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Überholverbot Wohnmobil über 3,5 t 1, 2, 3


Fledermaus am 06 Apr 2021 20:29:05

WomoToureu hat geschrieben:Anmerken möchte ich, dass meines Wissens überall in Europa das nette Schild mit den LKW tatsächlich nur für Nutzfahrzeuge als LKw gilt, nicht für Wohnmobile etc.

Servus
Portugal und die Schweiz haben das auch so komisch, hab ich mal gelesen.

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WomoToureu am 06 Apr 2021 21:16:50

Fledermaus hat geschrieben:Portugal und die Schweiz haben das auch so komisch, hab ich mal gelesen.


Weder da noch dort.

Portugal das Zeichen bedeutet Nutzfahrzeug

In der Schweiz gilt das Zeichen ( Signal 2.45 ) nur für LKW ( Sachentransportfahrzeuge ) nicht für "Gesellschaftswagen" ( Personentransportfahrzeuge ) --> Link

nanniruffo am 06 Apr 2021 21:55:05

Tja überall eben dann leider nicht. Leider eben nicht in germanien und in Portugal. Im ﹰrest von ﹰEuropa stimmts.

Tom

Anzeige vom Forum


Wuidsau am 07 Apr 2021 05:15:00

Nutzen wir mal den gesunden Menschenverstand.

An der Baustelle bei Langenbruck sind die linken beiden Spuren verengt (wenn der Zipper je nach Tageszeit von 2 auf 3 oder zurück umsetzt).
Die Lkw und Busse sind teils OHNE SPIEGEL schon knapp 2,5m breit.
Was hat ein ebenso breites Womo auf den linken Spuren verloren?? Dazu noch mit einer hohen Seitenwindempfindlichkeit und unerfahrenen Fahrern die (nach Wunsch der Womoindustrie) das Fz. gerade mal für den Urlaub im Jahr nutzen.
Dort in den Baustellen gibt es Straßenverschränkungen wo auch Lkw mal aus der Spur laufen bzw. das wanken anfangen wenn mehrere Bodenwellen die Fahrzeuge aufschaukeln lassen. Der Fahrer hat das Lenkrad gerade, aber der Auflieger tanzt hinten Samba und kann bis zu 30 cm aus der Spur laufen!!
Oder der Lkwfahrer ist noch jung, Du siehst, daß er in Baustellen etwas unsicher ist. Dann auf alle Fälle dahinterbleiben!!!
Wenn man da mit dem Womo daneben fährt, kann es Kleinholz geben.
VOr Allem nachts ist das richtig gefährlich!! Oder bei Nebel, gerade um Ingolstadt wegen der Donau nicht zu unterschätzen!!

Deswegen einfach an solchen Stellen dahinterbleiben, auch wenn es mal 10km oder mehr Baustelle sind.

P.S.
Ich habe vor Kurzem im Februar in einer Baustelle bei Hannover einen Lkw "begleitet", der Fahrer bremste immer wieder und blieb weit unter den erlaubten 80, die Straße innerhalb der Baustelle ist teils heftig, die Fz. werden hin und her geworfen.
Also fuhr ich die 20 km hinter dem Lkw links um dann bei den breiten und neu geteerten Zwischenabschnitten dahinter einzuscheren und die Nachfolger passieren zu lassen. Schon konnte der, wahrscheinlich junge oder unerfahrene Fahrer, auf 80 km/h beschleunigen und so durch die lange Baustelle ziehen (auch in den Stellen die wegen der Wankgefahr auf 60 beschränkt waren. Ist ja keiner neben dem Lkw und so hilft das Jedem).

Klar stört das einige Leute, die dann meinen sich mit direkt vor einem reindrängeln und ausbremsen zu müssen.
Was soll das?? Die Alternative ist, daß ein Pkw vom Lkw getroffen wird und damit alles blockiert!! Wenn dadurch die Reifen und Achsen beschädigt werden, steht die Fuhre ein paar Stunden, denn der Kran zur Bergung muß dann innerhalb der Baustelle aufgestellt werden!!
Meine Dashcam läuft da mit und ich zeige diese Leute dann auch sofort an.

Energiemacher am 07 Apr 2021 07:41:36

Wuidsau hat geschrieben:Also fuhr ich die 20 km hinter dem Lkw links

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.


Genau diese Frage stelle ich mir auch...... :mrgreen:
Du hast für dieses Verhalten sicherlich eine Sondergenehmigung als "Begleitfahrzeug für Schwertransport" o.ä. :roll:

caradoroland am 07 Apr 2021 07:42:49

WomoToureu hat geschrieben:Anmerken möchte ich, dass meines Wissens überall in Europa das nette Schild mit den LKW tatsächlich nur für Nutzfahrzeuge als LKw gilt, nicht für Wohnmobile etc.



VZ 277:

Überholverbot für KFz über 3,5t zGm. einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Ausgenommen PKw und Kraftomnibusse.

Demnach dürfen Wohnmobile nicht überholen weil das weder ein PKw ist noch ein Kraftomnibuss.

Warum soll es da auch eine Ausnahme geben?

spidermike am 07 Apr 2021 07:51:55

Charly, die WUIDSAU, sollte mal schleunigst sein Verhalten überdenken. Wenn er nicht überholen will/kann, hat er gefälligst rechts zufahren. Das was er hier macht und auch schildert, ist ein "Eingriff in den Straßenverkehr", gleichzusetzen mit Nötigung, also ein Straftatbestand! ...und dann noch andere anzeigen...zum Kotzen!

WomoToureu am 07 Apr 2021 08:17:45

caradoroland hat geschrieben:VZ 277:Überholverbot für KFz über 3,5t zGm. einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Ausgenommen PKw und Kraftomnibusse.


Keine ahnung was Du meinst, ich sprach vom Ausland und nicht von Deutschland, hier z.B. in Frankreich gilt:
Alle Verkehrszeichen, auf denen ein LKW abgebildet ist, betreffen nur den gewerblichen Güterverkehr --> Link

Fledermaus am 07 Apr 2021 08:28:00

WomoToureu hat geschrieben:
Keine ahnung was Du meinst, ich sprach vom Ausland und nicht von Deutschland, hier z.B. in Frankreich gilt:
Alle Verkehrszeichen, auf denen ein LKW abgebildet ist, betreffen nur den gewerblichen Güterverkehr --> Link


Der link ist sehr informativ.
Bezweifle jedoch die Aussage " gewerblichen" Güterverkehr , ob es nicht nur Güterverkehr heisst. Denke in Deutschland gibt es einen Unterschied zwischen gewerblichen oder privaten Güterverkehr.
Also Zulassungen mit N2 N3
Nur so am Rande erwähnt, wird nicht viele betreffen....

Rockerbox am 07 Apr 2021 08:30:12

Fledermaus hat geschrieben: Denke in Deutschland gibt es einen Unterschied zwischen gewerblichen oder privaten Güterverkehr.


Meines Wissens gibt es keinen "privaten Güterverkehr" .....

Fledermaus am 07 Apr 2021 08:33:10

Rockerbox hat geschrieben:
Meines Wissens gibt es keinen "privaten Güterverkehr" .....


Hab ich vielleicht falsch im Forum gelesen, das in Deutschland unterschieden wird gewerblich/privat.? :?

pipo am 07 Apr 2021 08:34:44

Fledermaus hat geschrieben:Hab ich vielleicht falsch im Forum gelesen, das in Deutschland unterschieden wird gewerblich/privat.? :?

Die Schilder sind für alle gleich.

Fledermaus am 07 Apr 2021 08:41:04

pipo hat geschrieben:Die Schilder sind für alle gleich.


Die Schilder ja.. Darum ohne "gewerblichen " Güterverkehr
War da nicht was mit Wochenende Fahrverbot das in Deutschland unterschieden wird? Egal.
Hat mit dem Schild nichts am Hut. Reine Definition über die Zulassung das wollte ich zum Ausdruck bringen. N2 und N3.

pipo am 07 Apr 2021 09:20:41

Fledermaus hat geschrieben:War da nicht was mit Wochenende Fahrverbot das in Deutschland unterschieden wird? Egal.

Selbstverständlich gibt es Unterschiedliche zw. gewerblichen und privaten Kraftverkehr. Aber die Bedeutung der Schilder und deren Auswirkungen sind für alle gleich. Und darum geht es doch jetzt oder?

peter1130 am 07 Apr 2021 09:23:18

Eigentlich gehts ums Überholverbot über 3,5t

JO57 am 07 Apr 2021 09:42:31

Wuidsau hat geschrieben:Nutzen wir mal den gesunden Menschenverstand......Meine Dashcam läuft da mit und ich zeige diese Leute dann auch sofort an.


Aha, lerne ja immer wieder gerne dazu. Da bleibt nur zu hoffen, dass eine Wuidsau nicht auf eine andere mit Dashcam trifft und diesen dann auch gleich wegen Nötigung anzeigt.

Fledermaus am 07 Apr 2021 09:46:46

Servus
Kann wer in Deutschland, eine Aktuelle Auskunft bei unterschiedlichen Behörden einholen, und auch beim ADAC.

Wer doch interessant ob es eine Änderung gibt, mit den Zulassungen und mit dem Bezug auf die Schilder.

pipo am 07 Apr 2021 10:14:26

Fledermaus hat geschrieben:Servus
Kann wer in Deutschland, eine Aktuelle Auskunft bei unterschiedlichen Behörden einholen, und auch beim ADAC.

Niemand hindert dich daran? Angesichts der vielfältigen Meinungen und der häufigen Ignoranz gegenüber der Realität wird eine offizielle Aussage 1000% zerredet, da sich immer jemand findet der Schlauer ist :wink:

Gast am 07 Apr 2021 10:26:52

pipo hat geschrieben:der häufigen Ignoranz gegenüber der Realität wird eine offizielle Aussage 1000% zerredet, da sich immer jemand findet der Schlauer ist :wink:

Wo steht denn jetzt diese offizielle Aussage die die Vorkommnisse des TE mit dem Polizisten stützen oder belegen das sich der Polizist vertan hat zugunsten des TE?

Fledermaus am 07 Apr 2021 10:33:00

pipo hat geschrieben:Niemand hindert dich daran?


Richtig.

Mich betrifft es nur am Rande, so oft bin ich nicht in Deutschland .

Ortsansässige haben es leichter die wissen wenigstens welche Behörde zuständig ist. :D

Pechvogel am 07 Apr 2021 10:35:36

Wuidsau hat geschrieben:...
Also fuhr ich die 20 km hinter dem Lkw links um dann bei den breiten und neu geteerten Zwischenabschnitten dahinter einzuscheren und die Nachfolger passieren zu lassen...


StVO §2 Abs.2 Satz 3:

"Ein Rechtsfahrgebot auf Autobahnen gilt generell. Auf den linken Fahrstreifen darf in der Regel nur gefahren werden, um andere Fahrzeuge zu überholen. Im Anschluss daran muss sich der Fahrzeugführer wieder rechts einordnen"
Bußgeld 80,- Euro und 1 Pünktchen.




Grüße
Dirk

thomas56 am 07 Apr 2021 10:48:15

Pechvogel hat geschrieben:Im Anschluss daran muss sich der Fahrzeugführer wieder rechts einordnen"
Bußgeld 80,- Euro und 1 Pünktchen.



und wie verhält es sich wenn ich eine Kolonne LKW überholen will, muss ich da immer mal wieder abbremsen und nach rechts?

Goetterbote am 07 Apr 2021 10:58:13

thomas56 hat geschrieben:und wie verhält es sich wenn ich eine Kolonne LKW überholen will, muss ich da immer mal wieder abbremsen und nach rechts?


Es ging hier wohl doch mehr um Erzieher, Oberlehrer, Dauerlinks- und Mitte Fahrer alla Wiudsau, die sich dann auch noch im Recht fühlen.

Gast am 07 Apr 2021 11:01:17

Wuidsau hat geschrieben:...
Also fuhr ich die 20 km hinter dem Lkw links um dann bei den breiten und neu geteerten Zwischenabschnitten dahinter einzuscheren und die Nachfolger passieren zu lassen..



Pechvogel hat geschrieben:
StVO §2 Abs.2 Satz 3:

"Ein Rechtsfahrgebot auf Autobahnen gilt generell. Auf den linken Fahrstreifen darf in der Regel nur gefahren werden, um andere Fahrzeuge zu überholen. Im Anschluss daran muss sich der Fahrzeugführer wieder rechts einordnen"
Bußgeld 80,- Euro und 1 Pünktchen.
Grüße
Dirk


Mit Verlaub, so ein Verhalten ist einfach nur rücksichtslos und "dämlich" Selbst wenn man dem Kollegen unterstellt, das er es "gut gemeint" hat, um den armen LKW Fahrer schützen wollte, so ist es zumindest sehr sehr naiv und verboten! Denn auch hier gilt: "Gute gemeint ist oft leider nicht gut gemacht"

Sowas wird nur noch getoppt, von den SUV Fahrern, dies sich nicht trauen an einem LKW vorbeizufahren und dann die ganze Zeit an der hinteren Ecke "hängen" bleiben und dann noch zu blöd sind auf die rechte Spur zu wechseln. Sorry, das mußte jetzt mal raus.

Mit kopfschüttelnden Grüßen

pipo am 07 Apr 2021 11:08:17

nethunter hat geschrieben:Wo steht denn jetzt diese offizielle Aussage die die Vorkommnisse des TE mit dem Polizisten stützen oder belegen das sich der Polizist vertan hat zugunsten des TE?

Erst eine offizielle Aussage einholen, dann ignorieren :ja: Verstehst Du jetzt wie ich das meine?

Fledermaus hat geschrieben:Ortsansässige haben es leichter die wissen wenigstens welche Behörde zuständig ist. :D

Als Nichtdeutscher Mitbürger hast Du trotzdem ein Auskunftsrecht. Also noch einmal, was hindert dich den ADAC anzuschreiben? War ja dein eigener Vorschlag.

Franky70 am 07 Apr 2021 11:09:14

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Dazu muss man auch die Ausführungen zum StVO §2 Abs.2 Satz 3 lesen.
Da steht:
Die mittlere Spur darf durchgängig befahren werden, wenn sich auf der rechten Spur hin und wieder langsamere Fahrzeuge befinden.
Und bei 2-Spurig gild eine "20 sec Lücke", heißt, wenn die Lücke zwischen 2 zu überholenden FZ länger als 20 sec ist muss man wieder auf den rechten Fahrstreifen wechseln

Fledermaus am 07 Apr 2021 11:11:35

Servus
Da war doch in seiner Geschichte was von Anfänger.
Vielleicht braucht er selber 2Spuren im Baustellen Bereich, und gibt nur eine Ausrede an :lol:

Pechvogel am 07 Apr 2021 11:15:23

Franky70 hat geschrieben:...
Die mittlere Spur darf durchgängig befahren werden, wenn sich auf der rechten Spur hin und wieder langsamere Fahrzeuge befinden.
Und bei 2-Spurig gild eine "20 sec Lücke", heißt, wenn die Lücke zwischen 2 zu überholenden FZ länger als 20 sec ist muss man wieder auf den rechten Fahrstreifen wechseln


20 sec bei Tempo 80 entsprechen ungefähr 450m und nicht 20.000!! :D
Und ich hatte das so verstanden dass die Baustelle nur zweispurig war.





Grüße
Dirk

Wuidsau am 07 Apr 2021 13:29:01

Nein, bin kein Oberlehrer, die habe ich auch gefressen!!

Die Polizei schreitet ja auch nicht ein, wenn LKW in der Baustelle mittig fahren um den Pkwfahrer vor sich selbst zu schützen, speziell nachts.
Und wenn Du tagsüber siehst, daß der Kahn vor Dir hin und hergeworfen wird, fährst Du dann noch extra daneben??
Einige wahrscheinlich schon!! Schonmal nachgedacht, daß der arme Kerl da vorne im Führerhaus sowieso schon nur wenige cm Spielraum rechts und links hat und ständig seitlich in die Spiegel und nicht nur nach vorne schauen muß?? Verschwenkungen und Asphaltkanten sind auch heftig. Der Fahrer ist dort froh wenn keiner im toten WInkel nebenher fährt (am Besten noch mit wenigen Km/h Überschuß gefühlte Stunden vorbeifahren).

Ich zog bei den ausgebauten Stellen extra wieder nach rechts um links freizumachen.
Wenn Du mal die Stauberichte der Gegend dort liest, es knallt dort sehr häufig mit langen Rückstaus und Stauzeit.

Wenn ich dort durchfahre und einen Fahrer mit Problemen sehe, ist das Ehrensache (Dashcam habe ich mitlaufen, es gibt jede Menge Tafeln mit dem Hinweis versetzt fahren, das halte ich dort streng ein :lol: ). Außerhalb von solchen Baustellen siehst Du mich dann wieder rechts.

Schwertransportbegleitung macht der Sicherer, nicht ich (obwohl einige Firmen dazu Wohnmobile einsetzen).

Leute, einfach mal mitdenken.

wolfherm am 07 Apr 2021 13:59:02

Moderation:Kommt mal bitte wieder zum Thema zurück. Es geht hier um das Überholverbot und nicht, wie man in Baustellen Fahrzeuge ausbremst. Wer sich nicht daran hält, wird von mir hier ausgebremst.


spidermike am 07 Apr 2021 15:23:49

Hallo Charly,
sorry..aber du hast rein garnichts begriffen!
...und ich bin jetzt raus...

thomas56 am 07 Apr 2021 15:31:25

Wuidsau hat geschrieben:Die Polizei schreitet ja auch nicht ein, wenn LKW in der Baustelle mittig fahren um den Pkwfahrer vor sich selbst zu schützen, speziell nachts.
Und wenn Du tagsüber siehst, daß der Kahn vor Dir hin und hergeworfen wird, fährst Du dann noch extra daneben??


Genauso ist es, kann man wohl erst beurteilen wenn man selber mal im dunkeln bei Regen, wo die gelben Baustellenstreifen unter dem Fahrzeug flattern und im Spiegel nicht mehr sichtbar sind bei 2,5m Breite gefahren ist.

Kuhtreiber am 07 Apr 2021 16:15:50

Wenn man im Baustellenbereich nicht überholen/vorbeifahren soll/darf, warum macht die Behörde dann nicht einfach ein Halteverbot in dem Bereich?
Wenn jeder glaubt, das Gesetz selber in die Hand nehmen zu müssen/können/dürfen, dann haben wir bald Zustände wie im Wilden Westen. Selbsternannte Sheriffs und Hilfspolizisten braucht keiner!

mv4 am 07 Apr 2021 16:23:48

Weiß gar nicht was ihr euch aufregt...in Baustellen gilt auf der linken Spur fast immer eine Beschränkung auf max. 2m breite... von daher darf da schon mal ein Wohnmobil nur rechts fahren. Und wenn da eine Geschwindigkeit vom max 80 angegeben ist, dann fährt die im Normalfall auch ein LKW.
70% der Fahrer und 100% der Beifahrer von PKW´s die in Baustellen "überholen" sterben eh innerlich beim vorbeifahren einen Heldentot.

dieter2 am 07 Apr 2021 16:27:41

Wuidsau hat geschrieben:Meine Dashcam läuft da mit und ich zeige diese Leute dann auch sofort an.


Solche Leute braucht das Land :ooo:

Gast am 07 Apr 2021 16:58:24

dieter2 hat geschrieben:
Solche Leute braucht das Land :ooo:

Einen Beitrag zum Thema, wow.

Bergbewohner1 am 07 Apr 2021 17:48:18

Wenn es auch nicht ganz sehr zum Thema des TE passt, aber was mich auch wieder beschäftigt: ich fahre z.Bsp bei uns auf der A 72 oder auch die A 8 von Salzburg Richtung München, es gibt dort kilometerlanges Überholverbot, einscheren nur unter "Lebensgefahr" möglich, es hält kein LKW den Mindestabstand ein, ein rechtes einscheren ist nur unter "Gefahr" möglich.
Ich war vor kurzem in der Lausitz(mit PKW), wenn ich mit dem WoMo gewesen wäre, hätte ich nicht einscheren können, kein Platz zwischen den LKWs.
Mich würde da mal interessieren, wie ich mich da als Wohnmobilfahrer über 3,5 Tonnen verhalten muß?
Wenn ich einschere und es kracht bin ich der Dumme oder sollte ich mir eine Dashcamp zulegen, wie es einer hier macht und dann tagelang Anzeigen schreiben. nein danke-nicht meine Art.

wolfherm am 07 Apr 2021 18:03:22

Ich habe es ja angekündigt.

Thema ist durch.

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