Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.
Dethleffs i7090 - Wie denkt Ihr über diese Offerte?
Mich würde einmal interessieren wie Ihr über solch eine Offerte denkt. Kann sich z.B. auch ein Einsteiger ein realistisches Bild darüber verschaffen ob das Womo über reale Gebrauchseigenschaften verfügt?
Ich denke mal, man muss sich telefonisch oder persönlich beim Vorbesitzer erkundigen. Ein Einsteiger sollte eine erfahrene Person damit betrauen. Ansonsten kann man auf die Nase fallen.
Anzeige vom Forum
avm75 am 07 Dez 2016 14:58:58
Hallo,
gibt es dann noch irgendeine Art von Anzeigentext?
Ich bin ja gebranntes Kind, daher kämen bei mir vor allem Fragen nach dem Leergewicht und der Zuladung auf.
Zudem ein paar Details, welche mich interessieren würden: - Fahrradträger für wie viele Räder - Details zu Solaranlage (wie viel Wp), Batterie(n) (wie viel Ah) und Sat-Antenne (automatisch/manuell) - wie lang ist die Markise? - Klimaanlage für den Aufbau oder für die Basis?
Wenn die Punkte erläuternd geklärt wären, denke ich, dass (zusammen mit dem ein oder anderen brauchbaren Bild) auch ein Einsteiger alle Informationen hat, die er braucht.
haraldmolke hat geschrieben:Ganz klare Aussage, man kann :!:
LG Harald
Ja grundsätzlich ist ja nun erst mal alles aufgelistet was das Mobil zu bieten hat. Alles weitere ergibt sich bei einer Besichtigung. Wozu muss ich vorab wissen was es für eine Solaranlage ist ? Wenn der Rest passt. Ein gebrauchtes Wohnmobil ist doch immer ein Gesamtpaket. Das muss man anschauen und dann entscheiden ob Man /Frau damit leben kann .
Pijpop am 07 Dez 2016 15:22:35
Ein 7, 40 Meter Teil mit allerlei gewichttreibendem Zubehör.
Leergewicht nicht angegeben
Mit 3 495 KG aktuell zugelassen.
Ein unbedarfter Einsteiger KANN damit richtig angehen.
avm75 am 07 Dez 2016 15:27:42
Hundefreund02 hat geschrieben:Hier das ganze Inserat -> --> Link :wink:
Ich denke, da steht alles drin, was es braucht, um neugierig zu werden. Wie gesagt, mir wäre die Zuladung im Vorfeld noch wichtig. Die restlichen Punkte sind tatsächlich eher nebensächlich.
Palmyra am 07 Dez 2016 15:34:52
Servus
das Fahrzeug ist 5 bald 6 Jahre alt - der Preis scheint kein Schnäppchen zu sein.
marmarq am 07 Dez 2016 15:49:35
avm75 hat geschrieben:Die restlichen Punkte sind tatsächlich eher nebensächlich.
Modelljahr 2011 = Baujahr 2010 ( Kleiner aber feiner Unterschied) EZ 07/2011 Sieht nach Ausstellungsfz aus.
Die Batterieen (Starter wie Womo) dürften die besten Tage hintersich haben!
gr mani
Gast am 07 Dez 2016 17:54:03
Um es vor weg zunehmen. Ich interessiere mich nicht für das Fahrzeug mir geht es nur um die Form des Angebotes.
Ein 7, 40 Meter Teil mit allerlei gewichttreibendem Zubehör. Leergewicht nicht angegeben. Mit 3 495 KG aktuell zugelassen. Ein unbedarfter Einsteiger KANN damit richtig angehen.
Genau darüber habe ich mir Gedanken gemacht.
Ich denke, da steht alles drin, was es braucht, um neugierig zu werden.
Stimmt aber wenig darüber was wirklich wichtig ist.
Die Batterieen (Starter wie Womo) dürften die besten Tage hintersich haben!
Aber auch dazu keine Aussage.
Zufall oder Methode? Keine Angabe zur Masse im fahrbereiten Zustand. Kein Hinweis auf Zubehör (Gewicht) welches nachgerüstet wurde? Daher auch keine Angaben zur möglichen Zuladung. Kein Hinweis auf das Fahrgestell und einer möglichen Auflastung.
Muss der Händler ein ausführliches, transparentes Angebot einstellen oder ist es die Pflicht des Käufers, alles zu hinterfragen?
Bei dieser üppigen Ausstattung und einer Zulassung für 4 Personen. Stellt sich da nicht die Frage, wie der Händler das Teil überhaupt vom Hof bekommen will?
FWB Group am 07 Dez 2016 19:23:35
Ganz einfach. Es taucht einer auf, stellt keine Fragen und kauft das Teil! :ja:
JoFoe am 07 Dez 2016 19:42:01
FWB Group hat geschrieben:Ganz einfach. Es taucht einer auf, stellt keine Fragen und kauft das Teil! :ja:
Du meinst nach dem Motto : Für jedes Wohnmobil ist der Käufer schon geboren man muss ihn nur finden ? :lach:
campingliebe am 07 Dez 2016 20:30:52
Da fehlen auf jeden Fall noch ein paar Aussagen zu dem Womo
Eine Besichtigung gibt natürlich auch großen Aufschluss darüber ob der Wagen jetzt was taugt oder nicht. Es gab schon die ein oder andere Überraschung weil man sich das Teil wegen der Angaben auf dem Papier schon ganz anders vorgestellt hat... Ist aber auf jeden Fall mal eine nähere Betrachtung wert :ja:
FWB Group am 07 Dez 2016 20:42:31
Joachim Danke, genau so ist das! Es ist nur eine Frage der Zeit und der Bedürftigkeit des Verkäufer, wann die Deadlinie vom beschriebenen Womo abläuft. :wink:
elias-04 am 08 Dez 2016 02:14:51
"Günstig finanzieren" bedeutet: 2,64/Tag oder 80,38 Euro/Monat, aber am Ende sind es doch 9.645,75 Euro Finanzierungskosten oder fast 17,7% vom Kaufpreis. Puuh..wohl dem, der (Bares) hat.
flo16v am 08 Dez 2016 10:58:07
Hi,
Bei einer Schlussratenfinanzierung fällt der Boni von der Bank für den Hänlder bestimmt fetter aus :)
Gast am 08 Dez 2016 11:53:52
Aus der Sicht der Finanzierung habe und wollte ich die Offerte gar nicht beleuchten, aber der Aspekt ist natürlich auch nicht ganz uninteressant. Vorrangig ging es mir um die Form und den Inhalt dieser und ähnlicher Offerten.
Ich denke mal in diesem Fall hat sich jemand das Teil zusammengebastelt und kann das WOMO nun nicht mehr als 3,5 Tonner bewegen. Es wundert mich nur, dass der Händler solch ein Fahrzeug in Zahlung nimmt.
Aber da greift wohl die Argumentation von Frank und Achim, dass sich immer ein Käufer findet.
Meine vordergründige Frage war, wie Ihr es findet, dass ein Händler bei den Angaben „Masse“ und „Zuladung“ (bewusst) keine Angaben macht. :?: Könnte man diese Angaben nachlesen, dann würde sich wahrscheinlich nicht einmal ein Telefonat lohnen, geschweige denn eine Fahrt zum Standort des Mobils. Und bedeutet das nicht gleichzeitig die Unterschlagung wesentlicher Gebrauchseigenschaften? :?: Fairerweise sollte bei diesem Angebot zum Schluss stehen: „Schickes Womo, jedoch der Beifahrer muss hinterher laufen“
thomas56 am 08 Dez 2016 12:24:41
mal ganz ehrlich, wer hebt denn die negativen Eigenschaften der Sache in einem Inserat hervor?
Wer nicht selber rechnen kann sollte sich für den Womokauf Beistand suchen.
quax1968 am 08 Dez 2016 14:09:02
Petri40 hat geschrieben:Und bedeutet das nicht gleichzeitig die Unterschlagung wesentlicher Gebrauchseigenschaften?
Meiner Meinung nicht! Woher soll der Händler wissen, wie das Fahrzeug eingesetzt wird. Der zukünftige Käufer kann ja auch die Dinge die er nicht braucht abmontieren. Oder das Fahrzeug evtl auflasten...
berny2 am 08 Dez 2016 16:46:31
Petri40 hat geschrieben:Fairerweise sollte bei diesem Angebot zum Schluss stehen: „Schickes Womo, jedoch der Beifahrer muss hinterher laufen“
Warum nicht Beifahrerin :?: :mrgreen:
pesbod am 08 Dez 2016 17:01:23
quax1968 hat geschrieben:Meiner Meinung nicht! Woher soll der Händler wissen, wie das Fahrzeug eingesetzt wird. Der zukünftige Käufer kann ja auch die Dinge die er nicht braucht abmontieren. Oder das Fahrzeug evtl auflasten...
....oder alleine fahren, oder, oder, oder.....
Ich denke auch, der Interessent / Käufer sollte sich eine Liste machen, und die abarbeiten. Und wenn da dann immer noch keine verwertbare Aussage hinsichtlich des Gewicht`s kommt => FINGER WEG!!!!! Und dieses dem Verkäufer auch klipp und klar sagen.
dieter2 am 08 Dez 2016 18:07:29
Petri40 hat geschrieben:Ich denke mal in diesem Fall hat sich jemand das Teil zusammengebastelt und kann das WOMO nun nicht mehr als 3,5 Tonner bewegen.
Ein ähnlicher Dethleffs als werksneu hat 3225 kg Masse im fahrbereiten Zustand und wird als 4,25 to verkauft. Da kann man sich ausrechner was dieser hier mit den Zubehör hat. Und wenn der nur das light Chassis hat geht nur bis 3,85 to aufzulasten, immer noch zu wenig. Ich würde sagen,Finger weg :roll:
Gruss Dieter
Gast am 08 Dez 2016 18:41:42
Thomas mal ganz ehrlich, wer hebt denn die negativen Eigenschaften der Sache in einem Inserat hervor?
Ich hatte ganz verdrängt, dass es den Begriff vom „Ehrbaren Kaufmann“ schon lange nicht mehr gibt.
Wer nicht selber rechnen kann sollte sich für den Womokauf Beistand suchen.
Bei der Ausstattung muss man weder rechnen können, noch braucht es einen Beistand.
Berny Warum nicht Beifahrerin.
Ja, das war zu kurz gedacht. Sorry.
„pesbod“ Ich denke auch, der Interessent / Käufer sollte sich eine Liste machen, und die abarbeiten.
Das ist die gängige Praxis und wurde hier schon ausgiebig diskutiert und es wurden sogar lange Listen erstellt. Von einem Händler wäre das natürlich viel zu viel verlangt.
Ein ähnlicher Dethleffs als werksneu hat 3225 kg Masse im fahrbereiten Zustand und wird als 4,25 to verkauft. Da kann man sich ausrechnen was dieser hier mit dem Zubehör hat. Gruss Dieter
Danke Dieter, das ist es was ich sagen wollte. Wahrscheinlich betrifft es hauptsächlich die Gebrauchtfahrzeuge bei denen die Händler …, na Ihr wisst schon was ich meine.
Fazit: Die Händler können also schreiben (oder weglassen) was sie wollen. Da kann man wohl nichts machen. Die Entscheidung/ Verantwortung liegt einzig und allein beim Käufer.
Na dann hoffe ich mal, dass alle Interessenten Listen haben, welche lang genug sind und ihr Beistand über eine göttliche Vorsehung verfügt.
schnecke0815 am 08 Dez 2016 19:20:26
Petri40 hat geschrieben:Fazit: Die Händler können also schreiben (oder weglassen) was sie wollen. Da kann man wohl nichts machen. Die Entscheidung/ Verantwortung liegt einzig und allein beim Käufer.
Na dann hoffe ich mal, dass alle Interessenten Listen haben, welche lang genug sind und ihr Beistand über eine göttliche Vorsehung verfügt.
Hast du blaue Augen oder woher beziehst du deine Blauäugigkeit? Ein Kaufvertrag, auch der mit einem ehrbaren Kaufmann, besteht aus Angebot und dessen Annahme. Wenn Händler online ein Angebot offerieren zählen sie doch nicht die Nachteile auf sondern die Vorteile. Dies ist hier geschehen, die umfangreiche Zusatzausstattung wurde angegeben. Nicht ehrbar wäre der Kaufmann wenn davon nur die Hälfte funktioniert. Wenn ich mir einen Golf kaufe aber einen Laster brauche ist dies doch nicht die Sache des Verkäufers. Ferner wird aufgrund dieses Angebotes nicht gleich der Kaufpreis überwiesen oder? Da finden doch sicher noch Gespräche oder Schriftverkehr statt. Hier hat der Verkäufer immer noch Gelegenheit "ehrbar" zu werden.
pesbod am 08 Dez 2016 20:57:24
1) Autohändler waren früher die "Roßtäuscher".....;) Jeder Autoverkäufer versucht "sein" Objekt möglichst gut und schnell zu verkaufen. Warum also Angaben machen, die dies erschweren? Ich denke, jeder der mal ein Auto verkaufen wollte, geht diesen Weg. Es wird nicht gelogen, aber eben nicht alles sofort offen gelegt. Auf Nachfrage des Interessenten muss es gesagt werden. Womit ich jetzt zu Punkt 2 komme....;)
2) Mit Frageliste meine ich die Liste, die sich aus den Angaben im Inserat ergibt, also die Angaben, die im Inserat fehlen. Die Frageliste ist also abhängig vom Inserat sehr individuell.
JoFoe am 08 Dez 2016 21:04:31
Also Roßtäuscher sind Pferdehändler und auch die hatten zu früherer Zeit ein Problem mit der Garantie. :eek: :lach: :lach: :lach:
Stellt ein Pferdekäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Kauf fest, dass das Pferd an Dummkoller oder Dämpfigkeit leidet, so muss davon ausgegangen werden, dass das Tier auch schon zum Zeitpunkt des Verkaufs krank war, und der Verkäufer muss für den Schaden einstehen – so die Regelung in Österreich.
Da Tiere gemäß § 90a BGB in Deutschland zwar keine Sachen sind, jedoch wie solche zu behandeln sind, gilt auch für sie das Gewährleistungsrecht. Pferde können deshalb z. B. zurückgegeben werden, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit (z. B. Gesundheit, Ausbildung) nicht haben.
Palmyra am 10 Dez 2016 12:47:49
KURZE REDE LANGER SINN ....
ENTWEDER DU KAUFST DIR EIN 3.5 to Fahrzeug mit all den Vor- bzw. Nachteilen oder du gehst gleich in die LKW Klasse mit all den dortigen Vor- bzw. Nachteilen . ( Problematik u.a. neue Führerscheine )
Du kannst ( fast ) alles zuladen was du glaubst zahlst dann in A an die 20 Cent pro Km usw. oder du schränkst dich ein und kommst mit 3.5 to aus - allerdings nicht mit Kindern und viel Zubehör - ein Fahrer und Beifahrer geht gerade noch .
In 40 Jahren hatte ich einen "LKW mit 5.0 to " - hab denselben dann nach 1 1/2 Jahren wieder verkauft - war mir persönlich zu langsam bzw. auch zu teuer um damit in Tirol - Tschechien usw. zu fahren -
Es kommt immer auf die persönlichen Umstände an - eine Generalauskunft kann es hier auch gar nicht geben.
Jetzt habe ich ein 6.7 m Fahrzeug , 2 Personen , zul theoretisches GGW 3.85 to hier komme ich gerade mit 3.5 to hin -
Gast am 10 Dez 2016 14:16:59
Hast du blaue Augen …
Nee, braune und die stehen für gutmütig, respektvoll, zuverlässig und milde.
Nicht ehrbar wäre der Kaufmann wenn davon nur die Hälfte funktioniert.
Bei diesem Beispiel funktioniert nicht nur die Hälfte, sondern das gesamte Paket nicht.
Wenn ich mir einen Golf kaufe aber einen Laster brauche ist dies doch nicht die Sache des Verkäufers.
Als Fachhändler und das sagt bereits der Name, ist man dazu angehalten, den Kunden fachmännisch zu beraten. Dazu zählt auch, dass man den Käufer vor möglichen Schaden bewahrt. (Sich darauf zu verlassen, ist zugegeben blauäugig.)
Im o.g. oder ähnlichen Beispiel müsste zumindest darauf hingewiesen werden, dass Kosten für die Herstellerbescheinigung, für eine Auflastung, evtl. für Zusatzluftfederung usw., usw. dem Kaufpreis hinzu zurechnen sind. Möglicherweise auch noch Kosten für eine neue FE- Klasse.
Am Ende müsste man sogar; ich zitiere:
Ich würde sagen,Finger weg (Gruss Dieter) schreiben.
Hier hat der Verkäufer immer noch Gelegenheit "ehrbar" zu werden.
Stimmt, und wie viel Aufwand hat ein Käufer bis dahin schon betrieben, weil er sich von solchen Angeboten hat animieren lassen oder darauf reingefallen ist?
Autohändler waren früher die "Roßtäuscher".....
Nun gut, dann ist es wohl so und wir haben es in diesen Fällen, halt mit … Täuschern zu tun.
Pferde können deshalb z. B. zurückgegeben werden, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit (z. B. Gesundheit, Ausbildung) nicht haben.
Kann man bei einem Wohnmobil sicher auch, aber versucht das mal.
ENTWEDER DU KAUFST DIR EIN 3.5 to Fahrzeug mit all den Vor- bzw. Nachteilen oder…
Nach einmal, ich suche kein Womo, ich selbst fahre ein Womo mit 3,85t .
Ich habe mich, und wenn ich die Kommentare lese, scheinbar völlig unberechtigt über die fehlenden Hinweise zum Gewicht in der Offerte aufgeregt und mich (Euch) gefragt, wie seriös Ihr das findet. Inzwischen habe ich begriffen, dass diese Praxis in der KFZ- Branche wohl Usus ist.
Es überrascht mich allerdings doch ein wenig, dass auch noch versucht wird, die Praktiken der Händler zu rechtfertigen. Das wiederum verstehe ich nicht.
schnecke0815 am 10 Dez 2016 16:01:00
Ich nehme nicht den Händler in Schutz aber es ist doch völlig normal das ich die Vor- und nicht die Nachteile aufzähle zumal diese nur evtl. zum tragen kommen.
quax1968 am 10 Dez 2016 17:56:28
Ich finde man sollte immer beide Seiten sehen. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer wollen insgesamt einen guten Schnitt machen. Deshalb ist es auch immer notwendig sich vor dem Kauf gut zu informieren.
Was gar nicht geht, sind offensichtlich versteckte Mängel. Aber das sehe ich hier aufgrund der Offerte nicht. Auch ich habe mal blauäugig ein gut ausgestattetes Womo bei einem Händler gekauft, dass nicht mit 3,5 to zu bewegen war. Auch ich wurde nicht darüber aufgeklärt. Aber ist das wirklich dem Händler seine Schuld? Nein, definitiv nicht. Das ist ganz klar mein Problem gewesen.
Dieser Händler nahm dieses Fahrzeug aber auch wieder gut von uns in Zahlung. Muss ich jetzt ein schlechtes Gewissen haben, weil ich es dem Händler das Fahrzeug quasi wieder zurückgebracht habe, ohne ihn vorher aufzuklären, dass dieses Fahrzeug nicht mit 3,5 to zu bewegen ist?
Der Händler kann nix dafür. Der verkauft was er auf dem Hof stehen hat. Wer sich ein Fahrzeug in der LLKW-Klasse zulegt sollte wissen was er da kauft. In der Fahrschule waren wir schließlich alle und müssten wissen was zGG bedeutet.
Ich sehe da eher die Hersteller und den Gesetzgeber in der Pflicht.
Ein 7.5 Meter-Fahrzeug das als Wohnmobil deklariert und mit fünf Sitz- und fünf Schlafplätzen ausgestattet ist sollte keine zGG 3.5 t Zulassung bekommen wenn nicht mindestens eine Zuladung von X kg pro Person möglich ist. Das sollte auch regelmäßig durch wiegen des tatsächlichen Gewichtes bei der HU kontrolliert werden.
Nur so lässt sich vermeiden das gnadenlos überladene 3.5t WoMo's Leib und Leben in Gefahr bringen und somit Hersteller und Zubehöreinbauer zwangsläufig reagieren müssen.
Gruß, René
Jonah am 10 Dez 2016 20:11:12
Also mir fällt auf, dass man gerne nur das liest, was einen interessiert. Bin seit ein paar Monaten auf der Suche nach "meinem" Nachfolgemobil. Mich interessiert zuallererst die Länge und der Motor. Ich hätte nie gedacht, dass die Länge so oft vergessen wird anzugeben. Dann interessiert mich die Anzahl der Fahrzeughalter, auch das steht selten genug dabei. Dann gucke ich nach der Art des Kühlschranks, auch da fehlt oft eine Angabe, ob Absorber, oder Kompressor, usw usf. Das Gewicht interessiert mich zB nun gar nicht, daher würde mir eine fehlende Angabe auch dazu gar nicht auffallen.
mantishrimp am 10 Dez 2016 20:20:03
Moderation durch Mantishrimp:diverse Themenfremde Beiträge gelöscht, bleibt bitte beim Ausgangsthema, danke.
hakopa am 11 Dez 2016 12:38:52
Hätte größte Bedenken wegen der Zuladung. bei dieser Größe und Ausstattung fast unmöglich bis 3,5 t. Konrad
brainless am 11 Dez 2016 16:44:26
halsbonbon hat geschrieben:Der Händler kann nix dafür. Der verkauft was er auf dem Hof stehen hat.
Ja, weil er das Fahrzeug ja auch nicht angekauft hat - das haben ihm böse Buben des Nachts heimtückischerweise auf den Hof gestellt............ :roll:
Ein 7.5 Meter-Fahrzeug das als Wohnmobil deklariert und mit fünf Sitz- und fünf Schlafplätzen ausgestattet ist sollte keine zGG 3.5 t Zulassung bekommen wenn nicht mindestens eine Zuladung von X kg pro Person möglich ist.
Das ist auch so - sonst würde nicht das entsprechende COC existieren.
Das sollte auch regelmäßig durch wiegen des tatsächlichen Gewichtes bei der HU kontrolliert werden.
Niedlicher Gedanke, aber total praxisfremd.
Nur so lässt sich vermeiden das gnadenlos überladene 3.5t WoMo's Leib und Leben in Gefahr bringen.........
Na, dann laß uns doch mal an deinem überbordenden Wissen teilhaben: WO und WANN hat es denn den letzten so verheerenden Unfall durch ein "gnadenlos überladenes 3,5 t WoMo" gegeben?
Fakten, Fakten, Fakten,
Volker :roll:
brauwe am 11 Dez 2016 17:15:43
halsbonbon hat geschrieben:... Das sollte auch regelmäßig durch wiegen des tatsächlichen Gewichtes bei der HU kontrolliert werden.
Nur so lässt sich vermeiden das gnadenlos überladene 3.5t WoMo's Leib und Leben in Gefahr bringen...
Moin,
ein "gnadenlos überladenes 3,5t WoMo" liegt in der Verantwortung des Fahrzeugführers. Das ist so Fakt wie es bei jedem anderen Fahrzeug auch ist. Immer ist der Fahrer verantwortlich für das Gewicht, welches er durch die Gegend fährt.
Und...wie bitteschön soll ein bei der HU kontrolliertes tatsächliches Gewicht verhindern, dass ein gnadenlos überladenes 3.5t WoMo Leib und Leben in Gefahr bringt? Wird durch die Kontrolle bei der HU denn festgelegt, dass das WoMo in den kommenden zwei Jahren (3,5 t) bis zur nächsten HU nicht überladen werden darf?
Tolle Sache wäre das, wenn es so wäre. Ich könnte dann eventuell den TÜV, DEKRA etc. zu Rechenschaft ziehen, wenn meine Bremsscheiben im Eimer sind...immerhin hat TÜV, DEKRA etc. ja bei der letzten HU kontrolliert und bescheinigt, das diese in Ordnung sind.