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Alu Travel Mate Tankgasflasche


Handfest am 13 Mär 2023 11:58:14

Liebe Tankflaschenfahrende Mitforisten,
ich möchte mir eine 11kg Travel Mate Tankgasflasche zulegen und zunächst diesen Halter --> Link montieren.
Der Halter hat mittig eine Aussparung für die Schweißnaht "in der Mitte" der Aluflasche.

Könnte jemand von euch bitte beim nächsten Gaskasten öffnen mal messen in welcher "Höhe über Grund" diese Schweißnaht bei euch ist?
Das würde es mir erleichtern den Halter richtig zu montieren, da ich die Flache noch nicht beschafft habe...

Da ich keine Ahnung habe ob an dieser Stelle die 14kg Flasche gleich der 11kg Flasche ist und ob alle 11 kg Flaschen in etwa gleich sind bin ich gespannt auf Ergebnisse :?
Vielen herzlichen Dank schonmal

Gruß Handfest

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HaJo55 am 13 Mär 2023 12:44:06

Moin Handfest,

ich habe eben bei meiner 11KG Alugasflasche gemessen: bei genau 25cm vom Grund ist die Flasche rundum abgescheuert, da hier der größte Flaschenumfang ist.


Grüße aus S-H

Ha-Jo

Handfest am 13 Mär 2023 13:28:31

HaJo55 hat geschrieben:ich habe eben bei meiner 11KG Alugasflasche gemessen:


Ha-Jo, danke. Das ist eine Tankflasche, richtig? Weil bei m(einer) 11kg Alu-Tauschflasche ist die Naht auch bei 25cm.

Mich interessiert jedoch die die Höhe bei einer Travel Mate Tankflasche zum Festeinbau, nicht die normale ALUGAS zum tauschen.

Gruß Handfest

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Energiemacher am 13 Mär 2023 13:36:17

Die Flaschenkörper sind identisch.

Aber am zuverlässigsten ist, wenn du einfach dann an deiner Flasche misst, wenn du Sie bestellt hast.


Grüße

Handfest am 13 Mär 2023 13:53:03

Energiemacher hat geschrieben:Die Flaschenkörper sind identisch.

Aber am zuverlässigsten ist, wenn du einfach dann an deiner Flasche misst, wenn du Sie bestellt hast.


Grüße

Energiemacher, das ist schon klar.

Wegen dem Pogo mit 20g möchte ich erstmal den Halter einbauen, bevor ich viel Geld auf den Tisch lege und die Flasche nebst restlichem Zubehör steht in der Garage rum, weil der Gasfuzzi sich weigert...

Aber die Information dass die Flaschenkörper identisch sind hilft auch schon weiter. Zwei Tauschflaschen stehen hier.

Gruß Handfest

P.S.
- Ja, mir ist bekannt das Tauschflaschen werkzeuglos entnehmbar sein müssen 8)
- Ja, mir ist bekannt dass der TÜV nix an meinem Gaskasten zu suchen hat, solange ich eine Gasprüfung nachweisen kann (und im Moment schon garnicht)

Navigatore am 13 Mär 2023 14:54:12

Hallo Handfest,

kannst die Halter einbauen. Du kannst die Einbauhöhe variabel an der Flasche orientieren. Fertig sieht das dann so aus:



Mit den von dir verlinkten Haltern hat meine Anlage eine ordnungsgemäße Änderungsprüfung nach G607 erhalten, ist eingetragen ins gelbe Heft und es wird damit so auch der Nachweis einer zukünftigen Gasprüfung i.S.d. dann neuen Par. 5 Abs.1 StVZO geführt werden können.

Handfest am 13 Mär 2023 15:01:14

Navigatore hat geschrieben:Hallo Handfest,

kannst die Halter einbauen. Du kannst die Einbauhöhe variabel an der Flasche orientieren.


Danke, Navigatore. Es ging mir um den Satz aus der Montageanleitung "Beachten Sie bei der Montage je nach Halterausführung, dass die Auskerbung in der Mitte des Halters, in Höhe der Schweißnaht des Behälters sitzt."

Da ich die Flasche noch nicht hab stellt sich die Frage wie hoch der Halter montiert werden muss.
Ich will die M8-Schrauben nicht versetzen müssen. Wird beim Eura eh fummelig genug werden. Der Halter soll in Fahrtrichtung an die Stirnwand und stützt sich dann quasi an der vorderen Wand ab. Die Schrauben müssen durch eine 19mm Pressspanplatte, von der anderen Seite sollen große Karosseriescheiben und selbstsichernde Mutter drauf. Es sind allerdings nur ca. 5cm Luft bis zum Frischwassertank.

Aber danke auch für deine Zusatzinformationen und die Fotos.
Gruß Handfest

womostocki am 13 Mär 2023 15:15:22

Servus Handfest,

war gerade unten am Auto und habe die Höhe der Schweißnaht nachgemessen. Sie liegt exakt bei 25cm. TravelMate-Flasche vor drei Jahren beim Obelink gekauft.

Mir stellt sich allerdings die Frage, warum Du so einen Aufwand betreiben möchtest. Konsequenterweise müsstest Du dann auch Deine "normale" Tauschflasche mit so einem Halter versehen, wenn Du meinst, dass Deine Ladungssicherung nicht ausreicht.

Es grüßt
Andreas

Navigatore am 13 Mär 2023 15:16:59

Handfest hat geschrieben:
Danke, Navigatore. Es ging mir um den Satz aus der Montageanleitung "Beachten Sie bei der Montage je nach Halterausführung, dass die Auskerbung in der Mitte des Halters, in Höhe der Schweißnaht des Behälters sitzt."

Ah jetzt ja. Also, die Schweißnaht der Flasche befindet sich exakt 250mm über dem Boden. Das wurde hier ja schon mehrfach geschrieben. Die Unterkante des Halters ist bei mir 35mm über dem Boden.

Die Halter müssen auch nicht unbedingt an die Stirnwand. Bei uns sind sie beispielsweise jeweils in den hinteren Winkeln rechts und links im Gaskasten montiert.

Mehr kann ich dir aber nun nicht mehr schreiben. Den Einbau hat für uns ein Fachbetrieb gemacht, der die Anlage auch nach G607 abgenommen und eingetragen hat.

Einen kleinen Hinweis habe ich noch :
mach keine Experimente. Es wäre rausgeworfenes Geld. Da die Gasprüfung nach G607 zukünftig expliziter Bestandteil der StVZO ist, kann/darf die Polizei zukünftig auch jederzeit in dein Gasfach schauen. Damit ist es dann mit diesen ganzen Basteleien vorbei, die nicht nachweisbar Bestandteil der Gasprüfung waren :!: :!:

Handfest am 13 Mär 2023 15:23:34

womostocki hat geschrieben:Servus Handfest,
Mir stellt sich allerdings die Frage, warum Du so einen Aufwand betreiben möchtest. Konsequenterweise müsstest Du dann auch Deine "normale" Tauschflasche mit so einem Halter versehen, wenn Du meinst, dass Deine Ladungssicherung nicht ausreicht.


Danke Andreas, dass du dich extra herunter bemüht hast!

Bezüglich des Aufwands ist es eigentlich ganz einfach: Mein Junior will mir helfen den Halter zu montieren - wofür ich ihm sehr dankbar bin.
Er hat allerdings selten Gelegenheit dazu.
Ich hab noch zwei volle Tauschflaschen hier und meine Gasprüfung (und die HU) ist gerade neu.
Also Halter kaufen und einbauen, Im Herbst bzw. wenn mindestens eine, besser beide Flaschen eh leer sind die Tankflasche kaufen und festmachen.
Da ist Junior schon wieder über alle Berge

Gruß Handfest

Handfest am 13 Mär 2023 15:38:35

Navigatore hat geschrieben:[
Einen kleinen Hinweis habe ich noch :
mach keine Experimente. Da die Gasprüfung zukünftig explizit Bestandteil der StVZO ist, kann/darf die Polizei zukünftig auch jederzeit in dein Gasfach schauen. Damit ist es dann mit diesen ganzen Basteleien vorbei, die nicht nachweisbar Bestandteil der Gasprüfung waren :!: :!:


Danke für den Wink mit dem Zaunpfahl, aber genau deswegen mach ich es ja so umständlich. Mein Schwager in spe ist beim TÜV und der will die 20g sehen :-)
Ausserdem macht Gas schwarz und hässlich.
Allerdings ist auch die Gasprüfung kein sicheres Mittel dagegen: Ich habe letzte Saison eine Aussensteckdose von einem Fachbetrieb einbauen lassen und der hat auf mein Geheiß anschließend eine vollständige G607-Prüfung gemacht (O-Ton: Papier ist nicht nötig, ich hab die Anlage ja abgedrückt.")

Resultat: Wir sind 2 Wochen später unterwegs und meine Frau riecht Gas im Auto - recht hatte sie. Es war wenig, aber es hätte gereicht.
War total blöd, weil er natürlich auch noch der Ansicht war, man müsse keinen Absperrhahn in der zentralen Gasverteilung setzen, mit dem man den neuen Strang hätte absperren können (Er hatte keinen da..)

Also Flaschen zu und unterwegs Werkstatt suchen und Pfusch beseitigen lassen.
Jetzt habe ich trotz des Absperrhahns in der Aussensteckdose einen innen an der Gasverteilung - und erneut eine Gasprüfung machen lassen.

Unter anderem deswegen möchte ich ja zunächst nur den Halter setzen und diesen mit der Tauschflasche schonmal nutzen.
Der WAF in Sachen Womo gibt noch keine weitere Kohle für Gasprüfungen frei...

Von mir aus darf jeder gerne in meinen Gaskasten gucken. Ich will nur verhindern dass zwei Parteien gleichzeitig "zuständig sind" und gegenteilige Meinungen vertreten. Und wenn die G607 Prüfungen zukünftig eine hoheitliche Aufgabe sind dann ist Schluss mit dem Vereinsgemauschel.

Gruß Handfest

womostocki am 13 Mär 2023 15:47:47

Servus Handfest,

gern geschehen!

ätt Navigatore,
bisher lief die Gasprüfung immer so ab, dass der Schlauch von der Flasche abgeschraubt wurde und das Abdrückgerät an diesen Schlauch angeschlossen wurde. Somit war die Flasche nicht Bestandteil der Prüfuing. Oder sehe ich das falsch?

Es grüßt
Andreas

MilesandMore am 13 Mär 2023 15:51:37

Handfest hat geschrieben:weil der Gasfuzzi sich weigert...


Wenn da wie bei mir eine kleine 11kg Tauschflasche steht kann der Fuzzi sich nicht weigern.

Auch mit deinen 20g Spannbändern bist du nicht vor idiotischen Gasprüfern gefeit die noch im letzten Jahrhundert leben.
Noch im Zweifel vor einem Tankwart der sich weigert in Deutschland dich füllen zu lassen.

Beste Gruesse Bernd

Handfest am 13 Mär 2023 15:52:27

womostocki hat geschrieben:Somit war die Flasche nicht Bestandteil der Prüfuing. Oder sehe ich das falsch?


Ich schätze das wird auch so bleiben (ggf. wird der Prüfanschluss an der Duocontrol genutzt).
Nicht desto trotz gehe ich davon aus, dass diese 20g/8g Geschichte dann im Rahmen der HU bemängelt würde, genau wie eine "abgelaufene Flasche".
Und nicht zuletzt kann man natürlich darüber streiten, ob es nicht Sinn macht wenigstens die Füllleitung und die Anschluss-"Dose" im Rahmen der Gasprüfung auf Dichtigkeit zu prüfen.

Gruß Handfest

Handfest am 13 Mär 2023 16:00:05

MilesandMore hat geschrieben:Auch mit deinen 20g Spannbändern bist du nicht vor idiotischen Gasprüfern gefeit die noch im letzten Jahrhundert leben.
Noch im Zweifel vor einem Tankwart der sich weigert in Deutschland dich füllen zu lassen.


Wohl wahr, Bernd. Aber zumindest vermittelt mir eine HU mit niedergeschriebenen Regeln (die idealerweise auch noch überall gleich ausgelegt werden) ein besseres Vorgehen als ein Gasprüfer mit Wochenendlehrgang, der dann noch nicht mal ein Papier vorlegen kann/will, wo drin steht was er erwartet. Zur grundsätzlichen Qualität siehe auch oben... War kurz davor dass meine Frau nicht mehr mitfahren wollte.

Wir werden sehen, aber meine Hoffnung ist schon, dass sich das etwas "zum Guten hin" ändert. Auch wenn es bestimmt wieder teurer wird.
Bin allerdings auch gespannt wie das im Übergang aussieht und was für Vorgaben es zum Bestandsschutz gibt.

Gruß Handfest

jochen-muc am 13 Mär 2023 16:11:03

Handfest hat geschrieben:Nicht desto trotz gehe ich davon aus, dass diese 20g/8g Geschichte dann im Rahmen der HU bemängelt würde, genau wie eine "abgelaufene Flasche".


Gruß Handfest


Servus Handfest

nicht das ich mir so einen Halter kaufen würde, aber eine Frage hab ich dazu:

Wie wird den der Halter im Gaskasten montiert ? Sind da hinter dem Gaskasten irgendwelche Eisenstreben oder ähnliches ?

Gast am 13 Mär 2023 16:40:21

MilesandMore hat geschrieben:
Wenn da wie bei mir eine kleine 11kg Tauschflasche steht kann der Fuzzi sich nicht weigern.

Auch mit deinen 20g Spannbändern bist du nicht vor idiotischen Gasprüfern gefeit die noch im letzten Jahrhundert leben.
Noch im Zweifel vor einem Tankwart der sich weigert in Deutschland dich füllen zu lassen.

Beste Gruesse Bernd


Selbst mit noch so vielen Spannbändern, wirst du in unseren Pappschateln keine 5/20g Befestigung erreichen sofern die Flaschen nicht irgengwo mit dem Rahmen verschraubt sind.

Handfest am 13 Mär 2023 16:42:38

jochen-muc hat geschrieben:Wie wird den der Halter im Gaskasten montiert ? Sind da hinter dem Gaskasten irgendwelche Eisenstreben oder ähnliches ?


Jochen, so sieht das aus:
Gaskasten, Blick in Fahrtrichtung. An die Wand an der die rote Tasche lehnt soll der Halter. Ist eine 19mm Spanplatte furniert.


Die andere Seite der Wand, in blau der Frischwassertank, unscharf schwarz der Gurtbock.


Und hier sieht man dann den Gurtbock besser, der liegt allerdings deutlich weiter oben.


Lt Vorgabe TÜV sind Tankflaschen wie Kraftstoffbehälter zu werten (ohne Kommentar):
"Kraftstoffbehälter müssen so angebracht und befestigt sein, dass sie im gefüllten Zustand folgenden Beschleunigungen (ohne Beschädigung) standhalten:
Fahrzeuge der Klassen M, um
a) 20 g in Fahrtrichtung
b) 8 g horizontal, rechtwinklig zur Fahrtrichtung.

und weiter:

Die Anforderungen der Regelung Nr. 67 Anderungsserie 01 für die Befestigung von LPG-Behältern oder diejenigen der Regelung Nr. 110 für die Befestigung von CNG-Behältern gelten als erfüllt, wenn der Behälter am Kraftfahrzeug wenigstens durch Folgendes angebracht ist:
1.1
zwei Gurte je Behälter;
1.2
vier Bolzen sowie
1.3
geeignete Unterlegscheiben oder platten, wenn die Karosseriebleche an dieser Stelle nur die einfache Dicke aufweisen

Unter der Voraussetzung, dass ihr Materialgrad Fe 370 ist, sind Befestigungsbolzen der Klasse 8.8 mit den in Tabelle 1 angegebenen Abmessungen zu verwenden:

Bis zu 85 kg Tankinhalt :
Mindestabmessungen der Unterlegscheiben oder der Platten (mm) rund: 30 x 1.5 bzw. rund: 25 x 2,5
Mindestabmessungen der Behaltergurte (mm) 20x30 bzw. 30 x15
Mindestdurchmesser der Bolzen (mm) 8

Ich gehe davon aus, dass das ausreichend ist hier vier Bolzen 8mm in 8.8 V2A nebst Scheiben 30x1,5 und selbstsichernde Muttern zur Befestigung zu verwenden. Eine Abstützung gegen den Gurtbock ist nur sehr aufwändig möglich, da der Querträger ca. 20cm oberhalb OK des Multiventils sitzt und der senkrechte Träger etwa die selbe Größenordnung nach hinten versetzt ist (also eher in Höhe der Rückwand des Gaskastens)

Gruß Handfest

Navigatore am 13 Mär 2023 16:47:42

womostocki hat geschrieben:bisher lief die Gasprüfung immer so ab, dass der Schlauch von der Flasche abgeschraubt wurde und das Abdrückgerät an diesen Schlauch angeschlossen wurde. Somit war die Flasche nicht Bestandteil der Prüfuing. Oder sehe ich das falsch?

Das siehst du wohl falsch. Wenn auch nicht immer so gehandhabt gilt dennoch:

Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen. Der Zustand der Anlage ist einer Sichtprüfung zu unterziehen, wobei auch Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen auf ordnungsgemäßen Zustand (z.B. freier Durchgang von Abgasrohren, in allen Teilen steigend verlegt, dicht und mit Rohrschellen fest montiert) zu überprüfen sind. Dichtheitsprüfung und Brennprobe nach Abschnitt 7.1 sind zu wiederholen. Anlagenteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen, wie z.B. Druckregelgeräte, Schläuche, Absperreinrichtungen u.a. sind auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen und ggf. auszuwechseln
Ziff.7.3 DVGW Arbeitsblatt zu G607

Das bedeutet, dass alles zu prüfen ist, auch und insbesondere was von der Erstprüfung und dessen Bescheinigung gem. Ziff. 7.1 DVGW Arbeitsblatt zu G607, die bei der Auslieferung des Womos mit übergeben wird, abweicht. Das wäre in diesem Fall die Tankflasche/Tankflaschenanlage.
Die Änderungsprüfung ist gem Ziff. 7.1 DVGW Arbeitsblatt zu G607 schriftlich zu bescheinigen. Zweckmäßig dafür ist das gelbe Heft, das jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Änderung kann also auch in anderer Form schriftlich bescheinigt werden. Daran orientiert sich dann auch die regelmäßige Gasprüfung alle zwei Jahre.

Energiemacher am 13 Mär 2023 16:49:54

Ob die Muttern selbstsichernd sind oder nicht......ich würde behaupten, dass eine Sperrholzplatte die ja auch nur irgendwie im Möbelbau verklebt oder mit dünnen Schrauben befestigt ist, die Bedingungen nicht erfüllt.

Aber womöglich hilft es ja, das der Schwager unterschreibt. :-)


Grüße

Navigatore am 13 Mär 2023 16:54:21

Handfest hat geschrieben:Laut Vorgabe TÜV sind Tankflaschen wie Kraftstoffbehälter zu werten (ohne Kommentar)

Die Anforderungen der Regelung Nr. 67 Anderungsserie 01 für die Befestigung von LPG-Behältern oder diejenigen der Regelung Nr. 110 für die Befestigung von CNG-Behältern gelten als erfüllt, wenn ....

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, da diese Vorschriften eben nur für Kraftstoffbehälter, oder richtig ausgedrückt für Druckgasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen i.S.d. Par 41a StVZO einschlägig sind.

Bei Heizsystemem im Kraftfahrzeug greifen nur die DVGW Arbeitsblätter. Darüber hinaus ist auch in dem neuen Par 5 Abs. 1 StVZO nichts anderes vorgesehen, der auf G607 ausdrücklich hinweist

Handfest am 13 Mär 2023 16:58:34

Navigatore hat geschrieben:Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, da diese Vorschrift eben nur für Kraftstoffbehälter, oder richtig ausgedrückt für Druckgasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen i.S.d. Par 41a StVZO einschlägig ist.


Ah, Navigatore! Jetzt wird es spannend. Das ist die Aussage des TÜV-MA.

Ich sehe das genau wie du, aber nun brauche ich eine Stelle in der passenden Literatur die eines TÜV-Prüfingenieurs würdig ist und die genau das widerlegt und aussagt wie es denn nun wirklich sein muss.

Wenn einer weiß wo das genau steht, dann bist du das!!! Und das meine ich nicht ironisch!

Gruß Handfest

Navigatore am 13 Mär 2023 17:00:48

41a StVZO und der neue 5 StVZO sowie die Anlage 8a zum 29 StVZO.

Davon abgesehen greift bis zum Inkrafttreten der neuen StVZO gar nichts. Da hat auch der TüV nichts zu melden.

Handfest am 13 Mär 2023 17:02:49

Energiemacher hat geschrieben:Ob die Muttern selbstsichernd sind oder nicht......ich würde behaupten, dass eine Sperrholzplatte die ja auch nur irgendwie im Möbelbau verklebt oder mit dünnen Schrauben befestigt ist, die Bedingungen nicht erfüllt.


Vermutlich ist das so. Mein Schwager (wenn es denn soweit ist) hilft mir da nicht und ich will das auch garnicht.
Ich glaube nämlich dass es falsch ist hier die 20g zu fordern, weil es eben kein Kraftstofftank für den Antrieb sondern eine Gasflasche (mit Multiventil) zu Koch- und Heizzwecken ist.

Aber man tut ja was man kann: Würde die vordere Wand des Gaskastens herausbrechen, wäre nach 5cm Schluß mit Vortrieb, weil dann der Gurtbock kommt. Und dann hätte ich sicher auch ganz andere Probleme als eine lose Gasflasche. Eine Beschleunigung des Womo mit 20g kann ich ausschließen...

Gruß Handfest

MilesandMore am 13 Mär 2023 18:38:15

jochen-muc hat geschrieben:[
Wie wird den der Halter im Gaskasten montiert ?


Genau das hat mich davon abgehalten das zu tun.
Bei mir unmöglich nachträglich.

Durchgebohrt und verschraubt idealerweise mit Unterlegscheibe - geht bei mir gar nicht.
Ob es sinnvoll ist einen gasdichten Kasten zu durchbohren muß jeder für sich entscheiden.

Und warum eine Flasche mit Füllstop die ansonsten die exakt die gleichen Sicherheitsmerkmale wie eine Tauschflasche hat nun plötzlich gefährlicher ist im Crashfall erschließt sich mir ebenfalls nicht.

Beste Gruesse Bernd

ManfredK am 13 Mär 2023 18:38:44

Handfest hat geschrieben:Ich glaube nämlich dass es falsch ist hier die 20g zu fordern, weil es eben kein Kraftstofftank für den Antrieb sondern eine Gasflasche (mit Multiventil) zu Koch- und Heizzwecken ist.


Ich überlasse es den Menschen die sich mit den rechtlichen Vorschriften und den dazu verfügbaren Kommentaren auskennen ein Urteil zu fällen.
Mein Händler verweigert standhaft den Einbau und natürlich auch die Eintragung da wohl auch die ECE R122 in der Anlage 8 noch eine Rolle spielen soll und er keine Möglichkeit sieht die erforderlichen Einbaumaßnahmen zu realisieren (Keine Verbindung zum Fahrzeugrahmen möglich) --> Link

Handfest am 13 Mär 2023 18:47:48

ManfredK hat geschrieben:Mein Händler verweigert standhaft den Einbau und natürlich auch die Eintragung da wohl auch die ECE R122 in der Anlage 8 noch eine Rolle spielen soll und er keine Möglichkeit sieht die erforderlichen Einbaumaßnahmen zu realisieren (Keine Verbindung zum Fahrzeugrahmen möglich)


Hallo ManfredK,
meine Frage wäre dann erstmal, warum er gerne eine Typprüfung für mein bereits typgeprüftes und in Betrieb befindliches Fahrzeug machen möchte und ob er sich dazu überhaupt in der Lage sieht.
Das verlinkte Dokument ist überschrieben mit "Technische Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N, und O hinsichtlich ihrer Heizungssysteme"

Zudem sind IMHO EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, bevor sie zur Anwendung gebracht werden können.

Ich würde den Händler wechseln

Gruß Handfest

HerrKalle am 13 Mär 2023 19:02:27

Ich habe mir kürzlich ein Gutachten für 50 Euro beim TÜV erstellen lassen und die Tankflaschen für 12 Euro in meine Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Somit hat keiner mehr was an meinen Tankflaschen rumzumäkeln und ich bin fertig mit dem Thema.

MilesandMore am 13 Mär 2023 19:05:03

HerrKalle hat geschrieben:Ich habe mir kürzlich ein Gutachten für 50 Euro beim TÜV erstellen lassen und die Tankflaschen für 12 Euro in meine Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Somit hat keiner mehr was an meinen Tankflaschen rumzumäkeln und ich bin fertig mit dem Thema.


Wenn du das Gutachten per PN teilen könntest?
Wenn ein TÜV das so einträgt muß es eigentlich ein anderer genauso tun bei Vorlage dieser Bescheinigung.

Beste Gruesse Bernd

Navigatore am 13 Mär 2023 19:08:08

ManfredK hat geschrieben:
Mein Händler verweigert standhaft den Einbau und natürlich auch die Eintragung da wohl auch die ECE R122 in der Anlage 8 noch eine Rolle spielen soll und er keine Möglichkeit sieht die erforderlichen Einbaumaßnahmen zu realisieren

Bei der ECE geht es um die Heizung und nicht um die Gasanlage. Deswegen ist die Heizung im Womo auch Bestandteil der HU (Ziff. 6.6 Anlage 8a zu Par 29 StVZO). Diese und nur diese darf/muss auf Funktion und Zustand überprüft werden. Das geschieht bei Womos jedoch häufig nicht, weil allenfalls die Funktion getestet aber nicht der Zustand geprüft werden kann, weil sie irgendwo in Schränke oder wie bei uns unerreichbar im Zwischenboden eingebaut ist.

Ich war gerade erst wieder mal zur HU und der Prüfer des TüV- Süd in Kusel hat mich ordnungsgemäß nach meiner Heizung befragt, dann von einer Prüfung aber Abstand genommen, weil sich die ALDE kaum sichtbar unterflur befindet. Allerdings wollte er noch einen Blick ins Gasfach werfen (obwohl ihm das rein rechtlich eigentlich nicht zusteht), sagte dann: "Aha, Tankflaschenanlage ... gelbes Heft dabei? Ah ja, na dann ... sieht ja alles gut aus", als ich Anstalten machte, das Heft aus dem Womo zu holen. Und wieder das Plakettchen für ein weiteres Jahr safe.

Wenn du einen Händler brauchst, der dir alles ordentlich einbaut und ordnungsgemäß abnehmen lässt, dann kann ich dir gerne einen nennen.

ManfredK am 13 Mär 2023 19:14:00

Den Händler werde ich mit Sicherheit nicht wechseln.. :-)

Er will auch keine Typgenehmigung fürs Fahrzeug machen und ich finde es gut, dass er mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass die zuständige Prüfstelle beim festen Einbau eines Gastanks in Flaschenform (natürlich analog dazu auch in normaler Tankform) wegen der R122 hier die Festigkeitsanforderungen der R67 fordert.

Bei der zuständigen Prüfstelle habe ich eine gleichartige Formulierung erhalten.... die bei der Stilllegung der Gasheizung allerdings kein Problem sehen würde, da dann auch die R122 und dadurch die R67 keine Rolle mehr spielen würde.

Meine Erfahrung... wenn man zu diesem Thema 5 Leute (die sich damit auskennen sollten) befragt bekommt man mindestens 10 Äußerungen zu hören die sich alle begründen lassen.

Also habe ich einfach die 11. Meinung dazu und habe bei Prüfungen meinen Gastank in Flaschenform nicht montiert.... schon sind alle zufrieden. Sogar ich....

ManfredK am 13 Mär 2023 19:22:02

Navigatore hat geschrieben:Wenn du einen Händler brauchst, der dir alles ordentlich einbaut und ordnungsgemäß abnehmen lässt, dann kann ich dir gerne einen nennen.


Ich zweifle in keiner Form an, dass es Freundliche Händler gibt, die aufgrund von persönlichen Kontakten oder überzeugten Prüfern in der Lage sind, dass ganze incl. Eintragung in die Fahrzeugpapiere abnehmen und eintragen zu lassen. Es gibt sicher auch Mitarbeiter von Prüfstellen die das so akzeptieren.

Da es wohl aber auch andere Äußerungen zu diesem Thema gibt, scheint das Thema bis zu einer notwendigen Neuregelung durchaus nicht eindeutig zu sein. Merkt man ja auch an den beiden Verbänden die im Bereich Flüssiggas tätig sind... auch da gibt es ja zwei Meinungen :-)

Navigatore am 13 Mär 2023 19:28:22

ManfredK hat geschrieben:Also habe ich einfach die 11. Meinung dazu und habe bei Prüfungen meinen Gastank in Flaschenform nicht montiert.... schon sind alle zufrieden. Sogar ich....

... und mit genau dieser Meinung ist es ab Mitte diesen Jahres vorbei, wenn die neue StVZO in Kraft tritt. Diese Lücke hat auch der Gesetzgeber erkannt.

Man darf gespannt sein, was alles an den kleinen aber feinen dann selbständig bußgeldbewehrten Satz im neuen Par 5, dass die Gasprüfung vom Halter alle zwei Jahre nach G607 zu machen ist, gekoppelt ist. Denn auch der Par 19 wird geändert. Dann erlischt ausdrücklich die BE, wenn durch Änderungen von Bauteilen, Systemen, selbständigen technischen Einheiten oder Software die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Und das dürfte bei Manipulationen an der Gasanlage, wenn sie nicht mehr der Erstbescheinigung nach G607 entspricht, wohl außer Frage stehen.

Ich fürchte, in nicht mehr allzu ferner Zukunft wird man dir bei einer Verkehrskontrolle auf den richtigen Weg helfen. Denn dann gibt es nur noch eine Meinung und das ist die der StVZO :wink:

ManfredK am 13 Mär 2023 19:52:51

Navigatore hat geschrieben:...Ich fürchte, in nicht mehr allzu ferner Zukunft wird man dir bei einer Verkehrskontrolle auf den richtigen Weg helfen. Denn dann gibt es nur noch eine Meinung und das ist die der StVZO :wink:


Ich warte das mal ganz entspannt ab.... als Motorradfahrer der schon lange kein Motorrad mehr in Serienzustand besitzt bin ich sogar in Schwerpunktkontrollen erstaunt wie nachlässig die zuständigen Damen und Herren da vorgehen.... und auch die Buchstaben der StVZO leben ja erst durch Gerichtsurteile... das gilt dann auch für die sogenannte Gefährdung (die ja auch heute schon in der StVZO steht) bei der eine abstrakte Gefährdung ja auch nicht ausreicht.

Wenn bei einer Schwerpunktkontrolle "Wohnmobil" das zGG nicht überschritten wird und neben dem Kennzeichen eine gültige G607 Plakette klebt, die HU gültig ist sowie schnell prüfbare Dinge wie Beleuchtung und Reifenprofil nicht auffällig sind, dürfte das Thema ein sehr überschaubares sein.

Damit hätten die Damen und Herren schon sehr viel mehr geprüft als die Damen und Herren von Motorrad-Schwerpunktkontrollen die ja mit einem Blick auf Papiere, Profiltiefe und zugelassene und nicht manipulierte Auspuffanlage zufrieden sind.

Vielleicht wird ja auch die G607 mal modernisiert und den realen Dingen angepasst wie es ja auch bei Balkonsolaranlagen passiert ist. Da ist ja auch der VDE mehrfach über seine Grenzen gesprungen um sich Europa anzupassen... :-)

Bei der HU verweise ich die Prüfer übrigens immer auf meine Diesel-Heizung mit ABE und schon sind alle Prüfer zufrieden. (Das gelbe Buch ist aktuell und habe ich auch dabei - wollte aber noch niemand sehen)

topolino666 am 13 Mär 2023 20:54:55

Ich lasse (trotz Prüfung) den Gasaufkleber NICHT ans Mobil kleben (finde ich hässlich). In den letzten 20 Jahren hat sich da auch noch nie jemand aufgeregt! ;-)
Wird Vieles nicht so heiß gegessen wie gekocht! :-)

Navigatore am 13 Mär 2023 21:39:42

topolino666 hat geschrieben:Ich lasse (trotz Prüfung) den Gasaufkleber NICHT ans Mobil kleben (finde ich hässlich). In den letzten 20 Jahren hat sich da auch noch nie jemand aufgeregt! ;-)
Wird Vieles nicht so heiß gegessen wie gekocht! :-)

Ich finde die HU-Plakette hässlich, aber auf die Idee, sie abzukratzen oder dem TüV-Prüfer auf die Finger zu klopfen, wenn er sie kleben will, bin ich noch nicht gekommen :lach: :lach:

Spaß beiseite. Die Rechtslage ist zukünftig eine ganz andere. Die Gasprüfung wird erstmalig in der StVZO explizit vorgeschrieben. Vergleichbar ist das mit der HU. Wie ernst der Gesetzgeber es meint, dokumentiert er mit der Bußgeldvorschrift im ebenfalls geänderten Par 69a Abs.2 Nr 1 StVZO und mit der Änderung der Bußgeldkatalogverordnung.

Die Wahrscheinlichkeit ein Bußgeld zu erhalten, wenn die Gasplakette fehlt, ist genauso hoch wie für eine fehlende HU-Plakette. Das lässt sich von jeder Streife quasi im Vorbeifahren sanktionieren und bedeutet für dich als Halter zumindestens Rechtfertigungsaufwand, wenn die Anhörung ins Haus flattert und dazu wahrscheinlich Kopfschütteln bei allen Beteiligten, wenn du ihnen deinen Grund für den fehlenden Aufkleber schreibst.

ManfredK am 13 Mär 2023 23:02:10

Danke dir Navigatore für den Einblick in die kommende Gesetzgebung!! Auch wenn sie natürlich nicht immer willkommen ist... :-)

WomoTechnikService am 14 Mär 2023 09:32:25

Mal etwas Lesestoff für Alle, die immer noch an die 20/8G glauben: --> Link. Diese treffen nur zu, wenn der Gastank Gas für motorische Zwecke beherbergt. Und daran denken, wenn Ihr schon die Flaschen mit 20/8G sichert, dann haltet Euch auch an die Regel, dass die Flaschen fest verrohrt angeschlossen werden und eine Umschalteinrichtung wie DuoControl, Multimatik usw. verboten ist...

Zitat: "Schützenhilfe bekommt die Argumentation des BFG nun von allerhöchster Stelle: Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat auf Anfrage der Firma Alugas, Bad Sobernheim, nach der Art der Genehmigung für den Einbau von wiederbefüllbaren Flüssiggasflaschen zur Verwendung in Freizeitfahrzeugen klargestellt, dass „eine Typgenehmigung für Teile nach UN Regelung Nr. 67 nicht infrage kommt, wenn es sich um Behälter handelt, die nicht zur Speicherung von im Antriebssystem des Fahrzeugs verwendetem verflüssigten Gas vorgesehen sind.“ Eine entsprechende Festlegung ergebe sich sowohl aus dem Titel der UN-Regelung als auch aus einer Reihe einzelner in der Regelung getroffener Vereinbarungen, so das KBA in seinem Antwortschreiben. Heißt im Umkehrschluss: Die Einbau- und Betriebsanleitung für die Alugas-Tankflasche mit CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung, aufrecht stehend im Gaskasten befestigt und gegen eine leichte Entnahme gesichert, sind vollkommen ausreichend."

LG Peter

Handfest am 14 Mär 2023 10:04:45

WomoTechnikService hat geschrieben:Mal etwas Lesestoff für Alle, die immer noch an die 20/8G glauben: ...
Heißt im Umkehrschluss: Die Einbau- und Betriebsanleitung für die Alugas-Tankflasche mit CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung, aufrecht stehend im Gaskasten befestigt und gegen eine leichte Entnahme gesichert, sind vollkommen ausreichend."

Alles gut, Peter,
hat Navigatore ja oben auch schon dargelegt. Niemand glaubt an das Thema, bis auf einige wenige aus dem gallischen Dorf. Leider kommt man u.U. nicht an denen vorbei, will man nicht durch die halbe Republik reisen um dann endlich mal jemanden zu finden der das ins gelbe Buch einträgt.
(Ich weiß, wenn ich in deiner Gegend bin kann ich mich melden. Danke)

Andererseits hab ich neben der oben von mir verlinkten bislang auch wenige bis keine vernünftige andere Halterung gesehen. Die meisten halten grade mal das Bändchen oben welches um die Flasche liegt.

Im selben Artikel steht übrigens auch "Die Flasche muss aufrecht stehend im Flaschenkasten befestigt sein, damit sie nicht gekippt betankt und dadurch überfüllt werden könnte. Diese Art der Installation ist gesetzlich vorgeschrieben – eine starre Verrohrung und das Aushalten bestimmter Fliehkräfte dagegen nicht."

Gruß Handfest

ManfredK am 14 Mär 2023 12:22:19

Zitat aus Peters Link:

„Das ist ein nicht hinzunehmender Zustand“, wettert Peter Ziegler, dem die Praktiken der Prüforganisationen schon lange ein Dorn im Auge sind. „Mit unserer Initiative wollen wir dem Verbraucher endlich Sicherheit in der Nutzung geben.“ In letzter Konsequenz will der BFG die dringend notwendige Klärung mit gerichtlicher Hilfe herbeiführen.

Zitat Ende

Die Info von Peter ist ja alt... (2019)
Seit dem hat sich mit Sicherheit einiges verändert (G607 verpflichtend ab Sommer 2023 - wenn es keine weiteren Änderungen gibt)

In 2018 als das KBA um Klärung zur R67.01 gefragt wurde, gab es vielleicht auch eine falsche Fragestellung hinsichtlich des Gastanks in Flaschenform durch Frau Nöfer und die Vorgaben der R122 wurden nicht weiter geklärt.

Herr Ziegler hat ja sicher schon weitere Schritte unternommen, die Infos über Ergebnisse konnte ich bisher nicht finden.....

Navigatore am 14 Mär 2023 13:02:22

Die Aktivitäten von Herrn Ziegler sind mit allergrößter Vorsicht zu genießen. Sein Verein ist grob gesagt ein Einmann-Feldzug gegen die Gaslobby. Seine Veröffentlichungen sind selektiv und i.d.R. von Eigenwerbung geprägt, dazu redaktionell und orthografisch zumindestens fragwürdig.

Bevor man sich auf ihn beruft, empfehle ich, seine HP/Blog genau zu lesen und sich zunächst ein Bild von seinem GAGT e.V. zu machen. Da werfen sich schnell Fragen auf.

BikeAir am 14 Mär 2023 14:36:44

also die ganze Diskussion ist doch etwas hoch angelegt. In der von Navigatore zitieretn Paragrafen steht
(1) Kraftfahrzeugtypen, die mit speziellen Ausrüstungen oder Bauteilen für die Verwendung von
1.
verflüssigtem Gas (LPG) oder
2.
komprimiertem Erdgas (CNG) oder
3.
Flüssigerdgas (LNG) oder
4.
Wasserstoff
in ihrem Antriebssystem ausgestattet sind, müssen


Das betraf uns nie und wird uns auch in Zukunft nicht betreffen, deshalb bleibt mene Tankflasche genauso befestigt, wie die Tauschflasche vorher.
Der HU Mensch ist mir da auch egal, denn ich fahre mit Gasprüfung zur HU und da hat der gar nicht in den Gaskasten hinein zuschauen, denn er hat da gar nihcts abzunehmen.

Das Witzige dabei ist, das der Gasverein in D das gerne als Tank ansehen möchte, im Ausland dagegen (z.B. FR) füllen siedie Flasche dagegen manchmal nicht, weil es kein Tank, sondern eben ein Flasche ist.

Grüße

DonCarlos1962 am 21 Aug 2024 14:32:17

In letzter Zeit habe ich gelesen, dass, wie schon aus Italien bekannt, auch in Spanien immer mehr Tankstellen das betanken von Tankgasflaschen verbieten.

Klar kann man nach Automaten-Tankstellen schauen, aber grundsätzlich stellt sich die Frage nach der Verfügbarkeit, selbst wenn die Anlage ordnungsgemäß verbaut wurde.

Wie sind die aktuellen Erfahrungen?


An der Stelle noch eine Frage zum "gelben Heft":
Bei Auslieferung unseres Wohnmobiles gab es nur ein Blatt mit den Gasanlagendaten.
Muss ich mich dann doch um so ein Heftchen bemühen?

LG Carsten

andwein am 21 Aug 2024 15:16:09

DonCarlos1962 hat geschrieben:......An der Stelle noch eine Frage zum "gelben Heft":
Bei Auslieferung unseres Wohnmobiles gab es nur ein Blatt mit den Gasanlagendaten. Muss ich mich dann doch um so ein Heftchen bemühen? LG Carsten

Das ist korrekt. Bei der Erstauslieferung ist eine Bescheinigung "Installation" mit den SN der verbauten Geräte und Zahl der Gasflaschen.
Bei der ersten Gasprüfung können diese Daten in ein Gasbuch (gelbes Heft) übernommen werden und die Prüfergebnisse dort mit Stempel/Unterschrift eingetragen werden. Man kann aber auch einen maschinellen Ausdruck dafür verwenden. Machen die Prüforganisationen gerne weil einfacher.
Gruß Andreas

marmarq am 21 Aug 2024 15:19:35

DonCarlos1962 hat geschrieben: auch in Spanien immer mehr Tankstellen das betanken von Tankgasflaschen verbieten.
LG Carsten
Wie die momentane Rechtslage in E ist kann ich dir nicht sagen. Nur, das ich die letzten Jahre (auch 2024 nie beim Gastanken abgewiesen wurde) Gr mani

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