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Einbau einer Gasaußensteckdose in Dethleffs I6611


Schmidte am 19 Feb 2023 13:23:33

Hallo Spezialisten,
ich möchte in meinem WOMO eine Gasaußensteckdose einbauen. Ist es zulässig, diese hinter dem Kühlschrank (Gasleitung leicht zugänglich) einzubauen?

Gruß,
Dirk

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haeska am 19 Feb 2023 14:00:54

Schmidte hat geschrieben:Hallo Spezialisten,
ich möchte in meinem WOMO eine Gasaußensteckdose einbauen. Ist es zulässig, diese hinter dem Kühlschrank (Gasleitung leicht zugänglich) einzubauen?

Gruß,
Dirk


Ist bei mir auch so. Direkt unter dem Kühlschrank. Hat aber eine Werkstatt gemacht, bei Gas würde ich nicht selber Hand anlegen.

Gruß
Klaus

Rockerbox am 19 Feb 2023 14:52:14

Schmidte hat geschrieben:Hallo Spezialisten,
ich möchte in meinem WOMO eine Gasaußensteckdose einbauen. Ist es zulässig, diese hinter dem Kühlschrank (Gasleitung leicht zugänglich) einzubauen?

Gruß,
Dirk


Servus,

wenn du es an die Kühlschrankleitung anschließt ist es mW nach nicht zulässig, weil jedes Gerät eine eigene Absperrvorrichtung braucht.

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Scout am 19 Feb 2023 15:36:32

Zuständig die Installation der Gasanlage ist die DIN EN 1949 und da steht:
8.8.2 Jedes angeschlossene Gerät muss eine eigene Absperreinrichtung in seiner Versorgungsleitung haben.
Eine Absperreinrichtung in seiner Versorgungsleitung.
Eine Gassteckdose hat eine solche Absperreinrichtung.

Gruß
Scout

siusebem am 19 Feb 2023 15:49:44

Da eine Außensteckdose kein „Gerät“ ist, ist deine Aussage nicht richtig. Dann müßte sie auch ins gelbe Buch eingetragen werden. Habe an zwei Mobilen eine nachrüsten lassen, und in beiden Fällen keine Eintragung. Beide wurden in der Zuleitung vom Gaskasten zu den Geräten eingeschleift. Da eine Steckdose einen eigenen Absperrhahn hat, gehe ich davon aus, dass ein extra Absperrhahn unnötig ist. Ob die Dose in die Zuleitung zum Kühli eingeschleift werden darf, steht vielleicht auf einem anderen Blatt.

andwein am 19 Feb 2023 16:22:14

siusebem hat geschrieben: Habe an zwei Mobilen eine nachrüsten lassen, und in beiden Fällen keine Eintragung. Da eine Steckdose einen eigenen Absperrhahn hat, gehe ich davon aus, dass ein extra Absperrhahn unnötig ist.

Die fehlende Eintragung: gut für den Kunden schlecht für den Gasprüfer, den die rechnen oft pro Anschluss ab.
Zusätzlicher Absperrhahn nicht notwendig wenn die Anschlussdose einen hat. Ich kenne keine, die ohne ist.
Ist aber nur meine Interpretation der Vorschriften, Gruß Andreas

Rockerbox am 19 Feb 2023 16:34:22

Es ging mir weniger um die separate Absperrung, die die Dose hat sondern um das Einschleifen in die vorhandene Kühlschrankleitung! Wenn das so gemacht wird lässt sich eben NICHT jedes Gerät separat absperren!
Sperrt man in diesem Fall den Kühlschrank ab wäre auch die Dose abgesperrt und das ist nicht Sinn der Sache!

Russel am 19 Feb 2023 16:46:56

Habe das bei mir auch so gemacht. Warum sollte ich den Kühlschrank absperren während ich den Grill anhabe?

Die Absperrungen im Innenraum habe ich noch nie bewegt, sind immer auf.

siusebem am 19 Feb 2023 17:05:32

andwein hat geschrieben:Die fehlende Eintragung: gut für den Kunden schlecht für den Gasprüfer, den die rechnen “oft“ pro Anschluss ab.
Gruß Andreas


Wieder einmal so eine These von dir, die letztendlich keiner widerlegen kann.
Eine Gassteckdose ist eben kein Gerät, somit nicht eintragungspflichtig, das war meine Aussage.
Somit erschließt sich mir nicht, dass du mit irgendeiner Berechnungsgrundlage daher kommst.

Rockerbox am 19 Feb 2023 17:41:57

Russel hat geschrieben:Habe das bei mir auch so gemacht. Warum sollte ich den Kühlschrank absperren während ich den Grill anhabe?


Weil es mW nach Vorschrift ist. Ob sinnvoll oder nicht, darüber kann man streiten.

Wenn der Aussenanschluss zb undicht wäre könnte man den absperren und den Kühlschrank weiter nutzen.

Russel am 19 Feb 2023 18:05:29

Rockerbox hat geschrieben:Weil es mW nach Vorschrift ist. Ob sinnvoll oder nicht, darüber kann man streiten.
Wenn der Aussenanschluss zb undicht wäre könnte man den absperren und den Kühlschrank weiter nutzen.


Dann kann ich eine Angstabsperrung vor die Außensteckdose montieren.
Bei keinem meiner WoMo wurde eine separate Absperrung eingebaut (geschweige eine separate Leitung vom Verteiler). Habe bisher alle von Fachbetrieben nachrüsten lassen.
Es ist auf jeden Fall zulässig.

Wurde 2 x vom Kühlschrank abgezwackt, 1 x von der Alde.

Springer12 am 19 Feb 2023 18:16:32

So sieht es bei mir aus.
url=https://www.wohnmobilforum.de][/url]

Russel am 19 Feb 2023 18:21:39

Den gelben Hahn hat jede Steckdose, daher wüsste ich nicht wofür noch ein zusätzlicher Absperrhahn nötig ist, selbst wenn die Steckdose undicht wäre.

Rockerbox am 19 Feb 2023 18:23:15

Ok, dann scheint meine Info falsch zu sein, danke für die Aufklärung!

Russel am 19 Feb 2023 18:23:46

Springer12 hat geschrieben:So sieht es bei mir aus.
url=https://www.wohnmobilforum.de][/url]


Wäre mir zu „unbefestigt“ das gebastelte. Das Gitter abbauen würde mich auch nerven, gerade im Winter ein Nachteil.

Schmidte am 19 Feb 2023 18:44:48

Hallo an alle,
vielen Dank für die schnelle Hilfe. Die Bilder sind sehr hilfreich, Danke Springer 12 für Deine Mühe! Ich werde mir jetzt die Außensteckdose von Truma oberhalb des unteren Gitters einbauen, und in die Gasleitung des Kühlschrank einschleifen.
Freue mich schon auf das erste gegrillte Steak, und den Genuss mit einem kühlen Bier sitzend, vor dem WOMO!

Gruß,
Dirk!

Scout am 19 Feb 2023 20:22:03

Hier ein Bild von der Einbausituation im meinem WOMO.
Rechts im Bild gehen neben dem Abwasserrohr 2 Gasleitungen nach oben.
die vordere sichtbare geht zum Kühlschrank, die hintere geht zum Boiler. In dieser ist über ein T-Stück die Leitung zur Außensteckdose angeschlossen. Hinter dem Abwasserrohr sieht man etwas von der Verschraubung.



Gruß
Scout

Springer12 am 20 Feb 2023 11:29:17

[/quote]

Wäre mir zu „unbefestigt“ das gebastelte. Das Gitter abbauen würde mich auch nerven, gerade im Winter ein Nachteil.[/quote]

Fahre im Winter in den Süden daher kein Nachteil ;-)für mich. Die Konstruktion ist fester als Du glaubst.

andwein am 20 Feb 2023 12:41:38

siusebem hat geschrieben:......Wieder einmal so eine These von dir, die letztendlich keiner widerlegen kann.
Eine Gassteckdose ist eben kein Gerät, somit nicht eintragungspflichtig, das war meine Aussage.
Somit erschließt sich mir nicht, dass du mit irgendeiner Berechnungsgrundlage daher kommst.

Nicht schimpfen. Ich habe meine Gasprüf Rechnung immer genau angesehen und ich habe schon 20 von denen bezahlt. Und ich habe gefragt, und die Abrechnungsart ist so, sie ist kein Pauschalbetrag. Und widerlegen kann man meine "These" indem man einfach mal bei verschiedenen Gasprüfern anruft!!! Thesen sind vom Wortsinn her immer Diskussionsgrundlagen und deshalb immer widerlegbar.
Jedenfalls für jemand der das auch will! Außerdem war mein Beitrag nur ein Hinweis.
Andreas

andwein am 20 Feb 2023 12:46:45

siusebem hat geschrieben:......Wieder einmal so eine These von dir, die letztendlich keiner widerlegen kann.
Eine Gassteckdose ist eben kein Gerät, somit nicht eintragungspflichtig, das war meine Aussage.
Somit erschließt sich mir nicht, dass du mit irgendeiner Berechnungsgrundlage daher kommst.

Nicht schimpfen. Ich habe meine Gasprüf Rechnung immer genau angesehen und ich habe schon 20 von denen bezahlt. Und ich habe gefragt, und die Abrechnungsart ist so, sie ist kein Pauschalbetrag. Und widerlegen kann man meine "These" indem man einfach mal bei verschiedenen Gasprüfern anruft!!! Thesen sind vom Wortsinn her immer Diskussionsgrundlagen und deshalb immer widerlegbar. Jedenfalls für jemand der das auch will! Außerdem war mein Beitrag nur ein Hinweis.
Außerdem ist ein Anschlussrohr und ein Einstecksperrventil immer eine Möglichkeit für Undichtheit, und genau das soll ja geprüft werden! Und damit jeder weis dass so was verbaut ist dient der Eintrag im gelben Buch.
So, ich habe jetzt die Grundlagen für eine weitere fachliche Diskussion gelegt, du bist anderer Meinung, also widerlege meine Argumentation mit Belegen.
Andreas

MilesandMore am 20 Feb 2023 17:23:32

Springer12 hat geschrieben:So sieht es bei mir aus.
url=https://www.wohnmobilforum.de][/url]


Und das ist abgenommen vom Prüfer und eingetragen??

Aus gutem Grund sind die Sperrhähne selbst immer befestigt und hängen nie freischwebend am Gasrohr damit keine Kraft auf das Rohr und die Schneidverbindungen wirken kann.

Das ist meines Wissens Vorschrift, genauso wie Rohre auf bestimmte Längen befestigt werden müssen um Vibrationen auszuschließen.

In diesem Fall kann gerade ein seitlicher Zug am Rohr (nach außen) stattfinden.

Und es geht eben immer darum was passieren KANN und nicht was der Nutzer meint das es nie eintritt.

Beste Gruesse Bernd

Russel am 21 Feb 2023 08:08:25

MilesandMore hat geschrieben:Aus gutem Grund sind die Sperrhähne selbst immer befestigt und hängen nie freischwebend am Gasrohr damit keine Kraft auf das Rohr und die Schneidverbindungen wirken kann.
In diesem Fall kann gerade ein seitlicher Zug am Rohr (nach außen) stattfinden.
Beste Gruesse Bernd


Schrieb ich ja weiter oben schon, ist gebastel und nicht gerade sicher. Wenn da mal kurz am Gasschlauch gezupft wird ist der Anschluß wo anders. So eine Ermeto mit dem 8er Röhrchen hält gar nix.
Ob die Befestigung Vorschrift ist?? Keine Ahnung, glaube aber eher nicht.
Mir persönlich wäre die Konstruktion nix.

andwein am 21 Feb 2023 12:49:10

Russel hat geschrieben:......Ob die Befestigung Vorschrift ist?? Keine Ahnung, glaube aber eher nicht.
Mir persönlich wäre die Konstruktion nix.

Die Befestigung mit gummierten Halteschellen ist Vorschrift, über den Abstand der Schellen wird aber nichts geschrieben.
Diese Konstruktion für den Anschluss einer Grillleitung ist meiner Meinung nach hart auf der Grenze zwischen Bastelei und Pfusch
Gruß Andreas

Scout am 21 Feb 2023 12:59:01

andwein hat geschrieben:Die Befestigung mit gummierten Halteschellen ist Vorschrift, über den Abstand der Schellen wird aber nichts geschrieben.
Stimmt so nicht.

Zuständig für die Installation der Gasanlage ist die DIN EN 1949 und da steht:
8.7 Befestigung
Rohre aus Stahl oder nichtrostendem Stahl müssen in Straßenfahrzeugen in Abständen von max. 1 000 mm befestigt werden. Kupferrohre müssen in Abständen von max. 500 mm befestigt werden.


Gruß
Scout

andwein am 21 Feb 2023 16:37:21

Scout hat geschrieben:Stimmt so nicht.
Rohre aus Stahl oder nichtrostendem Stahl müssen in Straßenfahrzeugen in Abständen von max. 1 000 mm befestigt werden. Kupferrohre müssen in Abständen von max. 500 mm befestigt werden.
Gruß Scout[/quote]
Hey, Danke, wußte ich nicht.
Gruß Andreas

jarom am 21 Feb 2023 18:49:55

Hallo,
ich dachte es geht um eine Gasaußensteckdose. Die Lösung von Springer12 erfordert nach dem Bild die Öffnung einer Klappe. Eigentlich ist es eine zusätzliche Innensteckdose. Ich bin schon manchmal abenteuerlich, aber diese Konstruktion ist bei einer Gasleitung auf Dauer eine kritische Sache. Ein Unbedachter kann beim einstecken das Ding verdrehen oder verbiegen. Natürlich kann ich auch argumentieren - da kommt kein Fremder dran- der Teufel steckt im Detail.
Gruß Jan

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