brainless am 02 Jan 2016 17:22:42 Timbatuku hat geschrieben:Aber wenn sowohl beim Kasten als auch beim Teilintegrierten die Wärmebrückenproblematik über das Fahrerhaus ungefähr die gleiche ist, worin besteht dann noch ein signifikanter Unterschied zwischen Kasten und Teilintegriertem?
Beim Teilintegrierten ist hauptsächlich der Bereich im und ums Fahrerhaus von großzügigen Kältebrücken betroffen. Beim Kastenwagen ist die gesamte Hülle aus Glas und dünnem Blech, bei der halbherzig isoliert die konstruktiven Kältebrücken (Querriegel) nicht weggeheizt werden können. Du hast also die Wahl -für den Wintergebrauch- zwischen Pest und Cholera, Volker ;-)
Timbatuku am 02 Jan 2016 17:38:08 Verstehe. Dann bleibt ja nur noch ein Vollintegrierter oder ein Wohnwagen.
Roman am 02 Jan 2016 17:42:42 brainless hat geschrieben:...Beim Kastenwagen ist die gesamte Hülle aus Glas und dünnem Blech, bei der halbherzig isoliert die konstruktiven Kältebrücken (Querriegel) nicht weggeheizt werden können. Du hast also die Wahl -für den Wintergebrauch- zwischen Pest und Cholera,
Diese Märchen sind offensichtlich trotz regelmäßiger Aufklärungsarbeit nicht aus zu rotten. Wenn aber jemand, der hier regelmäßig zu Gast ist, sowas schreibt, was soll man davon halten........ ????.... Gruß Roman
brainless am 02 Jan 2016 17:49:24 Nenne Fakten und ich überprüfe mein Statement. Verschwörungstheorien können mich nicht überzeugen,
Volker ;-)
Roman am 02 Jan 2016 17:49:49 Timbatuku hat geschrieben:Verstehe. Dann bleibt ja nur noch ein Vollintegrierter oder ein Wohnwagen.
Nö, falsch. Praktisch jeder Vollintegrierte nutzt das Fahrerhaus zum Wohnen mit. Wenn auch nicht das Originalfahrerhaus sondern ein "selbstgebasteltes". Und nur in der absoluten Oberklasse findet man dann auch dort rundum doppelt verglaste Scheiben. Einzig und allein die Oberklasse Alkoven bieten in diesem Punkt absolute Winterfestigkeit. Dort kann man nämlich wie ich oben schon geschrieben habe das Fahrerhaus vollständig abtrennen. Gruß Roman
brainless am 02 Jan 2016 17:52:00 Roman hat geschrieben:Einzig und allein die Oberklasse Alkoven bieten in diesem Punkt absolute Winterfestigkeit. Dort kann man nämlich wie ich oben schon geschrieben habe das Fahrerhaus vollständig abtrennen.
Wieso nur die Oberklasse? Unser Dethleffs A 9000 bietet auch die absolute Winterfestigkeit, Volker ;-)
Roman am 02 Jan 2016 19:13:42 brainless hat geschrieben:Wieso nur die Oberklasse? Unser Dethleffs A 9000 bietet auch die absolute Winterfestigkeit,.....
Ach Entschuldigung, ich vergaß natürlich das "Einsteigermodell" von Dethleffs...... :mrgreen: Gruß Roman
Timbatuku am 02 Jan 2016 20:13:04 brainless hat geschrieben: Wieso nur die Oberklasse? Unser Dethleffs A 9000 bietet auch die absolute Winterfestigkeit,
Volker ;-)
Solch ein Geraffel fass' ich ja gar nicht an. Ist ja wie die K 1300 S :D
Roman am 03 Jan 2016 14:47:12 Ich hole Deinen letzten Beitrag mal wieder hier rüber, sonst geht es wirklich kreuz und quer, O.K. ? Timbatuku hat geschrieben:1. Kasten oder Teilintegriert 2. Länge bis 7 m. 3. Höhe unter 3 m. 4. Bettmaße min. 2 m x 1,50 m. 5. Bett muss vom Boden aus ohne Leiter o.ä. zu erreichen sein. 6. Schlafplätze für zwei, in einem Bett. 7. Allrad- oder Heckantrieb. 8. Winterfest. Relativ wenigstens. 9. Separate Dusche. 10. Zul. GG: idealerweise < 3,5t.
Schau Dir bei diesem Anforderungsprofil mal den "CS-Rondo L" an. --> LinkDer passt fast in allen Punkten. Eine Alternative wäre noch der "Luxor" mit Längsbett. --> LinkDann musst du allerdings auf die sep. Dusche des Rondo L verzichten. Irgendwo ist halt auch bei 7,00m Schluss. Gruß Roman
Timbatuku am 03 Jan 2016 15:35:46 Diese beiden habe ich schon ziemlich im Blick, danke! :D
Timbatuku am 03 Jan 2016 15:57:20 Dann hänge ich an die 10 o.g. Punkte noch ein paar Fragen dran, ich hoffe, dass das hier geht. Wenn ich die Antworten habe, weiß ich, was ich will :D
1 . Fahrzeuglänge: ab welcher Länge wird es auf Fähren (Norwegen, Rotterdam-Hull, Kykladen, Civitavecchia-Sardinien, ...) sprunghaft teurer als in der Klasse darunter? Soweit ich weiß, liegt diese Grenze i.d.R. so um die 7 Meter, ist das korrekt?
2. Bei der Fahrzeughöhe gibts auf Autobahn- und sonstigen Mautstrecken (Frankreich, Italien, Österreich, ...) auch ein ziemlich signifikantes Limit, das so um die drei Meter herum liegt. Wie ist das genau? Oder anders: welche Fahrzeughöhe sollte man nicht überschreiten, um nicht über Gebühr benachteiligt zu sein? Analog zur 3,5-Tonnen-Regel.
3. Was ändert sich im Einzelnen bei Überspringen des 3,5 t Limits?
rolf51 am 03 Jan 2016 16:25:41 Hallo, die Frage 1 und 2 wäre für mich der falsche Ansatz. Wichtig ist, dass es ein Fahrzeug nach deinen Wünschen und Vorstellungen gibt. Ob Du dann nachher ggf. 10 oder 100€ mehr für eine Überfahrt bezahlst ist doch nebensächlich. Nur wegen Überfahrten das Model raussuchen könnte im Nachhinein als ein Fehler herausstellen. Die Frage 3 ist schon wesentlicher. Es kommt auf den Führerschein, und der Ausstattung/Größe des an. Aber ab 3,5t hat man dadurch so gut wie keine Einschränkung, was Größe und Ausstattung betrifft. Maut, Tüv Gebühren höher, Geschwindigkeit reglementiert, Durchfahrtsverbote möglich. Die Frage wird sein wie oft komme ich in die Situation, dass es ein Nachteil sein könnte! Die muss jeder selbst beantworten, je nach Reiseverhalten/Wünschen.
Tinduck am 03 Jan 2016 17:03:53 Die ewigen Fragen nach Fähr- und Mautgebühren in Abhängigkeit von den Fahrzeugmaßen irritieren mich immer etwas... da wird über neue Womos im 100K€-Bereich diskutiert, und dann macht man sich Sorgen, ob die Fähre oder die Maut einige zig Euro pro Strecke mehr kostet?
Davon würde ich definitiv keine Fahrzeugentscheidung abhängig machen. Das Fahrzeug muss zum eigenen Gepäck und zu den Bedürfnissen passen, die Betriebskosten machen insbesondere beim Neufahrzeug im Vergleich zur Abschreibung den Braten nicht fett.
Zu den 3,5 Tonnen kann man sagen, dass die bei über sieben Meter Fahrzeuglänge nicht ohne extreme Gepäckknauserei zu unterschreiten sind, ausser bei leicht gebauten älteren Baujahren oder Alleinfahrern, und auch dann muss man noch sehr aufs Gewicht achten. Wir hatten mal nen Bürstner A-530, der unter 6 Meter lang war und nun wahrlich nicht hochsolide gebaut.. mit dem lagen wir bei unserer Norwegen-Tour (Sondergepäck 2 Fahrräder und ein aufblasbarer Kajak) mit 2 Personen schon sehr knapp an den 3,5 Tonnen.
Nachteile über 3,5 Tonnen gibts, aber alles nicht so schlimm wie nen überladenen 3,5-Tonner an der Autobahraststätte ausladen zu müssen, weil mal das Gewicht kontrolliert wurde... gibt es hier im Forum aber auch schon endlose Diskussionen zu.
bis denn,
Uwe
Gast am 03 Jan 2016 17:12:47 Timbatuku hat geschrieben:2. Bei der Fahrzeughöhe gibts auf Autobahn- und sonstigen Mautstrecken (Frankreich, Italien, Österreich, ...) auch ein ziemlich signifikantes Limit, das so um die drei Meter herum liegt. Wie ist das genau? Oder anders: welche Fahrzeughöhe sollte man nicht überschreiten, um nicht über Gebühr benachteiligt zu sein? Analog zur 3,5-Tonnen-Regel.
Also was Frankreich betrifft ist die Grenze wo es teuer wird über 3 m bzw. über 3,5 t wobei wohl eher die Höhe maßgeblich ist, hab noch nie gesehen das auch gewogen wird, aber die Höhe wird mittlerweile automatisch gemessen. --> LinkAnsonsten würde ich es auch wie die Vorschreiber sehen, erstmal muß das Womo nach deinen Bedürfnissen passen, wenn dann auch die Mautgrenzen etc. niedrig gehalten werden können OK, wenn nicht ich es halt so. Ich hab mir da im Grunde überhaupt keine Gedanken beim Kauf drübergemacht, außer das ich ohnehin mit 3,5t und unter 6 m ausgekommen wäre. Kai
wohnmobilbenutzer am 03 Jan 2016 18:02:44 Hallo,
um mal ein Beispiel zu nennen: Wenn man ab Saarbrücken über die französische Autobahn runter bis an das Mittelmeer fährt, macht das eine Differenz von ca. 30,- bis 40,- € für die einfache Fahrt aus, die ein Fahrzeug unter 3 m Höhe (bzw. theoretisch auch unter 3,5 to) günstiger ist.
Muß halt jeder selbst entscheiden, ob einem das wichtig ist.
Grüße
Roman am 03 Jan 2016 18:13:37 Ich sehe das Thema wie die Vorschreiber. Einen Tod muss man sterben. Wenn es ein Kasten sein soll, der einen gewissen Komfort und entsprechenden Platz in allen Lebensbereichen bietet, hat man nach meiner Erfahrung in Bezug auf die Mautgebühren nur die Wahl zwischen "zu lang" oder "zu hoch".... :mrgreen: Zu lang eher bei Fährüberfahrten und zu hoch z.B. auf französischen AB´s. Da Du aber nicht klettern möchtest, fällt für Dich schon mal "zu hoch" raus.... :wink: Daher würde ich mich, um weiter zu kommen bei der Entscheidungsfindung, entweder auf die 7,00m Sprinter (4X4) oder auf einen Alkoven mit Sprinterbasis (ebenfalls 4X4) konzentrieren. Z.B. Bimobil. Gruß Roman
Timbatuku am 03 Jan 2016 18:23:59 Ja, kann ich alles nachvollziehen. Ihr habt alle recht, und mich schön geführt :D. Dankeschön!
Timbatuku am 03 Jan 2016 20:49:25 Weil das ja jetzt alles in völlig neue Richtungen geht, muss ich mal definitiv wissen, wie es sich mit Sonntagsfahrverbot bei > 3,5 t zGG verhält. Ist man da völlig ausgenommen? Und warum? Weil man einen Womo-Eintrag im Brief hat oder wieso?
Tinduck am 04 Jan 2016 08:51:53 Womos sind keine LKW, sondern in den Papieren mit So.-KFZ Wohnmobil eingetragen, damit fallen sie nicht unter das Sonntagsfahrverbot, solange die Nutzung privat und nicht gewerblich erfolgt. Egal wie schwer und auch ein Anhänger ist erlaubt. bis denn, Uwe
Timbatuku am 04 Jan 2016 12:02:14 Danke!
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