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Betriebsdruck Gas unterschiedlich


Koalasspo am 12 Jan 2023 23:30:57

Guten Abend,
habe jetzt zum ersten mal ein älteres Wohnmobil mit Gas erworben. verbaut sind Kochfeld, Kühlschrank, Boiler und Heizung. Gemäß der gelben Prüfbescheinigung ist der Betriebsdruck 50mbar. Es ist auch ein entsprechender Regler verbaut. Was mich aber wundert: Auf dem Typenschild des Truma Boilers steht 30mbar. Vordruckregler sind laut dem Prüfbuch nicht verbaut. Kann ich das so in Betrieb nehmen oder ist da irgendwas falsch?

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Manfred58 am 12 Jan 2023 23:49:31

Da wirst du, wenn möglich, den Vorbesitzer fragen müßen.
Evtl. wurde ja etwas an der Truma geändert (andere Gasdüse)!

Agepi am 13 Jan 2023 00:31:26

Früher hatten Wohnmobile eine Abgasanlage mit 50 mBar. Das änderte sich irgendwann Mitte der 90 er, soweit ich weiß. Seit dem gibt es Bestandsschutz. Wenn du allerdings jetzt ein Gerät mit 30 mBar in den 50er Kreislauf benutzt ist das, so weit ich weiß, nicht erlaubt. Das heißt, das durch den höheren Druck auch eine höher Leistung erreicht wird, was vom Hersteller ursprünglich nicht erwünscht war. Ich persönlich würde das so nicht benutzen. Ggf kann die Düse ausgetauscht werden, damit die auch mit 50 mBar funktioniert und zugelassen werden kann. Ich denke das muss aber dann auch im gelben ‚Gasbuch‘ eingetragen sein.
LG HP

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Manfred58 am 13 Jan 2023 02:04:55

Agepi hat geschrieben:Früher hatten Wohnmobile eine Abgasanlage mit 50 mBar
LG HP

Abgas mit 50 mBar kenn ich so nicht! :mrgreen:
Naja. Manchmal sollte man geschriebenes vorm Versenden noch mal lesen.
Passiert mir aber auch schon mal.

HalbvetteVenus am 13 Jan 2023 13:52:14

Agepi hat geschrieben: Wenn du allerdings jetzt ein Gerät mit 30 mBar in den 50er Kreislauf benutzt ist das, so weit ich weiß, nicht erlaubt.
LG HP

Es ist erlaubt, wenn ein entsprechender Vorduckregler montiert wurde und das auch im Gasprüfbuch dokumentiert ist.

Manfred58 hat geschrieben:Evtl. wurde ja etwas an der Truma geändert (andere Gasdüse)!

Das ist vielleicht technisch möglich, aber sicher nicht erlaubt. Damit würde man keine Gasprüfung bestehen.

kheinz am 13 Jan 2023 14:49:30


Evtl. wurde ja etwas an der Truma geändert (andere Gasdüse)!

Das ist vielleicht technisch möglich, aber sicher nicht erlaubt. Damit würde man keine Gasprüfung bestehen.

Warum würde man mit einer anderen Düse die Gasprüfung nicht bestehen?
Kannst du mir das auch erklären?

MfG kheinz

HalbvetteVenus am 13 Jan 2023 17:44:33

kheinz hat geschrieben:Warum würde man mit einer anderen Düse die Gasprüfung nicht bestehen?
Kannst du mir das auch erklären?
MfG kheinz


Der Umbau würde ja nur funktionieren, wenn ich eine neuere 30 mbar Heizung nehme und diese modifiziere (Bei der Truma C müsste man die Gasventileinheit ersetzen). Die Heizung muss aber im Gasprüfbuch mit Seriennummer vermerkt sein; somit muss auch beim Austausch von Geräten die neue Seriennummer vermerkt sein. Wenn es der Prüfende genau nimmt und sich die Geräte anschaut (wie es eigentlich vorgeschrieben ist), sollte er eigentlich merken, wenn da etwas nicht zusammenpasst. Klar kann man darauf hoffen, dass es nicht auffällt, aber erlaubt ist es dennoch nicht.
Und Sinn machen würde der Umbau auch nicht: die Gasventileinheit wäre deutlich teurer als ein Vordruckregler 8)

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