pipo am 11 Okt 2020 15:30:20 chrisc4 hat geschrieben:Das wird ja immer merkwürdiger! Im Moment sieht es so aus als würde der Händler Unfallfahrzeuge reparieren, dann die Fahrzeuge ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Sachmängelhaftung verkaufen. Da wäre tatsächlich Betrug!
Bestimmt ist das Wohnmobil auch gestohlen oder? :nixweiss: Lustig was Du aus den vorhandenen Infomationen so konstruierst :loldev:
Bergbewohner1 am 11 Okt 2020 15:58:37 Also mal ehrlich, wer kauft ein Fahrzeug ohne Rechnung oder weiss nicht mehr was er für einen Vertrag hat :?: Noch was zu dem Unfallfahrzeug, das ist grundsätzlich anzugeben, egal ob privat oder gewerblich.
Tinduck am 11 Okt 2020 16:08:03 Gar nicht soo weit hergeholt.... es haben auch schon Pferde vor die Apotheke gekotzt :D
Auf jeden Fall scheinen Händler und/oder Vorbesitzer ja keine Skrupel zu haben, einen Unfallschaden zu verschweigen, was zumindest einen von ihnen schon mal ganz weit in die A....loch-Ecke stellt. Ob da mehr dahinter steckt, kann dann ja der Staatsanwalt klären, wenn Anzeige erstattet wird.
Das weitere Vorgehen ist vom Schadensgutachten abhängig. Wenn ihr das Mobil unbedingt behalten wollt, schränkt das euren Handlungsspielraum ein, das werden die Gegenspieler dann zu nutzen wissen, um den Wertminderungsausgleich zu drücken.
Die Frage wäre prinzipiell: wenn ein Gutachten zeigt, dass das Fahrzeug so, wie es ist, verkehrssicher ist, wollt ihr euch den ganzen Zinnober dann eigentlich antun? Ihr könnt nämlich davon ausgehen, dass das Fahrzeug als Beweismittel dann zumindest bis zum Ende der Beweisaufnahme nicht genutzt werden darf, wenn da alles wasserdicht sein soll.
bis denn,
Uwe
hampshire am 11 Okt 2020 16:09:38 Bergbewohner1 hat geschrieben:Also mal ehrlich, wer kauft ein Fahrzeug ohne Rechnung oder weiss nicht mehr was er für einen Vertrag hat :?:
Ich zum Beispiel.
Gast am 11 Okt 2020 16:36:28 Bergbewohner1 hat geschrieben:Also mal ehrlich, wer kauft ein Fahrzeug ohne Rechnung oder weiss nicht mehr was er für einen Vertrag hat :?:
Ich auch... immer wieder
babenhausen am 11 Okt 2020 17:32:48 Ich würde über das Fahrzeug dort --> Link informieren Möglicherweise wurde ein Unfall oder Kaskoschaden abgewickelt und mit etwas Glück ist auch der umfang bekannt.
Killing am 11 Okt 2020 18:48:27 Bergbewohner1 hat geschrieben:Also mal ehrlich, wer kauft ein Fahrzeug ohne Rechnung oder weiss nicht mehr was er für einen Vertrag hat :?: Noch was zu dem Unfallfahrzeug, das ist grundsätzlich anzugeben, egal ob privat oder gewerblich.
Ich habe noch nie ein Auto von einem Händler gekauft, ich dachte eine "Bestellung" ist in dem Sinne ein Kaufvertrag.
Killing am 11 Okt 2020 18:55:24 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Wenn es ein erheblicher Schaden ist und einiges rauszuholen ist wägen wir ab wenn wir wissen wielange wir verzichten müssen. Im WInter fahren wir eh nicht.
ppgg am 12 Okt 2020 08:44:22 Moin. Ich kann dem TE nur - wie auch einige andere - empfehlen, sich unverzüglich qualifiziert beraten zu lassen und alle hier gegebenen Ratschläge und Infos zu vergessen. Es ist durchaus das eine oder andere Richtige dabei, aber der TE wird nicht in der Lage sein, das aus dem Wust an Richtigem, Unfug, missverständlichen und falschen Informationen zu filtern. Nur mal als Beispiel der hier gegebene Hinweis auf einen Kollegen, der angeblich als einziger am BGH in Wohnmobilsachen gewonnen habe. Die Qualifikation des Kollegen für Wohnmobilangelegenheiten will ich in keiner Weise in Frage stellen (und deswegen ist gegen die Empfehlung an sich auch gar nichts zu sagen), aber das ist sicher falsch. Zum einen kann er schon deshalb beim BGH überhaupt keinen Rechtsstreit gewonnen haben, weil am BGH nur dort zugelassene Kollegen tätig werden können (die aber eben auch nur am BGH tätig sind), zum anderen gibt es durchaus mehr als eine Entscheidung des BGH, bei denen ein Wohnmobil eine Rolle spielt. Ist für die Sachfrage des TE ohne Belang, aber leider sind viele andere Antworten auf ähnlichem Niveau. Das soll auf keinen Fall ein Vorwurf sein, aber in rechtlichen Fragen ist das leider fast immer so, dass Antworten von Laien keinerlei Hilfe sind.
LG Peter
topolino666 am 12 Okt 2020 09:37:51 Jetzt wirds OT: wenn es Dich wirklich interessiert bist Du selbst in 3 Klicks auf Peters (Anwalt-)Seite: Die verlinkte (private Reise-)Seite im Profil öffnen / dort Impressum klicken / Name googeln.
Olli2305 am 12 Okt 2020 09:53:50 Sonnenuntergang hat geschrieben:[mod]Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.[/mod]
Hallo Rechtsanwalt Peter oder wie wie heißt du normal? Vielleicht hast du den Mut deinen richtigen Namen zu nennen!
.... Gruß
Und wie ist dein Name?
wolfherm am 12 Okt 2020 09:56:00 Moderation:Hallo, bitte kommt doch mal wieder zum eigentlichen Thema zurück. Euer Fingerhakeln könnt ihr per KN austragen. Vielen Dank. PS: Wer sich nicht an meinen Hinweis hält, wird hier ohne Rechtsmittel ausgeschlossen.
Killing am 12 Okt 2020 10:09:43 Guten Morgen,
:thema:
:ton:
Viele Grüße und schönen Montag!
Stephan
Sonnenuntergang am 12 Okt 2020 10:32:06 Hallo wolfherm , habe Zitat kopiert, kam aber eine Fehlermeldung Zitat zu lang! Gruß
pipo am 12 Okt 2020 10:43:24 Sonnenuntergang hat geschrieben:habe Zitat kopiert, kam aber eine Fehlermeldung Zitat zu lang!
Dann musst Du es auf das absolut Wesentliche verkürzen..
Beduin am 12 Okt 2020 10:52:12 Killing hat geschrieben:Vorbesitzer war ein Sozialtherapeutischer Dienst" als Firma
Aber das ist doch auch Gewerbe? und Gewerbe muss immer Gewährleistung geben --> Link
WomoToureu am 12 Okt 2020 10:57:37 Killing hat geschrieben:..Ich habe noch nie ein Auto von einem Händler gekauft, ich dachte eine "Bestellung" ist in dem Sinne ein Kaufvertrag...
Wenn Du in der Kneipe zwei Bier bestellest, sagst Du lediglich das Du es haben willst. Wenn der Wirt in den Keller geht und feststellt ist keins mehr da, sagt er Dir tut mir leid ist alle, ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. In Deinem Fall müsste eine Auftragsbestätigung erfolgen oder zumindest eine Gegenzeichnung auf der "Bestellung", damit es zum Kaufvertrag wird.
Sonnenuntergang am 12 Okt 2020 10:58:30 Dann musst Du es auf das absolut Wesentliche verkürzen..[/quote]
Dann kommt aber diese Fehlermeldung:
Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.
rkopka am 12 Okt 2020 11:24:11 Sonnenuntergang hat geschrieben:Dann kommt aber diese Fehlermeldung:
Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.
Du probierst, das Problem einfach durch Entfernen der "quotes" zu umgehen (hier fehlte auch das erste). Das System erkennt das aber und entfernt ein Quote ohne "quotes". D.h. vorne und hinten das richtige Tag und die Texte entsprechend beschränken, wie das System dir vorgibt. RK
Heini2204 am 12 Okt 2020 11:42:31 Die Willkür und der Eigennutz in unserer Gesellschaft nimmt besondere Formen an, wenn Überschriften solcher Threats - Synonym für Bedrohung, Gefahr und Drohung - überhand nimmt. Wieso ist im Vorfeld keine sachliche Klärung beim Händler über solche möglichen Vermutungen nicht mehr möglich, muss man gleich von "Betrug" ausgehen ? Die nächste Überschrift könnte lauten "Mordversuch bei Kauf über Händler" !
Gast am 12 Okt 2020 11:55:30 Heini2204 hat geschrieben:....... muss man gleich von "Betrug" ausgehen ? Die nächste Überschrift könnte lauten "Mordversuch bei Kauf über Händler" !
Was bitte ist an dem Titel falsch ? Wenn der Käufer eines Fahrzeugs nach dem Kauf merkt das es sich um eine repariertes Unfallfahrzeug handelt, dann hat hier irgend jemand betrogen, ganz einfach. Wie wär denn dein Titel ? "Aus Versehen in Unfallfahrzeug verkauft "
weser13 am 12 Okt 2020 12:20:49 Moin,
hier wird viel spekuliert. Es ist ja nicht mal klar, ob ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit welchen Inhalten besteht, geschweige denn, wer die Vertragspartner sind. Insofern sollten diese Sachverhalte erstmal geklärt werden.
Grüße aus NI
Gast am 12 Okt 2020 12:36:48 Killing hat geschrieben:Guten Abend,
ich habe ein Frage. Wir haben bei einem alt eingesessenen Wohnmobilhändler einen Dethleffs Trend im Juli gebraucht gekauft. Dieser wurde uns als "Vermittlungsgeschäft, Verkauf im Auftrag ohne Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel"
verkauft.
Dieser Satz im Vermittlungsgeschäft ist für mich das Entscheidende. Ob man mit so einem Vermittlungsgeschäft Sach- und Rechtsmängel ausschließen kann muss durch einen Rechtsanwalt geklärt werden. Für mein Rechtsgefühl darf das nicht sein, denn sonst könnte jeder reparierte Totalschaden durch ein Vermittlungsgeschäft ohne jegliche Gewährleistung verkauft und jeder Unfallschaden dadurch verschwiegen werden. Aber was bedeutet schon eine Rechtsgefühl ? Garnichts...deshalb zum Anwalt und abklären lassen, Auch ohne Rechtsschutz würde ich das nicht auf sich beruhen lassen. Ein erstes Informationsgespräch beim Anwalt kostet nicht die Welt und das müsste die Sache schon wert sein. Auf alle Fälle viel Glück Georg
Killing am 12 Okt 2020 12:39:23 Also ich habe von dem Händler eine Bestell- bzw. Auftragsbestätigung bekommen. Jemand hat betrogen, das gibts in der Tat nichts dran zu deuten...
Mir ging es eigentlich nur darum zu erfahren ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und was daraus geworden ist....
Danke erstmal an alle die mir Tipps gegeben haben..Ich warte jetzt auf den Termin für die Bühne, der Inhaber der WoMo-Werkstatt hier im Ort ist ein Freund und wird dann gleich auch einen Sachverständigen heranziehen. Dann warte ich noch auf den Rückruf meiner Rechtschutz... Ich werde Euch auf dem laufenden halten wenn das von Interesse ist...
Gruß Stephan
Gast am 12 Okt 2020 12:44:33 Killing hat geschrieben:Ich werde Euch auf dem laufenden halten wenn das von Interesse ist...
Gruß Stephan
Ja das ist es, mit Sicherheit
wolfherm am 12 Okt 2020 15:36:13 Welchen Beitrag meinst du? Den hier? --> LinkDer ist nur sichtbar, wenn man angemeldet ist.
Sonnenuntergang am 12 Okt 2020 15:50:00 wolfherm hat geschrieben:Welchen Beitrag meinst du? Den hier? --> LinkDer ist nur sichtbar, wenn man angemeldet ist.
Kannst Du mir Bitte erklären warum die anderen Beiträge sichtbar sind und meine nicht! Gruß
wolfherm am 12 Okt 2020 15:53:00 Kannst du ihn lesen oder nicht? Alles andere führt jetzt hier zu weit. Kläre das über die Administration und schildere dort dein Problem.
Pechvogel am 12 Okt 2020 15:54:33 Sonnenuntergang hat geschrieben:... Kannst Du mir Bitte erklären warum die anderen Beiträge sichtbar sind und meine nicht! ...
Also ICH kann Deine Beiträge sehen. Grüße Dirk
WomoToureu am 12 Okt 2020 16:01:53 weser13 hat geschrieben:..hier wird viel spekuliert...Es ist ja nicht mal klar, ob ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit welchen Inhalten besteht, geschweige denn, wer die Vertragspartner sind. Insofern sollten diese Sachverhalte erstmal geklärt werden.
Das ist aber lustig ! Da er ein Fahrzeug hat und dafür Geld ausgegeben hat ist unwiederlegbar ein Kaufvertrag zustande gekommen, der ja auch mündlich abgeschlossen werden kann. Ansprechpartner ist zunächst einmal die Werkstatt wenn er keinen anderen Ansprechparter hat, auch dies brauch im Moment nicht geklärt werden. Wenn es unwiederlegbare Hinweise auf einen Unfall gibt würde ich nicht wie der Kollege jetzt viel Geld in die Hand nehmen und alles überprüfen lassen sondern, wie ihm ja genannt wurde Unterlagen vom Schaden anfordern. Von extern und gleichzeitig vom Vermittler, diesen auffordern die Unterlagen vorzulegen und gleichzeitig auffordern Schadensersatz bzw. eine Rückabwicklung des Kauf durchzuführen, ganz wie der Käufer ( TE ) es mag.
Sonnenuntergang am 12 Okt 2020 16:04:18 wolfherm hat geschrieben:Kannst du ihn lesen oder nicht? Alles andere führt jetzt hier zu weit. Kläre das über die Administration und schildere dort dein Problem.
Hoppla, das sind tolle töne! Ich habe eine ganz einfache Frage gestellt und dann solch eine Antwort. Viele sind nicht angemeldet und möchten gerne auch alle Antworten lesen! Ich habe nirgends nachlesen können, das nicht angemeldete Benutzer nicht alle Antworten lesen können! Ich Glaube diese Tatsache ist sehr wichtig für nicht angemeldete Benutzer!! Gruß
BaerR am 12 Okt 2020 16:52:53 Ob die Dokumente jetzt Bestellung, Auftragsbestätigung oder Kaufvertrag heissen, ist doch erst einmal nebensächlich.
Wichtig ist dass es "ein" Dokument gibt, in dem die Willenserklärungen beider Parteien - ich Dir DAS verkaufen, Du mir geben GELD dafür - enthalten sind. Üblicherweise wird in diesem Papier auch angegeben, Wer DAS verkauft und Wer DAS kauft und bezahlen muss.
Wird als Verkäufer der Händler genannt, ist er derjenige, der für Zustand des Kaufgegenstands haftet. Hat er nur "vermittelt", muss derjenige genannt werden, für den vermittelt wird.
Diese Grundfrage sollte erst einmal geklärt sein, bevor man nachdenkt, WEN man in Anspruch nehmen will.
Dabei will ich nicht verhehlen, dass gerade im KfZ-Bereich einiges nicht so sorgfältig dokumentiert wird. Ein gewerblicher Händler sollte aber darauf achten, weil er auch wegen dieser Unsauberkeiten in Anspruch genommen werden könnte.
Gast am 12 Okt 2020 16:58:23 Du brauchst nicht mal ein Papier. Bereits mit der Überweisung des Kaufpreis an den Händler ist dokumentiert dass dieser dir das Fahrzeug verkauft hat und dir stehen alle gesetzlichen Rechte zu.
weser13 am 13 Okt 2020 08:29:13 pfeffersalz hat geschrieben:Du brauchst nicht mal ein Papier. Bereits mit der Überweisung des Kaufpreis an den Händler ist dokumentiert dass dieser dir das Fahrzeug verkauft hat und dir stehen alle gesetzlichen Rechte zu.
Moin, der Teufel steckt im Detail: Wenn der vermittelnde Händler oder die Werkstatt in der Vereinbarung mit dem Käufer ganz präzise erklärt hat, dass es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt und der Verkäufer genannt ist, haftet der Vermittler nicht. Grüße aus NI
Killing am 13 Okt 2020 08:35:09 Guten Morgen,
der Verkäufer, der angebliche, ist nirgends mit nur einem Wort erwähnt
Palmyra am 13 Okt 2020 08:42:41 Servus,
ich habe die "Geschichte" mit Interesse gelesen , ich kaufe doch eigentlich nur bei einem Händler, ob PKW oder Wohnmobil , um eine Gewährleistung zu erhalten. Erhalte ich dieselbe nicht , bin ich doch sofort vom Hof.
Für mich wieder mal eine "Schnäppchen-Geschichte" , wobei wie wir alle wissen, es doch gar keine "Schnäppchen" gibt .
Ich würde nach dem geschilderten Sachverhalt mit einem RA zu dem Händler hingehen , das Fahrzeug gleich mitbringen und auf den Hof stellen und meine Forderungen mit Fristsetzung usw. stellen , aber das weiß der RA selber .
pipo am 13 Okt 2020 08:47:33 Killing hat geschrieben:Ich warte jetzt auf den Termin für die Bühne, der Inhaber der WoMo-Werkstatt hier im Ort ist ein Freund und wird dann gleich auch einen Sachverständigen heranziehen. Dann warte ich noch auf den Rückruf meiner Rechtschutz... Ich werde Euch auf dem laufenden halten wenn das von Interesse ist...
Vielleicht sollten wir alle erstmal innhalten, bis Stephan neue Fakten auf dem Tisch legt :!: :ja:
Gast am 13 Okt 2020 08:54:54 pipo hat geschrieben:Vielleicht sollten wir alle erstmal innhalten, bis Stephan neue Fakten auf dem Tisch legt :!: :ja: Neue Fakten? Was willst du hören? Alternative Fakten? Bereits im TE stehen alle notwendigen Infos.
BaerR am 13 Okt 2020 09:05:22 Killing hat geschrieben:Guten Morgen,
der Verkäufer, der angebliche, ist nirgends mit nur einem Wort erwähnt
Ok, dann hätten wir das schon einmal geklärt. Allerdings sollte irgendwo im Vertrag erwähnt sein, dass es sich um ein Vermittlungsgeschäft handeln. Das wird der Händler schon aus Eigeninteresse machen, um die strengen Haftungsregeln zu umgehen. Was er als "Sachkundiger" nicht abbedingen kann, ist seine Pflicht, den Kaufgegenstand auf Mängel zu überprüfen, wenn er über eine entsprechende Werkstatt verfügt. Zwar sind Mängelansprüche bei einem vermittelten Geschäft grundsätzlich dem Verkäufer gegenüber geltend zu machen, der Vermittler ist aber nicht ganz aus der Haftung (wegen seiner Sachkunde). Er haftet z.B. bei schuldhaft falschen Angaben über den Fahrzeugzustand oder wesentliche Eigenschaften (z.B. Unfall) oder wenn er das Fahrzeug nicht untersucht hat. Ein Problem ist allerdings ein Haftungsausschluss bei "Privatverkauf", denn der Vermittler soll nicht strenger haften als der Verkäufer. Aufgrund Deiner Angabe, dass der "tatsächliche private" Verkäufer nicht erwähnt wird, könnte eine Entscheidung des EuGH aus 2018 greifen, nach der der vermittelnde Händler oder die Werkstatt haften, wenn er nicht von Anfang an und ganz präzise offenlegt, dass es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt, und nicht auszuschließen ist, dass der Vermittler auch Eigentümer des Fahrzeugs sein könnte. Er kann dann nicht - wie bei einem Verkauf von Privat an Privat möglich - die Gewährleistung ausschließen. Dieser Fall könnte vorliegen, weil Du den privaten Verkäufer - nach dem Kaufvertrag - nicht kanntest. Die Sache ist aber zu kritisch, sie ohne Rechtsbeistand bewerten zu wollen.
DieselMitch am 13 Okt 2020 09:13:09 BaerR hat geschrieben:Ein Problem ist allerdings ein Haftungsausschluss bei "Privatverkauf", denn der Vermittler soll nicht strenger haften als der Verkäufer. Aufgrund Deiner Angabe, dass der "tatsächliche private" Verkäufer nicht erwähnt wird
...
Die Sache ist aber zu kritisch, sie ohne Rechtsbeistand bewerten zu wollen.
Handelt es sich ÜBERHAUPT(??) um einen Privatverkauf, oder doch eher um ein Vermittlungsgeschäft in einem B2B Verhältnis, denn der Vorbesitzer ist/war ja keine Privatperson, sondern eine Firma !? Dann ist die Sachmängelhaftung ja klar, der Verkäufer (Vorbesitzer) ist vollumfänglich haftbar zu machen ... auch wg. des (vorsätzlich?) verschwiegenen Unfallschadens. JM2C
Sonnenuntergang am 13 Okt 2020 09:20:40 Hallo Stephan, gestern war Montag, du hattest genügend Zeit dem Händler mitzuteilen was für Probleme du mit dem Womo hast. Es wird Zeit das der Händler endlich darüber Bescheid weiß!!! Was hat der Händler dazu gesagt? Gruß
Killing am 13 Okt 2020 09:45:17 Ich wollte mir erst Tipps von meiner Rechtschutz einholen und das Auto auf der Bühne sehen damit ich genau schreiben kann was repariert wurde und wo eventuell noch Schäden sind...zB. das schief stehende Lenkrad... Sonnenuntergang hat geschrieben:Hallo Stephan, gestern war Montag, du hattest genügend Zeit dem Händler mitzuteilen was für Probleme du mit dem Womo hast.
Es wird Zeit das der Händler endlich darüber Bescheid weiß!!!
Was hat der Händler dazu gesagt? Gruß
Killing am 13 Okt 2020 09:46:31 Meine Erfahrung mit juristischen Dingen ist leider ein Minenfeld indem man als Laie schneller reintritt als man sich vorstellt und dann fliegt es einem um die Ohren
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