Julia10 am 09 Mär 2017 19:26:22 RichyG hat geschrieben:Liebe Lena, es soll ja Menschen mit multiplen Persönlichkeiten geben. Sollte es sich in diesem Falle (tragischer Weise) um einen solchen Fall handeln????? Ich befürchte es fast :eek:
Über wen :idea: sprecht Ihr da gerade :?: Doch woh nicht über mich :?: 8) Alias Julia
RichyG am 09 Mär 2017 19:27:36 Julia und Monika, wo denkt ihr beide denn hin :mrgreen:
wolfherm am 09 Mär 2017 19:28:29 Und jetzt bitte wieder zum Thema zurück.
Bluebearbalu am 09 Mär 2017 20:00:49 OK, zurück zum Thema. Das Verhalten des Mobilfahrers E.T. auf dem Parkplatz und vor Gericht wird von der Gemeinde überwiegend abgelehnt bzw als nicht besonders schlau eingestuft. Wir merken uns: Wenn Geiz tatsächlich geil ist, dann sollte man das zumindest für sich behalten. Die Übernachtung als solche hätte Gnade vor dem Richter gefunden, wenn E.T. z.B. nur kurz zwecks Nutzung des Telefons (E.T. phone home) auf dem Parkplatz angehalten hätte, sich aber dann beim Versuch des Weiterfahrens durch ein leichtes Flimmern vor dem Auge veranlaßt sah, den Gedanken an die Weiterfahrt aufzugeben und erstmal sein FAHRTÜCHTIGKEIT durch einige Stunden köstlichen Schlafes zu regenerieren. Safety first, besonders am Steuer. Unabhängig von unserer Wertung über Verhalten und Versäumnisse des E.T. halte ich aber für mich zusätzlich fest, daß es im Bereich des Amtes Schlei-Ostsee offenbar so viele Wohnmobile gibt, daß die sich schon dagegen wehren müssen. Da bietet es sich doch an, in weniger frequentierten Landstrichen Urlaub zu machen, die nicht wegen Reichtum geschlossen sind, odrrr?
mauimeyer am 09 Mär 2017 20:56:58 Unabhängig von unserer Wertung über Verhalten und Versäumnisse des E.T. halte ich aber für mich zusätzlich fest,daß es im Bereich des Amtes Schlei-Ostsee offenbar so viele Womos gibt,daß die sich schon dagegen wehren müssen.Da bietet es sich doch an,in weniger frequentierten Landstrichen Urlaub zu machen,die nicht wegen Reichtum geschlossen sind.
Nochmal, seit 2004 wird hier jeden morgen, ausschliesslich auf diesem und 2 weiteren Parkplätzen (Am Hafen und Fischleger) kontrolliert. Das hat nichts mit vielen Womos zu tun und nichts mit dem Stellplatz und auch nicht mit den 3 Campingplätzen. Das ist auch keine Abzocke und reich wird da auch keiner von. Es ist schlicht verboten dort zu stehen und weil es verboten ist, wird kontrolliert. Die müssen sich nicht wehren, die setzen einfach ein Verbot durch. Genau das wird von denen auch erwartet und genau das erwartest sicher auch Du von Deiner Amtsverwaltung in Eurer Gemeinde, oder?
MoMo1971 am 09 Mär 2017 20:59:34 Guten Tag,
ich finde die aufgeführten Ansichten in diesem Forum fast alle Richtig.
Aus meiner Sicht heraus trifft hier ein rechthaberischer Mensch auf eine mindestens genauso bockige Gemeinde.
Was ist denn passiert. Er hat übernachtet, Gassi gegangen, Geld im Restaurant gelassen. Er hat nicht campiert. Ja er hat den Stellplatz nicht zahlen wollen. Finde ich auch nicht so prickelnd, dass er den Betreibern die paar Euro nicht gönnt, aber er hat auch kein Verbrechen begangen!
Nun ist es doch so, das die mindestens genauso sture Gemeinde ein rechtskräftiges Urteil erzwingen wollte um der "deuschen Regelwut" mal wieder gerecht zu werden. Die Gemeinde hätte in diesem Falle auch etwas sachter reagieren können, in dem man diesen Wohnmobilfahrer ziehen lässt. Im Gegenzug einfach eben ab dato ein Verbotsschild aufgestellt hätte. Denn es waren ja den und euren Berichten schon so immens viele Wohnmobile auf diesem Parkplatz. Schild hin und ruhe wäre gewesen! Das Verfahren kostet mehr Zeit, unnütze Diskussionen und viel mehr Geld als ein einziges Schild.
RichyG am 09 Mär 2017 21:04:42 Christian, der Schilder gibt es in Deutschland wahrlich genug. Mit ein wenig Hirn, hätte der einfach T.E. bezahlt. Aber scheinbar stimmt es doch, dass Gier Gehirn frisst.
MoMo1971 am 09 Mär 2017 21:14:43 Guten Tag,
hallo Richy,
glaubst Du nach dem Bericht und dem Geschriebenen zu diesem und vielen anderen Themen, an Hirn, Einsicht, Weitsicht, Verantwortungsbewusstsein bei Allen...also Schild für die unbelehrbaren, aber eben ohne Zwang....
denn wenn bald ein rechtskräftiges Urteil ergeht, dann werden alle Gemeinden angewiesen in den Schutzgebieten diese Schilder aufstellen zu müssen...erst dann kommt der Schilderwahn ins Rollen.
Berndhaller am 09 Mär 2017 21:30:30 RichyG hat geschrieben:der Schilder gibt es in Deutschland wahrlich genug. Mit ein wenig Hirn, hätte der einfach T.E. bezahlt. Aber scheinbar stimmt es doch, dass Gier Gehirn frisst.
RichyG. manche haben auch zuviel Hirn. Wer das richtige Hirnvolumen und dadurch auch Größe besitzt stellt den T.E. nicht hin als hätte er zuwenig Hirn. Er hat in unserer Demokratie einen Einspruch eingelegt und seine Gründe dazu angegeben. Wenn man jeden der vor Gericht zieht und kein Erfolg hat als Hirnlos bezeichnet, dann fehlt es dir schon mal an Größe, trotz deines Gehirnes. Wie kann man sich nur so hier reinhängen, es geht um eine kleine Rangelei mit einer Behörde um ein Parkverbot. :) LG vom Bernd
Berndhaller am 09 Mär 2017 21:34:39 Hi Christian,
ja so wie du das siehst sehe ich das auch.
LG von Bernd
RichyG am 09 Mär 2017 22:55:17 Berndhaller hat geschrieben:Wer das richtige Hirnvolumen und dadurch auch Größe besitzt stellt den T.E. nicht hin als hätte er zuwenig Hirn
Ich muss das richtig stellen: Ich meinte mit o.g. Zitat selbstverständlich nicht den T.E. sondern den im angeführten Artikel E.T. (den ich auch weiter als hirnlos bezeichne) Ein sorry an Mike :flehan: !
Gast am 09 Mär 2017 23:16:43 Lieber BerndHaller, der E.T. hat nicht nur Einspruch eingelegt, der will wegen der 30 Euro verursacht durch sein "dummes" Verhaltens durch alle Instanzen. Dumm deswegen weil das Verbot offen angezeigt war.
Und...Demokratie ist ein viel zu wertvolles Gut als daß man es für so einen Sch... hier anführen und zitieren sollte.
Meine persönliche Erfahrung: auf Demokratie beziehen sich die meisten Leute nur wegen ihrer aller-persönlichsten Interessen, nicht wegen Gemeinwohl.
Gruß Micha
RichyG am 09 Mär 2017 23:34:29 Micha: :daumen2:
Schrauber71 am 10 Mär 2017 01:25:28 Ja, alles richtig und recht unreflektiert vom E.T. Die Gesetzeslage scheint ja recht eindeutig zu sein. Aus dem Urteil vielleicht resultierende Folgen wären sicher nicht nur positiv für die Mobilistengemeinde. Aber es ist schon ein Kuriosum: Ich darf mein Womo quasi immer "überall" parken, schlafen darin darf ich jedoch nicht immer "überall"... Aber will damit keine Grundsatzdiskussion befeuern... Gruß Manfred
RichyG am 10 Mär 2017 07:19:22 Regeln bestimmen nun mal unser Zusammenleben in einer Gesellschaft. Überlege mal den Umkehrschluss. "Überall" wird geparkt und "gewohnt". Diese ganzen bestehenden Regeln bestimmt die Gesellschaft ja selbst. Die Folgen durch das Provozieren solcher Urteile sind oft neue Regeln (Gesetze, Schilder usw.) Und die deutsche Prozesswut und daraus resultierende umfangreiche Regelwerk ist ja weltweit bekannt. Wir engen uns selbst mit jedem neuen Prozess um Nichtigkeiten mehr ein. Schade eigentlich. In vielen Ländern der Erde klappt das Zusammenleben mit weit weniger Gesetzen auch ganz gut.
MoMo1971 am 10 Mär 2017 07:49:46 Guten Tag, so isses und so wird es wieder kommen Richy! Genau das ist es was ich meine. Wenn jetzt noch ein paar Wohnmobiler, die vom Grundatz her auf der "E.T." Seite beharren, für mehrere Tage ihr Wohnmobil auf diesen Parkplatz (oder anderen Parkplätzen ) abstellen, parken, ohne zu übernachten. Was hätte denn nun die Gemeinde...die nächste Regel zu "erzwingen". Parkverbot für Wohnmobile! Also daher ist mein Argument...Damp möchte das nicht...also hätten Sie schon vor langer Zeit ein Schild aufstellen sollen...dann würden wir alle hier nicht unsere Meinungen ausbreiten....E.T. hätte nach seinen Angaben auch nicht dort übernachtet...keine Prozesskosten...usw.
Thoddie am 10 Mär 2017 09:09:27 Micha1958 hat geschrieben:...Demokratie ist ein viel zu wertvolles Gut als daß man es für so einen Sch... hier anführen und zitieren sollte.
Meine persönliche Erfahrung: auf Demokratie beziehen sich die meisten Leute nur wegen ihrer aller-persönlichsten Interessen, nicht wegen Gemeinwohl.
Gruß Micha
BRAVO!
kurt2 am 10 Mär 2017 10:15:33 MoMo1971 hat geschrieben:......denn wenn bald ein rechtskräftiges Urteil ergeht, dann werden alle Gemeinden angewiesen in den Schutzgebieten diese Schilder aufstellen zu müssen...erst dann kommt der Schilderwahn ins Rollen.
HAllo, v.g. Schluss ist nicht folgerichtig, eher das Gegenteil. Nach einem rechtskräftigen obergerichtlichen Urteil in dieser Sache bedarf es eben (bei sehr ähnlich gelagerten Fällen) keiner weiteren Beschilderung mehr um den Verstoß zu belegen. Und das ist auch gut so.
rkopka am 10 Mär 2017 10:48:23 Schrauber71 hat geschrieben:Aber es ist schon ein Kuriosum: Ich darf mein Womo quasi immer "überall" parken, schlafen darin darf ich jedoch nicht immer "überall"...
Dürfte ich dann das Womo parken und mich daneben im Freien in den Schlafsack legen ? RK
RichyG am 10 Mär 2017 10:55:47 Lass es darauf ankommen. Wenn Du von der Behörde verjagt wirst, klagst Du einfach. Dann wird es endlich auch gesetzlich geregelt. Evtl. und folgerichtig auch europaweit.
Berndhaller am 10 Mär 2017 12:47:27 rkopka hat geschrieben:Aber es ist schon ein Kuriosum: Ich darf mein Womo quasi immer "überall" parken, schlafen darin darf ich jedoch nicht immer "überall"...
Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Ich verstehe nicht warum du auf die Aussage diese Frage stellst. Das mit dem überall parken sollte heißen, da wo es erlaubt ist. :) Nein in DE darf man nicht im freien schlafen, weder im sitzen auf einer Parkbank noch im stehen, es sei denn man den unter Brückenschlaf- und Wohnschein. Wenn man ohne Schein dabei erwischt wird die Behörde im Umkreis nach einem Womo suchen und dann weltweit ein Schlafverbot einleiten. :lol: LG vom Bernd
mauimeyer am 10 Mär 2017 15:41:01 Damp möchte das nicht...also hätten Sie schon vor langer Zeit ein Schild aufstellen sollen
Die gab es, die wurden (wahrscheinlich) von Wohnmobilisten mehrfach abgebaut.
mauimeyer am 10 Mär 2017 16:09:02 Kommas vergessen, sorry.
Die gab es. Die wurden, (wahrscheinlich) von Wohnmolisten, mehrfach abgebaut.
So sieht es besser aus! ;-)
AntonCoeln am 10 Mär 2017 16:24:57 Der Typ hätte nur die Stützen runter drehen müssen, schon wäre es kein Parken mehr und der Richter hätte einstellen müssen, die Sondernutzung wäre mittlerweile verjährt und alles wäre OK
kamann am 10 Mär 2017 16:27:04 Hallo: Ich war mal in so einer Bettenburganlage an der Ostsee zur Kur, damals als es noch Butterfahrten gab. und da bin ich mal Sonntags nach Damp 2000 gefahren und mußte festestellen: dort waren die Bettenburgen noch mehr und noch größer!! Also dort muß ich mit dem Womo nicht hin! Und wenn ich diese Kilometer westwärts statt nordwärts fahre. da bin ich willkommener da muß ich keine Kurtaxa löhnen, die Preisgestaltung der Stellplätze ist angenehmer. Also ich hab keine Probleme mit Damp 2000 mfG aus der Palz
mauimeyer am 10 Mär 2017 16:34:03 ...dort waren die Bettenburgen noch mehr und noch größer!! Also dort muß ich mit dem Womo nicht hin! Und wenn ich diese Kilometer westwärts statt nordwärts fahre. da bin ich willkommener da muß ich keine Kurtaxa löhnen, die Preisgestaltung der Stellplätze ist angenehmer. Also ich hab keine Probleme mit Damp 2000
Sensationeller Beitrag zum Thema! :?
brawo1 am 10 Mär 2017 17:13:20 AntonCoeln hat geschrieben:Der Typ hätte nur die Stützen runter drehen müssen, schon wäre es kein Parken mehr und der Richter hätte einstellen müssen, die Sondernutzung wäre mittlerweile verjährt und alles wäre OK
Glaubst du eigentlich selbst was du da geschrieben hast? Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.
AntonCoeln am 10 Mär 2017 17:37:04 brawo1 hat geschrieben:Glaubst du eigentlich selbst was du da geschrieben hast? Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.
Ja, genau so ist es, sobald die Stützen den Boden berühren ist es kein Parken mehr, sondern eine Sondernutzung. Unter Parken versteht die Rechtsprechung das Abstellen eines KFZ. zum sofortigen Gebrauch, dies ist bei einem Fahrzeug mit Stützen runter gelassenen Stützen nicht gegeben nicht gegeben, da dort Handlungen notwendig sind die mit dem Parken im allgemeinen nicht im Zusammenhang stehen. Ein auf Stützen stehendes Fahrzeug nimmt nicht am Verkehr teil. Und jetzt schüttel was Du willst.....
JoFoe am 10 Mär 2017 17:49:34 Moin, wenn ich mir einen Teil dieser Antworten anschaue weiß ich auch warum an so vielen Parkplätzen die 2 Meter Böller hängen . Was einige hier loslassen kann doch nicht deren ernst sein oder ? :eek:
Oder schreibt Ihr das hier nur in der Anonymität des Internets ? Und im wirklichen Leben seit ihr doch ganz passable Mitbürger ? Außerdem zwingt euch keiner da hinzufahren .
Hartensteiner am 10 Mär 2017 18:14:55 Anton Coeln , hat recht , dann ist es Sondernutzung , dann ist es nämlich -campen - . Da gibt es dann gar keine Frage , da muss er zahlen , den Campen ist verboten , ohne wenn und aber . Aber so sind sie , die Freizeit- und Stammtischjuristen , mal etwas gehört aber nicht richtig verstanden . Dass was hier im Forum immer so gern mit Freistehen umschrieben wird ist in Deutschland weitgehend nicht erlaubt . Meistens ist es durch Naturschutz , dann durch Privatgrund und Boden und dann durch die Sondernutzungsregeln nicht erlaubt. An den meisten Stellen ist nur erlaubt die Fahrfähigkeit wieder herzustellen , aber nicht wenn man seinen Rausch ausschlafen will , das hat das OLG Schleswig in einem viel beachtetem Urteil auch ausgeschlossen . Hartensteiner .
Berndhaller am 10 Mär 2017 18:16:24 AntonCoeln hat geschrieben: Ein auf Stützen stehendes Fahrzeug nimmt nicht am Verkehr teil.
Und jetzt schüttel was Du willst.....
Ich finde gut das du so mutig bist und deine Gesetzeserkenntnis hier einbringst. So erhält man auch etwas den Überblick wie Womolisten so drauf sind. Das KFZ nur auf Stützen zustellen ist den meisten Womolisten aber aus technischer Sicht nicht möglich, wie löst du denn das? LG vom Bernd
Berndhaller am 10 Mär 2017 18:23:36 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Wenn du immer noch nicht zitieren kannst, lass es doch einfach mal sein. Das musst auch du doch schaffen, oder?
Nur die Stützen runter bedeutet Lagern. Lagern bedeutet einfach rasten oder „Pause machen“ und ist selbstverständlich erlaubt. Der Übergang zwischen campen und lagern ist fliessend, sodass meist nicht geklärt werden kann ob der „Täter“ nun einfach lagert oder schon campiert. Ach ist das schön hier. LG vom Bernd
dieter2 am 10 Mär 2017 18:29:04 AntonCoeln hat geschrieben: Ein auf Stützen stehendes Fahrzeug nimmt nicht am Verkehr teil.
Ein auf Stützen stehendes Fahrzeug nimmt passiv am Strassenverkehr teil. Selber erlebt,stand mit einen abgestützen Autokran halb auf ein Grundstück und halb auf der Strasse im Parkverbot, und habe ein tiket bekommen :lol: Gruss dieter
brawo1 am 10 Mär 2017 18:49:47 AntonCoeln hat geschrieben:Ja, genau so ist es, sobald die Stützen den Boden berühren ist es kein Parken mehr, sondern eine Sondernutzung.
Ist ja alles ganz gut und schön, aber in diesem Fall geht es überhaupt nicht um Stützen und es geht auch nicht lt. dem zuständigen Richter um die Straßenverkehrsordnung, sondern um einen Verstoß nach dem Landesnaturschutzgesetz und diesen Verstoß hätte er auch begangen, wenn die Stützen unten gewesen wären. Und bzgl. Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten solltest du dich mal kundig machen. Dieser Verstoß wäre nicht verjährt, davon bin ich überzeugt.
Hartensteiner am 10 Mär 2017 18:52:56 Dieter 2 , aber auch da ist wohl derjenige der das aufgeschrieben hat mit dem Kopf gegen den Briefkasten gelaufen . Hast du dagegen wenigstens Einspruch erhoben ? Das passt zwar nicht hierher , aber mit purer Absicht hast du doch dieses Spielzeug von Kran da nicht hingestellt , oder hättest du das anmelden müssen ? Wenn das der fall ist, dann passt es überhaupt nicht hierher , dann hat der Aufschreibende in jedem Falle recht . Da wäre Sondernutzung gerechtfertigt . Hartensteiner .
AntonCoeln am 10 Mär 2017 19:49:21 Verjährung bei OWI mit diesem Strafrahmen 6 mon. und in Zukunft kannst Du Dir so was selber raus suchen, oder weiter wackeln
brawo1 am 10 Mär 2017 20:16:49 AntonCoeln hat geschrieben:Verjährung bei OWI mit diesem Strafrahmen 6 mon. und in Zukunft kannst Du Dir so was selber raus suchen, oder weiter wackeln
Und wieso meinst du, dass der Vorgang verjährt wäre? Übrigens, für mich brauchst du grundsätzlich nichts raussuchen, ich habe es auch ohne deine Sucherei gewusst :mrgreen: .
AntonCoeln am 10 Mär 2017 20:43:19 Du gehörst zu den Menschen die ich niemals treffen möchte!
mauimeyer am 10 Mär 2017 21:03:07 Ok, eine Bitte an die Moderatoren, macht den Strang hier zu. Es ist alles gesagt, die Anfeindungen brauchen wir hier nicht, die brauchen wir schon seit dem Jahr 2003 nicht, dass ist in etwa so lange wie in Damp schon Knöllchen geschrieben werden, JEDEN MORGEN!!!
Zusammenfassung: Es ist verboten in Damp auf den Parkplätzen zu übernachten. Das ändern weder herausgefahrene Stützen noch fehlende Schilder und das ganze gerichtlich bestätigt, mittlerweile sogar 2 mal. Wer es nicht glaubt, kann sich dort gerne hinstellen, sich ein Knöllchen holen und es auch noch ein drittes vor Gericht versuchen.
Und allen anderen kann ich nur sagen, schaut Euch die Gegend hier an, kommt auf die hiesigen Stellplätze, erfreut Euch an einer wirklich sehenswerten Landschaft, fahrt mit dem Rad durch Schwansen und vor allem, gebt mir bescheid, ich komme auf bzw. mit einem Wein vorbei!
Hannezz am 10 Mär 2017 21:07:37 Jesus ! Ich bin schon abgehärtet, was Internet und Forenbeiträge betrifft... Aber was hier manchmal abgeht... :ton: Macht sich Gedanken (die sich vielleicht mal Andere machen sollten) und grüsst aus Mittelfranken Hans
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