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Gesetzesänderung aus Gastankflasche wird Gastank 1, 2, 3


korikorakorinthe am 01 Feb 2018 23:33:29

KudlWackerl hat geschrieben:Fühlt ihr euch nicht von den Gasfachfrauen und -Männern unfair beraten, wenn nicht sogar betrogen? :roll:


Ich fühle mich natürlich auch nicht betrogen denn es war mir zum Kaufzeitpunkt schon klar, dass es eine Grauzone ist. Mit der o.g. neu überarbeiteten Regelung wird halt nur nochmal explizit klargestellt, dass man damit nicht durch eine Gasprüfung kommt.
Na und ? Einfach während der Gasprüfung eine Tauschflasche anschließen (und vielleicht noch als Provokation die unangeschlossene Tankflasche als "Ladung" daneben stehen lassen) und gut ist.

Was mich aber etwas ärgert ist, dass die Tankflaschenbranche lobbymäßig offensichtlich gar nichts erreicht hat.
Die Branche ist aber halt auch viel zu klein (in D nur Wynnen und Alugas-Gasfachfrau und ?).

Dabei wäre es so einfach:
durch eine Vorgabe z.B., dass alle Tankflaschen mit einem großen Warnhinweis versehen sein müssen (sinngemäß z.B.: ACHTUNG LEBENSGEFAHR: NUR SENKRECHT STEHEND BEFÜLLEN !)

Und wenn der 80% Füllstopp wirklich mal defekt sein sollte, ist ein vorschriftsmäßig befestigter und verrohrter Tank genauso gefährlich wie eine Tankflasche.

Gruß
Stefan

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ellapinella am 14 Feb 2018 13:45:01

Gut das ich noch abgewartet habe. Danke für aktuelle Aufklärung, ich wollte eh erst nächstes Jahr umrüsten....bis dahin wird sich ja bei den Anbietern auch alles rumgesprochen haben.

andwein am 16 Feb 2018 15:56:27

AntonCoeln hat geschrieben:Ich werde meine Gastankflaschen weiterhin wie Ladegut nutzen, wenn diese mit Bänder befestigt sind darf ich sie im Fahrzeug leeren, gefüllt werden sie auch, von wem sag ich nicht.

Das kannst du ja auch so handhaben, du bist der Besitzer und damit der Verantwortliche.
Was du allerdings meiner Meinung nach aber nicht machen solltest, ist dein Verhalten als richtig darzustellen!
Das Thema "Befestigung Tankflasche" ist seit Jahren bekannt und wurde hier im Forum in unzähligen Beiträgen gequält. Von mir stammt ein Beitrag von vor 5 oder 6 Jahren indem ich schrieb: "Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der TÜV dieses Thema aufnimmt"
Die TÜV- Leute sind doch auch nicht doof, die fahren Wohnmobile, die sehen Wohnmobile, die sehen also die Schwächen!
Mir die Unklarheiten bei den Prüfern (alt/jung/vom TÜV/vom Installateur) auch nicht, aber in fünf Jahren ist das glattgezogen und die Tankflasche mit Spanngurte fällt durch, so einfach ist das.
Nur meine Meinung, Gruß Andreas

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kurt2 am 16 Feb 2018 19:09:12

mercurius46 hat geschrieben:Meine grüne Tankflasche ist lt. Gutachten des TÜV Nord sach- und fachgerecht 20G-fest mittels Stahl-Bodenplatte, Stahlklammern und Festverrohrung über jeden Zweifel erhaben!


Hallo,
auf Grund verschiedener Threads zu Gastankflaschen dürfte inzwische jedem bekannt sein, dass diese in entsprechender Weise montiert/verrohrt sein müssen (s.o.) um den ges. Regelungen zu entsprechen.
Kunststoffgurte wie bei den grauen Tauschflaschen reichen offenbar nicht.

Hierzu stellt sich mir die Frage: Warum ist bei diesen Tanks eine spezielle Montage vorgeschrieben?

Es müsste doch eine nachvollziehbare Begründung hierfür geben, z.B. eine verringerte Sicherheit bei Unfällen etc..
Ist die Gastankflasche evtl. fragiler als die Tauschflasche?

korikorakorinthe am 16 Feb 2018 19:59:24

kurt2 hat geschrieben:Hierzu stellt sich mir die Frage: Warum ist bei diesen Tanks eine spezielle Montage vorgeschrieben?
Es müsste doch eine nachvollziehbare Begründung hierfür geben, z.B. eine verringerte Sicherheit bei Unfällen etc..
Ist die Gastankflasche evtl. fragiler als die Tauschflasche?


Die Gastankflasche ist natürlich nicht fragiler als die Tauschflasche und es gibt auch keine nachvollziehbare Begründung für die unterschiedlichen Befestigungsanforderungen.
Die einzige (vorgeschobene) Begründung ist, dass die Flasche ja herausgenommen und beim Betanken schräg gehalten werden könnte, was zu einer wirklich gefährlichen Überfüllung führen würde.

Es gibt in Deutschland viele Sachen die bei Fehlbedienung gefährlich werden können (z.B. Feuerwerkskörper etc.).
Dort reichen Warnhinweise aus.
Meiner Meinung nach würde es ein entsprechender Warnhinweis auf der Tankflasche hier auch tun.

Gefährlicher als für jeden Nutzer der die Tankflasche sachgerecht benutzt ist sie doch in Wirklichkeit für die Flaschenabfüller-Branche !!

Gruß
Stefan

WomoTechnikService am 16 Feb 2018 20:53:00

korikorakorinthe hat geschrieben:Gefährlicher als für jeden Nutzer der die Tankflasche sachgerecht benutzt ist sie doch in Wirklichkeit für die Flaschenabfüller-Branche !!


Genau, denn diese Flaschenfüller, die übrigens als Mitglieder den DVFG dominieren, büßen an jeder selbst getankten Flasche ca. 10 € ein... es gibt keinen anderen nachvollziehbaren Grund für die Schikanen des DVFG gegenüber Tankflaschennutzern.

LG Peter

Scout am 16 Feb 2018 23:26:21

Hallo Stefan!

Das kann man nicht unbedingt technisch begründen.
An der Tankstalle gelten die Regeln nach denen der Betrieb der Tankstelle genehmigt ist. Es dürfen nur Tanks oder gleichgestellte Tankflaschen gefüllt werden die nach entsprechenden Regeln, der häufig zitierten ece-Regelung, montiert sind. Das ist die Regel gilt, daran führt nun mal kein Weg vorbei.
Das Regelwerk ist die Betriebssicherheitsverordnung und eine Tankstelle ist eine überwachungsbedürftige Anlage.

Und für das Wohnmobil gilt teilweise eine andere Regel. Ein Tank und eine gleichgestellte Tankflasche muss ebenfalls nach der ece-Regelung befestigt werden.
Für eine Tauschflasche gelten diese Regeln nicht. Die Regel hierzu ist die DIN EN 1949 und danach muss eine Flasche ohne Anwendung von Werkzeugen entnehmbar sein. Es reicht ein Bändel. Im Gaskasten treffen die zwei Regeln aufeinander. Man muss es als Regel betrachten, technische Begründungen greifen hier nicht, selbst wenn man meint bis zum Sankt Nimmerleinstag über Sinn oder Unsinn diskutieren zu müssen
Die Regel gilt und nicht die vielfältige Meinung von Forenusern.

Bei einem Tank hat sich bisher ja auch keiner aufgeregt. Wenn jetzt Tankflaschen Tanks gleichgestellt sind gelten halt die Regeln für Tanks.
Sind Tankflaschen regelkonform befestigt hat der Benutzer nur Vorteile.
Das eigentliche Problem besteht doch darin, dass die Firmen die Käufer mit falschen Versprechungen über den Tisch gezogen haben. Das darf man aber nicht den Regeln anlasten.

Genau, denn diese Flaschenfüller, die übrigens als Mitglieder den DVFG dominieren, büßen an jeder selbst getankten Flasche ca. 10 € ein... es gibt keinen anderen nachvollziehbaren Grund für die Schikanen des DVFG gegenüber Tankflaschennutzern.

Solche populistischen Äußerungen kommen mit gebetsmühlenartiger Regelmäßigkeit, haben aber mit den wirklichen Thematik nichts zu tun.
Es ist halt einfacher immer das gleiche Gebet zu sprechen, als sich einmal gründlich mit der Materie und den Regeln auseinanderzusetzen.

Wir müssen die Regeln halt nun mal akzeptieren, ob es uns passt oder nicht. Wegdiskutieren können wir sie sowieso nicht.

Gruß
Scout

Scorpiostefan am 17 Feb 2018 01:01:52

Scout hat geschrieben:Wir müssen die Regeln halt nun mal akzeptieren, ob es uns passt oder nicht. Wegdiskutieren können wir sie sowieso nicht.

Gruß
Scout


An dieser Stelle muss ich widersprechen.
Wo wären wir wenn sogenannte Regeln nicht immer wieder widerfragt würden.
Homosexualität wäre noch strafbar und für das Aufrichten deiner Satellitenantenne wäre für jeden neuen Stellplatz eine neue Genehmigung erforderlich.

Vielleicht habe ich es ja immer wieder überlesen, aber worin unterscheiden sich die Gefahren von Tankflasche und Tauschflasche während der Fahrt in technischer Hinsicht?

Vielleicht sollte man auch die Überschrift ändern. Gesetze verabschiedet der Bundestag, evtl muss der Bundesrat noch zustimmen und der Bundespräsident unterschreibt...

Vielleicht verbietet oder besser regelt man demnächst auch den Gebrauch von "Wasser-Max" im Sinne der Mineralwasserlieferanten. Die CO²-Patronen sind ja auch Druckbehälter.

Das Erkennen von Ironie ist ausdrücklich zugelassen

gasheizende Grüße
Stefan

skysegel am 17 Feb 2018 01:24:59

korikorakorinthe hat geschrieben:
Die Gastankflasche ist natürlich nicht fragiler als die Tauschflasche und es gibt auch keine nachvollziehbare Begründung für die unterschiedlichen Befestigungsanforderungen.

Muss nicht die Tankflasche fest verrohrt sein, wohingegen die Tauschflasche mit einem Schlauch angeschlossen ist? Die Tankflasche darf deshalb unter keinen Umständen ihre relative Lage zur Rohrleitung verändern, damit das nicht zu Undichtigkeiten führen kann, oder? Dafür, dass die Tankflasche verrohrt sein muss, gibt es bestimmt auch einen Grund. Vielleicht fragt man mal jemand, der sich mit sowas auskennt, statt seitenweise zu spekulieren.

Ulli

gespeert am 17 Feb 2018 02:59:41

at skysegel

das ist ganz einfach.
Du hast 5000 Tauschflaschen als Firma.
Nun bietest Du diese zu einem unschlagbaren Preis an.
Nun muss die Flasche alle 10 Jahre zum TUEV, Druckbehaeltersicherheit.
Da nur Du diese Flaschen fuellen darfst, ist natuerlich klar.
Und Du legst fest, dass Du 5 Euro auf die Fuellung als TUEV Gebuehr aufschlaegst.
Nun ist ein Dachdeckerbetrieb und grosser Campingplatz dein Hauptkunde
Der Dachdecker faehrt eine Flasche 5mal am Tag leer.
Der Campingplatz ca. 1 Flasche alle 2 Tage.

So, nun hast Du den Dachdecker, der alleine 25 Euro pro Woche einbringt, ohne Gas zu verkaufen.
Der CP 15 Euro.
Alles nur ueber die Gebuehr, nicht Gas!
Dann waeren das 100 Euro und dazu 60 Euro im Monat.
das Ganze mal 12, na hoerst Du die Nachtigall trampeln?
Und das mal 5000.

Nun kommt einer mit der TF um die Ecke und versaut Dir das Geschaeft.
Na, da laesst Du die Lobbyisten von der Leine!

Genau deswegen muss die TF verrohrt werden was die 20g Befestigung erfordert.
Die normale Flasche kann festgebunden werden aufgrund Schlauchanschluss.

Meine Meinung dazu:
Faire Preise ja! Abzocke nein!

Inselmann am 17 Feb 2018 09:03:58

Egal wie die Tankflasche eingebaut ist, an der Tanke darfst du eigentlich nicht auffüllen weils es nicht zum Betrieb des Motors ist sondern zum heizen usw.
Und das gilt auch für den unterflur korrekt eingebauten Tank. In UK gibt es keine andere Möglichkeit zum füllen als die Tankstelle.

Ich bin bisher noch nie abgewiesen worden, habe aber einen Füllpunkt in der Seitenschürze. Zuhause und Ausland incl D

gespeert am 17 Feb 2018 11:13:43

Inselmann, umgekehrt wird ein Schuh draus!
Die Heizgaspulle darfst Du nicht in den Kofferraum stellen und leerfahren.

Ob Du das an der Tankstelle als Treibgas gekaufte LPG verheizt, rauchst oder einfach ablaesst, kratzt niemand!

andreasnagel am 17 Feb 2018 11:29:23

Moin.

Scout hat geschrieben:Man muss es als Regel betrachten, technische Begründungen greifen hier nicht

Du hast natürlich Recht. Regeln müssen befolgt werden, ob sie sinnvoll erscheinen oder nicht.
Aber wenn eine Regel einer objektiven Betrachtung nicht standhält, muss die Regel geändert werden!

Viele Grüße,
Andreas

Scout am 17 Feb 2018 12:30:06

andreasnagel hat geschrieben:Aber wenn eine Regel einer objektiven Betrachtung nicht standhält, muss die Regel geändert werden!

Die Regel für das Tanken nach der Betriebssicherheitsverordnung hält einer objektiven Betrachtung stand.
Die Regel für das Womo, die DIN EN 1949, hält einer objektiven Betrachtung ebenfalls stand.
Das passt im Gaskasten nun nicht zusammen.
Das ist doch nicht das Problem der Regeln. Das ist Schuld der Tankflaschenverkäufer. Die haben den Käufern falsche oder unzureichende Angaben zu den Regeln gemacht.

Gruß
Scout

andreasnagel am 17 Feb 2018 17:15:43

Scout hat geschrieben:Die Regel für das Tanken nach der Betriebssicherheitsverordnung hält einer objektiven Betrachtung stand.

Das bedeutet doch: Eine im WoMo aufrecht stehende Tankflasche mit Füllstopp darf an der Tankstelle nicht betankt werden.
Diese Regel hält meiner subjektiven Betrachtung nicht stand.

Scout hat geschrieben:Die Regel für das Womo, die DIN EN 1949, hält einer objektiven Betrachtung ebenfalls stand.

Das bedeutet doch: Eine Tankflasche muss anders befestigt werden, als eine Tauschflasche
Auch diese Regel hält meiner subjektiven Betrachtung nicht stand.

Viele Grüße,
Andreas

villadsen am 17 Feb 2018 17:22:46

Warum ist es eigentlich so dass bei Gastankflaschen die angeblich ordnugsgemäss (20/8G und feste verrohrung) befestigt sind, da gibt es immer noch eine schwarze Hochdruckschlauch vom "Tankpistoladapter" an die Flascheneingang? Müsste diese Verbindung auch nicht fest Verrohrt sein? Oder warum nicht? Hier liegt doch eigentlich die grösste Gefahr.
MfG
Thomas V.

korikorakorinthe am 17 Feb 2018 17:24:57

andreasnagel hat geschrieben:Aber wenn eine Regel einer objektiven Betrachtung nicht standhält, muss die Regel geändert werden!...


Ganz meine Meinung.

Ansonsten wurden hier und in den anderen Threads zu diesem Thema wirklich schon alle Argumente und Meinungen ausgetauscht.
Letztlich muss jetzt jeder selbst wissen wie er es handhaben will.
Ich jedenfalls finde so eine (mobile) Gastankflasche im Womo einfach eine geniale Sache die ich nicht mehr missen möchte und lasse mich deshalb durch diese fragwürdige Regelung auch nicht von der weiteren Nutzung abhalten.

Gruß
Stefan

funfan am 17 Feb 2018 17:52:47

Wir haben weiter oben den Beitrag von Gabriela, einer amtlichen Sachverständigen für den KFZ Bereich. Nach ihrer Aussage ist eine Gasflasche mit Füllstopp erst dann ein Gastank, wenn sie so befestigt ist, dass man sie nur nach Anwendung mit Werkzeug entnehmen kann. Eine solche Flasche, die mit Textilgurten genau wie eine Tauschflasche befestigt ist, ist kein Gastank und muss auch nicht so behandelt werden. Vielleicht kann man sich hier einmal zu dieser Auslegung äußern,

wünscht sich Hartmut

WomoTechnikService am 17 Feb 2018 21:45:20

funfan hat geschrieben:Eine solche Flasche, die mit Textilgurten genau wie eine Tauschflasche befestigt ist, ist kein Gastank und muss auch nicht so behandelt werden. Vielleicht kann man sich hier einmal zu dieser Auslegung äußern


Diese Flasche darf genau wie eine Flasche behandelt werden, voraus gesetzt es steht im mitgelieferten Zertifikat, dass es sich um eine Flasche bzw. einen "mobilen Druckbehälter" handelt. Dann darf auch der TÜV nichts gegen eine Gurtbefestigung und einen Schlauchanschluss haben.
Daher verbaue ich auch derzeit nur die englischen (roten) Gastankflaschen, weil sie eben diese Zulassung als "mobiler Druckbehälter" vom TÜV Rheinland haben. Allerdings... darf man diese Tankflaschen, weil keine fest eingebauten Tanks, in Deutschland nicht selbst betanken, sondern nur von Fachpersonal betanken lassen. Ich weise meine Kunden darauf hin und zeige ihnen, als Fachpersonal, beim Ersten Mal, wie das Betanken funktioniert.

LG Peter

villadsen am 17 Feb 2018 23:37:24

WomoTechnikService hat geschrieben:Daher verbaue ich auch derzeit nur die englischen (roten) Gastankflaschen, weil sie eben diese Zulassung als "mobiler Druckbehälter vom TÜV Rheinland haben."

Soweit ich weiss haben ältere Alugas Tankgasflaschen auch das "Pi" Zeichen. Die "Pi" Kennzeichnung der Flaschen bedeutet, dass sie nach der Richtlinie 1999/36/EG über ortsbewegliche Druckgeräte hergestellt wurden.
MfG
Thomas V.

Scout am 18 Feb 2018 00:58:44

funfan hat geschrieben: Eine solche Flasche, die mit Textilgurten genau wie eine Tauschflasche befestigt ist, ist kein Gastank und muss auch nicht so behandelt werden. Vielleicht kann man sich hier einmal zu dieser Auslegung äußern,

Ist eine Tankflasche nur mit einem Textilgurt befestigt, ist sie zu behandeln wie eine Tauschflasche.
Da sie anders aufgebaut als eine Tauschflasche kann man sie beim Händler natürlich nicht tauschen. Man muss sie ausbauen zu einer Füllstation bringen und füllen lassen. Eine Füllstation ist eine Anlage die Gasflaschen füllt. Eine Tankstelle ist keine Füllstation, dort kann man keine Gasflaschen füllen lassen.

Ist eine Tankflasche regelkonform eingebaut kann sie an der Tankstelle selbst gefüllt werden.
Sie muss an einer Halterung so befestigt sein, dass sie nur mit einem Werkzeug entnommen werden kann und die Halterung muss mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Sie ist dann Teil des Fahrzeuges und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eine Befestigung an der Wand des Gaskastens reicht nicht aus.

WomoTechnikService hat geschrieben:. Allerdings... darf man diese Tankflaschen, weil keine fest eingebauten Tanks, in Deutschland nicht selbst betanken, sondern nur von Fachpersonal betanken lassen. Ich weise meine Kunden darauf hin und zeige ihnen, als Fachpersonal, beim Ersten Mal, wie das Betanken funktioniert.

Diese Bemerkungen sollte man etwas präziser formulieren.

Wenn eine Tankflasche regelkonform befestigt ist, kann man sie an der Tankstelle selbst füllen. Man braucht kein Fachpersonal.
Eine Tankflasche, die nicht regelkonform befestigt ist, darf an einer Tankstelle nicht gefüllt werden. Auch nicht von einem Fachpersonal.
Eine Tankstelle ist ein überwachungsbedürftiger Betrieb und das Personal braucht hierzu eine Einweisung. Wer eine solche Einweisung nicht hat, ist kein Fachpersonal.

Eine Tankflasche, die an einer Tankstelle gefüllt werden darf muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Dazu muss der korrekte Einbau von einem Sachverständigen bestätigt werden. Fachwerkstätten haben solche Befähigungen.

Mit dem Kurs für eine Gasprüfung ist man Sachkundiger und hat nicht die Befähigung eines Sachverständigen den korrekten Einbau einer Tankflasche als Tank zu begutachten. Wenn ein solcher Sachkundiger eine Gasflasche als Tank montiert muss man den korrekten Einbau immer noch von einem Sachverständigen bestätigen lassen.

Gruß
Scout

korikorakorinthe am 18 Feb 2018 01:53:41

jetzt muss ich doch nochmal was schreiben obwohl ich dachte, alles wäre ausdiskutiert.

Scout hat geschrieben:Ist eine Tankflasche nur mit einem Textilgurt befestigt, ist sie zu behandeln wie eine Tauschflasche.


genau darum geht es doch in diesem Thread.

Lt. TE und dem verlinkten Dokument auf Seite 1 soll eben genau das nicht mehr gelten !!

Die Gastankflasche muss wohl jetzt von den Sachkundigen zwingend als Gastank bewertet werden.
Somit gibt es keine positive Gasprüfung wenn die Gastankflasche nicht als Gastank in den Papieren eingetragen ist.
Bis jetzt war es wohl so, dass manche Gas-Sachkundigen den Standpunkt vertraten, die Kontrolle der Flaschenart gehört nicht zur Gasprüfung und die Flaschenart geht sie demnach auch nichts an.

Alle die eine solche (mobile) Tankflasche im Womo haben (so wie ich), müssen jetzt wohl zur Gasprüfung eine Tauschflasche anschließen.
Die Gastankflasche während der Gasprüfung unangeschlossen neben der Tauschflasche stehen zu lassen dürfte aber noch erlaubt sein.
Denn von einer Vernichtungspflicht steht da in dem Merkblatt nichts drin (kommt aber vielleicht bei der nächsten Aktualisierung :lol: )

Gruß
Stefan

Gast am 18 Feb 2018 09:09:39

korikorakorinthe hat geschrieben:
Lt. TE und dem verlinkten Dokument auf Seite 1 soll eben genau das nicht mehr gelten !!



Das Dokument des Verbandes ist fehlerhaft.

Es wird beispielsweise eine Gasdichte Einhausung gefordert. Die Zwangsentlüftung ist nachwievor erforderlich.

Das eine Gasflasche keine Füllstutzen haben darf ist auch nirgendwo geregelt. In diesem Fall wäre die Genehmigung der Gastankflasche nicht möglich. Die Gastankflaschen haben entweder die Kennzeichnung als Tank nach ECE R67 oder das "PI"-Zeichen als Gasflasche. Aus dieser Kennzeichnung ergibt sich dann (eigentlich) der Verwendungsbereich.

Bei der Hauptuntersuchung wird lediglich danach entschieden, ob die Gastankflasche fest eingebaut ist, dann ziehen die Vorschriften der Gastanks oder ohne Werkzeug entnehmbar, dann ist es eine Gasflasche.

WomoTechnikService am 18 Feb 2018 09:35:36

villadsen hat geschrieben:Soweit ich weiss haben ältere Alugas Tankgasflaschen auch das "Pi" Zeichen. Die "Pi" Kennzeichnung der Flaschen bedeutet, dass sie nach der Richtlinie 1999/36/EG über ortsbewegliche Druckgeräte hergestellt wurden.


Richtig, meine Ende 2012 (Ablaufdatum 2023) bei Gaswinkel in Holland gekauften 11kg - Alugas - Tankflaschen haben die Zulassung und das Zertifikat als Flasche...

LG Peter

Inselmann am 18 Feb 2018 11:06:15

gespeert hat geschrieben:Inselmann, umgekehrt wird ein Schuh draus!
Die Heizgaspulle darfst Du nicht in den Kofferraum stellen und leerfahren.

Ob Du das an der Tankstelle als Treibgas gekaufte LPG verheizt, rauchst oder einfach ablaesst, kratzt niemand!


Was soll den der Vergleich?
Obs jemanden kratzt oder nicht, wenn alle auf Einhaltung aller "Vorschriften" rumhacken dann ist das fuellen an der Tanke nicht moeglich. Egal wie oder was fuer ne Flasche im Gaskasten ist. Selbst ein Unterflurtank duerfte an der Tanke nicht mit LPG befuellt werden. Da faengt das Problem doch schon an, wenn mir einer was verkauft mit der Werbung das ich an allen Tankstellen LPG selber auffuellen kann was eigentlich nicht stimmt. Die Einbauproblematik kommt dann nur hinzu.

villadsen am 18 Feb 2018 19:02:33

Inselmann hat geschrieben:Selbst ein Unterflurtank duerfte an der Tanke nicht mit LPG befuellt werden. Da faengt das Problem doch schon an, wenn mir einer was verkauft mit der Werbung das ich an allen Tankstellen LPG selber auffuellen kann was eigentlich nicht stimmt.

Ich glaube das du das falsch verstanden hast. Falls du Heizgas zum Auto fahren verwendest dann begehst du Steuerbetrug. Falls du Autogas zum heizen verwendest ist das kein Steuerbetrug weil der Steuer auf Autogas höher ist als der Steuer auf Heizzgas.
MfG
Thomas V

Dan-Hu am 18 Feb 2018 21:01:08

Ich habe auch eine Gastankflasche seit mehreren Jahren im Gebrauch.

Im Moment mit Stahlseil und Bodenanger im Gaskasten fest verschraubt.

Wenn ich das hier jetzt lese habe ich ja nur 2 Möglichkeiten:

1. Das Teil als Gastank mit viel Aufwand fest am Rahmen verschrauben und eine fester Verrohrung installieren zu lassen.

oder

2. das Stahlseil gegen einen Gurt zu tauschen und die Flasche wieder als Tauschfalsche zu sehen.

Nun die Frage: Was ist denn teuerer oder unrechtmäßiger?
1. - den Tank so zu lassen und ihn weiter an der Tankstelle zu betanken. Wäre also ein falsch befestigter Gastank ohne TÜV Eintragung (Erlöschen der Betriebserlaubnis?)
oder
2. - die Rückrüstung auf den Gurt und die Flasche weiterhin unrechtmäßig an der Tankstelle zu betanken.

Wahrscheinlich das zweite - würde ich schätzen.
Aber ist schon irre: Ich nehme Sicherheit indem ich den Festeinbau zurück rüste, und entgehe so einer höheren Strafe oder sogar dem Erlöschen der Betriebserlaubnis...

villadsen am 18 Feb 2018 21:57:59

Hallo Dan-Hu
So wahnsinnig es kligt, ist Lösung 2 wohl die beste. Ich habe es allerdings anders gelöst. Meine Alugas Tankflaschen sind mit sogenannte Gabelstablerhalterungen mit Stahlbänder befestigt und mit Gummischlauch angeschlossen. An den Gabelstablerhalterungen habe ich dann die Inbus Schrauben gegen Schmetterlingsschrauben ausgetauscht. Also sind meine Tankflaschen ohne Werkzeug entnehmbar und zum selben Zeit sicher befestigt. Bis Heute zwei mal durch Gas Prüfung bei Dekra ohne Probleme.
MfG
Thomas V.

korikorakorinthe am 19 Feb 2018 17:12:59

korikorakorinthe hat geschrieben:Lt. TE und dem verlinkten Dokument auf Seite 1 soll eben genau das nicht mehr gelten !!



RETourer hat geschrieben:Das Dokument des Verbandes ist fehlerhaft.


Frage an die Experten:
Ist es auch hinsichtlich der Vorgaben zur Gastankflasche fehlerhaft ?

Wenn ja, hat dies den den TE 220,- € gekostet (siehe Seite 1).

Und wenn sich jetzt jeder Sachkundige nach den Vorgaben dieses (fehlerhaften) Dokumentes richten muss, bekommt man halt mit einer Gastankflasche die nicht als Gastank eingetragen ist auch keine positive Gasprüfung und in der Folge auch keine positive HU-Prüfung mehr.

Ein Verweis auf die Fehlerhaftigkeit wird einem da vor Ort bei der Prüfung wenig nutzen, fürchte ich...

Gruß
Stefan

Helmchen am 19 Feb 2018 17:38:36

villadsen hat geschrieben:Warum ist es eigentlich so dass bei Gastankflaschen die angeblich ordnugsgemäss (20/8G und feste verrohrung) befestigt sind, da gibt es immer noch eine schwarze Hochdruckschlauch vom "Tankpistoladapter" an die Flascheneingang?


Jetzt, wo Du das fragst, fällt mir auf, dass ich mir bisher keine Gedanken gemacht habe, welche Schläuche eigentlich durch Verrohrung ersetzt werden sollten.
Die schwarzen für die Betankung oder die orangfarbenen Hochdruckschläuche von der Tankflasche zum Regler?
Ab Regler ist ja bereits alles verrohrt, jedenfalls bei unserem Wochner.

andwein am 19 Feb 2018 18:31:38

Helmchen hat geschrieben:...Jetzt, wo Du das fragst, fällt mir auf, dass ich mir bisher keine Gedanken gemacht habe, welche Schläuche eigentlich durch Verrohrung ersetzt werden sollten. Die schwarzen für die Betankung oder die orangfarbenen Hochdruckschläuche von der Tankflasche zum Regler?

Die orangefarbenen Hochdruckschläuche von der Tankflasche zum Regler! So jedenfalls ist die Auslegung der "Sachkundigen" bis heute. Könnte sich aber auf der nächsten Vereinssitzung ändern (Achtung Ironie)
Gruß Andreas

Helmchen am 19 Feb 2018 18:53:04

Danke Andreas

georglindig am 23 Feb 2018 22:43:48

Neues von der Gasfront

Ich habe mir 2 Alu Tankflaschen gekauft und in meinem N+B auch eingebaut. Eingebaut genau so, wie es 2016 die Firma Stäbler bei meinen Freunden getan hat. Jetzt, knapp 2 Jahre später bin ich zur Firma Stäbler gefahren um eine Bescheinigung und Eintragung zu holen. Leider vergebens. Die Firma verweigerte mir den Eintrag, da die Gasflaschen "Nicht mehr dem neusten Stand" entsprechen würden. Falls ich aber trotzdem einen Eintrag im Gasprüfbuch haben möchte, würde die Verrohrung nochmals zusätzliche € 300,- kosten. Hallo!!!!! Wir reden da über Aluflaschen mit Füllstop aus 2016. Darauf angesprochen wurde nur mit der Schulter gezuckt. Ich fuhr dann in die Werkstatt meines Vertrauen (Mario Wendt) der dann nach gründlicher Überprüfung des Einbaus die gewünschte Bescheinigung austellte inkl. einer gültigen Gasprüfung. Allerdings erklärte mir Herr Wendt auch unmißverständlich, das er in Zukunft keine Tankflaschen mehr abnimmt und auch nicht mehr dem Kunden anbietet, da der Nebel um die Tankflaschen noch dichter geworden ist. Rumms
Ich fuhr also mit der Bescheinigung nach Hause und wollte vom TÜV ebenfalls ein Gutachten, um die Gastankflaschen in die KFZ Papiere eintragen zu lassen. Dort teilte man mir mit, das eine Eintragung auf keinen Fall erfolgen wird und bedrohte mich zusätzlich mit der Stilllegung des Wohnmobils. Aua ! Jetzt habe ich mich an die Gasfrau gewandt und hatte Herrn Nöfer am Telefon, der total wütend und aufgebracht mir angeraten hat, den TÜV bei der Polizei anzuzeigen. Unterm Strich war er mir wirklich keine Hilfe. Ich habe dann einen Artikel im Internet gefunden, wo dieses Thema vom Verband BFG unter Leitung von Herrn Peter Ziegler präferiert wird. Herr Ziegler teilte mir in der Tat mit, das es dem TÜV seit 2014 untersagt ist, eine HU von einer gültigen Gasprüfung abhängig zu machen. AHA! Allerdings fühle ich mich nicht berufen, gegen diese Prüforganisationen ein Muster Feststellungsverfahren zu führen.
Was allerdings interessant war, ist die Aussage von Herrn Fiedler, das in Flensburg zur Zeit ein Typ Genehmigungsverfahren für Tankflaschen und deren Außenbetankung anhängig ist, das bald entschieden sein wird. Dann, so Herr Fiedler haben wir wieder Rechtssicherheit.
LG Georg

Dan-Hu am 24 Feb 2018 13:13:24

Danke lieber Georg,

da bin ich gespannt, ob das dann auch schnell an die Öffentlichkeit kommt, wenn das Verfahren abgeschlossen wird.

Ein Aktenzeichen hast du nicht zufällig?

andwein am 24 Feb 2018 17:11:36

Na, ja, ich wäre nicht zum TÜV, aber OK, man kann. Zum eigentlichen Vorgang so wie ich ihn sehe:
...Ich fuhr also mit der Bescheinigung nach Hause und wollte vom TÜV ebenfalls ein Gutachten, um die Gastankflaschen in die KFZ Papiere eintragen zu lassen. Dort teilte man mir mit, das eine Eintragung auf keinen Fall erfolgen wird und bedrohte mich zusätzlich mit der Stilllegung des Wohnmobils........
Du wolltest ein Gutachten über die sachgemäße Befestigung am Fahrzeug (20g/8g). Die Gasprüfung und den TÜV hattest du ja, oder?? Die Befestigung haben aber die zwei vorherigen Firmen nicht durchgeführt, oder Also kein Gutachten über den fachgerechten Einbau!
...Herr Ziegler teilte mir in der Tat mit, das es dem TÜV seit 2014 untersagt ist, eine HU von einer gültigen Gasprüfung abhängig zu machen.....
Hat der TÜV auch nicht. Er hat ja keine HU durchgeführt sondern sollte ein Gutachten erstellen. Und dabei hat er festgestellt dass seiner Meinung nach ein unzulässiger Einbau eines Gastanks im Fahrzeug erfolgte, der zur Stillegung führen könnte. Achtung: nicht meine Meinung, aber wohl die Meinung des TÜV-Gutachters.
Ja, die Lage ist unübersichtlich. Ich lasse die Gasprüfung vor der HU vom Gasfachmann machen und reise mit gültiger Gasprüfung zum TÜV. Meine Flasche (und deren Einbau) sieht der TÜV nicht! Mein Füllstutzen liegt hinter der Servicetür!
Nur meine Interpretation der Dinge, Gruß Andreas

Nögel am 23 Mär 2018 21:24:19

Bin heute zufällig auf diese Seite gelandet.

Wie Ihr wisst wohne ich auf dem Land, bei uns gibt es nur LPG Tankstelle mit 40/60 Propan anteil.
Grade im Winter ist das sehr Nachteilig, wenn man Heizung am meisten braucht "friert" das Gas.
Und das Trotz 2 Wärmflaschen, eine Heizfolie kostet auch 100€, lohnt nicht.
Im Winter brauchen wir das Wohnmobil nur an 5 Tagen bzw. Nächte. Für 100€ kann ich die Tausch Flasche 5 mal befüllen lassen.
Wenn ich diese Seiten so lese, für mich stellt sich die Frage lohnt sich überhaupt ein Tankflasche.
Letztes Jahr war ich beim "TÜV" mit Gasabnahme, die Tankflasche war zum Transport festgeschraubt mit einen Stahlband.
Das Gas wurde aus der kleinen Reserve Flasche entnommen.
Der Prüfer hat sich die Fernbetankung angeschaut, er hatte nichts zumeckern, alles in Ordnung. --> Link

Beim tanken hatte bisher keine Probleme, ist ja festgeschraubt und mit Fernbetankung. Zum fahren müsste eigentlich das Stahlband lösen, aber ich lasse so, nach 20/8g ist es nicht mit dem Fahrzeug verbunden.
Ein Stahltank unter Flur bringt mir nicht viel und im Winter wieder die nachteile.
Für den Winter überlege ich gleich die Tankflasche gegen ein graue zuwechseln.

Der einzige Vorteil bei einer Tankflasche war für mich, "überall" nachtanken zu können auch im Ausland.
Vorher musste ich vor jeden Urlaub die halbvolle Flasche tauschen, das hat mich auch geärgert.

gespeert am 25 Mär 2018 17:13:55

Ich kapiere den Hype nicht.
Wenn einer staenkert ist die TF Ladung und der Schlauch haengt mit Blindkappe gesichert im Halter daneben.
Betankungsschlauch gibt es nicht, das Teil hat ne direkte Innenbetankung ueber den Stutzen an der Flasche. Der fehlt dann eben mal und es sitzt dort auch ne Blindkappe drauf.

Fertig!

Was der Pruefer denkt, siehe das Goetz Zitat.

andwein am 26 Mär 2018 18:13:38

gespeert hat geschrieben:....Ich kapiere den Hype nicht. Wenn einer staenkert ist die TF Ladung und der Schlauch haengt im Halter daneben. ...das Teil hat ne direkte Innenbetankung ueber den Stutzen an der Flasche. Der fehlt dann eben mal .... Fertig! Was der Pruefer denkt, siehe das Goetz Zitat.

Das ist vollkommen richtig erkannt und pragmatisch, aber die Diskussion geht über Gesetzesänderung und Auslegung.
(nicht über deinen und meinen Lösungsansatz einfach so zu tun als wäre nichts)
Grinsend, Andreas

traveller-71 am 16 Mai 2018 10:26:28

Hallo zusammen,

da bei uns demnächst eine Gasprüfung ansteht und wir mit AluGasTankflaschen unterwegs sind, wollte ich mich mal auf den aktuellen Stand bringen.
Gibt es neue Erkenntnisse zu dem inzwischen sehr verwirrenden Thema?

Irgendwo im Netz habe ich gelesen, dass es im September eine neue bindende Verordnung geben soll, in der einiges klar geregelt sein soll.

Roman am 16 Mai 2018 12:11:57

traveller-71 hat geschrieben:...Irgendwo im Netz habe ich gelesen, dass es im September eine neue bindende Verordnung geben soll, in der einiges klar geregelt sein soll.


Das wäre wunderbar, allein wer´s glaubt..... :roll:

Ich habe kürzlich bei einem Händler meinen ersten Gas-Tüv für unsere Tankflasche machen lassen (2Jahre). DEr Mitarbeiter meinte, als er die Flasche sah, dass er diese gar nicht prüfen dürfe. Er käme gerade von einer Forbildung, wo ihnen das erzählt worden wäre. Er müsse das zuerst mit dem Chef abklären...

5 Minuten später kam er wieder und meinte sein Chef hätte gesagt er solle die Prüfung machen....

Gruß
Roman

kamann am 16 Mai 2018 12:17:42

Hallo;
ganz einfach für den Cheffe:
ohne Prüfung fehlt das Geld in der Kasse!!
beim TÜV gehts so nicht....leider.
mfg KH

Roman am 16 Mai 2018 12:48:20

kamann hat geschrieben:ganz einfach für den Cheffe:
ohne Prüfung fehlt das Geld in der Kasse!!
beim TÜV gehts so nicht....leider...


Deshalb bin ich froh, dass HU und Gas-Tüv nie zusammenfallen.... :wink:

Gruß
Roman

Winzling am 16 Mai 2018 13:49:57

traveller-71 hat geschrieben:
Gibt es neue Erkenntnisse zu dem inzwischen sehr verwirrenden Thema?



Ja, aber sie hebeln nicht die alten Erkenntnisse aus.
1. Eine Gasanlage im Womo muss man öfter prüfen als alle 2 Jahre. Die entsprechende Kontrolle kann man selber machen.
2. Eine Gasanlage ist keine Gasanlage, wenn sie nicht betriebsbereit ist.

und sowieso

3. Es mag einem spanisch vorkommen bei einem Gesetz zuallererst nach zu schauen, wann es greift und wann nicht. Funktioniert aber auch auf deutsch.

Grüsse

traveller-71 am 16 Mai 2018 13:51:54

Roman hat geschrieben:... DEr Mitarbeiter meinte, als er die Flasche sah, dass er diese gar nicht prüfen dürfe. Er käme gerade von einer Forbildung, wo ihnen das erzählt worden wäre. Er müsse das zuerst mit dem Chef abklären...

5 Minuten später kam er wieder und meinte sein Chef hätte gesagt er solle die Prüfung machen....


... da bin ich mal gespannt, wie mein Händler reagiert. Vor 2 Jahren war bei der Gasprüfung noch alles ok ....

Was wäre denn Dein Plan B gewesen? Dh wenn er die Prüfung nicht durchgeführt hätte.

lwk am 16 Mai 2018 16:03:36

Eigentlich wird bei der Gasprüfung doch die Anlage NACH dem Druckminderer auf Dichtigkeit geprüft.
Eine Prüfung von Flaschen oder Tanks ist doch nicht Gegenstand der 2jährigen Gasprüfung.
Oder ist diese Information nicht richtig??

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