margratete am 07 Jan 2017 11:22:20 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Wenn man davor Sorge hat, sollte man an eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher denken. Kostet es. 15 Euro und man hat eine Zustellungsurkunde in der Hand. Die Zustellung erfolgt durch Einwurf in den Briefkasten des Empfängers VG Margratete
Julia10 am 07 Jan 2017 11:25:22 stozzek hat geschrieben:es geht um über 70000 euro meine erwartung sind da 5000 preisnachlass und beseitigung der mängel wie seht ihr das?? zumal alleine durch sat und falschen listenpreis alleine fast 2000 euro zuviel gezahlt wurden
Wenn ich für ein Neufahrzeug 70.000 Euro zahle, möchte ich auch ein Neufahrzeug haben und würde mich nicht mit einem Preislachlass zufrieden geben! Eine Delle im Dach ist nicht hinzunehmen bei einem Neufahrzeug! Und bei den Erfahrungen mit Deinem Händler sind weitere Probleme vorprogramiert. Ich würde schnellstens "Wandeln" und mir dann ein Fahrzeug beim Händler meines Vertrauens bestellen :) Und noch ein Tip, mimm das nächste Mal jemande mit, der Dir beim Kauf und der Übernahme mitSach- und Fachkenntnis zur Seite stehen kann :) Julia
frajop am 07 Jan 2017 11:57:29 Julia10 hat geschrieben:Ich würde schnellstens "Wandeln" und mir dann ein Fahrzeug beim Händler meines Vertrauens bestellen :)
Das wird immer wieder empfohlen und ist ist viel leichter gesagt, als getan! Man kann nicht einfach einen Händler das Fahrzeug auf den Hof stellen. Ein Wandlung kann ein ganz langer Weg sein. Dass der Händler nicht freiwillig mitmacht ist wahrscheinlich. 1-2 Jahre Rechtsstreit sind dann keine Seltenheit, mit ungewissem Ausgang obendrein. Hier schön zusammengestellt der Ablauf einer Wandlung: --> LinkGrüße Frank
Schrauber71 am 07 Jan 2017 12:09:34 Auch ich rate dringend zur juristischen Beratung beim Anwalt, Fachanwalt.
Gut gemeinte Ratschläge unsererseits, was wir Dir so alles wünschen mögen Seelentrost bringen, aber keine verlässliche Rechtssicherheit. Und selbst erlebte Erfahrungen mögen sich nicht wiederholen lassen, weil die Fälle im Detail und vor allem juristisch gesehen abweichen mögen.
Ein Anwalt würde Rechtssicherheit bringen und darauf sollte man bauen können. Und ein Fachanwalt verfügt sicher über greifbarere Erfahrungen, zumal er entsprechende Details besser auseinander halten mag. Im Zweifelsfall erkennt er besser was beweisbar und forderbar ist.
Viel Erfolg und Ruhe für diesen ärgerlichen Fall Manfred
pipo am 07 Jan 2017 12:40:48 stozzek hat geschrieben:angemeldet haben wir ihn dann am 05.12.2017
Na da haben wir ja noch ein bisserl Zeit zu diskutieren.. :wink: Ne im Ernst, ihr habe euer Wohnmobil sicherlich am 05.12.2016 angemeldet oder? Dann haben wir tatsächlich noch etwas Zeit bis Fristen verstreichen. Zudem sollte sehe ich aktuell noch keine Verzögerungstaktik des Händlers. An eurer Stelle würde ich alle Mängel sauber auflisten. Anschließend würde ich die Liste meinem Händler vorlegen und ihm 2 Wochen Zeit geben hierzu Stellung zu nehmen. Du kannst ihn ja den Erhalt der Mängelliste unterschreiben lassen. Wenn dann nix kommt dann würde ich mir einen Rechtsanwalt suchen. Ab da solltet ihr aber auch die Möglichkeit in Erwägung ziehen, die Kiste ggf. wieder zurück zu geben. Ganz ehrlich, würde mit nicht schwer fallen wenn ich weiß, dass dort schon Herden von Messebesuchern durchgelaufen sind. Viel Glück und haltet uns auf dem Laufenden!
Roman am 07 Jan 2017 12:47:12 pipo hat geschrieben:An eurer Stelle würde ich alle Mängel sauber auflisten. Anschließend würde ich die Liste meinem Händler vorlegen und ihm 2 Wochen Zeit geben hierzu Stellung zu nehmen. Wenn dann nix kommt dann würde ich mir einen Rechtsanwalt suchen. Ab da solltet ihr aber auch die Möglichkeit in Erwägung ziehen, die Kiste ggf. wieder zurück zu geben.
Auch m.E. der einzige logische Weg. Das das Womo sicher kein Unikat ist, wird es genügend andere seriöse Händler geben, die euch das gleiche Modell gerne verkaufen würden.... Gruß Roman
berny2 am 07 Jan 2017 12:51:25 DigiMik hat geschrieben:Was ich nicht verstehe, im Oktober das Fahrzeug gesehen und gekauft, Mängel festgestellt und erst im Dezember zugelassen? Die Mängel waren da nicht abgestellt? Wieso hast Du das Fahrzeug da abgenommen? Egal, Du bist wohl zu gut für diese Welt...
Gutheit ist oft Dummheit. :eek:
haraldmolke am 07 Jan 2017 13:15:31 Wenn man ein paar Tage später nachdem Kauf vom Händler erst erfährt das dieses Neufahrzeug ein Messefahrzeug aus Düsseldorf ist und dies auch beim kauf nicht mitgeteilt wurde, ist das doch eine arglistige Täuschung. Ist das Womo dorthin gefahren oder transportiert worden. Es gibt doch einen Tacho. Stand der auf Null, oder ist auf Null gestellt worden. An den Laufflächen der Reifen müsste bei gefahren die Noppen fehlen. Nach 50km sind die alle weg. Ohne Kommentar des Händlers glaube ich kann man sich ein Kommentar zur Sache sparen. :) LG Harald
pipo am 07 Jan 2017 13:44:35 haraldmolke hat geschrieben:An den Laufflächen der Reifen müsste bei gefahren die Noppen fehlen. Nach 50km sind die alle weg.
Was soll das Beweisen? Der TE ist doch schon mit gefahren. Arglistige Täuschung gut und schön, aber darüber entscheidet ein Gericht und soweit sind wir noch nicht. Ohne Kommentar des Händlers glaube ich kann man sich ein Kommentar zur Sache sparen. :)
Bislang hat sich hier noch kein Händler zu solchen Vorwürfen geäußert.
haraldmolke am 07 Jan 2017 15:04:39 pipo hat geschrieben:Was soll das Beweisen? Der TE ist doch schon mit gefahren. Arglistige Täuschung gut und schön, aber darüber entscheidet ein Gericht und soweit sind wir noch nicht. Ohne Kommentar des Händlers glaube ich kann man sich ein Kommentar zur Sache sparen. :) Bislang hat sich hier noch kein Händler zu solchen Vorwürfen geäußert.
Wenn ich ein Neufahrzeug kaufe dann schaue ich mir die Lauffläche vorher an, bevor ich damit fahre usw. Ohne Kommentar des Händlers der das Womo verkauft ist doch eindeutig zu verstehen. Warum sollen auch fremde Händler sich dazu äußern mit einer einseitigen Info nur vom Käufer. LG Harald
babenhausen am 07 Jan 2017 15:16:22 Da wir alle den genauen Text im Kaufvertrag nicht kennen bleibt nur Spekulation! In der Sammlung des gefährlichen Halbwissens findet Mann und Frau die Definitionen Neufahrzeug, Fabrikneu,etc --> Link. Viel Spass dabei Klaus
andwein am 07 Jan 2017 16:05:44 Julia10 hat geschrieben:...Wenn ich für ein Neufahrzeug 70.000 Euro zahle, möchte ich auch ein Neufahrzeug haben und würde mich nicht mit einem Preislachlass zufrieden geben! Eine Delle im Dach ist nicht hinzunehmen bei einem Neufahrzeug! Und bei den Erfahrungen mit Deinem Händler sind weitere Probleme vorprogramiert. Julia
Egal welchen Post ich jetzt zitiere: Leider kennen wir nur die Darstellung einer Seite, eine Bewertung ist deshalb schwierig. Aber wer unzufrieden mit seiner erworbenen Ware ist, der reklamiert die Dinge schriftlich und wenn er keine befriedigende Antwort erhält muss er halt einen Fachmann (Rechtsanwalt) einschalten. Unsere Meinung ist höchstens als Bestätigung interessant, den Kaufvertrag oder den Händler wird dies nicht berühren. Meine Meinung, Gruß Andreas
Mondmann am 07 Jan 2017 16:42:11 Hallo,
mit dieser Post vom Andreas wäre zunächst einmal alles gesagt, mein Vorschlag an den MOD die Stopptaste zu drücken und erst einnmal auf Neuigkeiten vom TE zu warten. Liebe Grüsse
Mondmann
Nille am 07 Jan 2017 16:52:55 Worin begründet sich denn die Wertminderung eines unbenutzten und ungefahrenen Neufahrzeugs das 10 Tage auf einer Messe gestanden hat? Solange keine Gebrauchsspuren wie Kratzer o.Ä.vorhanden sind und die Technik funktioniert ist doch alles in Ordnung. Wenn ein Neuwagen drei Monate beim Händler steht wird der doch auch von Kunden angeschaut?
Im Übrigen hat ein Messefahrzeug auch den Vorteil, dass bei der Endkontrolle genauer kontrolliert wird.
Beulen auf dem Dach sind natürlich nicht in Ordnung. Aber man sollte jetzt den Händler mal Zeit zur Reaktion geben.
rolf51 am 07 Jan 2017 17:08:05 Hallo Nils, trift deine Post auf den TE zu?
frajop am 07 Jan 2017 19:01:39 Ein neues Fahrzeug, welches auf einer Messe ausgestellt wurde, ist und bleibt rechtlich gesehen ein Neufahrzeug. Ein Neufahrzeug darf auch einen Kilometerstand von bis zu 100km aufweisen, es bleibt ein Neufahrzeug. siehe u.a. --> LinkGrüße Frank
pipo am 07 Jan 2017 19:32:40 frajop hat geschrieben:Ein neues Fahrzeug, welches auf einer Messe ausgestellt wurde, ist und bleibt rechtlich gesehen ein Neufahrzeug.
Trotzdem muss der Verkäufer wahrheitsgemäß auf die Frage des Käufers antworten, da dies für ihn ein entscheidendes Kaufkriterium darstellt. Habe ich zumindest aus den Postings des TE herausgelesen..
Gast am 07 Jan 2017 20:00:49 In vielen Verträgen findet man diese o.ä. Formulierungen.
Sämtliche Vereinbarungen, z.B. Nebenabreden, Zusicherungen, nachträgliche Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen.
Wenn das so ähnlich evtl. auch im Vertrag des TE steht, dann wird es ohne Rechtsschutzversicherung eine unendliche und teure Geschichte.
Über solch einen Passus leichtfertig hinweg zusehen und auf das freundliche Gespräch mit dem Verkäufer zu bauen, das geht meistens schief.
siemueller am 07 Jan 2017 20:16:43 Hallo ! Habe jetzt nicht alles gelesen, aber das Verhalten des Händlers erinnert mich stark an meinen Rapido-Händler in der Nähe v. Hanau ! Hat mich auch besch.... ! Amts-und Landgericht in Hanau kannste vergessen, da die nur ihre Schreibtische leer haben wollten . Letztendliche Gewinner: die Anwälte !
Viel Erfolg trotzdem !
Gruss
haraldmolke am 07 Jan 2017 20:20:36 frajop hat geschrieben:Ein neues Fahrzeug, welches auf einer Messe ausgestellt wurde, ist und bleibt rechtlich gesehen ein Neufahrzeug. Ein Neufahrzeug darf auch einen Kilometerstand von bis zu 100km aufweisen, es bleibt ein Neufahrzeug. siehe u.a. --> LinkGrüße Frank
Ein Ausstellungsfahrzeug das auf einer Messe ausgestellt war und von tausend Leute nicht nur von innen beäugt wurde ist vielleicht noch mehr wie ein Neufahrzeug. Die Türen, Scharniere und Klappen usw. sind schon eingelaufen. Die Sitzecken und Matratzen Probe gelegen, sind schon geglättet und gestreichelt worden, die Bratwurstreste und Raucherhände bringen auch ein Flair in das Ambiente. :top: Leider kommt man so schwierig an solche neuen Womo ran. Ich wäre glücklich so ein Fahrzeug zubekommen. :) LG Harald
starlight am 07 Jan 2017 20:51:44 [quote="willi_chic"][quote="brainle
Hallo Klaus, wenn schon, dann würd ich den Brief über Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet nicht die Welt und dann ist der Inhalt des Briefes auch gesichert. Im Übrigen beeindruckt das mehr als Zustellung per Einschreiben mit Rückschein.
stozzek am 07 Jan 2017 21:11:27 siemueller hat geschrieben:Hallo ! Habe jetzt nicht alles gelesen, aber das Verhalten des Händlers erinnert mich stark an meinen Rapido-Händler in der Nähe v. Hanau ! Hat mich auch besch.... ! Amts-und Landgericht in Hanau kannste vergessen, da die nur ihre Schreibtische leer haben wollten . Letztendliche Gewinner: die Anwälte !
Viel Erfolg trotzdem !
Gruss
also mein rapido kommt aus PLZ 59
stozzek am 07 Jan 2017 21:39:00 hallo an alle scheinbar hab ich hier ja ne lawiene losgetreten
also ich hab zumindest den schritt gemacht kontackt mit einem fachanwalt .... er wurde hier schon öffters genannt... werde mich dienstag beraten lassen wie ich weiter vorgehen kann was meine genauen rechte und möglichkeiten sind
hätte ich vorher mal mehr infos besorgt zu dem händler..... man findet beim suchen nicht viel gutes.... aussagen wie will nur verkaufen..... ist nie da..... service schlecht.... überteuert..... abzocke... naja das sind so die dinge die man über mobile,googel,facebook findet wir sind das erste mal letztes jahr auf der messe in essen auf diesn händler gestossen nett freundlich naja war bis unterschrift und anzahlung auch alles so.... jetzt kommem am telefon aussagen ich mach die preise ich verkaufe so wie ich das für richtig halte.... schreib doch rapido an die kümmert das eh nicht... die anderen rapido händler sind noch schlimmer... ich bin der beste.... naja egal wir legen erstmal den nächsten gang ein der ist anwalt ulrich d..... ich halte euch gern weiter auf dem laufenden
unser händler hat die plz 5..... ach ja es ist incht der händler aus kerpen
gespeert am 07 Jan 2017 22:37:05 Danke fuers update
eragon am 08 Jan 2017 13:42:02 stozzek hat geschrieben:also ich hab zumindest den schritt gemacht kontackt mit einem fachanwalt .... er wurde hier schon öffters genannt...
. . . gut, mit dem habe ich schon 2 mal gewonnen, obwohl über 400 km von meinem Wohnort.
siemueller am 08 Jan 2017 17:40:44 Den (RA) werde ich mir mal merken ! Meiner, vom ADAC empfohlen, war nicht sehr bemüht.
Gruss
Gast am 08 Jan 2017 18:25:49 brainless hat geschrieben:Hallo stozzek, auf diese Weise wirst Du nur erreichen, daß der Händler dich seines Geländes verweist. Wieso fragst Du uns um Rat und machst dann doch dein eigenes Ding? So, wie Du es vorhast, geht die Sache den Bach runter, Volker
Dem kann ich nur zustimmen. Der Händler hat wegen Spielraum und kann folgendes veranlassen: Nach dem ersten Termin am 25. wird er nach der genaueren Mängelfeststellung den Garatieantrag beim Hersteller einreichen, abwarten, was dieser genehmigt, die Teile bestellen und einige Wochen später das Zeugs einbauen. Warum im Himmels Willen sollte er was anderes tun. Leider wirst Du Deinen Feldzug verlieren und Geld zurück wird es keines geben, es sei denn, Du kannst einen nicht behobenen Sachmanfel nach dem 3. Versuch nachweisen. Dann kannst Du auch eine Wandlung einleiten.
brainless am 08 Jan 2017 18:43:53 Bluebandito hat geschrieben: Nach dem ersten Termin am 25. wird er nach der genaueren Mängelfeststellung den Garatieantrag beim Hersteller einreichen, abwarten, was dieser genehmigt, die Teile bestellen und einige Wochen später das Zeugs einbauen.
Wieso den Hersteller fragen? Der Händler hat alle Schäden zu beseitigen, er ist in der Gewährleistungspflicht - nicht der Hersteller. Warum im Himmels Willen sollte er was anderes tun.
Weil es falsch ist, deshalb, Volker ;-)
frajop am 09 Jan 2017 09:11:31 brainless hat geschrieben:Wieso den Hersteller fragen? Der Händler hat alle Schäden zu beseitigen, er ist in der Gewährleistungspflicht - nicht der Hersteller.
Schon, aber bei Mängeln, welche ab Werk bestanden haben, wird der Händler natürlich die Fehler auf Kosten des Herstellers erledigen und sich dafür die Genehmigung beim Hersteller holen. Die geschilderten Probleme sind jedoch alle später entstanden, weshalb sie in diesem Fall ausschließlich Sache des Händlers sind. Grüße Frank
hampshire am 09 Jan 2017 11:21:47 Die Aussage, dass ausschließlich die schriftlichen Unterlagen zählen ist falsch. Eine Formulierung, dass mündliche Absprachen keinerlei Relevanz haben bezieht sich nicht auf Inhalte des Verkaufs- und Beratungsgespräches. Wurde hier explizit mitgetieilt, dass es kein Messefahrzeug sei ist der Vertrag anfechtbar. Allerdings muss dieses auch nachweisbar sein. Ist hier vielleicht schwierig.
So geht es für die, die nicht in dieselbe Falle treten wollen:
Nach dem Verkaufsgespräch fasst der Interessent die wichtigsten Aussagen des Verkäufers in einer Email an diesen zusammen und bite ihn diese Mail gegebenenfalls zu korrigieren. Beispiel:
Betreff: Gesprächsnotiz
Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre ausführliche Beratung am xx.xx.xxxx. Wir sprachen über das Fahrzeug xxx. Sie versicherten mir auf meine Frage, dass ich ein Neufahrzeug geliefert bekäme und nicht ein Messefahrzeug... Als nächsten Schritt vereinbaren wir ... Bitte korrigieren Sie den Inhalt sollte ich etwas falsch verstanden oder aus Ihrer Sicht nicht richtig wiedergegeben haben. Mit freundlichen Grüßen, xxx
So ein Schreiben schafft Rechtssicherheit bei mündlichen Absprachen. Das Vorgehen gehört zur Confirmation Letter Technik. Meistens erfolgt keine Korrektur und somit hat das Schreiben im Zweifel vor Gericht eine hohe Aussagekraft. Natürlich ist es ein Gebot der Fairness keine Aussagen zu erfinden und dem gegenüber die Korrekturmöglichkeit für den Fall eines Missverständnisses einzuräumen.
Ich nutze diese Form des Festhaltens von Gesprächsergebnissen seit gut 15 Jahren gezielt sowohl als Privatkunde, als auch im Geschäftsleben und habe mich seither nicht mehr auch nur nahe an einer rechtlichen Auseinandersetzung bewegt. Vielleicht ist es Glück, aber man weiß ja nie.
Grüße, Max.
kurt2 am 09 Jan 2017 11:41:46 Hallo Max, sehr gute Hilfestellung.
Allerdings sollte m. M n. noch ein Satz (etwa folgend formuliert) dazu geschrieben werden:
„Sollten meine v.g. Aussagen mit Ihrem Verständnis übereinstimmen, bitte ich, mir dies schriftlich zu bestätigen und die Mail mittels Antwortfunktion an mich zurückzusenden“.
Mit freundl…………….
(Antwortfunktion deshalb, weil dann sowohl die Erklärung als auch die Bestätigung unabweislich zusammen gepostet werden).
Damit ist Rechtssicherheit im Hinblick auf die im Schreiben genannten Punkte geschaffen. Streitigkeiten bzgl. mündlicher Zusagen entfallen.
stozzek am 10 Jan 2017 09:09:52 Nettes hallo also der hersteller rapido will sich bei mir melden
klar ihr habt recht er kann ja nachbessern..... aber er wird nicht alles wieder hinbekommen die dellen im dach....fast alle möbel sind verkitscht...
das tolle ist nun sucht er auch neue angestellte..... kann ja lustig werden
heute bekomme ich erstmal eine beratungsstunde vom anwalt...
brainless am 10 Jan 2017 10:19:27 Zum Hintergrund von Rapido/Deutschland: Erst seit kurzem ist deren deutscher Stützpunkt die Fa. MW Reisemobile GbR in 35641 Schöffengrund / Schwalbach. Mario Wendt, der Inhaber, ist ein absolut verläßlicher Kaufmann, dessen gegebenes Wort auch eingehalten wird. Versuche, direkt mit ihm Kontakt aufzunehmen,
Volker ;-)
rkopka am 10 Jan 2017 10:40:52 stozzek hat geschrieben:klar ihr habt recht er kann ja nachbessern..... aber er wird nicht alles wieder hinbekommen die dellen im dach....fast alle möbel sind verkitscht...
Wie ist denn da die übliche Regelung, was man akzeptieren muß ? Schließlich geht es hier um ein Neufahrzeug. Selbst wenn alle Stellen repariert sind, hat man dann doch ein "neues" "repariertes" Fahrzeug. Bei einem möglichen Verkauf (die Reparaturen muß man ja glaube ich angeben?) bedeutet das einen deutlichen Verlust beim Wert. Für die Gewährleistung Nachbessern in Form eines neues Gerätes ist ja OK. Wenn ein Teil eines Gerätes gegen ein neues anderes getauscht wird, auch noch OK. Aber sobald Teile repariert werden, z.B. ein Blech ausgebeult oder sogar gespachtelt und neu lackiert, geht mir das eigentlich zu weit. Wenn das ein potentieller Käufer feststellt, ist der Preis gleich ein paar Tausender runter, falls er überhaupt noch Interesse hat. RK
nanniruffo am 10 Jan 2017 11:18:50 brainless hat geschrieben:Zum Hintergrund von Rapido/Deutschland: Erst seit kurzem ist deren deutscher Stützpunkt die Fa. MW Reisemobile GbR in 35641 Schöffengrund / Schwalbach. Mario Wendt, der Inhaber, ist ein absolut verläßlicher Kaufmann, dessen gegebenes Wort auch eingehalten wird. Versuche, direkt mit ihm Kontakt aufzunehmen,
Volker ;-)
Bist Du sicher, das das stimmt. Ich kenne diese Firma nur als deutschen Stützpunkt für Pilote-Womo´s und nicht für die Marke Rapido Tom
brainless am 10 Jan 2017 14:34:06 Danke Tom, für die Korrektur: Ich habe mich geirrt - natürlich ist MW Reisemobile nicht für Rapido zuständig,
Volker :oops:
brainless am 10 Jan 2017 14:35:42 ätt stozzek: Mein Beitrag wegen MW Reisemobile war leider eine Falschinformation, sorry. Siehe den Beitrag über diesem,
Volker
Sunny1969 am 11 Jan 2017 00:35:12 Hallo Rokoko,
ich verfolge dieses Thema nun schon eine Weile (der Titel springt mich immer wieder an), Du hast mein Mitgefühl. Allerdings, sorry, ist mir nicht klar, wie man ein Fahrzeug mit starken sichtbaren Mängeln abnehmen kann. Wie dem auch sei! Ich denke, es gibt nur 2 Möglichkeiten. Wandeln, einen zugänglichen Händler vorausgesetzt, oder: - fachgerecht reparieren lassen - Ärger runterspülen - Fahrzeug möglichst lange fahren Deine Befürchtungen bezüglich Reparatur halte ich für richtig. Die Dellen im Dach z. B. werden bleiben. Niemand wechselt bei einem dichten Mobil das Dach.
Ein Rechtsstreit wird wahrscheinlich Jahre dauern, Erfolg bei so offensichtlichen Mängeln ungewiss. Beweislast etc.
Ich wünsche Dir viel Glück bei der Entscheidungsfindung.
Grüße Dirk
Schrauber71 am 12 Feb 2017 17:44:47 Mittlerweile ist wieder einiges an Zeit vergangen...
Gibt es schon Neuigkeiten?
Gruß Manfred
mk9 am 12 Feb 2017 20:23:34 Hallo Namensvetter,
ich warte auch auf Neuigkeiten ( frage aber nicht mehr nach ). Am 10.01. hat der Themeneröffner geschrieben, dass er einen Termin / Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt hat, vermute ich mal.
Ist ja schon wieder 1 Monat vergangen. Neuigkeiten: o :!: Ob noch was kommt ist fraglich. Ich weiß, bin für manche Forenmitglieder wieder zu ungeduldig. Aber meine Erfahrungen haben sich sehr oft bewahrheitet was Rückmeldungen betrifft. Ich sehe viele Dingen ganz realistisch. Aber mir ist es aber auch in der Zwischenzeit egal geworden, ob eine Rückinformation kommt oder nicht.
Aber wie sagt man so schön: Vielleicht geschehen noch Wunder. :)
Schönen Abend Manfred
Springer12 am 12 Feb 2017 20:40:00 Ja der 25.01 ist vorbei wolte doch bisdahin abwarten keine neue Nachrichten,schade :cry:
b0tti am 13 Feb 2017 23:02:03 Moin,
vielleicht hat sich ein weiteres, berichtenswertes, Vorgehen nach dem anwaltlichen Beratungsgespräch ja erübrigt. Bei solch offensichtlichen Mängeln ("fast alle möbel sind verkitscht") wird man evtl. tatsächlich keine Chance auf Nachbesserung haben?! Schließlich wurde das Fahrzeug ja in diesem bemitleidenswerten, aber offensichtlichen, Zustand übergeben und anscheinend auch abgenommen. Mal schaun, ob da nochwas kommt.
berny2 am 13 Feb 2017 23:50:56 b0tti hat geschrieben:Bei solch offensichtlichen Mängeln ("fast alle möbel sind verkitscht") wird man evtl. tatsächlich keine Chance auf Nachbesserung haben?!
Was heisst denn eigentlich "verkitscht"...? :lach:
Eifelwolf am 13 Feb 2017 23:55:32 berny2 hat geschrieben:Was heisst denn eigentlich "verkitscht"...? :lach:
Das ist regional umgangssprachlich :) . Meist meint man damit leichte Beschädigungen, hier also Kratzer, kleine Fehlstellen, Beulen und Dellen in den Möbeln.
brainless am 14 Feb 2017 00:01:08 "Kitschen" sinn "Macken" opp huhdütsch,
Volker ;-)
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