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Ich habe eine Trume Duo Control CS. Einbau 2011. Nun sagte der Prüfer bei der letzten Gasprüfung, dass die Hochdruckschläuche nach 10 Jahren erneuert werden müssen. Ich hab im Netzt nichts gefunden. Kann mir jemand sagen, ob dies zutrifft und wo ich das nachlesen kann? Gruss Heinz Trifft, meines Wissens, zu und auch der Druckregler muss alle 10 Jahre erneuert werden. Gruß Michael jej stimmt, 10 Jahre, das Datum der Herstellung des Schlauches findest du auf dem Schlauch aufgedruckt Ich musste auch nach 10 Jahren alles austauschen.Eisex und Fernanzeige konnte übernommen werden,zusätzlich wurden noch 2 Gasfilter eingebaut. Alles zusammen mit Einbau 350€ Auszug aus DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen: --> Link Anlagenteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen, wie z. B. Druckregelgeräte, Schläuche, Absperr- einrichtungen, u.a. sind auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen und ggf. auszuwechseln. Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist der Betreiber. Der Betreiber ist bei der Übergabe des Fahrzeuges auf die Prüfpflicht der Anlage schriftlich hinzuweisen. Von einem Wechsel nach 10 Jahren hab ich nichts gelesen.
Welchen Rechtsstand hat dieser Auszug? Das Arbeitsblatt ist mehrfach überarbeitet worden. Im letzten Jahr wurde meines Wissens eine neue Fassung verabschiedet. Zunächst danke für die Beiträge. Natürlich sollte man da nicht sparen, es geht ja um die grundsätzliche Sicherheit. Aber gibt es eine Verordnung, dass die Schläuche und der Regler nach einer bestimmten Zeit getauscht werden müssen. Gruss Heinz
Dann lass uns an deinem Wissen teilhaben und poste die aktuelle Fassung bzgl. Wechsel nach 10 Jahren. Das Blatt kann man fuer gutes Geld kaufen. Der Gasverein reagiert allergisch auf Raubkopien!
Das hätte ich getan, wenn kein Copyright auf diesem Arbeitsblatt liegen würde. Ich würde meinen Job riskieren, wenn ich hier dienstliche Unterlagen veröffentliche. Das zitierte Arbeitsblatt G 607 hat den Titel "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" Darin wurde die Installation und Prüfung beschrieben. Es ist seit 10 – 15 Jahren ungültig. Dies wurde abgelöst durch das neue Arbeitsblatt G 607. Dies regelt den Betrieb und die Wiederholungsprüfungen der Flüssiggasanlage, aber nicht mehr die Installation. Für die Installation der Flüssiggasanlage ist seit 2002 die EN 1949 zuständig Diese regelt die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen zu Wohnzwecken und in anderen Straßenfahrzeugen. Die Gasanlagen in Womo müssen oder sollten europaweit nach dieser Norm installiert sein. Die Regeln für die Prüfungen können unterschiedlich gehandhabt werden. Deshalb gilt die G 607 nur für Deutschland. Ein wichtiger Teil von G 607 ist in dem gelben Gasbuch wiedergegeben. --> Link Gruß Scout Ich hatte vor 4 Wochen die HU incl.Gasprüfung an meinem Wohnmobil,der Prüfer wies mich darauf hin das der Zuleitungsschlauch über 10 Jahre alt sei und gewechselt werden müsse.Ich habe dann im nahe gelegenen Baumarkt einen entsprechenden Schlauch besorgt und eingebaut,nächstes Jahr ist der Regler fällig,hat dann auch die Altersgrenze erreicht. Gruß Bernd Danke Scout für den Link. Da steht eindeutig nach zehn Jahren muss getauscht werden Nach ablauf der 10 Jahren muss ja der Schlauch ersetzt werden, ist ein Austausch des Hochdruckschlauch mit Schlauchbruchsicherung Pflicht Nach zehn Jahren muss alles getauscht werden, auch Druckregler etc. Genau genommen darf das Zeug bei der Gasprüfung nicht älter sein, man kann sich also kurz vor Ablauf noch zwei Jahre Gasprüfung holen. Da die Gasprüfung nicht mehr Pflicht ist, könnte man auch das ganze Thema aussitzen, aber gerade bei den Schläuchen macht der Wechsel definitiv Sinn. Gruss Manfred
mit dem tauschen ist klar, muss aber der Schlauch gegen einen mit Schlauchbruchsicherung ersetzt werden Es muss definitiv die DuoControl und auch die Schläuche nach zehn Jahren gewechselt werden. Immer noch die alte von Truma hat, kann man auch das Produkt von GOK verwenden. Das hat den Vorteil, dass der Umbau sehr einfach ist und sich die Arbeit beziehungsweise der Arbeitslohn in Grenzen hält. Die Maße von Truma und GOK sind identisch.
Ja, an der Duocontrol sind Hochdruckschläuche mit Schlauchbruchsicherung vorgeschrieben. Da muss also schon vorher einer (oder zwei) mit Schlauchbruchsicherung dran gewesen sein. Gibt's nur komplett, ist aber nicht so teuer. Keine alten Schläuche andrehen lassen, das Datum steht drauf und ist massgeblich für die zehn Jahre. Ob ich eine funktionierende Duocontrol ersetzen würde ... meine hat mir den Gefallen getan, nach 9 Jahren durch Verölung kaputtzugehen. Sonst würde ich vermutlich versuchen, das auszusitzen. Alle Änderungen, auch die Schläuche, müssen in dem gelben Zettelding eingetragen werden. Gruss Manfred
Soweit ICH weiß: NEIN! Wenn Dein Womo nach 2007 auf die Straße kam darfst Du während der Fahrt aber nur dann gasbetriebene Geräte ( Kühlschrank, Heizung,... ) in Betrieb haben wenn Du eine Schlauchbruchsicherung verbaut hast! Ist Dein Womo noch von vor 2007 brauchst Du das nicht! ( und Frankreich hat seine eigenen Regeln dazu ) Grüße Dirk So wie Pechvogel schreibt. Bestandsschutz zeigt deutlich, wie die "Sicherheitsbestimmungen zu mehr Sicherheit" führen. Ob Nachhaltigkeit in diesem Fall möglich ist? Früher wurden nur die porösen / brüchigen Schläuche gewechselt... Also bei Verbindungsschläuchen ohne Bruchsicherung vor der Fahrt das Gas abdrehen. Ist mir zu umständlich Danke für die Einwürfe. Wie sieht die Duocontrol genau aus? Bei mir waren Duocontrol und Crashsensor zusammengeschraubt, und die Schlauchbruchsicherungen (also die Pflicht dazu, mit der Möglichkeit, die Gasanlage während der Fahrt zu betreiben) hängen am Crashsensor und nicht an der Duocontrol. Wenn einem das Abdrehen der Gasflasche zum Fahren nichts ausmacht, geht es auch billiger mit einem blauen Regler an der Flasche, und mit einem Schlauch hinten auf den Anschluss. Fährt bei mir als Ersatz mit. Gruss Manfred
Ja. Die Schlauchbruchsicherung ist Bestandteil der Fahrzeugtypgenehmigung hinsichtlich ihrer Heizgeräte. Nachzulesen in der Regelung UN/ECE Nr. 122, Anhang 8, Ziff. 1.1.6.2 Wird LPG aus einem fest eingebauten Behälter oder aus (einer) gesonderten tragbaren Flasche(n) im gasförmigen Zustand entnommen, so ist durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass: kein unkontrolliertes Austreten aufgrund einer unfallbedingten Trennung auftreten kann. .... wenn der Druckregler von der Flasche oder vom Behälter getrennt montiert ist, ist eine Absperreinrichtung unmittelbar vor dem Schlauch oder der Leitung vorzusehen, der oder die von der Flasche oder dem Behälter abgeht, und eine zweite solche Einrichtung in oder nach dem Druckregler zu installieren. Ja eben! Es heißt doch die Absperreinrichtung flaschenseitig muss vor dem Schlauch, der von der Flasche abgeht, montiert sein. Also das Absperrventil der Flasche als solches? Und die zweite Absperreinrichtung NACH dem Druckregler. Also braucht der Schlauch von der Flasche zum Druckregler keine Schlauchbruchsicherung?!! Außerdem wissen wir nicht wie alt das Womo vom Fragesteller ist?!! Grüße Dirk
Dem würde ich zustimmen!! Es muss, ab einem bestimmten Zulassungsjahr eine Gasaustrittsicherung eingebaut sein wenn Gasgeräte während der Fahrt eingeschaltet sein sollen. Das ist entweder die Chrassicherung oder die Schlauchbruchsicherung. So ist meine Auslegung der Regelung. Bei der neuen Truma Control ist beides kombiniert, was meiner Meinung nach auch sinnvoll ist. Ob Truma (nicht die Gasvorschriften) auch für den Schlauch eine Schlauchbruchsicherung vorschreibt weiß ich nicht, ich weiß aber dass sie es empfehlen (genau wie die Filter) Bevor ich die neue Duo Control einbauen ließ (Alter) war auch nur eine Schlauchbruchsicherung montiert ohne CS (Zulaass 2008) Gruß Andreas Wer sich die Truma Duo Control CS montieren will, braucht sich die Frage nach der Schlauchbruchsicherung eigentlich gar nicht stellen. Es gibt bei Truma nämlich nur noch Hochdruckschläuche mit Schlauchbruchsicherung. VG, westy75
Nein, dafür greift die Ziff.1.1.6.1 Wird LPG aus einem fest eingebauten Behälter oder aus (einer) gesonderten tragbaren Flasche(n) im gasförmigen Zustand entnommen, so ist durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass: kein flüssiges LPG in den Druckregler oder in das LPG-Verbrennungsheizgerät gelangen kann. Eine Trennvorrichtung darf dazu verwendet werden, und .... Da nun Ziff. 1.1.6.1 mit der Ziff. 1.1.6.2 durch ein "und" miteinander verbunden sind, braucht man beides. Wer alles ganz genau wissen möchte, der braucht nur mal die UN/ECE lesen. Dafür habe ich sie ja zitiert.
Die UN/ECE ist seit dem 22.07.2009 in Kraft
Danke für die Info, das ist doch was zum Arbeiten. Ich korrigiere mich also auf ein Beides. Gruß Andreas |
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