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Massiver Wassereinbruch - frisch gekauft -


WasserWagen am 31 Mai 2019 20:54:18

Moin moin,

bitte erspart mir im Vorfeld Dinge wie "so was weiß man doch, sieht man doch, etc pp."
Ja da habt ihr alle Recht hilft mir nur echt nicht.

Daher bitte nur reine Hilfestellungen antworten. Bitte.


Am 28/05/2019 habe ich ein gebrauchtes WoMo gekauft mit angeblich keine Mängel.

Heute, der 31/05/2019 stellte sich heraus, das dass WoMo einen massiven Wassereinbruch an der Fahrerseite hat.
Angeblich sei nie ein Wasserschaden am Fahrzeug bekannt gewesen bzw sollte er 100% dicht sein.

Ich stand eine Nacht im norddeutschen Regen und nun schaut euch bitte folgendes Video an:
--> Link

Im Kaufvertrag steht klar "gekauft wie gesehen" .

Wie weit kann ich bei Privat von Privat mich nun gegen diesen Verkäufer wehren?
Er ist nach wie vor auf dem Standpunkt, das er von nichts wusste.

Ich hoffe es gibt in irgendeiner Weise Hoffnung wobei ich es sehr bezweifel.

Daten:
Renault Traffic Rapido 710 Baujahr 1998

Lg

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chrisc4 am 31 Mai 2019 21:10:31

Das ist natürlich sehr ärgerlich!
Kannst du von oben erkennen wo es reinläuft?
Wenn es schon länger undicht war, müsste man eigentlich innen Ränder etc. sehen.
Das Problem, du bist jetzt beweispflichtig, dass der Schaden schon vorher vorhandenen war.
Das bedeutet Rechtsanwalt, Gutachter und jahrelang Rechtsstreit.
Ergebnis offen!
Ich würde den Schaden bei einer Werkstatt schätzen lassen und mit dem Verkäufer freundlich darüber sprechen, wie die Kosten aufgeteilt werden könnten.

Gruß
Hans

WasserWagen am 31 Mai 2019 21:42:40

Moin,

Danke für die Antwort.
Ich werde wohl nicht drum rum kommen, mir am Montag einen Anwalt zu suchen.
Kennt hier einer einen guten?

Anbei ein Foto von der Decke, was einen Schaden zeigt, der wohl schon lange zurück liegen muss.

Lg

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WasserWagen am 31 Mai 2019 21:44:33


kheinz am 31 Mai 2019 22:05:19

Ich würde mit den Zähnen knirschen und mich an die Arbeit machen die Fenster so schnell wie möglich ausbauen und neu eindichten. Und ggf. in Kauf nehmen auch noch neue Fenster zu kaufen.
Glaube mir, in der Zeit in der du dir einen Rechtanwalt suchst / aufsuchst usw. hast du das Problem längst aus der Welt.

MfG kheinz

WasserWagen am 31 Mai 2019 22:15:22

Moin,

ich glaube, nur das Fenster ist wohl nicht das Problem.


Lg

kheinz am 31 Mai 2019 22:18:17

Leider kann ich nicht erkennen was unten / oben, Innen /Aussen ........ist.

MfG kheinz

chrisc4 am 31 Mai 2019 22:18:45

WasserWagen hat geschrieben:Moin,

Danke für die Antwort.
Ich werde wohl nicht drum rum kommen, mir am Montag einen Anwalt zu suchen.
Kennt hier einer einen guten?

Anbei ein Foto von der Decke, was einen Schaden zeigt, der wohl schon lange zurück liegen muss.

Lg


Die Kernfrage ist, kannst du beweisen dass der Verkäufer den Schaden kannte und arglistig verschwiegen hat?
Wenn nein, dann zählt das was im Kaufvertrag steht, gekauft wie gesehen!

Inselmann am 31 Mai 2019 22:22:42

und beim Kauf war es nicht so wellig wie auf dem Foto?

WasserWagen am 31 Mai 2019 22:29:36

Angeblich nur Luftblasen durch Hitze


Lg

IchBinsWieder am 31 Mai 2019 22:30:18

WasserWagen hat geschrieben:...
Ich werde wohl nicht drum rum kommen, mir am Montag einen Anwalt zu suchen.
Kennt hier einer einen guten?


Such mal nach: RA Ulrich Dähn.

Wünsche dir viel Glück & Erfolg!

chrisc4 am 31 Mai 2019 22:49:32

WasserWagen hat geschrieben:Angeblich nur Luftblasen durch Hitze


Lg



Das ist ein wirklich erheblicher Schaden!
Vermutlich wird eine fachgerechte Reparatur mehr kosten, wie der Zeitwert ist!
Das kann eigentlich ein Verkäufer nicht übersehen haben.

Man kann immer nur davor warnen ohne jede Kenntnisse so ein Fahrzeug privat zu kaufen!
Eine Feuchtigkeitsprüfung mit einem Messgerät ist ein absolutes Muss!
Alles andere ist purer Leichtsinn!

WomoToureu am 31 Mai 2019 23:01:42

WasserWagen hat geschrieben:Im Kaufvertrag steht klar "gekauft wie gesehen" .

Wie weit kann ich bei Privat von Privat mich nun gegen diesen Verkäufer wehren?
Er ist nach wie vor auf dem Standpunkt, das er von nichts wusste.


Genau letzteres müsstest Du ihm wiederlegen können !


chrisc4 hat geschrieben:Das Problem, du bist jetzt beweispflichtig, dass der Schaden schon vorher vorhandenen war.

Absolut uninteressant, da gekauft wie gesehen also genau in dem Zustand wie der Interessent / jetzt Käufer es gesehen hat.

Es gibt keine Beschaffenheitszusage - wie z.B. garantiert trocken und dicht oder doch ( Frage an den TE )

kheinz am 31 Mai 2019 23:26:14

Ich habe mir die Bilder angesehen.................mit den Zähnen knirschen und selber machen......ist nicht. Da muß die ganze Wand raus = erneuert werden. Warum?
Die Wände sind in etwa so aufgebaut / werden so hergestellt:
- hauchdünne Folie auf
- Alublech
- Schaum (mit geschlossenen Zellen)
- Alublech
-hauchdünne Folie

Wenn sich wie auf den Bildern, durch Wassereintritt die Folie von dem Alublech gelöst hat ........................muß mir einer erklären wie er die ....gedehnte !!!!! Folie wieder auf dem Blech, ohne Blasenbildung, aufkleben will..............
Das wird ein größeres Problem.........
Und den einzigen RA den auch ich empfehlen kann ist der Ulrich Dähn.......wenn sich keine aber auch wirklich keine andere Lösung ergeben sollte. Mit dem Fahrzeug in Urlaub..................da dürften noch mehrer Monate vergehen

PS: Luftblasen durch Hitze ?????? Woher kam den die Hitze und .......wenn sich durch Hitze die Folie abgelöst hat ....ist die Folie wie auf dem Bild zu sehen gedehnt und lässt sich ....................nie mehr schrumpfen und wieder aufkleben.

MfG kheinz

Elgeba am 01 Jun 2019 00:00:10

Das wird nicht so einfach.Wenn es zu einem Verfahren kommt wird Dir der Richter Fahrlässigkeit vorwerfen,so ein Schaden ist nicht zu übersehen,da war "will haben" stärker als jede Vernunft.Versuch Dich mit dem Verkäufer zu einigen,alles Andere dauert lange mit ungewissem Ausgang.Andere Möglichkeit verkauf die Karre,da sind mit Sicherheit noch andere Macken am Start und buch es ab unter Lebenserfahrung.


Gruß Bernd

cerberus am 01 Jun 2019 08:28:58

Hallo Wasserwagen,

zuerst einmal herzlich willkommen.
Da die " Beule " bereits direkt am Dach anfängt, würde ich die breite Dachrandleiste genauer unter die Lupe nehmen.
Da wird es eine kleine undichte Stelle geben.
Wie Du schon selbst gesagt hast, ist das nichts neues.
Das heißt aber nicht, daß es der Vorgänger bemerkt haben muß.
Gibt es denn Wassereintritt nach innen?
Es gibt nämlich auch Wassereintritt, der nur die Außenhülle betrifft.
Das kommt auf die Beschaffenheit der Wand an.
Es gibt Wände in Holzständerbauweise und Wände, die einfach aus einer kompletten isolierten Kunststoffplatte sind.
Bei den Wänden aus einer kompletten Kunststoffplatte, kann das Wasser so ablaufen, daß Du es innen überhaupt nicht merkst.
Ich empfehle Dir, zuerst den Dachbereich an den Kanten zu überprüfen und ggfs. mit weißem Dichtmittel an den entsprechenden Stellen nachzuarbeiten.
Ob ein langwieriger Rechtsstreit Dir bei diesem ärgerlichen Kauf helfen wird, steht leider in den Sternen.
Es ist natürlich Deine Entscheidung, aber ich wollte Dir nur einen evtl. passenden Ausweg aufzeigen.
Wenn es Dich tröstet, ich habe einmal einen Wohnwagen neu gekauft und beim ersten Ausflug und Regen lief das Wasser am Fenster wie ein Bach herein.
Musste auch sofort nachgedichtet werden( war damals zum Glück noch Garantie ).
Dieses Problem hat es immer wieder mal gegeben und im Laufe der 20 Nutzungsjahre habe ich bestimmt 4 - 5 mal Stellen abdichten müssen.
Das ist das Los der mobilen Unterkünfte aufgrund extremer Verwindungen während der Fahrt ( Schlaglöcher, schlechter Belag etc. ).
Um eine dauerhafte Abdichtungen und gleichzeitig Verklebung in dem oberen Kantenbereich zu gewährleisten, ist Sikaflex zu nutzen.

Gast am 01 Jun 2019 08:42:09

Also ich bezweifle das ein 98er Rapido mit Alu Sandwich aufgebaut ist.

So eine Sache ist halt immer "unerfreulich" aber kam und kommt auch immer wieder vor.

Ich glaube auch das ein Rechtsstreit nichts bringen wird, ausser strapazierte Nerven.

So oder so wird es wahrscheinlich eine grosse Kernsanierung und Beispiele gibt es ja hier genug, mit Bildern dokumentiert.

Ich drücke dir auf jeden Fall beide Daumen

sammy116 am 01 Jun 2019 08:47:36

Hallo,
lasst dich nicht entmutigen,
nimm dir einen Rechtsanwalt der sich mit Vertragsrecht auskennt,
Adressen bekommst du bei der Anwaltskammer.
So wie sich der Fall zeigt hast du sehr gute Chancen den Prozess zu gewinnen,
was dir aber klar sein muss, es wird eine Zeit dauern bis du zu deinem Recht kommst.
Es wird mit Sicherheit ein Gutachter beauftragt, der das Fahrzeug untersucht,
da du wie ich voraus setze kein Fachmann bist, konntest du die Mängel nicht erkennen.

Sollten die Mängel strittig sein, kann dein Anwalt auf "laesio enormis" klagen,
das heißt das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Verkaufes nur die Hälfte des Kaufpreises wert,
daher Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises inkl. aller entstandener Kosten.

Die Aussagen die hier regelmäßig kommen,
"wie gekauft wie gesehen" ist schon lange überholt und mittlerweile schon fast Blödsinn sowas hier zu Posten.

Ich spreche aus eigener Erfahrung,
ein ÖAMTC Vertrag hat nichts gebracht.
Nach 1,5 Jahren wurde dem Käufer recht gegeben!
Unsere Rechtsanwältin hat uns erzählt das ihre Fälle sich mittlerweile zu 65% mit solchen Streitigkeiten befassen.
Ps: Wir hatten eine Rechtsschutzversicherung daher von daher keine Kosten.

topolino666 am 01 Jun 2019 08:57:05

Die Sache von der Seite der "Kosten" zu betrachten wäre auch interessant:

Vielleicht übersteigen ja schon Rechtsanwalt- und Gutachterkosten den "Restwert": Was hat denn das 21 Jahre alte Wasserschlösschen gekostet? :?:

WomoToureu am 01 Jun 2019 08:58:24

Mir fehlt jeder Hinweis darauf, dass ein ÖAMTC-Vertragsmuster verwendet wurde.

Ebenfalls war dem Käufer grundsätzlich bekannt, dass Mängel vorhanden sind, die waren unübersehbar und die Ursache wurde nicht schriftlich fixiert ist also Rechtlich gesehen unklar. Es war nun am Käufer sich über den Zustand des Kaufobjekt zu informieren, nicht am Verkäufer, da ausdrücklich "Verkauft wie gesehen" vereinbart wurde.

Wenn der Käufer arglistig getäuscht wurde, dann hat er das bis jetzt meines Erachtens noch nicht vorgebracht, z.B. in dem er schreibt der Verkäufer war Kfz Meister.

Ganz im Gegenteil sehe ich ein Verschulden beim Käufer gemäß § 442 Abs. 1 Satz 2 BGB siehe auch entsprechende Urteile, hier ein Beispiel --> Link in DEUTSCHLAND.

Gast am 01 Jun 2019 09:13:08

- Sammy

Nach 1 1/2 Jahren was sich auch ungefähr mit meinem damaligen Rechtsstreit deckt, nur war es in diesem Falle ein Händler und es ging um einen verschwiegenen Unfallschaden, dürfte von dem Aufbau nicht mehr viel übrig sein.

Es darf, so weit mir bekannt, beim laufenden Verfahren am Fahrzeug nichts verändert werden.

Das sollte man auch berücksichtigen, aber dabei hilft der RA.

scubafat am 01 Jun 2019 09:36:15

Ich würde Kontakt mit dem Verkäufer suchen und erstmal versuchen sich gütlich zu einigen!

Inselmann am 01 Jun 2019 10:23:45

Ich Weiss du willst das nicht hören, aber du hast das Fahrzeug mit einem deutlich sichtbaren SCHADEN gekauft. Wie willst du nun das rückgängig machen? Oh die Blasen nun Von Hitze Oder Wasser kommen, da kann sich der Verkäufer auf Unwissenheit berufen meiner Meinung nach.

eaglesandhorses am 01 Jun 2019 11:03:13

Wenn der Verkäufer als Privatmann nicht ausdrücklich eine Gewähleistung im Vertrag ausgeschlossen hat, hat er m. E. gute Karten. Die Floskel „gekauft wie gesehen „ zählt da nicht.

Wende dich an einen RA der sich mit Womos und Vertragsrecht auskennt. RA Dähn wurde ja schon genannt. Da wurde schon einigen aus dem Forum geholfen.

heiinjoy am 01 Jun 2019 12:12:26

Hallo,

kann Dir Herrn Dähn aus eigener Erfahrung nur wärmstens empfehlen. Alleine wirst Du da nicht klar kommen.

Grüße

Heiinjoy

WomoToureu am 01 Jun 2019 12:59:06

Inselmann hat geschrieben:Ich Weiss du willst das nicht hören, aber du hast das Fahrzeug mit einem deutlich sichtbaren SCHADEN gekauft. Wie willst du nun das rückgängig machen? Oh die Blasen nun Von Hitze Oder Wasser kommen, da kann sich der Verkäufer auf Unwissenheit berufen meiner Meinung nach.


Genau das habe ich auch geschrieben, mir ist auch unklar warum "eaglesandhorses" von Gewährleistung spricht.

Also der Käufer hat gesehen das Mängel am Fahrzeug sind, für diese soll der Verkäufer nun Gewährleistung übernehmen bzw. Rückabwickeln weil der Käufer es sich jetzt anders überlegt hat nachdem er den Umfang der Mängel möglicherweise durch Eigenverschulden unterschätzt hat ?

Trollo am 01 Jun 2019 13:15:18

Moin

Sorry, aber der Schaden war sichtbar und wurde nicht verschwiegen (wenn auch vielleicht verharmlost).

Da iss nix mit Gewährleistung. Ich möchte die Sprüche hier hören, wenn der Verkäufer mal seine Sicht schildert.

Ich würde das Fahrzeug wieder verkaufen, wenn auch mit Verlust und unter Erfahrung verbuchen.

Was soll denn da ein Rechtsanwalt bringen, außer noch mehr Kosten zu verursachen?


Gruß

Michael

goldfinger am 01 Jun 2019 16:58:22

Weißt Du in welcher Werkstatt das Fahrzeug gewartet wurde? Vorhandene Rechnung und Serviceheft durchsehen oder den Verkäufer direkt fragen. Dann könntest Du oder Dein Anwalt dort mal nachfragen ob der Wasserschaden dem Verkäufer bekannt gewesen ist.


Andreas

WomoToureu am 01 Jun 2019 17:00:54

goldfinger hat geschrieben:Weißt Du in welcher Werkstatt das Fahrzeug gewartet wurde? Vorhandene Rechnung und Serviceheft durchsehen oder den Verkäufer direkt fragen. Dann könntest Du oder Dein Anwalt dort mal nachfragen ob der Wasserschaden dem Verkäufer bekannt gewesen ist.


Da wird wegen dem Datenschutz ( Art. 82 DSGVO ) mit Sicherheit niemand etwas sagen, auch dem Anwalt nicht. Sollte man hier Auskunft geben, macht die Werkstatt sich gegenüber dem Verkäufer Schadensersatzpflichtig.
Kann der Käufer allerdings trotzdem probieren.

FWB Group am 01 Jun 2019 19:01:17

Nun Jungs, lest euch noch mal genau den Anfangspost durch.
Das ging hier immer so hin und her und dabei blieben viele Fragen dennoch offen......

Im Anfangsposting stehen solche Sachen, wie
" gebrauchtes WoMo gekauft mit angeblich keine Mängel"

Meine Frage an den TE, hat der Verkäufer das schriftlich im Kaufvertrag vermerkt ?
Oder nur gesagt und wenn nur gesagt, war der TE allein oder mit Zeugen?

weiter geht es......
" Angeblich sei nie ein Wasserschaden am Fahrzeug bekannt gewesen bzw sollte er 100% dicht sein!"
Schriftlich oder nur im Verkaufsgespräch erwähnt, oder die Aussage des Verkäufers nun nach dem Schaden ?

Im Kaufvertrag steht klar "gekauft wie gesehen" .......
Tipp - gekauft wie gesehen ist nach heutiger Rechtslage --> Nonsens!

Daher - Steht irgend etwas von Mängeln im Kaufvertrag ?
Steht im Kaufvertrag etwas über den Ausschluss der Gewährleistung bei Verkauf von privat an privat ?

Ist der Verkäufer wirklich ein privater Verkäufer, steht er im Kaufvertrag oder sein Bruder ?
Stand das Auto beim Verkäufer in einer Halle?

Ihr seht also, Fragen über Fragen.

Bei den vielen Fragen ist es schlicht Quatsch nach Hilfe zu rufen.
Hier braucht es mehr Informationen vom TE,
Tipp:
am Besten mal ne Beratung vom ADAC Juristen suchen, insofern der TE Mitglied ist.
Das kostet als Mitglied nichts.

selbstschrauber am 01 Jun 2019 22:10:28

Das sieht nach einem richtig heftigen Schaden, bei dem Baujahr vermutlich wirtschaftl. Totalschaden aus.
Die Klausel "gekauft wie gesehen" schließt für sich alleine nicht die Sachmängelhaftung vollständig aus, nur für Mängel die offensichtlich waren. Beispiele: offensichtlicher Riß in der Stoßstange, Lackkratzer an der Fahrertür. Ein später auftretender Motorschaden z.B. wäre damit nicht von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Beulenbildung war offensichtlich, nur nicht deren Ursache. d.h. für die Beuelnbildung an sich besteht kein Sachmängelanspruch. Lt Verkäufer soll diese an der Hitze liegen, nicht an Wassereintritt. Der TE müsste also beweisen, dass der Verkäufer die wahre Ursache der Beulenbildung kannte. Dann wäre die Behebung der Undichtigkeit (nicht der Beulen an sich) von der Formulierung "gekauft wie gesehen" nicht ausgeschlossen.
Die meisten Kaufvertragsmuster enthalten jedoch auch den Auschluss der Sachmängelhaftung. Dann kommt der TE nur weiter, wenn er dem Verkäufer Arglist nachweist. Das ist in der Praxis schwierig.

Ohne den Kaufvertrag und weitere Infos kann man hier jedoch wenig dazu sagen.Wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist, dürfte die Auseinandersetzung sich über Monate hinziehen und eine Menge Geld verbrennen.

LG

Selbstschrauber

WomoToureu am 02 Jun 2019 05:59:57

Grundsätzlich gehen wir da konform, denn ich sehe das ebenfalls so, was den Totalschaden angeht.
Das Fahrzeug ist mit erheblichen Mängeln sozusagen als "Defekt" verkauft worden, wenn ich von dem Bild des TE ausgehe.

Denn das sind für mich massive statische Mängel die wahrscheinlich auch bei der Hauptuntersuchung bemängelt werden würden. Ebenfalls muss man davon ausgehen das die Dichtheit tangiert ist und wird. Der Verkäufer muss bei einem solchem Bild den Schaden nicht konkret darlegen, das wäre Aufgabe eines Gutachters oder Fachbetrieb.

Jede andere Annahme ist abwegig und wirklichkeitsfremd.
Wenn der TE nun in seinem Eröffnungstread schreibt:

WasserWagen hat geschrieben:Am 28/05/2019 habe ich ein gebrauchtes WoMo gekauft mit angeblich keine Mängel.

Daten:
Renault Traffic Rapido 710 Baujahr 1998


Dann mag ich das nicht glauben !
Bei einem solchen Aussehen und dem Baujahr ist das für mich nahezu ein Totalschaden und so habe ich und sehe ich das auch jetzt.
Von daher sehe ich auch keine Möglichkeit wie der Käufer nun "Gewährleistungsmängel oder Betrug oder anderes geltend machen will, weil das Mobil innen naß ist. Denn die Beulenbildung ist sowohl im Berech des Fensters, als auch oben an der Winkelleiste, auch weitere Beulen über dem Fenster sind zu erkennen. Wer da mit einer Dichtheit rechnet ....

Elgeba am 02 Jun 2019 09:51:01

Das ist mal wieder ein Threat wie wir ihn ja schon öfters hatten.Da wird irgend ein Wohnmobil gekauft unter der Premisse "will haben",wenn es wie in diesem Fall schief geht wird sich an das Forum gewandt anstatt sich vorher hier zu informieren und damit solch eine Situation zu umgehen.Ich sehe da keine großen Chancen etwas rückgängig zu machen,ich würde die Karre verkaufen und das dabei verlorene Geld als "Lebenserfahrung" abbuchen.Rechtsanwaltskosten,Gutachterkosten sind in diesem Fall vermutlich auch noch verlorenes Geld,selbst eine evtl.vorhandene Rechtsschutzversicherung wird es sich überlegen ob die Erfolgsaussichten hoch genug sind um Deckung zu übernehmen.

Gruß Bernd

geralds am 02 Jun 2019 16:29:05

Wir wissen nicht genug um den Fall zu beurteilen.
Z.B.:
Was der Käufer alleine?
Waren bei der Besichtigung bereits die Beulen zu sehen?
usw.
Eine erste fachliche Beratung durch einen RA kostet nicht die Welt. Würde ich machen.
Danach kann man entscheiden wie man weiter macht.
Keinesfalls vor einer solchen Beratung anfangen etwas versuchen zu reparieren.
Falls RA Erfolgsaussichten sieht, muss das Fahrzeug so begutachtet werden, wie es übernommen wurde.

Gruß Gerald

Elgeba am 02 Jun 2019 16:49:41

Und während laufendem Verfahren auch so bleiben.


Gruß Bernd

Migger am 09 Sep 2020 21:48:00

Hallo
Mir ging es mit dem gleichen Fahrzeug ähnlich. Angeschaut und an den Blasen nichts schlimmes vermutet. Kein übler Geruch. Ein paar Tage später habe ich dann mal die Feuchte gemessen. Es gab am Dach Stellen mit 98%. Ich dann in die Werkstatt. Die Dachdichtung zum Fahrerhaus total hinüber. Dort ist schon länger Wasser reingelaufen. Der Verkäufer hat uns bei der Besichtigung gesagt daß alles dicht ist und auch überprüft wurde. Die Reparatur würde über 10.000€ kosten. Dach nur wieder abdichten 1000€. Ich wollte das Fahrzeug wieder zurückgeben. 800 km Fahrweg. Der Verkäufer hat mir dann ein Angebot gemacht welches ich angenommen habe. Kaufpreis war 9200€. Er hat mir 5200€ wieder zurück erstattet. Ich habe das Dach abdichten lassen und ansonsten alles gelassen. Das war Frühjahr 2018. Mittlerweile haben wir schon viele Touren ohne Probleme genossen. Ca. 12000 km. Letztes Jahr Sizilien. Momentan in Schweden. Tolles Womo, aber leider mit einem kapitalen Wasserschaden.

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