|
Hallo WoMo-Fans, wer hat Erfahrung bzw. kann sagen, ab wann wirds richtig teuer bei Überladung in Österreich-Italien. werden in diesen Ländern überhaupt Überladung von paar Prozent tollerriert oder gibt es gleich eins auf die Mütze, wenn das WoMo etwas mehr als 3,5 Tonnen wiegt. :?: Danke für Antworten MfG.Waldtroll das habe ich mal aus einem anderen Medium hierher kopiert:
Hallo,
@DAKOTA, wenn dir die Seiten so geläufig sind, dann schreib doch einfach mal die Strafe für Italien, sagen wir 5 % überladen auf! Es ging doch in der Frage um A und I ! Hallo Dakota, habe schon das Forum gewälzt. aber da steht nix drin, ich frage ja nicht nach Achslastüberschreitung, sondern wenn ich die 3,5 Überschreite. Mit den Achslasten habe ich keine Probleme, im Gegenteil habe noch 380 kg Luft. Wenn ich Gas,Wasser,Diesel und Reserverad verliere,dann komm ich dicke hin. Habe dieser Tage in Nachrichten gehöhrt, ein NL hat auf der Tauernautobahn sein fehlgetanktes Benzin abgelassen, weil es ein Diesel war. Polizei hat Ihn dabei erwischt, der NL mußte in Klinik, Nervenzusammenbruch. Das möchten wir Ja vermeiden.
MfG.Waldtroll :roll: Moin Waldtroll,
nicht alle Beiträge beziehen sich auf Achslasten, sondern auch aufs GG. Wenn du es genau wissen willst, würde ich bei den zuständigen Botschaften anfragen. was dir in Österreich blühen kann habe ich óben ja schon angeführt. Die Ordnungsorgane haben auch Waagen dabei (selbst erlebt). In dem Gespräch mit dem Polizisten hat er mir erzählt (also unter Vorbehalt) das je nach Überschreitung direkt Bußen bis zu 1000€ vor Ort verhängt werden können, er würde auch grundsätzlich "Ablasten" lassen - wegen der Verkehrssicherheit. In Italien habe ich bzw. ein befreundetes Pärchen die Erfahrung gemacht, das 200 KG rund 150 € kosten.
:kuller: ...ich stell mir gerade vor wie ich die deutsche botschaft in zürich anruf und bei den damen und herren auskünfte über so alltägliche sachen wie zug. ges. gewicht, toleranzen, etc. verlange... wohlgemerkt, für deutschland... :roll: ok..ok...., musst ja nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen... Statt Botschaft sollte man die zuständige Behörde anschreiben - hast ja Recht :oops: Ich war nur zu faul zum suchen :wink:
Hier wird dir geholfen: --> Link --> Link Habe gerade mir einem Italiener gesprochen, daher diese Aussage: Die Verkehrspolizei ist in Italien dezentral organisiert. Hier werden großteils Verstöße unterschiedlich bewertet. Die Polizisten haben sehr großen Spielraum beim verhängen von Bußgeldern, das kann bis zu 4000€ vor Ort und sofortigen Führerscheineinzug gehen - auch bei Kleinverstößen. sach ma, Klaus - wie oft am Tag steckst Du eigentlich die Finger in ´ne Steckdose? Öfter als 200x ? :D
Nee. Ich würde sagen: "Er hat `nen direkten Anschluß an ein AKW." So viel Volt im Hintern kannste mit `ner Steckdose garnicht produzieren. :-)
Du......meinst doch.....nicht etwa.........? :eek:
:kuller: Also ich weiss von Freunden, dass es im Ausland nicht so locker gesehen wird mit der Überladung. Was auch irgendwie nachvollziehbar ist, es ist eine zusätzliche Einnahmequelle. Meine Einstellung zum Überladen habe ich mehrfach kundgegeben, deshalb mein Rat, vor der Abfahrt Womo wiegen, alles was zu viel raus. Auch wenn es noch so Hart ist, raus damit. Auch die Kontrollen in Deutschland haben in den letzten Jahren zugenommen, ich selbst bin schon zweimal gewogen worden in den letzten drei Jahren.
Was man in Österreich nicht vergessen darf, ist, dass man dort bei der Überladung auch noch Mautpreller ist, den ab >3,5 to braucht man die GO-Box. Da wird man doppelt bestraft! Fazit, entweder Auflasten oder rausschmeissen, je nachdem was einem Wichtig ist.
und genau deswegen habe ich in 14 Tagen einen Termin bei Sawiko zum auflasten :-)
Moin, ich erkenne zwar das es sich hier kaum um Fachbeiträge zum Threadthema handelt - der tiefer Sinn dieser Worte aber bleibt mir verborgen :nixweiss:
und ich war vor 4 Wochen in Krefeld bei KLS. Jetzt darf ich 300 kg mehr! Mit der "Mautprellerei" in Österreich komme ich nicht klar. Unter asfinag.at steht klar, daß bei höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to eine Go-Box erforderlich ist -Die fahrleistungsabhängige Maut auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (Lkw, Busse und schwere Wohnmobile)- Ich muß doch unterscheiden zwischen tatsächlichem Gewicht (3,5 to plus Überladung z.B. 300 kg= 3,8 to tats.Gewicht) fällt nicht darunter; aber in Österreich hochstzulässiges GG (zGG) mehr als 3,5 to (z.B. tats. Gewicht 3,7 to) = Go-Box.
Frage: Wer hat echt schon bezahlt? Nicht nur von dritten oder Freunden etc. gehört. Wie ist die Rechtslage in Österreich? Sellheimer Ich weiß von einem unserer Kunden der unbeabsichtigt in mit einem überladenem Sprinter unterwegs war und in eine Kontrolle gekommen ist das er eine Anzeige wegen Mautprellerei bekommen hat. Er hatte glaube ich 100kg zuviel. Die Sache ist aber noch nicht entschieden da er (bzw. seine Firma) das ganze einem Rechtsanwalt übergeben hat.
Thomas Achso zulässiges Gesamtgewicht war 3,5to
Und ich schmeiss lieber raus :D Weil,... ich fahr doch so gern die kleinen französischen Sträßchen, die man über 3,5t Gesamtgewicht nicht fahren darf. 8) Obwohl, ich hab ja momentan eh nur 3,4 t, und die reichen mir auch aus, es sei denn, an den kleinen französischen Sträßchen sind so große Weingärten ... :D
Richtig so. Ich schmeiss auch lieber raus und kann sogar auf den Beifahrer/die Beifahrerin verzichten. :troll: Gerade die kleinen Straßen sind doch erst richtig interessant.:zustimm: Andreas
mal ganz differenziert gefragt: .....zwischen deutschen "zulässige GG" und "höchstzulässigen Gesamtgewicht" könnten ja schon Unterschiede sein. Ein DUC 18 kann ein (deutsch) zul. GG 3,5 to haben, das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs kann aber bei bis zu 4,6 to liegen :? Und für ein evtl. Strafmandat würde ich wohl nicht klagen. Ich habe einen Zivilr. Streit (Buchtkauf) in A durchgezoegen & gewonnen. Die RA-Kosten in A sind erschreckend! ...und auf diesen bleibt man selbst im Falle eines "Sieges" sitzen (so bei mir).... da lohnt sich das nicht.... Eine Nachfrage bei der Asfinag in Österreich hat ergeben, daß Wohnmobile mit eingetragenen Gesamtgewicht bis 3,5 to (hzG) lediglich eine Vignettte brauchen. Eine mögliche Überladung interessiert die Asfinag nicht (wohl aber die Gendarmerie). Ein um 100 kg überladenes 3,5 to Wohnmobil kann also niemals eine Go-Box brauchen und "Mautprellerei" deswegen kommt somit auch nicht in Frage. Diese Frage der Go-Box ( mehr als 3,5 to) oder Vignette (bis 3,5 to) orientiert sich immer ausschließlich am eingetragenen Gesamtgewicht (also zGG oder hzG). Evtl. Überladungen spielen hier keine Rolle.
Sellheimer Moin Sellheimer,
danke für die Info! Da scheinen wenn man z.B. Mondials Beitrag liest, doch unterschiedliche Auslegungen gemacht zu werden.... BTW: Was macht dein Hymer? Der müsste doch so langsam fertig gebaut sein?! Hallo Dakota,
Herstellung von der 18. vorerst auf die 20 Kw. verschoben. Also ich hoffe demnächst, so ab 24.05. in Urlaub fahren zu können. Schön langsam wird die Zeit schon seeeehr lange. Sellheimer Gelten die 3,5 tonnen GG auf für Gespanne? Also Zugfahrzeug incl. Wohnwagen? Oder wie verhält es sich hier in Österreich?
Mir hat man bis jetzt immer eine Vignette für 3,5 tonnen verkauft. - Haben tue ich aber insgesamt 4,35 tonnen. Eigentlich habe ich mir darüber nie Gedanken gemacht. Erst seit ich eure Zeilen lese. Campergrüße sendet Spleiss
PKW mit Hänger brauchen nur eine Vignette. Es sei der Zugwagen hat mehr als 3,5 to. Dieter
Na, dann drücken wir mal die Daumen :) , das Warten kann schon mürbemachend sein - wir kennen das! Melde dich mal wenn er da ist...... mich würden einige Dinge interessieren :wink: Danke - Dieter - für die Info
Spleiss
Hallo Also bis zu einem HGG von 3,5 tonnen ist vignetenpflicht,darüber die GO-Box hat das fahrzeug nun ein eingetragenes HGG von 3500 kg ,ist aber unbewust(Was ja klar ist :wink: ) überladen ändert sich an der maut nichts. Das Fahrzeug ist nachwievor Vigneten pflichtig,da es "nur" überladen ist. Ist man mit einem Fahrzeug unterwegs das über 3,5 tonnen eingetragenes HGG hat,und es ist aber leer und unter 3,5 tonnen tatsächlichem gewicht ist die GO-Box fällig. Es zählt immer das eingetragene HGG und nicht das tatsächliche. Hat jemand bereits gehört das der freund eines freundes wegen mautprellerei oder fahren ohne führerschein angezeigt wurde stimmt das einfach nicht. lg alex |
Anzeige
|