Nach eingehender weiterer Recherche bin ich noch auf die folgende Sichtweise gestoßen:
Durch den Umbau des Fahrzeugs entsteht eine neue Fahrzeugart, die Betriebserlaubnis ist nicht mehr gültig. Lassen Sie Ihr neues Eigenheim von einem ... Sachverständigen begutachten und bestätigen.
Auch wenn die Aussage aus einer Hochglanz-Werbebroschüre des TÜV Nord stammt und somit sicher nicht ganz frei von wirtschaftlichen Eigeninteressen ist, erscheint die Grundidee dahinter nicht komplett abwegig. Gleichzeitig wird es nicht ganz einfach, in einem Kastenwagen sicherzustellen, dass die "Anforderungen an die Transporteigenschaften eines Lkw" nach Umbau noch gegeben sind. Ein witziger Ausweg aus dem Dilemma (neben Absetzkabine) wäre eventuell noch eine Umschreibung in Richtung "Straßen-Zugmaschine" (Klasse N2 BC). Das dürfte sich in Anbetracht der Anhängelast des Varios (7,5t bei druckluftgebremstem Anhänger, sonst 3,5t) vermutlich ganz gut argumentieren lassen. Und wie Millionen Sattelzugmaschinen auf Deutschlands Autobahnen zeigen, steht dem eine Wohnmöglichkeit nicht im Wege.
Was aber, anders als einige Beiträte weiter oben behauptet, definitiv unzutreffend ist: ein auf Wohnmobil umgeschriebenes Fahrzeug muss nicht automatisch die PKW-Abgasnormen erfüllen. Das wäre auch komplett abwegig - dann dürfte es kein einziges Wohnmobil auf einem LKW-Chassis geben - weder "Hippiemobil" auf historischem LKW noch Concorde-Luxuspalast. Auch weniger exotische Mobile auf Basis
Sprinter und Co haben angeblich eine Euro-Norm mit römischer Zahl im Fahrzeugschein stehen, was auf eine Zulassung nach LKW-Standards hinweist.
Letztendlich entwickelt sich nach einer Probefahrt mit einem 4250er Vario am
Wochenende meine Planung aber doch in Richtung 3700er Radstand - ganz schön sperrig der große und insbesondere der Hecküberhang ist vielleicht in der Praxis doch ziemlich störend. Damit ist aber auch das Längenproblem aus dem Weg und einer Wohnmobilzulassung würde grundsätzlich nichts im Wege stehen.
stoppie: positiv :-)