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Gasflasche selbst befüllen 1, 2, 3


dieter2 am 27 Jan 2020 18:59:57

Metalfriese hat geschrieben:Das ist ja witzig- genau die DIN Norm in der das eindeutig geregelt (und verboten) ist, darf man hier nicht verlinken....wie praktisch :-)
Zitat:



Eine DIN Norm ist kein Gesetz.
Das sind Richtlinien und Vorschläge von privaten Instutionen.
Die können nichts verbieten.

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Metalfriese am 27 Jan 2020 20:28:19

Das wären schon noch ein paar Dinge mehr gewesen - bei der letzten GSP Wiederholungsschulung gabs den ganzen Kram mal praktisch auf CD.
Aber man darf es hier halt nicht posten :-)
Evtl findet sich ja noch ein weiterer Sachkundiger, der es bestätigen kann.
Ansonsten wünsch ich den Abfüllern weiterhin viel Glück :-) Erinnert mich an die grau/Schwarzwassergeschichte. Vorschriften gelten nur für diejenigen, die sie auch lesen :lol:
Eine Norm kann nichts verbieten... :-))

Scout am 27 Jan 2020 21:48:33

road-king hat geschrieben: es ist einfach mit den eingangs aufgeführten Ventilen erlaubt !!
Auch hier die Frage, wo steht das geschrieben? In dem Link habe ich keine Antwort gefunden.
Es ist eine unbewiesene Behauptung.

Metalfriese hat geschrieben:Zitat:
Das Befüllen von Gasflaschen durch Endkunden ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Geregelt ist dies in den Normen DIN EN xxxx:2017 bzw. DIN EN xxxx:2017. Flüssiggas-Flaschen dürfen ausschließlich durch eine sachkundige Person in einem Füllzentrum befüllt werden.

Du kannst ruhig die DIN EN Nummer nennen, das ist nicht verboten.
So wird in der DIN EN1439 „Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile –
Kontrollverfahren für ortsbewegliche, wiederbefüllbare Flaschen für
Flüssiggas (LPG) vor, während und nach dem Füllen“
Darin wird beschrieben wie die Befüllung in einer Gasfüllstation erfolgen muss.
In diesen Gasfüllstationen dürfen nur sachkundige Personen die Flaschen füllen.

Dazu steht in der DIN EN1439
Zitat:
Beim Entwurf dieser Europäischen Norm wurde vorausgesetzt, dass die mit der Anwendung dieser Vorschriften betrauten Personen entsprechend qualifiziert und erfahren sind. Wenn die Vorschriften es erfordern, wird vorausgesetzt, dass die Prüfungen von sachkundigen Personen durchgeführt werden, die für diese Tätigkeiten speziell geschult wurden.

Diese Gasfüllstationen sind genehmigungsbedürftige Anlagen. Das wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt und ist keine Sache irgendeiner DIN NORM.

Und nun zu unserer privaten Gasfüllstation, die nicht genehmigungsbedürtig ist.
Der Industriegaseverband (IGV) schreibt in
SICHERHEITSHINWEISE
Umfüllen von Gasen

Das Ab- bzw. Umfüllen von Gasen und die Füllanlage unterliegen der BetriebssicherheitsVO, technischen Regeln und Normen. Für die Füllanlage und das Füllen ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Nur wenn das Füllen der Druckgasflasche die Abfüllleistung von 10 kg/h unterschreitet und/oder für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt ist, unterliegt das Füllen nicht der BetrSichV. Das Füllen zur Abgabe an Dritte ist immer genehmigungspflichtig.

Die Grundlage für diese Äußerung ist Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
In der Betriebssicherheitsverordnung §18 Absatz 1 Nr.2 auf das sich der IGV bezieht steht
§ 18 Erlaubnispflicht
(1) Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, folgender Anlagen bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde:

2. Anlagen mit Druckgeräten nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 1 Buchstabe c, in denen mit einer Füllkapazität von mehr als 10 Kilogramm je Stunde ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne von An- hang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 2 Buchstabe b mit Druckgasen zur Abgabe an Andere befüllt werden.

Jetzt nochmals auf Normal Deutsch.
Wenn wir nur für unsere eigene Zwecke, auch nicht für den Kumpel, weniger als 10 kg/h Flüssiggas umfüllen dürfen wir umfüllen.

metallfriese Deine GSP Schulung ist doch für Kraftfahrzeuge inwieweit betrifft das dieses Thema?

Gruß
Scout

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Metalfriese am 27 Jan 2020 22:17:08

Bei mir kommt nur bei der Nennung dieser Zahl der Rote Hinweis: Unerwünscht, bei Umgehung erfolgt Sperrung.
Wir unterhalten uns bei diesen Schulungen auch über andere Dinge - darf man das nicht? Vieles im Bereich Flüssiggas wird an/durchgesprochen, weil immer wieder Kunden mit Sonderwünsche kommen - dazu erfolgt auch ein Reger Austausch mit dem örtlichem TÜV.
Aber ich merke, es wird grundsätzlich alles in Frage gestellt :-)
Achso -welchen Privatier interessiert eine Betriebssicherheitsverordnung? Lass gut sein.
10l/h- das entspricht ja der normalen Entnahme durch einen großen Grill/Heizschwammerl, muss daher zulässig sein. Also die Entnahmemenge.
Füllst du eine 5kg Flasche in 20min auf, hast die Abfülleistung strenggenommen schon überschritten. Leistung (l pro Stunde) - nicht Menge!

Metalfriese am 27 Jan 2020 22:33:05

--> Link
Das wäre nur einer von vielen links zT, interessiert halt nicht- nirgens wird erwähnt, das es Privatpersonen aus welchen Gründen auch immer doch erlaubt wäre.
Die zweite Norm dazu (interessiert auch nicht, weiß ich ja mittlerweile) wäre die 13952. (die geht sogar :-) )
Aber wie gesagt- viel Glück weiterhin. Wenn da Sachkundige rangehen...OK. Aber was man so liest...

eposoft am 27 Jan 2020 23:21:52

Irgendwann werden Deine Beiträge ätzend, kanst Du es auch mal gut sein lassen? Du brauchst ja nicht umzufüllen.

volker57 am 27 Jan 2020 23:31:36

Hallo Metalfriese,

Wenn in Deutschland und anderen Staaten etwas verboten ist, so ist dieses mit bestimmten Sanktionen verbunden..
Dieses Vergeben gliedern sich in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Sag doch mal mit welcher Sanktion ich zu rechnen habe wenn ich selber umfülle.

Volker

Scout am 27 Jan 2020 23:34:07

Lies mal hier --> Link unter Punkt 1 Vorschriften.

Veröffentlichungen von Verbänden gelten meistens für den gewerblichen Bereich.
Maßgebend ist immer, was in der Betriebssicherheitsverordnung steht.

Es kommt darauf an wie oder als was die Anlagen genehmigt sind oder ob sie eine Genehmigung brauchen.
Die Füllstationen für Flaschen sind genehmigungsbedürftige Anlagen. Da darf nur ausgebildetes und sachkundiges Personal Flaschen füllen.

Wenn wir Flaschen umfüllen, zu den Bedingungen wie weiter oben beschrieben, braucht man keine Genehmigung nach Betriebssicherheitsverordnung. Man braucht dazu auch keine besondere Ausbildung. Etwas Sachverstand, nicht Sachkunde, wäre schon willkommen.

Tankstellen sind auch Anlagen, die nach der Betriebssicherheitsverordnung genehmigt werden müssen. Sie sind aber wiederum keine Füllstationen. Dort darf auch ausgebildetes Personal Flaschen nicht direkt füllen.


Gruß
Scout

geralds am 28 Jan 2020 00:55:01

Metalfriese hat geschrieben:https://my.contentserver24.de/content/news/pdf_view.php?cs_nid=9732&cs_uid=1
.....
Die zweite Norm dazu (interessiert auch nicht, weiß ich ja mittlerweile) wäre die 13952. (die geht sogar :-) )
Aber wie gesagt- viel Glück weiterhin. Wenn da Sachkundige rangehen...OK. Aber was man so liest...


Das der DVFG keine Ausnahme erwähnt, wundert mich nicht. Der will ja seine Interessen ( die seiner Mitgleider) schützen.

Dass er selbst die Befüllung von Tankflaschen nur in Füllstationen haben möchte - Privatpersonen sind scheinbar nicht in der Lage die zu füllende Flasche nicht umfallen zu lassen - grenzt jedenfalls für mich schon an eine Unverschämtheit.

Aus einer Veröffentlichung des DVFG stammt dieses Zitat:
--> Link
Zitat.
DIN EN 13952, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Füllverfahren für Flaschen für Flüssiggas (LPG)
Norm, Ausgabe 2017-09

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an den Betrieb einer Füllanlage für Gasflaschen fest, um das kontrollierte und sichere Füllen von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flaschen für Flüssiggas sicherzustellen.
Zitatende

Gruß Gerald

Metalfriese am 28 Jan 2020 14:47:22

volker57 hat geschrieben:Sag doch mal mit welcher Sanktion ich zu rechnen habe wenn ich selber umfülle.

Die wird dir ein Richter erläutern, wenn sich nach einem Zwischenfall herausstellt, wer die Flasche gefüllt hat.
Gibt genügend Dinge, die nicht haarklein mit einem fest bemessenem Strafmaß belegt sind und solange nicht weh tun, solange nix passiert.
Aus eigener Praxis zB die GAP für KFZ. Es ist nirgendwo eine Bußgeld vorgesehen für den Fall das du keine gültige mit dir führst. (dabei ist recht genau geregelt wann, wie lange, warum) Nur der TÜV wird zur HU danach fragen - solange nix entsprechendes passiert. Liegt dann aber keine gültige vor- wird dir der Richter weiteres Vorgehen erläutern :-)
Mag sein das man euch den gewünschten passus: Nein privat ist verboten - nicht wörtlich vorlegen kann, aber ein: Ja, jedermann darf seine Flaschen selber befüllen gibts halt auch nicht.
Somit drehen wir uns (ihr euch) im Kreis. Das ich meine Dosen für den Gaskocher illegal auffülle, ist mir bewusst :-) Lohnt sich eigentlich auch nicht, aber warum nicht?

dieter2 am 28 Jan 2020 15:25:48

Metalfriese hat geschrieben:Somit drehen wir uns (ihr euch) im Kreis. Das ich meine Dosen für den Gaskocher illegal auffülle, ist mir bewusst :-) Lohnt sich eigentlich auch nicht, aber warum nicht?


Du drehst Dich im Kreis.
Wenn es nicht verboten ist füllst Du Deine Gaskartusche auch nicht illegal :ja: Auch wenn der Gasverband Dir das einreden will.

Scout am 28 Jan 2020 15:46:24

Metalfriese hat geschrieben: Das ich meine Dosen für den Gaskocher illegal auffülle, ist mir bewusst :-) Lohnt sich eigentlich auch nicht, aber warum nicht?

Die Dosen für die Gaskocher sind von Hause aus mit Butan gefüllt. Wäre interessant mit welchem Flüssiggas er seine Dose auffüllt, mit Propan oder Butan?
Da Butan bei uns schwer erhältlich ist verwendet er vermutlich Propan.
Butanbehälter sind für einen maximalen Druck von 16 bar ausgelegt, Propanbehälter für 30 bar.
Wenn er tatsächlich Propan in Butanbehälter füllt wäre das eine verantwortungslose Vorgehensweise.

Gruß
Scout

cbra am 28 Jan 2020 18:37:12

Scout hat geschrieben:..
...
Da Butan bei uns schwer erhältlich ist verwendet er vermutlich Propan.
Butanbehälter sind für einen maximalen Druck von 16 bar ausgelegt, Propanbehälter für 30 bar.
Wenn er tatsächlich Propan in Butanbehälter füllt wäre das eine verantwortungslose Vorgehensweise.

Gruß
Scout


ich nehme an damit ist auch meine frage von weiter oben (campingaz 904) negativ zu beantworten

gespeert am 29 Jan 2020 10:59:10

At dieter2
Ja ich habe Ahnung von der Materie, und stand daneben.
Und schaltete persönlich unter Protest die Elektrik ab da der Kollege die Gefahr nicht erkannte.

Kurz danach ließ die Spenderflasche einen längeren Rülpser über das Sicherheitsventil ab.

At cbra
Ja, die 90x Reihe der CG Flaschen sind nur für Butan ausgelegt.
Hier würde sich ein Blick auf die ALUmini Flasche lohnen, bspw. bei Fr. Noefer zu beschaffen.
Achtung, für Propanbetrieb ist das spezielle Ventil mit Öffnungsdruck von 25 bar zu verwenden.
Das CG Ventil hat nur 15 bar!! Nicht verwechseln!!

cbra am 29 Jan 2020 11:01:03

gespeert hat geschrieben:...

At cbra
Ja, die 90x Reihe der CG Flaschen sind nur für Butan ausgelegt.
Hier würde sich ein Blick auf die ALUmini Flasche lohnen, bspw. bei Fr. Noefer zu beschaffen.
Achtung, für Propanbetrieb ist das spezielle Ventil mit Öffnungsdruck von 25 bar zu verwenden.
Das CG Ventil hat nur 15 bar!! Nicht verwechseln!!


Danke - da lass ich das und leg mir lieber eine dritte original 904 auf lager, ist einfacher.

Metalfriese am 31 Jan 2020 00:58:35

Scout hat geschrieben: eine verantwortungslose Vorgehensweise.

Damit kann ich aber wie einige Andere hier gut leben :-)
Ich weiß was ich mache, die Vorschriften gelten eh für Andere, und der Flaschendruck übersteigt die 10bar nicht :cry:
(Erstaunlich Aufgrund welcher wagen Vermutungen gleich böses unterstellt wird, eigenes tun aber selbstredend Tadellos ist :-) )

twoandasmartvan am 16 Feb 2022 16:04:03

Schon amüsant wie sich hier die Fronten verhärten, und wie man uns 'Umfüller' teilweise als schwachsinnige Schwerverbrecher anprangert. Fest steht für mich: Wer so denkt, hat es noch nie gemacht; und dabei darf es auch bleiben. Wir kritisieren Euch deswegeb nicht! Anfügen möchte ich allerdings für die Kritiker, dass mir die Spaltung hier ähnlich vorkommt wie damals in den 80er Jahren, als die Computer einem immer breiteren Publikum zur Verfügung standen. Und wenn dann auf dem 286er diese Fenster aufpoppten, wo man bestätigen musste, ob man die Datei wirklich löschen wolle, hat sich vorwiegend die Generation meiner Eltern den Kopf darüber zerbrochen: Löschen war für die etwas Unwiderrufliches, das reiflicher Überlegung bedurfte - derart reiflich, dass gar nicht mehr ging. Wir aber wussten, wie das funktioniert, nämlich dass man bei Bedarf auch gelöschte Dateien wiederherstellen kann. Entsprechend hatten wir einen lockereren Umgang damit und machten uns schneller vertraut mit der neuen Technologie. Beim Umfüllen von Gas musste ich noch nie Löschen oder die Umgebung wiederherstellen ;) Dieser Vorgang läuft nach relativ simplen physikalischen Gesetzmässigkeiten ab, die man schon seit Jahrhunderten kennt. Das Umfüllen hat darum nichts mit Hexerei und schon gar nichts mit Selbstmord zu tun. Zur Veranschaulichung folgende Fragen: Von wie vielen Unfällen, die auf unsachgemässes Befüllen der Endkunden zurückzuführen waren, habt Ihr denn in den letzten 20 Jahren gehört? Und habt Ihr nach all den Jahren immer noch die gleich grossen Bedenken beim Löschen von Dateien?-) LG

MilesandMore am 21 Feb 2022 18:48:29

road-king hat geschrieben:https://www.youtube.com/watch?v=N9MjKE1zMHY

Hallo
in meinem neuen Bus wird nur der Herd mit Gas betrieben .. vorgesehen ist eine 2,7 kg Butan Flasche ... die einige Nachteile aufweist
die Füllung kostet den 10 fachen Gaspreis ,
LG

Klaus


Neuer Bus aber das Gas macht dich arm?



Beste Gruesse Bernd

mefor am 21 Feb 2022 23:14:11

Mein Vater war Heizungsbauer und hat sein ganzes Berufsleben die Gasflaschen umgefüllt. Zu seiner Zeit wurde die Leitungen alle noch gelötet und die schweren Flaschen wollte niemand über die Baustellen schleppen.
Er hat wie seine Kollegen immer so eine kleine 0,5 kg Handwerker Gasflasche aus einer 11 kg Flasche befüllt.
War nie ein Problem, hat nie jemanden interessiert :)

Jagstcamp-Widdern am 21 Feb 2022 23:16:43

das machen die dachdecker laufend...

allesbleibtgut
hartmut

Scout am 21 Feb 2022 23:40:04

Diese Dachdecker- oder Handwerkerflaschen haben aber ein spezielles Füffventil. Man kann damit eine Flasche nicht überfüllen.

Gruß
Scout

malefiz am 22 Feb 2022 00:06:20

Wer prüft eigentlich wie nach 10 Jahren eine Flasche?
Wäre ich Füllbetrieb würde ich eine Flasche, die bei mir nicht gehandelt wird zur Prüfung ablehnen.

Mit Campingaz R907 kommt man nur zum Kochen etwa 6 Wochen lang.
Mal angenommen man kann 6 Wochen im Jahr reisen. Versuch eines Kostenvergleichs für 10 Jahre:
Campingaz: Flasche R907 neu 40€ + 10*Flaschentausch a' 40€ = 440€
Propan: 11 kg Propanflasche neu 55€ + 2,5 kg Propanflasche neu 80€ + 2,5*11kg Gas 50€ = 185€
Preis für Armaturen und Zeit habe ich nicht gerechnet.
Wenn ich den Neupreis von einem T6 sehe sollte die Differenz keine Rolle mehr spielen.

Was anderes ist es mit der Versorgungssicherheit in einigen Ländern.

LG aus dem hohen Norden
Manfred

BURAN am 22 Feb 2022 00:10:23

Das selbstfüllen der 2, 7 l flasche für private zwecke ist legal , und bei beachtung der bekannten Anforderungen problem und risikolos . Man muss eigentlich nur ne waage ablesen können . Aber es wird immer jemanden geben der etwas dran auszusetzen hat.

Das problem ist , dass man bei dem kleinen gastank eigentlich vor jeder Reise eine teure neue kaufen muss um etwas reserve zu haben …nachgefüllt ist dann schnell wieder voll …. dazu das problem , dass butan schlecht vergast .. und das ist gerade im schlecht gedämmten bus schnell ein problem

malefiz am 22 Feb 2022 00:30:11

Bitte kein Propan in eine Butanflasche füllen. Der Dampfdruck ist erheblich höher. Die Flasche wird dir nicht gleich um die Ohren fliegen. Nur die Sicherheitsreserve wird stark reduziert. Es reicht also nicht eine Waage ablesen zu können.
LG Manfred

P.S. Ja es gibt 2,5 kg Propangasflaschen, die eine Zulassung haben.

Ahorne7500 am 22 Feb 2022 08:51:06

Hallo,

Ein über zwei Jahre altes Thema.

Jan. 2020, .... Feb. 2022

Habt ihr gesehen...
.

Acki am 22 Feb 2022 09:06:46

Ahorne7500 hat geschrieben:Hallo,

Ein über zwei Jahre altes Thema.

Jan. 2020, .... Feb. 2022

Habt ihr gesehen...
.


Aber es war dem user "twoandasmartvan" ein Anliegen sich zur Fortsetzung dieses Threads - von denen es ja hier schon unzählige gibt - neu anzumelden und seinen ersten Beitrag zu deponieren :wink:

proff56 am 22 Feb 2022 09:56:45

Scout hat geschrieben:Diese Dachdecker- oder Handwerkerflaschen haben aber ein spezielles Füffventil. Man kann damit eine Flasche nicht überfüllen.

Nun ja, so würde ich das nicht behaupten, denn ähnlich kann man eine Gastankflasche auch nicht überfüllen, sofern man sich fachkundig verhält. Bei den Handwerkerflaschen wird vom DGFG "sachkundig" vorausgesetzt, um diese Füllen zu dürfen - doch wer bestimmt auf Grundlage des Gesetzes, dass Fachkunde nicht ausreicht?

Ich frage mich auch bis heute, wo im Gesetz verankert ist, daß die Vorgaben des DGFG einzuhalten sind, so wie es z.B. bei VDE-Norm der Fall ist? Und .... haben (alle) Handwerker tatsächlich diesen Nachweis, die solche Flaschen benutzen bzw. befüllen?

proff56 am 22 Feb 2022 10:05:37

Ahorne7500 hat geschrieben:Hallo,

Ein über zwei Jahre altes Thema.

Jan. 2020, .... Feb. 2022

Habt ihr gesehen...
.

Ja und? Hat sich an dem Problem irgendetwas geändert oder ist gar etwas Klarheit in die Angelegenheit gekommen?
Im Gegenteil, zwischenzeitlich sind alte, uns gewohnte "Bestimmungen" abgeschafft worden, nur weil die Grundlagen einer Prüfung schon immer falsch bzw. unqualifiziert waren.

Ausreichend qualifizierten Fachleuten hätte das eigentlich schon früher auffallen müssen, aber anscheinend besitzt (fast) keiner der (geprüften) Sachkundigen ausreichend naturwissenschaftliche Kenntnisse, um den Sinn seiner Prüfdurchführung zu reflektieren. :evil:

RaPe am 22 Feb 2022 10:11:00

Sehr gute Antwort.
Danke

andwein am 22 Feb 2022 12:52:59

proff56 hat geschrieben:......Ich frage mich auch bis heute, wo im Gesetz verankert ist, daß die Vorgaben des DGFG einzuhalten sind, so wie es z.B. bei VDE-Norm der Fall ist? Und .... haben (alle) Handwerker tatsächlich diesen Nachweis, die solche Flaschen benutzen bzw. befüllen?

Du brauchst nicht fragen, die Antwort steht in vielen Beiträgen und heißt: Nirgendwo!. Aber man muss Verordnungen und Regeln nicht wörtlich in ein Gesetz schreiben sondern als "technischen Standard" erklären und dann auf "technischen Standard" verweisen.
Übrigens: Die StVO ist auch kein Gesetz, ergibt sich schon aus dem Namen, entgegen dem "bessere Mütter Gesetz" oder wie das heißt.
Und ein Handwerker hat eine "Fachausbildung" und bei einem Dachdecker gehört dazu dass er mit Lötlampen etc umgehen kann. Genauso setzt man bei einem Elektriker (Gesellen/Facharbeiter) voraus dass er die Gefahren einer 230V Spannung nach Abschluss der Prüfung erfasst hat!!!!!!
Sorry für die Nachhilfe, Gruß Andreas

BURAN am 22 Feb 2022 13:16:57

in meinem allerersten Beitrag habe ich ein Video verlinkt .. das empfehle ich dann doch einfach mal anzuschauen .. --> Link

( ja .. ich hab meinen Zugang vergessen und bin deshalb unter anderem Nahmen unterwegs .. keine Sorge kein doppelaccount :-) )

proff56 am 22 Feb 2022 15:07:51

andwein hat geschrieben: Aber man muss Verordnungen und Regeln nicht wörtlich in ein Gesetz schreiben sondern als "technischen Standard" erklären und dann auf "technischen Standard" verweisen.

Das stimmt, aber nur oberflächlich, Beispiel: Die Durchführungsverordnungen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) legen fest, dass bei der Unterhaltung von Elektroanlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik („Stand der Technik“) zu beachten sind. In §49 des EnWG wird vermutet, dass diese eingehalten werden, wenn bei elektrischen Anlagen die DIN-VDE-Vorschriften befolgt wurden. D.h., hier werden sie explizit genannt. Aber wo bitte kann ich das ähnlich auch bei der DGFG nachlesen?
andwein hat geschrieben:Und ein Handwerker hat eine "Fachausbildung" und bei einem Dachdecker gehört dazu dass er mit Lötlampen etc umgehen kann.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass er auch seine Gasflaschen umfüllen darf, zumal die DGFG dazu einen Sachkundenachweis fordert. Bist Du Dir sicher, dass im Rahmenlehrplan eine solche Sachkunde erworben wird? Wir sollten "Fachkunde" und "Sachkunde" in unterschiedlichen Fachbereichen unterscheiden.

andwein hat geschrieben:Genauso setzt man bei einem Elektriker (Gesellen/Facharbeiter) voraus dass er die Gefahren einer 230V Spannung nach Abschluss der Prüfung erfasst hat!!!!!!

Falscher Vergleich. Du unterscheidest nicht "fachkundig" und "sachkundig".
Auch ohne Prüfung kann man "fachkundig" sein: eine fachkundig unterwiesene Person darf, um bei deinem Beispiel zu bleiben, an 230V-Anlagen arbeiten. Der Unterschied ist jedoch, er darf es nicht eigenverantwortlich machen, er benötigt eine Aufsicht, die diese Sachkunde nachweisen kann.Auch ein Azubi ist i.d.R. bereits fachkundig, sonst dürfte er die ihm übertragenen Aufgaben nicht erledigen. Und auch rechtlich obliegt ihm damit bereits eine eigene Verantwortung für sein Handeln, da er Qualifikation und Fachkompetenz besitzt. Den Nachweis darüber erwirbt er allerdings erst durch eine Prüfung.

Sorry für die Nachhilfe?
"Nichts für Ungut" :lol:

andwein am 22 Feb 2022 17:02:05

proff56 hat geschrieben:.....Falscher Vergleich. Du unterscheidest nicht "fachkundig" und "sachkundig".
Sorry für die Nachhilfe? "Nichts für Ungut" :lol:

Da hast du recht! mein Fehler
Ich korrigiere z.B. für meine Person: Ich bin in Elektronik & Elektrik sach- und fachkundig, in Gasfragen bin ich nur sachkundig
Gruß Andreas

proff56 am 22 Feb 2022 18:19:39

andwein hat geschrieben:Ich bin in Elektronik & Elektrik sach- und fachkundig, in Gasfragen bin ich nur sachkundig

"nur" ??? ... verstehe ich Dich richtig? Du hast eine qualifizierte Prüfung für Gasanlagen o.ä. abgelegt?

andwein am 22 Feb 2022 18:40:06

proff56 hat geschrieben:........Ich bin in Elektronik & Elektrik sach- und fachkundig, in Gasfragen bin ich nur sachkundig
.

"nur" ??? ... verstehe ich Dich richtig? Du hast eine qualifizierte Prüfung für Gasanlagen o.ä. abgelegt?

Jetzt komme ich echt ins schwimmen was du damit sagen möchtest. Ich habe mir deshalb Hilfe beim Duden gesucht:
fach·kun·dig, Adjektiv
genaue Kenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet besitzend; auf genauen Fachkenntnissen beruhend, davon zeugend

sach·kun·dig
Sachkenntnis besitzend, sich auf einem Sachgebiet auskennend, "vor einem sachkundigen Publikum sprechen"
Aber lassen wir die Diskussion mit meiner Erkenntnis "ich weiß,dass ich nichts weiß, ich habe keine Ahnung, und von Deutsch schon garnicht"
Grinsend, Andreas

rolfk am 22 Feb 2022 19:09:44

Das heißt doch, das nur der Sachkundige weiss, dass er sagen kann, dass er Sach- und Fachkundig ist.
Der Fachkundige hingegen weiss unter Umständen garnicht, dass er zwar Sach-, aber nicht Fachkundig ist.

Der Fachkunkundige aber weiss wahrscheinlich, das er fachunkundig ist, hingegen weiss er garnicht, dass er weder Fach- noch Sachkundig ist.

Hab ich das jetzt ungefähr richtig verstanden?

Vor allem interessiert mich, was passiert, wenn ein Fachunkundiger fachkundig ordentliche Arbeit geleistet hat. Ist die dann nun sachkundig überprüfbar fachkundig oder nicht ??

Dat is ja allet so kompliziert mit die Strom... :lol:

Navigatore am 22 Feb 2022 19:45:16

proff56 hat geschrieben:......Ich frage mich auch bis heute, wo im Gesetz verankert ist, daß die Vorgaben des DGFG einzuhalten sind, so wie es z.B. bei VDE-Norm der Fall ist? Und .... haben (alle) Handwerker tatsächlich diesen Nachweis, die solche Flaschen benutzen bzw. befüllen?


andwein hat geschrieben:Du brauchst nicht fragen, die Antwort steht in vielen Beiträgen und heißt: Nirgendwo!. Aber man muss Verordnungen und Regeln nicht wörtlich in ein Gesetz schreiben sondern als "technischen Standard" erklären und dann auf "technischen Standard" verweisen.


Hier wird ja fleißig über inhalte von Vorschriften des DGFG geschrieben. Wer oder was ist denn DGFG?

Die " anerkannten Regeln der Technik" beim Betrieb von Füllanlagen - eine Füllanlage sind ja bekanntlich schon zwei Flaschen und ein Schlauch zum Umfüllen dazwischen - stehen in den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3145.

Weiter möchte ich mich in diese fachkundige ;D Diskussion aber nicht einmischen.

proff56 am 22 Feb 2022 20:01:17

Upps, da habe ich wohl etwas losgetreten :roll: :oops:

Also: Der Fachkundige kennt sich mehr oder weniger gut aus, aber erst der Sachkundige hat einen Qulifikationsnachweis mittels (Lehrgang und) Prüfung darüber.

Was ich auf die Schnelle gefunden habe, scheint es ganz gut zu beschreiben:--> Link

proff56 am 22 Feb 2022 20:33:16

Navigatore hat geschrieben: Wer oder was ist denn DGFG?

upps, peinlich ... ich meinte DVGW :oops: :oops:

Navigatore hat geschrieben: Die " anerkannten Regeln der Technik" beim Betrieb von Füllanlagen ....... stehen in den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3145.

Scheint eine komplizierte Angelegenheit zu sein, wenn man als Kunde (mit ausreichender Fachkenntnis) seine Gastankflasche rechtssicher füllen will. Der Verein DVGW scheint m.E. eher ein "Profit-Hascher" zu sein, statt Handlungsklarheit erwirken zu wollen.

Okay, und diesbezüglich verweist die BetrSichV auf die TRRBS? Die TRBS ist kein Gesetz, logisch. Ein "Quasi-Gesetz-Charakter" hat die TRBS anscheinend auch nicht unmittelbar, es wird wohl nur von einer "Vermutung" ausgegangen?
Vielleicht hilft dies: --> Link

Navigatore am 22 Feb 2022 23:24:36

proff56 hat geschrieben:
Okay, und diesbezüglich verweist die BetrSichV auf die TRRBS? Die TRBS ist kein Gesetz, logisch. Ein "Quasi-Gesetz-Charakter" hat die TRBS anscheinend auch nicht unmittelbar, es wird wohl nur von einer "Vermutung" ausgegangen?

Lass es Proff. Regelungen sind nie Vermutungen. Die genannte TRBS wird von einem Bundesministerium im Ministerialblatt veröffentlicht ( s. Präambel in der TRBS 3145) und hat deshalb verbindlichen Regelungscharakter wie eine Verordnung oder ein Gesetz.

Tinduck am 23 Feb 2022 10:12:05

Ich fasse mal kurz zusammen: selbst nach der Diskussion von -zig Paragraphen, DIN-Normen und Verordnungen ist es nicht illegal, wenn man als Privatmann seine eigene Gasflasche für den eigenen Bedarf selber umfüllt.

Dass man für die Konsequenzen seines Handelns haftbar gemacht werden kann, wenn was passiert, ist ja überall im Leben so... wenn ich dem Nachbarn beim Rasenmähen über den Fuß fahre und seine Zehen kupiere, kann ich mich ja auch nicht damit herausreden, dass Rasenmähen legal ist.

bis denn,

Uwe

proff56 am 23 Feb 2022 10:17:25

Navigatore hat geschrieben:Lass es Proff. Regelungen sind nie Vermutungen.

Würdest Du dich mit dem Thema besser auskennen, wüsstest Du, dass ich
erstens Deine aus dem Zusammenhang gerissene Folgerung nicht behauptet habe
und zweitens auch beispielsweise die Berufsgenossenschaften (siehe DGUV) diese Formulierung benutzen: die sogenannte Vermutungswirkung

Navigatore hat geschrieben:Die genannte TRBS wird von einem Bundesministerium im Ministerialblatt veröffentlicht ( s. Präambel in der TRBS 3145) und hat deshalb verbindlichen Regelungscharakter wie eine Verordnung oder ein Gesetz.

Auch solche Aussagen vermitteln ein falsches Bild. Privatbereich muß von einem Unternehmen (Geschäft/Arbeitgeber/Beschäftigungsverhältnis) strikt unterschieden werden.
"Zitat IFA" --> Link "Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die zugrunde liegenden Forderungen der Gesetze und Verordnungen erfüllt sind (Vermutungswirkung). "

Wer lesen kann bzw. sich damit beschäftigt erkennt, dass auch die TRBS3145 nur für solche Unternehmen gilt, deren Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft gesetzlich geregelt ist.

Ich halte es für anmassend und irreführend, wenn jemand mit Halbwissen den Eindruck vermittelt, Technische Regeln o.ä. Verordnungen seien auch für Privatleute vorgeschrieben. Dass solche Regeln auch für Privatbereiche sinnvoll sind, will ich nicht abstreiten. Aber hier war m.W. immer nur die Frage, ob es für den Privatbereich ein gesetzliches(!) Verbot gibt, "lose" Tankgasflaschen zu befüllen, sofern fachliche Vorraussetzungen eingehalten werden.

DtMaahs am 23 Feb 2022 10:58:01

Hallo

Dass man für die Konsequenzen seines Handelns haftbar gemacht werden kann, wenn was passiert, ist ja überall im Leben so... wenn ich dem Nachbarn beim Rasenmähen über den Fuß fahre und seine Zehen kupiere, kann ich mich ja auch nicht damit herausreden, dass Rasenmähen legal ist.

Besser kann man da Thema es nicht abschließen. :lol:

proff56 am 23 Feb 2022 11:17:31

Tinduck hat geschrieben:....ist es nicht illegal, wenn man als Privatmann seine eigene Gasflasche für den eigenen Bedarf selber umfüllt.
Dass man für die Konsequenzen seines Handelns haftbar gemacht werden kann, wenn was passiert, ist ja überall im Leben so...

Das sehe ich genauso.

Beim "Gasflasche füllen" sollte man jedoch beachten, wo ich dies tue: z.B. die Tankstelle darf das auf Ihrer Fläche verbieten; aus rechtlichen Gründen ist das quasi immer so geregelt.

Dein Beispiel mit dem Rasenmähen: Privat darfst du das auch barfuß tun (wie sehr gefährlich, ist eine andere Frage). Und du darfst dabei auch rückwärts laufen - aber nicht im gewerblichen Bereich.

rolfk am 23 Feb 2022 13:42:50

Ahorne7500 hat geschrieben:Hallo,

Ein über zwei Jahre altes Thema.

Jan. 2020, .... Feb. 2022

Habt ihr gesehen...
.

Und immer wieder heiss umkämpft.

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