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Viel spannender ist ja die Frage, wie sich der deutsche Stellplatzbetreiber verhält: Schickt der nur die weg, in deren Ländern eine Prüfung Pflicht ist und lässt er die stehen, in deren Ländern die Prüfung keine Pflicht ist? Ganz schön verzwickt. Was sagen denn unsere ganzen Experten dazu? Ich glaube, diese Frage wird im Hinblick auf Stellplätze viel zu wichtig genommen. Bei Dauercampern sieht das sicherlich ganz anders aus. Von Bekannten weiß ich, das da jedes Jahr Aktionen im Frühjahr und Herbst stattfinden, wo die stationären Wagen geprüft werden.
Guten Morgen Rolf, wenn Deine Anlage ich Ordnung ist, musst Du in der Tat keine Angst haben. Dennoch wäre ich da vorsichtig! Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren, aber ich bin der Meinung, dass damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Letztlich ist die Gasanlage ein baulicher und prüfpflichtiger Bestandteil des Fahrzeugs. Damit wären wir im Bereich es Strafrechts (Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis). ät all Generell ist eine bestandene Gasprüfung in Deutschland eine der Grundvoraussetzungen für das Bestehen der HU, egal in welchem Bundesland. Zum Vers.-Schutz. Je nach Vers.-Bedingungen u. Klauseln des Kaskoversicherers wird auch bei grober Fahrlässigkeit geleistet. Zudem wurde das VVG (Vers-Vertrags-Gesetz) zum Vorteil des Kunden dahingehend vor einigen Jahren novelliert. Allerdings behält sich der Versicherer eine Kürzung der Vers.-Leistung vor. Grüße der Duc Entschuldigt bitte meinen Einwand. Wir fahren alle Fahrzeuge mit mindestens 5stelligen €-Wert und hier wird wegen einer Gasprüfung für 40,-€ diskutiert? Wie passt denn das zusammen?
Kleinvieh macht eben auch Mist und der Weg zum 7-Stelligen verkürzt sich immer mehr! Moin Es wird wohl nichts passieren - aber Ich würde die Gasprüfung dann eben einmal Jährlich machen, und dann genau wieder mit der HU. Es soll nicht weh tun, wenn man das so macht...und die Euros für Deine zwischenzeitige "Sicherheit" hast Du doch wohl über. Ich wäre Dir als Stellplatznachbar (Fiktiv) sehr dankbar. :lol: Gruss Jürgen
Es sind auch Wohnmobile unterwegs, die 30 Jahre und mehr auf dem Buckel haben, da ist der Zeitwert oft sehr überschaubar. Da wird auch am meisten selber repariert. Gerade dort ist es wichtig, dass die Gasanlage regelmäßig überprüft wird. Das dient der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer. Denkt doch bitte an die vielen Verbindungen der Kupferrohre, die im WoMo liegen und auch an die Vibrationen des Fahrzeuges, ich möchte da ganz gern auf sicherer Seite sein, in der Hoffnung, dass keiner von uns einen Gasunfall hat, allzeit gute Fahrt, Elmar
Ja. Dagegen könnte man argumentieren: Die Länder ohne Prüfung - gibts da mehr Gasunfälle ? Bei 2 Jahren ist viel Zeit für einen Schaden. Wenn der 23 Monate vor der nächsten Prüfung auftritt, nützt sie auch nichts. Das ist das gleiche wie beim TÜV. Das Auto kann trotzdem 1 Woche später eingehen. Oder erst nach 23 Monaten oder noch 5 Jahre ohne TÜV und ohne Probleme fahren (wenn auch hier illegal). Natürlich ist sie gut. Andererseits wie oft wurde denn bei jemandem ein Fehler festgestellt, bei dem wirklich etwas passieren könnte (Gasaustritt), abseits von der 10 Jahresfrist ? Bei mir war nie was. Beim alten ging der Boiler nicht. Allerdings wurde festgestellt, daß keine Gasaustritt geschehen kann und damit war alles gut. Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden gerade in den paar Monaten, die man vielleicht drüber ist. Natürlich braucht eine Regel klare Grenzen, sonst funktioniert sie nicht. Nur daß diese Regeln nicht zwingend eine physikalische Realität widerspiegeln. Es gibt eine Schutzkleinspannung unter der es als sicher gilt. Nur ist 1V drüber nicht plötzlich alles lebensgefährlich und 1V drunter alles total sicher. Siehe auch die 3,5t oder Mautklassen Diskussionen. Genauso ist eine Gasanlage 1 Tag über der Frist nicht plötzlich einen tickende Zeitbombe - zumindest nicht mehr als am Vortag. RK
Ich fahr dann einfach weiter zum nächsten Platz. Zudem stehe ich lieber neben einem ohne Plakette der weiss auf was er beim Flaschenwechsel achten muss, als neben einem Sparfuchs der seine halb volle Flasche aus dem Urlaubsland mit dem falschen Adapter angeschlossen hat.
Theoretisch könnte der Betreiber mit Verweis auf die Platzordnung eine Gasprüfung verlangen. In Deutschland gilt nunmal deutsches Recht, hier wohl das Hausrecht. Andere Beispiele: Es werden z. B. auch Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen, die dem deutschen TÜV nicht gefallen, egal was die Prüforganisation im Heimatland bescheinigt hat. Auch darfst du nicht einfach ohne Führerschein Auto fahren nur weil es in deinem Heimatland so etwas nicht gibt. Wenn es im Herkunftsland normal ist seine Toilette im Gebüsch zu entsorgen darf man das auf deutschen Campingplätzen trotzdem nicht. Der Betreiber bestimmt die Regeln. Wem die nicht passen der kann weiterfahren.
Ich denke wir Ausländer haben deinen Seitenhieb verstanden. at TE: Eine Rechtsverbindliche Antwort kann dir vermutlich nur die dafür zuständige Stelle geben.
Vor 20 Jahren auf Fehmarn, mit meinem Wohnwagen....bei der Anmeldung Gasprüfung gefragt, bei der Platzzuweisung kontrolliert, 4 Campingmitarbeiter schoben den Wohnwagen genau, mit 150cm Abstand zur Stellpatzgrenze, auf den zugewiesenen Platz. Der Nachbar stand auch 150cm von meiner Grenze weg, somit war der vorgeschriebene Feuerschutzabstand von 300cm gewährleistet. War einmalig, aber genau nach ,angebl., deutscher Vorschrift. Moin, 20 Jahre alte Erfahrungen. Das weiß man natürlich "Was passiert, wenn die Gasplakette abgelaufen ist?" Gruss Volker
Ich habe einige Campingplätze, die mich anrufen, wenn bei Dauercampern die Gasprüfung fällig ist, wir legen dann einen Termin fest, wo ich dort bin und die gerade nicht anwesenden Camper hinterlegen den Schlüssel beim Platzwart. Ich kenne auch andere Campingplätze, die mit örtlichen Händlern zusammenarbeiten, wo dann an den Gemeinschaftseinrichtungen ein Aushang mit meist zwei jährlichen Terminen für die Gasprüfung steht. LG Peter
Das war gar nicht gegen "euch Ausländer" gerichtet. Schließlich gilt die selbe Platzordnung auch für die Biodeutschen. Mir fällt sogar ein innerdeutsche Vergleich ein: Nur weil in Hessen kein Feiertag ist, darf ein LKW in Bayern an Maria Himmelfahrt trotzdem nicht fahren. Ich denke es handelt sich um Privatrecht was die Campingplätze angeht. Da hilft im Zweifelsfall auch kein Anwalt. Das Thema"Betriebserlaubnis" wäre aber mal spannend so mit Quellen und so. Egal welche Aussage damit gestützt wird.
Hier was zu lesen zu dem Thema Oder kurz durch mangelnde Gasprüfung erlischt keine BE genausowenig wie durch überzogenen Tüv. --> Link
Der TÜV sagt aber zur Gasprüfung! Flüssiggas-Anlage: Alle zwei Jahre zum TÜV SÜD Der Komfort in Ihrem Wohnmobil kommt aus der Flasche. Denn erst mit einer Flüssiggas-Anlage wird der Urlaub in einem Caravan zum angenehmen Erlebnis-Tripp. Sie sorgt für Licht und leckere Mahlzeiten. Doch Vorsicht: Gas ist ein hochbrisanter Stoff. Schon kleine Fehler oder Mängel an Ihrer Flüssiggas-Anlage können äußerst gefährlich sein. Daher müssen Flüssiggas-Anlagen alle zwei Jahre von einem Spezialisten auf Herz und Nieren geprüft werden. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit. Sie können den Check an vielen TÜV SÜD Service-Centern durchführen lassen. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin. Hinweis: Für die Hauptuntersuchung Ihres Wohnmobils benötigen Sie eine gültige Gasprüfbescheinigung für die Gasanlage.
Für die HU, aber nicht danach. D.h. wenn Gas noch 1 Jahr OK ist, dann ist sie für die HU gültig. Nach dem Jahr nicht mehr, aber solange keine neue HU fällig ist, ändert sich nichts. RK
Moin! unser CP - Betreiber ist da gnadenlos bei seinen Dauercampern: wer bis zum entsprechenden Termin keine Haftpflicht und keine Gasprüfung vorweisen kann kann das Gelände nur noch zu Fuss betreten oder verlassen: Die Schranke wird für seine Karte gesperrt!
Ich denke mal dass meine Antwort zu dem Thema mehr beigetragen hat, als Deine.... :D und ich glaube dass sich, auf diesem Platz, seitdem nichts geändert hat, dann sind wir wieder beim Thema... ...ich bin sicher dass es Plätze gibt, die dich nicht reinlassen wenn du keine gültige Plakette hast, aber dass sind die Wenigsten, und wenn dann, glaube ich, nur in D zu finden. Ich fahre schon seit vielen Jahren Wohnmobil und fahre fast ausschließlich CP an,ich bin noch nie kontrolliert worden ob ich gültigen GAS oder sonstigen TÜV habe. Gruß Bernd Ich habe jetzt auch mal eine Frage dazu. Wir sind vor zwei Monaten aus der Nähe von Pinneberg in die Nähe von Dresden gezogen. Durch den ganzen Umzugsstress hatte ich selbstverständlich promt vergessen, das Womo im August zum TÜV zu bringen. Ein Freund von mir sagte, kein Problem, ab nach Dresden zu einer großen Werkstatt. Und was soll ich sagen, es gibt keine Plakette, da keine aktuelle Gasprüfung vorliegt. Soweit so gut und ok. Jetzt kamen meinerseits aber Fragen auf. Ich war es immer gewohnt, ab zum TÜV, dort würde das Fahrzeug gecheckt, die ASU durchgeführt und die auch gleich die Gasprüfung. Also alles ein Abwasch. Und das Beste, wenn die Schläuche zu alt waren an der Gasflasche wurden die gegen extra Bezahlung ausgetauscht. Na das gab aber Schnappatmung bei den „Sachsen“ :lach: Nach deren Aussage: 1. ist es hier kein TÜV sondern Dekra. 2. darf die Gasprüfung nicht mitgemacht werden sondern nur von einem zertifizierten Betrieb 3. der Austausch des Gasschlauches geht ja mal gar nicht ist, absolut verboten, da reparatur 4. und als sie dann meine alte Gasplakette gesehen hatten, sind sie endgültig in Ohnmacht gefallen Ich dachte als unwissender Wessi bis vor kurzem, das wäre einheitlich geregelt. Jetzt bin ich aber eines bessern belehrt worden :eek:
Vielleicht eine kurze Erklärung aus meinem Wissensstand: 1. Der TÜV, Dekra oder wie sie alle heißen sind zuständig für HU und AU 2. Die Ermächtigung zur Gasprüfung ist von einer Ausbildung abhängig. Nicht jeder TÜV/DEKRA/sonstige haben diese Qualifikation bzw. die neuerdings vorgegebenen Prüfgeräte (Luftpumpe ist Out) und dürfen deshalb keine Gasprüfung durchführen. Diese Leistung wid dann zusätzlich zur HU berechnet. 3. Ist die letzte Gasprüfung nicht mehr gültig, muss die Gasprüfung vor dem Termin durch einen zertifizierten Gasprüfer durchgeführt und dokumentiert werden. 4. Eine Plakette wird nur geklebt wenn HU, AU und Gasprüfung gültig sind. 5. Als Prüforganisation gehören Rep. Arbeiten nicht zum Umfang, Ersatzteillieferungen schon gar nicht. Werden kleiner Einstellungen gemacht ist das Kulanz und Dienst am Kunden. Gruß Andreas Jou, mein fussläufig erreichbarer Neufahrzeugmarkenhändler ist gleichzeitig berechtigt, im Ingenieursrang Gasumbauten vorzunehmen und zu zertifizieren. Der "TÜV" kommt zu ihm und nebenan ist auch der "Ford"-Fachbetrieb. Ich muss nirgendwo hin. Natürlich wurde 10 Jahre nach Neukauf auch das Gasleitungsgedöns ausgetauscht. Dann war auch die Heizungsanlage platt, die er umgetauscht hat. Ich fahre immer direkt erkennbar, so rum (damit ich nicht angehalten werde): ![]() Wat mut, dat mut. :ja: Wenn bei einer Kontrolle unterwegs die Polizei meint, das Wohnmobil ist nicht mehr verkehrstüchtig, dann wird es dem TÜV vorgeführt. Vollkommen egal wie lange die letzte Prüfung her ist. Kann einem das theoretisch auch beim Gas passieren?
Du kannst ja die Gas-Prüfung bei der nächsten HU vorziehen - das dient Deiner Bequemlichkeit und löst alle Bedenken mit abgelaufener Prüfung herumzufahren. Die paar Euro und noch einmal nur zur Gasprüfung zu fahren werden ja wohl kein Problem sein. Wir hatten dieses Jahr auch wieder HU+AU+Gas-Prüfung anstehen, wollten aber nicht mehr zur alten TÜV-Süd Stelle fahren. Bei der Suche nach einer neuen Prüfstelle stießen wir auf GTÜ in unserer Nähe. Ein Anruf hat genügt und ich wusste, dass sie auch Gasprüfung machen. So kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen...Termin vereinbaren und feststellen, dass die Gasprüfung mitgemacht wird. ;D
:daumen2: Danke Dir . kann dich leider nicht Positiv bewerten , dann eben so . Ich sehe das genauso . Ich hab nur 20 bezahlt :lol: Gude! Schöne Gedanken bisher, aber treffen alle nicht den Kernpunkt: Bei einem Wohnmobil ist die Gasanlage ein Teil der Betriebserlaubnis. Liegt keine Gasprüfung vor, bzw. ist die HU nicht bestanden, fehlt die Betriebserlaubnis, was zur Folge hat, dass das Fahrzeug steillgelegt werden kann. Nachzulesen bei Bußgeld-info.de CU Wolf
Entscheidend ist in der Aussage das Wort "kann". Da ist kein Automatismus drin. Weder eine überzogene HU, eine nicht bestandene HU oder eine überzogene Gasprüfung führt automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Selbst ein Bußgeld ist nicht in jedem Fall fällig. Auch da gibt es Ausnahmen. (Auf die möchte ich hier aber nicht eingehen.) Gruß Gerald Hallo,
Habe ich auch so gemacht. War sonst immer hier beim WoMo- Händler. Dessen Gasprüfer hatte aber Urlaub. Habe bei einer relativ neuen Prüfstelle hier im Ort angerufen und die haben alles in einem Abwasch gemacht. |
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