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Herstellergarantie unabhängig vom Händler ?


Goorie am 20 Dez 2017 20:55:39

Hallo Zusammen,
wir sind dabei einen neuen Bürstner zu kaufen, allerdings ist der Händler weit weg.
Ist es bei der Herstellergarantie dann egal, bei welchem Händler wir das Fahrzeug im Bedarfsfall reparieren lassen ?
Es wäre blöd für uns, wenn wir dann jedesmal 300km fahren müssten.
So wie ich gelesen habe, gibt Bürstner ja 5 Jahre Herstellergarantie. Die ist erst mal entscheidend für uns, unabhängig ob der Händler
rechtlich in der Gewährleistung ist.

Viele Grüße

Judith

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Gast am 20 Dez 2017 21:22:01

Ja, die Herstellergarantie ist unabhängig vom Verkaufshändler, allerdings so gut wie immer daran gebunden, daß Garantiereparaturen bei einem Vertragshändler gemacht werden. Es gilt allerdings das, was in der Garantieurkunde geschrieben steht. Garantie ist nämlich freiwillig und jeder kann reinschreiben, was er will.

Da die Vertragshändler für Garantieleistungen jeweils einen Stundenverrechnungssatz mit dem Hersteller vereinbaren, der so gut wie immer erheblich unter dem liegt, den der Händler seinen Kunden berechnet, fehlt bei Vertragshändlern, die Garantieleistungen an einem Fahrzeug erbringen sollen, welches nicht bei ihnen gekauft wurde, manchmal die rechte Motivation. Das sollte nicht so sein, aber wir haben es mit Menschen zu tun.

Gruß

Frank

Taunuscamper am 20 Dez 2017 21:37:35

Grundsätzlich ist kein Händler verpflichtet die Herstellergarantie einzulösen, nur der Hersteller selbst. Die Gewähleistung wird dir auch nur dein Händler gewähren, Beidem du gekauft hast.

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wolfherm am 20 Dez 2017 21:55:57

Geht es dir jetzt um die freiwillige Garantie des Herstellers oder um die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers?

soul am 20 Dez 2017 22:45:24

steht doch da: um die garantie des herstellers.

wolfherm am 20 Dez 2017 23:42:34

Ja, lesen kann ich schon. Es verwechseln aber viele Garantie und Gewährleistung. Da hilft dann lesen auch nicht viel. Deshalb meine Frage, was hier genau gemeint ist. OK?

Matze665 am 20 Dez 2017 23:45:53

Wie ist das denn bei den Fahrgestellen ? z.B Fiat. Wenn ich bei VW im Garantiezeitraum ein Problem habe kann ich es in jeder VW Werstatt reparieren lassen. Ist das bei den Womos ander? oder kann dann jede Fiat Werkstatt das Womo reparieren ?

wolfherm am 20 Dez 2017 23:48:50

Tja, das ist ja die Krux. Der Verkäufer (Händler) ist für die Gewährleistung zuständig. Und zwar für Aufbau und Fahrgestell, alle Geräte usw.

Matze665 am 21 Dez 2017 00:08:13

Wenn bei uns (VW Werkstatt ) in den 24 Gewärleistungsmonaten ein Problem auftritt zahlt das trotzdem VW, nicht die Werkstatt/ Händler die das Auto übergeben hat .
Dann ist da wohl der Hersteller auch der Verkäufer ? Schwer zu verstehen.

Gast am 21 Dez 2017 00:09:18

wolfherm hat geschrieben:Tja, das ist ja die Krux. Der Verkäufer (Händler) ist für die Gewährleistung zuständig. Und zwar für Aufbau und Fahrgestell, alle Geräte usw.



....und der versucht den Kunden, auf die Garantie der einzelnen Gerätehersteller zu verweisen und sich einen schlanken Fuß zu machen, also es dem Kunden zu überlassen, sich an die einzelnen Hersteller zu wenden.

Da hilft dann ein Hinweis auf die Sachmängelhaftung und die Aussicht, daß der Kunde das Geschäft möglicherweise rückabwickelt. Spätestens nach dem 2. vergeblichen Reparaturversuch...

Hier mal zum Lesen für den TE:

--> Link


Gruß

Frank

Gast am 21 Dez 2017 00:13:43

Matze665 hat geschrieben:Wenn bei uns (VW Werkstatt ) in den 24 Gewärleistungsmonaten ein Problem auftritt zahlt das trotzdem VW, nicht die Werkstatt/ Händler die das Auto übergeben hat .
Dann ist da wohl der Hersteller auch der Verkäufer ? Schwer zu verstehen.


Garnicht schwer zu verstehen. Was Du beschreibst, ist die Garantie des Herstellers. Du meinst nicht die 24 Gewährleistungsmonate (für die ist der Verkaufshändler zuständig), sondern die 24 Garantiemonate.

Nochmal: Garantie ist freiwillig vom Hersteller gewährt und es gilt, was in der Garantiezusage steht. Gewährleistung (heute Sachmängelhaftung) ist gesetzlich und verpflichtet den verkauftenden Händler.

Ein Kunde kann sich aussuchen, auf was er sich berufen will. Manchmal ist die Sachmängelhaftung günstiger, manchmal die Werksgarantie.

Ich will mal ein Beispiel aus meiner persönlichen Praxis bringen:
Die Heizung meines neu gekauften Wohnmobils machte Ärger. 2 Reparaturversuche meines Händlers brachten keinen Erfolg. Dann wollte er mich an den Hersteller der Heizung, die Fa. WEBASTO, verweisen, für die die meisten Bosch-Händler den Werkskundendienst und auch Garantiereparaturen machen.

Denkste.

Ich habe ihm erklärt, daß ich mich auf die Sachmängelhaftung berufe, nach nunmehr 2 vergeblichen Reparaturversuchen die Rückabwicklung (Kiste an den Händler zurück / Geld an mich zurück) verlangen kann und ihm aber eine 3. Möglichkeit zur Reparatur gebe.

Er holte dann das Fahrzeug bei mir ab, schaffte es ins Werk des Aufbauherstellers, der fand den Fehler auch nicht und baute kurzerhand eine komplett neue Heizungsanlage ein. Das Mobil wurde mir nach hause zurückgebracht. Alles funktionierte und wir sind nach wie vor Freunde.

Hätte ich mich auf die Garantie berufen, würde ich hinter den Werkstätten herlaufen, auf die Sachmängelhaftung berufen muss das der Händler tun.


Gruß

Frank


Gruß

Frank

brainless am 21 Dez 2017 00:15:04

Goorie hat geschrieben:Hallo Zusammen,
wir sind dabei einen neuen Bürstner zu kaufen, allerdings ist der Händler weit weg.
Ist es bei der Herstellergarantie dann egal, bei welchem Händler wir das Fahrzeug im Bedarfsfall reparieren lassen ?



Hallo Judith,

wir müssen unterscheiden zwischen -gesetzlicher- Sachmängelhaftung (Verkäufer sichert dem Käufer ein mängelfreies Fahrzeug zu) und -freiwilliger- Werksgarantie.
Primär greift die Sachmängelhaftung, ersatzweise dann die Herstellergarantie.
Falls im Rahmen der Sachmängelhaftung ein Mangel an eurem Mobil behoben werden muß, kann der Verkäufer verlangen, daß Ihr ihm den Wagen in seine Werkstatt zur Mängelbeseitigung bringt.
Achtung: Er ist ersatzpflichtig für die Euch in diesem Zusammenhang enstehenden Kosten. So haben Gerichte in einschlägigen Urteilen den Käufern um 35 bis 60 ct. je Fahrtkilometer (Hin- und Rückweg) zugestanden.
Eine Alternative wäre, daß Euer Verkäufer mit einem Markenkollegen in Eurer Region vereinbart, daß dieser den Schaden auf Rechnung des Verkäufers behebt - dann muß er nur die Fahrtkosten zu diesem Kollegen zusätzlich bezahlen.
Es wäre blöd für uns, wenn wir dann jedesmal 300km fahren müssten.

Naja, wenn Ihr für die 600 km Fahrt zwischen 200 und 350 € Kostenersatz bekommt, ist es vor allem für den Verkäufer blöd. 8)
So wie ich gelesen habe, gibt Bürstner ja 5 Jahre Herstellergarantie.

Welcher Umfang? Welche Bedingungen? Welche Kosten?
Die ist erst mal entscheidend für uns, unabhängig ob der Händler rechtlich in der Gewährleistung ist
.
Das sehe ich völlig anders,



Volker

soul am 21 Dez 2017 00:16:04

wolfherm hat geschrieben:Ja, lesen kann ich schon. Es verwechseln aber viele Garantie und Gewährleistung. Da hilft dann lesen auch nicht viel. Deshalb meine Frage, was hier genau gemeint ist. OK?


warum glaubst du gscheiter als der threaderöffner zu sein? es steht alles eindeutig im posting. bist du der einzige, der den unterschied kennt? ok?

wolfherm am 21 Dez 2017 00:18:36

Ich bin sicherlich nicht gescheiter. Ich habe lieb nachgefragt. Warum du jetzt hier diesen Ton anschlägst, verstehe ich nicht. Du solltest da mal einen Gang runterschalten.....

Matze665 am 21 Dez 2017 00:22:15

Wenn Bürstner 5 Jahre Herstellergarantie gibt,dann sollte doch jede Bürstner Vertragswerksatt/ Händler die Reparatur machen können ? Unabhängig vom Verkäufer ? Zahlen muss es ja Bürstner.

Gast am 21 Dez 2017 00:25:45

Matze665 hat geschrieben:Wenn Bürstner 5 Jahre Herstellergarantie gibt,dann sollte doch jede Bürstner Vertragswerksatt/ Händler die Reparatur machen können ? Unabhängig vom Verkäufer ? Zahlen muss es ja Bürstner.


Können ja, aber wollen und die Auslastung der Werkstatt ist die Frage. Siehe meinen Beitrag weiter oben.


Gruß

Frank

Matze665 am 21 Dez 2017 00:34:47

Verstehe ich nicht . Wenn ich ein Auto reinbekomme ( z.B. zur Inspektion) auf dem noch Garantie ist dann suche ich als Werkstatt noch nach Mängeln die ich über die Garantie abrechnen kann. Ich habe Geld verdient und der Kunde freut sich

DirksBiMo am 21 Dez 2017 00:41:01

Grundsätzlich ist kein Händler verpflichtet die Herstellergarantie einzulösen


... sorry ... kompletter Unsinn..... die Verpflichtungen regelt der Handels und Service Vertrag mit dem Hersteller.
Du darfst sicher sein, dass dieses Thema recht ausführlich zwischen Händler und Hersteller geregelt ist :wink:
Gruß
Dirk

soul am 21 Dez 2017 01:08:49

wolfherm hat geschrieben:Ich bin sicherlich nicht gescheiter. Ich habe lieb nachgefragt. Warum du jetzt hier diesen Ton anschlägst, verstehe ich nicht. Du solltest da mal einen Gang runterschalten.....


wenn das lieb war, ist es gut und ich entschuldige mich gerne. kam mir nur nicht so vor, speziell das "ok" am ende fällt nicht unter lieb. :wink: eher unter: und was noch, brauchst watsche mit fuß :D

Garmin1234 am 21 Dez 2017 08:19:27

Matze665 hat geschrieben:Wenn Bürstner 5 Jahre Herstellergarantie gibt,dann sollte doch jede Bürstner Vertragswerksatt/ Händler die Reparatur machen können ? Unabhängig vom Verkäufer ? Zahlen muss es ja Bürstner.

Wir haben zwar einen Dethleffs aber da wird es nicht viel anders sein. Ich hab das Fahrzeug neu bei einem Händler 60 km entfernt gekauft, wir haben aber einen Servicehändler (kein Verkauf) auch direkt vor Ort. Als bei mir die Fiamma Single Step nach 8 Monaten den Geist aufgegeben hat (sichtbarer Materialfehler in der Welle), hat das der Servicehändler vor Ort ohne Probleme und ohne Kosten gemacht. Und laut Auskunft von ihnen kann ich mit jeder Garantiesache zu ihnen kommen oder zu dem anderen Händler.

Gast am 21 Dez 2017 09:00:32

DirksBiMo hat geschrieben:...
... sorry ... kompletter Unsinn..... die Verpflichtungen regelt der Handels und Service Vertrag mit dem Hersteller.
Du darfst sicher sein, dass dieses Thema recht ausführlich zwischen Händler und Hersteller geregelt ist :wink:
...


Sicher. Allerdings besteht die Neigung, die eigenen Kunden (also die, die bei diesem Händler gekauft haben) zu priorisieren und zufriedenzustellen und im Zweifelsfall diejenigen, die einem Angebot eines entfernten Händlers nicht widerstehen konnten, hinten ans Ende der Warteschlange zu stellen.

Es gibt nämlich eine feine Regelung in den Verträgen zwischen Herstellern und Händlern:

Das sog. Garantiebudget. Grob beschrieben ist es ein vom Hersteller ermittelter Betrag für den gesamten Garantieaufwand eines Jahres, den es dem Händler bezahlt. Der errechnet sich an der Anzahl der verkauften Fahrzeuge des Händlers.
So lange der sich innerhalb dieses Budgets bewegt, ist die Welt in Ordnung und niemand vom Herstellerwerk interessiert sich für seinen Garantieaufwand. Wenn er drüber kommt, wird man miteinander reden und wenn es nicht besser wird, kommt die "Garantieberatung" vom Werk und kontrolliert alle erbrachten Garantieleistungen und kürzt alle Leistungen, die von der Dokumentation und Durchführung her nicht den vereinbarten Richtlinien entsprechen. Das kann richtig ärgerlich für den Händler werden.

Dementsprechend kann man sich vorstellen, wie motiviert ein Händler ist, Garantiereparaturen an sog. "fremdgekauften" Fahrzeugen durchzuführen.

Ich kenne das so aus der Kfz.-Industrie. Wie es im WoMo-Handel läuft, weiss ich nicht genau, kann mir aber vorstellen, daß es dort genau so läuft. Wenn ein Hersteller überleben will, muss er irgendwie die Kosten im Griff behalten. Ansonsten werden die abrechenbaren Garantiearbeiten (siehe ein Vorbeitrag) geradezu gesucht.

Gruß

Frank

Gast am 21 Dez 2017 09:11:04

Abgesehen davon ist der TE nach allen Beiträgen wahrscheinlich nicht schlauer geworden.

Ich empfehle, dazu einschlägige Webseiten oder einen Rechtsanwalt, sofern das Thema ihm wichtig erscheint.

Gruß

Frank

kurt2 am 21 Dez 2017 10:11:37

FrankNStein hat geschrieben:Abgesehen davon ist der TE nach allen Beiträgen wahrscheinlich nicht schlauer geworden.
Gruß Frank


Hallo Frank,
doch, denn der TE (Judith) hatte exakt 1 Frage und zwar diese:

Goorie hat geschrieben:Ist es bei der Herstellergarantie dann egal, bei welchem Händler wir das Fahrzeug im Bedarfsfall reparieren lassen?
Judith


Diese Frage wurde mit deinem 1. Beitrag --> Link hinreichend und mit Volkers Folgebeitrag --> Link erschöpfend geklärt.

Chapeau!

rena am 21 Dez 2017 10:17:04

brainless hat geschrieben:Achtung: Er ist ersatzpflichtig für die Euch in diesem Zusammenhang enstehenden Kosten. So haben Gerichte in einschlägigen Urteilen den Käufern um 35 bis 60 ct. je Fahrtkilometer (Hin- und Rückweg) zugestanden.


Dies haben wir von Dethleffs seinerzeit anstandslos erhalten ( 35 ct pro KM) - und zwar sowohl für das Wohnmobil als auch für den begleitenden PKW.
Wir mussten 6 x wegen Mängelhaftung zum Hersteller. Jeweils eine Strecke 80 km. Hin- und Rückfahrt mit je 2 Fahrzeugen = 320 km

Aber lästig war es trotzdem immer.

Gast am 21 Dez 2017 10:20:41

kurt2 hat geschrieben:
Hallo Frank,
doch, denn der TE (Judith) hatte exakt 1 Frage und zwar diese:


Diese Frage wurde mit deinem 1. Beitrag --> Link hinreichend und mit Volkers Folgebeitrag --> Link erschöpfend geklärt.

Chapeau!


Du ja. Aber auch Du wirst es vorher gewusst haben. Aber viele andere Beiträge lassen mich eben zweifeln.

:oops:

Gruß

Frank

brainless am 21 Dez 2017 11:43:04

Ich glaube, daß die TE sich im Irrtum über Garantieumfang / Garantiedauer bei BÜRSTNER befindet.
Nachdem ich die Homepage durchforstet habe, stelle ich fest, daß BÜRSTNER schreibt:
Bis zu 5 Jahre sorglos Freiheit und Unabhängigkeit genießen


Danach folgen Tabellen mit Kosten und Leistungen der optionalen "Anschluß-Garantie", die tatsächlich aber nur von BÜRSTNER bzw. deren Vertragshändlern vermittelt wird. Vertragspartner ist die Versicherungsgesellschaft Europ Assistance.
Dieser Versicherungsvertrag ist auf die Höchstdauer von 3 Jahren abschließbar. Das heißt, vorrausgesetzt die "normale" Herstellergarantie beträgt 2 Jahre, nur so sind die bereits zitierten 5 Jahre Unabhängigkeit erreichbar.
Bei Kosten von bis zu 3.600,- € ist auch noch zu berücksichtigen, daß die realen Ersatzleistungen im Fall des Falles deulich unter den von der Werkstatt berechneten Beträgen liegen können...........

Was Bürstner zweifelsfrei bietet, ist eine 60 Monate andauernde Dichtheitsgarantie, die aber auch nur dann leistet, wenn das Mobil regelmäßig zu den (teuren) Wartungen in der Vertragswerkstatt war.

Weiß jemand von Euch mehr von dieser ominösen "Fünfjahresgarantie"?


Volker

kurt2 am 21 Dez 2017 12:20:54

HAllo,
ich glaube dass Judith genau die "Dichtheitsgarantie" meint.
Sie schreibt im Eingangsfred: "So wie ich gelesen habe, gibt Bürstner ja 5 Jahre Herstellergarantie."
Vermutlich hat sie den Zusatz: "auf die DIchtheit des Mobils" vergessen.

Meine Vermutung begründet sich auf die Tatsache, dass sie mit keinem Wort einen "zusätzlich" abzuschließenden Vertrag zur Ganrantieverlängerung beschreibt.

Vielleicht könnte sie sich selbst dazu äußern.

Gast am 21 Dez 2017 13:47:50

brainless hat geschrieben:...
Weiß jemand von Euch mehr von dieser ominösen "Fünfjahresgarantie"?
...


Einige Kfz-Hersteller bieten sowas an. Das ist eine sog. "Garantieverlängerung" gegen Zahlung eines Einmalbetrages. Die sind - je nach Hersteller - sehr verschieden. Das geht von der einfachen Verlängerung der Werksgarantie, wie sie geschrieben steht (die beste Variante) bis hin zu einer Reparaturkostenversicherung mit Ausschlüssen, Selbstbeteiligungen etc.. Um das festzustellen, müsste man die Garantiebedingungen lesen.

Gruß

Frank

mantishrimp am 21 Dez 2017 14:56:25

Hallo,

brainless hat geschrieben:Weiß jemand von Euch mehr von dieser ominösen "Fünfjahresgarantie"?


schaut mal dort --> Link oder dort --> Link

brainless am 21 Dez 2017 15:01:37

Frank,

wenn ich Deinen Links folge, finde ich exakt das, was ich bereits in meinem Post beschrieben habe.
WO soll da Neues stehen?


Volker

mantishrimp am 21 Dez 2017 15:08:29

Hallo,

Volker du musst auch die verlinkten Seiten bis ganz nach unten lesen :D
Dort steht dann: "Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere jeweiligen Markenverkäufer." und "Detailinformationen zur Mobilitätsgarantie entnehmen Sie bitte dem Garantieheft."
Die Verkäufer wissen mehr und in den Bedingungen wird alles genau erklärt sein.

Du hast z.B. nicht geschrieben das der Käufer in die Röhre schaut wenn er 4 Monate nach Erstzulassung die Garantie abschließen möchte.

brainless am 21 Dez 2017 15:14:41

mantishrimp hat geschrieben:Du hast z.B. nicht geschrieben das der Käufer in die Röhre schaut wenn er 4 Monate nach Erstzulassung die Garantie abschließen möchte.




Du hast recht und unrecht:
- Ich habe nichts davon geschrieben, weil mir das zur Beantwortung der gestellten Frage unerheblich erschien und erscheint.
- Du hast unrecht mit der Behauptung "nach 4 Monaten.....", zumindest in diesem Fall. Lies Dir mal den zweiten Link richtig durch:
**WINTERAKTION**:
Noch bis Jahresende können Neufahrzeuge, welche bereits länger als drei Monate zugelassen sind, eine Neuwagen-Anschlussgarantie abschließen. Die Aktion gilt für alle im Jahr 2017 zugelassenen Neufahrzeuge der ERWIN HYMER WORLD und kann noch bis zum 31.12.2017 abgeschlossen werden.



Grüße,


Volker

kurt2 am 21 Dez 2017 15:26:27

Hallo zusammen,
ich denke dass die Diskussion der Abschlussmodalitäten einer Anschlussgarantie bei Neuwagen (bis 3 Mon oder darüber hinaus verlängert bis 21.12.2017) in diesem Fall unerheblich ist.

Liest man Judith`s Erstbeitrag steht da:
Goorie hat geschrieben:Hallo Zusammen,
wir sind dabei einen neuen Bürstner zu kaufen, allerdings ist der Händler weit weg.
Viele Grüße
Judith


Ich meine, sie sollte erst einmal verifizieren welche "Bürstner- Garantie" sie überhaupt meint, dann könnte man seine Meinung zielgerichtet kundtun.

xenio am 21 Dez 2017 23:33:25

Bei meinem Carado ist ein anderer Händler als mein Verkäufer nicht verpflichtet die Garantieleistung zu erbringen. Sie wurde mir auch tatsächlich verweigert, auf Nachfrage beim Werk ist das rechtens. Kann mir vorstellen dass das bei Bürstner ebenso ist, daher würde ich das jedenfalls bei Bürstner nachfragen.

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