whorn am 09 Jul 2016 20:47:48 Knaus Sport TI Silver Edition / Bj.2007 Die neueste Möglichkeit, dem Wohnmobil-/Wohnwagenfahrer Geld aus der Tasche zu ziehen, hat die Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach im Kreis Birkenfeld gefunden: In der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sind auch ausdrücklich Wohnmobile und Wohnwagen erfasst. Bemessungsgrundlage ( Kostenansatz ) für die Besteuerung ist die Jahresgebühr, die auf einem Stellplatz zu bezahlen wäre. Die prozentuale Höhe der Steuer ist in der Satzung nicht zu finden. Gibt es da andere Gemeinden/Städte, die das ebenfalls praktizieren ? ich bin zwar nicht betroffen, aber wenn das Schule macht ..... Schönen Sonntag wünscht Wolfgang
silent1 am 09 Jul 2016 20:58:34 Für Wohnwagen mit festem Standplatz, wie z.B. Am Baldeneysee ist das in Essen schon vor einigen Jahren im Gespräch gewesen. Konnte aber wohl meines Wissens nicht durchgesetzt werden.
wolfherm am 09 Jul 2016 21:48:56 Entweder bleibt ihr streng beim Thema oder wir werden hier schließen. Wer Ulk braucht, findet hier entsprechende Unterforen.......wer nicht hören will, kann dann auch hier von der weiteren Diskussion ausgeschlossen werden...
Unpassende Beiträge wurden entfernt...
wolfherm am 09 Jul 2016 22:10:53 Eine solche Steuer wird doch nur erhoben, wenn ein Zweitwohnsitz begründet und angemeldet wird. Und nicht schon dann, wenn wir einige Nächte dort übernachten. Wo ist also das Problem?
Solofahrer am 09 Jul 2016 22:46:52 wolfherm hat geschrieben:Eine solche Steuer wird doch nur erhoben, wenn ein Zweitwohnsitz begründet und angemeldet wird. Und nicht schon dann, wenn wir einige Nächte dort übernachten. Wo ist also das Problem?
Wo steht das, 1. dass so eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird? 2. dass sie nur erhoben wird, wenn ein Zweitwohnsitz begründet ist? Woher stammt die Information? .
wolfherm am 09 Jul 2016 23:13:09 Dann lies dir doch mal die entsprechenden Satzungen der Gemeinden durch, die das erheben. Was verstehst du denn jetzt nicht? Ich bin etwas verwirrt......
Solofahrer am 09 Jul 2016 23:17:04 wolfherm hat geschrieben:Dann lies dir doch mal die entsprechenden Satzungen der Gemeinden durch, die das erheben.
Ich kenne aber weder Gemeinden noch irgendwelche Satzungen, wo so etwas drin steht. Deswegen meine Frage, wo so etwas drin steht, dass ich das nachlesen kann. Gibt es da links?
wolfherm am 09 Jul 2016 23:20:14 silent1 hat geschrieben:Für Wohnwagen mit festem Standplatz, wie z.B. Am Baldeneysee ist das in Essen schon vor einigen Jahren im Gespräch gewesen. Konnte aber wohl meines Wissens nicht durchgesetzt werden.
Nach Paragraph 2 Absatz 4 ist das ausgeschlossen.... --> Link
Gast am 09 Jul 2016 23:26:07 wolfherm, wieso hast du das denn gelöscht, war das so schlimm? Das habe ich völlig ernst gemeint. Na ja zumindest halb ernst. Was sollen wir uns denn noch alles gefallen lassen? Darüber reden dürfen wir auch nicht. Na egal, mich betriffts eh nicht :( Blickt man mit etwas Erfahrung aus der Vergangenheit in die nahe Zukunft, kann aus der Zweitwohnungssteuer für Wohnwagen sehr schnell das hier werden: --> Link
Solofahrer am 09 Jul 2016 23:31:56 OK, Wolfgang, aber Dein Link bezieht sich auf die Stadt Essen und nicht auf die Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach im Kreis Birkenfeld
, auf die sich "whorn" bezog.
wolfherm am 09 Jul 2016 23:36:26 Solofahrer, ich habe mich auf Zweitwohnsitze generell bezogen und auch erklärt, dass das für die typische Übernachtung in einem Womo nicht gilt. Die meinen damit die Dauercamper, quasi Ferienwohnungen.........Mein Hinweis auf Essen bezog sich auf den Beitrag von Ralf. Jetzt klarer?
wolfherm am 09 Jul 2016 23:43:22 BerndDerBus hat geschrieben:............ Blickt man mit etwas Erfahrung aus der Vergangenheit in die nahe Zukunft, kann aus der Zweitwohnungssteuer für Wohnwagen sehr schnell das hier werden: --> Link
Dir ist aber schon aufgefallen, dass das Thema vor 11 Jahren begann und wir mittlerweile eine ganz andere Gebührenordnung haben?
Solofahrer am 09 Jul 2016 23:58:27 wolfherm hat geschrieben:Solofahrer,
ich habe mich auf Zweitwohnsitze generell bezogen und auch erklärt, dass das für die typische Übernachtung in einem Womo nicht gilt. Die meinen damit die Dauercamper, quasi Ferienwohnungen.........Mein Hinweis auf Essen bezog sich auf den Beitrag von Ralf. Jetzt klarer?
Nö, ist nicht klarer, denn der OT bezog sich auf die Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach im Kreis Birkenfeld und nicht auf die Stadt Essen (— wobei mir für die Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach im Kreis Birkenfeld immer noch ein Link fehlt). Und es ist auch für mich bislang nirgendwo erkenntlich klar geregelt, dass Dauercamper von einer Zweitwohnsitzsteuer ausgenommen sind.
beret am 10 Jul 2016 00:14:54 Für Wohnwagen mit festem Standplatz, wie z.B. Am Baldeneysee ist das in Essen schon vor einigen Jahren im Gespräch gewesen. Konnte aber wohl meines Wissens nicht durchgesetzt werden.
Gemeinde Winterberg/Sauerland war da erfolgreicher, sie konnten wohl die Zweitwohnungssteuer nicht durchsetzen , dafür haben sie uns Dauercamper statt Zweitwohnungssteuer dazu gezwungen eine SauerlandCard für die Öffis zu kaufen - so konnten/können sie 75 Euro für 2 Personen im Jahr kassieren . Kinder ab best. Alter haben extra gekostet - glaube 35 Euro... Keiner wollte es akzeptieren ! weil alle hatten ihre Fahrzeuge dabei kaum einer wollte mit Bus fahren...und die 1km entfernte Bushaltestelle zu Fuß anlaufen ,ältere Camper sowieso nicht . Nichts hat geholfen, alle Beschwerden wurden abgeschmettert ...sogar mit der Begründung seit doch froh - ihr kriegt doch eine Leistung von der Gemeinde/Kreis angeboten (besser hätten sie gesagt aufgezwungen ) So kann man auch dem Wohnmobil-/Wohnwagenfahrer Geld aus der Tasche zu ziehen :ja:
Gast am 10 Jul 2016 00:45:18 wolfherm hat geschrieben:Dir ist aber schon aufgefallen, dass das Thema vor 11 Jahren begann und wir mittlerweile eine ganz andere Gebührenordnung haben?
Ja :mrgreen: Und? Ist seit 2005 GEZ-mäßig irgendwas besser geworden? Wie schnell lassen sich Gebührenordnungen ändern. Eine einzige Versammlung reicht. Mit Essen magst du recht haben. Aber Essen wurde von SPD und Grünen 2010 gezwungen, die in 2009 erkämpfte ( --> Link ) Rechtslage "freiwillig" wieder aufzugeben. Das Hickhack dauerte schon seit den 90er Jahren an ( --> Link ). Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in 2009 der Stadt recht gegeben hat (AZ.: 18 K 2841/09, ein Urteil finde ich allerdings i.d. jur. DB von NRW nicht), muss zwischen 2009 und 2010 irgendwas passiert sein, um "Dauercamper zu verschonen" (wahrscheinlich hat der OB günstigt einen Wohnwagen ergattert :mrgreen: ). Essen soll sich "plötzlich" von dem im Melderecht zugrunde gelegten Wohnungsbegriff getrennt und einen eigenen Wohnungsbegriff definiert haben, der nur Wohngebäude erfasst. Angeblich lehnte man sich an das Bauordnungsrecht an und beschrieb die Wohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuer als „umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und von dem aus zumindest die Mitbenutzung einer Küche oder Kochnische sowie einer Waschgelegenheit und einer Toilette möglich ist“. Die Zweitwohnungssteuer blieb Campern in Essen erst durch die Initiative von SPD und Grünen erspart. So steht es jedenfalls geschrieben. beret hat geschrieben:Gemeinde Winterberg/Sauerland war da erfolgreicher, sie konnten wohl die Zweitwohnungssteuer nicht durchsetzen , dafür haben sie uns Dauercamper statt Zweitwohnungssteuer dazu gezwungen eine SauerlandCard für die Öffis zu kaufen
Winterberg war immer schon etwas besonderes. Winterberg wurde auch nie in den Staunachrichten erwähnt. Dabei ging der Stau von Hallenberg bis Niedersfeld. Sobald die erste Schneeflocke zu sehen war, kamen die Holländer :mrgreen: Zweitwohnsteuer für Wohnungen gabs da jedenfalls von Anfang an, und schon in den 80ern.
Gast am 10 Jul 2016 07:02:40 Der erste April ist doch schon ne Weile vorbei :mrgreen: Hier springt aber auch jeder auf solchen Schwachsinn an ......
Gast am 10 Jul 2016 11:34:32 meier923 hat geschrieben:Der erste April ist doch schon ne Weile vorbei :mrgreen: Hier springt aber auch jeder auf solchen Schwachsinn an ......
Aprilstreiche sind lustig. Schildbürgerstreiche sind nicht lustig, sondern offenbaren Unverstand. Vermutlich meinst du also Schildbürgerstreiche. Warum suche ich Urteile? Weil ich das erst auch nicht geglaubt habe Urteil vom 5. Dezember 2002 · Az. 16 K 1649/00 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat geschrieben:Ein Verstoß dieser Ermächtigungsgrundlage gegen höherrangiges Recht ist nicht ersichtlich. Die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt I. T. ist mit den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG - (1), des Grundgesetzes (2) sowie europarechtlichen Vorschriften (3) vereinbar. --> Link
Urteil vom 11. Juli 2007 · Az. 9 LB 5/07 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht hat geschrieben:Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auch für Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt sind, ist rechtlich zulässig --> Link
Urteil vom 13. März 2008 · Az. M 10 K 06.3638 Verwaltungsgericht München hat geschrieben:Aus den genannten Gründen erweist sich der Bescheid der Beklagten in der nunmehr noch streitgegenständlichen Form als rechtmäßig. --> Link
Es gibt auch andere Entscheidungen, allerdings sind die sehr selten. Urteil vom 28.02.2007, Az.: Au 6 K 05.1988 Verwaltungsgericht Augsburg hat geschrieben:Für einen Wohnwagen als Dauercamper ist keine Zweitwohnungssteuer zu entrichten, wenn die kommunale Zweitwohnungssteuersatzung den Wohnungsbegriff an ein Gebäude knüpft. --> Link
zahlen und Schn**** halten! Wenn man dann gezahlt hat, beten, dass die GEZ nichts vom "neuartigen Kuchen" erfährt. Denn sonst kommt die auch noch und will ein Stück abhaben :mrgreen: Viele Grüße Bernd
Gast am 10 Jul 2016 12:09:35 WoW , Man lernt nie aus , obwohl ich glaube , das es für Unsere Mobile nicht zutrifft . Ich stolpere immer über BerndDerBus hat geschrieben: die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs
und das bedeutet das ich darin wohne....oder :?: trotzdem finde ich es unmöglich.
Gast am 10 Jul 2016 12:37:45 meier923 hat geschrieben:trotzdem finde ich es unmöglich.
Sag ich doch: Schilda lässt grüßen Mein erster, sehr deutlicher Beitrag ist ja leider gelöscht worden. Da stand in klarer Sprache (wenn auch etwas bösartig :D ) der Grund drin. Allerdings muss man natürlich relativieren, dass es um Ausnahmen geht. Wenn man zufällig so eine Ausnahme ist, hat man eben gelitten. So ist das Leben ohne Sofa. Viele Grüße Bernd
mercurius46 am 10 Jul 2016 13:35:59 Was heisst hier Schilda?
Für einen fest stehenden Wohnwagen, der das ganze Jahr vor Ort stehen bleibt (womöglich noch mit Gartenzwergen, Jägerzaun usw.) kann ich mir eine Zweitwohnungs-Steuer gut vorstellen. Würde ich als Gemeinderat zustimmen...
Gast am 10 Jul 2016 13:53:49 mercurius46 hat geschrieben:Was heisst hier Schilda?
Für einen fest stehenden Wohnwagen, der das ganze Jahr vor Ort stehen bleibt (womöglich noch mit Gartenzwergen, Jägerzaun usw.) kann ich mir eine Zweitwohnungs-Steuer gut vorstellen. Würde ich als Gemeinderat zustimmen...
Zu spät gebremst. Die Zweitwohnungssteuer allein ist schon der Faupax, auch ohne Wohnwagen. Gier frisst Gehirn*. Irgendwo im Leben will sich der Mensch auch noch wohl fühlen, und nicht für alles Steuern zahlen, was Spaß macht. Opa sagte immer, ein zufriedener Esel zieht besser. Sag das dem Gemeinderat. *) "Man kann Macht über andere Menschen ausüben, solange man Ihnen etwas gibt. Nimmt man einem Menschen aber alles, dann hat man seine Macht über ihn verloren." Aleksandr Solzhenitsyn, Phylosoph
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