherung, sonst würde sie das Geschäft ja nicht machen. Ich habe auch schon einen PKW in den wirtschaftlichen Totalschaden gefahren, für den ich kurz vorher die Vollkasko gekündigt hatte. Das Verhältnis von Versicherungsbeitrag zum versicherten Fahrzeugwert war mir zu ungünstig geworden. Shit happens - wenn man persönlich betroffen ist, fühlt sich das natürlich immer anders an. Aber ich wette lieber darauf, das mein Auto heil bleibt - sozusagen als positive Grundeinstellung im Leben :ja:. Hallo, also wir haben auch so eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Habe aber eigentlich erst später drüber nachgedacht :oops: Hat allerdings auch nur 200,- Euro gekostet. Die deckt aber auch genau wie ich das oben im Text überflogen hab nur das Fahrzeug ab, nicht den Aufbau! Mittlerweile würde ich das auch so betrachten wie einige Vorschreiber. Der Händler wälzt seine Gewährleistungspflicht auf den Käufer ab und lässt ihn das auch noch bezahlen. Ich habs bis jetzt GsD noch nicht gebraucht (dreimal auf Holz klopf). Man kann ja aber trotzdem auf die Gewährleistung des Händlers bestehen, die ist damit ja nicht hinfällig. Sinn macht das meines Erachtens nur wenn man eine Versicherung über die Gewährleistung hinaus abschließt.
Moin, evtl. beschäftigt man sich dann doch nochmal mit dem Thema und erkennt die Unterschiede --> Link Bei einigen Beiträgen könnte man meinen, der Verfasser sei der Meinung, dass Gewährleistung gleich bedeutend ist mit einem Jahr "umsonst" Fahren. Ob das angefragte Garantieprodukt und der dazugehörige Anbieter sinnvoll sind mag ich nicht sagen .... es gibt sicher besseres am Markt :wink: Dirk Ich hatte nach dem Kauf eine Garantieversicherung abgeschlossen, da wir unser Fahrzeug aus der Konkursmasse eines Händlers gekauft hatten. Nach einem halben Jahr war der Kupplungsnehmerzylinder defekt, die Kosten wurden problemlos übernommen. Ich würde es immer wieder so machen, auch wenn nichts passiert wäre. Beim Kauf eines 9 J. alten Mobils vom Händler würde ich das Fahrzeug in den ersten 6 Monaten nach Übernahme so belasten, daß ein Schaden sofort offenbar wird und nicht erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist des Händlers. Es ist dummes Zeug, wenn er sagt, daß Ihr bei einer Reparatur nicht zu ihm kommen müßt, sondern eine Werkstatt bei Euch vor Ort beauftragen könnt: Während der Zeit, in der er eine Sachmängelhaftung Euch gegenüber hat, muß er für den unmittelbaren Schaden am Mobil sowie für die Euch im Zusammenhang hiermit entstandenen Kosten haften. Er muß also auch "Kilometergeld" zahlen für die Strecke, die Ihr zu ihm fahren müßt. Was er Euch vorschlägt ist nicht die feine Art - er versucht, Euch zu besche...sen. Das sollte Euch mißtrauisch werden lassen gegenüber einem solchen Verkäufer...... Volker :roll: |
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