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Hallo Spezialisten, ich möchte in meinem WOMO eine Gasaußensteckdose einbauen. Ist es zulässig, diese hinter dem Kühlschrank (Gasleitung leicht zugänglich) einzubauen? Gruß, Dirk
Ist bei mir auch so. Direkt unter dem Kühlschrank. Hat aber eine Werkstatt gemacht, bei Gas würde ich nicht selber Hand anlegen. Gruß Klaus ![]()
Servus, wenn du es an die Kühlschrankleitung anschließt ist es mW nach nicht zulässig, weil jedes Gerät eine eigene Absperrvorrichtung braucht. Zuständig die Installation der Gasanlage ist die DIN EN 1949 und da steht: Eine Absperreinrichtung in seiner Versorgungsleitung. Eine Gassteckdose hat eine solche Absperreinrichtung. Gruß Scout Da eine Außensteckdose kein „Gerät“ ist, ist deine Aussage nicht richtig. Dann müßte sie auch ins gelbe Buch eingetragen werden. Habe an zwei Mobilen eine nachrüsten lassen, und in beiden Fällen keine Eintragung. Beide wurden in der Zuleitung vom Gaskasten zu den Geräten eingeschleift. Da eine Steckdose einen eigenen Absperrhahn hat, gehe ich davon aus, dass ein extra Absperrhahn unnötig ist. Ob die Dose in die Zuleitung zum Kühli eingeschleift werden darf, steht vielleicht auf einem anderen Blatt.
Die fehlende Eintragung: gut für den Kunden schlecht für den Gasprüfer, den die rechnen oft pro Anschluss ab. Zusätzlicher Absperrhahn nicht notwendig wenn die Anschlussdose einen hat. Ich kenne keine, die ohne ist. Ist aber nur meine Interpretation der Vorschriften, Gruß Andreas Es ging mir weniger um die separate Absperrung, die die Dose hat sondern um das Einschleifen in die vorhandene Kühlschrankleitung! Wenn das so gemacht wird lässt sich eben NICHT jedes Gerät separat absperren! Sperrt man in diesem Fall den Kühlschrank ab wäre auch die Dose abgesperrt und das ist nicht Sinn der Sache! Habe das bei mir auch so gemacht. Warum sollte ich den Kühlschrank absperren während ich den Grill anhabe? Die Absperrungen im Innenraum habe ich noch nie bewegt, sind immer auf.
Wieder einmal so eine These von dir, die letztendlich keiner widerlegen kann. Eine Gassteckdose ist eben kein Gerät, somit nicht eintragungspflichtig, das war meine Aussage. Somit erschließt sich mir nicht, dass du mit irgendeiner Berechnungsgrundlage daher kommst.
Weil es mW nach Vorschrift ist. Ob sinnvoll oder nicht, darüber kann man streiten. Wenn der Aussenanschluss zb undicht wäre könnte man den absperren und den Kühlschrank weiter nutzen.
Dann kann ich eine Angstabsperrung vor die Außensteckdose montieren. Bei keinem meiner WoMo wurde eine separate Absperrung eingebaut (geschweige eine separate Leitung vom Verteiler). Habe bisher alle von Fachbetrieben nachrüsten lassen. Es ist auf jeden Fall zulässig. Wurde 2 x vom Kühlschrank abgezwackt, 1 x von der Alde. So sieht es bei mir aus. url=https://www.wohnmobilforum.de] [/url]Den gelben Hahn hat jede Steckdose, daher wüsste ich nicht wofür noch ein zusätzlicher Absperrhahn nötig ist, selbst wenn die Steckdose undicht wäre. Ok, dann scheint meine Info falsch zu sein, danke für die Aufklärung!
Wäre mir zu „unbefestigt“ das gebastelte. Das Gitter abbauen würde mich auch nerven, gerade im Winter ein Nachteil. Hallo an alle, vielen Dank für die schnelle Hilfe. Die Bilder sind sehr hilfreich, Danke Springer 12 für Deine Mühe! Ich werde mir jetzt die Außensteckdose von Truma oberhalb des unteren Gitters einbauen, und in die Gasleitung des Kühlschrank einschleifen. Freue mich schon auf das erste gegrillte Steak, und den Genuss mit einem kühlen Bier sitzend, vor dem WOMO! Gruß, Dirk! Hier ein Bild von der Einbausituation im meinem WOMO. Rechts im Bild gehen neben dem Abwasserrohr 2 Gasleitungen nach oben. die vordere sichtbare geht zum Kühlschrank, die hintere geht zum Boiler. In dieser ist über ein T-Stück die Leitung zur Außensteckdose angeschlossen. Hinter dem Abwasserrohr sieht man etwas von der Verschraubung. ![]() Gruß Scout [/quote] Wäre mir zu „unbefestigt“ das gebastelte. Das Gitter abbauen würde mich auch nerven, gerade im Winter ein Nachteil.[/quote] Fahre im Winter in den Süden daher kein Nachteil ;-)für mich. Die Konstruktion ist fester als Du glaubst.
Nicht schimpfen. Ich habe meine Gasprüf Rechnung immer genau angesehen und ich habe schon 20 von denen bezahlt. Und ich habe gefragt, und die Abrechnungsart ist so, sie ist kein Pauschalbetrag. Und widerlegen kann man meine "These" indem man einfach mal bei verschiedenen Gasprüfern anruft!!! Thesen sind vom Wortsinn her immer Diskussionsgrundlagen und deshalb immer widerlegbar. Jedenfalls für jemand der das auch will! Außerdem war mein Beitrag nur ein Hinweis. Andreas
Nicht schimpfen. Ich habe meine Gasprüf Rechnung immer genau angesehen und ich habe schon 20 von denen bezahlt. Und ich habe gefragt, und die Abrechnungsart ist so, sie ist kein Pauschalbetrag. Und widerlegen kann man meine "These" indem man einfach mal bei verschiedenen Gasprüfern anruft!!! Thesen sind vom Wortsinn her immer Diskussionsgrundlagen und deshalb immer widerlegbar. Jedenfalls für jemand der das auch will! Außerdem war mein Beitrag nur ein Hinweis. Außerdem ist ein Anschlussrohr und ein Einstecksperrventil immer eine Möglichkeit für Undichtheit, und genau das soll ja geprüft werden! Und damit jeder weis dass so was verbaut ist dient der Eintrag im gelben Buch. So, ich habe jetzt die Grundlagen für eine weitere fachliche Diskussion gelegt, du bist anderer Meinung, also widerlege meine Argumentation mit Belegen. Andreas
Und das ist abgenommen vom Prüfer und eingetragen?? Aus gutem Grund sind die Sperrhähne selbst immer befestigt und hängen nie freischwebend am Gasrohr damit keine Kraft auf das Rohr und die Schneidverbindungen wirken kann. Das ist meines Wissens Vorschrift, genauso wie Rohre auf bestimmte Längen befestigt werden müssen um Vibrationen auszuschließen. In diesem Fall kann gerade ein seitlicher Zug am Rohr (nach außen) stattfinden. Und es geht eben immer darum was passieren KANN und nicht was der Nutzer meint das es nie eintritt. Beste Gruesse Bernd
Schrieb ich ja weiter oben schon, ist gebastel und nicht gerade sicher. Wenn da mal kurz am Gasschlauch gezupft wird ist der Anschluß wo anders. So eine Ermeto mit dem 8er Röhrchen hält gar nix. Ob die Befestigung Vorschrift ist?? Keine Ahnung, glaube aber eher nicht. Mir persönlich wäre die Konstruktion nix.
Die Befestigung mit gummierten Halteschellen ist Vorschrift, über den Abstand der Schellen wird aber nichts geschrieben. Diese Konstruktion für den Anschluss einer Grillleitung ist meiner Meinung nach hart auf der Grenze zwischen Bastelei und Pfusch Gruß Andreas Stimmt so nicht. Zuständig für die Installation der Gasanlage ist die DIN EN 1949 und da steht:
Gruß Scout Gruß Scout[/quote] Hey, Danke, wußte ich nicht. Gruß Andreas Hallo, ich dachte es geht um eine Gasaußensteckdose. Die Lösung von Springer12 erfordert nach dem Bild die Öffnung einer Klappe. Eigentlich ist es eine zusätzliche Innensteckdose. Ich bin schon manchmal abenteuerlich, aber diese Konstruktion ist bei einer Gasleitung auf Dauer eine kritische Sache. Ein Unbedachter kann beim einstecken das Ding verdrehen oder verbiegen. Natürlich kann ich auch argumentieren - da kommt kein Fremder dran- der Teufel steckt im Detail. Gruß Jan |
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