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Schwierigkeiten mit LKW-Zulassung? 1, 2


Marsu123 am 16 Okt 2020 09:11:36

Tinduck hat geschrieben:Da massenweise Expeditions- oder Hippiemobile auf Alteisen-LKWs rumfahren und als Womo zugelassen sind, scheint das mit der Abgasklasse wohl nicht so relevant zu sein beim Umschreiben von LKW auf Womo... es ist ja auch keine Neuzulassung, wo die Abgasklasse zum Tragen kommt.
Uwe


Moin Moin,

bei den alten Hippie Mobilen gab es noch keine nennenswerten Abgasklassen.
Deshalb sind die Hippiemobile ja auf sooooo alten LKW aufgebaut ;-)
Bei einer Umschreibung muss der Abgasschlüssel passen.
Wenn für den LKW eine schlechtere Abgasklasse zugelassen war (bei Erstzulassung) als für dasselbe Fahrzeug als Wohnmobil oder PKW, kannste die Umschlüsselung vergessen.

Z.B.: Land Rover, Defender TD4 (2007-2011) der war immer als LKW zugelassen, da dort die Abgaswerte für einen PKW nicht erreicht werden konnten.
Dieses Fahrzeug wirst du nicht als Wohnmobil oder PKW zugelassen bekommen.

Grüße Ralf.

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pwglobe am 16 Okt 2020 12:51:09

Hallo,
Aus leidiger Erfahrung mit einem IFA W50, kann ich nur von einer Zulassung als LKW abraten, wenn man das Fahrzeug als Womo nutzen will. Hierzu gibt es in anderen Foren interessante Beiträge.
Selbst mit einem Wechselaufbau gibt es ungeahnte Probleme, ich habe das Fahrzeug auch noch gewerblich nutzen wollen.
Letztendlich habe ich das Projekt aufgegeben und habe ein Wohnmobil und einen LKW.
Aber Versuch macht klug, vielleicht gibt es inzwischen Lösungen.

Tinduck am 16 Okt 2020 15:00:13

Marsu123 hat geschrieben:Wenn für den LKW eine schlechtere Abgasklasse zugelassen war (bei Erstzulassung) als für dasselbe Fahrzeug als Wohnmobil oder PKW, kannste die Umschlüsselung vergessen.


Vielleicht mein Fehler, für mich sind LKW halt Laster und keine umgeschlüsselten PKW mit Ladefläche. Für einen 1017 oder 1224 ist das Problem nicht existent, weil es da nie PKW-Versionen von gab. Also eigentlich für alles über 3,5 Tonnen, mehr darf ein PKW ja nicht wiegen, oder?

bis denn,

Uwe

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Jagstcamp-Widdern am 16 Okt 2020 16:06:01

dochdoch, pkw dürfen > 3,5t... :ja:

alleswirdgut
hartmut

stoppie am 17 Okt 2020 09:04:57

farnham hat geschrieben:.... Da ich hin und wieder mit einem etwas über 11m langen Anhängsel unterwegs bin....

Segelflieger ??

farnham am 19 Okt 2020 10:16:20

Nach eingehender weiterer Recherche bin ich noch auf die folgende Sichtweise gestoßen:
Durch den Umbau des Fahrzeugs entsteht eine neue Fahrzeugart, die Betriebserlaubnis ist nicht mehr gültig. Lassen Sie Ihr neues Eigenheim von einem ... Sachverständigen begutachten und bestätigen.

Auch wenn die Aussage aus einer Hochglanz-Werbebroschüre des TÜV Nord stammt und somit sicher nicht ganz frei von wirtschaftlichen Eigeninteressen ist, erscheint die Grundidee dahinter nicht komplett abwegig. Gleichzeitig wird es nicht ganz einfach, in einem Kastenwagen sicherzustellen, dass die "Anforderungen an die Transporteigenschaften eines Lkw" nach Umbau noch gegeben sind. Ein witziger Ausweg aus dem Dilemma (neben Absetzkabine) wäre eventuell noch eine Umschreibung in Richtung "Straßen-Zugmaschine" (Klasse N2 BC). Das dürfte sich in Anbetracht der Anhängelast des Varios (7,5t bei druckluftgebremstem Anhänger, sonst 3,5t) vermutlich ganz gut argumentieren lassen. Und wie Millionen Sattelzugmaschinen auf Deutschlands Autobahnen zeigen, steht dem eine Wohnmöglichkeit nicht im Wege.

Was aber, anders als einige Beiträte weiter oben behauptet, definitiv unzutreffend ist: ein auf Wohnmobil umgeschriebenes Fahrzeug muss nicht automatisch die PKW-Abgasnormen erfüllen. Das wäre auch komplett abwegig - dann dürfte es kein einziges Wohnmobil auf einem LKW-Chassis geben - weder "Hippiemobil" auf historischem LKW noch Concorde-Luxuspalast. Auch weniger exotische Mobile auf Basis Sprinter und Co haben angeblich eine Euro-Norm mit römischer Zahl im Fahrzeugschein stehen, was auf eine Zulassung nach LKW-Standards hinweist.

Letztendlich entwickelt sich nach einer Probefahrt mit einem 4250er Vario am Wochenende meine Planung aber doch in Richtung 3700er Radstand - ganz schön sperrig der große und insbesondere der Hecküberhang ist vielleicht in der Praxis doch ziemlich störend. Damit ist aber auch das Längenproblem aus dem Weg und einer Wohnmobilzulassung würde grundsätzlich nichts im Wege stehen.

stoppie: positiv :-)

WomoToureu am 19 Okt 2020 13:23:01

Ich habe früher in solch Fällen immer vorher mit dem Fahrzeug kostenfrei ein Gespräch mit dem für Umschreibung / Gutachten zuständigen Mitarbeiter geführt und das wesentliche besprochen. Hat nie etwas gekostet und ich hatte den Namen des nsprechpartners der später das bescheinigt hat.

War nie ein Problem.

farnham am 19 Okt 2020 13:48:18

Das ist ganz klar einer der nächsten Schritte - aber wenn man den Zielhafen nicht kennt, wird man dort auch niemals ankommen ;-)

Horst_H am 19 Okt 2020 15:26:56

Hallo,

ich hatte für meinen gewerblichen Transporter (LKW-Zulassung) 1999 selber Möbelblocks gebaut die ausbaubar bzw fest verschraubt waren um ihn abwechselnd als Womo und Transporter nutzen zu können. Dazu war ich vorher beim TÜV und habe das mit denen durchgesprochen.
Letztlich lief es darauf hinaus das die Möbelblöcke und das dann andere Gewicht im Schein eingetragen wurden so das ich ihn leer als Transporter und mit Möbelblöcke als Womo nutzen konnte bzw. durfte.
Keine Ahnung ob das heute noch möglich ist, damals fielen so Sprüche wie "Womo-Einbauten sind keine Ladung" und "verlieren der Betriebserlaubnis wegen der frenden Nutzung") etc.
Ich hatte sogar die Gasentlüftung über die noch nutzbare Hecktür geregelt bekommen da ich kein Loch in die Seitenflächen machen wollte ...


Gruß
Horst

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