andwein am 19 Jul 2022 09:51:49 rkopka hat geschrieben:......Ein wenig(!) übertrieben. Heutige 3,5t Womos unterscheiden sich nicht so sehr von PKW. Die Technik ist sowieso fast identisch. Die Längendimensionen muß man lernen, damit man nirgendwo gegenfährt. Das gilt aber genauso für einen Wohnwagen. Ein PKW mit ordentlich Dachlast ist vermutlich instabiler als ein (ordentlich bepacktes) Womo. RK
Diese Aussage würde ich gravierend überdenken!! Wer einen normalen Mittelklasse Pkw in einem Sicherheitstraining fährt und dann mit seinem urlaubsbereiten Wohnmobil das gleiche Training absolviert, wird diese Aussage nicht machen. Ich spreche aus Erfahrung, habe beide absolviert, Gruß Andreas
MountainBiker am 19 Jul 2022 10:09:10 Hallo,
ich bin ein wenig irritiert übre die Diskussion hier, es geht doch lediglich um die Befähigung (aufgrund eines gültigen Führerscheins) ein Fahrzeug zu führen/fahren.
Was unterscheidet den Inhaber der Fahrerlaubnis 3 (alter Führerschein) von einen jüngeren Menschen mit der Fahrerlaubnis B. Ich kann hier für mich behaupten (ich bin ein älters Semester mit allen Fahrerlaubnisklassen außer Kettenfahrzeuge und den zugehörigen Ausbildungen dazu), dass die CE-Ausbildung viel wichtiger in Verbindung der Fahrzeugtechnik zu sehen ist (Druckluftbremse, Retarder, ...) und dort auch notwendig. LLKW/Mainstream-Wohnmobille sind mit PKW-Technik aufgebaut, da spielt es keine Rolle, das Fahrzeug 1,5t oder 4,5t hat. Viel wichtiger ist die Fahrpraxis dazu, das kann auch keine Führerscheinprüfung ersetzen. Das Gefahrenpotential das von einen üblichen SUV oder hochmotorisierten "Boliden" ausgeht ist auch nicht kleiner. Warum mit LLKW so viele Unfälle passieren liegt am Verhalten nicht an der Befähigung!
Die Gesetzesnovelle halte ich für überfällig und notwendig!
Meine Meinung dazu!
Pechvogel am 19 Jul 2022 10:44:42 fomo hat geschrieben:...Deshalb muss die FS-Klasse B eingeschränkt und nicht immer weiter aufgebohrt werden: maximales Gewicht 2,8t maximale Breite 2m (mit Spiegeln gern etwas mehr) und Länge 6m...
Für die Führerscheinklasse "B" gilt aber nicht nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t zzgl. evtl. noch 750kg Anhänger, sondern auch ein zulässiges Gesamt-Zug-Gewicht von 3,5t sofern der Anhänger schwerer als 750kg sein darf. Und wenn man das reduzieren würde dann dürfte so manche Familie nicht mehr mit einem Wohnwagen in den Urlaub fahren! Außerdem unterscheidet man in der EU nun mal nach Fahrzeugen bis 3,5t und über 3,5t. Wenn man das zulässige Gewicht für den Führerschein anhebt dann sollte man das doch vielleicht grundsätzlich machen? Gerade auch wenn man das mit dem zusätzlichen Gewicht bei alternativen Antrieben begründet. Was ist z.B. mit dem Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5t? Oder Duchfahr-Verbote? Allerdings müssten wir uns dann vielleicht die ein oder andere Brücke nochmal angucken? :gruebel: Grüße Dirk
peter1130 am 19 Jul 2022 10:47:58 MountainBiker hat geschrieben: Die Gesetzesnovelle halte ich für überfällig und notwendig!
Meine Meinung dazu!
Sie wird aber wohl nur für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gelten um das Mehrgewicht auszugleichen.
fomo am 19 Jul 2022 11:04:06 peter1130 hat geschrieben:Sie wird aber wohl nur für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gelten um das Mehrgewicht auszugleichen.
Verhält sich ein Fahrzeug, dass 700 kg Batterien zum Antrieb verbaut hat anders, als ein Fahrzeug, das 700 kg Batterien als Ladung transportiert? Das Gewicht des Kraftstoffs wird doch jetzt auch nicht herausgerechnet, da werden kleinere Tanks verbaut.
Birdman am 19 Jul 2022 11:10:32 fomo hat geschrieben:Verhält sich ein Fahrzeug, dass 700 kg Batterien zum Antrieb verbaut hat anders, als ein Fahrzeug, das 700 kg Batterien als Ladung transportiert? Das Gewicht des Kraftstoffs wird doch jetzt auch nicht herausgerechnet, da werden kleinere Tanks verbaut.
Tanken geht aber schneller als laden, das kann der Kurierfahrer mal eben in seiner Pause machen.
fomo am 19 Jul 2022 11:12:59 Pechvogel hat geschrieben:Für die Führerscheinklasse "B" gilt aber nicht nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t zzgl. evtl. noch 750kg Anhänger, sondern auch ein zulässiges Gesamt-Zug-Gewicht von 3,5t sofern der Anhänger schwerer als 750kg sein darf.
Diese Regelungen lassen sich technisch nicht begründen. Deshalb muss die Neuregelung der Klasse B aus meiner Sicht Anhänger ausschließen. Und wenn man das reduzieren würde dann dürfte so manche Familie nicht mehr mit einem Wohnwagen in den Urlaub fahren!
Hier gilt der Bestandsschutz.
babenhausen am 19 Jul 2022 11:16:36 fomo hat geschrieben:Verhält sich ein Fahrzeug, dass 700 kg Batterien zum Antrieb verbaut hat anders, als ein Fahrzeug, das 700 kg Batterien als Ladung transportiert? Das Gewicht des Kraftstoffs wird doch jetzt auch nicht herausgerechnet, da werden kleinere Tanks verbaut.
Bei einer Leerfahrt nicht,du musst aber auch bedenken es kommt die Nutzlast dazu und mit weiteren 700 Kg ändert sich sehr wohl etwas
fomo am 19 Jul 2022 11:23:42 fomo hat geschrieben:Verhält sich ein Fahrzeug, dass 700 kg Batterien zum Antrieb verbaut hat anders, als ein Fahrzeug, das 700 kg Batterien als Ladung transportiert? Das Gewicht des Kraftstoffs wird doch jetzt auch nicht herausgerechnet, da werden kleinere Tanks verbaut.
babenhausen hat geschrieben:Bei einer Leerfahrt nicht,du musst aber auch bedenken es kommt die Nutzlast dazu und mit weiteren 700 Kg ändert sich sehr wohl etwas
Es beruhigt mich, dass doch einige meiner Meinung sind. Ständig wird versucht, die aktuell völlig ausreichenden FS-Klassen mit immer weiteren Begründungen aufzuweiten. Natürlich kann mich sich vieles mit "Learning-by-doing" aneignen, ebenso kann man auch "aus Fehlern lernen".
MountainBiker am 19 Jul 2022 11:49:19 Hallo,
wenn Du mir mitteilst, was Du bei Deiner PKW-Fahrprüfung anderes gelernst hast als ich vor ca. 40 Jahren bzw. derzeit ein Fahranfänger, wäre eine solche Begründung transparenter!
Nochmals, es wird hier nicht von der LKW-Klasse 7,5t oder größer gesprochen, das ist andere Fahrzeugtechnik. Wir sprechen von derzeiten LLKW mit Servolenkung, Scheibenbremsen, Motortechnik, Fahrassistenzsystemen, wie diese auch in PKWs eingesetzt werden. Die Rundumsichtverhältnisse in einem Ducato mit 3,5t unterscheiden sich in keinster Weise von einem mit 4,5t. Und nochmals in einer Führerscheinprüfung wird die Befähigung festgestellt nicht mehr und nicht weniger.
Die technische Entwicklung hat den Einsatz von PKW-Fahrzeugtechnik weiter in andere Gewichtsklassen verschoben, damit verbunden auch das Handling/Bedienkonzept. Eine Anpassung der Führerscheinrichtlinie wäre dann nur eine Definitionskorrektur aufgrund fortschreitender Technik!
Von jemanden der in einem selbstfahrenden Bus einsteigt wird ja auch nicht verlangt einen Busführerschein zu machen weil dieser eventuell der einzige Insasse ist!
Wie immer meine Meinung!
rkopka am 19 Jul 2022 11:52:09 fomo hat geschrieben:Ständig wird versucht, die aktuell völlig ausreichenden FS-Klassen mit immer weiteren Begründungen aufzuweiten. Natürlich kann mich sich vieles mit "Learning-by-doing" aneignen, ebenso kann man auch "aus Fehlern lernen".
Aber die vorsichtigen Fahrer werden vorsichtig bleiben und ein größeres Womo erstmal antesteten. Ich bin immer erstmal auf einen Parkplatz und habe mich vertraut gemacht mit allem incl. Wendekreis und Überhang. Und die unvorsichtigen Fahrer werden auch mit einem anderen FS genauso rasen oder die Höhe oder Gewichtsverteilung vergessen. Evt. wird es etwas weniger davon geben, weil sie die Ausbildung scheuen. Aber man muß etwas lernen wollen, sonst ist das einfach nur eine Pflichtübung ohne nennenswerten Effekt. Wenn sie im Kurs mit einem 7,5t fahren, sind sie sicher vorsichtiger. Zurück am 3,5t kommt dann vielleicht sogar mehr Leichtsinn, weil das ja SOOOO ein kleines Fahrzeug ist und man 7,5t ja "perfekt" beherrscht, und den 3,5t wie einen PKW treiben kann. Ich war mir nach dem B Schein alles anderes als sicher und bin noch lange klar unter den erlaubten Geschwindigkeiten geblieben, bis ich halbwegs ein Gefühl dafür hatte. Andere wieder rasen am Tag der Prüfung mit x Sachen vielleicht noch alkoholisiert zu ihrem ersten und letzten Unfall. Beide hatten die gleiche Ausbildung und was hats gebracht ? RK
hampshire am 19 Jul 2022 13:04:29 fomo hat geschrieben:Die schweren Dinger fahren sich nicht allein deshalb wie ein PKW, nur weil irgendwelche Richtlinien an die Wünsche der Hersteller angepasst werden.
Die schweren Dinger fahren heute schon nicht wie PKW und die von heute viel PKW-ähnlicher als die von vor 15 Jahren. Dei Physik setzt zwar Grenzen, diese sind aber noch nicht ausgereizt. Trashy hat geschrieben:Viele E Mobile taugen nur für die Kurzstrecke. Selbst ein Mini E-Womo dürfte heute sehr schwer werden.
Das ist der Stand von heute. Für Handwerkerfahrzeuge ist das auch völlig OK. Wenn die am Haus über Nacht für den kommenden Tag geladen werden, fallen sogar die Zeiten für die Tankstelle weg. Trashy hat geschrieben:Ein 100 kWh Akku wiegt heute ungefähr 700 kg. Da wären wir bei 4,2 Tonnen. Kleine Autos sollen damit 400 km weit kommen, ein Womo wohl keine 100.....
Auch hier: Das ist der Stand von Heute. in 2-3 Jahren haben wir ganz andere Batterien verfügbar - kreislauffähig, ressourcenschonender und mit höherer Energiedichte. Die Rahmenbedingung beschleunigt Markt und Entwicklung. Über die Gewichtsgrenzen kann man streiten, doch grundsätzlich finde ich es gut zu reagieren und eine Anpassung frühzeitig vorzunehmen.
fomo am 19 Jul 2022 13:06:05 Sollen wir jetzt generell auf eine geeignete Ausbildung verzichten, weil es immer den einen oder anderen gibt, der sich trotzdem unvernünftig verhält?
PS: Auch ich habe mit der Klasse 3 gestartet und bin erst nach einer Ausbildung BCE auf größere Fahrzeuge umgestiegen, was sehr hilfreich war.
hampshire am 19 Jul 2022 13:19:47 fomo hat geschrieben:Sollen wir jetzt generell auf eine geeignete Ausbildung verzichten, weil es immer den einen oder anderen gibt, der sich trotzdem unvernünftig verhält?
Über das was geeignet ist kann man sich streiten. Ich halte den Führerscheinerwerb wie heute praktiziert geeignet um einen Markt für Fahrschulen zu kreieren, inhaltlich aber heute schon für etwas übertrieben - da kann man in den Gewichtsklassen ruhig wieder etwas höher gehen. Ich da kein nennenswertes Problem.
andwein am 19 Jul 2022 13:33:27 hampshire hat geschrieben:.Die schweren Dinger fahren heute schon nicht wie PKW und die von heute viel PKW-ähnlicher als die von vor 15 Jahren. Dei Physik setzt zwar Grenzen, diese sind aber noch nicht ausgereizt.
Wer mal eine "Elchtest" Pylonendurchfahrt bei einem "Mittelklasse PkW", mit ca. 80-100 kmh gesehen und gemessen hat und eine Wohnmobil-Durchfahrt, mit maximal 60km gesehen hat oder in RMi die Testberichte liest kennt die 40km Differenz!! Es hilft nicht, die Physik setzt halt doch Grenzen, in diesem Beispiel messtechnisch bewiesen 40 kmh Differenz Einfach ausprobieren, erst mit 60 km und dann mit 100 kmh, wenn die Stabilisatoren den Sprinter oder Duc halten nehme ich meinen Einwand zurück, versprochen. Gruß Andreas
MountainBiker am 19 Jul 2022 13:40:56 Wer mal eine "Elchtest" Pylonendurchfahrt bei einem "Mittelklasse PkW", mit ca. 80-100 kmh gesehen und gemessen hat und eine Wohnmobil-Durchfahrt, mit maximal 60km gesehen hat oder in RMi die Testberichte liest kennt die 40km Differenz!!
Und machst Du das bei einer Führerscheinausbildung? Bitte beim Thema bleiben, es geht hier nur um die Führerscheinausbildung/-prüfung. Fahrsicherheitsausbildung ist immer sinnvoll, aber nicht Bestandteil!
Pechvogel am 19 Jul 2022 13:44:42 hampshire hat geschrieben:... da kann man in den Gewichtsklassen ruhig wieder etwas höher gehen. Ich da kein nennenswertes Problem.
Das nennenswerte Problem wären die anderen Straßenverkehrs-Verordnungen die dann automatisch greifen: - mitführen einer Warnleuchte - Fahrtenschreiber-Pflicht und deren Ausnahmen - jährlicher TÜV ab dem 7. Jahr - einhalten von Lenk- und Ruhezeiten . . . Eine Anhebung auf mehr als 3,5t würde ja nicht nur für Wohnmobile gelten sondern wenn dann für alle Fahrzeuge. D.h. mit dem "alten B" dürfte man dann einen 4 Tonnen LKW auch beruflich fahren. Und die Regeln, die dann greifen, sollten schon vermittelt werden. Entweder wird also der Führerschein grundsätzlich umfangreicher oder es müsste eine extra Schulung geben. Die extra Schulung gibt es jetzt schon :D und nur eine einfache Erweiterung des "B" auf z.B. 4,5T würde nicht funktionieren weil der Lehrinhalt des jetztigen "B" z.B. den Fahrtenschreiber nicht beinhaltet. Oder halt die 3,5t - Grenze in der StVO grundsätzlich auf z.B. 4,5t anheben. Grüße Dirk
huskimarc am 19 Jul 2022 13:47:27 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Ja, da die Batterien im Boden verbaut sind und somit der Schwerpunkt weit unten ist
hampshire am 19 Jul 2022 14:12:36 andwein hat geschrieben:Einfach ausprobieren, erst mit 60 km und dann mit 100 kmh, wenn die Stabilisatoren den Sprinter oder Duc halten nehme ich meinen Einwand zurück, versprochen.
Andreas, gegen ahnungslose Dummheit ist kein Kraut gewachsen - oder meinst Du, dass das auch noch mit in die Ausbildung soll? Pechvogel hat geschrieben:Das nennenswerte Problem wären die anderen Straßenverkehrs-Verordnungen die dann automatisch greifen:
Eine gute Aufzählung. Ist nur eine Frage der Sorgfalt und des Willens die Bestimmungen wieder ineinandergreifend anzupassen. Hier geht es ja nur um einen Vorschlag für die Änderung eines Teilbereiches. Die Sache ist prinzipiell einfach - nur in der Ausführung aufwändig: 1. Die Elektrifizierung der Mobiliät ist beschlossen und hat eine breite Unterstützung, die starken Gegner haben verloren. 2. Auf dem Weg zur Elektrifizierung der Mobilität gibt es Herausforderungen zu lösen. Dazu gehört die, dass Batterien Fahrzeuge schwerer machen und damit die bisherigen Gewichtsgrenzen perspektivisch nicht mehr zu den dafür vorgesehenen Fahrzeugkategorien gehören. 3. Es ist schlüssig auf diese Erkenntnis hin die Gewichtskategorien anzusehen und anzupassen. Dazu gehört das Führerscheinwesen als Teilaspekt, andere kommen hinzu. Das ist nicht trivial aber mit entsprechendem Willen leistbar. 4. Es wäre ausgesprochen dumm, das Thema nicht anzugehen. Aus einem Logenplatz ist es unterhaltsam und leicht mit einer "Waldorf & Statler-Mentalität" Kritik im Detail zu äußern ohne das Ganze einmal zu betrachten und anzuerkennen, dass der grundsätzliche Handlungsvektor schlüssig ist.
babenhausen am 19 Jul 2022 16:23:15 Stellt sich nur die Frage warum sollte es veränderte Fs Klassen geben? Die Regierungen haben an Wohnmobilen auf lange Sicht kein Interesse ,im Gegenteil, Ziel der zunehmend ökologisch denkenden Regierungen sind Öffentlicher Nahverkehr auf Langstrecken,kleine Fahrzeuge wenn überhaupt im Nahverkehr auch dort ÖNPV ist wesentlich energiesparender als jedes Fahrzeug mit Motor.Ökologisch gesehen sind Wohnmobile die Saurier des Fahrzeugbaus gewaltige Kosten und Energieaufwand für den Bau aber sehr geringe Nutzungszeiten. Nutzungen für den gewerblichen Verkehr über 3,5 to sind kein Problem und werden gerne genommen vom Staat, auch gut für die Überwachung siehe Fahrerkarte, Lenk-Ruhezeiten , Geschwindigkeiten aufzeichnen .
supcamper am 19 Jul 2022 18:07:41 Hier kommt es auf die Lobbyarbeit der Wohnmobilhersteller an. Die haben das Interesse an möglichst wenig Beschränkungen, um die Zahl potentieller Käufer auch für die Zukunft groß zu halten.
fomo am 20 Jul 2022 09:12:08 supcamper hat geschrieben:Hier kommt es auf die Lobbyarbeit der Wohnmobilhersteller an. Die haben das Interesse an möglichst wenig Beschränkungen, um die Zahl potentieller Käufer auch für die Zukunft groß zu halten. NEIN!!! Niemals.Vorschlag: Die FS-Klassen werden erweitert. Im Gegenzug müssen in der Ausbildung Pflichtstunden mit Fahrzeugen der entsprechenden Dimensionen und Massen abgeleistet werden. Das hätte auch den Vorteil, dass die PKW-Fahrer mal am eigenen Leib die Herausforderungen eines LKW-Fahrers er fahren haben.
MountainBiker am 20 Jul 2022 09:23:08 NEIN!!! Niemals.
Erkläre uns bitte welche anderen fahrerischen Anforderungen an einen nicht gewerblichen Fahrer gestellt werden hinsichtlich eines: (1)Ducato Kastenwagen 3,5t; (2)Ducato Kastenwagen 4,25t; die über die allgemeine Fahrtheorie (Geschwindigkeitsbeschränkungen, TÜV, ...) die für alle in der Führerscheinprüfung gleich ist?
JuergenBerkemeier am 20 Jul 2022 09:25:38 Hallo, fomo hat geschrieben:Vorschlag: Die FS-Klassen werden erweitert. Im Gegenzug müssen in der Ausbildung Pflichtstunden mit Fahrzeugen der entsprechenden Dimensionen und Massen abgeleistet werden. Das hätte auch den Vorteil, dass die PKW-Fahrer mal am eigenen Leib die Herausforderungen eines LKW-Fahrers erfahren haben.
meinst du, es bringt was, wenn ein 17-jähriger eine Runde mit einem Wohnmobil dreht, und dann mit 40 seinen ersten WoMo-Urlaub hat? Gruß Jürgen
rkopka am 20 Jul 2022 09:45:32 JuergenBerkemeier hat geschrieben:meinst du, es bringt was, wenn ein 17-jähriger eine Runde mit einem Wohnmobil dreht, und dann mit 40 seinen ersten WoMo-Urlaub hat?
Man könnte sich auch die Luftfahrt zum Beispiel nehmen. Man lernt fliegen, dann macht man Einschulungen auf ein Modell und muß Flugstunden nachweisen. So natürlich nicht ! Aber FS(wie B) als Basis, dann Zusatzmodule (gibts bei LKW AFAIK) für größere oder stärkere/schnellere Fahrzeuge und regelmäßige Kurse (Fahrtechnik, Gesetze, 1.Hilfe...) zur Erhaltung. Das wird kaum durchsetzbar sein, würde aber IMHO mehr bringen. Wer beim Fiat500 bleibt, muß nur über die Regeln informiert bleiben. Wer ein Womo fahren will, macht halt einen entsprechenden Kurs. RK
peter1130 am 20 Jul 2022 10:22:10 rkopka hat geschrieben:Man könnte sich auch die Luftfahrt zum Beispiel nehmen. Man lernt fliegen, dann macht man Einschulungen auf ein Modell und muß Flugstunden nachweisen. So
RK
Auch in der Fliegerei gibt es bestimmte Grenzen einer Pilotenlizens. Z.B. Ein und Mehrmotoige Flugzeuge. Das kann man zwar nicht direkt vergleichen weil die Unterschiede erheblich größer sind als zwischen 3,5t und 7,5t ist aber halt ne Grenze.
andwein am 20 Jul 2022 10:39:30 hampshire hat geschrieben:...andwein". Einfach ausprobieren, erst mit 60 km und dann mit 100 kmh, wenn die Stabilisatoren den Sprinter oder Duc halten nehme ich meinen Einwand zurück, versprochen.. Andreas, gegen ahnungslose Dummheit ist kein Kraut gewachsen - oder meinst Du, dass das auch noch mit in die Ausbildung soll?
Nein, das meine ich nicht, darauf habe ich auch nicht zitatmässig geantwortet. Aber es geht um den Unterschied des Fahrverhaltens und dieser Unterschied muss, meiner Meinung nach, allen klar sein und nicht weggeredet werden. Den jüngeren Fahrern die ein 3,5t Auflastproblem auf 4,2t auf Grund der B-Fahrerlaubnis haben fehlt genau siese Erfahrung!! Die Diskussion hier zeigt in meinen Augen genau das gleiche Bild. Kein Unterschied in den Fahrzeugen Mittelklasse Pkw und 4,2t Wohnmobil weil ja die Transporter Fahrerkabine den gleichen Komfort und Assistenzsysteme bietet. Aber die Diskussion ist eh theoretisch, weil Deutschland als einziges Land in der EU damit Probleme hat. In Italien hat jeder Womofahrer über 3,57 eine B-Lizenz!! Bei denen gabe es keine 3-er Ausnahmeregelung. Ich glaube, wir vergessen manchmal unsere privilegierte 3er Regelung innerhalb der EU. Ist aber nur meine unmassgebliche Meinung, Gruß Andreas
MountainBiker am 20 Jul 2022 10:59:04 Hallo Andreas, vielleicht möchtest ja Du auf meine Frage antworten: Erkläre uns bitte welche anderen fahrerischen Anforderungen an einen nicht gewerblichen Fahrer gestellt werden hinsichtlich eines:
(1)Ducato Kastenwagen 3,5t; (2)Ducato Kastenwagen 4,25t;
die über die allgemeine Fahrtheorie (Geschwindigkeitsbeschränkungen, TÜV, ...) die für alle in der Führerscheinprüfung gleich ist?
Ansonsten driftet der Thread hier von der Themenstellung ab: Neue Richtlinien für Führerschein B
Elgeba am 20 Jul 2022 11:03:04 Leute, diese Diskussion ist doch völlig sinnlos,es wird keine Änderung geben,zumal es im Moment wirklich wichtigere Probleme als die Befindlichkeiten einiger Wohnmobilfahrer,also was soll`s?. Wer mehr als 3,5 to bewegen will,soll in einer Fahrschule den entsprechenden FS machen und damit basta.
Gruß Bernd
peter1130 am 20 Jul 2022 11:04:26 Das ist einfach eine Grenze die gezogen wurde denn der Unterschied ist vom Fahrverhalten her marginal. Zumindest bis 4,5t als willkürlich von mir ausgewählte Grenze.
Diese Grenze soll wegen des höheren Gewichts der alternativen Antriebe nach oben verschoben werden da der Gestzgeber das wohl ähnlich sieht.
Was da wieder alles hinein interpretiert wird ist schon erstaunlich.
Pechvogel am 20 Jul 2022 11:14:55 MountainBiker hat geschrieben:Erkläre uns bitte welche anderen fahrerischen Anforderungen an einen nicht gewerblichen Fahrer gestellt werden hinsichtlich eines: (1)Ducato Kastenwagen 3,5t; (2)Ducato Kastenwagen 4,25t; ...
Erst mal ist ein Führerschein ein Führerschein. Du kannst, zumindest in den jetzigen Ausführungen, nicht zwischen "gewerblich" und "nicht gewerblich" unterscheiden! Und dann gibt es, gerade hier im Forum, genug Beispiele dafür dass Fahrer die ihr Fahrzeug auf über 3,5t aufgelastet haben aber trotzdem mit weit mehr als 100km/h unterwegs sind "...weil das Maxi ja die großen Bremsen hat....". D.h. es fehlen einfach die Zusammenhänge der Physik. Und so wie eine höhere Geschwindigkeit mehr Energie in eine bewegte Masse ( z.B. Womo ) bringt so ist diese Energie auch bei mehr Masse höher. Irgendwo muss man halt eine Grenze setzten. Und die ist nun mal bei 3,5t. Anders gefragt: was wird bei einem Führerschein C1 zusätzlich gelehrt? Doch nicht etwa nix?!! :eek: Grüße Dirk
Pechvogel am 20 Jul 2022 11:20:28 peter1130 hat geschrieben:...Diese Grenze soll wegen des höheren Gewichts der alternativen Antriebe nach oben verschoben werden da der Gestzgeber das wohl ähnlich sieht...
Der Gesetzgeber will nur die alternativen Antriebe damit attraktiver machen. Wenn man zum E-Ducato in Zukunft auch noch den C1 machen müsste bräuchten die mit der Produktion gar nicht erst anzufangen. Warum muss eigentlich die Gewichtsgrenze nach oben verschoben werden? Das Fahrverhalten eines 2,8t ist viel mehr PKW-like als das eines 3,5t. Auch liegen die allermeisten PKWs unter 2,8t. Wer was schwereres fahren will müsste dann halt den C1 machen.... :versteck: Grüße Dirk
rkopka am 20 Jul 2022 11:21:10 Pechvogel hat geschrieben:Anders gefragt: was wird bei einem Führerschein C1 zusätzlich gelehrt?
Wohl viel, das für den "normalen" 3,6t Womofahrer einfach nicht relevant ist. RK
Pechvogel am 20 Jul 2022 11:28:25 rkopka hat geschrieben:Wohl viel, das für den "normalen" 3,6t Womofahrer einfach nicht relevant ist.
Aber ab wann würde es denn, Deiner Meinung nach, relevant?? Grüße Dirk
MountainBiker am 20 Jul 2022 11:29:37 Wohl viel, das für den "normalen" 3,6t Womofahrer einfach nicht relevant ist.
Korrekt! Denn der C1 geht ja bis 7,5t! Ob, letztendlich die Anpassung nur für alternative Antrieb im Raum steht oder generell, mal sehen! Wie gesagt, ich bin davon nicht betroffen! Dennoch halte ich die Novellierung für sinnvoll!
MountainBiker am 20 Jul 2022 11:35:23 Hallo Dirk,
die Unterscheidung bzw. Nichtunterscheidung gewerblich/nicht gewerblich zeigt ja schon das Dilemma auf!
es gibt viele Regeln die im gewerblichen Verkehr zusätzlich zu beachten sind und nirgends gelehrt werden, außer beim FS CE (den ich übrigens besitze).
MountainBiker am 20 Jul 2022 11:37:22 Aber ab wann würde es denn, Deiner Meinung nach, relevant?
Unsere Meinung ist da nicht relevant, die Novellierung sieht hier 4,25t vor soweit ich weiß!
Jagstcamp-Widdern am 20 Jul 2022 11:42:44 die mautbetreiber wirds freuen! ;D
allesbleibtgut hartmut
TiborF am 20 Jul 2022 12:03:20 MountainBiker hat geschrieben:Was unterscheidet den Inhaber der Fahrerlaubnis 3 (alter Führerschein) von einen jüngeren Menschen mit der Fahrerlaubnis B.
Ich kann dir da nur zustimmen :daumen2: Ich denke weiterhin, daß nicht nur das Gewicht des Wohnmobils entscheidend ist, sondern dass ein Führerschein-Anfänger ja die Routine für das Fahren von größeren Fahrzeugen (Höhe des Wohnmobils, Länge und Breite) entwickeln muss. Wir haben ein Wohnmobil Hymer mit 4,5 t und das Fahrzeug fahre nur ich, obwohl meine Frau ihn auch fahren dürfte mit ihrem Führerschein. Ihr fehlt aber das Fahrgefühl und die Routine für das Fahren von großen Fahrzeugen, dabei ist es ihr völlig egal, ob 3,5 t oder 4,5 t, sondern die Größe des Wohnmobils bereitet ihr Ängste, das Fahrzeug selbst zu lenken. Insofern sollte doch beim Erwerb des Führerscheins mit größeren Fahrzeugen mal geübt werden in der Fahrschule.
hampshire am 20 Jul 2022 13:42:48 Ich teile das mal in 4 Ebenen, die bei einer erfolgreichen Weiterbildung eine entscheidende Rolle spielen. Diese Ebenen bauen aufeinander auf.
Wollen - Wenn einer nicht will ist Hopfen und Malz bereits verloren. Wissen - Wenn einer will, kann er etwas lernen. Lernen ist aber nicht können Können - Wenn einer etwas weiß, kann üben bis er es kann. Tun - Es hilft nichts, wenn jemand etwas kann aber nicht tut. Da helfen (bedingt) Anreize zur Motivation.
Das zeigt, dass die Führerscheinausbildung nur auf einen Teil der Sicherheit im Straßenverkehr einzahlt. Nicht unwichtig, aber eben auch nicht eine Lösung, mit deren Verschärfung man eine Problematik löst, die diese Maßnahme prinzipiell nicht lösen kann.
Die Führerscheinausbildung ist in Deutschland sehr fortgeschritten und kümmert sich um Wissen und um einen Teil des notwendigen Könnens. Die weiteren Fertigkeiten eignen sich Autofahrer in der Praxis an. Das begleitete Fahren zahlt ebenfals auf Wissen und Können ein. Beim Tun gibt es die "motivierende" Maßnahme der verschärften Konsequenzen im Rahmen der Probezeit sowie die Kombination aus Verkehrsordnung, Bußgeldkatalog und Punktesystem.
Bei all dem halte ich es für fatal zu negieren, dass jeder einmal Fehler machen kann. Ein weitgehend fehlerfreies System anzustreben ist für den Straßenverkehr mit der sehr hohen Teilnehmerzahl und den sehr unterschiedlichen Fortbewegungsmitteln ineffizient.
andwein am 20 Jul 2022 16:00:15 MountainBiker hat geschrieben:Hallo Andreas, vielleicht möchtest ja Du auf meine Frage antworten: Ansonsten driftet der Thread hier von der Themenstellung ab: Neue Richtlinien für Führerschein B
Habe ich indirekt schon beantwortet: Keine anderen Anforderungen in praktischer oder theoretischer Prüfung! Aber andere Anforderungen in fahrtechnischer Hinsicht. Wird die B-Lizenz plötzlich auf 4,2t aufgebohrt ohne Anforderung so ein Fahrzeug mal zu fahren werden einige überfordert sein! Viele der Handwerkerkastenwagen, vollgeladen bis 4,2t, sind in den Kurven und den Vollbremsungen jetzt schon überfordert, zumindest wenn man die gehäuften Unfällen von Sprinterfahrzeugen im Kleintransportgewerbe sieht. Aber wie schon gesagt, ist eh egal, es wird keine Änderung im Sinne eines "Aufbohrens der B-Lizenz geben! Ja, das ist eine Behauptung, wir werden ja sehen. Gruß Andreas
fomo am 21 Jul 2022 09:49:51 Und die 7,5t Grenze der Klasse 3 war nur eine Übergangslösung. In den 1950er Jahren war dort die Grenze noch bei ACHTUNG! 3,5t.
Jaki1190 am 21 Jul 2022 10:29:52 klar, die Horch usw. (auch IFA H3A) aus der Zeit vorher hatten auch nur zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t.
Jaki1190 am 21 Jul 2022 10:30:40 sorry ich rudere zurück. war 3,5t Nutzmasse .. :?
MountainBiker am 21 Jul 2022 10:50:11 Hallo, Der Fahrer des Handwerkerkastenwagen, vollgeladen bis 4,2t
hat jetzt schon die Fahreignung der FS-Klasse C1 ansonsten hätter er noch andere Probleme. Wenn dieser mit dem Führen des Fahrzeug überfordert ist liegt die am Verhalten! Das hat mit dem Thema Novellierung der FS-Richtlinie nichts zu tun! :thema:
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