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Hallo, ich habe im Juni 2021 einen Fiat Ducato /Adria Twin Supreme 640 SGX bestellt. In unserer Auftragsbestätigung stand Lieferung am/Leistungsdatum ca. Februar 2022. Heute habe ich beim Händler angefragt wann wir unser Wohnmobil erhalten. Die Antwort war voraussichtlich im August 2022. Unsere genannte Lieferzeit erhöht sich um 7 Monate. Wie sind eure Erfahrungen mit den Lieferzeiten ? Gruß Klaus Wir haben von Carthago/Malibu vor 2 Wochen die Auskunft erhalten, das 1,5 Jahre Lieferzeit angesagt sind. Ausserdem wurden denen 2.000 Ducato Chassis seitens Fiat storniert. Nach einigen Telefonaten bildet sich für uns folgende Lage: Aufgrund schwer einhaltbarer EU Vorschriften gibt es nun „Dieselgate“. Bei Fiat wird nun nichts mehr ausgeliefert, weil mit jedem Ducato Chassis „temp“ gibt es das Risiko von Sammelklagen. Wenn die nur 3.000,- am Chassis verdienen, warum 30.000,- an Schadensersatz riskieren? Parallel wird bei Fiat mächtig geschraubt, um das Bürokratieproblem EU in den Griff zu bekommen. Lieferketten sind auch zerstört, aus eigener Erfahrung musste ich lernen, das für ein 3,-€ Schaltkreis nun mal 125,-€ verlangt werden.... Ja, da stehen wir nun. Ein Bekannter, der mehr im Wasser lebt, sagte mir gestern, das es identisch im Bootsbau aussieht... Schöne neue Welt.... Solche Lieferverzögerungen dürfte es bei den meisten Marken und Basisfahrzeugen geben und man weiß nicht, ob es noch später wird. Bei uns auch. Bestellt im Mai 21 -> Lieferdatum Dez 21 -> dann Feb 22 -> jetzt Juni 22. Coral XL auf Fiat Hallo, uns ergeht es genau so. Im Mai 2021 einen TWIN 640 SGX als Zulauffahrzeug bestellt mit Liefertermin Februar 2022. Im Dezember kam dann die Anfrage, ob man die neuen Saftey Features haben möchte. Der Händler hat abgeraten, da sich damit die Lieferzeit erhöhen kann. Also haben wir es beim alten Bestellumfang belassen. Letzte Woche kam nun die Mail mit der Verschiebung der Lieferzeit auf KW33 also Mitte August. Und, wir sollen mal noch nichts konkretes planen..... Toll ist natürlich auch dass es zwischenzeitlich Preiserhöhungen gibt. Das ist natürlich ärgerlich, aber mich wundert immer das die Händler die nicht geringen Preiserhöhungen einfach weiter geben können. Ich hatte mein Womo im Juli 2020 bestellt, ab September gab es auch neue Preise, ich habe aber bei Lieferung im Dezember den Vereinbarten Preis bezahlt, was ich als normal ansehe.
können sie nicht, da du ja einen kaufvertrag hast, an den sich der händler halten muss. der händler bestellt auch zu diesem zeitpunkt das Womo und erhält auch eine konkrete preiszusage. ist auch bei pkw´s nicht anders. Warum nicht? Wenn der Vertrag eine Preisanpassungsklausel hat, ist das sicherlich möglich.
Siehe auch --> Link RK
wenn der Vertrag eine *gültige* Preisanpassungsklausel enthält :) Und die einigermaßen rechtssicher zu formulieren ist nicht vollständig trivial. Einfach mal pauschal in die AGB zu schreiben, dass der Endpreis sich auch noch ändern kann, reicht da eher nicht ;) Da gibt's ja auch noch sowas wie unternehmerisches Risiko. Hat schon einen Grund weshalb die Muster AGB des Zentralverband deutsches Kraftfahrzeuggewerbe keine vorformulierte Preisanpassungsklausel enthält ... Klar, gültig muß sie schon sein…..das hab ich jetzt unter Erwachsenen mal vorausgesetzt….. :D
sollte man eigentlich können. Aber offensichtlich probieren es halt im Augenblick viele Händler einfach mal. Selbt wenn der Vertrag keine, oder halt untaugliche Preisanpassungsklauseln enthält. So wirklich erwachsen wirkt das in der Tat nicht. Hier mal ein Link, was so eine Klausel enthalten muss bzw. nicht enthalten darf, um gültig zu sein. So, wie sich das liest, braucht man für die Formulierung einer nicht angreifbaren Preisanpassungsklausel einen Fachanwalt, der sich auch in dem fraglichen Gewerbe auskennt... --> Link Die Chancen dürften also gut stehen, dass die Händler mit irgendwelchen Blabla-Klauseln, die sie sich selber zusammengestrickt haben, nicht durchkommen. Wenn man sie nicht lässt... könnte natürlich dann auf eine juristische Auseinandersetzung hinauslaufen. Nur mal als Zitat aus obigem Link: "Die Klausel muss Anlass, Voraussetzungen und Umfang möglicher Preiserhöhungen nennen, und sicherstellen, dass der Preisanpassungsmechanismus nicht nachträglich die Gewinnspanne des Unternehmers erhöht. Wenn sich ein Kostenfaktor für das Unternehmen erhöht und ein anderer gleichzeitig sinkt, sind die kostensenkenden Wirkungen gegenzurechnen." Einfach zu sagen 'Is teurer geworden' funktioniert nicht, es muss vorher klar sein, was wie viel teurer werden könnte und das muss im Eintrittsfall transparent dargelegt werden. Alleine daran dürften schon die meisten Händler scheitern. bis denn, Uwe
Da kann man froh sein, wenn es „nur“ ein Wohnmobil ist. Im durchaus „erwachsenen“ Bausektor verteuern sich Festpreise nach Auslaufen der dort üblichen Preisbindung derzeit oft um 25% und mehr. Da geht es um Grössenordnungen ganzer Wohnmobile und ausgehende Luft zur Finanzierbarkeit und oft endet das mit einem Rücktritt ohne Alternative oder einer eklatanten Reduktion. Da platzen auch sorgsam durchkalkulierte Träume. Die Wartezeiten und das aufschieben sind ärgerlich, immerhin geht daran kaum einer kaputt und am Ende bekommt ein jeder was er wollte.
Das entspricht auch meiner rechtlichen Informationslage, Uwe. Hilft leider nur bedingt weiter. Eine rechtliche Auseinandersetzung wird sich kaum positiv auf die Wartezeit auswirken. Einfach nur „Rechthaben“ ist eben auch keine befriedigende Position. Da verliert manch einer schon mal sein Ziel aus den Augen. Da kann es schon pragmatisch sein im Dialog eine Lösung zu finden. Ich seh das so: Probleme, die ich mit Geld lösen kann, löse ich mit Geld, so es mir verfügbar ist. Probleme, die ich nicht mit Geld lösen kann, werde ich nicht versuchen mit Geld zu lösen. Zu letzteren gehören eine gestörte Beziehungsebene, Ärger, Wut, Enttäuschung… Das gilt natürlich auch für mich selbst: Ärgere ich mich über einen Dienstleister, kann ich das nicht mit Geld lösen. Da muss ich erst einmal wieder meine Gelassenheit finden.
der Bausektor ist, glaube ich, ein sehr, sehr spezieller Spielplatz. Da bin ich doch recht froh, damit nichts zu tun zu haben :)
na ja, auf die Wartezeit sicher nicht, ein nicht vorhandenes Fahrzeug lässt sich ja auch beim besten Willen nicht per Klage herbeimaterialisieren. Aber unberechtigte Preiserhöhungsanliegen lassen sich dann doch auf dem Rechtsweg abwehren. Denke auch nicht, dass das einen nennenswerten Einfluss auf die Wartezeit hat. Ansonsten bin ich aber wirklich bei dir. 'Rechthaben' ist die denkbar ungünstigste Gemütslage zur Klärung von Konflikten. Hallo, wenn der Käufer auf den vereinbarten Kaufpreis besteht, kann u. U. der Händler vom Vertrag zurücktreten, einen Käufer für das Fahrzeug findet er am nächsten Tag.
nö, kann er nicht. Es gibt ja einen gültigen Kaufvertrag. Der ist nunmal für beide Seiten bindend. D.h., enthält der eine gültige Preisanpassungsklausel, dann muss der Kunde eben bezahlen. Wenn nicht, dann muß der Händler eben zu den vereinbarten Bedinungen liefern. Welchen Rücktrittsgrund vom Vertrag sollte der Händler denn haben ? Aber anders herum ist es gut möglich, dass einige Händler darauf spekulieren, dass der Kunde (dem man das ja großzügig anbieten kann) vom Vertrag zurück tritt, da sich das Fahrzeug mittlerweile möglicherweise ja mit einer höheren Gewinnspanne verkaufen lässt.
Glaube nicht, dass dies so einfach und vor allem kostenfrei funktioniert wenn es eine verbindliche Bestellung, verbindliche Bestätigung des Händlers und damit einen rechtsverbindlichen Vertrag gibt. Da wäre ja jeder Vertrag das Papier nicht wert. Schade, dass wir im Forum keinen aktiven RA haben der sich zu solchen Themen mit einbring.
Aber ist es denn nicht so, dass z.Zt. ein Großteil der Kunden eben keinen gültigen KV in den Händen haben, sondern nur die verbindliche Bestellung? Und dann greift m.E. nach schon das Szenario, das rolf51 beschreibt - und das schließt mich und meine Bestellung ein und versetzt mich eindeutig in die schwächere Position. Ich warte schon seit Nov. 2020, Liefertermin 5x verschoben und die Bestellung einmal aufgrund des Ducato Modelwechsels angepasst. Hallo, nach meiner Bestellung und 2 Monatiger Überziehung des Liefertermins, schrieb mich mein Händler an, dass ein Bestellte Ausstattung nicht lieferbar ist und mit Vergütung ein neuer Kaufvertrag entstanden ist. Der Händler hätte auch anders Argumentieren können und die Bestellung stornieren?
Das ist ein wichtiger Hinweis: Ja, eine verbindliche Bestellung ist noch kein Kaufvertrag. Dieser kommt erst durch die fristgerechte Annahme der Bestellung durch den Verkäufer zustande (oder die Auslieferung). Fehlt die Bestellannahme durch den Händler, hat der Käufer so gut wie nichts in der Hand, auch nicht den Preis, zu dem er bestellt hat. Es ist kompliziert und ich mache entgegen vielerlei Ratschläge immer noch Handschlaggeschäfte. Dafür kaufe ich beileibe nicht bei jedem, der mir ein billiges Preisschild vor die Nase hängt. Auch verkaufe ich nicht an jeden, der mit Scheinen wedelt. Mir geht es so einfach besser und ich muss mich selten ärgern. Die wenigen schlechten Erfahrungen sind „eingepreist“. Viele Wege führen nach Rom.
Frag doch mal die Ma......ADAC ! hier wird auf grundlage des Chipmangels berichtet :arrow: --> Link und es gibt Tips welche Rechte Verbraucher bei den Lieferverzögerungen haben :arrow: --> Link In der Regel muß eine verbindliche Bestellung des Käufers innerhalb von 4 Wochen beschieden werden. Kommt in der Zeit nicht die Annahme durch den Hersteller, kommt kein Vertrag zustande, wenn der Käufer es nicht mehr möchte. Die Annahme kann nicht ewig hinausgezögert werden. Einfach bei Bestellung eine angemessene Anzahlung vereinbaren ,dadurch wird zb. der Kaufvertrag für den Händler wertvoller und dadurch bindend . Mensch, ein Kaufvertrag ist immer bindend. Auch ohne Anzahlung.
nein ist es nicht. Wäre ja auch für den Händler insofern nachteilig, als der Kunde das bestellte Fahrzeug dann ja auch nicht abnehmen müsste :) Das funktioniert folgendermaßen. Mit der verbindlichen Bestellung gibst du dem Händler gegenüber ein Angebot ab, dieses Fahrzeug zu diesen Bedingungen abzunehmen. Nun hat der Händler maximal 4 Wochen Zeit dieses Angebot anzunehmen (Bindungsfrist des Angebots). Da Kaufverträge prinzipiell keine Anforderungen an die Form haben (Ausnahme sind Immobiliengeschäfte), kann diese Annahme entweder schriftlich erfolgen, etwa in Form einer Bestellbestätigung, mündlich, aber auch durch konkludentes Handeln. Also wenn sich der Händler so verhält, dass man davon ausgehen kann, dass er das Angebot angenommen hat. Der Kaufvertrag an sich kommt zustande durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner( Angebot und Annahme Angebot). Wie diese nun abgegeben werden ist relativ wurscht. Stell dir vor, du kaufst im Supermarkt eine Packung Kekse... da legst du die Kekse auf's Band (Angebot), du bezahlst (Annahme des Angebots durch den Händler indem er das Geld nimmt und die Ware herausgibt, also Angebotsannahme durch konkludentes Handeln und Eigentumsübertragung von dir an den Händler) und nimmst die Kekse mit (Eigentumsübertragung vom Händler zu dir). Der ganze Vorgang passiert täglich millionenfach rechtssicher ohne das irgendein Teil des Kaufvertrags verschriftlicht worden wäre. Die meisten werden nicht mal merken, dass sie überhaupt einen abgeschlossen haben :) Ok, habe ich soweit verstanden und ist klar. In meinem Fall gehe ich (berechtigt) von einer Annahme meines Angebots (die verbindliche Bestellung) durch konkludentes Handeln des Händlers aus, ergo haben wir einen KV. Aber wie verhält es sich nun mit evtl. Preisanpassungen nach der Bestellung? Gelten dann die AGBs, in deren Rahmen die Bestellung ausgelöst wurde? Die habe ich nun 5x quer gelesen und da steht von Preisanpassungen nichts drin, bzw. wenn, dann müssen sie ausformuliert sein. Nicht falsch verstehen, mir geht es in der Diskussion nicht um Rechtssicherheit, sondern nur um eine Basis für eine fruchtbare Diskussion, falls das überhaupt notwendig ist. Der GAU wäre (fiktiv) 5000 EUR teurer wie bestellt, ich sage Nein und der Händler sagt dann "tut mir leid, dann verkaufe ich an den Nächsten in der Schlange". Wäre das so einfach möglich?
Verträge sind zunächst mal grundsätzlich für beide Parteien bindend. Und solange im Nachhinein nichts anderes vereinbart wird, gelten die Bedingungen des geschlossenen Vertrages (also was in deiner verbindlichen Bestellung steht, inkl. der AGB des Händlers). Ich würde mir da jetzt keine großen Sorgen machen, es sind im Moment ja wirklich ungelegte Eier. Sollte es dann tatsächlich zu einer Konfliktsituation hinsichtlich eines erhöhten Preises kommen, ist immer noch Zeit, die Sache mit einem Anwalt zu besprechen. Dies solltest du dann allerdings tun, bevor du irgendwelche neuen Vereinbarungen mit dem Händler triffst (etwa Änderung der Bestellung oder dergleichen). Ich glaube Änderung der Bestellung ist ein Grund die Preise anpassen zu können. Hatte ja schon geschrieben, das mein Womo laut Liste auch Teurer geworden ist,ich aber den alten Preis bezahlt habe. Wir hatten vor der Messe bestellt, mit der Option auf der noch etwas zu ändern. Zu ändern gab es nichts, nur der Messerabatt wäre interessant gewesen (1600€). Hätte ich diesen wahrgenommenen, wären die neuen Preise angesetzt worden und ich hätte draufgelegt, also darauf verzichtet. Hat unser Verkäufer in unserem beisein ausgerechnet und noch mal beim Lieferanten Nachgefragt. Leider fehlten dann Teile für das Winterpaket (Tankisolierung) und es wurde ohne ausgeliefert. Aber auch da habe ich mich mit dem Händler vernünftig geeinigt ohne Anwalt und Geschrei. Ist im Prinzip wie mit Versicherungen, in manch alten Verträgen ist der Leistungsumfang größer aber solange man sie nicht anpackt bleiben sie gültig.
na ja, ist halt so. Der Händler hat sich damit implizit auf die Unmöglichkeit der Erfüllung berufen (Ausstattung nicht lieferbar). Damit muss er zwar seinen Lieferverpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht mehr nachkommen (du aber auch nicht deinen Zahlungsverpflichtungen), der Kaufvertrag an sich besteht aber weiterhin. Also wäre dir beispielsweise dadurch ein Schaden entstanden, hättest du möglicherweise einen Anspruch auf Ersatz geltend machen können. Den Kaufvertrag selbst kann er nicht stornieren, bzw. einseitig kündigen. Er hat dir aber ein neues Angebot gemacht (andere Ausstattung), dass du offensichtlich angenommen hast. Und damit ist natürlich auch ein neuer Kaufvertrag entstanden. Und es ist schon so, er hätte dir kein neues Angebot machen müssen. Die beiden Verträge sind im Grunde unabhängig voneinander. Hallo, ich möchte das Thema gerne noch einmal aufnehmen. Wir haben im letzten Jahr einen Adria -Twin bestellt. Eine Preiserhöhung haben wir abgelehnt, da keine Preisanpassungsklausel besteht. Jetzt möchte der Händler die Anzahlung zurück überweisen, da das Fahrzeug angeblich nicht mehr produziert wird. Komischerweise lassen sich baugleiche Fahrzeuge bei anderen Händlern noch bestellen. Hat jemand Erfahrung, wie man das Problem lösen kann? Oder bleibt nur der Klageweg und hat jemand damit Erfahrung? Danke schonmal für eure Antworten. Grüße Womb. Hallo Womb, es ist denkbar, dass der Händler mehr verkauft hat als er für das Modelljahr von Adria bekommen sollte. Dann schiebt er es ins nächste Modelljahr und nun sind z.B. plötzlich z.B. 160Ps nicht mehr bestellbar. Oder Du hattest Distronic, Digitalcockpit, el. Handbremse bestellt, die nun erst zum Ende des Modelljahres 2022 ausgeliefert werden. Vielleicht wurde deshalb Deine Bestellung nach hinten geschoben? :wink: Ich würde zum Anwalt gehen. Auch der Händler ist zur Lieferung verpflichtet! ;D Besser ist es aber für Ihn, wenn Du zurücktrittst, dann verkauft er das dann „mit kurzer Lieferzeit“ an den nächsten Kunden zu einem deutlich höheren Preis. Gruß Grandeur Danke Grandeur, es ist eine einfache Ausstattung ohne schnickschnack. Für verspätete Lieferung habe ich ja noch Verständnis und wenn ein bestelltes Fahrzeug wirklich nicht mehr lieferbar ist (was ich nicht glaube), sollte wenigstens vernünftig kommuniziert und nach einer Alternative gesucht werden. Da der Händler sich aber, außer mit Einschreibe-Briefen, nicht gemeldet hat, werde ich auf die Lieferung bestehen. Ein Anwalt ist jetzt eingeschaltet, der wird das klären. Schade für den Händler und für mich. Eine vernünftige Beziehung wird das wohl nicht mehr, egal was am Ende rauskommt. Grüße Womb Das Hin und her kommt mir von unserem Adria Händler bekannt vor... War haben unseren SGX letztendlich bekommen aber wir hätten ihn gar nicht abholen sollen. Miserable Übergabe Inspektion - wenn überhaupt eine durchgeführt - und Fahrzeug nicht geliefert wie bestellt. Dann eine katastrophale Mängel Beseitigung mit Unterstellung wir wollen das Fahrzeug nicht mehr. Rechtsanwalt eingeschaltet und Ansprüche durchgesetzt. Zu dem Händler gehen wir nicht mehr und würden dort auch nichts mehr kaufen. Sitzt euer in BY?
Unser Händler war in BY und nur wegen ihm haben wir den Adria verkauft! Auto war super aber beim Händler gab es keinen Aufenthalt unter 7 Wochen, mit immer neuen Erklärungen. Eigentlich sehr schade, weshalb wir an den Generalimporteur für Adria die Firma Reimo geschrieben haben. Leider die gleiche Pleite :? Nein, unser Händler ist in NRW. Wie lange hat es denn gedauert die Ansprüche durchzusetzen? Selbst wenn diese dann durchgesetzt sind, wird es danach wohl nicht mehr harmonisch. Nein, der Händler ist in NRW. Wahrscheinlich herrscht bei Adria, Reimo und den Händlern Chaos. Aber der Kunde kann für die Situation am wenigsten. Das durchsetzen der Ansprüche hat mehrere Wochen und Nachbesserungen gedauert. Besser als sich vom Händler an der Nase herum führen zu lassen. Der muß nämlich auch die Kosten der Verbringung des Fahrzeugs zur Nachbesserung tragen (meist 2 Fahrzeuge hin-und Rückfahrt). Ist eben gerade eine schwere Zeit in dem Sektor - aber für beide Seiten n Hallo, also unser Händler sitzt in Bayern, in Niederbayern, in Deggendorf... Und auch wir haben mit unserem Adria Twin Supreme die unglaublichsten Erfahrungen bei der Bestellung, Lieferung und Betreuung. ( Verzug um 6 Monate, anderes Fahrzeug bekommen wie bestellt, Mängelbeseitignung mangelhaft) Es wird jetzt leider auch darauf hinauslaufen dass sich da in Zukunft ein Anwalt drum kümmern wird. Leider gehts denen alle noch viel zu gut. Ich werde auf alle fälle Versuchen bei zukünftigen Arbeiten am Fahrzeug den Händler zu wechseln falls mich ein anderer Händler überhaupt nimmt. Und ganz schlecht ist die Firma Reimo. Seit Monaten versuche ich da einen Kontakt zu bekommen, weil das Fahrzeug extrem schlecht Lackiert ist und der Händler sich nicht zuständig fühlt.... Aber die bei Reimo lassen sich ja komplett am Ars... Leck.... Ist halt leider so. Dafür ist auch der Händler zuständig und rechtlich in der Verantwortung. Stichwort Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung. Laßt euch nicht immer ins Bockshorn jagen. Gibt's irgendwelche Neuigkeiten, bzgl Erfolg vom RA?
Das betrifft zwar nicht Adria, ist aber ein Erfolg für den Kunden: --> Link siehe ganz unten: update 30.05.2022 Ich habe zwar keinen Adria bestellt, aber es handelt sich ja um ein Problem der ganzen Branche. Großen Anteil an der Misere scheint auch Fiat zu haben. Für Fiat ist die WoMo Schiene nicht so wichtig. Ich kann mir gut vorstellen, dass WoMo Hersteller weniger Fahrzeuge in der Pandemie bekommen haben, nicht aber die großen Zusteller. Knaus bietet deshalb neuerdings immer stärker MAN als Basis an. MAN versucht Marktanteile zu bekommen und bemüht sich, hat sber auch Probleme mit bestimmten Komponenten. Ich habe vor Monaten einen neuen Vertrag zugeschickt bekommen und wurde aufgefordert mich mit einem Anteil am höheren Preis zu beteiligen. Ich habe dem sofort widersprochen, unter auch anderem weil der Händler behauptet hat, er würdemir damit entgegen kommen. Er wollte dann nicht mehr liefern und ich habe meinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der hat meine Vermutung bestätigt, dass der Vertrag bindend ist und es keine gültige Preisanpassungsklausel gibt. Mein Vertrag ist derart, dass es sich um ein bindende Angebot handelt, dass automatisch in einen Vertrag übergeht, wenn nicht knapp einer Frist widersprochen wird. Wir haben dem Händler dann freiwillig eine Beteiligung am höheren Preis angeboten. Der eigene Anteil ist geringer als die vom Händler gewünschte Summe und es gibt Bedingungen. Der Händler hat weiterhin einen Anreiz das Fahrzeug zu liefern. Ein Rechtsstreit scheint nach derzeitigem Stand nicht nötig zu sein. Wichtig war mir, dass der Händler nicht bei jeder weiteren Verzögerung mit neuen Preiserhöhungen anknüpft.
Bei uns gibt es auch ein Update: Bauwoche jetzt KW. 42 Wird wohl auch noch gebaut und lt. Händler ist der aktuelle Preis gültig auch trotz neuer Preisliste ab Sommer. Mal abwarten was kommt..... |
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