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Hymer 675 SL Gastanks


Bergbewohner1 am 14 Mär 2023 18:46:23

Hallo, in obigen WoMo sind 2 Festtanks a. 50 Liter und 2 Alutankflaschen verbaut.
Die müssen ausgewechselt, bzw. geprüft werden. Finde keinen der die Aluflaschen tauscht oder prüft. Bei Wyengas machen sie keine Aluflaschen, es gibt dort nicht mal neue.
Kann einer von euch mir da mal einen Tipp geben :?:
danke

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Gast am 14 Mär 2023 19:06:25

Die Alugas kannst du direkt dort prüfen lassen.
alugas de

Gruß Jo

charly49 am 14 Mär 2023 19:35:07

Hallo, die Frage ist ob es sich lohnt wegen, glaube, 30€ Differenz zu einer neuen Flasche, die 200,- € gekostet hat, mit Terminvereinbarung und Wartezeit zu arbeiten. Bin im vergangen Oktober vorbei gefahren und habe mir eine Neue geholt. War in einer halben Stunde erledigt. :)

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HalbvetteVenus am 15 Mär 2023 14:03:07

Ich hatte 2021 bei Alugas in Bad Sobernheim angefragt und wurde sehr freundlich beraten.
Die Prüfung sollte 131.- Euro kosten, alternativ hätte eine neue Tankgasflasche 180.- Euro gekostet.
Da wir sowieso in die Richtung reisen wollten, hätte ich die Prüfung gewählt (fast 40% Preisunterschied sind für mich schon ein Argument; zudem finde ich erhalten meistens besser als erneuern).
Das Ganze hatte sich dann aber wegen eines Fahrzeugwechsels vorher erledigt....
Beim Gastank sieht das Ganze eventuell anders . Die neuen Tanks haben anscheinend keine 10 Jahres Prüf-Pflicht mehr und das kann dann schon als Argument mit einfließen.

Bergbewohner1 am 15 Mär 2023 18:18:48

Habe heute von Alugas.de doch noch eine Antwort bekommen. habe dort angerufen, der am telef. war unfreundlich, er hätte nichts mehr anderes zu tun, als Fragen zu beantworten.Ich solle im Internet unter gasfrau.de suchen, das habe ich auch nun getan. Alutankflaschen gibt es nur noch neu, die Alten müssen hin, dann bekomme ich Neue. Ein prüfen zum wieder verwenden gebe es nicht mehr.
Nun muß ich nur noch für die 2 Gastanks a.50 Liter vor und hinter der Hinterachse einen Lieferranten finden. Bei Wynengas hat man mir nur unbeschichtete Tanks angeboten. Die jetzigen sind aber beschichtet, auf meine Nachfrage antworten sie nicht mehr.
Wo ich immer zur Gasprüfung war, der geht nicht mehr ans telef. und Mailanfragen beantwortet er auch nicht.
Da könnte man an Servicewüste D denken.

wosch03 am 15 Mär 2023 18:39:59

Nach meiner Kenntnis beschichtet Wynen jeden Tank, gegen entsprechendes Entgeld. Damit werben sie ja auch.

Aber warum möchtest du die beiden Tanks ersetzen, die kann man bei Wynen doch auch prüfen lassen. Falls die noch in gutem Zustand sind, d.h. innen kein Rost, dann bekommen die wieder einen neuen Prüfstempel.

Ich habe meine Tanks nie beschichtet, sondern zusätzlich dick lackiert.

LG Wolfgang

Bergbewohner1 am 15 Mär 2023 19:39:12

Hallo Wolfgang, ich habe dort angefragt, Angebot nur neue Tanks, das selbe bei Alugas.

HalbvetteVenus am 16 Mär 2023 14:05:53

Bergbewohner1 hat geschrieben:Hallo Wolfgang, ich habe dort angefragt, Angebot nur neue Tanks, das selbe bei Alugas.



Das enttäuscht mich. Man sollte meinen, dass Nachhaltigkeit bzw. Ressourcen-Schonen inzwischen einen höheren Stellenwert hätten.... :eek:

Bergbewohner1 am 16 Mär 2023 20:27:08

Habe heute von Wynengas einen Anruf bekommen, ich solle das Typenschild der Tanks mal schicken.
Habe ich getan, die 2 Tanks müssen nur alle zwei Jahre einer Sichtprüfung unterzogen werden, diese benötigen keine Druckprüfung, da haben ich gleich 1700€ eingespart.
Frau Thimm hat mir das geschickt:

wie ich schon vermutet habe, sind diese Tanks haben eine Zulassung nach 67 R 01, diese Behälter werden alle zwei Jahre einer Sichtprüfung unterzogen und werden NICHT alle 10 Jahre Druckgeprüft
Nun brauche ich nur noch die 2 Alutankflaschen zu tauschen, suche jemanden in meiner Nähe der das macht, bißher keinen gefunden, werde ich doch selber machen müssen und dann zur Gasprüfung oder ich fahr 1000km wegen der 2 Flaschen zu Gasfachfrau. :cry:

wosch03 am 16 Mär 2023 21:20:28

Mal eine bescheidene Frage: Was machst du mit all dem Gas im Womo? 100L im Tank plus zwei Tankflaschen?

LPG kann man fast flächendeckend in Europa nachtanken, das ist ja der große Vorteil vom Tanksystem.

LG Wolfgang

Bergbewohner1 am 18 Mär 2023 17:47:20

wosch03 hat geschrieben:Mal eine bescheidene Frage: Was machst du mit all dem Gas im Womo? 100L im Tank plus zwei Tankflaschen?
LPG kann man fast flächendeckend in Europa nachtanken, das ist ja der große Vorteil vom Tanksystem.

LG Wolfgang

Kann ich dir sagen Wolfgang, sollte wir doch noch von den Russen angegriffen werden, dann hoffe ich das ich es noch schaffe, mich in den Alpentälern bis zu meinem Lebensende zuverstecken. Da brauch ich jedes Gramm Gas. :lach:
Ne, mal im Ernst, ich habe das Teil so gebraucht gekauft. So ein ausgestattetes WoMo hat einen stabilen wider Verkaufswert und die Tanks mit allen Zubehör zu demontieren, macht ja auch keinen Sinn.

Lancelot am 18 Mär 2023 18:00:53

wosch03 hat geschrieben:Mal eine bescheidene Frage: Was machst du mit all dem Gas im Womo? 100L im Tank plus zwei Tankflaschen?

Wenn Du im Tiefwinter bei Dauerfrost 14 Tage an einer Skipiste stehst und das Auto nicht zum tanken bewegen willst ... sind auch 100 l plus 2 Flaschen "verheizt".
:)
Zusätzlich vl. noch ein Gas-Generator ---> wird schon eng :ja:
Außerdem willst Du ja möglichst 95/5 LPG im Winter tanken - gibt´s auch nicht überall.

Ein gesunder Vorrat an Ressourcen hat noch nie geschadet - haben ist besser, als brauchen 8)

andwein am 19 Mär 2023 16:47:08

Lancelot hat geschrieben:.....Ein gesunder Vorrat an Ressourcen hat noch nie geschadet - haben ist besser, als brauchen 8)

Wie wahr, wie wahr!
Gruß Andreas

Bergbewohner1 am 19 Mär 2023 16:57:43

Lancelot hat geschrieben:
Ein gesunder Vorrat an Ressourcen hat noch nie geschadet - haben ist besser, als brauchen 8)

Besser hätte ich es nicht sagen können, Wolfgang.
Skifahren kann ich seit paar Jahren leider nicht mehr, sonst brauche ich neue Knie und Hüften und das möchte vermeiden, sonst steigen noch die Krankenkassenbeiträge :lach:
Wenn man mal bei minus 10 Grad mit der großen Kiste steht und dann nicht mit Schaffelmantel drinnen sich aufhalten möchte, ist ganz schnell so ein Tank leer.

hpwo am 21 Mär 2023 18:46:33

Hallo
Wenn du mal Richtung München kommst: Autarker bietet den Wechsel auch an.
sind nur 330 km....... einfach :D


Grüße
HP

Bergbewohner1 am 22 Mär 2023 19:44:00

hpwo hat geschrieben:Hallo
Wenn du mal Richtung München kommst: Autarker bietet den Wechsel auch an.
sind nur 330 km....... einfach :D


Grüße
HP

Danke, werde ich mal ins Auge fassen.

Bergbewohner1 am 11 Apr 2023 19:18:20

Es gibt keine 10 jährige Gastankflaschenprüfung mehr.
Nach Anfrage sollen die abgelaufenen Tankflaschen zum Schrotthändler, die normalen Alutauschflaschen trifft das offensichtlich nicht zu, die müssen alle 2 Jahre geprüft werden.
Hier die Antwort von Alugas:
Aufgrund der enorm gestiegenen Preise für Ersatzteile ist eine wirtschaftlich vertretbare Regeneration unserer älteren Modelle der wiederbefüllbaren Druckgasbehälter für Selbstbetankung an LPG-Gastankstellen nicht mehr darstellbar. Daher haben wir uns dazu entschließen müssen, lediglich den Austausch anzubieten.
Wie nachhaltig!
Alugas schreibt, die kostet 200 € bei der Gasfachfrau.
Bei ihr steht aber im Shop: Alugas TRAVEL Mate Tankflasche

Normaler Preis €332,30
Was für eine Preissteigerung!

mv4 am 11 Apr 2023 20:11:39

Die hat vor 2jahren auch schon fast soviel gekostet...also im Umkehrschluss waren sie ihrer Zeit schon vorraus.

Wem interessiert wie lange die Prüffrist noch läuft? Man muss nicht jeden schei....mit machen. Gasschläuche...Regler aller 10 Jahre tauschen ist ok.
An die Bedenkenträger und Paragraphen Fetischisten...keine Sorge ihr müsst nicht Angst haben neben mir auf den SP oder CP zu stehen...da stehe ich one hin nie.

Bergbewohner1 am 12 Apr 2023 17:43:08

War heute in der Nähe von Chemnitz, bei einem WoMo Händler der bei der Gasfachfrau auf der Liste steht. War bißchen geschockt, 3 Tage muß das WoMo dort hin.
Es müßte vom Gasinstitut ein Prüfer kommen und die ganze Anlage abnehmen, das würde dauern, diese neue Bestimmung sei seit voriges Jahr gültig :?:
Es wundert einem schon fast gar nichts mehr in diesem Land, deshalb habe ich eine Firma in Selbitz angerufen. Dort wurde mir gesagt, es ginge der Tankflaschentausch
problemlos.
Sie wollen sich nun erst mal sich erkundigen, ob tatsächlich die 2 Unterflourfesttanks nur durch Sichtprüfung geprüft werden müssen.
Kann auch sein, wenn es so weiter geht, dann haue ich die ganzen Tanks raus, so ein durcheinander.

wolfherm am 12 Apr 2023 17:45:47

Wer oder was ist das Gasinstitut?

mv4 am 12 Apr 2023 18:14:32

Es wäre auch gut sich zu entscheiden....Gastank oder Gastankflaschen...ein Gastank unterliegt nur noch einer Sichtprüfung...sofern er schon die neue Norm hat, die schon seit mehr als 10 Jahren gilt.

Lancelot am 12 Apr 2023 19:26:29

Eben :!:
Erstmal selber gucken, ob auf dem/den Tanks ein Hinweis auf "Bauartzulassung nach ECE R 67.01 " zu finden ist. Dann wären die Tanks eben NICHT alle 10 Jahre zur Prüfung fällig.
Das gilt nicht für Armaturen und Schläuche, die müssen in jedem Fall nach 10 Jahren raus.

Selber gucken : unser Händler/Schrauber hatte das nicht auf dem Schirm, bin extra dafür nach Viersen gejuckelt, nur um dort zu erfahren, daß unser Tank ( 2012 ) schon die neue Zulassung hat.

Navigatore am 13 Apr 2023 11:25:16

Bergbewohner1 hat geschrieben:Es wundert einem schon fast gar nichts mehr in diesem Land, deshalb habe ich eine Firma in Selbitz angerufen. Dort wurde mir gesagt, es ginge der Tankflaschentausch
problemlos.

Ich stelle mal die ketzerische Frage:

Welche Vorschrift zwingt denn eigentlich den Eigentümer eines privat genutzten Gasdruckbehälters egal mit welcher Kennzeichnung (hier: Tankflaschen oder Gastank eines Wohnmobils) eine "wiederkehrenden Prüfung" (hier: alle 10 Jahre) durchführen zu lassen oder gar die Behälter nach Ablauf einer Frist zu tauschen?

Lancelot am 13 Apr 2023 11:52:44

Navigatore hat geschrieben:Welche Vorschrift zwingt denn eigentlich den Eigentümer eines privat genutzten Gasdruckbehälters egal mit welcher Kennzeichnung (hier: Tankflaschen oder Gastank eines Wohnmobils) eine "wiederkehrenden Prüfung" (hier: alle 10 Jahre) durchführen zu lassen oder gar die Behälter nach Ablauf einer Frist zu tauschen?

Tante Google findet :

Geregelt werden die Prüfungen durch mehrere Richtlinien und Gesetze, u. a.:

Technische Regel Flüssiggas (TRF) : --> Link
Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) : --> Link


Da diese "Technischen Vorschriften" Gesetzescharakter haben ...

ManfredK am 13 Apr 2023 12:07:40

Navigatore hat geschrieben:Ich stelle mal die ketzerische Frage....


Die Frage könntest du mit dem Hinweis auf den Referentenentwurf zur StVZO doch selbst beantworten....

Navigatore am 13 Apr 2023 18:06:08

ManfredK hat geschrieben:Die Frage könntest du mit dem Hinweis auf den Referentenentwurf zur StVZO doch selbst beantworten....

Nein, die Frage lässt sich nicht so beantworten. Der neue 5 StVZO enthält nur die Pflicht zur Prüfung nach G607. Das DVGW-Merkblatt, sprich die sogenannte "Gasprüfung" hat jedoch nichts mit der 10-jährigen Prüffrist für Gastankflaschen oder Gastanks zu tun. Gem. Ziff. 7.3 sind sie nur alle 2 Jahre auf Funktion zu prüfen und ein Tausch nur dann zu veranlassen, wenn es eine solche Verfallsfrist geben würde.

Navigatore am 13 Apr 2023 18:13:16

Lancelot hat geschrieben:Technische Regel Flüssiggas (TRF)
Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS)


Kannst du mir jetzt noch sagen, wo genau in diesen Verordnungen die 10-jährige Prüffrist für Tankflaschen und Gastanks im Privatgebrauch steht?

Ich gebe zu, diese Frage war schon wieder ketzerisch. Eine Betriebssicherheitsverordung hat nie Regelungscharakter im privaten Bereich. Das kann man auch gleich im ersten Satz der TRBS 1001 nachlesen.

Lancelot am 13 Apr 2023 18:43:35

Navigatore hat geschrieben: Kannst du mir jetzt noch sagen, wo genau in diesen Verordnungen die 10-jährige Prüffrist für Tankflaschen und Gastanks im Privatgebrauch steht?

Ich google gern für Dich .. :?

Guckst Du bspw. DA : --> Link
Zunächst wird nicht zwischen gewerblich und privat unterschieden ... allerdings kann für gewerblichen Gebrauch auch kürzere Fristen zur Anwendung kommen.

Wieso bezweifelst Du eigentlich die Gültigkeit (auch) für private Nutzung ?
Vorschriften für Flüssig-Gastanks sind allgemein verbindlich, unabhängig von der Nutzung.

Navigatore am 13 Apr 2023 19:11:48

Lancelot hat geschrieben:
Ich google gern für Dich ..

Wieso bezweifelst Du eigentlich die Gültigkeit (auch) für private Nutzung ?

Wolfgang, googlen ist hier nicht die Lösung. Von der 10-jährigen Prüfpflicht kann man überall lesen, jedoch kann genauso wie du niemand präzise eine Textstelle in einer wie auch immer gearteten Vorschrift zitieren, aus der diese 10-jährige Prüfpflicht für Tankgasflaschen oder Gastanks eines privat genutzten Wohnmobils/Wohnwagen dezidiert hervorgeht.

Ich glaube auch, dass die Google-Experten hier recht schnell an ihre Grenzen stoßen. Meine Frage, an deren verfizierten Beantwortung ich echtes Interesse habe, richtet sich daher auch an die wirklichen Experten, weil mir bislang keine Vorschrift bekannt ist, obwohl ich wahrscheinlich mehr Zugriff auf Rechtsliteratur habe als die Allermeisten hier.

Ich unterscheide deshalb zwischen privat und gewerblich, weil die mir bekannten Vorschriften wie z.B. die TRBS oder das ADR eben nur für das Gewerbe einschlägig sind.

Bergbewohner1 am 13 Apr 2023 19:13:28

Habe nun in in der Nähe von Hof eine Firma gefunden, die mir alle Tanks prüft.
Das was Wynen Gas geschrieben hat sei falsch, diese aufgeführte Verordnung gilt nur Gastanks dessen Inhalt zur Fortbewegung dient, also nur für Fahrzeuge in denen damit ein Motor angetrieben wird. Muß man nicht verstehen, mal sehen was Wynen Gas schriebt.
Es mag alles richtig sein was du schreibst, Navigatore, aber wenn du keinen Prüfer findet, der trozdem die Gasprüfung durchführt, dann bleibt einem nur der sauteure Weg.
Solltest du einen nennen können der die Prüfung trotzdem durchführt, dann würde sich der weiteste Weg lohnen.

andwein am 14 Apr 2023 15:46:34

Lancelot hat geschrieben:...."Navigatore".Welche Vorschrift zwingt denn eigentlich den Eigentümer eines privat genutzten Gasdruckbehälters egal mit welcher Kennzeichnung quote]
"Lancelot":
Technische Regel Flüssiggas (TRF) : --> Link
Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) : --> Link
Da diese "Technischen Vorschriften" Gesetzescharakter haben ...

Und diese Regeln gelten nicht rur für Gastanks in Fahrzeuge sondern auch für Heizgastanks in Gärten oder hinter Restaurants.
Für die geringe Anzahl von Womo Fahrer wurde halt nichts geändert.
Nur als Ergänzung für "Navigatore", Gruß Andreas

Navigatore am 14 Apr 2023 16:05:06

andwein hat geschrieben:
Und diese Regeln gelten nicht rur für Gastanks in Fahrzeuge sondern auch für Heizgastanks in Gärten oder hinter Restaurants.
Für die geringe Anzahl von Womo Fahrer wurde halt nichts geändert.


Das ist doch wirklich zum aus der Haut fahren. Ich zitiere jetzt mal Satz 1 TRBS 1001 zum besseren Verständnis:

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Das hat nichts aber auch rein gar nichts mit Tankflaschen in einem privat genutzten Wohnmobil zu tun. In den TRBS geht es um BETRIEBSSICHERHEIT, wobei "Betrieb" nicht den Betrieb einer Gasflasche meint sondern einen Gewerbebetrieb.

DAS IST EINE VOLLKOMMEN ANDERE BAUSTELLE

Auch ist es wenig hilfreich, nur eine Rechtsvorschrift zu nennen, wenn man daraus nicht zitieren kann.

Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass sich vielleicht doch noch jemand meldet, der wirklich Ahnung von dieser Rechtsmaterie hat und nicht nur rumgoogelt.

Bergbewohner1 am 14 Apr 2023 18:27:58

Navigatore hat geschrieben:

Das ist doch wirklich zum aus der Haut fahren.

Was soll ich da erst sagen, wenn sich keiner findet, der die Gasprüfung macht.

Navigatore am 14 Apr 2023 18:55:57

Bergbewohner1 hat geschrieben:Was soll ich da erst sagen, wenn sich keiner findet, der die Gasprüfung macht.


Unsere Tankflaschenanlage habe ich einschließlich Änderungsabnahme und Eintragung ins gelbe Heft 2021 hier einbauen lassen:

--> Link

Das ist ein Vater-Sohn-Betrieb. Den Betrieb habe ich über das Dethleffs-Alpa-Forum kennengelernt. Der Senior Ralf Kohl hat selbst einen. Ralf ist u.a. auch lizensierter Sachkundiger des DVGW und nimmt Gasprüfungen ab. Sein Betrieb ist Partnerwerkstatt der Gasfachfrau.

Er hat mir bereits beim Einbau der Alugas-Travel-Mate-Flaschen gesagt, dass sie nach 10 Jahren geprüft werden müssen. Das umfasst die Reingung der Flaschen, weil die i.d.R. nach 10 Jahren innen verölt und verschmutzt sind, Druckprüfung und Ventiltausch.
Ralf meinte aber auch, dass das heute kaum noch so ausgeführt wird, sondern die Flaschen gegen Aufpreis gegen neue getauscht werden.

Nach der Prüffrist habe ich Ralf damals auch gefragt. Er hat mir einiges über die PI-Kennzeichnung, ECE R67, den Unterschied zu Stahlflaschen von Wynen, Gastanks und weiß Gott noch was alles erzählt. So richtig auf eine Vorschrift festlegen wollte er sich aber nicht oder ich war zu dumm, das zu verstehen, was er mir da zu erklären versucht hat.

Langer Rede kurzer Sinn: ich kann dir die Werkstatt nur empfehlen. Ich lasse inzwischen alles dort machen und nehme dafür auch gerne 250 Kilometer Anfahrt in Kauf, obwohl CS bei mir quasi um die Ecke ist. Wenn du in deinem Gasfach keine Bastelei verborgen hast, wird dir Ralf sicherlich weiterhelfen können.

andwein am 15 Apr 2023 11:13:48

Navigatore hat geschrieben:.........Das ist doch wirklich zum aus der Haut fahren. Ich zitiere jetzt mal Satz 1 TRBS 1001 zum besseren Verständnis:
Das hat nichts aber auch rein gar nichts mit Tankflaschen in einem privat genutzten Wohnmobil zu tun. In den TRBS geht es um BETRIEBSSICHERHEIT, wobei "Betrieb" nicht den Betrieb einer Gasflasche meint sondern einen Gewerbebetrieb.

Sorry, dass du wg. meiner Fehlinterpretation von "Betrieb" aus der Haut fahren musstest.
Freundliche Grüße, Andreas

Navigatore am 15 Apr 2023 14:16:16

andwein hat geschrieben:
Sorry, dass du wg. meiner Fehlinterpretation von "Betrieb" aus der Haut fahren musstest.

Nein Andreas, nicht wegen deiner Fehlinterpreation eines Begriffs, sondern weil du Tipps gibst, ohne je einen Blick in diese Vorschrift geworfen zu haben - nein noch viel schlimmer - ohne irgendeine der TRBS je gelesen zu haben. Denn dann wüsstest du, wie der Begriff zu verstehen ist. Die TRBS handeln von nichts anderem.

Damit bist du aber nicht allein. In diesem Forum sind so viele unterwegs, die ihre Freizeit damit zu verbringen scheinen, ungeprüft irgendwo irgendetwas abzuschreiben, ohne in Wirklichkeit auch nur die Spur einer Ahnung von dem oder den vielen Themen zu haben, bei denen sie sich zu Wort melden, dann aber Tipps geben, die man besser nie umsetzt, oder bis aufs Messer darum diskutieren.

Der Informationswert dieses Forums leidet sehr dadurch. Und für den ein oder anderen kann es zum Desaster führen.
Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem jemandem eine GFK-Reparatur seines Dachs erklärt wurde und der arme Tropf nachher mit seinem total verklebten, zerfaserten Dach da stand, weil er diesem "Expertentipp" gefolgt ist. Der "Experte" hat sich nachher natürlich nicht mehr zu Wort gemeldet, als der arme Tropf hier über die misslungene Reparatur jammerte.
Da ich von dieser Thematik ein wenig verstehe, habe ich im Geiste die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als ich die "Tipps" gelesen habe. Da war das Kind aber schon in den Brunnen gefallen. Und ob ein korrigierender Vorschlag von mir geholfen hätte, weiß ich auch nicht, weil sich daran erfahrungsgemäß vermutlich wieder eine unendliche Diskussion mit dem Google-Experten entzündet hätte.

Eins muss man dir aber lassen Andreas. Jeder kann mal irren und du bist in der Lage dann deine Fehler einzugestehen. Das können die Wenigsten hier. Sie schweigen dann lieber und überlassen es den Hilfesuchenden, zwischen guten und schlechten Tipps zu unterscheiden.

So, nichts für ungut, aber das musste mal raus. Es liegt mir schon lange auf dem Herzen.

Lancelot am 15 Apr 2023 15:06:15

Navigatore hat geschrieben: So, nichts für ungut, aber das musste mal raus. Es liegt mir schon lange auf dem Herzen.

Prima :!: Wenn Du darfst, darf ich auch ... :?

1. Wir schreiben hier in einem Internet-Forum : da darf jeder SEINE Meinung äußern, da iss nix rechtsverbindlich, da muß schon jeder Nutzer einer Info selbst entscheiden, ob diese sinnvoll, legal und zielführend ist. Einklagbar ist da nix !

2. Du stellst eine "ketzerische Frage" ... damit erwartest Du doch Antwort, oder ? Es sei denn Du willst mit einer Dir bekannten Antwort nicht rausrücken, warum auch immer :?

3. Du ignorierst den Hinweis, daß in den "TRF" Technischen Regeln für Flüssiggas eben NICHT zwischen "privat" und "gewerblich" unterschieden wird. Die Regeln gelten für ALLE ! Allerdings können bei gewerblicher Nutzung die Prüffristen angepaßt werden.

4. Um dem die Krone aufzusetzen verurteilst Du in Bausch-und-Bogen die "guten Ratschläge" als Fehl-Info - der anderen, wohlgemerkt. DEINE Expertenmeinung und Erfahrung, mit der Du räsonierst, behältst Du für Dich und läßt weiter raten. Findest Du das richtig ... :?

5. Ich habe die TRBS - soweit öffentlich zugänglich - sehr wohl gelesen. Klar gelten die Vorschriften einer Berufsgenossenschaft wohl in erster Linie für Gewerbe-Betriebe, aber mir ist bis heute nicht klar, wo definiert wird, daß sich "der Betrieb von Flüssiggasanlagen" eben NICHT auch auf die Nutzung in Camping-Fahrzeugen erstrecken sollte. Sicher hast Du dazu einen Hinweis .. ?? Auch in den TRF habe ich dazu nix gefunden.


SO - jezz geht´s mir auch besser ... :razz:
Bin aber auch raus aus dem Thema, wird mir zu ... :roll:

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