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Hallo, ich habe mal die Frage, ob der Gasflaschenkasten unbedingt Richtung "Heck" verbaut sein muss oder ob dieser auch hinter die Fahrerkabine verbaut werden kann, wenn die Belüftung gesichert ist. Weiß Jemand, ob es da eine Vorschrift gibt, dass Gasflaschenkasten unbedingt ins Heck gehört? Natürlich wird für die ausreichende Belüftung in alle Richtungen gesorgt. Grüße du kannst den gaskasten einbauen wo du willst, Hauptsache du hast ein loch mit min 100 cm² freiem Querschnitt an der tiefsten stelle. allesbleibtgut hartmut ... aber denke dran, daß Du die Gasflaschen händeln musst. Nicht daß Du beim Gasflaschenwechsel die halbe Einrichtung versaust, weil Du die unhandlichen Dinger nur schwer reinbringst. Danke.. Ich hab nochmal eine Nachfrage, 100cm² sind doch 1 Quadratmeter oder nicht? Also bei Google Bilder sieht man Gasflaschenkästen mit vielleicht 10cm Gitterchen. Oder steh ich grad voll auf dem Schlauch? :roll: 1m² = 10.000cm² 10x10cm = 100cm² Oh gott wie Peinlich :lol: Danke Bau den Kasten doch so, dass er sich über einer Rahmenstrebe befindet, falls Du ne Tankflasche "am Rahmen" befestigen möchtest. Gruß Biker Ja genau, der Kasten soll seitlich verbaut werden, aber in Richtung Fahrerekabine, mit Klappe, um die Flasche von Aussen absperren und wechseln zu können. Damit würde ich gerne einen Generator während der Fahrt betreiben, statt einen Unterflurgenerator mit Benzin. Ich weiß allerdings noch nicht, ob das überhaupt nach DVGW funkonieren kann. Denn dort steht, dass man nur DVGW zugelassene Geräte verwenden darf.
Bei vielen Womos (auch meinen) ist der Gaskasten vorn, entweder links unter der Sitzbank oder beim anderen(alten) rechts in einem Kasten der innen als Tisch/Ablage erschien. Wenn er rechts ist, tut man sich mit dem Gasgrillen leichter (ohne Außendose). RK
Mach Dir nix draus, passiert mir 3 mal täglich :razz: Viel Spaß beim Bauen Gruß Micha Hallo, du hast geschrieben, das Du während der Fahrt eine Aggregat mit Gas betreiben möchtest..... Nach meinem Wissen ist das nicht erlaubt, denn das Hauptventil der Gasflasche muss während der Fahrt geschlossen sein ! (Aber wo kein Kläger, da kein Richter) ..doch, mit z.B. Duocontrol mit Crashsensor darf er. Gruß Biker
Das ist richtig. Beim Einbau ist jedoch ungedingt darauf zu achten, dass keine Schwingungen des Fahrzeuges auf die Regleranlage übertragen werden kann!
Empfehlung oder Vorschrift?? Ich frage nur, weil die heutigen Gasregler fast alle an der Decke/Wand des Gaskastens montiert werden und damit schon Schwingungen übertragen werden können! Fragend, Andreas
Hallo Andreas, ob man das --> Link als Vorschrift oder Empfehlung interpretieren soll kann ich dir leider nicht sagen. Bei einer Fehlfunktion wird der Hersteller es aber bestimmt als Vorschrift auslegen.
Das ist so ähnlich wie mit der Empfehlung, dass man eine nasse Katze zum Trocknen nicht in Mikrowelle stzen soll. Der Regler und Rohleitungen sind an der Wand verschraubt und die Rohrleitung noch mit dem Regler. Die Anlage schwingt immer mit den Schwingungen des Fahrzeuges, das ist doch überhaupt nicht zu vermeiden. Die Schwingen sind dann im Gleichklang. Wenn der Regler am Ende der Leitung nicht an der Wandverschraubt wäre, könnte es zu Problemen kommen. Gruß Scout
Ich persönlich finde die "Empfehlung" für den Crashsensor sehr gut und verantwortungsvoll. Sie mindert Störungen nach holprigen Straßen. Gruß Andreas
War gerade mal beim TÜV. Der Prüfer hat sowas noch nicht gekannt, konnte aber auch keine Vorschrift finden, die dagegen spricht. Hallo, solange der Regler nicht angeschlossen ist und die Flasche nicht in Gebrauch ist wird vermutlich nichts gegen die Mitnahme sprechen, wenn die Flasche ohne Werkzeug entnommen werden kann wird sie als Ladung gesehen. Wir haben vor vielen Jahren 11 kg Gasflaschen auf dem Dachgepäckträger der Firmenvarios transportiert, die Flaschen waren in passenden Haltern ausreichend gesichert und weder der Tüv noch die Polizei hatten je etwas daran auszusetzen. Auch angeschlossen dürfte es erlaubt sein. Natürlich nicht in Betrieb während der Fahrt (da braucht man ja dann noch eine "Crash" Sicherung.
Außerhalb des Gaskastens darf eine Flasche nicht angeschlossen sein. Das Ventil muss mit der Verschlussmutter verschlossen sein und die Flasche eine Schutzhaube haben. Gruß Scout [/quote] Außerhalb des Gaskastens darf eine Flasche nicht angeschlossen sein. Das Ventil muss mit der Verschlussmutter verschlossen sein und die Flasche eine Schutzhaube haben. Gruß Scout[/quote] Ok. Hast du da irgendeine Verordnung oder ähnliches wo das steht. Ich finde da leider nichts.
Muss ich jetzt einen Gaskasten an meinen Gartrengrill montieren? Gruss Flatus ADR, Thema einzelhandelsgerechte Verpackung. Ja, aber nicht jeder. Nur diejenigen die zwar lesen können aber nicht verstanden haben worauf sich meine Aussagen bezogen hat. Gruß Scout
Hast recht. Ich würde Gott gross und peinlich klein schreiben. :idea: Und bei den Einbauplänen den am wenigsten unfallgefährdetsten Ort für die Gasflasche wählen. |
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