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TÜV Prüfung Heizung 1, 2


cbits am 26 Okt 2021 19:30:15

[quote="huohler"][quote="silber"] das hätte ich eigentlich vom Prüfer erwartet......

Heute wurde meinem Fahrzeug beim TÜV (Rheinland) in Berlin die Erteilung der HU/AU Plakette verwehrt, weil der Prüfer nicht die Gas Heizungsanlage (Truma 6 Combi) überprüfen konnte. Natürlich habe ich noch eine aktuelle Gasprüfung nach G 607, die aber offenbar nicht mehr vom TÜV als Grundlage für die Prüfung der Heizung akzeptiert wird.
Er sagte mir, er hätte dazu nicht die erforderlichen Messgeräte (wahrscheinlich auch kein Prüfzertifikat), ich müsse dafür zu einer anderen TÜV Prüfstelle, die das können und dafür 28,50 € kassieren.
Ich habe Ihn dann mal gefragt, was das für ein Gerät sein soll und nach welchen Vorgaben/Verordnungen das dann kalibriert sein soll. Natürlich habe ich zu der Frage keine fachliche Antwort erhalten und er ließ durchblicken, dass es hier wohl eher darum geht zusätzliche Einnahmen zu generieren. Die selbe Prüfstelle hatte 2019 ohne Probleme HU/AU für mein Womo durchgeführt.

Dann habe ich mal die nächstliegende DEKRA Station angerufen. Aussage: wenn Ihre Gasprüfung noch gültig ist, dann kommen Sie gern vorbei und wir machen dann eine Sicht- und Funktionsprüfung der Heizung. Heißt, sie machen diese bei der Prüfung dann mal kurz an. Also nix Messgerät, ...

Jetzt muss man offenbar vorher recherchieren, welche Prüfstelle/Prüforganisation überhaupt HA/AU Untersuchungen für Wohnmobile mit Gasheizung durchführen kann?

Gruß
Andreas

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Ruedi1952 am 26 Okt 2021 19:35:05

Die Dekra macht bei uns eine Druckprüfung, prüft ob der Gasherd auf allen Brenner funktioniert.
Heizung und Kühlschrank interessiert nicht.

UweHD am 27 Okt 2021 12:12:08

Ruedi1952 hat geschrieben:Die Dekra macht bei uns eine Druckprüfung, prüft ob der Gasherd auf allen Brenner funktioniert..

So kenne ich das auch (letztmalig im Juni 2021 durchführen lassen).
Der Prüfer hat die Gasanlage nach augenscheinlicher Prüfung zuerst abgedrückt und einen Druckverlusttest gemacht. Dann wurden Gasherd, Kühlschrank und Heizung auf Funktion (korrekte Zündung bei Gasbetrieb) geprüft und insbesondere die automatische Abschaltung der Gaszufuhr bei verloschener Flamme kontrolliert (Gasherd).
Damit war die Gasprüfung dann erledigt und der HU stand nichts im Wege, auch kein zusätzlicher Test der Truma-Heizung. Das war allerdings auch der gleiche Prüfer bzw. wurden Gasprüfung und HU in einem Rutsch erledigt,

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Gast am 27 Okt 2021 13:44:03

Ich habe am Montag in meiner Werkstatt eine Gasprüfung durchfüheren lassen.

am Dienstag war ich beim TÜV zur 1.HU. Der Prüfer hat einen blick ins gelbe Heft geworfen, weiterhin hat ihn alles was mit Gas zu tun hat nicht mehr interessiert.

Hat die HU/AU gemacht, dann war alles erledigt, habe meine Tüvplakette bekommen...... und tschüsssss.....

cbits am 27 Okt 2021 15:20:48

Heute bei der DEKRA meine HU/AU Prüfung ink. der TRUMA Gasheizung mit Erfolg bestanden :-)
Ich musste meine Heizung nur mal kurz in Betrieb nehmen, wieder ausschalten und dann nochmal mit abgeriegelter Gaszufuhr starten, damit er die Fehlermeldung auf dem CP Plus Bedienteil die Fehlermeldung sehen konnte.
Es wurde nichts gemessen und weder der Gasflaschenkasten, die DuoControl oder irgendwelche Gasleitungen und Anschlüsse angeschaut. Es sind auch keine zusätzlichen Kosten für die Heizungsprüfung entstanden ...

Der DEKRA Prüfer ist oft im Außendienst bei Wohnmobil Werkstätten und nimmt auch selbst die Gasprüfung nach G607 ab.
Der Prüfer vom TÜV in Berlin war offenbar diesbezüglich nicht besonders kompetent.

Ich hoffe in den nächsten 2 Jahren hat sich das dann hoffentlich geklärt ;-)

Pechvogel am 27 Okt 2021 16:37:09

Nicht jeder TÜV ( Dekra, KÜS,... ) .Prüfer hat die Zusatzqualifikation zur Abnahme von Gasanlagen.
Ich muß bei den Prüfstellen hier auch immer erstmal telefonisch anfragen ob ein Prüfer vor Ort ist.

Was mich aber wundert: wenn Du doch eine gültige Gasprüfung hast was hat es dann mit der Heizung zu tun? Hattest Du da eine neue bekommen??



Grüße
Dirk

Tramp678 am 28 Okt 2021 16:57:43

Erst kürzlich war ich wegen der HU/AU bei der DEKRA.
Frage des Prüfers: "Soll ich die Gasprüfung gleich mitmachen?" "Wenn möglich?" "Ja!"
Eine Prüfung des Fahrzeugs OHNE Gasprüfung wäre auch möglich gewesen!

Erst die Flaschen zudrehen, an der Duomatic ein Prüfmanometer angeschlossen, alle Gaseinrichtungen anmachen, Geräte wieder abgestellt, Kochstelle separat ausgemacht und gehorcht, ob die Sicherheitsventile zugehen, beaufschlagten Druck mit Manometer überprüft - alles i.O. - Papperl drauf - Beleg gedruckt - fertig!
Alles in allem eine freundliche Atmosphäre und angenehme Prüfung. Diese DEKRA-Filiale besuchte ich zum ersten Mal, da die andere Filiale für WoMos zu niedrig ist.

Wegen mehrfach gezeigter Inkompetenz der TÜV-MAs fahr ich da seit Jahren nicht mehr hin.
Tlw. hab ich mich von den Prüfern auf den Arm genommen gefühlt wie: "Die Auflaufbremse ist nicht abgeschmiert !!!!" "Ist abgeschmiert, hab ich selbst gemacht!" "Die ist nicht abgeschmiert, sonst müßte man was sehen !!!!" Meine provokative Frage: "Schon mal was von einen Putzlappen gehört ????" Bild
Da war endgültig das Maß voll Bild

andreasnagel am 28 Okt 2021 17:47:54

Moin.

cbits hat geschrieben:Ich musste meine Heizung nur mal kurz in Betrieb nehmen, wieder ausschalten und dann nochmal mit abgeriegelter Gaszufuhr starten, damit er die Fehlermeldung auf dem CP Plus Bedienteil die Fehlermeldung sehen konnte.


Genauso war es bei mir vor zwei Wochen auch. Es war auch ein Dekra-Prüfer, der in der örtlichen Werkstatt geprüft hat.

Meine Vermutung: Dieser Heizungstest könnte für Fahrzeuge gedacht sein, die LPG für den Antriebsmotor nutzen. Die 20 g Prüfung des LPG-Tanks ist ja auch ursprünglich für diese Fahrzeuge eingeführt worden(?).

Meiner Meinung nach, werden diese Prüfungen fälschlicherweise auch bei Wohnmobilen angewendet, welche das Gas lediglich für den Wohnbereich verwenden.

Viele Grüße,
Andreas

ManfredK am 28 Okt 2021 19:32:51

Andreas, die Prüfung nach Anlage 2 der HU Richtline (Punkt 6.1.3 auf Seite 31 --> Link ) ist korrekt wenn die Heizung bei der Fahrzeugnutzung in Betrieb sein darf.

Der Punkt D6.1.3c ist derzeitig ausgesetzt - aber nicht die übrigen Prüfungen

w0mo am 28 Okt 2021 20:33:39

Moin,

ich hatte letztes Jahr eine Gas-Außensteckdose einbauen lassen, die wurde ins gelbe Heft eingetragen und gleichzeitig eine Gasprüfung gemacht.
Im August dann HU bei der GTÜ--> Link, der Prüfer fragte, ob ich 'ne Gasprüfung hätte.
Mein "Ja" und Wedeln mit dem gelben Heft hat gereicht.

Mit dem TÜFF hier um die Ecke stehe ich seit einigen Jahren auch wegen diverser Probleme auf Kriegsfuß, da kriegen mich keine zehn Pferde mehr hin.


Gruß
der Micha

Tinduck am 29 Okt 2021 08:31:58

Generell finde ich es bestürzend, wie hier der Amtsschimmel wiehert, obwohl es um sicherheitsrelevante Themen geht.

Der TÜV kan seine Messgeräte für die Gasprüfung nicht kalibrieren, weil es keine akkreditierten Prüflabore gibt. Aha.

Hat sich inzwischen was an der Genauigkeit der ollen Luftpumpe mit Manometer geändert? Wohl nicht. Hat 50 Jahre lang prima funktioniert, auch ohne Kalibrierung.

Ist für die Prüfung eine hohe Genauigkeit erforderlich? Wohl nicht. Wenn Druckverlust, keine Plakette. Dafür reicht ein Schätzeisen, das ab und an mal beim Hersteller auf korrekte Funktion überprüft wird.

Aber anstatt das pragmatisch zu regeln, bis Prüflabore für die inzwischen vorgeschriebene Kalibrierung verfügbar sind, wird einfach die Pflicht zur Gasprüfung ausgesetzt und jeder kann, wenn er will, mit ner undichten Zeitbombe durch die Gegen rollen.

Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit? Und das bei einer PRÜFORGANISATION, die für die Sicherheit im Strassenverkehr zuständig ist.

Sorry, das ist Kasperltheater, da gehört die komplette Führungsriege augetauscht. Die denkt nämlich nur noch an Rechtssicherheit und Haftungsthemen, ohne Rücksicht auf die eigentliche Aufgabe.

bis denn,

Uwe

rkopka am 29 Okt 2021 08:47:41

Tinduck hat geschrieben:Aber anstatt das pragmatisch zu regeln, bis Prüflabore für die inzwischen vorgeschriebene Kalibrierung verfügbar sind, wird einfach die Pflicht zur Gasprüfung ausgesetzt und jeder kann, wenn er will, mit ner undichten Zeitbombe durch die Gegen rollen.

Vermutlich dauert die pragmatische Lösung mit Papierkrieg länger als bis die Kalibrierung wieder geht.

Noch witziger finde ich das Hin und Her, daß trotzdem manche Prüfer die Gasprüfung fordern, andere wieder nicht. Oder sie wird irgendwie gemacht.
Das mit der Zeitbombe ist wohl nicht so schlimm. In anderen Ländern ist das keine Pflicht für den TÜV (oder vergleichbares) und trotzdem gehen nicht reihenweise Womos hoch. Praktisch machen es wohl die meisten auch so. Und auch ohne wird die Anlage ja nicht schlagartig undicht. Wobei die meisten getesteten Punkt sowieso auffallen, sei es weil es riecht oder weil etwas nicht gescheit geht oder es fällt im Betrieb auf.
Bei meinem ÖAMTC Stützpunkt gibt es 4 Techniker, die auch gleich die Gasprüfung abnehmen können (sogar recht günstig), aber es muß halt nicht sein.

RK

Pechvogel am 29 Okt 2021 09:11:30

Tinduck hat geschrieben:...Hat 50 Jahre lang prima funktioniert, auch ohne Kalibrierung.

Ist für die Prüfung eine hohe Genauigkeit erforderlich? Wohl nicht. Wenn Druckverlust, keine Plakette. Dafür reicht ein Schätzeisen, das ab und an mal beim Hersteller auf korrekte Funktion überprüft wird.


Das ganze musst Du so sehen:
die Prüfung der Dichtigkeit gilt als bestanden wenn der Prüfdruck von 150 mbar innerhalb von 5 Minuten um nicht mehr als 10mbar abfällt.
Was aber wenn der Druck in den 5 Minuten um 11 oder um 9 mbar fällt? Wenn der Prüfer jetzt die Plakette verweigert weil die 11mbar außerhalb der Toleranz liegen, die nächste Prüforganisation aber nur 9mbar misst und die Plakette zuteilt?
Wer zahlt.....?

Bei Deinem Womo, und zugegeben auch bei meinem, würde die Undichtigkeit gesucht und auf Null abgestellt. Es gibt aber genug Leute bei denen 9mbar Druckverlust ja noch innerhalb der Toleranz liegen....

Aber, und da gebe ich Dir beim Amtsschimmel absolut Recht, man ändert erstmal die vorhandene Vorschrift um dann festzustellen dass es gar keine Möglichkeit gibt die neue Vorschrift umzusetzen.

Bei der Gasprüfung, so meine ich, kam die Änderung aber durch eine EU-Verordnung?

Wenn man sich dagegen z.B. das Thema "Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern" ansieht, da hat ´damals´ der TÜV-Nord in seiner Überheblichkeit interveniert und leider auch Recht bekommen.
Aber das gehört hier dann nicht mehr hin.



Grüße
Dirk

rkopka am 29 Okt 2021 09:18:05

Pechvogel hat geschrieben:Wenn der Prüfer jetzt die Plakette verweigert weil die 11mbar außerhalb der Toleranz liegen, die nächste Prüforganisation aber nur 9mbar misst und die Plakette zuteilt?
Wer zahlt.....?

Was ? Die Prüfung zahlst du immer(?). Und bei einem Schaden nicht der Prüfer, solange man ihm nicht was Extremes vorwerfen kann (nicht wieder richtig montiert oder so). Ist sowas in einer Kasko mit drin ? Auch dann interessiert nur, gab es eine Prüfung oder nicht oder dann, was war ursächlich schuld ? Die Prüfung bringt weder physisch noch juristisch absolute Sicherheit, sondern ist nur eine begrenzte und zeitbezogene Aufnahme des Zustands. Nicht anders als beim TÜV.

RK

Pechvogel am 29 Okt 2021 09:25:10

Auch wenn das jetzt etwas "herbeigezogen" ist:
stell Dir vor Du läßt in einer Werkstatt einen neuen Druckregler einbauen weil der alte schon 11 Jahre alt ist.
Die Werkstatt baut ein und misst 9mbar Druckverlust.
Du könntest nun so jemand sein der sagt, "ok, 9mbar sind noch in der Toleranz dafür kaufe ich keinen neuen Herd / Kühlschrank. Das Womo wird eh verkauft..."
Nächsten Tag bei der Gasprüfung fällst Du durch weil der Prüfer 11mbar misst.
Du zurück zur Werkstatt die aber wieder nur 8-9mbar messen kann.
Und jetzt??



Grüße
Dirk

UweHD am 29 Okt 2021 10:46:25

Pechvogel hat geschrieben: ...Nächsten Tag bei der Gasprüfung fällst Du durch weil der Prüfer 11mbar misst.
Du zurück zur Werkstatt die aber wieder nur 8-9mbar messen kann.
Und jetzt??...

Du führst hier einen konstruierten Fall, der vielleicht in 1:10.000 Fällen vorkommt, als Begründung für ein Kalibrierungsprozedere an, dass vermutlich JEDE Gasprüfung demnächst um 100% verteuern wird. Ist es das wirklich wert, um das eine mal zu vermeiden, wo dann halt jemand 2x für die Gaspüfung zahlen muss weil beim ersten Prüfer das Messgerät 1mBar zuviel Druckverlust angezeigt hatte?

Generell halte ich eine solche, offensichtlich derzeit nicht mal technisch umsetzbare Kalibrierungsanforderung für vollkommen überzogen. Ich stimme da z.B. Tinduck zu: Im Regelfall tritt bei der Gasprüfung kaum ein messbarer Druckverlust auf, in allen anderen Fällen sollte man das Leck suchen. Und ob das nun bei 9mBar oder 11 mBar gesucht werden soll - ist doch nahezu wurscht :)

Pechvogel am 29 Okt 2021 12:33:32

UweHD hat geschrieben:...Ist es das wirklich wert...

Wir sind hier in Deutschland und da geht es, wie an so vielen Stellen, nicht mehr darum ob es Dir oder mir das Wert ist sondern darum dass irgend jemand seinen "Arsch retten" will bevor so ein, konstruierter, Fall mal auftaucht.
Je weniger Menschen noch wirklich "einen Arsch in der Hose" haben und bei jedem bisschen gleich nach "Rechtsanwalt" und "Gericht" schreien umso mehr Menschen ( der gleichen Machart? ) ziehen sich möglichst schnell aus der "Schusslinie".

Darum muss das alles bis ins Kleinste geregelt werden! :motz:
Und wenn wir die Druckprüfgeräte endlich kalibrieren können dann fällt bestimmt irgend jemanden ein dass das Messergebnis im Winter bei 0 Grad aber anders ist als im Sommer bei 30 Grad!

Mittlerweile gibt es, glaube ich, Berufsgruppen die da drauf ausgerichtet sind sich solche Regelungen / Vorgehensweisen auszudenken. Das ist dann deren Job! Wenn es das nicht mehr gäbe hätten die auch keinen Job mehr! :cry:
Zwar vom praktischen keine Ahnung, aber wissen wie es besser geht! Siehe Gasprüfung.




Grüße
Dirk

rkopka am 29 Okt 2021 13:14:33

Pechvogel hat geschrieben:Mittlerweile gibt es, glaube ich, Berufsgruppen die da drauf ausgerichtet sind sich solche Regelungen / Vorgehensweisen auszudenken. Das ist dann deren Job! Wenn es das nicht mehr gäbe hätten die auch keinen Job mehr! :cry:

Manches wird sicher überreguliert. Aber in unserer Gesellschaft brauchen wir einfach Regeln, damit wir zusammen funktionieren. Das gilt auch für Geräte, Protokolle etc. Beispiel Stecker an Handys. Früher gab es Unmengen unterschiedliche, inzwischen ist das weitgehend vereinheitlicht. Wobei hier die Regeln noch nicht vorgeschrieben sind. Erst dann wird wohl auch Apple klein beigeben.
Oder was wäre, wenn alle 230V (oder mehr oder weniger) Stecker anders aussehen würden ? Und es keine Regeln gäbe, um uns vor einem Stromschlag zu schützen ? Ob das Kabel jetzt genau RAL xxx haben muß, ist wohl weniger interessant, aber daß es einen FI gibt, ist schon gut.

Zwar vom praktischen keine Ahnung, aber wissen wie es besser geht! Siehe Gasprüfung.

Die kann es geben, aber es geht auch anders. Auch in meiner Firma arbeiten einige an Normenausschüssen mit, und die haben Ahnung.

RK

Stiwwel am 16 Nov 2023 20:16:28

Hallo
Zunächst möchte ich mich kurz vorstellen :) Ich bin der Stephan und komme aus der der Nähe von Kaiserslautern. Ich lese hier schon eine ganze Zeit lang mit.Ich besitze einen 93er Ducato mit Weinsberg Meteor Aufbau. Sicher werde ich noch Fragen haben,aber ich befinde mich wegen dem Fahrzeug im Gerichtsverfahren. Daher halte ich mich die ganze Zeit zurück.
Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen. Ein Freund von mir war heute beim TÜV um Abnahme und Oldtimer Zulassung zu machen. Beides wurde ihm verweigert mit der Begründung daß die Truma Gasheizung über 30 Jahre alt wäre.Die Gasprüfung hat er bestanden. Hat das jemand von euch schon einmal gehört?

Didi57 am 16 Nov 2023 20:27:45

Stiwwel hat geschrieben:Hallo
Beides wurde ihm verweigert mit der Begründung daß die Truma Gasheizung über 30 Jahre alt wäre.Die Gasprüfung hat er bestanden. Hat das jemand von euch schon einmal gehört?


da muss es eine andere Begründung geben, kann nicht sein wegen 30 Jahre alter Heizung????

viele Grüße aus dem Steigerwald, Dietmar

ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was Du verstehst!

babenhausen am 16 Nov 2023 20:28:35

Truma erklärt es
--> Link

Stiwwel am 16 Nov 2023 20:32:11

O..k.danke für die schnelle Aufklärung

Stiwwel am 16 Nov 2023 20:34:41

Heißt das jetzt, daß man eine komplette neue Heizung braucht???

Elgeba am 17 Nov 2023 18:12:31

Da würde ich mich an Deiner Stelle bei Truma erkundigen,hier erhältst Du Meinungen,dort Fakten.


Gruß Bernd

huohler am 25 Nov 2023 14:35:03

Wenn ich den Truma Link richtig verstehe und die Heizung älter als 30 Jahre ist (Zulassung vor 1993) hat er Bestandschutz. Nur Heizungen die 1993 oder später zugelassen wurden müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden.

Hubert

Camper510 am 25 Nov 2023 16:51:50

Elgeba hat geschrieben:..bei Truma erkundigen, hier erhältst Du Meinungen, dort Fakten..

Leider nicht. Weil da nicht wirklich immer Fachleute antworten, wird von Truma auch viel Falsches erzählt, z.B. dass es die Ultraheat erst ab 2012 gibt und sie noch nie eine Celsiusgrad-Einstellung hatte. Richtig ist aber, dass es sie schon ab 2008 gab und sie erst ab 2012 keine Celsiusgrad-Einstellung mehr hatte, sondern nur noch Zahlen.
Oder, dass es den Truma-Boiler nie mit einer regelbaren Temperatur von 30 bis 70° Grad gab. So einen habe ich aber, und nur die Neuen haben jetzt eine feste Temperatur von 80°.

Tinduck am 25 Nov 2023 16:58:12

Ausserdem sollte man nicht unbedingt denjenigen, der daran verdient, fragen, ob ein Austausch nötig ist? Kann mir die Antwort lebhaft vorstellen.

Unsere Truma kommt raus, wenn sie nicht mehr reparabel ist. Den TÜV hat die Heízung noch nie interessiert. Und die Sicherheit wird bei der Gasprüfung geprüft.

bis denn,

Uwe

Stiwwel am 25 Nov 2023 18:18:02

Tinduck hat geschrieben:Ausserdem sollte man nicht unbedingt denjenigen, der daran verdient, fragen, ob ein Austausch nötig ist? Kann mir die Antwort lebhaft vorstellen.

Unsere Truma kommt raus, wenn sie nicht mehr reparabel ist. Den TÜV hat die Heízung noch nie interessiert. Und die Sicherheit wird bei der Gasprüfung geprüft.

bis denn,

Uwe

Genau so kenne ich das auch.Da hat wohl mein Kollege einen übereifrigen Prüfer erwischt

Elgeba am 25 Nov 2023 19:18:42

Heizungen haben bis Baujahr 1992 Bestandsschutz,ab Baujahr 1993 müssen sie getauscht werden.Hatte ich bei meiner TÜV Prüfung letzten Monat auch,der Prüfer hat mir das erklärt und das mit den Worten kommentiert:Da haben sie Glück,die Heizung kann drin bleiben.


Gruß Bernd

andwein am 26 Nov 2023 12:05:45

Elgeba hat geschrieben:Heizungen haben bis Baujahr 1992 Bestandsschutz,ab Baujahr 1993 müssen sie getauscht werden.Hatte ich bei meiner TÜV Prüfung letzten Monat auch,der Prüfer hat mir das erklärt und das mit den Worten kommentiert:Da haben sie Glück,die Heizung kann drin bleiben. Gruß Bernd

So ist es! Eine Zusammenfassung von mir aus den vielfältigen Infos:
Mit Bestandsschutz hat das zwar nichts zu tun, eher mit konstruktiven/fertigungs- und zulassungstechnischen Themen, aber der Kern stimmt.
Achtung: In Wohnmobilen müssen alle Truma Flüssiggasheizungen und Abgasrohre der Baujahre 1993 bis einschließlich 2005 ausgetauscht werden. Betroffen sind die Modelle C3400, C3402, C4002, S3002K, S5002K, C6000, C6002 Wird die Heizung nicht erneuert kann es Probleme mit der Vergabe der HU Plakette geben.
Hier ein Link mit ausführlicer Erklärung: --> Link

Gruß Andreas

UweHD am 27 Nov 2023 12:58:30

huohler hat geschrieben:Wenn ich den Truma Link richtig verstehe und die Heizung älter als 30 Jahre ist (Zulassung vor 1993) hat er Bestandschutz. Nur Heizungen die 1993 oder später zugelassen wurden müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden.

Nicht ganz: Nur wenn sie zwischen 1993 und 2005 zugelassen wurden, müssen sie nach 30 Jahren getauscht werden. Eine Heizung, die nach 2005 zugelassen wurde, darf - stand heute - zeitlich unbegrenzt betrieben werden.

Technisch nachvollziehbar ist das sicherlich nicht, eher einer bürokratischen Verrenkung geschuldet :)

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