Pechvogel am 13 Okt 2020 09:48:07 Das wird doch hier immer dubioser und immer mehr "könnte sein dass..."
So wie ich das sehe weiß der TE doch noch nicht einmal ob der Händler Verkäufer oder Vermittler war. Und woher will er wissen dass der Vorbesitzer ein Unternehmen / Unternehmer war? Wer in der Zulassung als Halter eingetragen ist, ist nicht unbedingt der Besitzer ( ist z.B. bei jedem Leasingfahrzeug so ). Und selbst wenn ein Unternehmer das Fahrzeug mal gekauft hat und es dann an einen guten Bekannten weiterverkauft der es dann dem Händler....
Dann steht hier ein Unfallschaden im Raum den vermutlich keiner mehr beweisen kann? Auch ein Gutachter kann höchstens angeben dass Teile getauscht wurden. Aber warum? Ich kenne Leute die haben sich ein Auto gekauft und anschließend Teile an der Vorder- oder Hinterachse tauschen lassen weil sie mit dem Fahrverhalten nicht zufrieden waren.
Wenn der TE einen Rat möchte dann folgenden: - geh´ zu Deinem / Deinen Vertragspartner/n und sprich mit denen. Vielleicht gibt es eine gütliche Einigung / Erklärung. - Wenn das zu keinem, für Dich, zufriedenstellenden Ergebnis führt dann suche Dir einen Rechtsbeistand
Und paß auf wenn Du irgendwelche Arbeiten ( Gutachten etc. ) in Auftrag gibst: wer bestellt der zahlt auch ( erstmal ). Ob Du das später vor Gericht, wenn es überhaupt dazu kommt, zurück bekommst steht auf einem ganz anderen Blatt! Und dann zahlt das auch keine Rechtsschutz!!
Grüße Dirk
Sonnenuntergang am 13 Okt 2020 10:22:23 Killing hat geschrieben:Meine Erfahrung mit juristischen Dingen ist leider ein Minenfeld indem man als Laie schneller reintritt als man sich vorstellt und dann fliegt es einem um die Ohren
Informiere den Händler sofort, dazu bist du auch verpflichtet. Der ist vielleicht ahnungsloser von dem ganzen als du. Wenn das so ist, wird er schneller auf eine Rückwandlung bestehen als du!!!!! Ich habe aber langsam das Gefühl, das du uns nicht alle Tatsachen mitteilst!! Gruß
Killing am 13 Okt 2020 10:23:45 Der Händler liest hier mit wie ich jetzt per Email erfahren habe. Nochmal: Es ging mir nicht darum irgendwen zu beschuldigen oder Vorsatz zu unterstellen. Ich wollte nur Erfahrungen und Tipps sammeln. Die habe ich jetzt. Der Unfallschaden aus dem letzten Jahr ist wohl aktenkundig, wurde und aber nicht mitgeteilt und auch keine Dokumentation dazu. Ich gehe aufgrund der Umstände von einem Versäumnis aus, an den Händler; ich hoffe das ist für Sie als Rehabilitation hinreichend, keine Namen.
Wie wir jetzt die Kuh vom Eis bekommen, vor allem da die Reparatur dafür, dass sie bei einem Fachbetrieb ausgeführt worden sein soll (nicht bei dem Händler) unfachmännisch war, muss noch geklärt werden. Es ist ja aufgrund der gezeigten mangelnden Sorgfalt nicht auszuschließen dass weitere, nicht reparierte oder beachtete Schäden vorliegen oder infolge entstehen.
Gruß
Stephan
nanniruffo am 13 Okt 2020 10:25:29 Sehe ich genauso wie User Pechvogel, und dazu kommt noch, das nicht jede Behauptung, "Dieses Fahrzeug hatte einen Unfallschaden", abgegeben von dem "Fachmann" des Vertrauens, wahr und richtig ist. Ich habe habe schon sehr viele solche Behauptungen erlebt, die sich anschließend als "Unsinn" herausgestellt haben. Mancher "Fachmann" lebt mehr von seinen kräftigen Behauptungen und weniger von richtiger Ahnung. :razz:
Also erst mal richtig überprüfen lassen und erst danach weitere Schritte bedenken.
Tom
Sonnenuntergang am 13 Okt 2020 10:27:49 Hallo Dirk, du hast vollkommen Recht. Wenn der Händler auf eine Sofortige Rückwandlung besteht, kann er alle Kosten selbst tragen. Gruß
chrisc4 am 13 Okt 2020 10:37:57 Die trickreiche Umgehung der Sachmängelhaftung und der Mehrwertsteuer? Alles nur ein Versehen! :respekt:
pipo am 13 Okt 2020 10:38:06 Killing hat geschrieben:Der Händler liest hier mit wie ich jetzt per Email erfahren habe.
Stephan, Du solltest diese Orgie an Unterstellungen und Mutmaßungen auch zum Selbstschutz unterbinden und den Tröd von einem Admin oder MOD sperren lassen. Wenn Du neue Informationen hast dann lässt Du den Tröd wieder öffnen.
Gast am 13 Okt 2020 10:42:29 Stefan
der einzige richtige Weg ist der Weg zum Anwalt. Lasse dich vorher auf keine Angebote des Händlers ein, denn er wird dir kein Angebot zu seinen Ungunsten machen. Das einzige Angebot dass du annehmen kannst ist eine Wandlung bei der du ohne Kosten rauskommst.
Das Fahrzeug behalten würde ich niemals, denn es ist und bleibt ein Unfallfahrzeug und das zu verkaufen wird später mal nicht leicht.
Also lass dir von deiner Rechtsschutzversicherung einen Anwalt empfehlen, der wird alles weitere veranlassen, z.B. Feststellung des genauen Schadens, deine Ansprüche anmelden, evtl. gütliche Einigung mit dem Händler.
Ach ja, nochwas. Lass dich von dem Händler nicht einschüchtern, auch wenn er hier mitliest.
Alles andere macht keinen Sinn.
Viel Glück Georg
topolino666 am 13 Okt 2020 11:06:20 Bist Du beim ADAC? Dann steht Dir (evtl.) auch eine Erstberatung bei einem Anwalt über den Club zu: --> Link
andwein am 13 Okt 2020 11:13:22 Killing hat geschrieben:Meine Erfahrung mit juristischen Dingen ist leider ein Minenfeld indem man als Laie schneller reintritt als man sich vorstellt und dann fliegt es einem um die Ohren
Na ja, aber von wem man was bestellt, gekauft hat sollte man aber schon wissen. Die Fakten von dir sind dünne, die Vermutungen der Lesergemeinde wuchern, aber du klärst keine der Vermutungen!! Warum schreibst du dann?? Möchtest du Hilfe?? Möchtest du dich beklagen?? Oder hast du einen schlechten Kauf getätigt und schreibst dir jetzt den Frust aus der Seele?? Ich bin verwirrt und frag halt mal, Gruß Andreas
xiquadrat am 13 Okt 2020 11:21:06 Killing hat geschrieben:Meine Erfahrung mit juristischen Dingen ist leider ein Minenfeld indem man als Laie schneller reintritt als man sich vorstellt und dann fliegt es einem um die Ohren
genau so ist das. Mit laienhaften Ratschlägen im Rücken fällt man in aller Regel nach vorn auf die Nase. So hilfreich ein Forum auch sein kann, wenn es um konkrete rechtliche Auseinandersetzungen geht, kann das nicht weiter helfen. Da ist schlußendlich jeder Fall ein Einzelfall. Deshalb einfach auch noch mal an dieser Stelle der dringende Rat, wende dich an einen Anwalt. Nur der kann dir ein rechtssicheres Vorgehen in deinem konkreten Fall vorschlagen. Im Zivilprozess versenken sich die Leute nämlich in aller Regel selbst und nicht der Gegner ;)
Killing am 13 Okt 2020 12:24:12 Hallo zusammen,
ich habe niemand konkret beschuldigt oder angegriffen, warum soll ich mich hier schützen? Ob ein solches "Vertragwerk" rechtens ist entzieht sich meiner Kenntnis. Das soll ein Fachanwalt beurteilen.
Des weiteren habe ich alles berichtet was relevant ist ohne Namen zu nennen...aus gutem Grund offensichtlich.
DoReNo am 13 Okt 2020 17:37:46 Hallo Sie haben doch einen Kaufvertrag unterschrieben. Was steht in diesem bezüglich Unfallfreiheit? Allein das ist/wäre relevant. Ich gehe davon aus, dass nur ein Vorbesitzer vorhanden ist, sodass dieser definitiv von dem Unfall gewusst hat. Ob der Händler Bescheid wusste ist schwer beweisbar. Sie müssten also den Verkäufer/Vorbesitzer in Regreß nehmen bezüglich Kaufpreisminderung bzw Rückabwicklung des Kaufvertrages. Ich schließe mich ansonsten dem Vorkommentator an...“Anwalt konsultieren“. Viel Glück.
Bergbewohner1 am 13 Okt 2020 17:58:14 DoReNo hat geschrieben:Hallo Sie haben doch einen Kaufvertrag unterschrieben. Was steht in diesem bezüglich Unfallfreiheit? Allein das ist/wäre relevant. .
Stimmt nicht, JEDER VERKÄUFER ist verpflichtet, einen Unfall anzageben. Keine Bagatellschäden so ca.unter 1000 €, aber was darüber hinaus geht. Die Frage ist eigentlich, wer war denn nun der Verkäufer der gewerbliche Vorbesitzer oder der Händler-beide hätten einen Unfall angeben müssen, sonst kann auch der Tatbestand der arlistige Täuschung vorliegen. Beide wären dann verpflichtet, den Kauf rückabzuwickeln-Wandlung gibt es nicht mehr.
WomoToureu am 13 Okt 2020 18:42:12 DoReNo hat geschrieben:...Sie haben doch einen Kaufvertrag unterschrieben..
So weit ich gelesen habe, hat er lediglich einen Auftrag bzw. eine Bestellung unterschrieben. Lasst mal den Kollegen machen, er hat seinen Weg und das ist auch gut so. Auch von mir alles Gute und mache es entspannt und wohl überlegt.
ppgg am 14 Okt 2020 12:37:48 Sonnenuntergang hat geschrieben: Hallo Rechtsanwalt Peter oder wie wie heißt du normal? Vielleicht hast du den Mut deinen richtigen Namen zu nennen!
Mut? In der Tat ist Peter mein Name und in der Tat bin ich Rechtsanwalt. Allerdings hat das mit der Sache nichts zu tun, ich bin ganz privat hier, was soll sowas also? Deine Behauptungen über deinen Kollegen sind falsch. RA Ziegler hat gegen Concorde wegen Wandlung beim BGH gewonnen!
Nein, hat er nicht; Du hast nur keine Ahnung. Er ist beim BGH nicht zugelassen und kann daher dort weder gewinnen noch verlieren, nämlich gar nicht tätig sein (seine Qualifikation habe ich im übrigen ausdrücklich in keiner Weise in Frage gestellt); das kann unter --> Link leicht überprüft werden, da dort kein RA Ziegler als zugelassen eingetragen ist. Ich hatte das schon erklärt, auch wenn Du es nicht verstanden hast. Da das hier zu weit führt und ich generell wenig Neigung habe, mich mit in derart unverschämtem Ton verfassten Beiträgen länger zu befassen, nur noch ein Stichwort: "Singularzulassung". Lese und verstehe oder schweige. Noch dazu: Sollte es sich um das Verfahren zum Az. VIII ZR 212/17 handeln (dort geht es um einen Rücktritt wegen eines Concorde) ist auch die Bewertung des Prozessausgangs mehr als zweifelhaft. Mal abgesehen davon, dass der Beklagte (Käufer) in der Revision verloren hatte, ist keine abschließende Entscheidung erfolgt. Ansonsten mal Butter bei die Fische, um welche Entscheidung geht es? Gruß Peter
topolino666 am 14 Okt 2020 12:43:55 Peter, Du zerfleischt gerade gnadenlos das Thema aufgrund persönlicher Befindlichkeiten, muss doch nicht sein - oder? :eek:
Killing am 14 Okt 2020 12:49:43 ät Admin: Bitte den Threat erstmal schließen. Jetzt kommen leider keine sachlichen Neuigkeiten mehr. Danke!
Sonnenuntergang am 14 Okt 2020 13:35:07 Hallo Admin, entschuldige das ich darauf Antworte, da es mit dem Thema nichts zu tun hat, aber das kann ich so nicht unbeantwortet lassen. Unter --> Link kann man nachlesen. Mir ist bis jetzt nur dieser einzige Fall bekannt, das ein Verfahren mit einem Womo beim BGH entschieden wurde. Bis jetzt hat Peter keinen einzigen Fall aufgezählt, der am BGH verhandelt wurde. Leider hatte ich nochmals den Namen falsch geschrieben, er heißt wie in dem Link RA Zipper und ist auch für eine Womozeitung tätig und ich kenne ihn nicht. Gruß
pipo am 14 Okt 2020 14:14:37 Killing hat geschrieben:ät Admin: Bitte den Threat erstmal schließen. Jetzt kommen leider keine sachlichen Neuigkeiten mehr. Danke!
Gut so..
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