bigpit hat geschrieben:Inselmann, dafür musste ich Dir "leider" ein POSITIV geben :ja:
Du hast es kurz und knapp auf den Punkt gebracht. SUPER !
Schön auch sowas zu lesen.
Dannge Babba ! :D
Dannge Babba ! :D Moin, hier mal ein Zitat aus dem allerersten Beitrag bzw. dem Artikel aus der Zeitung (stark mit der Schere gekürzt):
Das ist etwas, was ich so nicht verstehe. Vielleicht ist das auch einer der Klagegründe. Denn im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt folgendes:
Est ist demnach nicht zulässig, jemanden mit 30 € nach dem Landesnaturschutzgesetz und gleichzeitig für die gleiche vorwerfbare Handlung nochmals mit 25 € nach der StVO abzumücken :!: Was sagen denn die Rechtskundigen hier in der Runde dazu? :eek: Dieser Thread wäre aber extrem kurz...macht doch keinen Spaß! ;D
Wie soll man heute sicher sein ob irgendwas erlaubt ist was man tut. Da muss man ganz tapfer sein und die Hoffnung nicht aufgeben einen Tag straffrei durchs Leben zu kommen. Schon wenn man sich im Wald auf einen Baumstamm setzt ist man nicht sicher ob man nicht eine geschützte Käferart stört die man noch nie gesehen hat, Platzverweis vom Förster. In Deutschland darf ihr mir ja nichtmal das Leben nehmen. Und wenn ich den Plan nur äußere, droht mir eine Zwangseinweisung :roll: ihr = ich
Vielleicht hilft einem bei dieser Mammutaufgabe einfach ein bischen gesunder Menschenverstand ? das ist doch ein gutes Schlusswort :ja: |
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