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Auflasten oder pokern? 1, 2


hopfabaua am 30 Dez 2021 18:14:03

Tinduck hat geschrieben:Tja, die Zeigefingerfraktion hält sich lieber an Recht und Gesetz. Wie heissen die anderen, Scheissegalfraktion? Oder lieber Egomanenfraktion? Nur Vorschläge… :D


Uwe


Dann gibts ja noch die,,no risk, no fun, Fraktion ;D ,
oder wie wir Bayern es nennen,
....schaun ma moi, dann sägn mas scho!!

Grüße

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hampshire am 30 Dez 2021 20:20:16

Neucamperderluxe hat geschrieben:Bin trotzdem echt überrascht- es steht 36:6 für die "Zeigefingerfraktion" - ich hab´s mal freundlich ausgedrückt…

Das ist nicht freundlich, das ist stumpf polarisierend.

Meine Erfahrung ist:
Noch nie kontrolliert worden & einen Freund aus der Jugendgruppe im Rahmen eines Verkehrsunfalls, verursacht durch einen überladenen LKW verloren.

Daher: Nur solange Du aus technischer Sicht sicher fährst ist es Dein eigenes Risiko erwischt zu werden oder nicht. Wenn Du absichtlich und bewusst die Technik Deines Fahrzeugs überstrapazierst, ist es nicht mehr nur Deine Sache.
Da geht es nicht mehr um Geld oder Kontrollen.

duca250 am 30 Dez 2021 20:25:17

Moin zusammen,
es gibt Spielregeln in Form von gesetzlichen Vorgaben und an die sollte man sich halten. Das hat nichts mit „Oberlehrer“, „Zeigefingerfraktion“ oder was auch immer zu tun.

Nach dem Kauf unseres Knaus hatte ich die erste Saison versucht, mit 3,5 to auszukommen und das war aufgrund der beiden Fahrräder auf der AHK von vornherein zum scheitern verurteilt. Die HA war wegen des langen Überhangs jedes Mal schlichtweg überladen! Da ich nicht pokern und guten Gewissens reisen wollte, lastete ich den Boliden auf 3,85 to (HA 2,24 to) auf.

Mittlerweile haben wir unser Paddel-Hobby ausgeweitet. Die Ausrüstung bekomme ich zumindest in unserem Knaus nicht mehr vollumfänglich unter, so dass ich mir einen Deckelanhänger von Westfalia gebraucht gekauft habe. Diesen Anhänger haben wir dieses Jahr bei jeder Tour dabei gehabt. Trotz zweier stressiger Situationen (kein Rangierraum - abkuppeln etc) möchte ich das Teil nicht mehr missen, zumal nun auch die Ersatzräder vom Knaus und dem Anhänger dabei sind.



Da mich die Maut in Europa mit ihren länderspezifischen Vorgaben nervt, werde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ablasten und habe dazu mit dem Prüfer des hiesigen TÜV bereits ein erstes Gespräch geführt. In diesem ging es um die Ablastung auf 3,5 to bei unveränderten 2,24 to. für die HA. Das wäre für mich die Grundvoraussetzung und der Prüfer meinte, das wäre kein Problem!

Ich plädiere also für Auflastung oder alternativ für einen Anhänger.
Grüße
der Duc

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huskimarc am 30 Dez 2021 21:01:45

Wenn du ihn auflastet, dann hast du aber noch lange kein maxi fahrwerk, dort sind feder, Dämpfer, bremse Räder teilweise auch getriebe Übersetzung etc anderst, auch hat der maxi 2,5t Achslast hinten...
In Frankreich, Spanien etc hast du 0 toleranz, was überladen angeht

rkopka am 30 Dez 2021 21:30:57

Tinduck hat geschrieben:Tja, die Zeigefingerfraktion hält sich lieber an Recht und Gesetz. Wie heissen die anderen, Scheissegalfraktion? Oder lieber Egomanenfraktion? Nur Vorschläge… :D

Von den ganzen technischen Aspekten mal abgesehen, muß man so keine Angst vor Kontrollen haben oder die Routen nach möglichen Wiegungen auswählen. Ist wie bei einer Versicherung oder im Casino - wieviel Risiko für wieviel Gewinn oder Verlust will man in kauf nehmen ?

RK

Gast am 30 Dez 2021 21:44:13

In der Regel passiert halt nichts, Maxi hilft technisch ja auch und der Rest ist.........Gambling, aber manchmal trifft einen der Blitz halt beim schei**en :mrgreen:


Gruß

HerrKalle am 30 Dez 2021 21:49:52

Ich frage mich, warum von einigen Menschen gesetzliche Vorgaben immer wieder "überdehnt" werden müssen. Das beobachtet man leider nicht nur im Verkehrsbereich. Ich hoffe, das der Kontrolldruck groß genug ist und die Leute zur Verantwortung gezogen werden. Die Strafen sollten besonders in Deutschland deutlich erhöht werden. In den NL kostet z.B. während der Fahrt das Handy in die Hand nehmen 240 Euro.

huskimarc am 30 Dez 2021 21:53:00

Die strafen für überladen ist nichts im Vergleich, wenn du ein Unfall hast und raus kommt das du überladen warst und dies evt daran liegt

klacks am 30 Dez 2021 22:16:02

Mein 6,40 er Maxi ist mit Motorrad und Träger unter 3,5 t zu fahren, ganz legal. Da der Maxi hinten 2,4 t Achslast hat gibt's auch von daher kein Problem. Ob der TE tatsächlich ein Problem haben wird, weiß keiner zur Zeit.

Torsti5 am 30 Dez 2021 22:29:39

Navigatore hat geschrieben:deine Lösung, ein paar Kilometer hinterherzufahren und dann wieder aufzuladen, ist nicht besonders originell und der Polizei nicht neu. Die Folge ist ein Vorsatzdelikt und die polizeirechtliche Sicherstellung Deines Motorrades.


Erst lesen und dann belehren bitte :schlaumeier: . Da steht nix von wieder aufladen :) Nur die Dummen laden direkt am nächsten Parkplatz wieder auf warten darauf, dass der noch vor 10 Minuten kontrollierende eifrige Herr Wachtmeister gleich wieder von hinten erneut angebraust kommt. Die polizeiliche (nicht polizeirechtliche) Sicherstellung eines Gegenstandes von dem keine Gefahr für Andere ausgeht kann für den Beamten übrigens in die Hose gehen. Ordnungshüter die ihren Ermessensspielraum nicht vernünftig einsetzen können und vor Rechtsgrundlagen nicht ausreichend kennen sind in ihrem Job deplatziert. In angemessen Rahmen zu schwer zu fahren ist auf Dauer jedenfalls stressfreier als sich mit 3,5 bis 3,8 to. den Regeln von 40-Tonnern zu unterwerfen. Und zu schwer ist langfristig auch noch günstiger als zu schnell :supercool:

Gruß
Thomas

Torsti5 am 30 Dez 2021 22:46:18

Neucamperderluxe hat geschrieben: es steht 36:6 für die "Zeigefingerfraktion" - ich hab´s mal freundlich ausgedrückt...;-)) :razz:
Herzlichen Dank an alle, vor allem aber an die , die mir von echten Erfahrungen berichten konnten.


Die Quote war in etwa vorhersehbar. Beim Publikum hier handelt es sich schließlich überwiegend um deutsch korrekte Staatsbürger. :mrgreen: Ein Wunder, dass noch keiner herumschreit, dass ein Anhänger das Beste ist.......

Die Chance heraus gewunken zu werden und für ein klein wenig Adipositas ist statistisch betrachtet sehr gering. Wie gesagt, in vielen Jahrzehnten würde bei mir noch nie gewogen. Und wenn doch, dann bezahle ich halt :nixweiss:

Wünsche Dir weiter gute Unterhaltung hier.

Gruß
Thomas

Torsti5 am 30 Dez 2021 22:51:54

duca250 hat geschrieben:Ich plädiere also für Auflastung oder alternativ für einen Anhänger.
Grüße
der Duc


Wenn es bei mir mal soweit ist dann plädiere ich für einen Wohnwagen. Dann kann ich zum Motorrad sogar noch ein schickes Auto mitnehmen :lol:

Navigatore am 30 Dez 2021 23:06:51

Torsti5 hat geschrieben: Erst lesen und dann belehren bitte :schlaumeier:

Die polizeiliche (nicht polizeirechtliche) Sicherstellung eines Gegenstandes von dem keine Gefahr für Andere ausgeht ...


Na gut. Dann ein kleiner Ausflug in die Rechtsmaterie:

Die Polizeigesetze der Länder sind das sogenannte Gefahrenabwehrrecht. Juristisch unterscheidet man zwischen der polizeirechtlichen Sicherstellung und der strafprozessualen Sicherstellung/Beschlagnahme im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

In Deinem Fall erfolgt die Sicherstellung polizeirechtlich zur Gefahrenabwehr. Die Gefahr besteht hier für die Rechtsordnung. Mit dem in kürzester Zeit wiederholten und im zweiten Fall vorsätzlichen Verstoß gegen die Rechtsordnung ist zu prognostizieren, dass aufgrund deiner Unbelehrbarkeit ein erneuter Verstoß zu erwarten ist. Das Ermessen geht gegen Null und die Sicherstellung ist obligatorisch. In RP ist die Rechtsgrundlage dafür Par. 22 Abs. 1 POG.

Zu überlegen ist die Konsequenz. Sie kann auch die Verwertung des Gegenstandes nach sich ziehen. Hier wird es wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aber eher darauf hinauslaufen, dass das Motorrad wieder ausgehändigt wird, wenn eine geeignete Transportmöglichkeit nachgewiesen wird. Die Kosten für den Transport zur Verwahrstelle und die Verwahrung zahlst Du. Rechtsgrundlage sind in RP die Par. 23 ff POG

Und Du kannst mir glauben, dass die Polizei taktisch und technisch so aufgestellt ist, um solchen Dingen wie Du sie hier beschreibst, entgegenwirken zu können.
Deinen Duktus finde ich übrigens reichlich unangemessen.

rkopka am 30 Dez 2021 23:36:21

Torsti5 hat geschrieben:Die Chance heraus gewunken zu werden und für ein klein wenig Adipositas ist statistisch betrachtet sehr gering. Wie gesagt, in vielen Jahrzehnten würde bei mir noch nie gewogen. Und wenn doch, dann bezahle ich halt :nixweiss:

Ist so ähnlich wie bei den Reserverädern. Ich hatte schon jahrzehntelang keinen Schaden am Womo und am PKW nur wenige, mit denen man noch fahren konnte, also nehme ich auch keines mit, weil man das ja anders lösen kann. Andere dagegen fahren nie ohne. Und einige haben mehrere Reifenschäden im Jahr. Die Erfahrung beeinflußt die Sichtweise. Und natürlich auch wie flüssig man finanziell ist.

RK

goorooj am 31 Dez 2021 00:07:05

hopfabaua hat geschrieben:oder wie wir Bayern es nennen,
....schaun ma moi, dann sägn mas scho!!

Grüße


Ich täts jetzt auch auf
"a bisserl was geht immer"
"Scheiss da nix, dann feid da nix!"
und
"Soin und doa is Zwoaraloa!"

erweitern :-D

ist doch wurscht, solang du in den toleranzen bist. 5% sind 175 Kilo.
halb betankt, kein Wasser, kein Proviant gibt dir vielleicht 120 Kilo für die kritischen 0% Strecken.
Das zusatzgewicht das du jetzt hast sind 150 Kilo.

Schau doch mal wieviel du jetzt hast wenn du reisefertig bist, rechne die bühne und den roller dazu ( das gewicht wirst du ja wissen ), dann weisst du wo du bist.

Aber jetzt mal zu etwas völlig anderem:
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Sowas ist nix für dich? 45 km/h. die werden immer kleiner und leichter.

Torsti5 am 31 Dez 2021 00:18:30

Navigatore hat geschrieben: zur Gefahrenabwehr. Mit dem in kürzester Zeit wiederh. u. im zweiten Fall vorsätzl. Verstoß.

kannst mir glauben, dass die Polizei taktisch und technisch so aufgestellt ist, um solchen Dingen wie Du sie hier beschreibst, entgegenwirken


eine geeignete Transportmöglichkeit nachgewiesen wird. :lol: bei einem fahrbereiten u. tech, einwandfreien, zugel. Motorrad.

Du hast es noch immer nicht begriffen - nur Du schreibst ständig und wiederholt von "mit dem in kürzester Zeit wiederholten und im zweiten Fall". Entscheidend ist die Paragraphen richtig auslegen (besser zerlegen) zu können und zu wissen wo die Befugnisse des Rechtshüters beginnen und enden. Jura halt, nix Grundausbildung Polizeischule :mrgreen:

Die gute taktische und technisch gute Aufstellung der Polizei ist leider bemerkenswert übel, insbesondere bei tatsächlichen Strafdaten - siehe Aufklärungsquote Wirtschaftskriminalität :ooo:

Es geht aber inzwischen am Thema bzw. an der Frage des TE-Erstellers vorbei. Die Frage lautete: Auflastung oder pokern?

Meine Antwort ist pokern. Denn solange er nicht übertreibt kann der kleine Verkehrspolizist nicht mehr als sein kleines Verwarnungsknöllchen auszustellen :kuller:

Gruß Thomas

wolfherm am 31 Dez 2021 00:25:45

Moderation:Ich bitte um einen etwas gemäßigteren Ton. Ansonsten….


Torsti5 am 31 Dez 2021 00:26:25

rkopka hat geschrieben: Die Erfahrung beeinflußt die Sichtweise. Und natürlich auch wie flüssig man finanziell ist.
RK



Die Erfahrung beeinflußt die Sichtweise - So ist es :daumen2:


Und natürlich auch wie flüssig man finanziell ist - Mancher kann, möchte und tut es. Mancher möchte gerne, kann aber nicht :daumen2:

hampshire am 31 Dez 2021 03:06:54

Torsti5 hat geschrieben:Entscheidend ist die Paragraphen richtig auslegen (besser zerlegen) zu können und zu wissen wo die Befugnisse des Rechtshüters beginnen und enden. Jura halt, nix Grundausbildung Polizeischule :mrgreen:

Torsti5 hat geschrieben:Meine Antwort ist pokern. Denn solange er nicht übertreibt kann der kleine Verkehrspolizist nicht mehr als sein kleines Verwarnungsknöllchen auszustellen :kuller:

Die Haltung klingt nach „Nase hoch und durch“.

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