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Eine Bereitstellung von Infrastruktur für touristische (!) Übernachtungen ist nicht erlaubt! ;-) --> Link Bisher ist die letzte Verordnung am 22.10.2020 veröffentlicht worden. Da wird wohl jetzt noch die neue Version kommen. Ich nehme an dass du aus geschäftlichen Gründen nach München musst. Grundsätzlich ist aus geschäftlichen Gründen eine Übernachtung möglich. Fraglich ist aber ob deswegen ein SP/CP öffnen wird. Die neue Verordnung online: --> Link Zitat daraus zur Beherbergung : § 14 Beherbergung (1) 1Übernachtungsangebote dürfen von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen Unterkünften nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. 2Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Hallo,bedanke mich für Info's. Da es sich um eine nur teilweise berufliche Fahrt handelt(Abholung und Überführung von 2 PKW in München) die wir ehrenamtlich für ein Autohaus in Saarbrücken machen,wird es keine Probleme geben.Haben die dafür notwendigen Papier mit Abholauftrag und Auslieferungsauftrag dabei.Ein PKW wird in Karlsruhe ausgeliefert, der zweite PKW geht nach Saarbrücken.Wir haben 1Woche Zeit,deshalb mit Womo und Anhänger Übernachten werden wir dann halt auf Autohöfen,da ja die SP geschlossen sein werden. Danke nochmal,alles wird gut,bleibt gesund. Moin, ich habe Mitte November einen Werkstatt Termin mit meinem Wohnmobil in Bayern. Ich komme aus Schleswig-Holstein. Ich will einmal auf einem Autohof übernachten. Was meint Ihr, gibt es rechtliche Probleme? Gruß Bosko :roll: Stellungnahme der Behörde: "Nach der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Übernachtungen aus touristischen Gründen in gewerblichen Unterkünften wie Hotels etc. ab Montag kommender Woche (2. November) in Bayern nicht mehr gestattet. Übernachtungsgäste dürfen aus Kulanz auch noch im Laufe des Vormittags des 2. Novembers abreisen, obwohl die Verordnung eigentlich schon ab Mitternacht gilt." Hier würde ich nochmals betonen: gewerblichen Unterkünften Lieber Gruss, Sascha
Lass Dir ein Schreiben der Werkstatt geben aus dem hervor geht, dass Du einen Termin hast und wie lange dieser dauert. Im Frühjahr hat das bei vielen so funktioniert. Hallole, hatte Ende März 2020 (Lockdownzeit) Termin bei Mario. Er schickte mir eine Terminbestätigung per E-Mail. Die hatte ich dabei. Wurde aber auf dem Hin-und Rückweg nicht kontrolliert. Für den Rückweg hatte ich ja die Rechnung dabei..Mach dir keine Gedanken und fahr zur Werkstatt. Die Werkstätten sind froh, wenn Termine eingehalten werden können. Gute Anfahrt wünscht Stegi bayern hat eine "lex schifahrer" beschloszen: auch nach einem kurzen auslandsaufenthalt (auch unter 24h) müszen bayern in karantäne! alleswirdgut hartmut Darüber hinaus sollte erwähnt werden, dass die Pflicht der Lohnfortzahlung Seitens des Arbeitgebers während der Quarantäne, seit dem neuen Infektionsschutzgesetz entfällt.
Hallo, stimmt so nicht. Die Regelung heißt: Wer auch nur einen Tag in ein Risikogebiet reist, muss danach in Quarantäne. Ausnahmen: Schule, Beruf, oder Trauerfall in der Familie. Gilt also auch für Einkaufsfahrten, Besuche, ... Gruß Klaus
Für 10 Tage .. :eek: Strikte Ausgangsbeschränkungen in Nürnberg 12.20 Uhr: Die Stadt Nürnberg verhängt als erste Großstadt in Bayern im Shutdown zusätzlich strikte Ausgangsbeschränkungen, um die stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen einzudämmen. Die Beschränkungen sollen ab sofort bis zunächst zum 20. Dezember gelten, sagte Oberbürgermeister Marcus König (CSU) am Dienstag. Nürnberger dürfen ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen, beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen zu gehen. Quelle: --> Link Nur zur Info, Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr ebenso in der Stadt Passau und im kompletten LKR Regen Gruß Hallo, so, jetzt wird es noch enger: Ausgangsbeschränkungen in Bayern: nur alle nötigen Gänge sind erlaubt (Arzt, Einkaufen, ...). In Hotspots mit einer Inzidenz über 200 Ausgangssperren von 21.00 - 5.00 Uhr. Alles wird wohl ab Mittwoch 0 Uhr gelten. Gruß Klaus Bayern ruft (erneut) den Katastrphenfall aus ... Es werden zahlreiche Bereiche weiter eingeschränkt und Lockerungen über die Feiertage (zumindest über Silvester) zurück genommen. Alle Infos : --> Link
Anfang Januar 2021 waren der Platz, die Entsorgung und sogar die WC-Entsorgung geöffnet. Servus. Ab Montag 15. Februar gilt die nächtliche Ausgangsperre nur noch in Hotspots mit Inzidenzen über 100 --> Link NÜRNBERG - Wohnmobile, Wohnwagen und Campingbusse blieben lange die einzige Option für kleine Reisen - bis zur flächendeckenden nächtlichen Ausgangssperre etwa in Bayern. Die ist gefallen. Dürfen Campingmobilbesitzer jetzt endlich im beginnenden Frühling wieder in ihren Fahrzeugen übernachten? Streng genommen ja, denn es gelten diese klaren Regeln. --> Link
Hallo, da muss ich etwas verfeinern: Die Ausgangssperre gilt, bis ein Landkreis 7 Tage unter der Inzidenz von 100 ist. Das betraf z. B: meinen Landkreis. Da war die Inzidenz am 15. Februar unter 100, die Ausgangssperre wurde aber erst zum 18. Februar aufgehoben, weil der Kreis erst dann 7 Tage unter der Inzidenz von 100 war. Gruß Klaus ... und am einfachsten ist es auf der eigens eingerichteten Homepage "Hotspotregionen" des bay. Innenministeriums nachzuschauen was gerade gilt - hier werden die Landkreise und kreisfreien Städte mit nächtlicher Ausgangssperre und Regionen in denen touristische Tagesreisen untersagt sind angezeigt: --> Link ... der König hat gesprochen: Ab Montag 01.03. öffnen in Bayern Baummärkte, Gartencenter und neben den Frisören auch die Kosmetikstudios. --> Link D.H. Haare schön, Nägel frisch gemacht, der Vorgarten frisch bepflanzt aber 80 % der bayerischen Schüler sind noch im Homeschooling - Läuft, Maggus!! :twisted: Für uns Wohnmobilisten ändert sich nichts, in Regionen mit Inzidenz über 100 gilt nächtliche Ausgangssperre (keine Übernachtung im Wohnmobil erlaubt), unter 100 greift noch die Ausgangsbeschränkung bei der das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist. Nachdem das Thema im anderen Bereich falsch war, hier: --> Link Zusammenfassung: Die Wohnmobile die z.B. auf dem Grossparkplatz am Königssee übernachten, können das auch weiterhin, weil: »Man darf in einem Fahrzeug übernachten«, sagt ein Polizist auf Nachfrage. »Wir betrachten ein Wohnmobil wie eine Wohnung.« Camping ist verboten, Übernachten zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit erlaubt. Da nicht kontrolliert werden kann, wer aus welchem Grund wie lange sein Wohnmobil parkt, wird die zunehmende Übernachtungstätigkeit im Landkreis zwar registriert, aber nicht weiterverfolgt. Mein Fazit: die bayrische Polizei tut ihren Job genauso wie sie soll, überlässt die Interpretation von Gesetzen den Gerichten ( so wie es im GG vorgeschrieben ist ) und lässt die Bürger in Ruhe solange die keine Parties veranstalten oder sich in Gruppen versammeln, das wird durchaus streng kontrolliert. Ich denke da könnten sich andere durchaus ein Beispiel nehmen. Hallo, Im Sender "Antenne Bayern" wurde in den letzten Tagen berichtet, dass Wohnmobile an den Ausflugszielen in Bayern weggeschickt wurden, aber nicht ohne ihnen eine Strafgebühr abzunehmen und ihnen einen Platzverweis zu erteilen. Es wurde noch einmal darauf hingewiesen, das auf Reisen verzichtet werden soll. Michael also wir waren an Ostern in Rothenburg ob der Tauber, der Stellplatz war 100% ausgebucht, der Kassenautomat war in Betrieb, gegenüber auf dem Parkplatz waren franz. Sinti, da hatte keiner eine Maske an, will sagen alles wie immer. Nach Hause zu wollten wir noch in Kulmbach rasten, dort war der der Stellplatz mit Flatterband gesperrt, also höchst unterschiedliche Regelungen auch innerhalb Bayerns
Auch der Stellplatz in Nördlingen ist schon die ganze Zeit geöffnet, und stark von Wohnmobilen frequentiert...... Auch in Lindau am Bodensee war der Stellplatz an der Blauwiese über Ostern immer sehr gut besucht, eine bekannte hatte die Polizei benachrichtet, diese sagte ihr dass das übernachten erlaubt sei. Soviel zu Corona und Maskenpflicht . Gruß oldsmobil der lockdown in by ist bis zum 9.mai verlängert. alleswirdgut hartmut Unser Sonnenkönig treibt den Keil der gesellschaftlichen Spaltung schneller und tiefer ins Holz: Ab Morgen, 28.04.21 fallen in By für alle 2 x Geimpften quasi alle Einschränkungen wie Testpflicht, Quarantäne, etc weg; damit ist eigentlich für diese Gruppe die volle Reisefreiheit wieder hergestellt. Schade dass damit die Gruppe die es bisher zu schützen galt plötzlich viel besser dasteht als die Generationen(en) die bisher zurückgesteckt haben und das nun auch weiter tun müssen. Leider werden auch die Impfdrängler (z.B. die sich plötzlich an die "Pflege-Oma" erinnert haben) nun auch noch für ihre Ellenbogen belohnt! Die Schule bleibt natürlich weiterhin über Inzidenz 100 zu, damit bleiben auch in naher Zukunft 90 % der bay Schüler zu Hause - was sie dann jetzt in der 20. Woche (!!) ja schon gut können. --> Link aber kneipen bleiben für allezu + das beherbergungsverbot gilt bis min. 9.mai. also welche freiheiten? alleswirdgut hartmut Hallo, ab 21. Mai können CPs in Bayern wider öffnen, wenn die Inzidenz stabil unter 100 ist, so Markus Söder heute in einer PK. --> Link Gruß Klaus Hallo, die Regelungen liegen nun auch als Bedschluss vor. Allerdings: Anreise nur mit PCR-Test aus den letzten 48 Stunden oder Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, alle zwei Tage Test. Unklar ist für mich, ob das auch auf Stellplätzen gilt. Denn die Kontrolle dürfte da etwas schwierig sein? Gruß Klaus Bayern erlaubt seit heute den "kleinen Grenzverkehr" u.a. zu Österreich: --> Link In der Allgemeinverfügung wird von "allen Grenzen" gesprochen und auch Tschechien erwähnt: --> Link Das Ganze wird aber wohl in A nicht umgesetzt, d.h. eine Einreise nach A ist aktuell nicht ohne "triftigem Grund" möglich! --> Link :-( :?: Kann ich nur bestätigen - war heute Morgen an der Grenze Tirol-Bayern , fast alle Bayern wieder zurück und die Tiroler auf die 10tätigen Quarantänebestimmungen hingewiesen ..... am Ende kein Grenzübergang sondern ein Wendehammer . Der verantwortliche Polizist flankiert von 2 Soldaten mit Maschinen Pistolen ( Standartausrüstung ) sprach von noch nicht vorhandenen Bestimmungen von Seitens des Ministeriums usw. .... Da vereinbart ein Ministerpräsident Söder mit einem Kanzler Kurz etwas - große Pressekonferenz mit Baumstämmen - alle Medien von Fernsehen , Rundfunk, Zeitungen usw. berichten z.T. live und am nächsten Tag , kleinere Meldungen - alles doch nicht so .... erst mal Abwarten usw. Und da wundern sich unsere Politiker wenn ihnen fast niemand mehr etwas glaubt ! Bei mir kommen da gewisse Erinnerungen hoch , möchte aber nicht näher darauf eingehen ... Hallo, ab Montag neue Regelungen in Bayern, hier diejenigen, die wichtig sein dürften: Kontaktbeschränkungen: Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus max. drei Haushalten, bei Inzidenz unter 50 dann 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit. Handel: Bei einer Inzidenz unter 100 wird der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt. Gastronomie: Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen. Freizeiteinrichtungen usw.: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Kulturveranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni 2021 bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten. Regelungen für Schulen usw. habe ich weggelassen. Quelle: Bayerisches Gesundheitsministerium --> Link Gruß Klaus Wenn ich das richtig sehe besteht aber immer noch Testpflicht bei CPs und SPs, auch bei Inzidenz unter 50. Der Gast muss einen negativen CORONA-Test (PCR-Test, POC-Antigen-Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist, bei Anreise vorweisen können. Wann ist der erste Test vor Ort notwendig? Laut der am 5. Juni 2021 veröffentlichten 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entfällt die wiederkehrende Testpflicht (alle 48 Stunden) bei einer im Landkreis bestehenden Inzidenz kleiner als 50. .... es besteht (immer, egal welche Inzidenz) eine Testpflicht bei der Anreise (Ausnahmen: geimpft, genesen). Bei Inzidenz unter 50 muss während des Aufenthaltes nicht nachgetestet werden . Zwischen 50 und 100 Nachtestung alle 48 h. Über 100: Beherbungsverbot. Es muss immer mindestens ein Schnelltest sein, KEIN SELBSTTEST. Das "Team Vorsicht und Umsicht" unter König Markus will das so. (In der Schule müssen die Kinder mindestens 2 x / Woche testen zusätzlich herrscht Maskenpflicht; das ganze Inzidenzunabhängig!) Hallo, ab Mittwoch gibt es neue Regeln: Kontaktbeschränkungen Laut der neuen Regelung dürfen sich ab Mitte kommender Woche maximal fünf Ungeimpfte treffen, aus zwei unterschiedlichen Haushalten. Kinder unter 12 Jahren werden nicht dazu gezählt, geimpfte und genesene Personen auch nicht. Kultur- und Sportveranstaltungen Sämtliche Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen nur noch mit deutlich weniger Zuschauern stattfinden. So gilt, dass beispielsweise bei Theater- und Opernaufführungen, aber auch bei Sportveranstaltungen, in Freizeitheimen und bei Messen nur noch 25 Prozent der eigentlich möglichen Besucher eingelassen werden dürfen. Hier gilt zudem die 2G-Plus-Regel. Das heißt, nur Genesene und Geimpfte haben Zutritt, allerdings nur mit einem negativen Schnelltest. Überall herrscht Maskenpflicht. Für Restaurants gilt eine Sperrstunde von 22.00 Uhr. Clubs, Diskos etc. überall geschlossen. Sonderregeln Hotspots Derzeit liegt die Inzidenz in acht bayerischen Landkreisen über 1.000. Hier und in allen weiteren Regionen, in denen die Inzidenz diesen Wert übersteigt, soll das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren werden. Das heißt, dass die Gastronomie, Hotels und alle Sport- und Kulturstätten schließen müssen. Gruß Klaus Hallo! Bayern hat neue Regeln beschlossen die ab heute, 24.11, momentan bis zum 15.12. gelten; nachzulesen in der 15 bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: --> Link Ein Auszug (in eigenen Worten): - FFP2 Maskenpflicht quasi überall in Innenräumen (ausser Privat oder Gastronomie am Tisch) - Eintritt "überall", ausser Gastro und Beherbung nur mit 2G+ (Sport, Kultur, Bäder, Theater, Zoo, Seilbahnen, ....) - Auslastung nur 25% - Ab 12 Jahre und 3 Monate gilt 2G(+) - Gastro und Beherbergung 2G - Sperrstunde für Gastro von 22 - 5 Uhr - keine saisonalen Märkte, keine Weihnachtsmärkte - Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkung, wenn 3G (freiwillig) eingeführt wird dann volle Platzbelegung. - Platzbeschränkung im Handel (10 m2/Kunde) - kein Tanz, keine Musikbeschallung - Schulen bleiben offen, Maske immer (auch im Sport!), Kitas mit festen Gruppen - Clubs und Diskos bleiben geschlossen Alle Regelungen bisher bei Inzidenz unter 1000, bei >1000 gilt: - Sport, Kultur, Musikschulen, Gastro, Frisör, eigentlich alles zu ausser Handel. - keine touristische Übernachtung mehr (das ist sehr Allgemein formuliert und dürfte damit in jedem Fall auch für Wohnmobil-Übernachtungen gelten!) Kleine Ergänzung: Frseure sind auch bei Inzidenz>1000 offen. Hallole, hier aus der Homepage des Holmernhof-Camping in Bad Füssing: Sehr geehrte Gäste! Aufgrund der Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern bezüglich der Coronapandemie sind wir leider wieder gezwungen unsere Anlage zu schließen!!! Wir müssen Sie bitten unsere Campinganlage bis Mittwoch 24.11.2021 - 17 Uhr zu verlassen!!! Wir wünschen Ihnen eine gute Heimreise, bleiben Sie gesund und hoffentlich bis bald!! Diese Bestimmung gilt bis 15.12.2021 über Änderungen bzw. den genauen Termin unserer Wiedereröffnung informieren wir Sie auf diesem Weg und auf unseren Social-Media-Kanälen! Der Inzidenzwert ist dort zu hoch! Durchhalten wünscht Stegi |
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