rump
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Transport Gasflasche 6Kg mit Deckel


Sven1983 am 02 Nov 2020 11:56:27

Hallo,
eine Frage zum Transport einer zugedrehten extra Gasflasche mit Deckel. Darf diese im Stauraum transportiert werden?

Ich habe im Womo einen Gaskasten verbaut wo aber nur eine Gasflasche reinpasst. Als Backup würde ich noch eine Gasflasche mitführen. Diese würde aber nicht im Gaskasten stehen jedoch im Stauraum fest verzurrt sein.

Besten Dank

Sven

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

wolfherm am 02 Nov 2020 11:57:42

Ja, darfst du. Gut sichern.

Wuidsau am 02 Nov 2020 15:48:49

Servus,
nach den ADR Vorschriften ist der Stauraum zu belüften. Das Gas darf nicht in Zwischenböden fließen können.

Die Flasche darf nur mit Kappe und gesichert transportiert werden.
Ein Gefahrgutmerkblatt ist bei privatem Transport unter Freimengegrenze zwar nicht vorgeschrieben, kann aber u. U. für Hilfszwecke nützlich sein (bei mir im Fz. vorhanden). Findest Du auf der Hp vom deutschen Gasverein.
MfG Charly

Anzeige vom Forum


wolfherm am 02 Nov 2020 16:05:24

Wuidsau hat geschrieben:Servus,
nach den ADR Vorschriften ist der Stauraum zu belüften........
MfG Charly



Ist das sicher? Dann dürfte in einem PKW oder einer Handwerkertransportbüchse ja keine Flasche transportiert werden.

thomas56 am 02 Nov 2020 16:09:02

wolfherm hat geschrieben: oder einer Handwerkertransportbüchse ja keine Flasche transportiert werden.

Darf auch nicht!

wolfherm am 02 Nov 2020 16:19:47

Aber im PKW? Weil du das im Zitat weggelassen hast.

Allradmobilist am 02 Nov 2020 16:39:32

Hier ein Merkblatt dazu:
--> Link
Eine Gasflasche (oder auch mehrere) dürfen in einem Kfz als Ladung (s. auch Ladungssicherung nach StVO) transportiert werden.

Die ADR gilt für Privatpersonen nicht, die bis zu einer Menge von 333 kg Gas zum Eigenverbrauch ihrem FzG. transportieren wollen. Es muss kein Loch in der Boden gebohrt werden, was erst erforderlich ist, wenn der Flasche während der Fahrt Gas entnommen werden soll. Die Flasche bzw. Flaschen dürfen auch liegend transportiert werden, sollte aber gegen Umherrollen gesichert werden. Und natürlich auch sonstige Gegenstände in der Heckgarage oder sonstwo, damit diese nicht die Flasche beschädigen können.

wolfherm am 02 Nov 2020 16:50:35

Na, dann passt das ja fürs Womo.

Scout am 02 Nov 2020 16:58:08

Wuidsau hat geschrieben:nach den ADR Vorschriften ist der Stauraum zu belüften. Das Gas darf nicht in Zwischenböden fließen können.

Der private Transport erfolgt nicht nach ADR sondern nach Staßenverkehrordnung. Die Flasche muss gesichert sein, der Raum braucht keine Belüftung.
Neben der Kappe ist auch noch die Verschlussmutter erforderlich.

Gruß
Scout

Scout am 02 Nov 2020 21:13:51

In dem Link --> Link weiter oben steht
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für Privatpersonen, die Flüssiggas in Flaschen für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch bist zu einer Höchstmenge von 333 kg in einem Fahrzeug befördern.

Die Formulierung ist irreführend und unzutreffend.

Die 333 kg sind in der Kleinmengenregelung festgelegt und hat nichts mit dem privaten Transport zu tun. Diese Regelung sagt lediglich, dass bestimmte ADR Vorschriften (Gefahrgutführerschein, orangene Kennzeichnung am Fahrzeug) nicht erforderlich sind. Es gelten aber die sonstigen Transportvorschriften nach ADR.

Die Freistellung für den privaten Transport wird in 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung geregelt.
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind.

Zu einer Mengenangabe steht für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport aber nicht die 333 kg.
Bei 333 kg kann man nicht mehr von häuslichem Gebrauch ausgehen. Diese obere Grenze gilt nicht für einen privaten Transport.

Gruß
Scout

Wuidsau am 02 Nov 2020 23:10:43

Servus,
Auf Seite 4 des Merkblatts ist der private Transport ein Thema, und da steht auch was zum Thema Lüftung.
MfG Charly

Scout am 02 Nov 2020 23:51:03

Was muss man tun und was sollte man machen, das ist die Gretchenfrage.
Für den privaten Transport der Gasflasche ist die Straßenverkehrsordnung zuständig.
In StVO § 22 Ladung steht hierzu.
1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Da steht nichts von Lüftung.

Das gilt allerdings nur wenn die Flaschen für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Für einen gewerblichen Zweck nicht.
Etwas einfacher formuliert.
Ein Klempner macht mit seiner Familie einen Grillabend und holt eine Propangasflasche. Diese kann er im Fahrgastraum seines Pkw bei geschlossenen Fenstern zwischen Vorder- und Hintersitz einklemmen, damit sie sich nicht bewegen kann.
Es ist ein Transport für private Zwecke und hier gilt für den Transport die Straßenverkehrsordnung.

Braucht der Klempner eine Flasche für seinen Betrieb darf er sie nicht im Fahrgastraum des Pkw transportieren, im Kofferraum müsste er ein Loch in den Boden schneiden.
Es handelt sich um einen gewerblichen Transport und hier gelten die Transportbedingungen der Gefahrgutverordnung (ADR) und nicht die Regeln Straßenverkehrsordnung

Was auf Seite 4 zum privaten Transport steht ist eine Empfehlung, aber eben keine Vorschrift. Hat man die Möglichkeit zu Lüften ist es durchaus sinnvoll aber rechtlich nicht erforderlich.


Gruß
Scout

ManfredK am 03 Nov 2020 00:10:14

Scout hat geschrieben:a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind.
Gruß
Scout


Ich hab mal das fettgedruckte etwas anders platziert.
Sollte nicht so sehr auf den "häuslichen" Gebrauch eingegrenzt werden, es sind auch andere Szenarien denkbar.
Beim Transport von 1, 2 oder 3 Gasflaschen zur privaten, nicht gewerblichen Verwendung hast du mit dem Hinweis auf die Ladungssicherung aber komplett recht!

Trialer am 03 Nov 2020 09:03:19

Dann kann ich ja, für die nächste Norwegen Reise, noch 2 Gasflaschen, gut gesichert, mitnehmen.

topolino666 am 03 Nov 2020 09:32:06

.... beim Wintercamping ist das ganz normal, da sind viele Heckgaragen mit Flaschen (aller Art ;-) ) vollgestellt! :-)

hannacamp am 03 Nov 2020 14:23:42

Hi Zusammen
Meiner Meinung nach ist das Transportieren einer Gasflasche erlaubt. Jedoch solltest du diese sehr gut befestigen, sodass sie bei einem Vollstopp nicht nach vorne fliegt. :)

heiinjoy am 03 Nov 2020 18:32:59

Hallo Foris,

bevor hier weiter spekuliert wird hier die Rechtsquelle:
Kapitel1.1.3.1a (Zitat) für Beförderungen die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhaltes verhindern.........
Für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit Ihrer Hauptätigkeit ..... durchgeführt werden gilt Kap. 1.1.3.1b jeweils gültige ADR ( z.Zt. 2019). Diese ändert sich am 01.01.2021 turnusgemäß.
Für die zulässige Höchstmenge der Propangasmengen gilt Kap. 1.1.3.6.3 Beförderungskategorie 2 für Gase der Gruppe F (endflammbar). Hierbei bitte die Definition der Gesammtmenge beachten (Steht im Anschluss an der Tabelle). Für unsere Gase (Propan oder LPG) bedeutet dies die mitgeführte Nettomasse in kg.
Für die Ladungssicherung gilt § 22 StVO i.V.m. den anerkannten Regeln der Technik. Diese sind von Nationalstaat zu Nationalstaat unterschiedlich. Die DIN EN 12195 gilt nur europaweit für Gefahrguttransporte. Das sind wir aber nicht.

Grüße

Heiinjoy

KAWADO am 03 Nov 2020 18:49:04

wolfherm hat geschrieben:Ja, darfst du. Gut sichern.


Also mir persönlich hätte diese "kurze" Antwort gereicht. :ja:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Concorde Bj 1992 Instrumente für Heizung und Boiler
Truma 6E ohne Wasser heizen ?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt