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Welchen Fahrradträger auf eine Anhängerkupplung


1ruediger am 31 Aug 2018 21:54:45

Hallo,
welchen Fahrradträger empfehlt Ihr für die Anhängerkupplung am WoMo? Thule, Eufab, Bullwing oder was anderes. Es kommt mir auf ein vernüftiges Preis/Leistungsverhältnis an. Es muss nicht der Ferrarie sein, wenn es auch ein Mercedes tut. Solange es kein Ducia ist. :lach:
Ich will 2 E-Bike´s transportieren. Bin ganz gespannt, was Ihr empfiehlt und warum gerade den.
Beste Grüße
Rüdiger

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lamy10 am 31 Aug 2018 22:02:16

Ich habe einen Übler Fahrradträger (I 21), der komplett zusammenklappbar und auch im Auto vertaubar ist, auf der AHK am Knaus 650 MEG verbaut. Der Träger hat 595,00 € gekostet.
Gruß
Lamy

Doro3007 am 31 Aug 2018 22:11:59

Guten Abend,

den Träger von Übler haben wir auch. Einfache Handhabung, können wir nur empfehlen

Schönen Abend

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Acki am 31 Aug 2018 22:14:41

Schau Dir einmal "Atera Strada".
Diverse Modelle - Ich habe "e-Bike" : Sehr zufrieden!
Sicher und einfach bedienbar!

Tinduck am 31 Aug 2018 22:16:19

Immer beachten, dass normale (schmale) PKW-Kupplungsträger nicht auf dem Womo gefahren werden dürfen, wenn der Abstand Heckleuchten <-> Träger-Leuchten (von hinten betrachtet) grösser als 40 cm ist.
Es muss also ein Träger sein, der deutlich breiter ist als die normalen.

bis denn,

Uwe

andwein am 01 Sep 2018 11:23:42

Tinduck hat geschrieben:Immer beachten, dass normale (schmale) PKW-Kupplungsträger nicht auf dem Womo gefahren werden dürfen, wenn der Abstand Heckleuchten <-> Träger-Leuchten (von hinten betrachtet) grösser als 40 cm ist. Es muss also ein Träger sein, der deutlich breiter ist als die normalen. bis denn, Uwe

Das ist natürlich vollkommen richtig!!
Aber wer fährt schon mit dem Fahrradträger zum TÜV? Ich sehe das ein wenig prgmatischer. Mein Pkw-AHK-Träger wird bei Bedarf an jedem Fahrzeug verwendet (tripple Use), auch an breiteren. Solange es am Ende des Fahrzeuges leuchtet sind die >40cm in meinen Augen eine lässliche Kleinsünde!
Gruß Andreas

udob am 03 Sep 2018 09:58:42

Tinduck hat geschrieben:Immer beachten, dass normale (schmale) PKW-Kupplungsträger nicht auf dem Womo gefahren werden dürfen, wenn der Abstand Heckleuchten <-> Träger-Leuchten (von hinten betrachtet) grösser als 40 cm ist.
Es muss also ein Träger sein, der deutlich breiter ist als die normalen.

bis denn,

Uwe

Das hatten wir schon mal und stimmt so nicht.
Der Fahrradträger auf der Hängerkupplung ist Ladung, d.h. diese ist zusätzlich mit den Dingen behaftet, die die Fahrzeuganlagen ( Lichterführung und Nummernschild) ergänzen, von daher sind die Vorschriften der Zulassung eines KFZ hierfür nicht bindend.

Ich habe ein Thule, den man auch komplett zusammenfalten kann. Der ist auch für 60 kg Zuladung zugelassen ( locker 2 E Bikes). und kommt auch bei meinem PKW zur Anwendung.
--> Link

Robert-1 am 03 Sep 2018 10:29:51

Hallo
Wir haben den Eufab Premium 2
Wird für 2 e-bikes benutzt
Sowohl am PKW als auch am Wohnmobil
Gruß Robert

zugvogel-5 am 03 Sep 2018 10:32:20

Wir haben auch den Uebler und sind zufrieden.
Die Rückleuchten können in der Breite verstellt werden.

Gruss

Ortwin

mv4 am 03 Sep 2018 10:35:59

udob hat geschrieben:Das hatten wir schon mal und stimmt so nicht.
Der Fahrradträger auf der Hängerkupplung ist Ladung, d.h. diese ist zusätzlich mit den Dingen behaftet, die die Fahrzeuganlagen ( Lichterführung und Nummernschild) ergänzen, von daher sind die Vorschriften der Zulassung eines KFZ hierfür nicht bindend.


sorry aber da liegst du falsch...lass dir das mal von Daniela erklären...oder du fährst selber damit zum TÜV

udob am 03 Sep 2018 11:10:40

Ich habe es mir von der Dekra erklären lassen.

Tinduck am 03 Sep 2018 12:33:39

Die Dekra hat - wie üblich - keinen Plan. Wozu auch, sie dürfen ja auch keine Sonder- oder Einzelabnahmen machen.

Aber mach mal, jedem seine Meinung.

bis denn,

Uwe

avm75 am 03 Sep 2018 12:52:38

Hallo :wink:

wir haben uns für die E-Bikes seinerzeit einen Westfalia BC60 zugelegt. Damals haben uns insbesondere die vielfältigen Möglichkeiten der Verwendung überzeugt und zum Kauf bewegt. Man kann dort einen Skiträger adaptieren oder auch eine Box auf die Plattform stellen. Das Zubehör ist allerdings recht teuer und kaum noch irgendwo zu bekommen.
Die Qualität des Trägers ist ok, allerdings nicht überragend.

Kürzlich habe ich mir den bereits hier im Thread empfohlenen Thule Easyfold XT2 live angeschaut. Das wäre heute meine Wahl, insbesondere aufgrund der Handhabung.

LG
André

Sauerbraten am 03 Sep 2018 14:14:18

Hallo, wir ham den Thule und sind zufrieden was die Montage und vor allem die Tragfähigkeit betrifft. In dem Fall halt doch der Ferrari.

belabw am 06 Sep 2018 10:34:25

Ich habe einen von Thule, den hatte ich auch schon am Viano.
Stimmt, wir hatten das Thema schon, auch im gelben Forum. Daher habe ich damals bei einem befreundeten Verkehrspolizisten nachgefragt, der hat mir die "Freigabe" erteilt, allerdings mit einer kleinen Auflage: Es geht bei dieser Vorschrift nur um die Erkennbarkeit bei abgestelltem Fahrzeug in der Dunkelheit! Da sollen die Rückstrahler in den Rückleuchten des Wohnmobils auch bei anmontiertem Fahrradträger erkennbar sein, daher die 40 cm Regel. Beim breiten Heckträger mit weniger als 40 cm gelten die Rückstrahler des Trägers.
Anders gesprochen: Sollten mit dem schmalen Radträger die Rückstrahler in den Heckleuchten nicht erkennbar sein, weil diese zu weit innen liegen und somit verdeckt sind, dann helfen als zulässiger Ersatz zusätzliche Rückstrahler, die ganz außen am Heck des Fahrzeugs in der vorgeschriebenen Höhe angeklebt werden. Für wenige Euro im Zubehörhandel erhältlich und auch bei vielen PKW zu sehen. Dann ist alles wieder im Lot und der schmale Heckträger darf verwendet werden.

wolfgangwi am 22 Sep 2018 15:07:45

Hallo,
habe mir im Juni 2018 einen Thule Easyfold XT2 gekauft, habe ihn auf meinem PKW schon getestet, ganz einfache Montage, perfekt auch die Abklappfunktion zur Bedienung der Heckklappe ( Sharan).
Habe für den Träger hier im KFZ-Zubehörhandel 550,00 Euronen bezahlt. Auch wenn das Teil sehr gut festzumachen ist, verzurre ich immer bei PKW und Wohnmobil den Träger mit Gurten an der jeweiligen Dachreling. Ist mir einfach sicherer.Bisher nie Probleme bei holperigen Straßen bzw. Wegen gehabt. Auch bei mehrfachen Kontrollen gab es noch nie Beanstandungen mit der Beleuchtung, die Leuchten funktionierten am Träger, ein Nummernschild ist auch dran.Der Listenpreis ist zwar hoch, aber ein bisschen rumschauen hilft bestimmt, das Teil günstig zu kriegen. Vor allem wegen der einfachen und platzsparenden Aufbewahrung voll zu empfehlen.
Wolfgang

Gast am 22 Sep 2018 18:16:42

Wir haben einen von Uebler. Sehr gut, da wackelt nichts, auch mit 2 Rädern. Leider können wir ihn jetzt mit dem Ducato nicht mehr benutzen, da die Hecktüre nicht mehr aufgeht. Mit dem VW T5 war das kein Problem.

fomo am 14 Dez 2018 10:45:42

Tinduck hat geschrieben:Immer beachten, dass normale (schmale) PKW-Kupplungsträger nicht auf dem Womo gefahren werden dürfen, wenn der Abstand Heckleuchten <-> Träger-Leuchten (von hinten betrachtet) grösser als 40 cm ist.
Es muss also ein Träger sein, der deutlich breiter ist als die normalen.

Mal angenommen es gäbe diese Vorschrift.
Darf man dann einen Anhänger ziehen, der so breit ist, dass er die Zugfahrzeugrückleuchten verdeckt und die eigenen Rückleuchten dann mehr als 40 cm vom Außenrand des Zugfahrzeugs entfernt sind?

Im anderen Fall, der Anhänger ist breiter, muss nach vorn eine Begrenzungsleuchte angebracht sein. das ist klar geregelt.

Grundsätzlich ist das Prinzip klar: Bis zu 40 cm neben einer Leuchte kann noch "Fahrzeug sein".

belabw am 21 Dez 2018 08:43:00

fomo hat geschrieben: Mal angenommen es gäbe diese Vorschrift.
Darf man dann einen Anhänger ziehen, der so breit ist, dass er die Zugfahrzeugrückleuchten verdeckt und die eigenen Rückleuchten dann mehr als 40 cm vom Außenrand des Zugfahrzeugs entfernt sind?

Im anderen Fall, der Anhänger ist breiter, muss nach vorn eine Begrenzungsleuchte angebracht sein. das ist klar geregelt.

Grundsätzlich ist das Prinzip klar: Bis zu 40 cm neben einer Leuchte kann noch "Fahrzeug sein".


Nochmals, Vorschrift gilt nur für ein abgestelltes Fahrzeug bzgl. der Rückstrahler. Beim breiteren Zugfahrzeug muss der Fahrzeugumriss durch unverdeckte Rückstrahler erkennbar sein.

udob am 02 Jan 2019 15:10:13

wolfgangwi hat geschrieben:…... Auch bei mehrfachen Kontrollen gab es noch nie Beanstandungen mit der Beleuchtung, die Leuchten funktionierten am Träger, ein Nummernschild ist auch dran. Wolfgang


Da es sich bei dem Fahrradträger auf der Hänger Kupplung um Ladung handelt, gilt auch die Vorschrift mit den 40 cm aus der KFZ Zulassungsverordnung nicht.
Die Ladung darf die Leuchten nicht verdecken, ansonsten muss eine eigene Beleuchtung zusätzlich angebracht werden.
Damit werden in der Regel die Abmessungen in der Breite des Fahrzeuges durch die eigenen Leuchten und die womöglich verdeckten Lampen und Leuchten durch die zusätzliche Beleuchtung am Leuchtenträger und dem Nummernschild ergänzt

FWB Group am 02 Jan 2019 17:29:44

Tinduck hat geschrieben:Die Dekra hat - wie üblich - keinen Plan. Wozu auch, sie dürfen ja auch keine Sonder- oder Einzelabnahmen machen.

Uwe


Woher hast du deine Aussage ?
Die Dekra macht bei uns im Osten sowohl Einzelabnahmen nach § 21, Gasabnahmen, Fahrerkarten, Unfallgutachten und vieles andere mehr.
Nicht zu verwechseln mit GTÜ / KÜS usw.

Tinduck am 03 Jan 2019 15:37:32

Seit die mir noch nicht mal einen zusätzlichen Sitzplatz (bei vorhandenem Anschnallgurt incl. Gurtbock und genug Zuladung, reine Formalie) eintragen konnten und mich dafür an den TÜV verwiesen haben, ist das für mich halt ein Gurkenverein, der ausser Standardkontrollen anscheinend nicht viel drauf hat. Vielleicht war ja auch nur diese Niederlassung unfähig, aber die haben gesagt, solche Eintragungen dürften sie nicht vornehmen, nur der TÜV.

bis denn,

Uwe

mantishrimp am 03 Jan 2019 16:06:15

Hallo,

Tinduck hat geschrieben:Seit die mir noch nicht mal einen zusätzlichen Sitzplatz (bei vorhandenem Anschnallgurt incl. Gurtbock und genug Zuladung, reine Formalie) eintragen konnten

sie durften nicht


Tinduck hat geschrieben:und mich dafür an den TÜV verwiesen haben,

der war in den gebrauchten Bundesländern nunmal zuständig


Tinduck hat geschrieben:ist das für mich halt ein Gurkenverein,

bezeichnest du den TÜV in den neuen Bundesländern auch so?


Tinduck hat geschrieben:der ausser Standardkontrollen anscheinend nicht viel drauf hat. Vielleicht war ja auch nur diese Niederlassung unfähig, aber die haben gesagt, solche Eintragungen dürften sie nicht vornehmen, nur der TÜV.
bis denn,
Uwe

vielleicht einfach mal informieren bevor man zur falschen Organisation fährt...

Tinduck am 03 Jan 2019 19:38:01

Ich habe das mit dem Sitzplatz da mal nachgefragt, weil ich gerade in der Nähe war. Passiert natürlich Leuten, die sich immer vorher informieren, nicht. Schön, wenn man so viel Zeit hat.

bis denn,

Uwe

JoFoe am 03 Jan 2019 20:42:59

udob hat geschrieben:
Da es sich bei dem Fahrradträger auf der Hänger Kupplung um Ladung handelt, gilt auch die Vorschrift mit den 40 cm aus der KFZ Zulassungsverordnung nicht.


Also ist das nun doch kein Problem auf der AHK. am Wohnmobil ? Hatte mich auch schon gewundert da mittlerweile sehr viele mit dem Träger auf der AHK rumfahren . Dann war das hier eine falsche Info ? :eek:

AntonCoeln am 04 Jan 2019 08:51:01

udob hat geschrieben: gilt auch die Vorschrift mit den 40 cm aus der KFZ Zulassungsverordnung nicht



Wer solch einen Blödsinn erzählt und es Schaft das die Leute das selbst glauben. Einfach mal bei den Firmen die die Träger herstellen anfragen, dann sieht es anders aus, und dieser Antwort würde ich trauen. Außerdem ist dies genau in der Stvo beschrieben

udob am 04 Jan 2019 09:03:57

AntonCoeln hat geschrieben:Außerdem ist dies genau in der Stvo beschrieben

Wo steh das hier?
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln
§22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

fomo am 06 Jan 2019 19:42:32

belabw hat geschrieben:Nochmals, Vorschrift gilt nur für ein abgestelltes Fahrzeug bzgl. der Rückstrahler. Beim breiteren Zugfahrzeug muss der Fahrzeugumriss durch unverdeckte Rückstrahler erkennbar sein.

Bitte die qualifizierte Quelle nennen.

AntonCoeln am 06 Jan 2019 20:16:54

Da braucht man nicht viel zu schreiben, die Stvzo gibt genau wieder wie die Beleuchtung am Heck eines Fahrzeuges angebracht sein muß, diese Beleuchtung darf auch nicht durch Ladegut in seiner Sichtbarkeit eingeschränkt sein, wird die Sichtbarkeit durch einen Träger auf der AH-Kupplung eingeschränkt ist dafür Sorge zu tragen das der Urzustand wieder Hergestellt wird.

pubale am 10 Jan 2019 13:51:42

Hallo,
ich habe den Atera DL 3.. durch das weiter Schwenken gehen an meinem Sprinter Kastenwagen sogar beide Hecktüren auf.
Bedienung und Stabilität gibt es hier nichts zu beklagen.

Gruß

DonCarlos1962 am 10 Jan 2019 14:24:05

Ich habe vor zwei oder drei Jahren den hier gekauft.
EUFAB Fahrradträger Poker-F

--> Link

Der ist, obwohl preiswert, sehr gut. Leicht zu montieren und trotzdem sehr stabil. Zudem kann man ihn auf Koffergröße zusammenklappen und im Kofferraum transportieren. Abschließbar ist er auch.

Wir sind sehr zufrieden. Etwas aufpassen sollte man auf folgendes:

Die Träger haben im Regelfall eine Gesamtragkraft angegeben. Z.B. 60Kg oder 80Kg. ABER, das ist für e-Bikes u.U. trotzdem nicht ausreichend, weil im Kleingedruckten steht: Höchstlast pro Tragschiene 20Kg.
Also immer darauf achten, dass die Traglast jeweils auch 30Kg beträgt!

Nur kurz zum Themenstarter: "Solange es kein Ducia ist. :lach:" Sollte vielleicht heißen: Solange es kein Dacia ist. :lach:
Und selbst das ist verkehrt. Wir haben einen Dacia-Lodgy als "Hundeauto" gekauft und der ist weitaus besser als die landläufige Meinung ist! Der Motor kommt von Renault und wird u.a. auch im Mercedes A-Klasse / B-Klasse und im Citan verbaut. Upps.
Dacia = Schrott? Nö. Nicht immer.

LG Carsten

udob am 14 Jan 2019 08:13:48

AntonCoeln hat geschrieben:Da braucht man nicht viel zu schreiben, die Stvzo gibt genau wieder ….., wird die Sichtbarkeit durch einen Träger auf der AH-Kupplung eingeschränkt ist dafür Sorge zu tragen das der Urzustand wieder Hergestellt wird.


Wo steht das genau geschrieben?

belabw am 16 Jan 2019 08:59:15

fomo hat geschrieben:Bitte die qualifizierte Quelle nennen.


Habe ich doch geschrieben, Nachfrage bei der Verkehrspolizei. Wenn die Erkennbarkeit mit den zusätzlichen Rückstrahlern sichergestellt ist, wird der Fahrradträger an meinem Wohnmobil nicht beanstandet, da der ja selbst eine Beleuchtung hat und die breiteren Fahrzeugumrisse zusätzlich durch die vorschriftsmäßigen Rückstrahler erkennbar bleiben. Bei mir sieht man allerdings auch die Rückleuchten des Wohnmobils, weil die relativ weit außen angebracht sind.

udob am 16 Jan 2019 09:12:00

[/quote]
Habe ich doch geschrieben, Nachfrage bei der Verkehrspolizei. [/quote]

Die Meinung eines Verkehrspolizisten ist doch keine Rechtsnorm

thomker am 18 Jan 2019 14:02:50

Moin zusammen,

mal unabhängig von Zulässigkeit oder auch nicht: Ich hab den 21er von Übler immer dran wenn gewünscht. Vom Handling Tip Top und stabil.

Allerdings gibt's bei mir immer das Problem, das der Lenker des ersten Fahrrades immer an der Heckwand anstößt, da die AHK recht kurz ausgeführt ist. So muss ich jedes Mal den Lenker verdrehen. Leider kann man den Winkel des Trägers auf der AHK nicht verstellen.

Gruß
Thomas

fomo am 18 Jan 2019 14:18:38

udob hat geschrieben:Die Meinung eines Verkehrspolizisten ist doch keine Rechtsnorm

Sehe ich genauso.
Außer er kann eine entsprechende Vorgabe oder Vorschrift benennen.

thomker am 18 Jan 2019 14:46:05

Ihr kriegt die Kurve nicht mehr, oder?

schneggenhaus am 18 Jan 2019 15:16:03

Wir haben einen Uebler und verwenden diesen für den PKW und auch für das Wohnmobil. Was soll da das Problem sein, dieser ist Beleuchtet und die Nummer muss man auch dran hängen und total Sichtbar für den Verkehr und allen anderen. Wir sind sehr zufrieden damit und würden diesen wieder kaufen. Auch kann man diesen komplett zusammen legen und in den Kofferaum vom PKW rein tun oder in die Garage vom Womo. Da wackelt nichts, kann man abschliesen und kann so nicht geklaut werden.Wenn wir das Motorrad auch mit nehmen, dann kommen die Räder auf den Motorradanhänger :daumen2: So haben wir alle Möglichkeiten.
Qualität ab Mercedes und ganz einfach kaufen, da gibt es kein wenn und aber und vom Gesetz verhebt das ganze ganz sicher. Die Räder sind bei uns immer dabei, bei jeder Reise.

Uli.F am 16 Feb 2019 13:36:33

DonCarlos1962 hat geschrieben:Ich habe vor zwei oder drei Jahren den hier gekauft. EUFAB Fahrradträger Poker-F
--> Link

... den hab' ich mir jetzt auch zugelegt. Preis-Leistungs-Verhältnis: :daumen2:

Für das hintere Fahrrad war die Halterung allerdings zu kurz ... :idee: war aber mit etwas Basteln anpassbar :freude:. Bilder dazu in meinem Album.
30kg pro Schiene würde ich bedenkenlos aufladen, wenn die AHK das hergibt.
Da ist eher der notwendige Freiraum für die vorgesehenen Fahrräder die Beschränkung, das sollte schon genau gecheckt werden.

500 EUR für einen Fahrradträger sind mir ehrlich gesagt zu viel Geld :oops:

angelinajolie am 13 Feb 2020 11:56:28

thomker hat geschrieben:Allerdings gibt's bei mir immer das Problem, das der Lenker des ersten Fahrrades immer an der Heckwand anstößt, da die AHK recht kurz ausgeführt ist. So muss ich jedes Mal den Lenker verdrehen. Leider kann man den Winkel des Trägers auf der AHK nicht verstellen.
Gruß
Thomas


Hallo, hat hier jemand einen Träger von einer Firma welcher nicht an die Heckwand anstößt und man den Lenker nicht verdrehen muß?
VG

duca250 am 13 Feb 2020 12:03:52

Moin,
ich habe den "MFT MULTI CARGO 2 Family" bei Bedarf auf der AHK. Mit dem Lenker eines der beiden Räder hätte ich das Problem mit der Heckwand auch, wenn sich der Multi Cargo nicht völlig stufenlos montieren liesse :) Die Verarbeitung ist sehr gut, habe ihn gebraucht gekauft und nutze ihn mittlerweile seit ca. 6 Jahren. Kann ich empfehlen.
Grüße
der Duc

udob am 13 Feb 2020 12:28:37

Mein Thule Easyfold kann man an der Aufnahme an der Kupplung verstellen, d.h. die Neigung, damit kann der Abstand zum Heck verändert werden.
Das ist aber auch begrenzt, weil dann automatisch die Bodenfreiheit geringer wird, d.h. der Träger neigt sich nach hinten.
Das muss man probieren und im Auge behalten, denn bei Bodenwellen wird der Träger dann wohl auch ein wenig angehoben und könnte dann den Lenker in die Wand drücken.

angelinajolie am 13 Feb 2020 12:29:52

duca250 hat geschrieben:Moin,
ich habe den "MFT MULTI CARGO 2 Family" bei Bedarf auf der AHK. Mit dem Lenker eines der beiden Räder hätte ich das Problem mit der Heckwand auch, wenn sich der Multi Cargo nicht völlig stufenlos montieren liesse :)
Grüße
der Duc


wie kann ich jetzt stufenlos verstehen? in der Höhe? der Abstand zum Womo bleibt doch gleich, oder?

duca250 am 13 Feb 2020 13:03:27

...nee, so auf die AHK setzen, dass der Fahrradlenker wegen Heckwandkontakt nicht verstellt werden muss.

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