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Hallo! Dieses Jahr habe ich jemanden kennengelernt der wiederbefüllbare Gasflaschen an Bord hatte.Ich war total begeistert.Hab mir 2 gekauft und gleich so richtig von meinem Tüver auf die Fres... bekommen.Kein Tüv und auch keine Chance auf Tüv.Wie macht ihr das die solche Systeme haben.Darf man die überhaupt mitführen?Weil bei Youtube haben das nicht wenige. Grüße aus Krefeld. Lies dir mal diesen Beitrag durch und bild dir selbst eine Meinung: --> Link Ich habe bisher immer ohne Probleme TÜV bekommen. Zuletzt 04/2018. Im Grunde juckt es den TÜV selbst nicht. Dieser prüft nur das Auto und ob du eine Gasprüfung hast. Die Gasprüfung kannst du aber auch wo anders machen. In meinen Gaskasten hat der TÜV bisher nicht geschaut. Noch einmal der Link zur Quelle, da dieser im Thread vom TE nur allgemein auf die Seite des BFG geht. --> Link Hallo, Es ist schon oft rauf und runter in den Foren. Es gibt einen großen möglichen Unterschied bei den Beschreibungen der Anlagen. Ist die Tankflasche befestigt und angeschlossen, wie eine Leihflasche. - also mit Schlauch und 'Zurrgurt'. Dann steht sie nur als Ladung im Fahrzeug, und der Tüv hat gar nicht mit zu reden. Auch ist es unwahrscheinlich, dass sich bei einem Unfall die Tankflasche löst, die Leihflasche aber nicht. Woher soll der 'Zurrgurt' wissen, welche Art Flasche er festhält. Das Gewicht ist fast gleich. ... allerdings dürfen 'lose' Flaschen an der LPG-Säule eigentlich nicht betankt werden. Tankflaschen, die FEST mit dem Fz verbunden sind - also mit Rohrleitung und fest verschraubt und evtl sogar mit AussenFüllVentil Die gehören zu Fahrzeug. Da kann der Tüv sich zuständig fühlen. Wie der Prüfer damit umgeht ... ... diese Flaschen gelten an der LPG-Säule als eingebauter Tank und dürfen selbst betankt werden. Schade ist nur, wenn bei diesem Thema gleich wieder die getötete 5-köpfige Familie aus dem Hut geholt wird. . Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Ja,Tüv hin oder her,Ich werde aus dem ganzen nicht so richtig schlau.Darf ich mit den Dingern nun fahren oder nicht.Tüv bekomme ich auch so.Gasfaschen kann ich zum Gastest wechseln.Daa möchte ich aber nicht.Ich werde mal morgen oder Sonntag auf der Messe die Gasfachfrau fragen.
Dann berichte mal hier - unbedingt. Bitte nicht nur fragen, sondern auch die gesetzliche Lage klären mit §, DIN etc. Vom DVFG gibt es ja ein Schreiben --> Link , wo die Kriterien genannt sind, damit der TÜV hier nix sagen kann. Wobei TÜV? DFVG ist ja Gas gehört also zu Gasprüfung. Entscheidend ist der Zusammenhang: PrüfKriterium: Die Befestigung in Fahrtrichtung muss 20g und in 8g waagerecht rechtwinklig zur Fahrrichtung aushalten. Am Ende steht dann: Sachkundige nach G 607 sind nicht in der Lage dies zu kontrollieren. Daher verweisen Sie auf eine Bescheidung vom Karosseriebauer. Wenn also die Gasfachfrau sagt: Ja, die Halterung ist für 20g zugelassen, ist SIE raus - hat ja recht. Entscheidend ist aber, dass die Befestigung selbst auch 20g hält. -> Klär also mal mit ihr, wie man dies nachweisen können soll. Bzw. ob man diese überhaupt muss. In dem Text aus dem Link --> Link vom TE geht es ja darum, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Beschreibung zum Einbau "abgesegt" hat. Setzt halt aber vorraus, dass es auch so eingebaut ist. Ich hab mir z.B. die Gastankflasche vom WoMo-Händler einbaue lassen. Daher gehe ich davon aus, dass er dies nach den anerkannten Regel durchgeführt hat. Unsere Gastankflasche ist doppel verankert. Einmal durch den Boden (3x) und einmal mit den Metallgurten an der Holzwand. Durch den Boden geht es mindestens 1x durch den Rahmen vom Fahrzeug.
...selbst eingebaut? Wenn ja, an der falschen Ecke gespart. Bei einbauen lassen ist gleich eine Gasprüfung bei und Eintrag ins gelbe Heft. Ich fahre zum "Einbauer" wg. Gasprüfung, keine Probleme. Wieso auch... FG Ronald Auf der Messe habe ich mich mal mit einem Händler für "KOMPOSIT Gasflaschen wiederbefüllbar mit 80% Füllstop" unterhalten. Auf die Frage nach der deutschen Gasprüfung, sagte er nur "dann nimm sie halt vorher raus" und setzte eine deutsche Flasche ein. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Hallo. Frage: Muss eine Leihflasche auch so befestigt sein? Meine Tankflasche steht im Gaskasten wie eine Leihflasche. Mit Schlauch angeschlossen und 'Zurrgurt' befestigt. Woher weiß der Zurrgurt welche Flasche er hält? Oder Warum muss die Tankflasche 'fester' gemacht werden. ... wenn sie mit Schlauch angeschlossen ist? Das Ventil ist besser gesichert als das einer Leihflasche. Das wäre doch die Frage.
Eine gute Zusammenfassung zu einem immer wieder hochkommenden Thema! Gruß Andreas
Auch dieser Zusammenhang ist vielen nicht klar. Denn die Gasfrau verkauft, sie betreibt nicht. Bei TÜV und Gasprüfung wird aber der Betrieb geprüft!! Gruß Andreas Hallo, meiner Meinung nach gibt es vier wesentliche Möglichkeiten der Gasversorgung im Wohnmobil. 1. Behälter: ............................ FEST eingebauter GasTANK Anschluss ans WoMo: ...... Rohrverbindung Befestigung: ...................... fest eingebaut Bemerkung: .................... gehört zum Fahrzeug ...................................... zB bei durchrosteter Halterung kein TÜV. 2. Behälter: ............................ FEST eingebaute TankFLASCHE Anschluss ans WoMo: ....... Rohrverbindung !!! Befestigung: ........................ fest eingebaut verschraubt im Gaskasten Bemerkung: .......................... gehört um Fz. wegen der Rohrverbindung !!! 3. Behälter: ........................... verzurrte TankFLASCHE Anschluss ans WoMo: ......Schlauchverbindung !!! Befestigung: ........................ verzurrt im Gaskasten in Leihflaschenhalterung Bemerkung: .........................für den TÜV ist es verzurrte Ladung 4. Behälter: ............................... verzurrte Leihflasche Anschluss ans WoMo: ..........Schlauchverbindung Befestigung: ............................ verzurrt im Gaskasten in Leihflaschenhalterung Bemerkung: ............................ für den TÜV ist es verzurrte Ladung Für den TÜV ist wichtig, ob die Gasverbindung Rohr oder Schlauch bzw fest oder lose ist. Entsprechendes Risiko beim Unfall. Ausserdem ist jedem klar, ein WoMo mit GasTANK ohne TÜV bekommt als Fahrzeug keinen TÜV. Logo. Oder? Das ist meine SUBJEKTIVE Meinung. Ich hoffe, ich konnte die Unterschiede klar eingrenzen. ... jetzt könnt ihr über mich herfallen. . nix für ungut. .
Da gibt es nichts zum darüber herfallen. Ist aus der Sicht des TÜV Fahrzeugprüfers alles richtig! Wenn aber der TÜV-Fahrzeugprüfer in die Rolle des TÜV-Gasprüfers schlüpft sieht die Sache anders aus: Der Gasprüfer sagt: 1. die Tankflasche mit oder ohne Außenbetankung muss im gelben Gasbuch mit SN eingetragen sein, den dieses Gasbuch spiegelt die Gasinstallation. 2. Eine Tankflasche/Gastank mit Befüllung im Fahrzeug muss mit "Rohr" an das Gassystem angeschlossen sein. 3. Das System muss druckdicht sein und die Zündsicherung in allen angeschlossenen Verbrauchern muss funktionieren. Jetzt sagt der TÜV-Fahrzeugprüfer: aber wenn die Tankflasche mit Rohr fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, ist es keine Zuladung sondern Bestandteil und dann muss dieses Bestandteil mit seiner Befestigung die 20/8g Regelung zur Befestigung einhalten!! Fazit: Belastet doch den TÜV-Prüfer nicht mit den sich teilweise widersprechenden Vorgaben für den Fahrzeugprüfer und den Gasprüfer. Lasst den TÜV seinen Job machen und den Gasfachmen den seinen und alles ist OK. Nur meine Meinung zum Umgang mit dem widersprüchlichen Thema, Gruß Andreas Die Bürokratie und z.T komplet unsinnigen Vorschriften in Deutschland sind furchtbar. In diesem Fall würde icch das Fahrzeug ohne gasflaschen prüfen. At Befi Bei mir stehen zum passenden Zeitpunkt Test-Kartuschen mit Flaschenadapter in der 20g Befestigung (2 St. Airlinerschiene mit entsprechenden Studs). Mir egal wenn der Prüfer dann innerlich deswegen kocht, da ja der Betankungsanschluß daneben montiert ist. Meine Tankflasche steht mit Bändchen,wie die Tauschflasche, gesichert im Gaskasten. Kein extra Füllschlauch oder sonstige Installation. Die wird nur dann eine Tankflasche während des Tankens,die übrige Zeit ist sie nur eine Gasflasche wie die Tauschflasche. Kein Ärger beim TÜV kein Ärger beim Gasprüfer.
Ist das eine Meinung, oder hast Du die Erfahrung mit beiden persönlich schon gemacht? Die Erfahrung hatte ich auch gemacht, bis ..... in Italien keiner die Tankflasche füllen wollte. Dann habe ich den Füllschlauch mit dem Füllventil an die Wand nach Außen legen lassen. Seit der Zeit kein Problem mehr in Ländern, wo das Personal befüllt. Aber ich habe es auch schon bereut, da man jetzt die Flasche nicht mehr rausnehmen kann und damit zum Füllen fahren kann. Habe jetzt noch zusätzlich eine Tauschflasche dabei und einen Außenanschluss. Ist aber auch nicht immer so einfach. In Italien ist es nicht einfach, an Gas in Flaschen zu kommen.Tauschen geht nicht, füllen der Tankflasche mit GPL ist das einfachste.
Den TÜV hat es nicht interessiert, war für den einfach nur eine Gasflasche. Die Gasprüfung macht mein Händler bei der Dichtigkeitsprüfung,den interessiert das schon garnicht. Und wer angst hat,der nimmt die Flasche vorher raus. Danke, Dieter, für die Klarstellung! Zur Zeit nutze ich den "Graubereich" mit einer Tankflasche und einer Tauschflasche und bin damit sehr zufrieden. Ich überlege halt manchmal, wieviel Aufwand es bräuchte, das ganze "vorführbar" zu machen. Angesichts der noch anhaltenden Diskussion werde ich mich aber erstmal noch zurückhalten, vorschnelle Änderungen vorzunehmen. Hallo, gehört zwar nicht ganz zum Thema. Gestern in Vera/Spanien, Tankflasche tanken an der BP. Der Tankwart tankt ohne Einwände die Tankflasche voll. Auf meine Frage, ob er mir auch eine leere graue deutsche Flasche füllt, antwortet er mit Logo. Ich hab den Adapter drauf gemacht, er gefragt ob die ganz leer sei, ich ja, er hat dann 20 Liter eingefüllt. So nun zum Thema, ich hab schon immer eine Tankflasche, und war mit dieser schon oft beim TÜV, aber jemanden interessiert hat es noch nie. Naja, als „Sachkundiger“ darf er ja alles... ;) ...sorry, falscher Thread :roll: Zur Vollständigkeit auch in diesem Thread: --> Link
Was mich wundert, dass es die Webseite vom BFG (bfg-ev.com) nicht mehr gibt. Was ist mit dem passiert?
war dazu noch ein richtig guter! Die erforderliche genaue Gewichtsbestimmung vor der Befüllung hat er mit der Antwort seiner Frage bekommen. Man sind das alles tolle Hechte an den Tankstellen und hier im Forum!
Denke ich auch, eine leere Flasche mit 20 Lt zu befüllen ist absolut sicher :ja: Stimmt, 11 Kg LPG entspricht 22 Liter, ca. Nur leer sollte die Flasche halt sein. Zur Not wiegen, Tara steht auf der Flasche. Wenn ich selber fülle, mach ich auch nur max 18-20 l rein. Sicherheitsreserven. So, Moralapostel, Feuer frei. :D
Musste ich doch gleich einmal nach Gastanlflasche dort suchen, ob es den alten Artikel vom BFG auch dort gibt. Nix gefunden. Dafür aber folgendes: --> Link In der Schweiz herrscht jetzt also Rechtssicherheit. Fraglich ist, ob es in Deutschland überhaupt einer Regelung bedarf, wenn das Gesetzt/DIN/Verordnung vom TÜV nicht falsch ausgelegt werden würden. Wie im verlinkten Artikel hat ja sogar schon das KBA sich auf die Seite der Wohnmobilfahrer gestellt. Scheinbar ist in der Schweiz die Flaschengasverkäuferlobby nicht so stark wie in Deutschland.
PÖSER PÖSER RALF Dududu :evil: |
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