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Gasflasche in Sprinter einbauen


Sven1983 am 23 Apr 2020 15:04:40

Hallo zusammen,

mein erster Post Eintrag und ich möchte mich kurz vorstellen. Zu mir ich bin Sven baue gerade einen Mercedes Sprinter 313 Bj. 2011 mit 85.000 km als Wohnmobil um. Derzeit bin ich noch in der Anfangsphase. Ich habe mich bei der Dekra schon wegen dieser Frage gemeldet aber seid 2 Wochen keine Rückmeldung erhalten. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. (Ich weiß das es bis 2023 keine Gasprüfung gibt, aber ich möchte alles für die Zukunft ordentlich haben)

Ich habe eine Gasentlüftung in der Hecktür 100cm² groß. An der Hecktür möchte ich die Gasflasche auch installieren.

-Muss die Gasflasche in einen Gaskasten?
-Reicht dort eine Konstruktion aus Holz die z.B. mit Silikon abgedichtet wird?
-Zur Verbindung an meinen Herd ist es zulässig einen Flexiblen Schlauch zu verwenden, den ich durch ein Flexrohr ziehe um den austauschen zu können?
-Darf ich unmittelbar neben dem Gaskasten auch Batterien und einen Wechselrichter anschließen wenn keine Kabel durch den Gaskasten laufen?

Vielen Dank schon einmal

Sven

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Jagstcamp-Widdern am 23 Apr 2020 18:37:18

die flasche musz in einen geschloszenen kasten, der darf aus holz sein.
100cm² am tiefsten punkt des kastens und dann direkt ins freie!
eine dichtung zwischen kasten und hecktür sehe ich problematisch!
im kasten darf ein schlauch mit max o,4m sein, auszerhalb des kastens keine schläuche.
irgendwelches elektrozeugs auszerhalb des kastens ist kein prob.

alleswirdgut
hartmut

andwein am 24 Apr 2020 10:00:38

Sven1983 hat geschrieben: (Ich weiß das es bis 2023 keine Gasprüfung gibt, aber ich möchte alles für die Zukunft ordentlich haben)
Sven

Nur der Ordnung/Klarstellung halber: Für das Bestehen der TÜV HU ist bis 2023 eine nicht bestandene oder fehlende Gasprüfung kein Hinterungsgrund. Das gilt aber für den Zusammenhang TÜV/HU/Gasprüfung.
Eine Erstinstallationsabnahme und eine darauf folgende 2 jährige Gasprüfung durch einen zugelassenen Fachmann ist trotzdem immer noch erforderlich.
Gruß Andreas

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Gast am 24 Apr 2020 10:56:09

Ich habe an meinem Sprinter Unterflur ein 105l Gastank anbauen lassen. Hat viele Vorteile. Ist einfacher zu realisieren, als ein Gasfach nachträglich zu bauen.

MK

fcawl am 24 Apr 2020 11:03:54

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:auszerhalb des kastens keine schläuche.


doch - wenn der kocher beweglich ist

Sven1983 am 27 Apr 2020 09:31:46

Hi,
super vielen dank, da weiß ich schon mal bescheid.
Kurze Frage noch zum tiefsten Punkt im Sprinter, wäre es dann am besten einen 100cm² große Belüftung in den Boden zu schneiden, oder reicht es auch in der Seitenwand?

Also muss ich vom Kasten aus ein Kupferrohr zum Verbraucher verlegen?

Scout am 27 Apr 2020 10:08:27

Sven1983 hat geschrieben:Kurze Frage noch zum tiefsten Punkt im Sprinter, wäre es dann am besten einen 100cm² große Belüftung in den Boden zu schneiden, oder reicht es auch in der Seitenwand?

Ich zitiere aus der DIN EN 1949 „Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen

5.5 Lüftung für Flaschenaufstellräume
Die Lüftung im unteren Bereich muss eine Fläche von 100 cm² haben.
Im unteren Bereich bedeutet, im Boden oder in der Wand mit Berührung zum Boden.

Du kannst den Gaskasten auch im Inneren des Fahrzeuges erstellen.
5.2 Von innen zugängliche Flaschenaufstellräume
Für Motorcaravans und andere Fahrzeuge, bei denen ein Karosserieausschnitt am typgenehmigten Basisfahrzeug erforderlich wäre, ist ein Zugang zum Flaschenaufstellraum von innen zulässig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
b) der Zugang zum Aufstellraum vom Wohnbereich aus nur über eine(n) angebrachte(n) dichtende(n) Tür oder Deckel möglich ist, wobei die Unterkante sich nicht weniger als 50 mm über dem Boden des Aufstellraumes befindet.

Gruß
Scout

kiteliner am 27 Apr 2020 10:20:13

Tiefster Punkt meint nicht im Auto allgemein, sondern im Kasten, So wie Scout schreibt. Unten im Boden oder in der Seite, wenn diese Öffnung bis an den Boden rangeht. Das Gas sammelt sich, falls es austritt am Boden des Kastens, da es schwerer als Luft ist. Durch diese Öffnung kann es dann heraus"fließen".
Dichtung zur sich öffnenden Hecktür empfinde ich auch als problematisch. Wenn sich da etwas beim Schließen zwischen klemmt, dichtet es nicht mehr richtig ab und im Falle eines Lecks, kann Gas in den Innenraum gelangen. Falls es nicht anders geht, dann lieber einen regelkonformen Kasten, der von Innen erreichbar ist.

Gast am 27 Apr 2020 11:04:58

andwein hat geschrieben:Für das Bestehen der TÜV HU ist bis 2023 eine nicht bestandene oder fehlende Gasprüfung kein Hinterungsgrund. Das gilt aber für den Zusammenhang TÜV/HU/Gasprüfung.
Eine Erstinstallationsabnahme und eine darauf folgende 2 jährige Gasprüfung durch einen zugelassenen Fachmann ist trotzdem immer noch erforderlich.
Gruß Andreas


Nur, damit ich es verstehe: Für was genau brauche ich die Gasprüfung zwingend? Wer verbietet mir den Betrieb, wenn ich es nicht mache?

Jagstcamp-Widdern am 27 Apr 2020 11:06:07

das rohr vom kasten zum verbraucher ist kein kupfer- sondern ein stahlrohr mit schneidringverschraubungen ("ermeto").

alleswirdgut
hartmut

andwein am 27 Apr 2020 17:17:58

HarryG hat geschrieben:.....Nur, damit ich es verstehe: Für was genau brauche ich die Gasprüfung zwingend? Wer verbietet mir den Betrieb, wenn ich es nicht mache?

Den Betrieb verbietet dir niemand. Aber auf sehr vielen CPs in DACH ist eine gültige Gasprüfung Vorschrift zur Benutzung des CPs.
Steht in vielen AGB/CP Ordnung und wird von etlichen CP Betreibern auch kontrolliert. Viele arbeiten mit einem Gasprüfer zusammen, der turnusmässig die CPs abgeht unjd die Gasplakette prüft. (nur zur Sicherheit nicht zur Generierung von Aufträgen, versteht sich sicher von selbst, grins)
Gibt es aber im ungeprüften Betrieb eine Störung/Unfall der andere als den Betrieber in Mitleidenschaft zieht haftest du (nicht deine Versicherung) voll für den Schaden.
Gruß Andreas

Gast am 27 Apr 2020 18:14:39

andwein hat geschrieben:Gibt es aber im ungeprüften Betrieb eine Störung/Unfall der andere als den Betrieber in Mitleidenschaft zieht haftest du (nicht deine Versicherung) voll für den Schaden.
Gruß Andreas

Das ist so pauschal ausgedrückt einfach nicht richtig. Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass die Gasprüfungen die erforderlichen Normen nicht eingehalten haben (um es mal salopp auszudrücken.) Aus diesem Grund kann sich der Versicherer nicht mehr ohne Weiteres mit Verweis auf eine nicht erfolgte Gasprüfung aus der Verantwortung stehlen. Ich habe in den letzten 30 Jahren schon sehr viele Straf- Bußgeld und Zivilverfahren miterlebt und weiß eines: Pauschal geht garnicht. Jeder Fall ist ein Einzelfall.

Un der CP-Besitzer, der mich abweist, aber den Kollegen aus einem Land ohne Prüfpflicht nimmt, verdient an mir einfach kein Geld. Kann ich gut mit leben. :razz:

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