|
Hallo Zusammen, wir sind dabei einen neuen Bürstner zu kaufen, allerdings ist der Händler weit weg. Ist es bei der Herstellergarantie dann egal, bei welchem Händler wir das Fahrzeug im Bedarfsfall reparieren lassen ? Es wäre blöd für uns, wenn wir dann jedesmal 300km fahren müssten. So wie ich gelesen habe, gibt Bürstner ja 5 Jahre Herstellergarantie. Die ist erst mal entscheidend für uns, unabhängig ob der Händler rechtlich in der Gewährleistung ist. Viele Grüße Judith Ja, die Herstellergarantie ist unabhängig vom Verkaufshändler, allerdings so gut wie immer daran gebunden, daß Garantiereparaturen bei einem Vertragshändler gemacht werden. Es gilt allerdings das, was in der Garantieurkunde geschrieben steht. Garantie ist nämlich freiwillig und jeder kann reinschreiben, was er will. Da die Vertragshändler für Garantieleistungen jeweils einen Stundenverrechnungssatz mit dem Hersteller vereinbaren, der so gut wie immer erheblich unter dem liegt, den der Händler seinen Kunden berechnet, fehlt bei Vertragshändlern, die Garantieleistungen an einem Fahrzeug erbringen sollen, welches nicht bei ihnen gekauft wurde, manchmal die rechte Motivation. Das sollte nicht so sein, aber wir haben es mit Menschen zu tun. Gruß Frank Grundsätzlich ist kein Händler verpflichtet die Herstellergarantie einzulösen, nur der Hersteller selbst. Die Gewähleistung wird dir auch nur dein Händler gewähren, Beidem du gekauft hast. Geht es dir jetzt um die freiwillige Garantie des Herstellers oder um die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers? Ja, lesen kann ich schon. Es verwechseln aber viele Garantie und Gewährleistung. Da hilft dann lesen auch nicht viel. Deshalb meine Frage, was hier genau gemeint ist. OK? Wie ist das denn bei den Fahrgestellen ? z.B Fiat. Wenn ich bei VW im Garantiezeitraum ein Problem habe kann ich es in jeder VW Werstatt reparieren lassen. Ist das bei den Womos ander? oder kann dann jede Fiat Werkstatt das Womo reparieren ? Tja, das ist ja die Krux. Der Verkäufer (Händler) ist für die Gewährleistung zuständig. Und zwar für Aufbau und Fahrgestell, alle Geräte usw. Wenn bei uns (VW Werkstatt ) in den 24 Gewärleistungsmonaten ein Problem auftritt zahlt das trotzdem VW, nicht die Werkstatt/ Händler die das Auto übergeben hat . Dann ist da wohl der Hersteller auch der Verkäufer ? Schwer zu verstehen.
....und der versucht den Kunden, auf die Garantie der einzelnen Gerätehersteller zu verweisen und sich einen schlanken Fuß zu machen, also es dem Kunden zu überlassen, sich an die einzelnen Hersteller zu wenden. Da hilft dann ein Hinweis auf die Sachmängelhaftung und die Aussicht, daß der Kunde das Geschäft möglicherweise rückabwickelt. Spätestens nach dem 2. vergeblichen Reparaturversuch... Hier mal zum Lesen für den TE: --> Link Gruß Frank
Garnicht schwer zu verstehen. Was Du beschreibst, ist die Garantie des Herstellers. Du meinst nicht die 24 Gewährleistungsmonate (für die ist der Verkaufshändler zuständig), sondern die 24 Garantiemonate. Nochmal: Garantie ist freiwillig vom Hersteller gewährt und es gilt, was in der Garantiezusage steht. Gewährleistung (heute Sachmängelhaftung) ist gesetzlich und verpflichtet den verkauftenden Händler. Ein Kunde kann sich aussuchen, auf was er sich berufen will. Manchmal ist die Sachmängelhaftung günstiger, manchmal die Werksgarantie. Ich will mal ein Beispiel aus meiner persönlichen Praxis bringen: Die Heizung meines neu gekauften Wohnmobils machte Ärger. 2 Reparaturversuche meines Händlers brachten keinen Erfolg. Dann wollte er mich an den Hersteller der Heizung, die Fa. WEBASTO, verweisen, für die die meisten Bosch-Händler den Werkskundendienst und auch Garantiereparaturen machen. Denkste. Ich habe ihm erklärt, daß ich mich auf die Sachmängelhaftung berufe, nach nunmehr 2 vergeblichen Reparaturversuchen die Rückabwicklung (Kiste an den Händler zurück / Geld an mich zurück) verlangen kann und ihm aber eine 3. Möglichkeit zur Reparatur gebe. Er holte dann das Fahrzeug bei mir ab, schaffte es ins Werk des Aufbauherstellers, der fand den Fehler auch nicht und baute kurzerhand eine komplett neue Heizungsanlage ein. Das Mobil wurde mir nach hause zurückgebracht. Alles funktionierte und wir sind nach wie vor Freunde. Hätte ich mich auf die Garantie berufen, würde ich hinter den Werkstätten herlaufen, auf die Sachmängelhaftung berufen muss das der Händler tun. Gruß Frank Gruß Frank
Hallo Judith, wir müssen unterscheiden zwischen -gesetzlicher- Sachmängelhaftung (Verkäufer sichert dem Käufer ein mängelfreies Fahrzeug zu) und -freiwilliger- Werksgarantie. Primär greift die Sachmängelhaftung, ersatzweise dann die Herstellergarantie. Falls im Rahmen der Sachmängelhaftung ein Mangel an eurem Mobil behoben werden muß, kann der Verkäufer verlangen, daß Ihr ihm den Wagen in seine Werkstatt zur Mängelbeseitigung bringt. Achtung: Er ist ersatzpflichtig für die Euch in diesem Zusammenhang enstehenden Kosten. So haben Gerichte in einschlägigen Urteilen den Käufern um 35 bis 60 ct. je Fahrtkilometer (Hin- und Rückweg) zugestanden. Eine Alternative wäre, daß Euer Verkäufer mit einem Markenkollegen in Eurer Region vereinbart, daß dieser den Schaden auf Rechnung des Verkäufers behebt - dann muß er nur die Fahrtkosten zu diesem Kollegen zusätzlich bezahlen.
Naja, wenn Ihr für die 600 km Fahrt zwischen 200 und 350 € Kostenersatz bekommt, ist es vor allem für den Verkäufer blöd. 8)
Welcher Umfang? Welche Bedingungen? Welche Kosten? . Das sehe ich völlig anders, Volker
warum glaubst du gscheiter als der threaderöffner zu sein? es steht alles eindeutig im posting. bist du der einzige, der den unterschied kennt? ok? Ich bin sicherlich nicht gescheiter. Ich habe lieb nachgefragt. Warum du jetzt hier diesen Ton anschlägst, verstehe ich nicht. Du solltest da mal einen Gang runterschalten..... Wenn Bürstner 5 Jahre Herstellergarantie gibt,dann sollte doch jede Bürstner Vertragswerksatt/ Händler die Reparatur machen können ? Unabhängig vom Verkäufer ? Zahlen muss es ja Bürstner.
Können ja, aber wollen und die Auslastung der Werkstatt ist die Frage. Siehe meinen Beitrag weiter oben. Gruß Frank Verstehe ich nicht . Wenn ich ein Auto reinbekomme ( z.B. zur Inspektion) auf dem noch Garantie ist dann suche ich als Werkstatt noch nach Mängeln die ich über die Garantie abrechnen kann. Ich habe Geld verdient und der Kunde freut sich
... sorry ... kompletter Unsinn..... die Verpflichtungen regelt der Handels und Service Vertrag mit dem Hersteller. Du darfst sicher sein, dass dieses Thema recht ausführlich zwischen Händler und Hersteller geregelt ist :wink: Gruß Dirk
wenn das lieb war, ist es gut und ich entschuldige mich gerne. kam mir nur nicht so vor, speziell das "ok" am ende fällt nicht unter lieb. :wink: eher unter: und was noch, brauchst watsche mit fuß :D
Wir haben zwar einen Dethleffs aber da wird es nicht viel anders sein. Ich hab das Fahrzeug neu bei einem Händler 60 km entfernt gekauft, wir haben aber einen Servicehändler (kein Verkauf) auch direkt vor Ort. Als bei mir die Fiamma Single Step nach 8 Monaten den Geist aufgegeben hat (sichtbarer Materialfehler in der Welle), hat das der Servicehändler vor Ort ohne Probleme und ohne Kosten gemacht. Und laut Auskunft von ihnen kann ich mit jeder Garantiesache zu ihnen kommen oder zu dem anderen Händler.
Sicher. Allerdings besteht die Neigung, die eigenen Kunden (also die, die bei diesem Händler gekauft haben) zu priorisieren und zufriedenzustellen und im Zweifelsfall diejenigen, die einem Angebot eines entfernten Händlers nicht widerstehen konnten, hinten ans Ende der Warteschlange zu stellen. Es gibt nämlich eine feine Regelung in den Verträgen zwischen Herstellern und Händlern: Das sog. Garantiebudget. Grob beschrieben ist es ein vom Hersteller ermittelter Betrag für den gesamten Garantieaufwand eines Jahres, den es dem Händler bezahlt. Der errechnet sich an der Anzahl der verkauften Fahrzeuge des Händlers. So lange der sich innerhalb dieses Budgets bewegt, ist die Welt in Ordnung und niemand vom Herstellerwerk interessiert sich für seinen Garantieaufwand. Wenn er drüber kommt, wird man miteinander reden und wenn es nicht besser wird, kommt die "Garantieberatung" vom Werk und kontrolliert alle erbrachten Garantieleistungen und kürzt alle Leistungen, die von der Dokumentation und Durchführung her nicht den vereinbarten Richtlinien entsprechen. Das kann richtig ärgerlich für den Händler werden. Dementsprechend kann man sich vorstellen, wie motiviert ein Händler ist, Garantiereparaturen an sog. "fremdgekauften" Fahrzeugen durchzuführen. Ich kenne das so aus der Kfz.-Industrie. Wie es im WoMo-Handel läuft, weiss ich nicht genau, kann mir aber vorstellen, daß es dort genau so läuft. Wenn ein Hersteller überleben will, muss er irgendwie die Kosten im Griff behalten. Ansonsten werden die abrechenbaren Garantiearbeiten (siehe ein Vorbeitrag) geradezu gesucht. Gruß Frank Abgesehen davon ist der TE nach allen Beiträgen wahrscheinlich nicht schlauer geworden. Ich empfehle, dazu einschlägige Webseiten oder einen Rechtsanwalt, sofern das Thema ihm wichtig erscheint. Gruß Frank
Hallo Frank, doch, denn der TE (Judith) hatte exakt 1 Frage und zwar diese:
Diese Frage wurde mit deinem 1. Beitrag --> Link hinreichend und mit Volkers Folgebeitrag --> Link erschöpfend geklärt. Chapeau!
Dies haben wir von Dethleffs seinerzeit anstandslos erhalten ( 35 ct pro KM) - und zwar sowohl für das Wohnmobil als auch für den begleitenden PKW. Wir mussten 6 x wegen Mängelhaftung zum Hersteller. Jeweils eine Strecke 80 km. Hin- und Rückfahrt mit je 2 Fahrzeugen = 320 km Aber lästig war es trotzdem immer. Du ja. Aber auch Du wirst es vorher gewusst haben. Aber viele andere Beiträge lassen mich eben zweifeln. :oops: Gruß Frank Ich glaube, daß die TE sich im Irrtum über Garantieumfang / Garantiedauer bei BÜRSTNER befindet. Nachdem ich die Homepage durchforstet habe, stelle ich fest, daß BÜRSTNER schreibt:
Danach folgen Tabellen mit Kosten und Leistungen der optionalen "Anschluß-Garantie", die tatsächlich aber nur von BÜRSTNER bzw. deren Vertragshändlern vermittelt wird. Vertragspartner ist die Versicherungsgesellschaft Europ Assistance. Dieser Versicherungsvertrag ist auf die Höchstdauer von 3 Jahren abschließbar. Das heißt, vorrausgesetzt die "normale" Herstellergarantie beträgt 2 Jahre, nur so sind die bereits zitierten 5 Jahre Unabhängigkeit erreichbar. Bei Kosten von bis zu 3.600,- € ist auch noch zu berücksichtigen, daß die realen Ersatzleistungen im Fall des Falles deulich unter den von der Werkstatt berechneten Beträgen liegen können........... Was Bürstner zweifelsfrei bietet, ist eine 60 Monate andauernde Dichtheitsgarantie, die aber auch nur dann leistet, wenn das Mobil regelmäßig zu den (teuren) Wartungen in der Vertragswerkstatt war. Weiß jemand von Euch mehr von dieser ominösen "Fünfjahresgarantie"? Volker HAllo, ich glaube dass Judith genau die "Dichtheitsgarantie" meint. Sie schreibt im Eingangsfred: "So wie ich gelesen habe, gibt Bürstner ja 5 Jahre Herstellergarantie." Vermutlich hat sie den Zusatz: "auf die DIchtheit des Mobils" vergessen. Meine Vermutung begründet sich auf die Tatsache, dass sie mit keinem Wort einen "zusätzlich" abzuschließenden Vertrag zur Ganrantieverlängerung beschreibt. Vielleicht könnte sie sich selbst dazu äußern.
Einige Kfz-Hersteller bieten sowas an. Das ist eine sog. "Garantieverlängerung" gegen Zahlung eines Einmalbetrages. Die sind - je nach Hersteller - sehr verschieden. Das geht von der einfachen Verlängerung der Werksgarantie, wie sie geschrieben steht (die beste Variante) bis hin zu einer Reparaturkostenversicherung mit Ausschlüssen, Selbstbeteiligungen etc.. Um das festzustellen, müsste man die Garantiebedingungen lesen. Gruß Frank Frank, wenn ich Deinen Links folge, finde ich exakt das, was ich bereits in meinem Post beschrieben habe. WO soll da Neues stehen? Volker Hallo, Volker du musst auch die verlinkten Seiten bis ganz nach unten lesen :D Dort steht dann: "Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere jeweiligen Markenverkäufer." und "Detailinformationen zur Mobilitätsgarantie entnehmen Sie bitte dem Garantieheft." Die Verkäufer wissen mehr und in den Bedingungen wird alles genau erklärt sein. Du hast z.B. nicht geschrieben das der Käufer in die Röhre schaut wenn er 4 Monate nach Erstzulassung die Garantie abschließen möchte.
Du hast recht und unrecht: - Ich habe nichts davon geschrieben, weil mir das zur Beantwortung der gestellten Frage unerheblich erschien und erscheint. - Du hast unrecht mit der Behauptung "nach 4 Monaten.....", zumindest in diesem Fall. Lies Dir mal den zweiten Link richtig durch:
Grüße, Volker Hallo zusammen, ich denke dass die Diskussion der Abschlussmodalitäten einer Anschlussgarantie bei Neuwagen (bis 3 Mon oder darüber hinaus verlängert bis 21.12.2017) in diesem Fall unerheblich ist. Liest man Judith`s Erstbeitrag steht da:
Ich meine, sie sollte erst einmal verifizieren welche "Bürstner- Garantie" sie überhaupt meint, dann könnte man seine Meinung zielgerichtet kundtun. Bei meinem Carado ist ein anderer Händler als mein Verkäufer nicht verpflichtet die Garantieleistung zu erbringen. Sie wurde mir auch tatsächlich verweigert, auf Nachfrage beim Werk ist das rechtens. Kann mir vorstellen dass das bei Bürstner ebenso ist, daher würde ich das jedenfalls bei Bürstner nachfragen. |
Anzeige
|