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Gesetzesänderung aus Gastankflasche wird Gastank 1, 2, 3


traveller-71 am 16 Mai 2018 18:56:23

lwk hat geschrieben:Eigentlich wird bei der Gasprüfung doch die Anlage NACH dem Druckminderer auf Dichtigkeit geprüft.
Eine Prüfung von Flaschen oder Tanks ist doch nicht Gegenstand der 2jährigen Gasprüfung.
Oder ist diese Information nicht richtig??


...so war das bis 16.11.2017.

Laut diesem Dokument sieht es jetzt wohl anders aus.

raribay hat geschrieben:Hier der Link --> Link

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Sprinterklasi am 16 Mai 2018 19:13:52

Hallo,
mein nächstgelegener Campingbetrieb ist ein seehr großer Hymerhändler. Dort wurde ich vor vielen jahren sehr geringschätzig bei der Gasprüfung behandelt, weil ich gewagt hatte, mit einem Fremdfahrzeug auf den Hof zu kommen. Seitdem immer HU und Gasprüf. gemeinsam beim TÜV, trotz Tankflasche zuletzt im Mai 17 immer ohne Probleme. (Zumindest nicht beim Gas, beim hochgelobten Sprinter sieht das anders aus!) Es kam lediglich der Hinweis, daß demnächst die Hochdruckschläuche zum CS-Regler wegen der 10-Jahresfrist gewechselt werden müssen. Die Flaschen, eine Alu-Tank- und eine Alu-Normalflasche interessierten den Prüfer garnicht. Ein gelbes Prüfbuch braucht der auch nicht, weil die Ihre eigenen Formulare haben. Ich bestehe allerdings auch nicht auf typisch deutschen Eintragungsvorschriften.
Von den Kosten her lohnt sich eine Tankflasche sicher nicht, heute noch weniger als vor 10 Jahren, aber es ist einfach bequem und praktisch. Was war das vorher immer ein Gewurschtel, zum Wintersport mußten manchmal halbleere Flaschen getauscht werden, um mit voller Kapazität starten zu können.
Schöne Grüße, klasi

Scout am 16 Mai 2018 19:31:29

Guckt mal im gelben Gasprüfbuch nach. Dort steht unter 5.2 Wiederholunhsprüfungen was am Gastank alles kontrolliert werden muss.

Gruß
Scout

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lwk am 16 Mai 2018 19:39:49

Ja, link gelesen. Es ist immer noch so, wie ich geschrieben habe. Der Prüfer muss sich nur vom ordnungsgemässem Einbau des Gastanks überzeugen, entweder durch Vorlage einer Bescheinigung oder eben Eintrag in die Fahrzeugpapiere.
Also, der Tank als solches ist völlig uninteressant. Es geht lediglich um die Überprüfung des ordnungsgemäßen Anbaus des Gastanks.
Das sollte doch einen geschulten Sachverständigen nicht vor Probleme stellen.

andwein am 17 Mai 2018 17:01:40

lwk hat geschrieben:Ja, link gelesen. Es ist immer noch so, wie ich geschrieben habe. Der Prüfer muss sich nur vom ordnungsgemässem Einbau des Gastanks überzeugen, entweder durch Vorlage einer Bescheinigung oder eben Eintrag in die Fahrzeugpapiere.

Schreib mal dazu wer was prüft, dann wird die Sachlage durchsichtiger! Ich ergänze deshalb deine Aussage wie folgt:
Der Fahrzeugprüfer für die HU muss sich nur vom ordnungsgemässem Einbau des Gastanks überzeugen, entweder durch Vorlage einer Bescheinigung oder eben Eintrag in die Fahrzeugpapiere.
Er sieht aber die Gasflasche/den Gastank aber nur wenn er auch die Gasprüfung durchführt. Außerdem muss er sich überzeugen, dass die Gasanlage durch einen DVFG Sachverständigen Prüfer gültig überprüft wurde (Plakette). Eine gültige Gasprüfung (Ablaufdatum nach dem HU-Termin) ist Voraussetzung für die bestandene HU (bei Wohnmobilen in denen Fahrerraum nicht vom Wohnraum getrennt ist, sieht bei angehängten Wohnwagen anders aus) Beides kann jedoch unabhängig von einander erfolgen!
Mein Kenntnissstand, Gruß Andreas

lwk am 17 Mai 2018 18:04:13

Da bin ich auch voll bei Dir!
Ich käme auch nicht auf doe Idee, die Gasprüfung beim TÜV oder artverwandten Stellen zu machen. Liebet extra.

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