xiquadrat am 01 Aug 2021 16:51:14 topolino666 hat geschrieben:... apropos TE: wo ist der eigentlich hingekommen? :?: ;-) :-) ;-(
xiquadrat hat geschrieben:er wird doch nicht den thread übersehen haben ?!? ;)
noch ein kleiner Nachtrag. Wenn die Schuldfrage strittig gestellt wird, dann tut der TE auch wirklich gut daran, sich zu dem Unfallhergang auch nicht mehr öffentlich zu äußern. Da gibt's nichts zu gewinnen, aber viel zu verlieren.
WomoToureu am 01 Aug 2021 19:54:01 xiquadrat hat geschrieben:.. Wenn die Schuldfrage strittig gestellt wird, dann tut der TE auch wirklich gut daran, sich zu dem Unfallhergang auch nicht mehr öffentlich zu äußern. Da gibt's nichts zu gewinnen, aber viel zu verlieren.
Ich gehe mal davon aus, dass der TE sich konform so zur Polizei geäußert hat. Nur wenn er dort die Aussage verweigert hat ( was er ja darf ) dann wäre es ungeschickt. Das allerding der Unfallgegener davon hier Kenntnis erhält und zuordnen kann ist extrem unwahrscheinlich.
Torsti5 am 01 Aug 2021 21:50:07 ericmw hat geschrieben: mit der Cruisecontrol ca. bei 120 km/h eingeschaltet hinter einem anderen Wohnmobil hergefahren, das plötzlich das Tempo drosselte. , habe geblinkt, in den Spiegel geschaut und nichts gesehen. Dann bin ich mit ca. 114 km/h zum Überholen nach links, hörte einen Knall
Für mich hört sich das so an: Du warst entspannt mit Tempomat unterwegs, der Vordermann verzögert, du warst darauf nicht gefasst und wechselst mit einem Blick - zu kurzen Blick - in den Spiegel die Spur und hinten gibt es in dem Moment einen Knall. Ich war nicht mit dabei und kann mir kein Urteil erlauben. Ich vermute aber, dass Du den Unfall verschuldet hast. Wenn dem so ist dann solltest Du ehrlich und fair sein und nicht versuchen dem Anderen für deinen Fehler mit büßen zu lassen. Aber wie gesagt, ich war nicht dabei, kann und möchte dir nichts unterstellen, Es kannst nur Du selbst beurteilen. Gruß Thomas
xiquadrat am 02 Aug 2021 06:32:26 voller Klugscheissermodus.... ;) Navigatore hat geschrieben:Der haftungsrechtlichen Betrachtung geht die ordnungswidrigkeitenrechtliche (oder im Falle von Verletzten oder schweren Verkehrsvergehen auch die strafrechtliche) Betrachtung voraus, soweit die Polizei zur Unfallaufnahme hinzugezogen wird.
das ist zwar in der zeitlichen Abfolge zwangsläufig richtig. In der Sachentscheidung aber nicht, da laufen die beiden Betrachtungsweisen unabhängig voneinander. Navigatore hat geschrieben:Ein Unfall aufgrund eines fehlerhaften Fahrstreifenwechsels ist ordnungswidrigkeitenrechtlich ein Verwarnungstatbestand und kann abschließend und rechtskräftig von der Polizei sanktioniert werden, soweit der Betroffene damit einverstanden ist. Die Schuldfrage beurteilt also hier die Polizei.
im Bereich des Strafrechts (etwa Körperverletzung bei Personenschaden) nur insofern, um zunächst zu klären wer als Beschuldigter geführt wird. Weil das ja auch Auswirkungen(StPO) auf die Rechte der Beteiligten hat (Aussageverweigerungsrecht etc.). Über die Schuldfrage und damit der strafrechtlichen Würdigung an sich entscheidet schlußendlich aber ein Gericht. Navigatore hat geschrieben:Wer in welchem Umfang schadenersatzpflichtig ist, wird im zweiten Rechtszug haftungsrechtlich betrachtet. .... Grundlage für die Beurteilung ist aber auch hier die Unfallakte der Polizei, die natürlich auch eine Bewertung über die Unfallursache enthält.
die ist nur insofern eine Grundlage als dort die objektiven Spuren des Hergangs und die Aussagen der Beteiligten festgehalten sind (deshalb ist eine sorgfältige Unfallaufnahme ja auch so wichtig). Die Interpretation dieser Spuren und die haftungsrechtliche Wertung ist dann im Streitfall aber wiederum die Aufgabe eines Gerichts. Navigatore hat geschrieben:Eins ist aber sicher: niemand kann mit den hier zur Verfügung stehenden Informationen nur eines an einem Unfall Beteiligten den zur Disposition stehenden Unfall rechtlich einordnen oder tatsächlich bewerten.
Da sind wir uns definitiv einig. Und sorry wenn das alles jetzt ein wenig besserwisserisch rüber gekommen ist. Ich denke aber, es ist schon wichtig zu klären, dass, außer im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, die Polizei keine Schuld bzw. Verschulden feststellen kann.
Gast am 02 Aug 2021 07:47:42 xiquadrat hat geschrieben:voller Klugscheissermodus.... ;)
Und sorry wenn das alles jetzt ein wenig besserwisserisch rüber gekommen ist. Ich denke aber, es ist schon wichtig zu klären, dass, außer im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, die Polizei keine Schuld bzw. Verschulden feststellen kann.
Wen es für dein Ego wichtig ist, schreib ruhig weiter.
Gast am 02 Aug 2021 10:52:09 Ich weiß nicht, wann ich das letzte mal einen solchen Humbug gelesen habe. Verkehrsteilnehmer, die mit dieser Einstellung an der Unfallstelle auftreten, habe ich fast täglich. Nach über 30 Jahren Unfallaufnahme auch schwerster VU (und das geht nicht ohne entsprechende Ausbildung und Erfahrung!) kann ich den Herrschaften eines versichern: Richter und STA richten sich eng nach der Unfallakte, die das "Streifenhörnchen" erstellt hat - erst Recht, wenn die fachliche Qualifikation des Beamten bekannt ist (man kennt sich.) Der Einzige, der evtl. noch mehr Ahnung vom Fach hat, ist dann der mögliche Sachverständige. Aber selbst der arbeitet mit dem Beamten zusammen. Bei der Klärung der Schuldfrage wird also i. d. R. die gefertigte Unfallanzeige zur Klärung der Schuldfrage maßgeblich herangezogen. Offensichtlich hat da jemand beim Anblick einer Uniform Komplexe.
Um die Kleinigkeiten zu klären: Fahrstreifenwechsel zum Zwecke des Überholens mit daraus resultierendem Unfall wegen Nichtbeachtung des nachfolgenden Verkehrs ist eine bedeutende Owi. Und zumindest die Beamten der Autobahnpolizei in BW ist im Bereich der Unfallaufnahme überdurchschnittlich gut ausgebildet.
MarioKlein am 02 Aug 2021 11:02:00 Nicht nur in BW sind sie gut ausgebildet :D . Ich verstehe nicht, warum der TE seine Frage in einem Forum stellt. Was denkt er, kommt dabei heraus, wer er in einem Forum Leute um Rat fragt, die allesamt beim Unfall nicht anwesend waren und sich dann im Glaskugellesen und in der Rechtsberatung versuchen?
Gruß
BadHunter am 02 Aug 2021 11:34:32 MarioKlein hat geschrieben:die allesamt beim Unfall nicht anwesend waren
Mal nebenbei: die hier immer wieder erwähnten "Streifenhörnchen" waren beim Unfall genausowenig anwesend, die haben dann das Resultat aufgenommen. Ich kenne es auch aus mehrfachen eigenen Erfahrungen als Unfallbeteiligter und auch schon Zeuge so, dass die Damen und Herren der Rennleitung die Aussagen der Beteiligten und möglichen Zeugen aufnehmen, Fotos von den Schäden machen und dann vielleicht höchstens noch eine vorsichtige Aussage machen, wessen Schuld es nach den Schilderungen und dem Schadensbild gewesen sein könnte. Wenn es eindeutig ist, dann wird das auch anhand der Aussagen und Fotos zu belegen sein. Hier ist alles Vermutung, mit meinem Text wollte ich nur sagen, dass es auch möglicherweise einen Unfallhergang gegeben haben könnte, bei dem den Wohnmobilfahrer kein Verschulden vorzuwerfen ist, sondern möglicherweise sogar dem Auffahrenden, der vielleicht noch gar nicht beim Überholvorgang war, einfach nur dicht hinter dem Wohnmobil fuhr, so dass er im Rückspiegel oder beim Schulterblick nicht zu sehen sein konnte, und dann zeitgleich ausgeschert und aufgrund höherer Geschwindigkeit aufgefahren ist.
suedkind am 02 Aug 2021 12:25:19 Genau das war auch mein Gedanke aber .... die Wege des Herrn :roll: Wir betreten hier das dünne Eis der Spekulation :ja:
xiquadrat am 02 Aug 2021 14:45:14 HarryG hat geschrieben:Offensichtlich hat da jemand beim Anblick einer Uniform Komplexe.
jetzt wisch' dir halt erst mal den Schaum vom Mund ... ;) hast du jetzt eigentlich auch noch sachliche Einwände wer im Zivil- bzw. Strafprozess schlußendlich über die Haftung bzw. Schuld entscheidet, oder bleibt's beim ad hominum ?
Gast am 02 Aug 2021 16:56:42 Ich habe nie Schaum vor dem Mund - allenfalls ein breites Grinsen, wenn Klugscheißer vor mir stehen. Es ist nicht relevant, wer entscheidet, sondern warum gerade so entschieden wird. Wenn keine Verfahrensmängel festzustellen sind oder grobe "handwerkliche" Schnitzer der aufnehmenden Beamten vorliegen, wird i. d. R. im Sinne der vorliegenden Anzeige entschieden. Und ja, auch die Versicherungen ziehen in erster Linie die Unfallakte (und nicht das Urteil) zum Zwecke der Prüfung heran. Und die ganz erfahrenen Unfallbeteiligten (da komme ich schon ins Grübeln :wink: ), die ja wissen, wie man Spuren liest, vermisst und berechnet, weil sie ihr Wissen nicht durch entsprechende Lehrgänge von Sachverständigen erlernt, sondern mit Geburt erworben haben, bitte ich einfach, nicht mehr die Streifenhörnchen zu rufen. Die haben dann viel mehr Zeit, sich um die wichtigen Dinge im Leben zu kümmern. :D
Gast am 02 Aug 2021 17:09:46 BadHunter hat geschrieben:Hier ist alles Vermutung, mit meinem Text wollte ich nur sagen, ........, der vielleicht noch gar nicht beim Überholvorgang war, einfach nur dicht hinter dem Wohnmobil fuhr, so dass er im Rückspiegel oder beim Schulterblick nicht zu sehen sein konnte, und dann zeitgleich ausgeschert und aufgrund höherer Geschwindigkeit aufgefahren ist.
Um die Ahnungslosigkeit an diesem Beispiel zu verdeutlichen: Wenn der Hintermann mit höherer Geschwindigkeit fährt, kann er nur eine sehr geringe Zeitspanne zu dicht auffahren. Die hier beschriebene Annahme ist praktisch nicht darstellbar. Wenn der vorausfahrende und zum Überholen ansetzende Womo-Fahrer seiner doppelten Rückschaupflicht nachkommt, kann dieser Unfall nicht passieren. Jeder Ingenieur-Azubi berechnet das im ersten Studienjahr. Der Rest lässt sich zweifelsfrei durch die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen, das mögliche Splitterfeld und die Angaben der Beteiligten klären. Und was bitte soll der Schulterblick beim Heckschaden? verhindern? :lol:
BestiaNegra am 02 Aug 2021 17:38:22 HarryG hat geschrieben:Wenn der vorausfahrende und zum Überholen ansetzende Womo-Fahrer seiner doppelten Rückschaupflicht nachkommt, kann dieser Unfall nicht passieren. Jeder Ingenieur-Azubi berechnet das im ersten Studienjahr. Der Rest lässt sich zweifelsfrei durch die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen, das mögliche Splitterfeld und die Angaben der Beteiligten klären.
Moin, die doppelte Rückschaupflicht scheinen viele vergessen zu haben. Aus dem Ankündigungszeichen "Blinken" wird mittlerweile ein unbedingtes Vorrecht zum Spurwechseln hergeleitet. Wenn's kracht, heißt die Rechtfertigung: Wieso, ich habe doch sogar zweimal geblinkt.
MoniDieter am 02 Aug 2021 22:54:59 Noch schlimmer. Bei Vielen ist offenbar nicht bekannt wo und wie der Blinker eingeschaltet wird. Die kennen dann nur die Auf.- Abblendfunktion und Lichthupe....
JACKYONE am 03 Aug 2021 09:11:30 MoniDieter hat geschrieben:Noch schlimmer. Bei Vielen ist offenbar nicht bekannt wo und wie der Blinker eingeschaltet wird. Die kennen dann nur die Auf.- Abblendfunktion und Lichthupe....
Ist doch kein Wunder in der heutigen Zeit: Jeder ist der Meinung - es geht doch niemanden etwas an, wo ich hin will. Robert
Elgeba am 03 Aug 2021 10:16:06 MarioKlein hat geschrieben:Nicht nur in BW sind sie gut ausgebildet :D . Ich verstehe nicht, warum der TE seine Frage in einem Forum stellt. Was denkt er, kommt dabei heraus, wer er in einem Forum Leute um Rat fragt, die allesamt beim Unfall nicht anwesend waren und sich dann im Glaskugellesen und in der Rechtsberatung versuchen?
Gruß
Moralische Unterstützung?Was Anderes kann es ja nicht sein. Gruß Bernd
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