Nisota am 26 Feb 2023 11:33:38 Moin Zusammen, Ich habe gesucht aber nichts gefunden. Ich habe oben genannten Liner Baujahr 1997, den gab es ja als H mit zulässigem Gesamtgewicht 3500kg und MH mit zulässigem Gesamtgbewicht 3850kg. Scheinbar habe ich den MH und würde den gerne auf 3500kg ablasten (bin nur alleine mit Hund unterwegs), Unterschied zwischen H und MH ist mir auch nicht ganz klar. Ist das problemlos möglich und was benötige ich dazu? Danke und Gruß Stephan Moderation:Bei der Erstellung Deines Themas wurde Dir der Hinweis angezeigt, welche Informationen im Titel des Themas anzugeben sind. Bitte mache Dich unter --> Link mit unseren Regeln vertraut und vergib zukünftig einen aussagekräftigen Thementitel. Dein Beitrag wurde ggf. geändert.
mv4 am 26 Feb 2023 12:22:05 wenn du ablasten willst...gar nix ...du lässt das einfach bei der Zulassungsbehörde umtragen. Das das H stand meines Wissen für die Alde Heizung...und das M für das Heckbett. die Version mit Heckbett hatte dafür keine seperate Dusche
fcawl am 26 Feb 2023 12:42:02 mv4 hat geschrieben:wenn du ablasten willst...gar nix ...du lässt das einfach bei der Zulassungsbehörde umtragen.
Das das H stand meines Wissen für die Alde Heizung...und das M für das Heckbett. die Version mit Heckbett hatte dafür keine seperate Dusche
sorry, aber alle Aussagen sind falsch. Gewichtsänderung geht vor der Umtragung nur über den Tüv. Das H steht für Hubbett und das M für Maxi Fahrwerk.
fschuen am 26 Feb 2023 14:31:38 Du gehst zum TÜV (Dekra, GTÜ, KÜS ... je nach Hirn in der lokalen Niederlassung) und trägst dein Gesuch vor, mit dem schönen Namen "Ablastung ohne technische Änderung". Der Prüfer wird das machen oder die sagen, wenn er Probleme sieht. Mit dem Papierkram muss man dann zur Zulassungsstelle. Ab der Eintragung darf man alle Vorteile der 3,5 to geniessen, mit Maut, Parken und allem was dranhängt. Man behält aber die technische zGm sowie die Achslasten.
Gruss Manfred
MilesandMore am 26 Feb 2023 18:59:32 Hmmmm, soweit ich mich belesen habe geht das nicht so einfach beim TÜV. Zunächst wird das tatsächliche Leergewicht ermittelt, dann die Anzahl der Sitzplätze, dann wird mit einer Formel für jeden Sitzplatz die Zuladung errechnet.
NUR wenn das Fahrzeug dann nach dieser Berechnung unter 3500kg liegt wird eine solche Bescheinigung erteilt.
Beste Gruesse Bernd
fschuen am 26 Feb 2023 19:08:53 Bei mir ging's so einfach, allerdings hat der Vorbesitzer auch auflasten lassen. War die Kiste schon immer zu dick, muss sich der Prüfer das halt angucken. Man sollte dazu alle sinnvollen Zettel mitbringen, das CoC, und Herstellerinfo. Wenn's dasselbe Womo mit und ohne 3,5 to gab, sollte das gehen. Im Härtefall könnte man noch Sitzplätze reduzieren, aber dann wird es stressig mit Abbau der Gurtböcke Gruss Manfred
babenhausen am 26 Feb 2023 20:37:03 MilesandMore hat geschrieben: belesen habe geht das nicht so einfach beim TÜV. Zunächst wird das tatsächliche Leergewicht ermittelt, dann die Anzahl der Sitzplätze, dann wird mit einer Formel für jeden Sitzplatz die Zuladung errechnet.
NUR wenn das Fahrzeug dann nach dieser Berechnung unter 3500kg liegt wird eine solche Bescheinigung erteilt.
Fahre mit dem Fahrzeug zuerst auf die Waage samt Beladung wie Kabel,Gasflaschen und sonstiges was im Fahrzeug ist. Dann weißt du ob es Sinn! macht mit der Ablastung denn ich denke der Vorbesitzer hat das Fz nicht ohne Grund mit 3850 kg auf die Straße gebracht.
Pechvogel am 26 Feb 2023 21:00:30 MilesandMore hat geschrieben:…Zunächst wird das tatsächliche Leergewicht ermittelt, dann die Anzahl der Sitzplätze, dann wird mit einer Formel für jeden Sitzplatz die Zuladung errechnet.
NUR wenn das Fahrzeug dann nach dieser Berechnung unter 3500kg liegt wird eine solche Bescheinigung erteilt…
Wenn das nicht passt oder man kein COC-Dokument hat ( 1996 / 97 war, meine ich, die Einführung für unter 3,5t? ) dann macht man eine Abnahme nach Paragraph 21. Dann ist die Zuladung nämlich ( fast ) egal. Grüße Dirk
babenhausen am 26 Feb 2023 21:35:13 Pechvogel hat geschrieben:[ Wenn das nicht passt oder man kein COC-Dokument hat ( 1996 / 97 war, meine ich, die Einführung für unter 3,5t? ) dann macht man eine Abnahme nach Paragraph 21. Dann ist die Zuladung nämlich ( fast ) egal.
Grüße Dirk
Dann hat der gute man zwar ein Fahrzeug mit 3,to darf aber nur ne Stulle und ne Zahnbürste mitnehmen sonst hat er überladen..... --> Link Das Fz aus dem link hat 3850 den noch um 359 kg ablasten und es wird sehr eng
Pechvogel am 26 Feb 2023 23:34:16 babenhausen hat geschrieben:… Das Fz aus dem link hat 3850 den noch um 359 kg ablasten und es wird sehr eng
Hatte der 97er „MH“, mit dem kleinen Motor ( 116PS ) nicht irgendwas in 2,9t Leergewicht? Dann blieben nicht ganz 600kg an Zuladung! :gruebel: Außerdem war die Frage ob das möglich ist nicht ob für einen Alleinreisenden sinnvoll. Grüße Dirk
Nisota am 27 Feb 2023 08:42:27 Moin,
Danke für die Antworten.
Als oder MH hat ein Leergewicht von 3100 der M von 3050, den M gab es mit 3,5t. und den MH miut 3,85. Mal schauen was der TÜV sagt und ich aheb auch bei Kanus angefragt.
Werde auf jeden Fall mal beim Tüv etc. nachfragen und auf die Waage fahren.
Werde euch auf dem laufenden halten.
Gruß
Stephan
mv4 am 27 Feb 2023 11:04:58 fcawl hat geschrieben: Das H steht für Hubbett und das M für Maxi Fahrwerk.
Hubbett hatten sie alle...das H steht für alde Heizung (ich hatte ja mehrere Travel Liner) Maxi Fahrwerk stimmt...es war das Q18 Fahrwerk ich habe die ohne vorherigen TÜV Besuch immer ablasten können...das das Leergewicht im Fahrzeugschein mit 3100kg angegeben war. Das händelt aber jede Zulassungstelle anders... ob das mit 4 Personen Sinn macht steht auf einen anderen Blatt...eher nicht.
Nisota am 27 Feb 2023 12:04:11 Moin,
kurze Korrektur zum letzten Beitrag.
Bei mir sind nur drei Sitzplätze zugelassen.
Gruß Stephan
babenhausen am 27 Feb 2023 12:15:42 Leider stimmen die eingetragenen Leergewichte von Fahrzeugen aus dieser Zeit seltenst. Gewogen und angegeben von den Herstellern wurde meist das nackte Fahrzeug mit leeren Tanks und ohne jedliche Zusatzausstattung wie Markiese,2. Bordbatterie,Solar und sonstiges. Es kommen schnell 200kg und mehr auf das eingetragene Gewicht dazu schon ist das Fahrzeug z. B. bei 3300 Kg +nun noch 2 Personen samt Reisegepäck und die 3500 Kg sind erreicht und die Kiste Bier darf stehenbleiben weil sonst überladen :lach:
Navigatore am 27 Feb 2023 12:28:29 mv4 hat geschrieben:ich habe die ohne vorherigen TÜV Besuch immer ablasten können...das das Leergewicht im Fahrzeugschein mit 3100kg angegeben war. Das händelt aber jede Zulassungstelle anders...
Das kann eine Zulassungsstelle gar nicht beliebig "händeln", weil das Procedere vorgeschrieben ist. Das Fahrzeug muss der EG Richtlinie 2007/46 entsprechen und die schreibt eine bestimmtes Verhältnis zwischen Leermasse und Nutzlast vor, das nicht unterschritten werden darf. Beides muss bei der Ablastung individuell ermittelt (jetzt wird auch alles verbautes Zubehör mit verwogen und einbezogen) und neu berechnet werden. Das macht die Prüforganisation, schreibt dazu ein Kurzgutachten, das wiederum die Zulassungsstelle benötigt, um die Fahrzeugdokumente ändern zu können. Bei alten Fahrzeugen, die noch nicht unter die EG-Rahmenrichtlinie fallen, ist eine Einzelabnahme nach §§ 19 Abs.2 und 21 StVZO erforderlich. Das kann auch nur eine Prüforganisation machen und bescheinigen. Vorteil für die alten Fahrzeuge ist, dass bei diesem Verfahren das o.a. Gewichtsverhältnis keine Rolle spielt.
mv4 am 27 Feb 2023 13:21:38 ja das Leben ist kein Wunschkonzert...was du dir wünscht "weil das Procedere vorgeschrieben ist" ...und die Zulassungstelle das hier macht ...sind halt 2 paar Schuhe.
Konsul am 27 Feb 2023 13:31:22 Das mit dem ablasten ohne TÜV-Papiere wurde von unserer Zulassungsstelle bei normalen Anhängern früher auch so gehandhabt. Machen sie aber heutzutage auch nicht mehr. Vielleicht liegt es daran dass es beim einen geht/ging und beim anderen nicht (mehr).
fcawl am 27 Feb 2023 20:08:57 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. sorry ,aber das ist absoluter Quatsch ! Das H steht für Hubbett. Alde Heizung hatten Travel Liner in diesen Baujahren alle. Erst die C Liner hatten eine Truma Heizung montiert. Außerdem gab es auch Fahrzeuge ohne Hubbett.
fcawl am 27 Feb 2023 20:11:02 Nisota hat geschrieben:den M gab es mit 3,5t
den M gab es nur als 3850 Kg Fahrzeug. Das war ja der Gedanke vom M.
mv4 am 27 Feb 2023 20:26:56 fcawl hat geschrieben: sorry ,aber das ist absoluter Quatsch ! Das H steht für Hubbett. Alde Heizung hatten Travel Liner in diesen Baujahren alle. Erst die C Liner hatten eine Truma Heizung montiert. Außerdem gab es auch Fahrzeuge ohne Hubbett.
Pass auf ...ich hatte 3 travel liner...einer davon hatte eine Truma Heizung...der war ohne H in der Typenbezeichnung...und nochmal die hatten alle ein Hubbett ...auch der ohne H in der Typenbezeichnung. Aber von mir aus glaube was du willst.
fcawl am 27 Feb 2023 22:56:54 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. ich pass schon auf und glaube auch was ich will- keine Sorge. Nochmal : Ein Travel Liner 1997 ! hatte IMMER eine Alde Heizung. Nur die Travel Liner C -welche Später angeboten wurden - hatten eine Truma C - Heizung verbaut. Auch gab es natürlich Travel Liner ohne Hubbett (außer 525 und 580). Hier ein Fahrzeug (mit Unfallschaden) OHNE Hubbett : --> Link (ich hoffe der Link klappt) Was du schreibst ist einfach absoluter Quatsch. Informiere dich einmal richtig. Gerne schicke ich dir die Adresse vom Knaus Werk.
Nisota am 28 Feb 2023 11:40:05 Hallo Zusammen,
danek an alle und bitte keinen Streit.
Wie gesagt ich habe Knaus angeschrieben und nächsten Mittwoch eine Vorbesprechung beim Tüv.
Was die Ausstattung angeht hatte laut Prospekt der M und der MH immer ein Hubbett und die Alde Heizung, Unterscheid ist das zulässige Gesamtgewicht, M = 3500kg, MH 3850 kg, mehr Unterscheide kann ich im Prospekt nicht finden.
Halte euch auf em laufenden.
Gruß Stephan
Nisota am 28 Feb 2023 12:43:53 Sorry verschrieben mit dem Leergewicht,
H immer 3,5t. MH immer 3,85 t.
fcawl am 28 Feb 2023 20:07:16 Nisota hat geschrieben: der M und der MH immer ein Hubbett Unterscheid ist das zulässige Gesamtgewicht, M = 3500kg, MH 3850 kg,
M = Maxi 3850 ohne Hubbett MH = Maxi 3850 mit Hubbett so wurden die Fahrzeuge verkauft und produziert.
Nisota am 08 Mär 2023 17:54:05 Hallo Zusammen,
anbei mal das Ergebnis.
Habe mit Knaus gesprochen, die sagen man braucht eine UBB bei Ab- und Auflastung und die kann nur über ein Händler beantragt werden.
Nach Rücksprache mit unserem TÜV-Menschen, bei einer Ablastung braucht er nichts ausser einen aktuellen Wiegeschein wo das Kennzeichen ersichtlich ist. Er trägt dann die Ablastung sofern der Abstand zwischen Leergewicht und den gewünschten 3,5t. zwischen 300-400 kg liegt ein, darunter wird es schwierig bis unmöglich (macht ja dann auch keinen Sinn). Eine Auflastung macht er nur mit einer UBB.
Wenn ich dann zur Tat geschritten bin und es umgesetzt habe, gebe ich eine erneute Rückmeldung.
Gruß
Stephan
Konsul am 08 Mär 2023 19:46:11 Dann achte aber bitte unbedingt darauf dass dabei steht "ohne technische Änderung". Sonst wird eine spätere Wiederauflastung schwierig bis unmöglich.
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