xcamping
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Dashcam - Bußgeld wegen Eingriff in die Persönlichkeitsrecht 1, 2, 3


deacheapa am 03 Okt 2017 21:23:49

jochen-muc hat geschrieben:Für mich wird IMMER der Schutz von Leib und Leben und auch Eigentum vor irgendwelchen Persönlichkeitsrechten gehen .


So sehe ich es auch,
und die Polizei Staatsanwaltschaft hier auch, sonst hätten sie mich ja nicht um meine Dashcam Aufnahme (24h Schleife) aus dem öffentlichen Parkraum gebeten, um einen Kennzeichendiebstahl/eventuell Bandenkriminalität zu ermitteln.

Wer nicht 24h 7Tage die Woche 365t/Jahr Dauerüberwacht sein will, sollte sich jeder Kommunikationstechnik entledigen,
und sich auf ner einsamen Insel in einer Höhle verstecken,
sonst wird das eh nichts mehr.
Mir ist es völlig egal auf wessen privaten Cams ich inzwischen mal drauf bin,
bei den nicht privaten kann ich ja auch nicht mehr verhindern.
Und eines ist sicher, alle möglichen Daten werden seit Jahren verwertet,
entweder mit oder ohne richterlichen Beschluß.
Ohne eben inoffiziell, Ergebnis bleibt das selbe.

Was anderes ist es, wenn man solches Bild/Video Material veröffentlicht.
Aber selbst da, wenn man auf die diversen Plattformen schaut was da alles hochgeladen wird,
hätten die Gerichte inzwischen für die nächsten tausend Jahre weltweit zu tun.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

brainless am 03 Okt 2017 23:36:34

deacheapa hat geschrieben: Wer nicht 24h 7Tage die Woche 365t/Jahr Dauerüberwacht sein will, sollte sich jeder Kommunikationstechnik entledigen,
und sich auf ner einsamen Insel in einer Höhle verstecken,



Nein,

es gibt nicht nur Schwarz oder Weiss.
Momentan befinden wir uns noch in einer sehr hellgrauen Situation. Wir können jetzt
- mit geschlossenen Augen, Ohren und Mündern den Weg weiter ins Schwarze gehen oder
- versuchen, die Schrittgeschwindigkeit deutlich zu drosseln und Augen, Ohren und Münder kritisch offen zu halten.

Die Alternative zu "1984" ist nicht die einsame Insel, sondern der bewußte und verantwortungsvolle Umgang mit den uns gegebenen Möglichkeiten.
Nicht alles was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
Der analoge Begriff zum GAU in der KKW-Technik fehlt uns noch in der IT. Das Abstrakte, nicht unmittelbar Greifbare der IT ist das Gefährliche, weil unterschätzte Moment,


Volker

KAWAMANE am 04 Okt 2017 01:04:55

Moin,
alles was technisch möglich ist wird auch gemacht!
Das ist bei der Polizei und den Geheimdiensten in aller Welt so (natürlich nicht in Deutschland).
In jedem dritten Krimi wird uns gezeigt, das die Guten das dürfen müssen.
Und wenn ich mit einer Dashcam beweisen könnte, dass ich unschuldig bin, soll das Persönlichkeitsrecht des "Täters" plötzlich höher bewertet werden?
Es ist was faul im Staate D.
Gruß
Bruno

Anzeige vom Forum


Gast am 04 Okt 2017 01:51:17

Es geht doch nicht um das Persönlichkeitsrecht des Täters.
Sondern um Freiheit und Rechte generell, und zwar für die anderen, die Nicht-Täter.

Irgendwie schade wie leicht sich viele scheibchenweise von solch hohen Gut verabschieden, es wurde hart erarbeitet.
Man kann immer geteilter Meinung sein, aber diese HauDrauf-Argumentationen mit NurIchHabRecht lese ich immer öfter,
hier und allgemein.
DAS empfinde ich eher als faul in D.

Gruß Micha

wolfherm am 04 Okt 2017 05:15:59

KAWAMANE hat geschrieben:Moin,
.........
Und wenn ich mit einer Dashcam beweisen könnte, dass ich unschuldig bin, soll das Persönlichkeitsrecht des "Täters" plötzlich höher bewertet werden?
Es ist was faul im Staate D.
Gruß
Bruno



Du hast die berechtigten Bedenken der anderen nicht verstanden. Damit du den Täter überführen kannst, musst du aber vorher hunderte Unschuldiger aufnehmen, die mit dem Tathergang gar nichts zu tun haben. Ich möchte nicht von deiner Kamera unberechtigterweise aufgenommen werden. Punkt.

PittiC am 04 Okt 2017 08:29:15

wolfherm hat geschrieben:Ich möchte nicht von deiner Kamera unberechtigterweise aufgenommen werden. Punkt.

Was heißt unberechtigterweise, innerhalb der EU gilt die Panoramafreiheit. Bedeutet, man darf alles was sich im öffentlichen Raum befindet oder sich vom öffentlichem Raum aus fotografieren oder filmen lässt festhalten.
Die weitere Nutzung ist das auschlaggebende.

wolfherm am 04 Okt 2017 08:35:10

Ich bin doch kein Panorama. Gerade lasse ich für unseren Büroneubau Videokameras installieren. Selbst die Kameras im Gebäude dürfen nur unser Grundstück aufnehmen. Den öffentlichen Bereich dürfen wir nicht filmen. Was sagst du jetzt? Welche rechtliche Grundlage gibt es denn für deine Auffassung? Warum wurde denn hier ein Bußgeld verhängt?

PittiC am 04 Okt 2017 09:09:29

Es ging mir jetzt nur um deine Aussage das du nicht ungefragt fotografiert werden möchtest. Wenn ich von, oder auf öffentlichem Gelände ein Foto mache und du stehst da gerade kannst du mich nicht daran hindern. Selbstverständlich darf ich das Foto mit dir nicht veröffentlichen oder irgendwie verbreiten, aber ich darf es in mein Fotoalbum kleben.

rkopka am 04 Okt 2017 09:24:32

PittiC hat geschrieben:Es ging mir jetzt nur um deine Aussage das du nicht ungefragt fotografiert werden möchtest. Wenn ich von, oder auf öffentlichem Gelände ein Foto mache und du stehst da gerade kannst du mich nicht daran hindern.

Da gibts glaube ich einen Passus, daß man es auch veröffentlichen darf, wenn die Person(en) nur Beiwerk sind. Sonst könnte man ja überhaupt keine Bilder z.B. von Sehenswürdigkeiten veröffentlichen.

Und wenn eine Dashcam ständig aufnimmt, ist das eigentlich überhaupt kein Problem. Zum einen hat sie nicht genug Platz und muß die Daten sowieso ständig wieder überspielen. Und glaubst du wirklich, irgendwer schaut sich das Zeug an, wenn nicht gerade eine Tat gesucht wird ? Ich habe im Urlaub mal die Dashcam mitlaufen lassen. Das war zwar grundsätzlich interessanter als der Parkplatz vor dem Haus, aber trotzdem nichts, was ich mir komplett ansehe. Maximal werden ein paar Schnipsel für einen Urlaubsfilm benutzt. Ebenso wie im öffentlichen Raum wäre die Datenmenge einfach viel zu hoch um damit noch etwas sinnvolles zu machen. Mit entsprechender Computerleistung (und Bildanalyse braucht viel) könnte man auf bestimmte Sachen suchen. Aber hast du die Zeit, am Abend noch 12h Video anzuschauen ? Ich schaffe kaum die Serien, die ich so aufnehmen :-).

RK

Gast am 04 Okt 2017 09:38:41

Zur "Panoramafreiheit":

****
Die Panoramafreiheit an sich bezieht sich nur auf das Urheberrecht. Sind beispielsweise auch Personen in einem Film zu erkennen, dessen Urheber sich bei seiner Wiedergabe des Aufnahmegegenstandes ansonsten auf die Panoramafreiheit stützen kann, so bedarf es zur Verwertung nichtsdestoweniger der Einwilligung der Abgebildeten (§ 22 KUG). Das zugrunde liegende Recht am eigenen Bild kennt eine „Panorama“-Ausnahme nur in den Grenzen der Beiwerksregelung des § 23 Abs. 1 Fall 2 KUG, wonach die Nutzung von Bildern, auf denen die Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, nicht einwilligungspflichtig ist.

****

Gruß,
René

wolfherm am 04 Okt 2017 10:01:46

Leute,


es geht doch nicht darum, ob ihr euch das alles auch anseht. Es geht darum, dass das willkürliche Aufnehmen des öffentlichen Raumes nicht zulässig ist. Auch wenn ihr nicht vorhabt, das zu veröffentlichen. Ich will die Aufnahmen, die von unserem Geschäftsgebäude aus gemacht werden auch nicht veröffentlichen. Trotzdem darf ich den öffentlichen Raum nicht aufnehmen. Nehmt doch mal bitte die aktuelle Rechtslage zur Kenntnis.

PittiC am 04 Okt 2017 10:13:31

Sorry das es off topic geworden ist.
Dein Gebäude ist ja auch kein öffentlicher Raum und deswegen nicht erlaubt.

wolfherm am 04 Okt 2017 10:22:07

PittiC hat geschrieben:Sorry das es off topic geworden ist.
Dein Gebäude ist ja auch kein öffentlicher Raum und deswegen nicht erlaubt.


Du hast es immer noch nicht verstanden. In unserem Gebäude darf ich aufnehmen, weil ich darauf hinweise. Ich darf nicht außerhalb im öffentlichen Raum aufnehmen.......

rkopka am 04 Okt 2017 10:30:17

wolfherm hat geschrieben:es geht doch nicht darum, ob ihr euch das alles auch anseht. Es geht darum, dass das willkürliche Aufnehmen des öffentlichen Raumes nicht zulässig ist.

Natürlich hat das keine juristische Bedeutung. Mir gings eher um die Ängste, daß jeder ständig beobachtet würde. Wobei daß ja immer schon geschieht, nur halt nicht unbedingt elektronisch.

RK

PittiC am 04 Okt 2017 10:48:50

wolfherm hat geschrieben:
Du hast es immer noch nicht verstanden. In unserem Gebäude darf ich aufnehmen, weil ich darauf hinweise. Ich darf nicht außerhalb im öffentlichen Raum aufnehmen.......

Hab jetzt leider keine Zeit für eine detaillierte Antwort, ich muss jetzt auf die Straße raus zum filmen.

jochen-muc am 04 Okt 2017 11:07:02

wolfherm hat geschrieben: Ich will die Aufnahmen, die von unserem Geschäftsgebäude aus gemacht werden auch nicht veröffentlichen. Trotzdem darf ich den öffentlichen Raum nicht aufnehmen. Nehmt doch mal bitte die aktuelle Rechtslage zur Kenntnis.


Na ja Wolfgang aber paar Anmerkungen dazu


1) Euer Bau wurde auch ins Web gestellt und zwar so, dass man ohne Probleme Fahrzeuge anschauen konnte die sich dort bewegt haben. Zwar nicht mit Kennzeichen (weil eher von oben) aber keine Ahnung wie verwertbar diese Bilder gewesen wären

2) Wenn ein einfaches Schild in einem Gebäude auf einmal die Persönlichkeitsrechte überlagert (also ich darf jeden Aufnehmen nur weil ich ein Schild aufhänge) findest Du das Recht der eigenen Persönlichkeit (was ja hier so in den Vordergrund gestellt wird) nicht sehr schwach ? Und würde dann ein Hinweis in meiner Autoscheibe nicht genauso genügen ?

3) Eine Dashcam hat ja eigentlich eine Schleife, was bedeutet die Aufnahme überschreibt sich ständig, es sei denn jemand unterbricht dies um aus irgendeinem Grund die Aufnhame zu sichern. Und wenn der Grund eine Straftat ist seh ich darin absolut kein Problem weil in dem Fall meiner Meinung nach das Interesse der berechtigten Strafverfolgung über dem Persönlichkeitsrecht steht. Verwendet man die Aufnahmen aus Sensationslust etc dann würde ich wie geschrieben das auch verfolgen und von mir aus auch weit härter als bisher

jochen-muc am 04 Okt 2017 11:15:14

cbra hat geschrieben:"irgendwelche persönlichkeitsrechte" - naja, auch eine einstellung... aber politische diskussionen sind hier ja unerwünscht.

wenn ich ungefragt fotografiert / veröffentlicht werde gehe ich dagegen vor



Was heist "Naja" das ist einfach meine Meinung. Persönlichkeitsrechte sind (auch meine Meinung) auch schwer einzugrenzen.

Ich finde es z.B. schon schwer nachvollziehbar, wenn man solch eine Meinung vertritt aber gleichzeitig solch ein Bild ins Netz stellt ?



Wobei ich natürlich unterstelle, dass Du weder Deinen rechten noch Deinen linken Nachbarn gefragt hast ob es für sie okay ist wenn du das hier einstellst. ?

Aber hast Du den da nicht auch genau gegen das "verstoßen" was Du bei einer Dashcam kristisierts?
Eigentlich ja sogar noch mehr, oder ?

Weil die Betroffene hatte bei einer an ihr verübten Sachbeschädigung dieses Bilder einer Behörde vorgelegt.

Du hast sowohl Personen wie auch Kennzeichen im Internet veröffentlicht.

brawo1 am 04 Okt 2017 11:16:53

wolfherm hat geschrieben:Du hast es immer noch nicht verstanden. In unserem Gebäude darf ich aufnehmen, weil ich darauf hinweise. Ich darf nicht außerhalb im öffentlichen Raum aufnehmen......
Klar darfst du in deinem Gebäude aufnehmen, du darfst allerdings nicht von deinem Gebäude aus ständig den öffentlichen Raum aufnehmen.
Du darfst allerdings im öffentlichen Raum fotografieren und filmen und das kann dir keiner verbieten, weder Polizei noch sogenannte Hilfssheriffs.

PittiC am 04 Okt 2017 11:32:24

Danke Wolf

deacheapa am 04 Okt 2017 11:36:59

Meiner Meinung nach ist da im kompletten Bereich des Themas nichts aber auch gar nichts eindeutig geregelt.
Gibt ja auch andere Bereiche wo mal so und mal so von irgendwelchen Gerichten bisher geurteilt/beurteilt/ausgelegt wird.
Im Prinzip derzeit bisher Einzellfall Entscheidungen, woran sich wohl noch lange nichts ändern wird.

Der Rest ist das persönliche Rechtsempfinden eines jeden Einzelnen,
über das man zwar Diskutieren/"Streiten" kann,
aber zu mindestens mich in Sachen Rechtssicherheit nicht wirklich weiter bringt.

so hat es der ADAC zB. bisher zusammen gefaßt
--> Link

Tinduck am 04 Okt 2017 11:38:13

Was Wolftherm meint, ist, dass z. B. der aufgenommene Bereich seiner drinnen montierten Kameras noch nicht einmal durchs Fenster einen Teil des öffentlich zugänglichen Raums aufnehmen darf. Drinnen darf er aufnehmen, was er will, solange das jedem Besucher bekannt ist und er keinen Mitarbeiter bei der Arbeit filmt (ist nach betriebsverfassungsrechtlicher Rechtssprechung nicht ohne weiteres erlaubt).
Bezüglich der Argumentation ‚meine Dashcam überschreibt ja automatisch‘: na und? Wenn man wollte, könnte man jeden Tag alles da runterziehen und sichern, das wird ja nicht verhindert. Und da diese Möglichkeit besteht, ist die Daueraufnahme eben nicht erlaubt.
Meiner Meinung nach sollte man eine Regelung finden, dass diese Kameras nur 10 Minuten aufzeichnen dürfen (im RAM) und nur bei einem Unfall die Aufnahme speichern. Dann wäre wahrscheinlich ein tragbarer Kompromiss gefunden.

bis denn,

Uwe

jochen-muc am 04 Okt 2017 12:03:24

Tinduck hat geschrieben:. Dann wäre wahrscheinlich ein tragbarer Kompromiss gefunden.

bis denn,

Uwe



Glaube ich fast nicht Uwe, weil man kann ja genauso das Handy in den Halter stecken und mittels entsprechender App aufzeichnen

cbra am 04 Okt 2017 12:04:35

jochen-muc hat geschrieben:....

Wobei ich natürlich unterstelle, dass Du weder Deinen rechten noch Deinen linken Nachbarn gefragt hast ob es für sie okay ist wenn du das hier einstellst. ?

....


Du hast sowohl Personen wie auch Kennzeichen im Internet veröffentlicht.


gut recherchiert, das ist sicher nicht 100% ok von mir, aber ich beanspruche auch nicht das recht darauf das zu tun.

mit dem linken hab ich geplaudert, dem dürfte das egal sein.

und ich konstruiere hier jetzt nicht die ausrede dass es um einen journalistischen reisebericht geht ;)

Gast am 04 Okt 2017 12:05:50

lt. dem ADAC link

Wer ausschließlich für private Zwecke eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen abgelichtet werden.


Man kann sich als Womo Fahrer ja immer rausreden. Man ist im Urlaub und möchte später seine Reise durch "Videoschnippsel" dokumentieren.
Wenn man dabei zufällig eine Straftat (Unfall) filmt, darf das Videomaterial natürlich als Beweis genutzt werden.
Passt natürlich nicht, wenn man die Dashcam ständig laufen hat während das Fahrzeug auf dem heimischen Parkplatz steht. Damit hätte ich auch ein Problem, weil man so z.B. den Nachbarn auskuntschaften könnte.

Und genau so etwas sollte durch das Datenschutzgesetz doch verhindert werden.
Für mich macht es einen großen Unterschied aus ob jemand mit der laufenden Dashcam wahllos durch die Gegend fährt oder ob er damit einen festen Standort, z.B. den heimischen Parkplatz (mitsamt der Nachbarn), überwacht.

Gruß Andreas

cbra am 04 Okt 2017 12:13:55

Bodimobil hat geschrieben:...
Passt natürlich nicht, wenn man die Dashcam ständig laufen hat während das Fahrzeug auf dem heimischen Parkplatz steht. Damit hätte ich auch ein Problem, weil man so z.B. den Nachbarn auskuntschaften könnte.

....


und das ist auch mein problem damit. ich will nicht dass jeder jeden dauernd filmt, weil es einfach schon zu viele blockwarte und diversen missbrauch gibt.

rkopka am 04 Okt 2017 12:29:10

cbra hat geschrieben:und das ist auch mein problem damit. ich will nicht dass jeder jeden dauernd filmt, weil es einfach schon zu viele blockwarte und diversen missbrauch gibt.

Dann filmt er halt aus einem Fenster. Solange er die Aufnahmen nicht weitergibt oder auf etwas gefilmtes reagiert, wirst du nie was davon erfahren. Und er kann immer noch sagen, daß er zufällig gerade aus dem Fenster geschaut hat und dann mit dem Handy was gefilmt hat. Gefilmt wird sowieso. Nur die vernünftige Nutzung (Unfälle...) wird damit behindert.

RK

cbra am 04 Okt 2017 12:32:03

rkopka hat geschrieben:.... Nur die vernünftige Nutzung (Unfälle...) wird damit behindert.

RK


das ist für mich aber der kleinere nachteil

Gast am 04 Okt 2017 12:49:28

Bodimobil hat geschrieben:Und genau so etwas sollte durch das Datenschutzgesetz doch verhindert werden.
Für mich macht es einen großen Unterschied aus ob jemand mit der laufenden Dashcam wahllos durch die Gegend fährt oder ob er damit einen festen Standort, z.B. den heimischen Parkplatz (mitsamt der Nachbarn), überwacht.
Gruß Andreas


Genau so :zustimm:

Gruß Micha

brainless am 04 Okt 2017 13:48:52

rkopka hat geschrieben: Mir gings eher um die Ängste, daß jeder ständig beobachtet würde. Wobei daß ja immer schon geschieht, nur halt nicht unbedingt elektronisch.




Weißt Du,

wie Psychiater diesen Zustand (des ständig beobachtet Werdens) nennen?


Volker :roll:

WomoTechnikService am 04 Okt 2017 14:08:39

cbra hat geschrieben:das ist für mich aber der kleinere nachteil


Das gilt sicher nur solange, bis Du mal einen unverschuldeten Unfall angehängt bekommst... Ich bin 2009 mal mit dem PKW bei Grün für Linksabbieger links abgebogen und mit dem bei Rot fahrenden Gegenverkehr zusammengestoßen... der hatte aber den Vorteil, dass er einen zweiten Mann im Auto hatte, der bezeugt hat, dass für sie Grün war... der Unfall ging auf mich! Ein Dashcam hätte mein Grün bewiesen und daher wird meine immer mitlaufen, wenn ich fahre!

LG Peter

cbra am 04 Okt 2017 14:13:40

WomoTechnikService hat geschrieben:....

Das gilt sicher nur solange, bis Du mal einen unverschuldeten Unfall angehängt bekommst... ...


nein - habe ich schon gehabt so ein problem, unsere autos werden auch zerkratzt. denke dennoch nicht an dashcam / videoüberwachung

nulpe am 04 Okt 2017 14:49:48

brainless hat geschrieben:
Weißt Du,

wie Psychiater diesen Zustand (des ständig beobachtet Werdens) nennen?


Klugscheißmodus an:

Ich denke, dafür (für die Tatsache des ständig beobachtet-Werdens) gibt es keinen anderen Ausdruck als: Ständig beobachtet zu werden. - Ist auch kein Thema für Psychiater.

Für das GEFÜHL ständig beobachtet zu werden sind dagegen evtl. Psychiater zuständig. - Falls es nämlich nicht den Tatsachen entspricht.

(Klugscheißmodus aus) :mrgreen:

rkopka am 04 Okt 2017 14:52:05

rkopka hat geschrieben: Mir gings eher um die Ängste, daß jeder ständig beobachtet würde. Wobei daß ja immer schon geschieht, nur halt nicht unbedingt elektronisch.
brainless hat geschrieben:Weißt Du,

wie Psychiater diesen Zustand (des ständig beobachtet Werdens) nennen?

Aktuelle Realität ? Bei uns noch weniger, aber z.B. in London...

Ich sagte nicht, daß ich mich beobachtet fühle.

RK

brainless am 04 Okt 2017 15:50:13

rkopka hat geschrieben:Mir gings eher um die Ängste, daß jeder ständig beobachtet würde.

Der vorstehende Satz steht im Konjunktiv.
Die Aussage wird aber durch den nachfolgenden Satz - im Indikativ- als Tatsache bekräftigt:
Wobei daß ja immer schon geschieht


Ich sagte nicht, daß ich mich beobachtet fühle.




Interessant, Du gehörst also nicht zu denen, die Du mit "jeder" bezeichnest,


Volker

brainless am 04 Okt 2017 15:52:50

nulpe hat geschrieben:Klugscheißmodus an:

Ich denke, dafür (für die Tatsache des ständig beobachtet-Werdens) gibt es keinen anderen Ausdruck als: Ständig beobachtet zu werden. - Ist auch kein Thema für Psychiater.


Für das GEFÜHL ständig beobachtet zu werden sind dagegen evtl. Psychiater zuständig. - Falls es nämlich nicht den Tatsachen entspricht.

(Klugscheißmodus aus)



Du weißt aber schon, daß die Grenze zwischen Klugscheißmodus und Dummscheißmodus ein haarscharfer Grat ist?!



Volker 8)

rkopka am 04 Okt 2017 16:07:54

rkopka hat geschrieben:Mir gings eher um die Ängste, daß jeder ständig beobachtet würde.
Ich sagte nicht, daß ich mich beobachtet fühle.

brainless hat geschrieben:Interessant, Du gehörst also nicht zu denen, die Du mit "jeder" bezeichnest

Doch, für den, der solche Ängste hat. Ich sagte nicht, daß jeder die Angst hat, sondern daß (implizit) manche solche Ängste haben, daß jeder(also auch sie) beobachtet würde.

Dagegen kam eben die Überlegung, daß es gar nicht genug HW und Personen gibt für eine solch komplette Überwachung (und wer überwacht dann die Überwacher...).

RK

Gast am 04 Okt 2017 23:22:01

Meine Dashcam hat einen Einbrecher, der in unser Haus eingestiegen ist aufgenommen. Dabei wurden Personen auf öffentlicher Strasse aufgenommen.
Die Polizei hat anhand der Aufnahmen den Einbrecher ermittelt, die Videoaufnahmen als Beweis verwendet und ich habe den Schaden ersetzt bekommen.

Keinen einzigen Gedanken habe ich oder die Polizei in Richtung Datenschutz verschwendet.
Ich mach mir da kein Kopf.

nulpe am 05 Okt 2017 00:13:59

brainless hat geschrieben:
Du weißt aber schon, daß die Grenze zwischen Klugscheißmodus und Dummscheißmodus ein haarscharfer Grat ist?!



Ich halte mich da besser zurück, da ich leider nicht weiß, wie das Gefühl ständig beobachtet zu sein, bei Psychiatern genau heißt, bzw. eingeteilt wird.
Natürlich gehört es zum psychotischen Formenkreis, wird oft als Paranoia bezeichnet und ist bei Schizophrenien häufig anzutreffen. Annähernd könnte es durch Agoraphobie (Platzangst) beschrieben werden. Auch der Begriff Verfolgungswahn trifft es nicht genau, sonst gäbe es dafür eine ICD-Nummer.
Das alles ist aber sehr diffus und trifft diesen Einzelbefund (das Gefühl beobachtet zu werden) nicht exakt.

Vielleicht kann man sie als isolierte aber anhaltende Störung mit F 22.9 (ICD-10) bezeichnen, aber auch das ist unbefriedigend.

Die Angst, speziell von einer Ente beobachtet zu werden heißt wohl Anatidaephobie. das trifft es aber auch nicht ganz.

Ich denke aber, du kannst mir da weiterhelfen.

elmarbierbauch am 08 Okt 2017 19:16:38

Ein Reisender berichtete er hätte in Maroko eine Begegnung mit Betrügern die ihn durch Vollbremsung absichtlich auffahren ließen. Sie spielten Verletzt, konnten sich kaum noch rühren und die Polizei meinte endeutig wer auffährt zahlt. Bis sie die Aufzeichnungen sahen, die hähtten ihn gerettet. Die Opfer waren schlagartig kengesund.

Ich werde mir für Südamerika eine einbauen.

Gruß Elmar

jochen-muc am 10 Okt 2017 10:14:43

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=qF30PWkTGZM[/youtube]

Gast am 10 Okt 2017 11:01:45

Genau das ist doch das Problem.

Solche Aufnahmen als Beweis vor Gericht anzuwenden finde ich als sehr gut.

Sie aber öffentlich zugänglich zu machen halte ich für bedenklich.
Wer zieht denn hier die Grenze ?

Gruß Micha

jochen-muc am 10 Okt 2017 11:05:28

Micha1958 hat geschrieben:
Sie aber öffentlich zugänglich zu machen halte ich für bedenklich.
Wer zieht denn hier die Grenze ?

Gruß Micha



Mit Deiner Aussage gebe ich Dir 100 % Recht aber bezogen auf dieses Video verstehe ich die bedenken aber nicht

Keiner der Personen ist erkennbar (wurden alle gepixelt) und auch das Kennzeichen .

Ergo wo ist das Problem ?

Gast am 10 Okt 2017 11:16:15

Ich meinte nicht Dich, Jochen, sondern allgemein.
Als fiktives Beispiel:
Wenn ein mir Bekannter oder sonst jemand bei einem Ladendiebstahl oder einer sonstigen Dummheit erwischt / gefilmt wird dann gehört er bestraft.
Aber nicht wie im Mittelalter an den Pranger.

Deshalb stehe ich den Dashcams skeptisch gegenüber.

Gruß Micha

Ingbilly am 11 Okt 2017 00:05:02

Nabend,

ich habe diese Diskussion nun mal so mitverfolgt, aber heute fühle ich mich doch veranlasst, dazu auch was zu sagen.

Ich habe seit Jahren so eine Kamera im PKW dabei und lasse die auch laufen. Mit den Aufzeichnungen mache ich an sich nichts, bis auf daß ich mittlerweile recht geübt bin im Auswerten von gefahrenen Geschwindigkeiten und damit auch schon mal eine Fehlmessung nachweisen konnte.

Eigentlich war die Installation im PKW nur ein Test für das Wohnmobil, weil ich dachte, ich befahre da schöne Ländereien, aber während des Testlaufes fand ich das Ganze irgendwie schon interessant und behielt das bei.
Mit den Aufzeichnungen selbst mache ich also nichts, die werden auch immer überschrieben. Wenn mir aber interessante (für mich) Dinge unterkommen, lade ich das auch mal runter und schau mir das nochmal an.
Spaßigerweise sind da auch Dinge dabei wie "Polizeiauto blinkt nicht" oder "LKW zieht rüber, Notbremsung". Auch damit mache ich nichts, weshalb auch.

Jetzt war ich im Urlaub mit dem Womo und mich hat ein PKW seitlich gestreift, der ist auf meine Spur, die ich befahren habe, eingefädelt und hat mich übersehen. Ich habe nicht gesehen, daß der reinwill oder er hat auch nicht geblinkt und anschließend im Gespräch hab ich ihm die Kamera gezeigt. Anschließend wollte er nicht mehr darauf bestehen, daß er Recht gehabt hätte.
Da nicht mal richtig Materialschaden entstanden ist, sind wir dann auseinander und das Ganze war ok.

Nun fahre ich heute an eine Ampel ran, die bei uns (Dorf) auch bekannt ist. Es ist die Ampel an einer Baustelle, die Straße ist einspurig, es wird eine Brücke saniert.Die rechte Spur ist gesperrt und man muß also auf der Gegenverkehrsspur über die Brücke, deswegen die Ampel.
Ich bin das dritte Auto in der Warteschlange, die Ampel hat gerade auf gelb und rot geschaltet und wir halten an.
Der hinter mir, das vierte Auto geht links raus, fährt an drei Autos vorbei und fährt vermutlich seines Verständinisses nach "grad noch so" über rot und fährt durch die Baustelle.

Ich hätte keine Gewissensbisse gehabt, dieses Video im Falle eines Unfalles an die Polizei zu geben.
Diesen Chip nehme ich auch morgen aus der Kamera und das halte ich mir auch fest. Machen werde ich damit nichts, aber die Idiotie der Menschheit ist nicht nur Idiocracy vorbehalten, sie ist real.

Ansonsten: Ich lass das mitlaufen und wenn nichts ist, dann verschwinden die Aufnahmen auch wieder.

Hat auch schöne Aufnahmen gegeben wie Transit über Oeresund und sowas hebe ich als Urlaubsbilder auch auf.

Gruß
Jürgen

cbra am 11 Okt 2017 08:08:35

Ingbilly hat geschrieben:.... aber die Idiotie der Menschheit ist nicht nur Idiocracy vorbehalten, sie ist real.

Ansonsten: Ich lass das mitlaufen und wenn nichts ist, dann verschwinden die Aufnahmen auch wieder.

Hat auch schöne Aufnahmen gegeben wie Transit über Oeresund und sowas hebe ich als Urlaubsbilder auch auf.

Gruß
Jürgen


zu 90 oder 96% wird es mit den ganzen aufnahmen ja auch keine probleme geben.

aber aus deinen einführenden beispielen und dem satz mit "idiocracy" geht ja hervor dass nicht 100% der leute problemlos sind. und da gibt es dann die "blockwarte" die alle und jeden anpatzen. und dann ist da die frage wer sich missbräuchlich zugang zu daten verschafft und die dann gegen jemand verwendet.

weiter oben ist ein "unfallvideo" gepostet wo ein inszenierter unfall stattfindet und der böse sogar seinen eigenen zeugen dabei hat. - bald werden die kollegen halt selber ein cam dabei haben, das video faken und man hat mit solchen kriminellen ein noch grösseres problem.

das problem sehe ich ja nicht in der kamera oder aufnahem an sich, sondern in der hohen potentiellen missbrauchsgefahr

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

TÜV in Frankreich
Umwelt Zonen in Frankreich
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt