rump
anhaengerkupplung
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Inselmann am 13 Aug 2016 21:04:56

bigpit hat geschrieben:Inselmann, dafür musste ich Dir "leider" ein POSITIV geben :ja:
Du hast es kurz und knapp auf den Punkt gebracht. SUPER !

Schön auch sowas zu lesen.



Dannge Babba ! :D

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murksmax am 13 Aug 2016 21:06:05

Moin,

hier mal ein Zitat aus dem allerersten Beitrag bzw. dem Artikel aus der Zeitung (stark mit der Schere gekürzt):

Als er Ende Juni auf dem Großparkplatz im Ostseebad Damp, ..., ebenso verfuhr, belegte (der) Ordnungsamtsleiter ihn am Folgemorgen mit einer Geldbuße von 30 Euro wegen Verstoßes gegen §37 Landesnaturschutzgesetz. Zusätzlich wurde eine Ordnungswidrigkeitenbuße über 25 Euro verhängt.



Das ist etwas, was ich so nicht verstehe. Vielleicht ist das auch einer der Klagegründe. Denn im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt folgendes:

Code: --> Link
§ 19 OWiG - Tateinheit

(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.

(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.


Est ist demnach nicht zulässig, jemanden mit 30 € nach dem Landesnaturschutzgesetz und gleichzeitig für die gleiche vorwerfbare Handlung nochmals mit 25 € nach der StVO abzumücken :!:

Was sagen denn die Rechtskundigen hier in der Runde dazu?

bockpfeifscheisserl am 13 Aug 2016 21:07:58

ich-bins hat geschrieben:Wir sollten nicht alles aufzählen was verboten oder reglementiert ist, sondern was erlaubt ist.
:eek: Dieser Thread wäre aber extrem kurz...macht doch keinen Spaß! ;D

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harpya am 13 Aug 2016 21:20:33

ich-bins hat geschrieben:Wir sollten nicht alles aufzählen was verboten oder reglementiert ist, sondern was erlaubt ist.


Wie soll man heute sicher sein ob irgendwas erlaubt ist was man tut.
Da muss man ganz tapfer sein und die Hoffnung nicht aufgeben einen Tag straffrei durchs Leben zu kommen.
Schon wenn man sich im Wald auf einen Baumstamm setzt ist man nicht sicher
ob man nicht eine geschützte Käferart stört die man noch nie gesehen hat, Platzverweis vom Förster.

Gast am 13 Aug 2016 21:36:07

In Deutschland darf ihr mir ja nichtmal das Leben nehmen.
Und wenn ich den Plan nur äußere, droht mir eine Zwangseinweisung :roll:

Gast am 13 Aug 2016 21:41:36

ihr = ich

b0tti am 13 Aug 2016 21:55:40

harpya hat geschrieben:Wie soll man heute sicher sein ob irgendwas erlaubt ist was man tut. Da muss man ganz tapfer sein und die Hoffnung nicht aufgeben einen Tag straffrei durchs Leben zu kommen.


Vielleicht hilft einem bei dieser Mammutaufgabe einfach ein bischen gesunder Menschenverstand ?

wiebke am 13 Aug 2016 21:59:14

das ist doch ein gutes Schlusswort :ja:

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