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Moin allerseits, ich habe in meinem Carado eine Duocontrol und möchte jetzt zwei Tankgasflaschen von der Gasfrachfrau mit Außenbetankung und Fernablesung einbauen lassen. Es geht mir mehr um das Bücken beim Gasflaschentausch und die Versorgungssicherheit im Ausland, weniger um Geld beim Tanken sparen. Ich bin in allen Jahreszeiten unterwegs. Jetzt habe ich zwei Angebote. Eine örtliche Fachfirma, die hauptsächlich Autos auf LPG umrüstet, aber auch Wohnmobile vermietet. Die haben mir einen Preis für die Beschaffung des Kits der Gasfachfrau mitsamt Einbau gemacht. Das andere Angebot kommt von einem weiter entfernten Carado-Händler und Werkstatt, der mir zusätzlich den Einbau der Duocontrol anbietet (eigentlich war mein WoMo vor drei Monaten da zum Batterieeinbau, da hatte ich ihn um ein Angebot gebeten. Eigentlich müsste er wissen, dass ich eine habe). Jetzt meine Fragen, ich bin technischer Laie, jedenfalls bei Gas: - Brauche ich zum Gastankflascheneinbau eine Duocontrol? Wenn ja, wofür und warum? Ich dachte eigentlich, die müßte raus ... oder ist die weiterhin für den Crashsensor notwendig? - Ist der Einbau des angebotenen Sinterfilters sinnvoll? Ich will ab Mitte Februar acht Wochen nach Griechenland und in den nächsten Jahren durch ganz Europa Gibt es sonst noch wichtiges zu beachten? Viele Grüße landmesser Wir haben eine Tankflaschenanlage, eingebaut im Sommer diesen Jahres. Es ist alles fest installiert und es wird nichts mehr verändert. Da kann man nicht einfach Flaschen umstecken. Die Duocontrol ist also mehr als sinnvoll. Wir haben auch eine verbaut. Filter machen ebenfalls Sinn. Es kommt beim Betanken auf Dauer schon einiges an Dreck mit in die Flasche hinein. Beachten? Eigentlich nur, immer vor dem Betanken die Ventile zu schließen. Ansonsten ist es ein entspanntes Gefühl, überall jederzeit nachtanken zu können. Es treibt allerdings auch ordentlich den Verbrauch in die Höhe, weil man einfach nicht mehr darauf achtet :mrgreen: Die Flaschenanlagen sind ja noch immer nicht TÜV-fähig und Alugas Flaschen müssen nach 10 Jahren getüft werden. Die von Wynen Gas eingebauten Stahlflaschen gelten tatsächlich als Tank sind TÜV befreit (ECE R67.01) und wohl die bessere Wahl. Die werden von dieser Firma auch eingebaut. Folge mal meinem --> Link da steht es besser als ich es zum Ausdruck bringen kann. HG R. Wynen schreibt allerdings, dass keine "automatisch umschaltbaren Regelanlagen" mit ihren Flaschen zulässig sind, warum auch immer.
Warum ist den bei den anderen Anbietern eine Duocontrol erlaubt? Es gibt wohl keine so wirklich griffigen gesetzliche Grundlagen für den Einbau von einem oder mehreren Tanks. Daher empfehle ich einen Auftrag nur incl. der TÜV Abnahme zu erteilen.
Fragt sich nur wo, bzw. bei wem...
Hier geht einiges durcheinander. Eine Tankflaschenanlage wird nach dem Einbau natürlich immer abgenommen und in das gelbe Heft eingetragen. Aber nicht vom TÜV (oder ähnlichen Prüforganisationen) sondern von einem Sachkundigen des DVGW. Den Einbau lässt man tunlichst auch bei einem Fachbetrieb machen. Unsere Anlage kommt von der Gasfachfrau und wurde von einem Partnerbetrieb eingebaut und abgenommen. Mit der Alu-Gas Travelmate bleibt die Entnahmeinstallation vollständig erhalten, d.h. Duocontrol, Fernanzeige etc. Die Armaturen der Travelmate sind von Rotarex und beeinhalten sogar noch eine eigene Füllstandsanzeige auf jeder Flasche. Richtig ist, dass die Alu-Tankflaschen nach 10 Jahren eine Druckprüfung benötigen. Die Prüfung ist aber für den Nutzer nur von sekundärer Bedeutung. Die Flaschen verschmutzen bei der Betankung auf Dauer von innen und die Filter setzen sich immer häufiger zu. Truma empfiehlt sogar einen Filterwechsel nach jeder Betankung. Für die Druckprüfung werden die Armaturen demontiert, die Flaschen gereinigt und abgedrückt. Darauf muss aber niemand warten. Die meisten Betriebe tauschen die alten Flasschen einfach gegen neue. Den Differenzbetrag muss man natürlich als Druckprüfung bezahlen. Jetzt zu der Geschichte mit dem TÜV. Dazu liest man im Netz ja die tollsten Geschichten. Zunächst einmal hat der TÜV bei der regelmäßigen Prüfung der Tankflaschenanlage originär überhaupt keine Aktien im Spiel. Die Gasprüfung ist Aufgabe von Sachkundigen z.B. des DVGW. Für die HU - also für den umgangssprachlichen TÜV - muss nur die Gasprüfung vorliegen (z.Zt. bis 2023 sogar ausgesetzt) Der DVGW sieht die ortsbeweglichen Tanks allerdings nicht so gerne. Böse Zungen behaupten, weil man dort Angst hat, dass das lukrative Tauschflaschengeschäft dadurch leidet. Tatsache ist, dass einzelne Prüfer die Gasprüfung verweigern. Ich war mit meiner Anlage beim TÜV-Süd. Bei meiner örtlichen Prüfstelle hat man meine Fragen nicht so richtig verstanden. Nach einem kurzen Blick ins gelbe Heft hat der Prüfer gemeint, dass da doch alles ordnungsgemäß drin steht und er jetzt einfach nur die übliche Sicht- und Druckprüfung macht und der HU auch nichts im Wege steht. Der kannte dieses im Netz immer wieder propagierte Problem gar nicht. So, und nun last but not least: ortfest oder ortsbeweglich. Auch wir haben vor der Frage gestanden und haben uns in einem Betrieb, der beides einbaut, beraten lassen. Ich kann das jetzt nicht alles wiedergeben, dazu fehlt mir auch der nötige Sachverstand. Einen Vorteil beim ortsfesten Betrieb haben wir jedenfalls nicht erkennen können, ganz im Gegenteil. So ist uns die Wahl dann auch leicht gefallen. Was ich hier geschildert habe, sind alles eigene Erfahrungen, Aussagen des Fachbetriebes, der uns die Anlage eingebaut hat, und Auskünfte des TÜV-Süd. So eine Anlage kostet mit allem drum und dran ca. 1600 Euro. Es sind tausende solcher Tankfalschenanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen verbaut. Ich möchte daher empfehlen, sich vor dem Einbau ebenfalls in einem Fachbetrieb beraten zu lassen und auf keinen Fall auf die hier ganz häufig nur multiplizierten Netzweisheiten zu hören.
Das ist ja das Problem.... siehe z.B. Gegensatz "Wynen" und "Gasfachfrau" Die einen sagen es sei ein senkrechtstehender Gastank (der als technische Änderung von der Prüfstelle abnahmepflichtig ist - Befestigung nach 20/8g Regel) - die anderen sagen es ist ein ortsbeweglicher "Tank" der nicht abnahmepflichtig ist. (Die "Gasprüfung" ist davon erstmal losgelöst) - es geht nur um die "ausreichende" Befestigung des "Tanks". Und gerade wegen der Zwiespältigkeit der möglichen Auslegungen würde ich einen Auftrag nur dann erteilen wenn das Fahrzeug mit eingebauten "Tanks" einer Prüfstelle vorgeführt wird und dann entweder der ordnungsgemäße Einbau des "Tanks" bestätigt wird - oder - die Prüfstelle bestätigt, dass eine Abnahme/Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist. Meine Erfahrungen der Beratung im Fachbetrieb und beim TÜV Süd sind so ziemlich gegenteilig zu deinen Erfahrungen.... daher halte ich weder deine noch meine Erfahrungen als repräsentativ. Je nach Ausgangspunkt gibt es da wohl unterschiedliche Meinungen z.B. zur Übertragung der ECE R67 und ECE 122 in das WoMo. Eine gesetzliche Klarstellung ist in diesem Bereich dringend erforderlich. Man kann natürlich auch ein persönliches Risikomanagement betreiben und es machen wie man gerne möchte.... sich aber dann hinterher auch nicht beschweren wenn andere Sachkundige/Sachverständige vielleicht zu anderen Feststellungen kommen....
Das hängt, soweit ich weiß, mit dem in der Flasche eingebauten "Multifunktionsventil" zusammen. Die Gastankflaschenhersteller gehen in all ihren Einbaubeschreibungen nur davon aus, dass zwei Gastankflaschen eingebaut werden, nicht ein Mix aus Gastankflasche und Tauschflasche. Die tiefere Hintergründe sind mir nicht bekannt. Gruß Andreas Als Ergänzung zu meinem Post sollte man sich den Anhang 8 der ECE R122 durchlesen und dann versuchen seine Schlüsse zu ziehen... --> Link Wynen und Gasfachfrau stellen als Beispiel gegensätzliche Standpunkte dar - die sich zu weit unterschieden, dass am Ende nur einer Recht haben kann. Wer das ist, kann ich aber nicht klar erkennen....
Das sagt eigentlich alles. Eigentlich wollte ich ja nichts mehr dazu schreiben, weil mir klar war, dass dieses Thema wie schon wiederholt im Forum jetzt die Theoretiker übernehmen. Abgesehen davon, dass der TE nur zwei Fragen zur Alu-Tankflaschenanlage hatte. Daher nur noch so viel: Beide Anlagen haben rein gar nichts miteinander tun. Für eine ortsfeste Anlage - so hat man mir im Einbaubetrieb erklärt - ist eine feste Verbindung mit dem Fahrgestell des Wohnmobils erforderlich. Dazu hätte bei mir ein Hilfsrahmen unter dem Gaskasten angebracht werden müssen, der fest mit dem Alkofahrgestell verschraubt wird. Dann wird das Befestigungsgestell der Flaschen im Gaskasten wiederum fest mit dem Hilfsrahmen darunter verschraubt. Da es dafür keine Serienteile gibt, hätte der Einbaubetrieb den Hilfsrahmen individuell angefertigt. Das ganze hätte dann einer Änderungsabnahme bei einer Prüforganisation (umgangssprachlich TÜV) und der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung T.1.bedurft. Das alles gilt für die ortsbeweglichen Anlagen, wie die Alu-Gas Travelmate nicht. Und mit dieser Anlage sind tausende von Kollegen unterwegs. So, bevor das jetzt wieder losgeht und zu diesem Thema Verordnungstexte zitiert und das Wissen des Schwager eines Bekannten der Oma von nebenan bemüht wird, nehme man es mir nicht übel, wenn ich mich aus dieser Diskussion verabschiede. Ich habe auch versucht, mich vor dem Einbau hier schlau zu machen und habe es schnell wieder aufgegeben. Nur Versuch macht kluch und ich bin zu einer Fachfirma gegangen. Nur von meinen persönlichen Erfahrungen habe ich hier berichtet und hoffe, dass sie dem TE bei seiner Entscheidung unterstützen können. Bei uns funzt jedenfalls alles in jeder Hinsicht und wir sind glücklich damit. Eigentlich hatten wir das Thema doch schon so oft.... Jeder, der eine Gasprüfung machen darf (also beim DVFG als Sachkundiger registriert und regelmäßig nachgeschult wird) müsste folgende Infos haben: - Gastankflaschen (aus Stahl) werden wie normale Gastanks behandelt und müssen vom TÜV per Einzelabnahme eingetragen werden. Dieser überprüft, ob die vorgeschriebene rahmenfeste Montage korrekt durchgeführt wurde. Diese Regel gab es früher nicht, daher ist es vermutlich auch noch nicht allen bekannt. (Aus diesem Grunde erhält man bei z.B. bei Wynen auch zu jedem Tank ein Gutachten, was früher nicht der Fall war) Gastankflaschen können übrigens nur mit sehr großem Aufwand rahmenfest montiert werden, aber darum geht es hier ja nicht. Wenn ein Sachkundiger bei der Gasprüfung die Gastankflaschen ohne vorhandene TÜV Eintragung in das gelbe Heft einträgt, dann lehnt er sich sehr weit aus dem Fenster und kann im schlimmsten Fall dafür belangt werden.- Noch schlimmer wird es, wenn er die Flaschen selber einbaut. Ich weiß, dass das gängige Praxis ist und mir ist es auch egal, was andere machen. Meiner Meinung nach sollten aber zumindest die rechtlichen Hintergründe offen gelegt werden. Zur Duo Control: eine Gastankflasche muss - da sie ja als Gastank zählt- mit "fester Verrohrung " angeschlossen werden. Truma schreibt allerdings für die Duo Control vor, dass die Truma-Schläuche verwendet werden. Aus diesem Grunde darf die Duo Control nicht an Tankflaschen angeschlossen werden. Wenn also ein "Sachkundiger" eine Gastankflasche montiert, ohne deren Montage vom TüV eintragen zu lassen und dann auch noch eine Duo-Control mit verkauft, ist das doppelt falsch :roll: . Zur Alu-Tankflasche: mein letzter Wissenstand ist, dass diese als Flasche behandelt wird und nicht als Tank. Daher wäre die Eintragung durch den TüV nicht nötig. Allerdings darf die Flasche theoretisch nur von autorisierten Füll-Stationen befüllt werden (also da, wo die normalen Flaschen auch nachgefüllt werden können). Das macht das Ganze für den Besitzer natürlich witzlos.... Übrigens darf die Alutankflasche dann theoretisch nicht fest montiert werden und darf auch keine Außenbefüllung haben.... Auch hier muss man sich darüber im Klaren sein, dass man sich rechtlich auf dünnem Eis bewegt. Sowohl der Besitzer als auch der Sachkundige, der die Falsche einbaut bzw. die Prüfung abnimmt. Näheres ist hier beschrieben: --> Link Die TÜV Prüfer sind mit dem Ganzen leider häufig überfordert. In der Regel braucht es viel Geduld, bis man dort auf jemanden mit entsprechender Gastank-Erfahrung trifft. Und das die "Gasfachfrau"das erzählt, was den Verkauf ihrer Flaschen fördert, ist ja logisch. Also: wenn Tankflasche, dann aus Stahl. Und zwar nur mit rahmenfester Montage und TÜV-Eintragung. Und ohne Duo Control 8) Im April 2022 habe ich eine Nachschulung vom DVFG (sofern sie coronabedingt stattfindet). Sollte ich da etwas Neues erfahren, gebe ich das gerne hier im Forum weiter. VG, westy75 an Navigatore: leider hab ich Deinen letzten Post nicht gelesen, bevor ich meinen Post geschrieben habe. Zumindest bei dem Teil mit den Gastankflaschen aus Stahl stimme ich Dir zu :razz: VG, westy75 Moin und danke für die Antworten. Es ging mir nicht um die rechtliche Seite. Wenn mir eine Fachwerkstatt sowas einbaut, ist das für mich ok. Wenn ich euch richtig verstanden habe, bleibt die Duocontrol drin und die Flaschen werden daran angeschlossen. Das ist sinnvoll. Filter sind auch sinnvoll. Alles klar Viele Grüße landmesser Dein Statement in allen ehren ist gut ausgeführt. aber das sich ein e.V. der aus den großen Tauschflaschen Verkäufern besteht, sich anmutet solche NUR für sich rentablen Normen herraus zu bringen. Finde ich schon etwas triggy, wenn man sich den vorstand anschaur da ist Scharr,Gößwein.Tyczka,Progas vertreten. Eigentlich gehört es verboten das e.V. solche normen erstellen und von den Sachkundigen die Prüfungen abnehmen. Und das Regelwerk das Sie errstellen als gesetzeskonform zu bezeichnen. Alles andere als gesetzeswidrig. die Regeln für Gastankflaschen werden nur gemacht um dein eigenen Profit zu maximieren. Der Wahnsinn was huete alles abläuft und sich manche die es sich leisten können anstellen um kleine Unternehmen die sich was einfallen lassen vom Markt zu drängen. Da bin ich froh das mein Prüfer eine etwas entspandere Denkweise hat.
Ja, da muss ich Dir leider recht geben :roll: VG, westy75 Ich habe meine 11 und 14KG Travelmate selbst eingebaut mit Aussentankanschluß. War letzte woche das 1. mal beim TÜV Süd, meine gelbes Heft lag auf dem Beifahrersitz. Prüfer liest durch und beginnt mit der HU den hat meine Tankflaschen nicht die bohne gejuckt und das ist gut so, und sollten viel mehr so machen, was im gelben Heft steht passt. Eigentlich sollte mal jemand die vorgaben des dvfg grichtlich auf seine gesetzeskonfirmität überprüfen lassen, solange es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, begrüße ich es das es auch Prüfer gibt die anders denken und handeln. Moderation:Bleibt doch bitte beim Thema. Es interessiert nicht eure Selbstbauerfahrung, eure Erfahrung mit dem TÜV usw. Einzig die Antwort auf die Frage des TE ist hier interessant. Dann nehme ich selbstverständlich alle meine aussagen zurück. ein löschen ist leider nicht mehr möglich! |
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