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neue Grundsteuer Einspruch und Frist 1, 2


Administrator am 25 Jan 2023 13:11:35

Für alle Grundstücksbesitzer ist dieser Artikel sicher lesenswert:
(insbesondere die letzten beiden Absätze) --> Link
Die Frist in Verbindung mit den 7 Jahren Festlegung ist eine Frechheit,
die Finanzämter sollten für jeden einzelnen Bescheid einen Widerspruch
erhalten....... dann sind sie erstmal beschäftigt.

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PaulMax am 25 Jan 2023 13:30:56

Das war mir bekannt und ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen wenn mein Bescheid kommt.
Mein Anwalt hat mir auch dazu geraten!!
Habe das auch bis jetzt jedem ans Herz gelegt mit dem ich über diesen Schei... gesprochen habe.
Gehe auch mal stark davon aus das die neue Grundsteuer für alle deutlich teurer wird :evil: :evil:

Gruß Paul

Klemme am 25 Jan 2023 13:38:22

Hallo,
nicht für alle, bei uns im Kreis Görlitz gibt es eine Gemeinde, dort bezahlen sie in Zukunft weniger,erste Bescheide sind bereits raus.
Angeblich haben die in der Vergangenheit zu viel bezahlt,wers glaubt ??
Ich kann nur jedem raten es genau zu prüfen
Gruß Andreas

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Marsu123 am 25 Jan 2023 13:42:48

Klemme hat geschrieben:.. bei uns im Kreis Görlitz gibt es eine Gemeinde, dort bezahlen sie in Zukunft weniger,erste Bescheide sind bereits raus.



Der Bescheid sagt noch gar nichts über die neue Höhe der Grundsteuer.
Die neue Höhe der Grundsteuer wird erst 2025 festgelegt.

--> Link
Zitat :
.. Am 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer schließlich in Kraft treten – bis dahin wird noch die alte Bemessungsgrundlage mit Einheitswert angewandt

Navigatore am 25 Jan 2023 13:53:38

PaulMax hat geschrieben:Gehe auch mal stark davon aus das die neue Grundsteuer für alle deutlich teurer wird :evil: :evil:

Auf jeden Fall schon mal aufregen. Der Generalverdacht, dass der Staat uns mit dubiosen Abgaben belasten wird, ist immer berechtigt. Rechnen können nur Anwälte. Es gibt bestimmt bald spezielle Kanzleien, die sich wie beim Fiat Abgasskandal melden, um unser mühsam Erspartes zu retten. Dann wird prozessiert bis zum Verfassungsgericht.

Wir haben schon Anfang Dezember unseren Bescheid mit dem neu berechneten Steuermessbetrag für unser 1692qm großes Grundstück mit einer Hofreite darauf erhalten. Mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert (das ist das ganze Berechnungsgeheimnis), ergibt sich für uns ab 2025 die wahnsinnige Mehrbelastung von 15,51 Euro im Jahr bzw. einen um 3,87 Euro erhöhten Abschlag pro Quartal.

Wer ein Sahnestückchen in Berlins Innenstadt mit einem Wolkenkratzer darauf hat, wird sicherlich nun etwas tiefer in die Tasche greifen müssen. Aber das dürfte hier wohl auf die wenigsten zutreffen, und seien wir ehlich, das ist auch nicht mehr als gerecht, wenn man die Berechnung des alten Stuermessbetrags kennt.

Der Bescheid mit der Berechnung des neuen Steuermessbetrages ist zwar gute zwei Seiten lang, aber total transparent und kann von jedem Steuerberater in einer halben Stunde nachgerechnet werden, wenn man das nicht selbst kann.

Wartet doch erst mal ab Leute, bleibt entspannt und lest doch erst mal eure Bescheide, bevor ihr euch aufregt und vor allem, bevor ihr euer gutes Geld geschäftstüchtigen Anwälten in den weit geöffneten Rachen werft.

Joachim260 am 25 Jan 2023 13:54:59

Klemme hat geschrieben:Hallo,
nicht für alle, bei uns im Kreis Görlitz gibt es eine Gemeinde, dort bezahlen sie in Zukunft weniger,erste Bescheide sind bereits raus.
Angeblich haben die in der Vergangenheit zu viel bezahlt,wers glaubt ??
Ich kann nur jedem raten es genau zu prüfen
Gruß Andreas


Hallo

das würde mich wundern, wenn eure Gemeinde die neuen Hebesätze bereits festgelegt hätte.

Gruß
Joachim

Helmchen am 25 Jan 2023 14:01:43

PaulMax hat geschrieben:Das war mir bekannt und ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen wenn mein Bescheid kommt.
Mein Anwalt hat mir auch dazu geraten!!


Einspruch kannst Du natürlich einlegen, aber wogegen und mit welcher Begründung? Das Finanzamt wird ihn dir zurückweisen, wegen fehlender Begründung. Vorausgesetzt natürlich, sie haben den Bescheid mit den korrekten Daten erlassen. Was bei mir der Fall ist.

Was sagt denn dein Anwalt dazu?

Navigatore am 25 Jan 2023 14:05:10

Joachim260 hat geschrieben:das würde mich wundern, wenn eure Gemeinde die neuen Hebesätze bereits festgelegt hätte.

Wer sagt denn, dass die Gemeinde neue Hebesätze festlegt. Das ist nur eine Prozentzahl, mit der der neue Steuermessbetrag multipliziert wird. Den Hebesatz gab es schon immer und kann/konnte die Gemeinde jederzeit erhöhen. Das bestimmt euer Gemeinderat, den ihr alle 4 bis 6 Jahre aus eurer Mitte wählt.

Der Hebesatz hat rein gar nichts mit der Grundsteuerreform zu tun. Bei der Reform geht es nur um die Neuberechnung des Steuermessbetrags.

klink_bks am 25 Jan 2023 14:15:07

:D Das eigentliche Problem :D

ist ja, dass zwar der Termin der Abgabe nach hinten verlängert wurde.
Aber das beseitigt das eigentliche Problem ja nicht, nämlich dass das
Ausfüllen des Formulars viel zu kompliziert ist, und etliche Angaben
auch dem Staat oder der Behörde bekannt sind und nicht mühsam vom
Eigentümer ermittelt werden müssten. Das ist absolut unnötig.

Und wie kompliziert das Ausfüllen des Formulars ist, zeigt sich schon daran,
dass etliche Steuerberater Aufträge diesbezüglich nicht annehmen.
Und wenn's der Profi nicht kann, solls der Laie machen.
Und das ist das eigentliche Problem, dass man diese Verfahren nicht vereinfacht.
Damit Jusristen ihr Brot behalten.

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

Helmchen am 25 Jan 2023 14:17:58

Navigatore hat geschrieben:Der Hebesatz hat rein gar nichts mit der Grundsteuerreform zu tun. Bei der Reform geht es nur um die Neuberechnung des Steuermessbetrags.


Das ist richtig, aber der teilweise extrem hohe Hebesatz der Kommunen (um die Höhe der Grundsteuer selbst zu beeinflussen) war auch ein Grund für die angemahnte Reform. Ich spreche hier zunächst von NRW und meiner Heimatstadt Essen. Da liegt der Hebesatz aktuell bei 680 %!

Nach neu festgesetzten Steuermessbetrag müsste ich ca. 100 € mehr bezahlen.

Administrator am 25 Jan 2023 14:25:58

Navigatore hat geschrieben:Wartet doch erst mal ab Leute, bleibt entspannt und lest doch erst mal eure Bescheide, bevor ihr euch aufregt und vor allem, bevor ihr euer gutes Geld geschäftstüchtigen Anwälten in den weit geöffneten Rachen werft.

Du hast den von mir verlinkten Artikel entweder nicht gelesen - oder nicht gründlich genug.
Es geht nicht darum, sich erstmal grundlos aufzuregen oder irgendwas zu "unterstellen"
sondern darum, sich die Berichtigung seines Steuerbescheides offen zu halten, wenn
in der Zukunft die Gerichte entscheiden, dass (um ein Beispiel zu nennen: die eigengenutzte
Garage auf dem Grundstück keine Erhöhung des Grundsteuermessbetrages rechtfertigt,
weil die Garage mit eigenem, bereits versteuerten Geld erbaut wurde und keine Mieteinnahme bringt)
Legst Du keinen Widerspruch ein, kannst Du nachträglich keine Änderung des Bescheides
mehr fordern und zahlst 7 Jahre lang den zu hohen Steuerbetrag.

Navigatore am 25 Jan 2023 14:32:48

Helmchen hat geschrieben: Da liegt der Hebesatz aktuell bei 680 %!

dann musst du mit deinem Nachbarn darüber reden, der für dich im Gemeinderat sitzt, damit er dafür stimmt, in euer Gemeinde den Hebesatz zu senken, wenn du deine 100 Euro im Jahr wieder haben möchtest. Ein Anwalt hilft dir da nicht weiter, so wie hier reflexartig proklamiert wurde.

Ich habe eher den Eindruck, das viele überhaupt nicht wussten, wie sich ihre Grundsteuer bisher zusammengesetzt hat, nun durch die Reform aufgeschreckt wurden und wild herumorakeln, weil sie noch nicht einmal ihren alten Steuerbescheid lesen konnten, aber brav bezahlt haben. War ja nie so besonders viel (und ist es zukünftig für die allermeisten auch nicht).
Die Erklärung für die Feststellung des Grundsteuerwertes, die jeder nun abgeben sollte bzw. soll, ist m.E. daher auch gar nicht so kompliziert gewesen, wie immer behauptet wird, wenn man sich vorher schon mal mit seiner Grundsteuer beschäftigt hat und wusste für was man was bezahlen musste. Nur die Erhebung der Daten konnte kompliziert sein, wenn diese nicht automatisch vom Katasteramt bei der Aufforderung zur Steuerklärung mitgeliefert wurde. Das war bei uns der Fall, so dass die Steuererklärung für die neue Grundsteuer mit ELSTER nicht mehr als eine gute Stunde in Anspruch genommen hat.

purplenew am 25 Jan 2023 14:37:39

Mein neuer Grundsteuermessbetrag wurde bereits vom Finanzamt berechnet und mir mitgeteilt. Da meine Gemeinde den aktuell gültigen Hebesatz auch 2025 nicht verändern wird, sieht es bei mir sehr gut aus. Ab 2025 darf ich dann ⅔ weniger Grundsteuern bezahlen.

Thomas

Navigatore am 25 Jan 2023 14:38:36

Administrator hat geschrieben:Legst Du keinen Widerspruch ein, kannst Du nachträglich keine Änderung des Bescheides
mehr fordern und zahlst 7 Jahre lang den zu hohen Steuerbetrag.

Deswegen mein Votum: Abwarten, Tee trinken, Steuerbescheid lesen und dann überlegen, ob es sich lohnt, was auch immer loszutreten, insbesondere bei den wahnsinnigen Beträgen, die hier für viele nur im Raum stehen.

PS: im Übrigen hatte ich PaulMax zitiert, der über "diesen Sch..." (Zitat) schimpft und schon einen Anwalt in Anspruch genommen hat, bevor er überhaupt seinen Bescheid bekommen hat.

wolfherm am 25 Jan 2023 14:45:33

Zum Thema schwierige Formulare:
Wir haben die Formulare selbst ausgefüllt. Wenn ein Steuerberater damit Probleme haben sollte, kann ich ihm gerne helfen…. :D

Das Argument „alle Daten hat der Staat doch“, zieht auch nicht. Er kennt weder den Renovierungsgrad bei Altbauten, noch kennt er genaue Quadratmeterangaben. Er weiß auch nicht um Garagenplätze auf dem Grundstück.

Und ob eine Garage vermietet ist oder nicht, zählt bei der Grundsteuer nicht, sondern nur bei der Einkommenssteuererklärung. Bei der Grundsteuer zählt der Wert des Grundstückes und die Möglichkeit, Mieten zu erzielen. Ob das ein Eigentümer macht, interessiert dabei nicht die Bohne. Das ist ja heute schon so. Leerstehende Immobilien befreien nicht von der Grundsteuer.

PS: Die ermittelten Sätze durch das Finanzamt sind bei uns in mehreren Fällen niedriger als die vorherigen Sätze. Also würde hier bei gleichbleibendem Hebesatz zukünftig weniger Steuer anfallen. :D


Also, kühlen Kopf bewahren. :D

NeuerCamper2021 am 25 Jan 2023 15:03:53

Online den ganzen Kram in 15 Minuten erledigt. Bescheid kam nach ca. 4 Wochen. Alle dort aufgeführten Daten entsprachen meinen Angaben. Jetzt werden wir mal sehen was die Gemeinde 2025 damit macht. Bin da ganz entspannt.

huskimarc am 25 Jan 2023 15:45:10

Zum Einspruch einlegen hat man 4 Wochen Zeit danach ist angeblich vorbei..

Mit zurück Lehnen und abwarten ist da nichts.

Bei uns war ein Beispiel von Freiburg, Einfamilienhaus 2400qm, neue Steuer+10.000 Euro

PaulMax am 25 Jan 2023 15:54:48

Hallo

Ich habe meinen Anwalt nicht in Anspruch genommen!!!
Das ist ein Freund von mir und wir hatte da drüber geredet.
Er gab mir dann den Tipp, denn unter den Anwälten wird sowas ja auch disktiert.
Angeblich wären die meisten Bescheide total unverständlich; denke auch mal das es von Bezirk zu Bezirkt unterschiedlich sein kann.
Bei dem Einspruch ginge es ja darum, falls was unklar wäre...denn legt man keinen Einspruch ein hat man es anerkannt un dann isses zu spät!!


Gruß Paul

herrhausk am 25 Jan 2023 16:08:42

Hallo in die Runde,

nachdem ich mit Elster so meine Probleme hatte, habe ich die Grundsteuererklärung problemlos über das Portal des Bundesfinanzministeriums --> Link abgegeben.

Der Bescheid ist im November eingegangen. Der neu berechnete Steuermessbetrag liegt ein paar Euro niedriger als zuvor.

So gesehen bin ich mit der Grundsterreform zufrieden.

VG HerrHausK

Kuhtreiber am 25 Jan 2023 17:04:25

herrhausk hat geschrieben:Hallo in die Runde,

nachdem ich mit Elster so meine Probleme hatte, habe ich die Grundsteuererklärung problemlos über das Portal des Bundesfinanzministeriums --> Link abgegeben.


Das geht aber leider nicht in jeden Bundesland

nkag16 am 25 Jan 2023 17:05:27

Der Versuch, dies für ein Grundstück in Hessen zu machen, schlug fehl:
"Tut uns leid, Sie können unseren Online-Dienst leider nicht nutzen
Auf Basis Ihrer Angaben haben wir festgestellt, dass Sie Ihre Grundsteuererklärung leider nicht mit „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ machen können. Ihr ausgewähltes Bundesland nimmt nicht am Bundesmodell teil, sondern hat ein eigenes Grundsteuermodell eingeführt."

dietmardd am 25 Jan 2023 17:13:59

Wir haben unseren Bescheid vom Finanzamt bereits erhalten. (Sachsen)

Der neue Steuermessbetrag wurde berechnet aus_

- dem fiktiven Wert des Grundstücks pro qm mal Anzahl der qm
- einem fiktiven Mietbetrag mal qm
- einer fiktiven Garagenmiete

Im Moment sammele ich noch Begründungen für einen Einspruch/Widerspruch.

Wie wäre es damit?

Die alte Berechnungsformel wurde als verfassungswidrig eingestuft, weil sie auf einem Einheitswert beruhte, der schon etliche Jahrzehnte zurück liegt, im Osten 1936 und im Westen 196... Da sich seitdem wertmäßig viel verändert hat, ist die Berechnungsmethode zunehmend ungerecht geworden und deshalb vom BVG gecancelt wurden.

Die neuen Berechnungsmethoden (außer in Bayern?) legen einen fiktiven Ertragswert zugrunde. Das ist m.E. keine "Heilung" der vom Bundesverfassungsgericht kritisierten bisherigen Berechnungsmethode. Es ist bloß eine Frage der Zeit, dass die jetzt erfassten fiktiven oder tatsächlichen Ertragswerte des Grundstücks wieder genauso veraltet sind oder mal eine neue Garage gebaut bzw. die Häuser modernisiert wurden. In den nächsten 25 Jahren muss die Mehrzahl der Gebäude z.B. energetisch saniert werden. Das bedeutet, dass die Mehrzahl der Gebäude sich im Wert bzw. Ertragswert grundlegend ändert, weshalb die aktuelle "Reform) wieder hinfällig wird.

___________________________________________________________________________

Sollte die neue Berechnung tatsächlich gerecht sein, müsste jedes Jahr eine erneute Erhebung der Daten erfolgen. Das wäre allerdings völlig illusorisch.

Wie wäre eine Berechnung sinnvoll und verfassungsgemäß?

Die Grundstücke werden einer Kategorie zugeordnet, z.B.:

- Bauland bebaut
- Bauland unbebaut
- land- und forstwirtschaftlich nutzbare Grundstücke
- Grundstücke für Verkehr und Infrastruktur (in der Regel kein Ertragswert)
- Flüsse, Seen, Gebirge, die wirtschaftlich nicht nutzbar sind
- Grundstücke in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, die wirtschaftlich nicht genutzt werden können
- Industrie und Gewerbeflächen
usw.

Für jede Kategorie gibt es einen Wert pro qm. Unbebautes Bauland müsste viel höher besteuert werden als bebautes Bauland, um einer Spekulation oder Bevorratung entgegen zu wirken.

Eine solche Art der Besteuerung ist m.E. langfristig gerecht und es gibt langfristig nur wenige Änderungen, so dass diese Berechnungsmethode auch langfristig gerecht bleibt.

Die Grundsteuer sollte also unabhängig von Lage, Wert und Ertragspotential sein, denn der Ertrag wird ja schon andersweitig besteuert.

supcamper am 25 Jan 2023 17:27:27

dietmardd hat geschrieben:Die neuen Berechnungsmethoden (außer in Bayern?) legen einen fiktiven Ertragswert zugrunde.
… Es ist bloß eine Frage der Zeit … Ertragswerte des Grundstücks wieder genauso veraltet sind

In BW wird ebenfalls nur die Grundstücksfläche und der aus Verkäufen ermittelte Bodenrichtwert zugrunde gelegt.
Ertragsanteil gibt es nicht. Ob das nun besser und gerechter ist?
Der Wert eines Grundstückes ergibt sich ja auch daraus, ob ich damit Erträge erwirtschaften kann.

Die Bodenrichtwerte sind übrigens für die Neubau-Einfamilienhäuser mit minimaler Grundfläche höher, als in der Villengegend.
Ach ja und diese Werte werden dann im Zweijahresrhythmus neu ermittelt. Also nix mit Wiederholung einer „Veraltung“.

Die Steuermesszahl verändert sich bei uns nur geringfügig, der Hebesatz wurde für dieses Jahr schon erhöht.

Wie man es dreht und wendet, letztlich wird die Stadt oder Gemeinde den Hebesatz so anpassen, das insgesamt mindestens die gleichen Grundsteuereinnahmen erzielt werden. Wie sollte die Stadt oder Gemeinde das auch kompensieren?
Gewerbesteuer erhöhen?

Gizmo am 25 Jan 2023 17:57:06

dietmardd hat geschrieben:...... denn der Ertrag wird ja schon andersweitig besteuert.

Beim Eigenheim??

Ahorne7500 am 25 Jan 2023 18:19:56

Hallo,

ein befreundeter Steuerberater (nicht meiner) hat erzählt,
der Bund hätte bereits erklärt,
er könne die Erhebung für die bundeseigenen Gebäude (auch die müssen melden)
nicht bis zum angegebebnen Zeitpunkt schaffen.

... allerdings nur 'Hörensagen'

Vielleich gibt es dazu noch Pressemitteilungen.
.

wolfherm am 25 Jan 2023 18:21:06

Das stand schon vor Monaten in den Zeitungen……

PaulMax am 25 Jan 2023 18:29:22

Ich wohne in Hessen und habe die Erklärung schriftlich abgegeben.
Weil ich Online nicht weiter kam habe ich beim Finanzsamt angerufen und gesagt das es online nicht funktioniert.
Darufhin haben sie mir die Formulare per Post geschickt.
Mit Hilfe der Online-Seite vom Katasteramt und alten Unterlagen von Grundbuch-Eintragungen war das ausfüllen dann aber ein Klacks!
Hatte ich mir schwerer vorgstellt und es darum auch so lange vor mir her geschoben....

Wie können die wissen ob es sich um einen Neu- oder Altbau handelt; das Baujahr/Alter meiner Hütte musste ich ja nicht angeben.
Und meine beiden Garagen habe ich auch nicht angegeben, denn das ist ja kein Wohnraum.

Es gibt also doch offensichtlich einige Ungereimtheiten bei der ganzen Sache.

Daher der Tipp von meinem Advokat....wenns unklar ist....Einspruch!!

Gruß Paul

Navigatore am 25 Jan 2023 19:05:12

PaulMax hat geschrieben:Ich wohne in Hessen ...
Wie können die wissen ob es sich um einen Neu- oder Altbau handelt; das Baujahr/Alter meiner Hütte musste ich ja nicht angeben.
Und meine beiden Garagen ....

Es gibt also doch offensichtlich einige Ungereimtheiten bei der ganzen Sache.

Daher der Tipp von meinem Advokat....wenns unklar ist....Einspruch!!

Ach Paul, es gibt keine Ungereimtheiten. Hessen berechnet den Grundsteuermessbetrag anders als alle anderen Bundesländer nach dem Flächen-Faktor-Modell. Dort wollte man es den Bürgern leichter machen und ersparte ihnen so die Erhebung eines Teils der Daten, die beispielsweise beim Bundesmodell erhoben werden, das in neun Bundesländern zur Anwendung kommt. Neben Hessen gibt es noch sechs weitere Bundesländer die fünf weitere Berechnungsmodelle nutzen.

Mein Tipp für dich: Wende dich an dein Finanzamt und lass dir mit ein paar Worten die Grundzüge des neuen Grundsteuerrechts erklären, bevor du "Einspruch" und "Anwalt" rufst. Erspart Stress, ist billiger und führt zum selben Ergebnis :wink:

pwglobe am 25 Jan 2023 19:10:34

Hallo, ich wohne auch in Hessen und fand es sehr einfach die Daten einzutragen, beim alten Haus Bj. 1690 mussten wir die Zimmer nachmessen aber beim neuen Haus waren alle Daten vorhanden.
Hier auf dem Land wird es definitiv billiger werden, so auch die Auskunft vom Steuerberater.

supcamper am 25 Jan 2023 19:15:30

PaulMax hat geschrieben:Ich wohne in Hessen

Baden-Würtemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen sind ausgeschert und regeln die Grundstücksbewertung durch Landesgesetze.

Hessen setzt das „Flächen-Faktor-Verfahren“ ein, BW auf das „modifizierte Bodenwertmodell“ usw usf.

Mal sehen, welche der neuen gesetzlichen Regelungen die ggfs. anstehenden gerichtlichen Überprüfungen überleben…

Joachim260 am 25 Jan 2023 19:22:31

Navigatore hat geschrieben:
Der Hebesatz hat rein gar nichts mit der Grundsteuerreform zu tun. Bei der Reform geht es nur um die Neuberechnung des Steuermessbetrags.


Hallo

ich weis schon, daß der Hebesatz direkt nichts mit der Grundsteuerreform zu tun hat und wie sich meine Grundsteuer zusammensetzt. Ich habe mich nur darauf bezogen, daß Andreas geschrieben hat, daß es für ihn günstiger wird, das würde nur gelten wenn der Hebesatz gleich bleiben würde. Ich gehe davon aus, daß viele Gemeinde den Hebesatz neu festlegen werden, zumindest wenn raus kommt, daß unterm Strich für die Gemeinde eine geringere Summe steht. Die ganzen Grundstücke wurden ja neu bewertet, für mich ist da das Ergebnis nicht absehbar. Das kann dann für den einen günstiger und für den anderen teurer werden. Ich gehe denke, daß für die meisten Leute nicht der Steuermeßbetrag interessant ist, sondern was sie nacher bezahlen müsssen.
Aber es gibt halt große Unterschiede bei den Gemeinden und auch bei den Bundesländern. Was wir in 2025 bezahlen müssen werden wir erst mit dem Bescheid für 2025 erfahren oder die Gemeinde gibt den dann gültigen Hebesatz schon vorher bekannt, dann kann man es sich selbst ausrechnen.
Bei uns in Baden-Württenberg war das Ausfüllen in meinen Augen nicht so aufwendig.
Ich habe jetzt die Aufforderung für unsere Obstgrundstücke in Erbengemeinschaft bekommen, das war schon interressanter, um es mal so zu sagen.

Gruß
Joachim

deacheapa am 25 Jan 2023 20:04:28

supcamper hat geschrieben:Die Steuermesszahl verändert sich bei uns nur geringfügig, der Hebesatz wurde für dieses Jahr schon erhöht.

Dito bei uns.

Mittwoch, 23. November 2022 Luckenwalder Rundschau

In der Stadt Luckenwalde gibt es rund 10 000 Grundstücke.
Deren Eigentümer – private wie Unternehmen – müssen ab dem kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen. Denn die Stadt will zum Januar 2023 den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöhen – unabhängig von der bundesweit eingeforderten neuen Grundsteuererklärung.

Die Stadt muss sparen.
Denn laut Kämmerin Angela Malter zeichnet sich bei den Vorbereitungen für den Haushalt 2023 ab, dass die Aufwendungen vor allem für die Finanzierung der Kinderbetreuung und für die Sach- und Dienstleistungen gegenüber dem Jahr 2022 wesentlich höher werden.
„Die Preissteigerungen schlagen sich in allen Positionen des städtischen Haushalts nieder“, teilt die Kämmerin mit.
Allein für die Bewirtschaftung der Grundstücke plant man aufgrund der gestiegenen Preise für Fernwärme, Strom und Gas mehr als 950 000 Euro zusätzlich ein.
Nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit müsse die Verwaltung alle Einsparkapazitäten prüfen.
Doch angesichts der enormen Preissteigerungen sind die Einsparmöglichkeiten begrenzt.
Deshalb muss die Stadt ihre Einnahmen und Erträge erhöhen.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B von derzeit 384 auf 425 Prozent zu erhöhen.
Mit dieser Erhöhung erhofft sich die Verwaltung Mehrerträge aus der Grundsteuer B von 197 700 Euro; die Gesamterträge lägen dann bei 2,049 Millionen Euro.

Im Vergleich mit den Städten und Gemeinden im Landkreis liegt Luckenwalde derzeit im Mittelfeld und läge mit der Erhöhung noch unter den Hebesätzen von Trebbin (450) und Jüterbog (440).
Die Auswirkungen der Erhöhung hängen vom jeweiligen Messbetrag ab.
So liegt beispielsweise die jährliche Grundsteuer für ein Einfamilienhaus mit einem Messbetrag von 124 Euro derzeit bei 477 Euro. Wird der Hebesatz auf 425 Prozent angehoben, so werden zusätzlich rund 50 Euro fällig.
Für ein Geschäftsgrundstück mit einem Messbetrag von 1143 Euro würde sich die Grundsteuer um 468 Euro erhöhen, wieder für andere Grundstücke nur um einen einstelligen Euro-Bereich.

Der Finanzausschuss der Stadtverordneten hat dem Vorschlag der Verwaltung am Montagabend mehrheitlich zugestimmt.

Unumstritten ist das Vorhaben dennoch nicht. „Die CDU-Fraktion sieht hinsichtlich der Wirtschaftsförderung eine solche Anhebung der Grundsteuer kritisch“, erklärte Michael Wessel, „eine moderatere Erhöhung stünde der Stadt gut zu Gesicht.“ Etliche andere Städte und Gemeinden würden unter dem Hebesatz liegen.
Wessel sieht an anderen Stellen im Haushalt mehr Einsparpotenzial. Er stellte den Antrag, den Hebesatz von derzeit 384 Prozent nur auf 400 Prozent zu erhöhen.
Angela Malter hielt dagegen. „Dann würden wir die geplanten Mehrerträge von 197 000 Euro nicht erreichen und das Defizit weiter vor uns herschieben“, sagte sie.
„Außerdem bringt eine geringere Erhöhung der Grundsteuer ja nicht automatisch mehr Ansiedlungen und mehr Gewerbesteuern.“ Der Hebesatz von 425 Prozent sei für eine Kreisstadt kein unermesslich hoher Wert.

Harald-Albert Swik (SPD) unterstützt den Vorschlag der Verwaltung.
„In nächster Zeit werden wohl alle Kommunen ihre Grundsteuer erhöhen müssen“,
schätzt er ein. „In der jetzigen Zeit kommen Ausgaben auf uns zu, bei denen wir nicht wissen,
wie wir sie decken können, außer durch Kredite, aber das wäre die schlechteste Variante.“

Der Änderungsantrag von Michael Wessel wurde mehrheitlich abgelehnt.

malefiz am 26 Jan 2023 02:27:49

Das werden wir schon kriegen sagt der Anwalt und meint damit sein Honorar.

hampshire am 26 Jan 2023 10:08:31

Um welchen Betrag geht es denn, dass hier so ein Aufheben gemacht wird?
Wir haben nun rund 1300€ p.a.. Das ist erheblich mehr als zuvor. Über die Differenz lohnt sich aber kein anwaltlicher Streit. Ein Telefonat konnte klären, dass das so seine Richtigkeit hat. Wer was hat, der gibt eben mehr. Wie soll man denn sonst Gesellschaft organisieren?

UweHD am 26 Jan 2023 16:43:06

hampshire hat geschrieben: ...Wie soll man denn sonst Gesellschaft organisieren?

Vielleicht, in dem man mal die Ausgabenseite unter Kontrolle bringt, bevor man nach weiteren Einnahmequellen sucht? :?



Quelle: --> Link

Navigatore am 26 Jan 2023 18:06:24

UweHD hat geschrieben:Vielleicht, in dem man mal die Ausgabenseite unter Kontrolle bringt, bevor man nach weiteren Einnahmequellen sucht?

Ja, super Idee. Vielleicht bei der Bundeswehr oder wir sperren noch ein paar Autobahnbrücken, statt sie zu reparieren. :roll:

jarom am 26 Jan 2023 18:58:41

Hallo,

einfach Danke für den Hinweis!!!

Schöne Beiträge!
Gruß Jan

Womofahrer55 am 26 Jan 2023 23:25:36

...Also, kühlen Kopf bewahren. :D
:daumen2:

Nachdem ich mehrfach - ohne Erfolg - versuchte, per elster, unsere Daten einzugeben, wurden meiner Frau meine Gewalt-Phantasien Richtung FA einfach zuviel. :wink: Sie bat mich deshalb nachdrücklich die angebotenen Erklärvideos aufzurufen. Nachdem ich das gemacht hatte - Zeitaufwand bestimmt 10 - 15 Minuten - gelang es problemlos Erklärungen für Hessen und Bayern abzugeben.

Sollte ich - in überschaubarem Rahmen - mehr zahlen müssen, werde ich dies tun. Ich bin nämlich sehr froh in einem funktionierenden demokratischen System zu leben, auch wenn ich nicht alles für "gerecht" halte.

peterGufi am 29 Jan 2023 10:43:23

Administrator hat geschrieben:...
Die Frist in Verbindung mit den 7 Jahren Festlegung ist eine Frechheit,
die Finanzämter sollten für jeden einzelnen Bescheid einen Widerspruch
erhalten....... .

Erledigt, und an alle Nachbarn mit Musterformulierung weitergegeben.

dieterk am 29 Jan 2023 11:29:00

PaulMax hat geschrieben:Gehe auch mal stark davon aus das die neue Grundsteuer für alle deutlich teurer wird :evil: :evil:

Gruß Paul


Ooch, das hat unsere Gemeinde schon vorgezogen, damit der Schmerz nachher nicht so groß ist. Nach dem Motto: die Leute sind ja doof, 2025 wissen die das nicht mehr. Die Herren Politiker klopfen sich dann bestimmt auf die Schulter, weil die Grundsteuer nur "moderat" erhöht wird.

Bis 2019 zahlte ich 369,85 Euro.
Seit 2020 zahlte ich 499,58.
Erhöhung schlappe 35% :evil:

Ich wohne ca. 10 Km von Saarbrücken weg in einem Ortsteil einer 25.000 Einwohner-Stadt.
Meine Tochter zahlt im nördlichen Saarland Ortsteil Wadern (Hochwald), ganz ländlich, gerade mal die Hälfte für ein in etwa vergleichbares Haus.

Habe aber vom Finanzamt noch nix gehört. Bin mal gespannt, was da kommt.

Gruß
Dieter

WomoToureu am 29 Jan 2023 11:35:27

Kuhtreiber hat geschrieben:Das geht aber leider nicht in jeden Bundesland


Das geht auch nicht mit jedem Objekt, so habe ich dort die meldung erhalten:

Tut uns leid, Sie können unseren Online-Dienst leider nicht nutzen

Aktuell können nur Eigentümer:innen von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen.

Wenn einige schreiben, es ging einfach, dann nur weil das ein einfaches Objekt war. Bei unserem waren die Daten in Elster nicht eingebbar, da sofort die Meldungen kamen, dass die EIngabe fehlerhaft sei.

pwglobe am 29 Jan 2023 11:58:48

WomoToureu hat geschrieben:Das geht auch nicht mit jedem Objekt, so habe ich dort die Meldung erhalten:
Tut uns leid, Sie können unseren Online-Dienst leider nicht nutzen
Wenn einige schreiben, es ging einfach, dann nur weil das ein einfaches Objekt war. Bei unserem waren die Daten in Elster nicht eingebbar, da sofort die Meldungen kamen, dass die EIngabe fehlerhaft sei.

Hallo, wir haben auch mehrere Immobilien tw. auch noch gewerblich genutzt und ehemalige Landwirtschaftsgebäude, bis auf die gewerblichen Teile konnte ich alles in Elster eingeben, wie bereits geschrieben die alten Gebäude musste ich neu ausmessen. Alles gewerbliche habe ich dem Steuerberater gegeben.
Laut unserem Steuerberater hat er wenig Anfragen von Privatpersonen zur Grundsteuer obwohl er die Beratung anbietet.

wolfherm am 29 Jan 2023 12:12:36

Uli,

was hast denn du für ein Objekt, das man es nicht eingeben kann?
Ich habe von Garagen über Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhaus alles ohne Probleme eingeben können. Klar kommt mal die eine oder andere Fehlermeldung. Und das ist auch gut so, dann kann man die Fehleingabe korrigieren und alles wird gut.

PaulMax am 29 Jan 2023 12:55:41

Gestern stand in unsrer Zeitung, das sich die Herren der verschiedenen Parteien im örtlichen Gemeinderat über die Grundsteuer gestritten hätten.
Die einen wollte den Beitrag senken weil die Finanzen ja so gut da stünden und die anderen wollten ihn erhöhen weil die Kosten die nächsten Jahre stark steigen würden.
Danach kam das Kaschperle-Theater zu der Einsicht, es einfach beim alten Hebesatz zu lassen.
Bin mir aber sicher das das ganze Theater nächstes Jahr wieder losgeht.....

Gruß Paul

Womofahrer55 am 31 Jan 2023 20:11:06

...Die einen wollte den Beitrag senken weil die Finanzen ja so gut da stünden und die anderen wollten ihn erhöhen weil die Kosten die nächsten Jahre stark steigen würden.
Danach kam das Kaschperle-Theater zu der Einsicht, es einfach beim alten Hebesatz zu lassen....


Ich bin ein bißchen in der Welt rumgekommen, und freue mich jeden Tag aufs Neue, in einem Land leben zu können, in dem so ein "Kaschperle-Theater" (was Manche auch Demokratie nennen) stattfinden kann.
Auch mir ging das mit der Grundsteuer auf den Senkel, und ich hoffe, dass ich in Zukunft nicht mehr zahlen muss. Aber - anscheinend im Gegensatz zu Vielen anderen hier - fühle ich mich praktisch nie betrogen oder "abgezockt". Weder in Deutschland, noch auf Stellplätzen, noch im Restaurant...... Vermutlich fehlt mit irgendein "Abzock-/Betrugs-Erkennungs-Gen". :lol:

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