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Wie aussagekräftig ist das TÜV-Siegel?


Chris1408 am 15 Feb 2017 12:27:46

Guten Tag zusammen,

ich bin ganz neu in diesem Forum und habe mir gestern ein gebrauchtes (Bj.2004) Alkoven-WoMo auf Fiat Ducato Basis gekauft.
Beim Blick auf den Unterboden war ich eigentlich sehr positiv überrascht, wie sauber und rostfrei alles ist. Es sah auch nicht danach aus, dass es nur für die Besichtigung saubergewaschen wurde sondern grundsätzlich nicht vergammelt war, obwohl das Mobil wohl ständig im Freien geparkt hatte.

Einzig eine Ecke in der Heckgarage hat einen (hoffentlich) leichten Wasserschaden, hier ist wohl das Wasser vom Dach herunter nicht sauber abgelaufen und hat sich dort ins Holz gesaugt. Hebt man die Matte hoch, lässt sich ein Schraubenzieher vermutlich sehr leicht durch das Holz ins freie drücken. Ich habe es leider vor lauter vieler Fragen und Eindrücke versäumt, auf das darüber liegende Doppelbett zu steigen und die Ecken genau nach Feuchtigkeit abzusuchen. Kann also sein, dass sich das Wasser auch weiter hoch gezogen hat.

Nun zu meinen Fragen:
* Das Fahrzeug hat erst vor 5 Tagen neu TÜV bekommen. Prüft der TÜV die Feuchtigkeit im WoMo? Oder zumindest den Unterboden ausreichend?
* Ich habe bisher nur eine kleine Anzahlung (500,-) geleistet, müsste das WoMo am Wochenende gegen Barzahlung des Restes abholen. Wenn ich hier die Ecken nochmals genau prüfe und einen nicht hinnehmbaren Wasserschaden feststelle, kann ich dann noch vom Kaufvertrag zurücktreten gegen Rückzahlung der Anzahlung?

Vielen Dank für ein paar Tips aus der erfahrenen WoMoFahrer-Gemeinde.

Gruß vom Bodensee
Christoph

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Asterixwelt am 15 Feb 2017 12:36:31

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Hallo Chris,

meim WOMO war auch schon einigemal beim TÜV, aber Feuchtikeitsmessung wurde keine durchgeführt ist warschein kein Punkt beim TÜV.

gruß

Michael

mv4 am 15 Feb 2017 12:38:07

so was prüft der TÜV nicht...gehört auch nicht zu seinen aufgaben... das sagt schon der Name TechnischerÜberwachungsVerein

er würde das sicher nur bemängeln wenn du durch den Boden sehen könntest oder es sichtbar wäre das da jederzeit jemand durchbrechen könnte

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Tilly1963 am 15 Feb 2017 12:44:24

Feuchteschäden interessiert den Tüv nicht die Bohne, soweit es nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Wir hatten mal einen Fall in der Familie, Hymer auf Fiat Talento. Faustgroßes Loch unter der Sitzgruppe im Unterboden. Vorbesitzer hatte da nur ne Platte von innen drauf gelegt. Tüv neu, ohne Mängel. Haben dann beim Tüf nachgefragt. Solange die Verbindung zwischen Fahrzeug und Aufbau nicht tangiert wird, ist das uninteressant.

jochen-muc am 15 Feb 2017 12:47:32

Chris1408 hat geschrieben:
Nun zu meinen Fragen:
* Das Fahrzeug hat erst vor 5 Tagen neu TÜV bekommen. Prüft der TÜV die Feuchtigkeit im WoMo? Oder zumindest den Unterboden ausreichend?


Servus Chris

der TÜV prüft wie schon geschrieben nur die Fahrzeugtechnik , wobei ich auch da sketisch wäre, ob ein bestandener TÜV automatisch bedeutet, dass alles in Ordnung ist. HÄngt viel vom dem Prüfer ab jeder hat mal einen guten oder schlechten Tag etc

Den Aufbau prüft man nicht direkt

Chris1408 hat geschrieben:
Ich habe bisher nur eine kleine Anzahlung (500,-) geleistet, müsste das WoMo am Wochenende gegen Barzahlung des Restes abholen. Wenn ich hier die Ecken nochmals genau prüfe und einen nicht hinnehmbaren Wasserschaden feststelle, kann ich dann noch vom Kaufvertrag zurücktreten gegen Rückzahlung der Anzahlung?



Dann würde ich an Deiner Stelle schauen dass Du so schnell wie möglich zu einer Wohnmobilwerkstatt in der Nähe fährst (evtl da wo Du auch später weiterhin hinfahren würdest) um das WOMO komplett kontrollieren zu lassen (Feuchtigkeitsprüfung / Gasprüfung etc)

lieber hier etwas investieren als ein Dauerproblem zu bekommen . Dort kann man Dir auch sagen was evtl Reparaturen kosten würden so dass Du mit dem Verkäufer dann nochmal in Verhandlungen eintreten kannst

Backupalarm am 15 Feb 2017 12:56:22

Hallo Christoph,
kurze Antwort:
Dem TÜV ist das egal!
Als "Anfänger" Finger weg von diesem Teil!
Bei der Suche im Forum gibt es jede Menge Lesestoff über "Torfschäden" und notwendige Reparaturkosten.
Noch einmal: Nicht ohne jede Not ein "Sorgenkind" (eine Torfbude) ins Haus holen!
Gruß B.

eragon am 15 Feb 2017 12:59:30

Chris1408 hat geschrieben: Prüft der TÜV die Feuchtigkeit im WoMo?


Moins,

ich fahre jetzt fast 40 Jahre Wohnmobile, aber ein TÜV - Prüfer war noch NIE in meinem Wohnmobil, auch nicht zur Gasprüfung !

eragon

Gast am 15 Feb 2017 13:09:40

jochen-muc hat geschrieben:der TÜV prüft wie schon geschrieben nur die Fahrzeugtechnik , wobei ich auch da sketisch wäre, ob ein bestandener TÜV automatisch bedeutet, dass alles in Ordnung ist. HÄngt viel vom dem Prüfer ab jeder hat mal einen guten oder schlechten Tag etc

Jochen, der TÜV soll die Vorschriftsmässigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen.

--> Link

Der prüft nur, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und den Umweltbestimmungen entspricht. Einen voraussehbaren Motor- oder Getriebeschaden wird er nur dahingehend beurteilen, ob sich das auf Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit auswirkt, sonst nicht.

Ulf_L am 15 Feb 2017 13:13:37

Hallo

Du hast doch sicher auch einen Kaufvertrag unterschrieben, wenn Du schon einen Anzahlung geleistet hast, oder ? Damit ist doch der Vertrag erst mal zu Stande gekommen. Was steht dann da zum einseitigen Rücktritt und zur Sachmängelhaftung des Verkäufers drin ?

Gruß Ulf

bernie8 am 15 Feb 2017 13:22:21

Hallo,

eragon schrieb: Prüfer war noch NIE in meinem Wohnmobil, auch nicht zur Gasprüfung !


Wenn der TÜV auch die Gasabnahme macht muss er das aber eigentlich um die Funktionsfähigkeit
der Gasverbraucher zu prüfen.

brainless am 15 Feb 2017 13:27:01

Chris1408 hat geschrieben:Guten Tag zusammen,

ich bin ganz neu in diesem Forum und habe mir gestern ein gebrauchtes (Bj.2004) Alkoven-WoMo auf Fiat Ducato Basis gekauft.

Das heißt, daß Du einen Kaufvertrag unterschrieben hast.

Einzig eine Ecke in der Heckgarage hat einen (hoffentlich) leichten Wasserschaden, hier ist wohl das Wasser vom Dach herunter nicht sauber abgelaufen und hat sich dort ins Holz gesaugt.

War der Wasserschadenn vor Unterschrift bekannt? Hat der Verkäufer ein Wohnmobil ohne Nässeschaden zugesichert?

Prüft der TÜV die Feuchtigkeit im WoMo? Oder zumindest den Unterboden ausreichend?

Nein
Ich habe bisher nur eine kleine Anzahlung (500,-) geleistet, müsste das WoMo am Wochenende gegen Barzahlung des Restes abholen. Wenn ich hier die Ecken nochmals genau prüfe und einen nicht hinnehmbaren Wasserschaden feststelle, kann ich dann noch vom Kaufvertrag zurücktreten gegen Rückzahlung der Anzahlung?

Nach augenblicklichem Informationsstand weder gegen Rückzahlung der Anzahlung noch ohne Rückzahlung.
Wenn der Verkäufer den Nässeschaden nicht arglistig verschwiegen hat, ist das Mobil deins - ohne wenn und aber.

Gute Fahrt,



Volker ;-)

brainless am 15 Feb 2017 13:32:33

Ergänzung:
Meinen vorherigen Beitrag habe ich verfaßt in der Annahme, daß ein Kaufvertrag von Privat an Privat mit Ausschluß der Gewährlleistung zustande kam.
Sollte ein Händler der Verkäufer sein und der Nässeschaden nicht explizit im Kaufvertrag als Bestandteil aufgeführt sein, greift die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Er muß den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand versetzen bei Mängelrüge innerhalb der ersten sechs Monate - es sei denn, er kann beweisen, daß der Nässeschaden erst von Dir verursacht wurde,


Volker

aichwalder am 15 Feb 2017 13:45:13

"Wenn der TÜV auch die Gasabnahme macht muss er das aber eigentlich um die Funktionsfähigkeit
der Gasverbraucher zu prüfen."


Der TÜV macht auch keine Gasprüfung. Der interessiert sich nur für die Verkehrssicherheit und Umweltaspekte.
Gruß
Aichwalder

kurt2 am 15 Feb 2017 13:46:48

Hallo Christoph,
es ist grundsätzlich so, wie es „Volker“ geschrieben hat.

Aber noch eine Anmerkung:
Hast Du schon mit dem Vk gesprochen?
Wenn der VK mit dem Rücktritt vom Vertrag einverstanden ist, könntest Du schon von diesem zurücktreten. Aber wie gesagt, er muß damit einverstanden sein. Sprich halt mal mit ihm, vielleicht lässt er sich darauf ein.

In diesem Fall aber unbedingt einen neuen Vertrag aufsetzen der den Rücktritt gegenseitig unterschriftlich bestätigt.

Lancelot am 15 Feb 2017 13:47:49

aichwalder hat geschrieben: Der TÜV macht auch keine Gasprüfung.

Kann man so nicht sagen ..
Wenn Du den TÜV damit beauftragst, macht er die Prüfung selbstredend gern/kostenpflichtig mit :ja:
Guckst Du : --> Link

rkopka am 15 Feb 2017 14:19:49

jochen-muc hat geschrieben:der TÜV prüft wie schon geschrieben nur die Fahrzeugtechnik , wobei ich auch da sketisch wäre, ob ein bestandener TÜV automatisch bedeutet, dass alles in Ordnung ist. HÄngt viel vom dem Prüfer ab jeder hat mal einen guten oder schlechten Tag etc

Wobei er auch bei einem guten Tag nie alles prüfen kann. Teile, die dabei sind, einzugehen, aber noch ihre Funktion erfüllen, kann er oft nicht erkennen, ohne alles zu zerlegen. Oder ein Fehler kündigt sich schon an, aber die Werte sind halt gerade noch im Rahmen. Oder es sind nicht verkehrsrelevante Teile defekt (Klima...). D.h. eine TÜV Prüfung ist immer nur eine eingeschränkte Momentaufnahme, die sagt, daß das Fahrzeug vermutlich verkehrssicher aus der Halle rausfahren kann.
Bei mir haben sie sich auch nie um das Innere oder den Aufbau geschert. Gas machen bei uns die üblichen Prüfstellen nicht, ist aber auch für das Pickerl nicht erforderlich.

RK

mk9 am 15 Feb 2017 14:52:59

Irgendwann habe ich einmal gehört, dass bei der HU keine Plakette erfolgt, wenn nicht eine gültige Plakette für die Gasprüfung vorhanden ist.
Also für Gasflaschen im WOMO, nicht gemeint ist von mir die Prüfung des Gasttankflasche.

Gruß
Manfred

eragon am 15 Feb 2017 14:53:54

bernie8 hat geschrieben:Wenn der TÜV auch die Gasabnahme macht muss er das aber eigentlich um die Funktionsfähigkeit
der Gasverbraucher zu prüfen.


. . . das lese ich hier ja oft genug,
aber ich hatte noch keinen TÜV der die Gasprüfung machen konnte, mußte die Gasprüfung immer wo anders machen lassen, den TÜV Stempel bekam ich auch so !

eragon

eragon am 15 Feb 2017 14:55:18

mk9 hat geschrieben:Irgendwann habe ich einmal gehört, dass bei der HU keine Plakette erfolgt, wenn nicht eine gültige Plakette für die Gasprüfung vorhanden ist.


. . . siehe mein Posting vorher.

eragon

Lancelot am 15 Feb 2017 14:57:38

eragon hat geschrieben: .. aber ich hatte noch keinen TÜV der die Gasprüfung machen konnte, ..

Ja mei - bei Euch dort oben .. :D

Lancelot hat geschrieben: Wenn Du den TÜV damit beauftragst, macht er die Prüfung selbstredend gern/kostenpflichtig mit :ja:
Guckst Du : --> Link

mantishrimp am 15 Feb 2017 15:11:33

Hallo,

mk9 hat geschrieben:Irgendwann habe ich einmal gehört, dass bei der HU keine Plakette erfolgt, wenn nicht eine gültige Plakette für die Gasprüfung vorhanden ist.


so ist es auch, keine gültige Gasprüfung wird beim Wohnmobil als erheblicher Mangel gewertet und es wird in Deutschland keine HU Plakette geben.



rkopka hat geschrieben: Gas machen bei uns die üblichen Prüfstellen nicht, ist aber auch für das Pickerl nicht erforderlich.

RK

bezieht sich vermutlich auf sein Heimatland Österreich, dort scheint es anders zu sein.

Tilly1963 am 15 Feb 2017 16:40:41

ohne Prüfbuch und !!! gültiger Plakette kein TÜV !! Zwei mal erlebt

brainless am 15 Feb 2017 16:51:57

Vielleicht sollten wir den Thread umbenennen:
Hat der TÜV einen Gasmann?

Der TO wird euch dankbar sein für all die hilfreichen Beiträge,



Volker :roll:

Chris1408 am 15 Feb 2017 17:12:52

Ich lese immer noch gespannt mit :-).

Mit TÜV und Gas gibts mal fürs erste keine Probleme, die sind ja neu. Mir war nur nicht klar, ob der TÜV eine morsche Bodenplatte der Heckgarage bemängelt oder nicht.

Was das vertragliche angeht, so ist es glaub nicht ganz so eindeutig wie hier im Thread geschrieben wurde. Auch wenn der Deal unter Privatleuten mit einem ADAC-Standardkaufvertrag gemacht wurde, muss ein beim Kauf bereits vorhandener Schaden nicht zwingend hingenommen werden. Der alte Spruch "gekauft wie gesehen" ist nicht in jedem Fall bindend.

Gibt einen interessanten Link dazu, den kann ich hier allerdings als Neuling noch nicht einfügen.

Wie auch immer, werde das Fahrzeug am Sonntag abholen und dann auf Dauer selber sehen, ob sich das Geschäft gelohnt hat.

Grüße vom inzwischen sonnigen Bodensee

brainless am 15 Feb 2017 17:56:28

Wenn Du doch ohnehin schon alles weißt, warum fragst Du dann hier?
Hätte ich mir meinen Sermon auch sparen können,



Volker :roll:

Bergbewohner1 am 15 Feb 2017 18:07:43

Also Chris, ich muß da Volker zustimmen, verstehe dich nicht, wenn das Teil einen "ordentlichen" Feuchtigkeitsschaden hat, dann wirst du mehr als Lehrgeld bezahlen. Ein WoMo mit Feuchtigkeitsschaden am Boden, ohne Kennnis wo das Wasser rein ist, kann schnell ein Aus bedeuten. Ist das Wasser von oben gekommen, dann ist der Schaden am Boden das kleinere Übel. Aber du hast dich ja schon entschieden :!:

Backupalarm am 15 Feb 2017 19:53:46

Chris1408 hat geschrieben:Ich lese immer noch gespannt mit :-).

Wie auch immer, werde das Fahrzeug am Sonntag abholen und dann auf Dauer selber sehen, ob sich das Geschäft gelohnt hat.

Grüße vom inzwischen sonnigen Bodensee


Hallo Chris1408,
wenn Du über mehr Wissen verfügst als alle warnenden Forumsteilnehmer, weshalb fragst Du dann, wenn Du Dir mit Wissen und Wollen eine Schimmelbude einfangen willst? :evil:

Gast am 15 Feb 2017 20:31:18

Die Plakette der Hauptuntersuchung sagt nur aus, wann das Fahrzeug das nächste Mal zur Hauptuntersuchung muss.
Nicht mehr und nicht weniger.

Daran Eigenschaften eines Fahrzeugs zu knüpfen, ist nicht im Sinn des Gesetzgebers.

§29 StVZO
(3) Eine Prüfplakette darf nur dann zugeteilt und angebracht werden, wenn die Vorschriften der Anlage VIII eingehalten sind. Durch die nach durchgeführter Hauptuntersuchung zugeteilte und angebrachte Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII ist.

eragon am 15 Feb 2017 20:34:39

Lancelot hat geschrieben: .. aber ich hatte noch keinen TÜV der die Gasprüfung machen konnte, ..
Ja mei - bei Euch dort oben .. :D


. . . ist alles anders :D

eragon

Austos am 15 Feb 2017 20:41:26

bernie8 hat geschrieben:Wenn der TÜV auch die Gasabnahme macht muss er das aber eigentlich um die Funktionsfähigkeit
der Gasverbraucher zu prüfen.


ja, sehe ich genauso, der Prüfer sollte auch den Herd testen etc.

Rockerbox am 15 Feb 2017 21:59:50

Wenn er das ordentlich macht muss er das auch tun, z.B. Zündsicherungen testen, Zeit, bis die Abschaltventile am Herd schließen, wenn die Flamme erlischt usw usw.
Ist ja nicht ganz unwichtig ......

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