aqua
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Überladung


Bergbewohner1 am 04 Mai 2006 21:13:41

Hallo WoMo-Fans, wer hat Erfahrung bzw. kann sagen, ab wann wirds richtig teuer bei Überladung in Österreich-Italien. werden in diesen Ländern überhaupt Überladung von paar Prozent tollerriert oder gibt es gleich eins auf die Mütze, wenn das WoMo etwas mehr als 3,5 Tonnen wiegt. :?: Danke für Antworten MfG.Waldtroll

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 04 Mai 2006 21:20:27

..NEIN.... bitte nicht schon wieder :D

@Waldtroll: benutze doch bitte mal die Forumssuche..... es wurde schon reichlich zu dem Thema geschrieben z.B. hier:

--> Link

--> Link

--> Link

--> Link

Gast am 04 Mai 2006 21:22:40

und....

--> Link

Anzeige vom Forum


Gast am 04 Mai 2006 21:27:10

das habe ich mal aus einem anderen Medium hierher kopiert:

Code: --> Link
bei Kontrollen in D kannst du Glück haben und die Polizei lässt dich weiterfahren... meist wenn die Überladung unter 5% liegt. Bei 10% musst du mit Strafe (in € - aber wenig, daher unbedeutend) rechnen. Schlimmer wäre das "Ablasten" vor Ort.

In Österreich/Italien/ Schweiz gibt es deutlich geringere Toleranzen. Selbst erlebt das eine Womo-besatzung "getrennt" weiterreiste..... Fahrer mit dem Womo, Frau & Kinder mit dem Zug, auch Wasser, Bücher und einiges an Kleinkram wurde an der Kontrollstelle zurückgelassen. Zu der Strafe fürs Überladen (150€) kam zuhause noch ein Strafmandat über 600€ für den "Mautbetrug" - Vinette statt GO-Box 

Die Schweizer haben einem Bekannten für 10% 400 Sfr abgenommen & Ablasten.....

Aber alles nur kleinkram, sieht man die Folgen eines verschuldeten Unfalls bei dem deutliche Überladung ( größer 5%) festgestellt wird...... (Voll-)Kasko wird nicht zahlen......
Da lieber legal & und ohne Sorgen reisen......

frebeka am 04 Mai 2006 21:35:30

Hallo,

@DAKOTA, wenn dir die Seiten so geläufig sind, dann schreib doch einfach mal die Strafe für Italien, sagen wir 5 % überladen auf!

Es ging doch in der Frage um A und I !

Bergbewohner1 am 04 Mai 2006 21:47:51

Hallo Dakota, habe schon das Forum gewälzt. aber da steht nix drin, ich frage ja nicht nach Achslastüberschreitung, sondern wenn ich die 3,5 Überschreite. Mit den Achslasten habe ich keine Probleme, im Gegenteil habe noch 380 kg Luft. Wenn ich Gas,Wasser,Diesel und Reserverad verliere,dann komm ich dicke hin. Habe dieser Tage in Nachrichten gehöhrt, ein NL hat auf der Tauernautobahn sein fehlgetanktes Benzin abgelassen, weil es ein Diesel war. Polizei hat Ihn dabei erwischt, der NL mußte in Klinik, Nervenzusammenbruch. Das möchten wir Ja vermeiden.
MfG.Waldtroll :roll:

Gast am 04 Mai 2006 22:13:27

Moin Waldtroll,

nicht alle Beiträge beziehen sich auf Achslasten, sondern auch aufs GG. Wenn du es genau wissen willst, würde ich bei den zuständigen Botschaften anfragen.

was dir in Österreich blühen kann habe ich óben ja schon angeführt. Die Ordnungsorgane haben auch Waagen dabei (selbst erlebt). In dem Gespräch mit dem Polizisten hat er mir erzählt (also unter Vorbehalt) das je nach Überschreitung direkt Bußen bis zu 1000€ vor Ort verhängt werden können, er würde auch grundsätzlich "Ablasten" lassen - wegen der Verkehrssicherheit.

In Italien habe ich bzw. ein befreundetes Pärchen die Erfahrung gemacht, das 200 KG rund 150 € kosten.

Gast am 04 Mai 2006 22:48:48

DAKOTA hat geschrieben:Wenn du es genau wissen willst, würde ich bei den zuständigen Botschaften anfragen.


:kuller: ...ich stell mir gerade vor wie ich die deutsche botschaft in zürich anruf und bei den damen und herren auskünfte über so alltägliche sachen wie zug. ges. gewicht, toleranzen, etc. verlange... wohlgemerkt, für deutschland... :roll:

Gast am 04 Mai 2006 23:50:53

ok..ok...., musst ja nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen... Statt Botschaft sollte man die zuständige Behörde anschreiben - hast ja Recht :oops: Ich war nur zu faul zum suchen :wink:

Hier wird dir geholfen:

--> Link

--> Link

Habe gerade mir einem Italiener gesprochen, daher diese Aussage:

Die Verkehrspolizei ist in Italien dezentral organisiert. Hier werden großteils Verstöße unterschiedlich bewertet. Die Polizisten haben sehr großen Spielraum beim verhängen von Bußgeldern, das kann bis zu 4000€ vor Ort und sofortigen Führerscheineinzug gehen - auch bei Kleinverstößen.

[Admin] am 05 Mai 2006 00:07:54

sach ma, Klaus - wie oft am Tag steckst Du eigentlich die Finger in ´ne Steckdose? Öfter als 200x ? :D

Zegu am 05 Mai 2006 00:44:20

sach ma, Klaus - wie oft am Tag steckst Du eigentlich die Finger in ´ne Steckdose? Öfter als 200x ?


Nee. Ich würde sagen: "Er hat `nen direkten Anschluß an ein AKW."
So viel Volt im Hintern kannste mit `ner Steckdose garnicht produzieren.
:-)

[Admin] am 05 Mai 2006 00:58:42

Zegu hat geschrieben:So viel Volt im Hintern



Du......meinst doch.....nicht etwa.........? :eek:




:kuller:

Gast am 05 Mai 2006 07:29:38

Also ich weiss von Freunden, dass es im Ausland nicht so locker gesehen wird mit der Überladung. Was auch irgendwie nachvollziehbar ist, es ist eine zusätzliche Einnahmequelle. Meine Einstellung zum Überladen habe ich mehrfach kundgegeben, deshalb mein Rat, vor der Abfahrt Womo wiegen, alles was zu viel raus. Auch wenn es noch so Hart ist, raus damit. Auch die Kontrollen in Deutschland haben in den letzten Jahren zugenommen, ich selbst bin schon zweimal gewogen worden in den letzten drei Jahren.
Was man in Österreich nicht vergessen darf, ist, dass man dort bei der Überladung auch noch Mautpreller ist, den ab >3,5 to braucht man die GO-Box. Da wird man doppelt bestraft!

Fazit, entweder Auflasten oder rausschmeissen, je nachdem was einem Wichtig ist.

Gast am 05 Mai 2006 07:47:55

Fazit, entweder Auflasten oder rausschmeissen, je nachdem was einem Wichtig ist.


und genau deswegen habe ich in 14 Tagen einen Termin bei Sawiko zum auflasten :-)

Gast am 05 Mai 2006 08:45:19

Dirk hat geschrieben:sach ma, Klaus - wie oft am Tag steckst Du eigentlich die Finger in ´ne Steckdose? Öfter als 200x ? :D


Zegu hat geschrieben: Nee. Ich würde sagen: "Er hat `nen direkten Anschluß an ein AKW." So viel Volt im Hintern kannste mit `ner Steckdose garnicht produzieren.


Moin,

ich erkenne zwar das es sich hier kaum um Fachbeiträge zum Threadthema handelt - der tiefer Sinn dieser Worte aber bleibt mir verborgen :nixweiss:

frebeka am 05 Mai 2006 10:56:43

Fazit, entweder Auflasten oder rausschmeissen, je nachdem was einem Wichtig ist.


und ich war vor 4 Wochen in Krefeld bei KLS. Jetzt darf ich 300 kg mehr!

Sellheimer am 05 Mai 2006 20:22:53

Mit der "Mautprellerei" in Österreich komme ich nicht klar. Unter asfinag.at steht klar, daß bei höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to eine Go-Box erforderlich ist -Die fahrleistungsabhängige Maut auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (Lkw, Busse und schwere Wohnmobile)- Ich muß doch unterscheiden zwischen tatsächlichem Gewicht (3,5 to plus Überladung z.B. 300 kg= 3,8 to tats.Gewicht) fällt nicht darunter; aber in Österreich hochstzulässiges GG (zGG) mehr als 3,5 to (z.B. tats. Gewicht 3,7 to) = Go-Box.

Frage: Wer hat echt schon bezahlt? Nicht nur von dritten oder Freunden etc. gehört. Wie ist die Rechtslage in Österreich?

Sellheimer

thmgoe am 05 Mai 2006 20:43:45

Ich weiß von einem unserer Kunden der unbeabsichtigt in mit einem überladenem Sprinter unterwegs war und in eine Kontrolle gekommen ist das er eine Anzeige wegen Mautprellerei bekommen hat. Er hatte glaube ich 100kg zuviel. Die Sache ist aber noch nicht entschieden da er (bzw. seine Firma) das ganze einem Rechtsanwalt übergeben hat.

Thomas

thmgoe am 05 Mai 2006 20:45:06

Achso zulässiges Gesamtgewicht war 3,5to

Gast am 05 Mai 2006 21:03:42

Fazit, entweder Auflasten oder rausschmeissen, je nachdem was einem Wichtig ist.


Und ich schmeiss lieber raus :D

Weil,... ich fahr doch so gern die kleinen französischen Sträßchen, die man über 3,5t Gesamtgewicht nicht fahren darf. 8)

Obwohl, ich hab ja momentan eh nur 3,4 t, und die reichen mir auch aus, es sei denn, an den kleinen französischen Sträßchen sind so große Weingärten ... :D

Polarwolf am 05 Mai 2006 22:15:24

popl hat geschrieben:Und ich schmeiss lieber raus :D

Weil,... ich fahr doch so gern die kleinen französischen Sträßchen, die man über 3,5t Gesamtgewicht nicht fahren darf. 8)


Richtig so. Ich schmeiss auch lieber raus und kann sogar auf den Beifahrer/die Beifahrerin verzichten.
:troll:

Gerade die kleinen Straßen sind doch erst richtig interessant.:zustimm:


Andreas

Gast am 07 Mai 2006 18:47:52

....daß bei höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to eine Go-Box erforderlich ist [b]


....das zulässige GG betrug 3,5 to


mal ganz differenziert gefragt:

.....zwischen deutschen "zulässige GG" und "höchstzulässigen Gesamtgewicht" könnten ja schon Unterschiede sein. Ein DUC 18 kann ein (deutsch) zul. GG 3,5 to haben, das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs kann aber bei bis zu 4,6 to liegen :?

Und für ein evtl. Strafmandat würde ich wohl nicht klagen. Ich habe einen Zivilr. Streit (Buchtkauf) in A durchgezoegen & gewonnen. Die RA-Kosten in A sind erschreckend! ...und auf diesen bleibt man selbst im Falle eines "Sieges" sitzen (so bei mir).... da lohnt sich das nicht....

Sellheimer am 10 Mai 2006 13:47:54

Eine Nachfrage bei der Asfinag in Österreich hat ergeben, daß Wohnmobile mit eingetragenen Gesamtgewicht bis 3,5 to (hzG) lediglich eine Vignettte brauchen. Eine mögliche Überladung interessiert die Asfinag nicht (wohl aber die Gendarmerie). Ein um 100 kg überladenes 3,5 to Wohnmobil kann also niemals eine Go-Box brauchen und "Mautprellerei" deswegen kommt somit auch nicht in Frage. Diese Frage der Go-Box ( mehr als 3,5 to) oder Vignette (bis 3,5 to) orientiert sich immer ausschließlich am eingetragenen Gesamtgewicht (also zGG oder hzG). Evtl. Überladungen spielen hier keine Rolle.

Sellheimer

Gast am 10 Mai 2006 14:02:33

Moin Sellheimer,

danke für die Info! Da scheinen wenn man z.B. Mondials Beitrag liest, doch unterschiedliche Auslegungen gemacht zu werden....

BTW:

Was macht dein Hymer? Der müsste doch so langsam fertig gebaut sein?!

Sellheimer am 10 Mai 2006 18:10:55

Hallo Dakota,

Herstellung von der 18. vorerst auf die 20 Kw. verschoben. Also ich hoffe demnächst, so ab 24.05. in Urlaub fahren zu können. Schön langsam wird die Zeit schon seeeehr lange.

Sellheimer

spleiss53 am 10 Mai 2006 18:41:48

Gelten die 3,5 tonnen GG auf für Gespanne? Also Zugfahrzeug incl. Wohnwagen? Oder wie verhält es sich hier in Österreich?
Mir hat man bis jetzt immer eine Vignette für 3,5 tonnen verkauft. - Haben tue ich aber insgesamt 4,35 tonnen. Eigentlich habe ich mir darüber nie Gedanken gemacht. Erst seit ich eure Zeilen lese.

Campergrüße sendet Spleiss

dieter2 am 10 Mai 2006 19:39:18

spleiss53 hat geschrieben:Gelten die 3,5 tonnen GG auf für Gespanne? Also Zugfahrzeug incl. Wohnwagen? Oder wie verhält es sich hier in Österreich?
Mir hat man bis jetzt immer eine Vignette für 3,5 tonnen verkauft. - Haben tue ich aber insgesamt 4,35 tonnen. Eigentlich habe ich mir darüber nie Gedanken gemacht. Erst seit ich eure Zeilen lese.

Campergrüße sendet Spleiss


PKW mit Hänger brauchen nur eine Vignette.
Es sei der Zugwagen hat mehr als 3,5 to.

Dieter

Gast am 10 Mai 2006 19:39:36

Sellheimer hat geschrieben: Hallo Dakota,

Herstellung von der 18. vorerst auf die 20 Kw. verschoben. Also ich hoffe demnächst, so ab 24.05. in Urlaub fahren zu können. Schön langsam wird die Zeit schon seeeehr lange.

Sellheimer


Na, dann drücken wir mal die Daumen :) , das Warten kann schon mürbemachend sein - wir kennen das!

Melde dich mal wenn er da ist...... mich würden einige Dinge interessieren :wink:

spleiss53 am 10 Mai 2006 20:05:04

Danke - Dieter - für die Info

Spleiss

alex am 15 Mai 2006 07:23:59

Sellheimer hat geschrieben:Mit der "Mautprellerei" in Österreich komme ich nicht klar. Unter asfinag.at steht klar, daß bei höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to eine Go-Box erforderlich ist -Die fahrleistungsabhängige Maut auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (Lkw, Busse und schwere Wohnmobile)- Ich muß doch unterscheiden zwischen tatsächlichem Gewicht (3,5 to plus Überladung z.B. 300 kg= 3,8 to tats.Gewicht) fällt nicht darunter; aber in Österreich hochstzulässiges GG (zGG) mehr als 3,5 to (z.B. tats. Gewicht 3,7 to) = Go-Box.

Frage: Wer hat echt schon bezahlt? Nicht nur von dritten oder Freunden etc. gehört. Wie ist die Rechtslage in Österreich?

Sellheimer



Hallo


Also bis zu einem HGG von 3,5 tonnen ist vignetenpflicht,darüber die GO-Box

hat das fahrzeug nun ein eingetragenes HGG von 3500 kg ,ist aber unbewust(Was ja klar ist :wink: ) überladen ändert sich an der maut nichts.
Das Fahrzeug ist nachwievor Vigneten pflichtig,da es "nur" überladen ist.

Ist man mit einem Fahrzeug unterwegs das über 3,5 tonnen eingetragenes HGG hat,und es ist aber leer und unter 3,5 tonnen tatsächlichem gewicht ist die GO-Box fällig.

Es zählt immer das eingetragene HGG und nicht das tatsächliche.

Hat jemand bereits gehört das der freund eines freundes wegen mautprellerei oder fahren ohne führerschein angezeigt wurde stimmt das einfach nicht.


lg

alex

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Hilfe,Abwassertank undicht
Anfänger braucht Hilfe beim Kauf
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt