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Gesetzesänderung aus Gastankflasche wird Gastank 1, 2, 3


kawitro am 31 Jan 2018 14:01:35

Moin
Vergangene Woche war ich bei der ersten Inspektion bei Fiat.
Bei dieser Gelegenheit sollte auch die erste Gasprüfung durchgeführt werden.
Diese wurde mir verweigert, da sich die Gesetzeslage in Punkto der Befestigung von Gastankflaschen geändert habe.

Siehe Merkblatt über Neuregelungen zur Installation von "Tankflaschen" in Freizeitfahrzeugen (Stand November 2017

Bitte googlen da ich den Link nicht setzen darf :x

Da meine Gastankflasche vor 2 Jahren bei der Firma Wynen, in Viersen, nach den damalig geltenden Vorschriften eingebaut wurde,
rief ich dort an.
Dort teilte man mir mit, dass die Gastankflasche jetzt fest mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden werden muss, damit die erforderlichen 20 G gewährleistet wären.
Auch die Verweigerung der Gasprüfung wäre in Ordnung, da sich kein Prüfer darüber hinweg sehen könnte.
Damit wird rechtlich die Tankgasflasche zu einem Gastank.

Wynen bot mir an, dieses durchzuführen, wobei sie nur den Arbeitslohn und das zusätzliche Material (Absperrhahn Winkel) berechnen würden.
Ferner müsste die Änderung vom TÜV begutachtet werden und im Kraftfahrzeugschein eingetragen werden.
Nachdem ich alles nun gemacht habe ist wieder alles gesetzeskonform.

Kosten:
Wynen ca. 150,00€ war bei mir etwas aufwendiger
TÜV 58,70€
Straßenverkehrs Amt 12,00€

Gesamtkosten 220,70€

Fazit:
Beim nächsten Mal würde ich, nach heutiger Erkenntnis, direkt einen Gastank unter dem Fahrzeug einbauen lassen.

Hoffe mit dieser Information weitergeholfen zu haben
Gruß Klaus

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raribay am 31 Jan 2018 14:11:06

Hier der Link --> Link

xbmcg am 31 Jan 2018 14:22:56

Was ist denn eigentlich mit den Safefill Kunststoff-Flaschen?
Sind die überhaupt noch zulässig? Es sind keine Tanks und ich würde sie nicht
mit Eisenspannbändern befestigen wollen.

Die haben keine Befüllung im Fahrzeug, sind dazu gedacht, als lose
Flasche verwendet zu werden und an der Tanke wie ein Kanister befüllt zu werden,
sie haben kein extra Füll-Ventil. --> Link

Vielleicht hängt man zur Gasprüfung einfach die roten Tauschflaschen rein und
wechselt dann wieder auf die Tankflasche bis zur nächsten Prüfung.

Irgend wie versteht man die Welt nicht mehr.

Anzeige vom Forum


mv4 am 31 Jan 2018 15:28:59

raribay hat geschrieben:Hier der Link --> Link


Danke !!....diese Information ist vermutlich noch nicht mal zu einen "technik Experten" durchgedrungen...obwohl dieser ja immer was zum Thema Gasbetankung was zu schreiben hat. zuletzt erst im Januar ...wo diese Änderung schon seit November bekannt sein dürfte.

ubruesch am 31 Jan 2018 15:41:55

Was erwartest du jetzt von denen?
Das sie ihre Tankflaschen wegwerfen?
Wenn ich eine hätte würde ich zur Gasprüfung eine normale Tauschflasche reinstellen und gut.
Ansonsten würde ich sie wie eine Tauschflasche Händeln und nur von einer "Fachkraft" füllen lassen. :D

Mir hilft es weil ich mir jetzt auf jeden fall keine holen werde.
Und wenn meine Truma SL5002 Heizung mal den Geist aufgibt bau ich eine Dieselheizung ein.
Den Diesel darf ich noch selber tanken und den gibt es überall.
Mann kann, bei separaten Tanks für die Heizung, auch das billigere Heizöl nehmen.
Eine Planar wäre glaube ich die Wahl die ich treffen würde. --> Link
Dann noch den Adapter für den Boden. --> Link
Dann wäre auch der Boden endlich dicht.

Und mit zwei Flaschen Gas für Kühli, Boiler und Kochen komme ich ewig hin.

Udo

jochen-muc am 31 Jan 2018 16:21:55

Die Gasfachfrau hat eine neue Gastankflasche vorgestellt

--> Link

villadsen am 31 Jan 2018 16:28:55

jochen-muc hat geschrieben:Die Gasfachfrau hat eine neue Gastankflasche vorgestellt

--> Link

Neu ist allerdings relativ. Gaslow Tankflaschen gibt es in England seit 2004. --> Link
MfG
Thomas V.

Variophoenix am 31 Jan 2018 16:41:29

Wenn ich das so lese bin ich froh dass ich bald ganz Gasfrei bin. Immer mehr Gesetzte die die Wirtschaft in schwung halten soll.

bernierapido am 31 Jan 2018 17:14:09

Ich werde die Außenbetankung deinstallieren (lassen) und die Eisenbänder gegen Textilbänder tauschen. Dann habe ich eine ganz normale Tank-Flasche, die ich (wenn es keiner kontrolliert) selbst betanken kann. Als wenn die Tankflaschen gefährlicher werden, wenn sie auf Wanderschaft gehen. Die Tankflaschen sind immer besser aufgerüstet worden und jetzt droht deren aus. Gut daws ich als WohnAnhänger-Besitzer (noch) nicht betroffen bin.
Die spinnen doch, die Normengeber.

korikorakorinthe am 31 Jan 2018 17:24:58

raribay hat geschrieben:Hier der Link --> Link


Das Einzige was an dieser Regelung neu ist, ist die explizite Klarstellung, dass die Gasprüfer nun eine Gastankflasche ohne TüV-Eintragung als Gastank bei der Gasprüfung nicht mehr ignorieren dürfen. Die Gasprüfung darf in diesem Fall nicht positiv abgeschlossen werden.

Aber was diese ganze Regelung als total unlogisch entlarvt ist doch folgende Formulierung:

Zitat: " Flaschen..........müssen dazu dem Flaschenkasten ohne Verwendung von Werkzeugen leicht entnommen werden können. Das heißt, Flaschen dürfen nicht mittels verschraubter Stahlbänder befestigt werden und eine Vorrichtung zum Befüllen im eingebautem Zustand ist nicht zulässig." Zitat Ende

Das bedeutet doch nicht anderes als dass derjenige, der seine Tauschflasche besonders gut gegen Verrutschen sichern will (z.B. mit verschraubten Stahlbändern) genauso regelwidrig handelt, wie jemand der eine Gastankflasche nur mit Gurt sichert.

Das ist doch absurd !!!

Deshalb mache ich es weiter so, dass ich meine mobile Tankflasche eben immer vor der Gasprüfung gegen eine Tauschflasche austausche.
So kann ich diese absurde Regelung leicht umgehen und habe noch nichtmal ein schlechtes Gewissen dabei.

Gruß
Stefan

mercurius46 am 31 Jan 2018 17:34:05

Die nach momentaner Gesetzgebung konforme Installation einer Gastankflasche habe ich bei Wynen in Viersen gerade eben machen lassen. Die Flasche muss mittels spezieller Vorrichtung fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, und der Anschluss zu den Verbrauchern muß mittels Kupferrohren installiert sein!

Mit Deiner o.g. Vorgehensweise wirst Du nicht weit kommen...

thomas56 am 31 Jan 2018 17:37:29

korikorakorinthe hat geschrieben:So kann ich diese absurde Regelung leicht umgehen und habe noch nichtmal ein schlechtes Gewissen dabei.


kann man machen wenn man über ausreichend finanzielle Mittel verfügt.

Bei einem Schaden im Fall der Fälle wird nämlich keine Versicherung einstehen!

gespeert am 31 Jan 2018 17:59:00

Ok, naechsten Monat geht die Anmeldung zum Lehrgang fuer Sachverstaendigen G607 raus.

Anscheinend muss ich das fuer KFZ auch noch machen wenn die Lobbyisten anfangen da auch noch Gesetze zu schreiben.

kontrakatze am 31 Jan 2018 18:06:13

Mercurius46: Die entscheidende Frage ist, was bedeutet fest mit dem Fahrzeug verbunden?

Wir haben uns letztes Jahr einen Gastank im Flaschenkasten einbauen lassen (Fachwerkstatt). Der ist an vier Stellen mit dem Boden des Womos, der an dieser Stelle von Werk aus verstärkt gebaut wurde (ca. 6cm dick) mit 12mm Schrauben (Durchmesser) durchgebolzt und mit Unterlegscheiben versehen eingebaut. Die Bolzen wiederum sind mit zwei Stahlbändern verbunden, die den Tank umschließen. Der ehemalige Flaschenkasten ist nach unten belüftet, die Verrohrung ist fest, die Halterung selbst ist TüV-Zertifiziert. Soweit so gut, aber wie ich das jetzt verstehe müsste der Tank mit dem Rahmen des Fahrzeuges fest verbunden sein, oder sehe ich das falsch?

Dass man diese DIN-Norm nicht so einfach einsehen kann, ist echter Mist...

WomoTechnikService am 31 Jan 2018 18:08:11

gespeert hat geschrieben:Ok, naechsten Monat geht die Anmeldung zum Lehrgang fuer Sachverstaendigen G607 raus.


Na dann nicht zu lange warten, ist schnell ausgebucht; hier: --> Link

LG Peter

mercurius46 am 31 Jan 2018 18:09:31

Hallo kontrakatze,

...nein, nicht mit dem Rahmen aber mit dem Boden des Fachs für den Tank!

korikorakorinthe am 31 Jan 2018 18:12:59

thomas56 hat geschrieben:Bei einem Schaden im Fall der Fälle wird nämlich keine Versicherung einstehen!


Es geht hier nur um die Gasprüfung .

Im Falle eines Unfalles im Straßenverkehr :
wie bitteschön will ein Gutachter der Versicherung argumentieren/beweisen, dass meine mit Gurten befestigte Gastankflasche gefährlicher gewesen sei als eine etwaig genauso befestigte Tauschflasche ? Es gibt dafür einfach keine Argumente.

Im Fall eines Unfalles beim Betanken:
Das Betanken ist natürlich verboten, aber wenn ich die Flasche beim Betanken nicht kippe (um den 80 % Füllstopp zu umgehen) kann es sich nur um technisches Versagen von geprüften und zugelassenen Dingen (Gastankflasche oder Zapfsäule) handeln. Dafür kann ich nicht haftbar gemacht werden.

Insofern sehe ich das Ganze wirklich sehr gelassen.

Gruß
Stefan

mercurius46 am 31 Jan 2018 18:23:55

Hallo Stefan,

Deine Überlegungen und Argumente gehen völlig am eigentlichen Problem vorbei! Dem Gutachter ist es egal, ob Du mit Gurten oder Stahlbändern befestigt hast, weil nicht (mehr) gesetzeskonform!

Unumgängliche Tatsache ist, dass eine Gastankflasche nicht mehr entnommen werden kann. Das geschieht heute mit einer speziellen Bodenplatte im Staufach und entsprechenden Stahlkammern, welche die Flaschen von unten am Boden befestigen. Zusätzlich muss die Installation fest verrohrt sein. Das war das erste, was der Prüfer beim zurückliegenden TÜV sehen wollte...

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Du das logisch findest oder nicht! Sollte Deine Installation nicht gesetzeskonform sein, wird Dein Fahrzeug beim TÜV noch vor Ort still gelegt...

Casi82 am 31 Jan 2018 19:02:39

gespeert hat geschrieben:Ok, naechsten Monat geht die Anmeldung zum Lehrgang fuer Sachverstaendigen G607 raus.


Das ist ja sogar recht günstig...Schade das ich keinen Metallberuf als Voraussetzung mitbringe. :)

WomoTechnikService am 31 Jan 2018 19:09:06

Casi82 hat geschrieben:Das ist ja sogar recht günstig...Schade das ich keinen Metallberuf als Voraussetzung mitbringe. :)


Der Preis ist noch Netto, dann kannst Du noch mal etwa denselben Betrag für das Equipment (Prüfpumpe) hinlegen und einen Bogen mit 30 (gibt es nicht einzeln) Prüfmarken bekommst Du für 56 €... es hat bei mir reichlich zwei Jahre gedauert, ehe ich das erste Geld mit Gasprüfungen verdient habe, vorher habe ich den Lehrgang und die Pumpe "abgezahlt"... und ich habe auch schon mal 20 Marken am Jahresende "übrig" gehabt und konnte so fast 40 € "entsorgen"...

LG Peter

Stefan.1 am 31 Jan 2018 19:14:54

Moins,
in den " Vorgaben " die sich ein Verein ausgedacht habt ! steht
" Das heißt, Flaschen dürfen nicht mittels verschraubter Stahlbänderbefestigt werden und eine
Vorrichtung zum Befüllenim eingebauten Zustand ist nicht zulässig "


Ich befülle ja nicht im eingebauten Zustand :D darum ist die Pulle bei mir auch nicht mit Stahlbändern befestigt . . .
habe noch NIE eine Flasche in den letzten 45 Jahren befestigt !

Stefan
.

Casi82 am 31 Jan 2018 19:24:04

WomoTechnikService hat geschrieben: Prüfmarken bekommst Du für 56 €... es hat bei mir reichlich zwei Jahre gedauert, ehe ich das erste Geld mit Gasprüfungen verdient habe, vorher habe ich den Lehrgang und die Pumpe "abgezahlt"... und ich habe auch schon mal 20 Marken am Jahresende "übrig" gehabt und konnte so fast 40 € "entsorgen"...

LG Peter


Die Sachverständigen welche nur eine Marke alle 2 Jahre verbrauchen, brauchen auch keine Pumpe. :eek:

mercurius46 am 31 Jan 2018 19:37:11

Stefan.1 hat geschrieben:habe noch NIE eine Flasche in den letzten 45 Jahren befestigt !


Genau deswegen - und weil andere Schlaumeier das Gleiche tun - haben wir jetzt diese neuen Vorschriften!

Willst Du nicht - oder kannst Du nicht - kapieren?

korikorakorinthe am 31 Jan 2018 19:47:09

mercurius46 hat geschrieben:Hallo Stefan,

Deine Überlegungen und Argumente gehen völlig am eigentlichen Problem vorbei! Dem Gutachter ist es egal, ob Du mit Gurten oder Stahlbändern befestigt hast, weil nicht (mehr) gesetzeskonform!

wird Dein Fahrzeug beim TÜV noch vor Ort still gelegt...


Nochmal :
es geht hier nur um die Gasprüfung !
Die wird halt mit (m)einer Tankflasche nicht positiv abgeschlossen. Wenn ich bei der Gasprüfung z.B. einfach den Anschluss abschraube und an eine daneben stehende Tauschflasche schraube, kann das für den Prüfer ok sein (selbst schon so letztes Jahr bei der Gasprüfung beim TÜV -der zeitgleich auch die Hauptuntersuchung gemacht hat- erlebt).

Von wegen "....vor Ort still gelegt...." !

Und nochmal zum Thema Gutachten bei einem Unfall:
Ein Gutachter ist gerade dazu da, die Ursächlichkeit einer fehlerhaften Konstruktion oder eines Fehlverhaltens für den Unfall festzustellen. Es reicht nicht einfach zu sagen, dass es verboten ist. Für diese Feststellung bräuchte man ja auch fast keinen Gutachter.
Wenn aber nun die Gurte keine fehlerhafte Konstruktion/Befestigung für Tauschflaschen darstellen, wie sollte es plötzlich eine solche für sicherheitstechnisch identische Tankflaschen sein.
Der Gutachter müsste also sinngemäß feststellen: die Tankflasche ist zwar verboten aber mit einer (nicht verbotenen) Tauschflasche wären die gleichen Folgen eingetreten.

Diese ganzen Regelungen contra Tankflasche stinken sehr nach kräftiger Lobbyarbeit der Gasflaschenabfüller-Branche.
Die wirklich einzige echte potentielle Gefahr dieser Tankflaschen ist doch, dass sie schräg stehend aufgefüllt werden können und dadurch der 80 %-Füllstopp umgangen werden kann.
Man müsste also einfach nur die Regelung aufnehmen, dass diese Flaschen nur senkrecht stehend befüllt werden dürfen, was in einem Womo dann ja immer der Fall wäre.
Für alle anderen Tankflaschen könnte man z.B. eine Halterung/Box neben der Zapfsäule aufstellen in die die Flaschen beim Betanken hineingestellt werden müssen.

Gruß
Stefan

funfan am 31 Jan 2018 21:49:24

Hallo,

in dem Informationsblatt des DVFG steht doch bzgl. Gastankflaschen gegenüber der alten Version nichts Neues. Hier im Forum wurde von Daniela einer Diplomingeneurin, die auch amtliche Sachverständige für den KFZ-Bereich ist, mitgeteilt, dass eine Flasche erst durch die Befestigung mit 20/6g zu einem Tank wird. Damit ist eine Flasche, die mit Textilgurten befestigt ist, auch wenn sie eine weitere Möglichkeit zum Füllen besitzt, noch kein Brenngastank, der nach §19 Abs 2 StZVO befestigt und in die Papiere eingetragen werden muss. Ich zitiere Daniela:
(Zitaitbeginn) Es wurde nach den Konsequenzen bei Benutzung der Tankflasche gefragt.
Die Hauptuntersuchung muss mit erheblichen Mängeln abgeschlossen werden, wenn eine Tankflasche ohne Werkzeug nicht entnehmbar ist, da es sich dann um einen Tank handelt. Für fest eingebaute Tanks gelten, wie oben schon beschrieben, die Vorschriften der ECE R67.01.(Zitatende)

Viele Grüße

Hartmut

gerhardo am 31 Jan 2018 22:22:40

Das ist ja endlich mal eine auch logische Definition.
Demnach wäre aber such die bisher praktizierte Befestigung von Tankflaschen falsch und feste Verrohrung sowieso.

Ich werde das mal mit der Gasfachfrau besprechen.
gerhardo

funfan am 01 Feb 2018 00:27:26

Die nur mit Werkzeug zu lösende Befestigung ist damit begründet worden, dass man es damit als gewährleistet ansah, dass die Flaschen so beim Befüllen immer senkrecht stehen. Das hatte mit Beschleunigungswerten nichts zu tun, das ist in der Argumentation nachgeschoben worden, weil man die Silbe „Tank“ in dem Wort Tankflasche mit Festtank assoziierte. Vielleicht würde man diese Diskussionen nicht geführt haben, wenn man für diese Gasflaschen ein anderes Wort gewählt hätte, etwa „Füllstoppflasche“.

Viele Grüße

Hartmut

womo-45 am 01 Feb 2018 00:56:31

Hallo in die Runde,
lasse mir gerade von einem "Karosseriebauunternehmen" meine 10 Jahre alte (nach Aussage von Wynen unterliegt meine Ausführung keiner Nachprüfung nach 10 Jahren!), grüne Wynen 11 kg Tankflasche "fachgerecht" im Gaskasten installieren (hierzu bitte keine Diskussionsbeiträge). Was ich aber im Raum Berlin oder im nördlichen Brandenburg suche, ist eine Sachverständigenorganisation (TüV, Dekra ....) die mir diesen fachgerechten Einbau bestätigt, so dass ich diesen Einbau dann in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen kann. Zur Not kann ich für diese Abnahme (zur Klarstellung eine gültige Prüfung der Gasanlage gemäß Arbeitsblatt G 607 DVGW habe ich noch bis Mitte 2019!) auch weiter fahren. In unserer Gegend haben die TüV- u. Dekra-Mitarbeiter bisher nur die Schulter gezuckt u. konnten keinen benennen; die kannten nur die Abnahme nach G 607!

Schon mal danke für Eure Hinweise.

bernierapido am 01 Feb 2018 01:10:12

Füllstopflasche, das ist gut, die habe ich auch. ;-)

spider53 am 01 Feb 2018 08:51:33

mercurius46 hat geschrieben:Hallo Stefan,
Deine Überlegungen und Argumente gehen völlig am eigentlichen Problem vorbei! Dem Gutachter ist es egal, ob Du mit Gurten oder Stahlbändern befestigt hast, weil nicht (mehr) gesetzeskonform!


Wenn man schon sich so echauffiert, sollte man zwischen Gesetzen und Vorschriften und Normen, die vorwiegends von Lobbyverbänden gemacht werden, unterscheiden können.

jochen-muc am 01 Feb 2018 09:55:30

Stefan.1 hat geschrieben:habe noch NIE eine Flasche in den letzten 45 Jahren befestigt !


mercurius46 hat geschrieben:
Genau deswegen - und weil andere Schlaumeier das Gleiche tun - haben wir jetzt diese neuen Vorschriften!

Willst Du nicht - oder kannst Du nicht - kapieren?



Ich nehme eher an Du hast nicht kapiert was Stefan meinte, dass er nämlich seine Flaschen nicht mit 20/6 g befestigt hat sondern mit den 100.000 fach verbauten Textilgurten :roll:

azenberg am 01 Feb 2018 10:46:40

Die Überschrift " Gesetzesänderung" ist irreführend. Die DVFG ist ein Verein und der macht keine Gesetze.
Gruß Aze

bernie8 am 01 Feb 2018 11:02:39

Hallo,

Die Überschrift " Gesetzesänderung" ist irreführend. Die DVFG ist ein Verein und der macht keine Gesetze.


Das ist prinzipiell richtig. Aber man wird sich im Streitfall immer an die aktuellen, anerkannten "Regeln der Technik" halten.
Und da dies nun mal diese sind ist das Trumpf. Der Gesetzgeber stellt diese Regeln in den seltensten Fällen auf, sondern die technischen Prüforganisationen
oder z.B. Normungsgremien.
Die Prüforganisationen werden sich an diesen Regelungen orientieren, sprich wenn du das nicht erfüllst - keine Plakette.

Die vielen Diskussionen in den Foren haben diese Entwicklung evtl. beschleunigt

frajop am 01 Feb 2018 11:11:29

spider53 hat geschrieben:... sollte man zwischen Gesetzen und Vorschriften und Normen, die vorwiegends von Lobbyverbänden gemacht werden, unterscheiden können.


Wenn du vor Gericht stehst, haben Vorschriften und Normen den gleichen Stellenwert wie Gesetze, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen. Eine eigene Auslegung und Meinung wird keinen Richter überzeugen.

Grüße
Frank

bernie8 am 01 Feb 2018 11:26:11

Hallo,

Genau so ist es.
Es gibt für viele Produkte oder Anlagen keine konkreten Gesetzlichen Vorgaben.
Das übergeordnete "Produktsicherheitsgesetz" (resultiert aus einer EU- Richtlinie) regelt
halt nur, dass diese "sicher" sein müssen. Und wie frajop schon schrieb, wird man vor Gericht
eben diese - wenn vorhandenen - Regeln oder Normen als Grundlage heranziehen.

xbmcg am 01 Feb 2018 11:52:43

Was ist denn nun mit den Safefill Flaschen, die auf der CMT und sonst verkauft werden.
Dürfen sie in D verwendet werden, wie sind sie einzubauen? die haben kein extra Füllventil,
sie werden über den Abgang befüllt durch umschrauben.

Gibts da eine verläßliche Aussage, ob und wie man mit denen in der EU umgehen kann?

Wozu brauchen wir eine EU, wenn jedes Land Normen anders handhabt / eigene Normen erfindet?
Die EN Norm sollte doch für alle verbindlich sein...

bernie8 am 01 Feb 2018 12:04:36

Hallo,

Die EN Norm sollte doch für alle verbindlich sein...


Die genannten Normen erfassen aber bisher im Anwendungsbereich keine "Tankflaschen".
Wird sich ändern aber das dauert!

Nimm die Umweltplakette - auch EU weit bindend -, gibt's bei uns schon seit 15 (?) Jahren,
die Franzosen fangen gerade damit an :D

azenberg am 01 Feb 2018 12:12:32

Hallo Leute,
bleibt cool. Es geht in meinem Post um die Wahl der Überschrift nicht um deren Inhalt.
Gruß Aze

Gast am 01 Feb 2018 19:19:05

Was ich so ein wenig vermisse ist das Geheule und der Aufschrei der geprellten Tankflaschenkäufer ... Diese Regelung ist doch letztlich nicht neu, zumindest seit langem abzusehen. Das haben die Verkäufer der Gastankflaschen gewusst!

Fühlt ihr euch nicht von den Gasfachfrauen und -Männern unfair beraten, wenn nicht sogar betrogen? :roll:

Grüße, Alf

thomas56 am 01 Feb 2018 19:23:10

das Thema ist in den Foren so alt, da kann sich eigentlich keiner betrogen fühlen. Bei den ewig Besserwissenden kann das anders aussehen.

mercurius46 am 01 Feb 2018 19:26:50

Lieber Alf,

nein, ich fühle mich von wynen in Viersen nicht betrogen! Meine grüne Tankflasche ist lt. Gutachten des TÜV Nord sach- und fachgerecht 20G-fest mittels Stahl-Bodenplatte, Stahlklammern und Festverrohrung über jeden Zweifel erhaben!

Wer immer noch glaubt, dass er seine Stahl- oder Alu-Tauschflasche zur nächsten LPG-Tankstelle schleppen kann, um sie dort mittels illegaler Kupplungen zu füllen, der gehört ins Zuchthaus!

OstfrieslandBE am 01 Feb 2018 20:02:39

mercurius46 hat geschrieben:Wer immer noch glaubt, dass er seine Stahl- oder Alu-Tauschflasche zur nächsten LPG-Tankstelle schleppen kann, um sie dort mittels illegaler Kupplungen zu füllen, der gehört ins Zuchthaus!


Moin,
Zuchthäuser sind abgeschafft, das sind JVA.

villadsen am 01 Feb 2018 20:18:41

KudlWackerl hat geschrieben:Fühlt ihr euch nicht von den Gasfachfrauen und -Männern unfair beraten, wenn nicht sogar betrogen? :roll:

Du hast diese Frage bereits mehrmals gestellt, aber leider gibt es hier im Forum keiner der sich Betrogen fühlst. Das kannst du sicherlich nicht verstehen, aber so ist es halt.
MfG
Thomas V

Gast am 01 Feb 2018 20:32:07

Lieber mercurius,

hättest Du Dich doch lieber an Deiner Signatur orientiert.. :wink:

mercurius46 hat geschrieben:ansonsten hält er sich vornehm zurück...

Es geht hier nicht um Tauschflaschen, die illegal gefüllt werden, sondern um Tankflaschen. Und die Zuchthauskeule hättste Dir auch sparen können.. :ja:

Ich sehe es wie wahrscheinlich die meisten hier: Es ist einfach nicht nachvollziehbar, weshalb die 11kg Tauschflasche, mit lächerlichen Gürtchen gesichert, kein Problem darstellt. Und das seit Jahrzehnten. Und jetzt ist plötzlich die gleiche 11kg Flasche als Tankflasche/Tank gaaanz furchtbar gefährlich, muss 20/6G standhalten etc. Wenn das kein Lobbyisten-Gschmäckle hat, was dann?

Gruss Thomas

AntonCoeln am 01 Feb 2018 20:39:52

Ich werde meine Gastankflaschen weiterhin wie Ladegut nutzen, wenn diese mit Bänder befestigt sind darf ich sie im Fahrzeug leeren, gefüllt werden sie auch, von wem sag ich nicht.

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