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Tankflasche Multiventil ohne Stahlträger


freki2 am 10 Mär 2021 22:49:20

Liebe Wohnmobilisten,

weiß jemand (nur wissen, keine Vermutung oder Belehrungen bitte - ich weiß es ist ein emotionales Thema, daher sag ich's nochmal am Anfang) ob ich eine Gasflasche mit Multiventil, mit Textilbändern fixiert, einfach als Gasflasche benutzen darf?

Also ich rede hier davon, nur die Flasche in den Gaskasten zu stellen und an meinen Druckminderer anzuschließen. Ich will sie NICHT mit einer Außenbetankung (oder sonstigem) verbinden. Sie ist dann wie eine normale Tauschflasche bei mir im Womo mit den Textilbändern gegen verrutschen geschützt, sonst nichts.

Weiss da jemand wie genau die Verordnung ist? Oder wo ich diese finden kann?

(ich bitte nochmal darum keine Diskussionen zu starten die nichts bringen, auch keine Diskussion über Sinn und Unsinn)

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dieter2 am 10 Mär 2021 23:18:31

Das geht, mache ich auch so.

freki2 am 10 Mär 2021 23:22:44

Gehn tuts aufjedenfall :P

Die Frage ist aber, ists auch erlaubt?

Lt. WynenGas: "Unsere Tanks stehend verfügen über ein 80%tiges Füllstopventil sowie einer Rohrbruchsicherung im Entnahmeventil, diese auch Vorraussetzungen für die Selbstbetankung sind. Tankflaschen oder Tanks stehend von uns, gibt es nur mit der Bauartzulassung 67 R01 „ortsfest "."

Das heißt die WynenGas Tankflaschen dürfen definitiv SO nicht mitgeführt werden.

Weiss jemand wie das mit den Alugas TravelMates aussieht? Sind die auch nur als "ortsfest" zugelassen?

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RG Regalbau am 10 Mär 2021 23:23:51

Hallo,
Ich habe seit Jahren Wynen Tankflaschen im Einsatz.
Wie die grauen, nur mit den Zurrbändern gesichert .
In 10 Jahren weder vom TÜV oder bei der Gasprüfung bemängelt.
Und betankt werden die vom Personal z.B. in Spanien auch ohne Problem.
In Deutschland hat auch noch keiner gemeckert.

freki2 am 10 Mär 2021 23:32:02

Ich vermute du hast dann keine feste Außenbetankung?

M-Hymer am 10 Mär 2021 23:47:26

Hallo,
geht ist aber nicht erlaubt.
Ich habe seit 1 Jahr die Campko von Vosken mit dem Drehmeister Gasfilter verbaut. Einfach super!! Wir fahren seit über 20 Jahre Womos und ich hab immer überlegt ob ich das mit der Tankflasche mache (versch.Meinungen).Nach einem Jahr Nutzung kann ich nur sagen warum hab ich nicht schon früher die Tankflasche gekauft. Einfach an die Tankstelle fahren und Tanken, Nachtanken wann immer du willst, keine Schlepperei mehr. Der Tankstop funkioniert prima alles wie in der Beschreibung. Außerdem steht noch eine Alugasflasche im Gaskasten als Reserve die wurde aber letztes Jahr nicht gebraucht.
Einziges Manko bei der Gasprüfung muss die Tankflasche raus (1 Schraube) 2 Minuten Arbeit und eine normale Gasflasche kommt rein.
Lohnt auf jeden fall aber dir Entscheidung musst du treffen.

DREHMEISTER Gasfilter W21,8 x KLF Flaschenfilter LPG Gasflaschen Camping Propan
CAMPKO Gasflasche 30L wiederbefüllbar mit Multiventil 80% Füllstop 67R01 LPG

M-Hymer am 10 Mär 2021 23:50:16

Außenbetankung haben wir auch nicht ,einfach Gaskastentür auf ,Schlauch aufschrauben und Tanken.

RG Regalbau am 11 Mär 2021 00:05:21

freki2 hat geschrieben:Ich vermute du hast dann keine feste Außenbetankung?

Nein, Gaskasten auf, Rüssel drauf, fertig.

freki2 am 11 Mär 2021 00:08:00

M-Hymer hat geschrieben:Hallo,
geht ist aber nicht erlaubt.


Vielen Dank für die Antwort. Weisst du wo ich das nachlesen kann?

M-Hymer am 11 Mär 2021 00:34:30

Hallo ,
du musst mal die Suchfunktion nutzen .
Soviel ich weiß muss die Flasche fest mit dem Fahrzeug verbunden sein und im Gas Heft eingetragen sein.
Sie muss so befestigt sein das sie nicht einfach ausgebaut werden kann. Damit soll unterbunden werden das du die Flasche nimmst ins Auto packst und zum füllen an die Tankstelle fährst.
Es gibt bestimmt noch andere User die sich genau auskennen.

Wuidsau am 11 Mär 2021 02:22:32

So ist es, die Tankflaschen versauen das Geschäft mit den Tauschflaschen und den im Gaspreis enthaltenen zusätzlichen, aber teils unnötigen Gebühren, welche bei jeder Füllung dort eingepreist sind.
Deswegen die Erfindung diverser Vorschriften zum Thema Befüllung und Montageart.

Fakt ist:
Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Druckbehälter verkauft werden. Erfüllt.

Die Gasflasche selbst muß wegen der Transportsicherheit befestigt sein. Erfüllt.

Also einfach benützen! Zum Füllen fährst Du zum Füllwerk wo sie wie eine Tauschflasche gefüllt wird.

Oder Du machst es wie erwachsene, selbstständig denkende Menschen und füllst die TF an der LPG Tanke auf, wie es jeden Tag tausende Menschen mit ihren Pkw tun, physikalisch unterscheidet sich das nicht!

villadsen am 11 Mär 2021 09:52:48

M-Hymer hat geschrieben:Hallo,
geht ist aber nicht erlaubt.

Hallo freki2,
Du hast ja nur gefragt ob du die Tankflaschen mitführen darfst. Und das darfst du natürlich wie alle andre Gasflaschen, deshalb ist das Antwort vom M-Hymer schlicht und einfach falsch. Darüberhinaus herscht Zweifel ob du auch deine Tankflasche selbst an der LPG Tanke füllen darfst. Deshalb fülle ich immer meine Tankgasflaschen an der Selbstbedienungstanke und das seit 2014. In dieser Zeit war ich auch 2 mal bei Dekra zur HU ohne beanstandungen.

freki2 am 11 Mär 2021 11:30:22

Die Sache ist wieder wohl wieder auf absolute Feinheiten zu beschränken.

Ich habe mal ein paar Gasfirmen angefragt und dazu wurde ich auf die Bedienungsanleitung verwiesen.

Transport und Lagerung: "Druckgeräte dürfen nur mit angeschraubten Ventilschutzkragen, mit Verschlussmutter und Kappe (LPG Ein und Ausgang) geschützt und verschlossen transportiert und gelagert werden..."

Ja, transportieren darf ich sie.

Aber wenn sie angeschlossen an den Druckminderer ist, muss sie (wohl weil sie als ortsfest deklariert ist) entsprechend der Bedienungsanleitung gesichert werden.... Dh: "fest verschraubt sein".

Tinduck am 11 Mär 2021 11:57:04

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es zwei Zustände.

a) Fest eingebaut (Stichwort Tank), mit Füllstutzen nach aussen. Darf (natürlich) transportiert werden, darf selbst betankt werden (am Aussenanschluss).

b) Wie eine normale Gasflasche gesichert, ohne Aussenanschluss. Darf transportiert und an der Gasanlage betrieben werden, darf aber an der Tankstelle NICHT selbst betankt werden, weder im Gaskasten noch ausserhalb. Vorgeblich wegen Gefahr der Falschbefüllung (nicht senkrecht stehend etc.).

Dem TÜV dürfte beides egal sein, solange keine Mischform betrieben wird (z. B. Aussentankanschluss an ohne Werkzeug entnehmbarer Flasche).

Und wenn bei der entnehmbaren Flasche an der Tanke keiner meckert, hat man eben Glück gehabt. Scheint zu 99,9% so zu sein.

Ich hab auch schon oft über ne Tankflasche nachgedacht, wir haben aber noch keine Gasfilter drin. Wenn ne neue Duomatic fällig ist, könnte man vielleicht direkt den Rundumschlag machen. Wobei einem beim Wintercamping auf dem CP die Gastankflasche auch nix nutzt, wenn man nicht vom CP fahren will... und die Sache mit dem hohen Butananteil ist für den Winter auch doof.

bis denn,

Uwe

jochen-muc am 11 Mär 2021 12:05:18

freki2 hat geschrieben:
Ja, transportieren darf ich sie.

Aber wenn sie angeschlossen an den Druckminderer ist, muss sie (wohl weil sie als ortsfest deklariert ist) entsprechend der Bedienungsanleitung gesichert werden.... Dh: "fest verschraubt sein".



Und wenn juckst wenn sie das nicht ist ?

Keine alte Wuidsau :mrgreen:

und mit was ?

Genau mit "Recht" :mrgreen: , ich hab z.B. eine Kunststofftankflasche, die ist deutlich leichter als so eine zugelassene Stahltauschflasche, was für mich bedeutet die zugelassenen Bänder sind bei mir eine viel größere Sicherung und damit interessiert es mich nicht

dieter2 am 11 Mär 2021 12:08:24

Meine Alutankflasche hat auch eine Genemigung als normale Gasflasche.
Wird auch so betrieben.

Die steht neben der Tauschflasche mit Bändern gesichert.

Wie das Gas da reinkommt,keine Ahnung,muß ich auch keinen erzählen.

Scout am 11 Mär 2021 12:22:48

freki2 hat geschrieben: Also ich rede hier davon, nur die Flasche in den Gaskasten zu stellen und an meinen Druckminderer anzuschließen.
.....
Sie ist dann wie eine normale Tauschflasche bei mir im Womo mit den Textilbändern gegen verrutschen geschützt, sonst nichts.
Weiss da jemand wie genau die Verordnung ist? Oder wo ich diese finden kann?

Geregelt ist diese in der DIN EN 1949 „Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen“

5.4 Anforderungen an die Konstruktion von Flaschenaufstellräumen
Flaschenaufstellräume müssen so gebaut werden, dass:
a) Flaschen in einer aufrechten Lage fest gesichert werden können, mit dem Ventil an oberster Stelle, um nur Gas im gasförmigen Zustand zu entnehmen, sodass unbeabsichtigte Bewegung, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist, verhindert wird. Hierzu müssen Mittel zur Sicherung der Flaschen im oberen und unteren Bereich vorhanden sein
b)..
c)..
d) es möglich ist, jede Flaschensicherungsvorrichtung zu öffnen und zu schließen, ohne dass Werkzeug verwendet werden muss.


Gruß
Scout

villadsen am 11 Mär 2021 12:24:36

freki2 hat geschrieben:Aber wenn sie angeschlossen an den Druckminderer ist, muss sie (wohl weil sie als ortsfest deklariert ist) entsprechend der Bedienungsanleitung gesichert werden.... Dh: "fest verschraubt sein".

Meine Alugas Tankflaschen haben eine PI Kennung die sie als ortsbewegliche Behälter Kennzeichnen. Ja, man kann sie festschrauben, aber das ist nicht notwendig.

Gast am 11 Mär 2021 16:07:52

Es wird alles nicht so heiss gegessen wie es gehocht wird.

Es ist viel panikmache im Umlauf mit Gastankflaschen.

Ich werde die Tage bei mir eine 11Kg und 14Kg Alutankflasche vonAalugas.de mit Aussenbetankung einbauen Kosten insgesamt 750€ zzgl. Abnahme und Gasprüfung.

Eine abnahme und Gasprüfung machen lassen, und das ganze in das gelbe Gasbuch eintragen lassen dann kräht kein hahn mehr danach anschl. die regelmässigen Gasprüfungen bei meinem Händler machen lassen und sich über bequemes billiges Tanken freuen, ob sich das ganze jemals armortisiert? Keine ahnung aber mein Rücken freut sich und der körper über die ganze Tauscherei.

Wuidsau am 12 Mär 2021 07:09:09

freki2 hat geschrieben:Die Sache ist wieder...zu beschränken.
Ich....in paar Gasfirmen ... die Bedienungsanleitung verwiesen.
Transport ...........gelagert werden..."

Ja, transportieren darf ich sie.

Aber wenn sie angeschlossen... muss sie (wohl weil...ist) entsprechend der Bedienungsanleitung gesichert werden.... Dh: "fest verschraubt sein".


Du transportierst eine Flasche im Gaskasten, so what?
Die angeschlossene und gesicherte (Gurt, Spannband) Flasche ist transportsicher.
Ob da noch ein weiteres Ventil verbaut ist, ist technisch gesehen uninteressant, die befestigte Flasche ist immer sicher!

P.S. Meine 3 Flaschen sind alle mit Schläuchen angeschlossen, mittels Spanngurt auf eine Airlinerschiene gesichert und nach Kappen der Schläuche mittels bereitliegendem Messer werkzeugfrei entnehmbar (Brandschutz).

Im Festivalbetrieb befindet sich eine 6 kg Alugas oder/und 2,7 kg ALUmini im Gaskasten,
im Vollbetrieb eine 14kg Alugas-TF, 14kg Alugas, 11kg TF Wynen grün.
Alles wird jeweils an der LPG Tanke befüllt, vorzugsweise im Winter wegen dem höheren Butangehalt (der Gaskasten wird bei Unterschreiten einer bestimmten Flaschentemperatur automatisch beheizt. Dies kommt praktisch nie vor)

andwein am 12 Mär 2021 15:00:39

Tinduck hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es zwei Zustände.
a) Fest eingebaut (Stichwort Tank), mit Füllstutzen nach aussen. Darf (natürlich) transportiert werden, darf selbst betankt werden (am Aussenanschluss). Dem TÜV dürfte beides egal sein, solange keine Mischform betrieben wird (z. B. Aussentankanschluss an ohne Werkzeug entnehmbarer Flasche).Uwe

Von der Gasseite her gesehen ist die Zusammenfassung OK und der Gasprüfer TÜV kann sein OK geben (Gasprüfung)
Jetzt kommt aber der "Fahrzeugprüfer TÜV" und sagt:
Der Einbau muss eine negative Beschleunigung von 20 g vorw/Rückwärt und eine von 8 g seitlich aushalten, da fest eingebaut und damit Teil des Fahrzeugs. Fest eingebaut weil ohne Werkzeug nicht entnehmbar. Ihre Stahlbänder mit den 5mm Spaxschrauben in der Sperrholzwand halten aber keine 20 g, Fahrzeugprüfung leider nicht erfolgreich.
Das Leben ist halt nicht einfach, Gruß Andreas

Tinduck am 12 Mär 2021 15:14:06

andwein hat geschrieben:Der Einbau muss eine negative Beschleunigung von 20 g vorw/Rückwärt und eine von 8 g seitlich aushalten, da fest eingebaut und damit Teil des Fahrzeugs.


Mit 'Fest eingebaut' meinte ich genau das. Aussen-Tankanschluss und 20g-Befestigung bedingen im Moment einander.

Weiss nicht, ob da noch mal der gesunde Menschenverstand zum Zuge kommt...

bis denn,

Uwe

EugenP am 14 Mär 2021 18:50:52

HAllo allerseits,

in der ganzen Tank- und Tankflaschengeschichte ist derzeit viel Bewegung drin.
Die Gasprüfung ist derzeit ausgesetzt, d.h., dass bei der HU kein Prüfer nach der Gasprüfung fragen darf (tun sie aber trotzdem).
Das heisst auch, dass derzeit niemand eine gültige Gasprüfung durchführen kann und darf, da die Messmethode nicht definiert ist.
Klar kann eine reine Dichtheitsprüfung gemacht werden, aber Aufkleber darf es eigentlich im Moment nicht geben.
Wer dazu mehr wissen will sucht mal im Netz nach der Gagt e.V.
Diese Befestigung für 20G usw. hat ja bedeutet, dass die Flaschen direkt mit dem Fahrzeugrahmen verbunden werden müsste.
Ich habe aber inzwischen mehrere autos gesehen, wo die Tankflaschen von Fachbetrieben eingebaut wurden, und die waren dann unter dem Gaskastenboden mit Hilfe von Metallstreifen "gesichert", durch die von oben die Schrauben kamen.
Das Ganze ist ein riesengroßer Quatsch, den verschiedene Lobbyverbände betreiben.
Warten wir alle einfach mal ab, was noch passiert.
Ich mache das derzeit auch so, dass die Tankflasche ausgebaut wird, und nach der Prüfung kommt sie wieder rein.
Gruß
Eugen

topolino666 am 14 Mär 2021 19:05:12

.... ob dieses (gewerbliche!!) Angebot dann im Detail richtig ist?

--> Link

andwein am 15 Mär 2021 12:17:14

EugenP hat geschrieben:.........in der ganzen Tank- und Tankflaschengeschichte ist derzeit viel Bewegung drin.......
Gruß Eugen

Ganz so wie du es darstellst ist es nicht! Korrekt müssten die Sätze lauten:
Die Gasprüfung ist derzeit ausgesetzt, d.h., dass bei der HU kein Prüfer nach der Gasprüfung fragen darf (tun sie aber trotzdem).
1. Die Gasprüfung durch den TÜV zur Erlangung der HU Plakette ist derzeit ausgesetzt, d.h., dass zwar bei der HU der Prüfer nicht selbst prüfen darf aber trotzdem nach der Gasprüfung fragen darf.
Das heisst auch, dass derzeit niemand eine gültige Gasprüfung durchführen kann und darf, da die Messmethode nicht definiert ist.
2. Nein, das heißt das der TÜV keine gültige Gasprüfung durchführen darf weil dessen Messmethode nicht definiert ist und dessen Prüfgeräte nicht kalibriert sind, bzw. deren Kalibrierungen nicht nachgehalten werden! (Das ist bei einer Luftpumpe halt auch schwer)
3. Ein guter Heizungstechniker hat diese Leckprüfgeräte mit Messprotokoll, darf damit prüfen und eine gültige Dichtigkeit auch dokumentieren. Außerdem enthält eine korrekte Gasprüfung nicht nur eine Dichteprüfung der Gasanlage sondern auch eine Funktion der Zünd/Flammsicherung der betriebenen Geräte. Und diese Kontrollprüfung ist unabhängig von irgend welchen Kalibrierungsprotokollen
Klar kann eine reine Dichtheitsprüfung gemacht werden, aber Aufkleber darf es eigentlich im Moment nicht geben
4. Klar kann eine reine Dichtheitsprüfung gemacht werden, auch den Aufkleber darf es dafür geben. Wenn aber die Dichteprüfung oder die Funktionsprüfung der Geräte nicht OK ist, darf die HU Plakette wg. Mängel vom TÜV nicht verweigert werden.
Gruß Andreas

SvenKo am 12 Apr 2021 12:11:01

Ich habe 2 Tankflaschen an Bord und wollte eine "automatischen Flaschenumschalter" einbauen lassen. Danach wäre (jedenfalls damals) eine Gasprüfung erforderlich. Als die Werkstatt gesehen hat, dass im Kasten die Tankflaschen stehen, wollten die nichtmal am Fahrzeug arbeiten. Also Flaschen ins Fahrzeug gestellt, arbeiten ausführen lassen und Gasprüfung mit einer Flasche von denen gemacht um danach meine Tankflaschen wieder anzuschließen und mit Gasprüfung loszufahren. Fazit also, erlaubt ist es nicht und für TÜV und Gasprüfung sollte man eine kleine Gasflasche als Alibi vorhalten.
Grüße Sven

villadsen am 12 Apr 2021 14:00:10

Ende März war ich jetzt zum dritten mal bei der Dekra zur HU. Ich habe seit 2014 zwei Alugas Tankgasflaschen mit Gabelstablerbänder im Gaskasten befästigt (nicht 20G/8G geprüft). Das ganze mit Innenbetankung und Truma Duocontrol CS.

Der Dialog mit der Dekra-Mann ging so:
Ich: "Ein Mal HU Bitte"
Dekra Mann: "Sollen wir auch eine Gasprüfung machen?"
Ich: "Ich habe es so verstanden dass die Gasprüfungen ausgesetzt wurde"
Dekra Mann: Da haben Sie recht, aber vieleicht brauchen Sie eine Prüfung um einen Camping Platz zu besuchen"
Ich: Danke, aber ich fahre so gut wie niemals auf einen Campingplatz.
Dekra Mann: "Gut dann machen wir eben keine Gasprüfung"

20 Minuten später hatte ich meine neue Plakette.

MfG
Thomas V.

Gast am 12 Apr 2021 15:04:40

andwein hat geschrieben:Von der Gasseite her gesehen ist die Zusammenfassung OK und der Gasprüfer TÜV kann sein OK geben (Gasprüfung)



Wenn derjenige, der die Gasprüfung macht, sich an seine DVFG- Vorgaben hält, darf er die Gasprüfung bei einer Tankflasche nicht machen, solange diese nicht vom TÜV in die Fahrzeug-Papiere eingetragen ist.
Und ich habe noch kein einziges Reisemobil gesehen, dass diese Einzelabnahme hatte.
Allerdings halten sich viele Betriebe aus Unwissenheit oder sonstigen Gründen nicht an diese Vorgaben. Das Thema wird bei jeder Gasprüf-Schulung heiß diskutiert....

VG, westy75

Wuidsau am 12 Apr 2021 16:18:42

Nochmal,
Ein Druckbehälter ohne Zulassung darf nicht verkauft werden.
Erfüllt.

Eine sichere Montage ist durch eine bauartgeprüfte Befestigung (erhältlich im Campingzubehör oder bei Gasfachleuten) sicherzustellen.
Erfüllt.

Einfach kaufen und entsprechend verbauen.
Erfüllt.

Also rein mit der Pulle! Volltanken und Spaß haben!
Wo ist das Problem? Ich sehe keines!

Gast am 12 Apr 2021 16:26:51

Wuidsau hat geschrieben:Nochmal,


Eine sichere Montage ist durch eine bauartgeprüfte Befestigung (erhältlich im Campingzubehör oder bei Gasfachleuten) sicherzustellen.
Erfüllt.



Leider nicht erfüllt. Die Halter Befestigung muss rahmenfest anhand von Haltern erfolgen, welche die Vorgaben erfüllen. Und diese Montage muss vom Tüv per Einzelabnahme geprüft und eingetragen werden (so wird z.B. auch seit geraumer Zeit jeder Gastankeinbau dokumentiert).
Alles schon hundertmal in diesem Forum diskutiert :-)

VG, westy75

Gast am 12 Apr 2021 17:01:40

westy75 hat geschrieben:Und diese Montage muss vom Tüv per Einzelabnahme geprüft und eingetragen werden (so wird z.B. auch seit geraumer Zeit jeder Gastankeinbau dokumentiert).
Alles schon hundertmal in diesem Forum diskutiert :-)

VG, westy75


Muss mich selbst zitieren und korrigieren, nachdem ich den DVFG Text nochmals durchgelesen habe :? :
Der Einbau soll von einem fachkundigem Karosserie-Betrieb oder vom TÜV bestätigt werden. Diese Bestätigung soll sich der Sachkundige, der die Gasprüfung vornimmt, zeigen lassen.
Wer also einen entsprechenden Karosserie-Betrieb findet, der seinen Haltern die 20 G-Belastbarkeit bescheinigt, kommt auch ohne TÜV Abnahme aus.

VG, westy75

Wuidsau am 12 Apr 2021 17:22:43

Gasflaschen aus dem Baumarkt dürfen im übertragenen Sinn festgebunden werden.
Und da schreit keiner danach.
Folglich wird die TF wie eine normale Flasche genutzt.
Und? Die muß nicht eingetragen werden!
Die Montagebänder werden bei Kauf schon vorgefunden.
Somit nimmt man die Gasflasche raus und stellt anstatt derer eine TF ein.
Die TF hängt damit wie eine Flasche am Schlauch.
Und? Alles wie ab Hersteller!

dieter2 am 12 Apr 2021 17:52:14

Ich glaube es ging hier um den Betrieb und Sicherung der Tankflasche als normale Gasflasche,wie die Tauschflasche,ohne Betankung.
Da hat keiner was zu mäkeln bei einer Prüfung.

Erst bei einen Festeinbau wird das ganze zum Gastank.

ManfredK am 13 Apr 2021 08:14:19

dieter2 hat geschrieben:Erst bei einen Festeinbau wird das ganze zum Gastank.


Das ist die endlose Diskussion.... Ist die Tankflasche ein Gastank der einen Festeinbau erfordert..... oder ist die Tankflasche nur eine Gasflasche.
Unterschiedliche Veröffentlichungen im I-Net lassen jedem die Möglichkeit das zu wählen was er möchte. Gleiche gilt in vielen Fällen auch von den Meinungen/Entscheidungen der Prüforganisationen.

Eine finale Regelung steht bis heute aus.....

dieter2 am 13 Apr 2021 10:05:22

ManfredK hat geschrieben:
Eine finale Regelung steht bis heute aus.....


Ich habe meine gefunden, Tankflasche wird so behandelt wie die Tauschflasche :ja:

villadsen am 13 Apr 2021 10:41:06

dieter2 hat geschrieben:Ich habe meine gefunden, Tankflasche wird so behandelt wie die Tauschflasche :ja:

Genau so sehe ich das auch. Und um jeden möglichen Stress zu vermeiden tanke ich immer bei der SB-Tanke - ist übrigens auch meistens günstiger.
MfG
Thomas V

Wuidsau am 14 Apr 2021 13:06:55

Zustimmung!
Meine ist auch von mir als Tauschflasche eingesetzt ("tausche Flasche gegen Tankflasche").

Somit tanke ich an SB Tankstellen, bei 3 Tanken hier in der Umgebung habe ich das ok des Betreibers, der sieht das ähnlich wie ich.

BikeAir am 20 Mär 2022 01:17:46

Hallo Gasgemeinde :mrgreen:

ich werde mir in den kommenden Wochen eine, meiner beiden Tauschflaschen gegen eine 11kg Alu Gastankflasche tauschen. Nun habe ich zu den rechtlichen Gegebenheiten diverser Freds im Forum, die ich zugegebenermaßen mit deutlichem Amusement durchgelesen habe, eine Frage, denn ich setze mit meinem Vorhaben, dem Chaos wohl noch eins drauf, DENN meine Tankflasche ist nicht nur nicht für 10g fest mit dem Fahrzeug verbunden, sondern wird auch noch mit meiner (noch) vorhandenen Tauschflasche gemeinsam auf einem Gasauszug befestigt und mit eine DuoControl CS bedient. :lol:

Noch ungesetzlicher geht es ja wohl nicht mehr, oder was meint Ihr? :lol:

Die Logik der evtl. anzuwendenen, Verordnungen erschließt sich mir genau so wenig, wie die die derzeit geltenden Coronaverordnungen.

Gruß

Tinduck am 20 Mär 2022 20:58:57

In einem anderen Thread wurde erwähnt, dass es auf die Bauartgenehmigung der Flasche ankommt.

Ist sie als Gasflasche deklariert, kann sie ganz normal im Flaschenkasten mit Schnürbändchen verwendet werden.

Ist sie als Tank deklariert, muss sie fest montiert werden (Stichwort 20 g).

Ich würde also vor dem Kauf checken, als was der Behälter deklariert ist, wenn ich Unklarheiten oder Ärger vermeiden will.

Mit Menschenverstand und Pragmatismus ist bei diesem Thema eh nicht mehr zu rechnen… zu viele sich selbst wichtig nehmende Fachverbände im Spiel.

bis denn,

Uwe

gfkarlchen am 21 Jul 2022 14:13:26

Tinduck hat geschrieben:Der Einbau muss eine negative Beschleunigung von 20 g vorw/Rückwärt und eine von 8 g seitlich aushalten, da fest eingebaut und damit Teil des Fahrzeugs.


Die 20g Geschichte betrifft aber nur Gastanks ...nicht Tankflasche...für Fahrzeuge, die ihren Antrieb/ Motor damit befeuern!
Gruss Gerald

BikeAir am 21 Jul 2022 15:39:26

Diese Mär des "Gasvereins" wabert leider immer noch durch die Gegend.
Auszug Gasverein (DVFG)
Das Füllen von Druckgasbehältern (wie Flüssiggasflaschen) an öffentlichen Tankstellen ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig.


Das ist das einzig richtige beim Gasverein, denn Gasflaschen (Tauschflaschen) haben keinen Füllstop. Ein Füllen ist daher nicht zulässig.

Anders verhält sich das mit Gastankflasche. Diese besitzen einen 80% Füllstop. Eine Füllung ist daher zulässig, allerdings nicht im herausgenommenen Zustand.

Und hier liegt der Gasverein, in Bezug auf Wohnmobile und leider auch viele TÜVs, leider völlig daneben

Flüssiggastanks in Fahrzeugen
Druckbehälter für Flüssiggas können in Fahrzeugen fest installiert sein. Diese Druckbehälter werden nicht als Druckgasbehälter, sondern als Tanks bezeichnet und entsprechen den in der StVZO zitierten Bauvorschriften, im Allgemeinen der UNECE R 67.01, Teil I, Anhang 10.


Diese Tanks können auch aufrecht stehen und daher ähnlich wie eine Gasflasche aussehen. Diese Tanks sind mit den gleichen Einbauanforderungen dauerhaft im Fahrzeug eingebaut, egal ob sie zum Antrieb oder für die Versorgung externer Verbraucher dienen. Daher gelten hier die Einschränkungen des Befüllens nicht.


Die UNECE R 67.01 ist eine EU Norm und bezieht sich ausschließlich auf Gastanks für Fahrzeug, dessen Fahrantrieb für Gas vorgesehen ist und nicht für Gastankflaschen! Die fallen nämlich, gemäß Anfrage der Fa. Alugas an das KfBa eben NICHT darunter. Von daher ist die ebenso oft geforderte mechanische Befestigung, nicht erforderlich.
Einzig das Befüllen, stehend im Fahrzeug, kann ggf durch den Tankstellenpächter untersagt werden. Bei einem Außenanschluß ist das kein Problem.

Wer das Gegenteil beweisen kann, möge es tun.

Übrigens: In Frankreich dürfen Tankgasflaschen an Tankstellen(wird trotzdem gemacht) formell nicht gefüllt werden, weil es eben Flaschen sind und keine eingebauten Tanks! In D besteht der Gasverein darauf, das es TANKS sind. Realsatire!

ManfredK am 21 Jul 2022 18:23:11

BikeAir hat geschrieben:Wer das Gegenteil beweisen kann, möge es tun.


Warum sollte irgendjemand etwas beweisen?

An der undurchsichtigen Rechtslage, die durch unterschiedliche Stellen unterschiedlich ausgelegt wird hat sich nichts geändert.
Auch du hast in deinem Post, sinnvollerweise auf Rechtsgrundlagen verzichtet.... und z.B. die ECE R122 mal lieber nicht berücksichtigt....

Es ist nach wie vor ein sehr schwammiges Thema, zu dem es viele persönliche Meinungen und Vorgehensweisen gibt (Prüfer von Gasanlagen eingeschlossen) aber keine rechtlich abgesicherte Vorgabe.

Also darf sich dann ohnehin jeder das heraussuchen was er gerne möchte... solange bis es verbindliche Rechtsgrundlagen gibt.

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