xcamping
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Original WoMo mit zu geringer Mindestnutzlast?


ValentinM am 05 Mai 2023 15:29:48

Hallo,
wir haben 2020 ein Wohnmobil mit einem COC Gewicht incl. Fahrer 75Kg, vollem Wassertank, 90 % Dieseltank und voller Gasflasche von 3205 Kg gekauft. Jetzt ist es so, dass wir 4 Sitz bzw. Schlafplätze im Wohnmobil haben. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, sollte man doch für jeden Mitfahrer 75 Kg rechnen. Und jetzt sollte doch noch eine Nutzlast von 10 kg *(4 Fahrgäste*6 m Fahrzeuglänge) also 100 Kg übrig bleiben.
Wenn ich jetzt die 3205 Kg + 225 Kg (Mitfahrer) rechne, bin ich bei 3430 Kg. Da das Gesamtgewicht nur 3500 Kg sein darf, bleiben mir nicht mal mehr die 100 Kg Nutzlast. Darf man so ein Auto überhaupt verkaufen? Wir schaffen es auf jeden Fall nie nicht überladen zu fahren.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

dral am 05 Mai 2023 15:55:48

Gut gerechnet
Das ein Wohnmobil mit 4 Sitz/Schlafplätzen und einem zulässigem Gesamtgewicht von 3500 Kg nur möglich ist wenn keinerlei weitere Zuladung dazukommt ist physikalisch bedingt. Also entweder ihr fahrt nackig und ohne Gepäck (Vorsicht bei Kontrollen :eek: ) oder gar nicht.
Auf gut Deutsch, verkaufen darf der Hersteller/Händler das Fahrzeug . Wenn du es nutzt machst du dich mehr oder weniger strafbar.


Alwin

altenrather am 05 Mai 2023 16:20:14

Das ist doch oft bei Wohnmobilen….kann man den nicht auflassen?
Voraus gesetzt, das du Ü 3,5 Tonnen fahren darfst….

Anzeige vom Forum


KAWADO am 05 Mai 2023 16:31:57

ValentinM hat geschrieben:wir haben 2020 ein Wohnmobil mit einem COC Gewicht incl. Fahrer 75Kg, vollem Wassertank, 90 % Dieseltank und voller Gasflasche von 3205 Kg gekauft.


Lies doch mal hier --> Link.... Beispielhafte Absicherung der Hersteller ( alle ähnlich)

Nur als Beispiel ohne den Rest zu rechnen....

Du schreibst Voller Wassertank..... bei den meisten ist jedoch die 20L Fahrstellung gemeint. :wink:

Ich denke mal das wird bei Dir so passen, wenn Du das Wasser abziehst, so das der Hersteller damit abgesichert ist.

Das war Theorie...... Praxis kennst Du ja bereits mit 4 Personen.....ÜBERLADEN..... da hilft nur Auflasten.

scubafat am 05 Mai 2023 17:01:52


landmesser am 05 Mai 2023 17:10:41

Nach der verlinkten Erklärung hätte es so nicht verkauft werden dürfen, aber das wusstest du wahrscheinlich ja schon. Außer das WoMo ist kürzer als 3m. Oder damals wurde tatsächlich ein voller Wassertank beschrieben. Dann dürfte es so verkauft werden. Also erstmal die Grundlagen klären - was wurde beim Kauf versprochen?

Camper510 am 05 Mai 2023 18:03:48

ValentinM hat geschrieben:..sollte man doch für jeden Mitfahrer 75 Kg rechnen..

Theoretisch, aber in der Praxis zählt das tatsächliche Gewicht der mitfahrenden Personen.
Zwei normal gewichtige Erwachsene und zwei Kinder hätte also weniger Probleme, als viermal Günter Strack oder Dieter Pfaff. :mrgreen:

ValentinM am 05 Mai 2023 18:34:06

Ich muss meine Angaben noch etwas ergänzen bzw. präzisieren. Ich den COC Papieren steht ein Gewicht von 3170 Kg, welches noch ganz knapp zulässig wäre. Wenn ich jetzt die Berechnung aus dem verlinkten Video, besten Dank dafür, zugrunde lege, komme ich dann incl. der Mindestnutzlast auf 3495 Kg. Das Wasser wurde schon mit 20 Litern berechnet, Fahrzeuglänge 6m. Jetzt weis ich aber vom Hersteller, dass dieser die Markise, die direkt mitbestellt wurde nicht verbaut hat. Diese wurde nachträglich vom Händler angebaut. Wenn diese so wie bestellt direkt verbaut worden wäre, wäre das Gewicht unter 13.2 bei 3200 Kg. Dann kommen wir mit der Mindestnutzlast nicht mehr hin. Wenn ich das richtig gesehen habe, hätte man dann Auflasten, Zubehör streichen, oder einen Sitzplatz streichen müssen. Das kann doch nicht rechtens sein. Oder wie seht ihr das?

nkag16 am 05 Mai 2023 18:57:32

Doch, das kann rechtens sein.
Nachträglich verbautes Zubehör und die entsprechende Gewichtserhöhung geht hier glatt zu Lasten des Käufers/Bestellers.
Da ist der Hersteller dann fein raus. Und er wird schon wissen, warum er das nicht selbst montiert hat.
Nicht ganz fein, aber legal.

chrisc4 am 05 Mai 2023 19:26:33

Es gibt bereits einige Urteile, zu geringe Zuladung ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Sachmalgel!
Etwas googeln bringt viele Ergebnisse zum Thema :)

scubafat am 05 Mai 2023 19:32:23

Nicht ärgern sondern auflasten!

ValentinM am 05 Mai 2023 19:35:32

nkag16 hat geschrieben:Doch, das kann rechtens sein.
Nachträglich verbautes Zubehör und die entsprechende Gewichtserhöhung geht hier glatt zu Lasten des Käufers/Bestellers.
Da ist der Hersteller dann fein raus. Und er wird schon wissen, warum er das nicht selbst montiert hat.
Nicht ganz fein, aber legal.

Das kann ich mir irgendwie noch vorstellen. Dann könnte jeder Hersteller alles was zu schwer ist weglassen, und dann nach dem wiegen anbauen. Das bräuchte man diese Vorschrift auch nicht.

KAWADO am 05 Mai 2023 19:42:29

ValentinM hat geschrieben:Hallo, wir haben 2020 ein Wohnmobil .................gekauft.


Ich habe mich auch schon kürzlich mit einem Neukauf beschäftigt.

Jeder Verkäufter sagte mir das das mit 4 Personen fast nie passt mit 3,5 t..... selbst mit 2 Personen und bisschen Gerödel passt das nicht immer.

Hattest Du dich vorher denn gar nicht informiert :?: .... und warum fällt das jetzt erst auf?

Konsul am 05 Mai 2023 20:15:32

Zubehör wie Markise oder Sat-Anlagen, oder.... gehören rechtlich nicht zum definierten Leergewicht des Fahrzeugs und zählen daher auch nicht mit.
Ist zwar ärgerlich für manch unwissenden Kunden - ist aber so.
"Anständige" Hersteller, Händler, Verkäufer haben Zubehörlisten in denen das zusätzliche Gewicht des Zubehörs extra ausgewiesen ist. Somit kann der Verkäufer Dir ziemlich genau sagen auf welches Gewicht Du kommen wirst. Jetzt ist es in Deiner Entscheidung das zu verbauen (lassen) oder auch nicht. Somit sind die Händler / Verkäufer / Hersteller aus der Nummer raus und Du alleine bist verantwortlich.

ValentinM am 05 Mai 2023 21:22:49

Konsul hat geschrieben:Zubehör wie Markise oder Sat-Anlagen, oder.... gehören rechtlich nicht zum definierten Leergewicht des Fahrzeugs und zählen daher auch nicht mit.

Danke für deine Antwort. Das Leergewicht sollte hier aber auch nicht ausschlaggebend sein. Ich habe hierzu in der VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 nur folgendes gefunden.
"tatsächliche Fahrzeugmasse“ bezeichnet die Masse des Fahr
zeugs in fahrbereitem Zustand, zuzüglich der Masse der an
einem bestimmten Fahrzeug angebrachten Sonderausrüs
tung;"
Weist du denn wo man nachlesen kann was dazugehört und was nicht. Ich tue mir das etwas schwer mit da einen Unterschied zwischen 2. Batterie im Aufbau und Sat anlage zu finden.

Konsul am 05 Mai 2023 22:02:28

Das sollte eigentlich in jedem guten Verkaufsprospekt stehen.
Schau mal im Netz nach ob Du über die Herstellerseite Originalprospekte von genau Deinem Modell findest. Da sollte alles drin stehen was das nackte Serienmodell betrifft.

WomoToureu am 05 Mai 2023 22:39:45

ValentinM hat geschrieben:Darf man so ein Auto überhaupt verkaufen? Wir schaffen es auf jeden Fall nie nicht überladen zu fahren.


Sicherlich ist vielen unklar, was Du mit dem Thread bezwecken willst ?
Einer Ersteinschätzung zur Forderung / Klage an Deinen Händler / Hersteller ?


Als wir unseren im Jahr 2010 gekauft haben, sagte man uns, dass jegliches wieder demontierbares Zubehör welches nicht in der Grundversion enthalten ist, nicht mit im Leergewicht des Herstellers berücksichtigt wird.
Dies Gewicht wird dann in der COC eingetragen ( Fahrzeugschein Leergewicht)

Was für den Käufer / Fahrzeughalter das Leergewicht ist, ist für den Hersteller und den Fahrzeugschein etwas ganz anderes.
Deshalb sollte man sein Mobil leer wiegen um zu wissen, was es denn nun wirklich wiegt.

Unser Wohnmobil --> Link wiegt 3,3 t, über 3,5 t brauchen wir also nicht nachzudenken. Genaueres haben wir --> Link hier mal geschrieben.

Überladen kommt für uns nicht in Frage, da wir ab und zu mal in eine Kontrolle geraten sind, zweimal mit unserem aktuellen. Früher bereits waren wir ebenfalls leicht überladen, deshalb haben wir jetzt 4,25 t.
Für die Planung und Auslegung des Wohnmobil / Lastenanhänger / Transporter ist immer der Fahrzeugführer / Fahrzeughalter verantwortlich. Weiß er es nicht muss er sich beraten lassen.

Ich bin jedoch ebenfalls der Ansicht, dass die Hersteller nur unzureichend auf den Sachverhalt hinweisen.
Allerdings tun das auch alle anderen Gewerblichen, Handyvertrag nur die Vorteile in bunten Farben und lächendeln weiblichen Wesen .....Infos nur ganz klein und das möglichst noch in den AGB`s

cbra am 05 Mai 2023 22:59:23

scubafat hat geschrieben:Nicht ärgern sondern auflasten!


oder weniger notwendiges zeug raushaun

z.b. markise - bringt ordentlich kg...

scubafat am 06 Mai 2023 07:15:46

Stimmt. Ich habe zwar eine dran, nutze sie aber nicht.

mafrige am 06 Mai 2023 08:50:08

nkag16 hat geschrieben:Doch, das kann rechtens sein.
Nachträglich verbautes Zubehör und die entsprechende Gewichtserhöhung geht hier glatt zu Lasten des Käufers/Bestellers.
Da ist der Hersteller dann fein raus. Und er wird schon wissen, warum er das nicht selbst montiert hat.
Nicht ganz fein, aber legal.

ValentinM hat geschrieben:Das kann ich mir irgendwie noch vorstellen. Dann könnte jeder Hersteller alles was zu schwer ist weglassen, und dann nach dem wiegen anbauen. Das bräuchte man diese Vorschrift auch nicht.


Da werden auch 2. Batterie, Stützen, Anhängerkupplung, Reserverad ... vom Händler oder privat angebaut.
Das ist alles im Verantwortungsbereich des Besitzers.

ValentinM am 06 Mai 2023 10:28:27


Da werden auch 2. Batterie, Stützen, Anhängerkupplung, Reserverad ... vom Händler oder privat angebaut.
Das ist alles im Verantwortungsbereich des Besitzers.


Ok, ich war ja schon der Meinung, dass es einen Unterschied macht ob der Fachhändler bzw. der Hersteller das Fahrzeug in einen rechtswidrigen Zustand versetzt, oder ich selbst. Die Mindestnutzlast ist halt doch durch die Verordnung geregelt. Ich bin aber natürlich auch kein Fachmann und über jede Erklärung dankbar.

KAWADO am 06 Mai 2023 10:47:36

ValentinM hat geschrieben:Ok, ich war ja schon der Meinung, dass es einen Unterschied macht ob der Fachhändler bzw. der Hersteller das Fahrzeug in einen rechtswidrigen Zustand versetzt, oder ich selbst. Die Mindestnutzlast ist halt doch durch die Verordnung geregelt. Ich bin aber natürlich auch kein Fachmann und über jede Erklärung dankbar.


Wie war denn nun der Zustand bei Kauf/Auslieferung deines Fahrzeugs?

... wie beschrieben beim Kauf ....oder wie Du sagst im "rechtswidrigem Zustand" :?:

Es gibt Verordnungen an die sich die meisten Hersteller halten um später keine Probleme zu bekommen...siehe Links oben.

Alles was außerhalb des Werks an-eingebaut wird....von wem auch immer..... Problem des Käufers.

ValentinM am 06 Mai 2023 12:07:31

KAWADO hat geschrieben:
Wie war denn nun der Zustand bei Kauf/Auslieferung deines Fahrzeugs?

... wie beschrieben beim Kauf ....oder wie Du sagst im "rechtswidrigem Zustand" :?:

Also meiner Meinung nach war das Fahrzeug bei der Auslieferung in einem zu schweren und damit rechtswidrigen Zustand. Ob die Tricksereien des Herstellers, mit dem nur teilweise zusammengebauten Fahrzeug, jetzt rechtens sind oder nicht, ist noch so eine Frage. Einfach bei der Herstellung einen Teil der Bauteile wegzulassen, um dann die COC Gewichte zu schönen, ist meiner Meinung nach nicht richtig. Wenn ich das hier richtig verstanden habe, aber wohl rechtens.
Das Fahrzeug wurde so wie bestellt ausgeliefert. Die Markise wurde von Anfang konfiguriert, mitbestellt, aber halt beim Hersteller nicht angebaut worden.

mafrige am 06 Mai 2023 12:10:03


Da werden auch 2. Batterie, Stützen, Anhängerkupplung, Reserverad ... vom Händler oder privat angebaut.
Das ist alles im Verantwortungsbereich des Besitzers.


ValentinM hat geschrieben:Ok, ich war ja schon der Meinung, dass es einen Unterschied macht ob der Fachhändler bzw. der Hersteller das Fahrzeug in einen rechtswidrigen Zustand versetzt, oder ich selbst. Die Mindestnutzlast ist halt doch durch die Verordnung geregelt. Ich bin aber natürlich auch kein Fachmann und über jede Erklärung dankbar.

Ich selbst nutze ein Forster 699EB, der hat 5 Plätze, da ich aber mit meiner Frau allein fahre, nutze ich die freie Nutzlast, um 2. Batterie, Anhängerkupplung, Markise, Satanlage und andere Dinge eingebaut.
Das Werk hat das Fahrzeug korrekt ausgeliefert und der Händler baut mir doch alle an was ich möchte, er weis ja nicht ob ich mit 5 oder zu zweit das Wohnmobil benutze.

Bergbewohner1 am 06 Mai 2023 14:15:39

Mal ehrlich, wenn in den COC steht: COC Papieren steht ein Gewicht von 3170 Kg, was hast du gedacht wo du fahrfertig hinkommst und mit wenig Zusatzausstattung :?: :?:
Seit ca. 3 Jahren bekommt jeder Wohmonbilkäufer vom Verkäufer(gewerblich) ein Schriftstück in denen auf die geringe Zuladung hingewiesen wir und das man unterschreiben muß.
Würde mich wundern, wenn es hier nicht sogewesen wäre.

heinz28 am 06 Mai 2023 14:20:41

Schon ärgerlich, wenn der Hersteller so agiert.
Als wir 2019 in der Planung waren, hat uns ein Verkäufer tatsächlich erklärt, wir sollen uns keine Gedanken machen, wegen dem Gewicht.
Fährt man eben überladen, macht er schon immer so.
Wir haben den Händler direkt verlassen und sind dort nicht mehr hin.
Der Händler bei dem wir dann gekauft haben, hat uns auf das Thema hingewiesen. Da ich aber das Thema von Anfang an im Blick hatte, war das gar nicht notwendig.
Wobei auch der Händler nicht ganz genau die Zusammensetzung des Gesamtgewichtes erklären konnte.

Leider nutzen die Händler hier die Unwissenheit einiger Käufer massiv aus.

Wir fahren auch einen relativ schweren 3,5 to. Da wir aber relativ wenig Zeug mitnehmen und nur zu zweit fahren, ist das kein Problem.
Vor jedem größeren Urlaub fahre ich aber auch auf die Waage um ganz sicher zu sein. Wurden in drei Jahren auch schon zwei mal zum wiegen angehalten. Beides mal kein Problem.
Bei unserem sind in den Papieren aufgrund des Gewichtes auch nur drei Personen eingetragen. Keine vier mehr.

nkag16 am 06 Mai 2023 14:38:26

ValentinM hat geschrieben:Ob die Tricksereien des Herstellers, mit dem nur teilweise zusammengebauten Fahrzeug, jetzt rechtens sind oder nicht, ist noch so eine Frage. Einfach bei der Herstellung einen Teil der Bauteile wegzulassen, um dann die COC Gewichte zu schönen, ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Sorry, aber hier bist Du auf dem Holzweg. Da ist nichts getrickst.
Du hast ein komplett zusammengebautes Fahrzeug mit allen notwendigen Bauteilen erworben, darüber hinaus aber weiteres Zubehör bestellt. Dies war aber Deine Entscheidung und somit liegt das nun höhere Gewicht auch in Deiner Verantwortung.

kamann am 06 Mai 2023 15:35:47

Hallo;
so ein Thema gab es hier schon mal, guggst du unter User: "Sonnenscheinfahrer"

Ruedi1952 am 06 Mai 2023 15:52:57

Man braucht doch nur schauen was wiegt die Karre absolut nackig.
Dann lässt sich schon abschätzen bei x Personen was kann man sich als Zubehör noch zulegen.
Der erstbesitzer hat nur Markise (das am wenigsten benutzte Teil) und die Winterausstattung zugelegt. Wenn wir für zwei Wochen losfahren haben wir bei 3 Personen mit drei E Bikes noch 165 kg Luft.
Wasser 120 ltr. Sprit voll Kühlschrank ausreichend bestückt.2006 waren die Fahrzeuge noch leichter.

Konsul am 06 Mai 2023 16:53:32

Hast Du das Fahrzeug neu gekauft? Falls ja, sollte Dich der Händler / Verkäufer eigentlich zu jedem von Dir zusätzlich georderten Teil über das Gewicht aufgeklärt haben. Dafür gibt es Listen die jeder Händler zur Hand hat und die man teilweise auch auf den Internetseiten des Herstellers findet. Wenn man dann zusammenrechnet wie schwer das WoMo sein wird, weiss man vorher schon Bescheid was noch möglich ist.
Und jetzt mal ganz doof gesagt: Wenn man sich vorher keine Gedanken macht was das zusätzlich verbaute Zubehör wiegt, geht man doch wohl sehr blauäugig durch die Welt.
Wenn das WoMo gebraucht gekauft wurde sollte ein seriöser Verkäufer auf das ZGG hinweisen oder z.B. auch einen aktuellen Wiegeschein dazu parat haben.
Leider wird das von den wenigsten Händlern so gehandhabt und es wird nur an den Verkauf gedacht. Was der Kunde dann macht ist sein Problem.

Pechvogel am 06 Mai 2023 18:14:50

Konsul hat geschrieben:…Und jetzt mal ganz doof gesagt: Wenn man sich vorher keine Gedanken macht…

Offensichtlich hat man sich 3 Jahre lang keine Gedanken gemacht? :gruebel:
ValentinM hat geschrieben:…wir haben 2020 ein Wohnmobil … gekauft…





Grüße
Dirk

ValentinM am 06 Mai 2023 19:14:41

Ok, ich hoffe es jetzt verstanden zu haben. Das unter 13.2 angegebene Tatsächliche Gewicht ist das Gewicht, welches das Wohnmobil am Bandende des Herstellers mit irgendeiner Ausstattungen hat. Kann man denn irgendwo nachlesen, mit welcher Ausstattung das WoMo gewogen wurde? Ansonsten würde diese Angabe ja absolut keinen Sinn machen.

Konsul am 06 Mai 2023 19:47:42

Und nochmals:
JA - im Verkaufsprospekt vom Hersteller. Da steht ganz genau drin wie das WoMo original vom Band läuft.

Pechvogel am 06 Mai 2023 20:03:00

ValentinM hat geschrieben:…Das unter 13.2 angegebene Tatsächliche Gewicht ist das Gewicht, welches das Wohnmobil am Bandende des Herstellers mit irgendeiner Ausstattungen hat...

Aber auch das nur theoretisch!
Es wird nicht jedes Womo gewogen sondern nur eins am Anfang der Produktionsreihe!




Grüße
Dirk

nanniruffo am 06 Mai 2023 20:14:58

Das stimmt aber auch nicht grundsätzlich. Es gibt auch Hersteller, die jedes einzelne Mobil am Ende des Fertigungsbandes wiegen und das Wiegeergebnis den Fahrzeugunterlagen beilegen. Und bei diesem Wiegevorgang sind dann natürlich auch alle, im Werk eingebauten Mehrausstattungen enthalten.

So ist es z.B. bei Eura der Fall.

Gruß
Tom.

ValentinM am 06 Mai 2023 20:23:58

nanniruffo hat geschrieben:Das stimmt aber auch nicht grundsätzlich. Es gibt auch Hersteller, die jedes einzelne Mobil am Ende des Fertigungsbandes wiegen und das Wiegeergebnis den Fahrzeugunterlagen beilegen. Und bei diesem Wiegevorgang sind dann natürlich auch alle, im Werk eingebauten Mehrausstattungen enthalten.

So ist es z.B. bei Eura der Fall.

Gruß
Tom.

Bei meinem Hersteller auch, hier die Antwort des Herstellers auf die Frage, ob die Markise bei dem Gewicht unter 13.2 verbaut war.
Das war die Antwort:
"Das Fahrzeug wurde ohne Markise ausgeliefert und hatte am Bandende eine tatsächliche Fahrzeugmasse von 3172,5kg.
In dieser Messung enthalten ist:
- Fahrer 75kg
- 100% Gas
- 90% Diesel
- 100% Wasser (bis zum Überlaufstutzen)"

Und jetzt weiß ich leider immer noch nicht, was sonst noch alles nicht mitgewogen wurde.
Es ist jetzt mittlerweile aber auch egal.

Bergbewohner1 am 07 Mai 2023 16:20:02

ValentinM hat geschrieben:"Das Fahrzeug wurde ohne Markise ausgeliefert und hatte am Bandende eine tatsächliche Fahrzeugmasse von 3172,5kg.
In dieser Messung enthalten ist:
- Fahrer 75kg
- 100% Gas
- 90% Diesel
- 100% Wasser (bis zum Überlaufstutzen)"
Und jetzt weiß ich leider immer noch nicht, was sonst noch alles nicht mitgewogen wurde.

z.Bsp nicht mit gewogen:
Sat
Markise
Futter für Mensch und Tier
Beifahrer
Ersatzrad
AHK
Hubstützenanlage
Abwasser
Zweite Aufbaubatterie
Umwandler
Zweiräder
ect.
Keine Luft nach oben, in D kommst du mit einem blauen Auge davon, aber wenn sie dich z.Bsp in Ö wiegen, kannst du eine arme Sau werden.

WomoToureu am 07 Mai 2023 17:00:25

ValentinM hat geschrieben:... tatsächliche Fahrzeugmasse von 3172,5kg....
Ein PKW in der Kompaktklasse darf zwischen 350 und 550 Kilogramm zuladen, du 300 kg in einem WOHNMOBIL.
Was sagt Dir das ?
Mir sagt das eigendlich unbrauchbar.

peter1130 am 07 Mai 2023 20:37:17

Es ist halt heutzutage nicht mehr so einfach mit einem vernünftig ausgestattetem Wohnmobil selbst mit nur 6 Metern unter 3,5t zu bleiben. Der ganze Kram der da heute drin ist wiegt halt.

Da hilft nur auflasten und eventuell für den richtigen Führerschein sorgen. Schreibt einer dessen Wohnmobil es auch als 3,5t gegeben hätte mit 200kg Zuladung.

War mir zuwenig deshalb habe ich das Fahrzeug mit 4,5t bestellt.

dietmardd am 07 Mai 2023 20:43:34

In jedem Prospekt, den ich kenne und auch im Internet stehen die Masse des "nackten Wohnmobils" und die Masse jeder Zusatzinstallation. Wenn man einige Zehntausend Euro für ein Wohnmobil ausgibt, ist es nicht zu viel verlangt, sich vor!!! dem Kauf zu informieren. Hinterher sich zu beschweren ist sinnlos.

Im übrigen ist in der Leermasse eines Womos zumeist nur 20 l Wasser enthalten und keineswegs 100 l oder mehr.

Zumindest ich informiere mich gründlich vor einem solchen sehr teurem Kauf.

Im Übrigen stimme ich zu, dass eine Gesamtmasse von 3,5 t für ein erwachsenes Womo praktisch kaum eingehalten werden kann. Ich würde deshalb nie ein 3,5 t-Womo kaufen.

Ich bin 19 Jahre mit einem gemieteten 3,5 - Tonner gefahren und trotz sparsamer Beladung und ohne Zusatzausstattung außer der Markise hatten wir immer einige Hundert kg Übergewicht. Da fährt immer das Risiko mit, dass das Womo mal wegen Übergewicht in die Knie geht. Seit einigen Jahren wird jedoch in zunehmenden Maße in einigen Ländern nachgewogen, z.B. in Österreich, der Schweiz und angeblich auch in Frankreich. Wir hatten immer Glück, aber die Strafen sind drastisch gestiegen, angeblich 10 EURO pro kg Übergewicht und Fahrverbot, bis Übergewicht beseitigt - also eine Menge Ausrüstung vor Ort entsorgt wurde. Wenn man auf einer Straße mit Begrenzung auf 3,5 t mit Übergewicht fährt, zahlt man doppelt Strafe. Einmal, weil man durch das Übergewicht in einem nicht zugelassenem Fahrzeug unterwegs ist und zum Zweiten, weil man gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
Das Abkassieren von unbedarften Wohnmobilisten ist in den betreffenden Ländern sehr lukrativ, da sehr hohe Strafen abkassiert werden können und weil die Erfolgsquote sehr hoch ist, da wahrscheinlich die meisten 3,5-Tonner mit Übergewicht unterwegs sind.

Prinzipiell ist eine Auflastung eines Womos technisch möglich, aber in vielen Billigmodellen sind aus Gewichtsgründen nur Leichtchassis verbaut, so dass eine nachträgliche Auflastung unmöglich ist. Wer einen 3,5-Tonner kauft, sollte sich eben unbedingt vorher!!! informieren, ob eine Auflastung technisch möglich ist.

Nachdem das Kind ins Wasser gefallen ist, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Prüfen, ob Auflastung möglich ist und wenn ja, dies tun.
2. Alternativ sich gewichtsmäßig total einschränken. Ein paar kg gewinnt man, wenn man die Blei-Aufbaubatterie gegen eine LiFePO4-Batterie tauscht. Ein 3,5-Tonner ermöglicht aber nur einen spartanischen Urlaub. Nicht jedem gefällt das.
3. Wenn keine Auflastung möglich und kein spartanischer Urlaub gewünscht ist, hilft nur der Weiterverkauf des Womos. Zur Zeit sind die Preise für junge Gebrauchte sehr hoch, so dass Du keinen Verlust haben wirst. Danach kaufe ein Womo mit z.B. 4,5 t Gesamtmasse. Allerdings sind die Neuwagenpreise im letzten Jahr sehr stark gestiegen.

Konsul am 08 Mai 2023 07:53:04

dietmardd hat geschrieben:In jedem Prospekt, den ich kenne und auch im Internet stehen die Masse des "nackten Wohnmobils" und die Masse jeder Zusatzinstallation.

Nichts anderes schrieb ich schon mehrmals, aber es will nicht gehört werden.

Luppo am 08 Mai 2023 08:27:59

Bergbewohner1 hat geschrieben:...aber wenn sie dich z.Bsp in Ö wiegen, kannst du eine arme Sau werden.

100 kg mehr Euro 85,00
ab 6% mehr (210 kg) 170 Euro
Werte dazwischen sind nicht angegeben.
Ausräumen bei schweren Verstößen.
Quelle: ARBÖ

Leider liege ich bei der Abfahrt 80-90 kg drüber. Mein Dethleffs Just 90 hat knapp 2800 kg nackig, aber Ausstattung, 2 Erwachsene, ein Schulkind und 2 E-Bikes/Fahrrad wiegen nunmal.
Bis zu den alpenländischen Kontrollen habe ich 40 kg Diesel weg und bei den restlichen 40 kg (1%) hoffe ich auch einen nachsichtigen Beamten.

Pechvogel am 08 Mai 2023 08:34:58

ValentinM hat geschrieben:...sollte man doch für jeden Mitfahrer 75 Kg rechnen. Und jetzt sollte doch noch eine Nutzlast von 10 kg *(4 Fahrgäste*6 m Fahrzeuglänge) also 100 Kg übrig bleiben.
Wenn ich jetzt die 3205 Kg + 225 Kg (Mitfahrer) rechne, bin ich bei 3430 Kg...bleiben mir nicht mal mehr die 100 Kg Nutzlast. Darf man so ein Auto überhaupt verkaufen?...

Ich glaube die meisten Wohnmobile, die man auf Stell- und Campingplätzen antrifft, sind nur mit zwei Leuten und evtl. noch einem ( kleinen ) Hund besetzt.
Aber so gut wie alle Wohnmobile haben vier Sitz- und Schlafmöglichkeiten ( oder mehr ).

Eine zu geringe Mindestnutzlast ist also immer individuell und relativ.
Die 4-köpfige Familie die in den Sommerferien für 3 Wochen nach Italien fahren oder über den Jahreswechsel zum Skifahren, nehmen bestimmt mehr "Gerödel" mit als das Rentnerehepaar das über´s Wochenende einen Städtetrip macht.

Und klar könnten die Hersteller statt 4 Personen und nur 100kg Nutzlast auch 2 Personen und 300 oder 350kg Nutzlast angeben, obwohl Platz für 4 Personen vorhanden ist.
Und was ist dann für den Kunden einfacher / mit weniger Aufwand verbunden: zusätzliche Sitz- und Schlafplätze eintragen lassen oder auf "Gerödel" verzichten?

Aber klar: wenn 4 Personen und das nötige Gepäck nicht passen dann passt DAS Womo, zumindest in der Ausführung ( z.B. ohne Auflastung ), nicht zum Zweck. Dann hilft aber auch kein Jammern und "Schuldigen finden" sondern die Situation ändern: also Auflasten, anderes Womo finden oder Familie zu Hause lassen. :mrgreen:

Mein Womo hat übrigens ein eingetragenes Leergewicht von 2,7t bei 3,5t zGG. Für meine Frau und mich reicht das locker.




Grüße
Dirk

Pechvogel am 08 Mai 2023 08:42:09

WomoToureu hat geschrieben:Ein PKW in der Kompaktklasse darf zwischen 350 und 550 Kilogramm zuladen, du 300 kg in einem WOHNMOBIL.
Was sagt Dir das ?
Mir sagt das eigendlich unbrauchbar.

Wenn Du, bei gleicher Rechnung, den Kompaktklasse-PKW einer 4-köpfigen Familie gibst die damit in Urlaub fahren will dann bekommst Du das gleiche Bild:
3 zusätzliche Personen á 75kg = 225kg, blieben bei 350kg Zuladung noch 125kg für Gepäck für einen 3-wöchigen Urlaub.

Auch unbrauchbar??

Kommt doch immer auf den "Verwendungszweck" drauf an: als Alltagsauto für die 4-köpfige Familie, ok. Als Urlaubsgefährt für das kinderlose Ehepaar auch.
Als Tourbus für die Kelly-Family vermutlich etwas zu klein. ;D




Grüße
Dirk

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Neukauf mit Hagelschaden
Geschwindigkeit Wohnmobil mit angeh Wohnwagen
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt