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Guten Tag zusammen, ich bin ganz neu in diesem Forum und habe mir gestern ein gebrauchtes (Bj.2004) Alkoven-WoMo auf Fiat Ducato Basis gekauft. Beim Blick auf den Unterboden war ich eigentlich sehr positiv überrascht, wie sauber und rostfrei alles ist. Es sah auch nicht danach aus, dass es nur für die Besichtigung saubergewaschen wurde sondern grundsätzlich nicht vergammelt war, obwohl das Mobil wohl ständig im Freien geparkt hatte. Einzig eine Ecke in der Heckgarage hat einen (hoffentlich) leichten Wasserschaden, hier ist wohl das Wasser vom Dach herunter nicht sauber abgelaufen und hat sich dort ins Holz gesaugt. Hebt man die Matte hoch, lässt sich ein Schraubenzieher vermutlich sehr leicht durch das Holz ins freie drücken. Ich habe es leider vor lauter vieler Fragen und Eindrücke versäumt, auf das darüber liegende Doppelbett zu steigen und die Ecken genau nach Feuchtigkeit abzusuchen. Kann also sein, dass sich das Wasser auch weiter hoch gezogen hat. Nun zu meinen Fragen: * Das Fahrzeug hat erst vor 5 Tagen neu TÜV bekommen. Prüft der TÜV die Feuchtigkeit im WoMo? Oder zumindest den Unterboden ausreichend? * Ich habe bisher nur eine kleine Anzahlung (500,-) geleistet, müsste das WoMo am Wochenende gegen Barzahlung des Restes abholen. Wenn ich hier die Ecken nochmals genau prüfe und einen nicht hinnehmbaren Wasserschaden feststelle, kann ich dann noch vom Kaufvertrag zurücktreten gegen Rückzahlung der Anzahlung? Vielen Dank für ein paar Tips aus der erfahrenen WoMoFahrer-Gemeinde. Gruß vom Bodensee Christoph Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Hallo Chris, meim WOMO war auch schon einigemal beim TÜV, aber Feuchtikeitsmessung wurde keine durchgeführt ist warschein kein Punkt beim TÜV. gruß Michael so was prüft der TÜV nicht...gehört auch nicht zu seinen aufgaben... das sagt schon der Name TechnischerÜberwachungsVerein er würde das sicher nur bemängeln wenn du durch den Boden sehen könntest oder es sichtbar wäre das da jederzeit jemand durchbrechen könnte Feuchteschäden interessiert den Tüv nicht die Bohne, soweit es nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Wir hatten mal einen Fall in der Familie, Hymer auf Fiat Talento. Faustgroßes Loch unter der Sitzgruppe im Unterboden. Vorbesitzer hatte da nur ne Platte von innen drauf gelegt. Tüv neu, ohne Mängel. Haben dann beim Tüf nachgefragt. Solange die Verbindung zwischen Fahrzeug und Aufbau nicht tangiert wird, ist das uninteressant.
Servus Chris der TÜV prüft wie schon geschrieben nur die Fahrzeugtechnik , wobei ich auch da sketisch wäre, ob ein bestandener TÜV automatisch bedeutet, dass alles in Ordnung ist. HÄngt viel vom dem Prüfer ab jeder hat mal einen guten oder schlechten Tag etc Den Aufbau prüft man nicht direkt
Dann würde ich an Deiner Stelle schauen dass Du so schnell wie möglich zu einer Wohnmobilwerkstatt in der Nähe fährst (evtl da wo Du auch später weiterhin hinfahren würdest) um das WOMO komplett kontrollieren zu lassen (Feuchtigkeitsprüfung / Gasprüfung etc) lieber hier etwas investieren als ein Dauerproblem zu bekommen . Dort kann man Dir auch sagen was evtl Reparaturen kosten würden so dass Du mit dem Verkäufer dann nochmal in Verhandlungen eintreten kannst Hallo Christoph, kurze Antwort: Dem TÜV ist das egal! Als "Anfänger" Finger weg von diesem Teil! Bei der Suche im Forum gibt es jede Menge Lesestoff über "Torfschäden" und notwendige Reparaturkosten. Noch einmal: Nicht ohne jede Not ein "Sorgenkind" (eine Torfbude) ins Haus holen! Gruß B.
Moins, ich fahre jetzt fast 40 Jahre Wohnmobile, aber ein TÜV - Prüfer war noch NIE in meinem Wohnmobil, auch nicht zur Gasprüfung ! eragon
Jochen, der TÜV soll die Vorschriftsmässigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. --> Link Der prüft nur, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und den Umweltbestimmungen entspricht. Einen voraussehbaren Motor- oder Getriebeschaden wird er nur dahingehend beurteilen, ob sich das auf Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit auswirkt, sonst nicht. Hallo Du hast doch sicher auch einen Kaufvertrag unterschrieben, wenn Du schon einen Anzahlung geleistet hast, oder ? Damit ist doch der Vertrag erst mal zu Stande gekommen. Was steht dann da zum einseitigen Rücktritt und zur Sachmängelhaftung des Verkäufers drin ? Gruß Ulf Hallo,
Wenn der TÜV auch die Gasabnahme macht muss er das aber eigentlich um die Funktionsfähigkeit der Gasverbraucher zu prüfen.
Das heißt, daß Du einen Kaufvertrag unterschrieben hast.
War der Wasserschadenn vor Unterschrift bekannt? Hat der Verkäufer ein Wohnmobil ohne Nässeschaden zugesichert?
Nein
Nach augenblicklichem Informationsstand weder gegen Rückzahlung der Anzahlung noch ohne Rückzahlung. Wenn der Verkäufer den Nässeschaden nicht arglistig verschwiegen hat, ist das Mobil deins - ohne wenn und aber. Gute Fahrt, Volker ;-) Ergänzung: Meinen vorherigen Beitrag habe ich verfaßt in der Annahme, daß ein Kaufvertrag von Privat an Privat mit Ausschluß der Gewährlleistung zustande kam. Sollte ein Händler der Verkäufer sein und der Nässeschaden nicht explizit im Kaufvertrag als Bestandteil aufgeführt sein, greift die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Er muß den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand versetzen bei Mängelrüge innerhalb der ersten sechs Monate - es sei denn, er kann beweisen, daß der Nässeschaden erst von Dir verursacht wurde, Volker
Der TÜV macht auch keine Gasprüfung. Der interessiert sich nur für die Verkehrssicherheit und Umweltaspekte. Gruß Aichwalder Hallo Christoph, es ist grundsätzlich so, wie es „Volker“ geschrieben hat. Aber noch eine Anmerkung: Hast Du schon mit dem Vk gesprochen? Wenn der VK mit dem Rücktritt vom Vertrag einverstanden ist, könntest Du schon von diesem zurücktreten. Aber wie gesagt, er muß damit einverstanden sein. Sprich halt mal mit ihm, vielleicht lässt er sich darauf ein. In diesem Fall aber unbedingt einen neuen Vertrag aufsetzen der den Rücktritt gegenseitig unterschriftlich bestätigt.
Kann man so nicht sagen .. Wenn Du den TÜV damit beauftragst, macht er die Prüfung selbstredend gern/kostenpflichtig mit :ja: Guckst Du : --> Link
Wobei er auch bei einem guten Tag nie alles prüfen kann. Teile, die dabei sind, einzugehen, aber noch ihre Funktion erfüllen, kann er oft nicht erkennen, ohne alles zu zerlegen. Oder ein Fehler kündigt sich schon an, aber die Werte sind halt gerade noch im Rahmen. Oder es sind nicht verkehrsrelevante Teile defekt (Klima...). D.h. eine TÜV Prüfung ist immer nur eine eingeschränkte Momentaufnahme, die sagt, daß das Fahrzeug vermutlich verkehrssicher aus der Halle rausfahren kann. Bei mir haben sie sich auch nie um das Innere oder den Aufbau geschert. Gas machen bei uns die üblichen Prüfstellen nicht, ist aber auch für das Pickerl nicht erforderlich. RK Irgendwann habe ich einmal gehört, dass bei der HU keine Plakette erfolgt, wenn nicht eine gültige Plakette für die Gasprüfung vorhanden ist. Also für Gasflaschen im WOMO, nicht gemeint ist von mir die Prüfung des Gasttankflasche. Gruß Manfred
. . . das lese ich hier ja oft genug, aber ich hatte noch keinen TÜV der die Gasprüfung machen konnte, mußte die Gasprüfung immer wo anders machen lassen, den TÜV Stempel bekam ich auch so ! eragon
. . . siehe mein Posting vorher. eragon
Ja mei - bei Euch dort oben .. :D
Hallo,
so ist es auch, keine gültige Gasprüfung wird beim Wohnmobil als erheblicher Mangel gewertet und es wird in Deutschland keine HU Plakette geben.
bezieht sich vermutlich auf sein Heimatland Österreich, dort scheint es anders zu sein. ohne Prüfbuch und !!! gültiger Plakette kein TÜV !! Zwei mal erlebt Vielleicht sollten wir den Thread umbenennen: Hat der TÜV einen Gasmann? Der TO wird euch dankbar sein für all die hilfreichen Beiträge, Volker :roll: Ich lese immer noch gespannt mit :-). Mit TÜV und Gas gibts mal fürs erste keine Probleme, die sind ja neu. Mir war nur nicht klar, ob der TÜV eine morsche Bodenplatte der Heckgarage bemängelt oder nicht. Was das vertragliche angeht, so ist es glaub nicht ganz so eindeutig wie hier im Thread geschrieben wurde. Auch wenn der Deal unter Privatleuten mit einem ADAC-Standardkaufvertrag gemacht wurde, muss ein beim Kauf bereits vorhandener Schaden nicht zwingend hingenommen werden. Der alte Spruch "gekauft wie gesehen" ist nicht in jedem Fall bindend. Gibt einen interessanten Link dazu, den kann ich hier allerdings als Neuling noch nicht einfügen. Wie auch immer, werde das Fahrzeug am Sonntag abholen und dann auf Dauer selber sehen, ob sich das Geschäft gelohnt hat. Grüße vom inzwischen sonnigen Bodensee Wenn Du doch ohnehin schon alles weißt, warum fragst Du dann hier? Hätte ich mir meinen Sermon auch sparen können, Volker :roll: Also Chris, ich muß da Volker zustimmen, verstehe dich nicht, wenn das Teil einen "ordentlichen" Feuchtigkeitsschaden hat, dann wirst du mehr als Lehrgeld bezahlen. Ein WoMo mit Feuchtigkeitsschaden am Boden, ohne Kennnis wo das Wasser rein ist, kann schnell ein Aus bedeuten. Ist das Wasser von oben gekommen, dann ist der Schaden am Boden das kleinere Übel. Aber du hast dich ja schon entschieden :!:
Hallo Chris1408, wenn Du über mehr Wissen verfügst als alle warnenden Forumsteilnehmer, weshalb fragst Du dann, wenn Du Dir mit Wissen und Wollen eine Schimmelbude einfangen willst? :evil: Die Plakette der Hauptuntersuchung sagt nur aus, wann das Fahrzeug das nächste Mal zur Hauptuntersuchung muss. Nicht mehr und nicht weniger. Daran Eigenschaften eines Fahrzeugs zu knüpfen, ist nicht im Sinn des Gesetzgebers.
. . . ist alles anders :D eragon
ja, sehe ich genauso, der Prüfer sollte auch den Herd testen etc. Wenn er das ordentlich macht muss er das auch tun, z.B. Zündsicherungen testen, Zeit, bis die Abschaltventile am Herd schließen, wenn die Flamme erlischt usw usw. Ist ja nicht ganz unwichtig ...... |
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