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Bodenplatte an Heckklappe gepfuscht Bürstner 2003 a576


Cumpi am 06 Okt 2022 22:21:21

Servus!

Heute wollte ich die Heckklappe neu abdichten - und hatte mit kleiner Ausbesserung des Rahmens gerechnet (dazu auch ein anderer Thread). Leider ist ein größerer Bereich des Bodens vor der Heckklappe torfig.
Verrückterweise hat mein Vater den Boden von ca 10 Jahren restaurieren lassen. Für viel Geld wurde m.E. gepfuscht. Der Anschluss Bodenplatte-HeckklappenHolzrahmen erfolgte etwa 1-2cm dick mit einer Bitumenmasse. Da konnte Wasser auch nicht abfließen, da die Diffusionsgeschlossene Masse großflächig unter dem Boden verteilt wurde. Folglich hat mein Vater das damals auch nicht erkannt (man stochert ja nicht mit nem Schraubendreher in so einer frisch restaurierten Platte rum).

Könnt ihr meine Annahme bestätigen:
Endet die Bodenplatte normalerweise auf Stoß am Heckklappen-Holzrahmen?

Kann man da nach 10 Jahren noch gegen vorgehen? (Rechnung noch nicht rausgesucht, ich hab in Erinnerung er hätte damals um die 3000Euro bezahlt wurde).

Was mein ihr? Donke :?

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Gast am 06 Okt 2022 23:04:53

Cumpi hat geschrieben:Servus!

Kann man da nach 10 Jahren noch gegen vorgehen? (Rechnung noch nicht rausgesucht, ich hab in Erinnerung er hätte damals um die 3000Euro bezahlt wurde).

Was mein ihr? Donke :?


Nun frag dich mal selbst 10 Jahre wie wilst du das Beweisen und wenn der bereich dick mit betumen versigelt wurde hat es die Firma gemacht oder dein Vater nun ihrgendwie ist dan ja wohl wasser eingedrungen und konnte nicht weck .Da war der Schaden schon vorprogramiert.ich denke da wirst du kein erfolg haben .Mach es neu oder lass es machen :D

Gast am 07 Okt 2022 00:55:14

Dagegen vorgehen? Nach zehn Jahren? Dein Ernst??

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Cumpi am 08 Okt 2022 07:51:33

Ihr habt schon recht.

2 Jahre dürfte die Gewährleistungsfrist sein, bei Mängeln der Handwerkerleistung (--> Link) (5 Jahre im Baubereich).
In diesem Fall war ich aber in meinem entsetzen schon eher von Betrug ausgegangen, wenn von einer "Sanierung Boden" die Rede ist. I.ü. sind es tatsächlich 8 Jahre, dass das Zeug jetzt wirken durfte.

chrisc4 am 08 Okt 2022 09:59:43

Cumpi hat geschrieben:Ihr habt schon recht.

2 Jahre dürfte die Gewährleistungsfrist sein, bei Mängeln der Handwerkerleistung (--> Link) (5 Jahre im Baubereich).
In diesem Fall war ich aber in meinem entsetzen schon eher von Betrug ausgegangen, wenn von einer "Sanierung Boden" die Rede ist. I.ü. sind es tatsächlich 8 Jahre, dass das Zeug jetzt wirken durfte.


Klar, du kannst ja einen Gutachter beauftragen und und einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, wenn du es genau wissen möchtest und genug Geld hast :roll:
Das kostet dann evtl mehr als die Karre wert ist :lach:

WoMoNK19 am 08 Okt 2022 10:05:17

Cumpi hat geschrieben:Ihr habt schon recht.

2 Jahre dürfte die Gewährleistungsfrist sein, bei Mängeln der Handwerkerleistung (--> Link) (5 Jahre im Baubereich).


Klugscheiss an:

Gewährleistung im Baubereich bei BGB - Verträgen = 5 Jahre
Gewährleistung bei Baubereich bei VOB - Verträgen = 4 Jahre

Klugscheiss aus.

WoMo NK 19

Pechvogel am 08 Okt 2022 10:19:21

chrisc4 hat geschrieben:Klar, du kannst ja einen Gutachter beauftragen und und einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, wenn du es genau wissen möchtest und genug Geld hast :roll:
Das kostet dann evtl mehr als die Karre wert ist :lach:

Und selbst wenn der Gutachter attestiert das die Reparatur nicht „Stand der Technik“ ist argumentiert die Werkstatt „… so haben wir das damals nicht ausgeführt! Da muss zwischenzeitlich jemand anderes gepfuscht haben…“


Grüße
Dirk

MilesandMore am 08 Okt 2022 14:11:46

Cumpi hat geschrieben:In diesem Fall war ich aber in meinem entsetzen schon eher von Betrug ausgegangen


Betrug scheint heutzutage alles zu sein was mir nicht paßt und ich zu faul war die Ausführung der Arbeit oder das Produkt fristgemäß zu prüfen.

Beste Gruesse Bernd

Trouw am 09 Okt 2022 15:37:58

[quote="

Betrug scheint heutzutage alles zu sein was mir nicht paßt und ich zu faul war die Ausführung der Arbeit oder das Produkt fristgemäß zu prüfen.

Beste Gruesse Bernd[/quote]


Was ist das denn für eine blöde Aussage?

Wenn ich etwas in Reparatur gebe, dann, weil ich das Geld dafür habe oder selber keine Zeit habe oder es schlicht selber nicht kann. In allen Fällen muss ich erwarten können, dass die Reparatur ordnungsgemäß und nach den zur Zeit geltenden technischen Standards durchgeführt wird.

Das hat doch nichts mit "...zu faul" zu tun.

Übrigens verjährt Betrug nach fünf Jahren, wenn es keine besonderen Unterbrechungen der Verjährungsfrist gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Theo

HalbvetteVenus am 09 Okt 2022 19:55:21

Das Womo ist von 2003. Vor 10 Jahren (also 2012) wurde eine Reparatur an einem damals 9(!) Jahre jungen Fahrzeug durchgeführt, welche bis jetzt gehalten hat.
Offensichtlich hat der Reparaturbetrieb also eine bessere Arbeit abgeliefert als ursprünglich der Hersteller, oder?

Gast am 09 Okt 2022 20:16:12

HalbvetteVenus hat geschrieben:Das Womo ist von 2003. Vor 10 Jahren (also 2012) wurde eine Reparatur an einem damals 9(!) Jahre jungen Fahrzeug durchgeführt, welche bis jetzt gehalten hat.
Offensichtlich hat der Reparaturbetrieb also eine bessere Arbeit abgeliefert als ursprünglich der Hersteller, oder?


Nun währ weis vieleicht hatte er einen Wasserschaden und mußte das neu machen ,aber das weis nur der TE

Cumpi am 16 Okt 2022 08:13:36

Danke für alle konstruktiven Hinweise.

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