Blueeyes07 am 03 Jan 2023 20:23:43 Nábend, Ich bin mir nicht ganz sicher, was ich tatsächlich fahren darf…. Ich fahre ein WoMo mit 4.250 KG zul. GG, an dem ich einen Wohnwagen mit zul. GG von 1.500 KG angehängt habe. Soviel ich weiß, darf in D ein Wohnmobil bis 7,5 t als Sonder-Kfz. 100 km/h fahren. Der Wohnwagen hat auch eine 100er Zulassung. Gesamt kommen wir bei Ausnutzung der Höchstgewichte auf 5.750 KG. Darf ich jetzt mit WoMo und WoWi 100 fahren oder nur 80, stehe da gerade etwas auf dem Schlauch, ob meiner Gedanken so richtig sind?! Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war. Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein Thema passend einzuordnen.
babenhausen am 03 Jan 2023 20:37:55 10 Sekunden die Suchmaschine angeworfen und schon entdeckt :eek: Du darfst nur 80 fahren .Dein Womo ist zu schwer --> Link
purplenew am 03 Jan 2023 20:43:52 babenhausen hat geschrieben:10 Sekunden die Suchmaschine angeworfen und schon entdeckt :eek: Du darfst nur 80 fahren .Dein Womo ist zu schwer --> Link
Auf Autobahnen bzw. vergleichbaren Straßen, auf "normalen" Straßen außerhalb geschl. Ortschaften 60km/h. Grüße Thomas
Navigatore am 03 Jan 2023 21:12:20 Hallo blueeyes,
die 12. AusnahmeVO zur StVO erlaubt Wohnmobilen über 3,5t bis 7,5t (Anm: nicht Gespannen) abweichend vom Par. 18 StVO auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h.
Für Gespanne gilt die 9. AusnahmeVO zur StVO. Dort heißt es, dass mit Ausnahme von Pkw mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (nur) bis zu 3,5 t mit Anhänger 100 km/h fahren dürfen.
Fazit: Für deine Kombination greifen die Ausnahmeverordnungen nicht und du darfst gem. Par 18, Abs. 5 Nr. 1b nur 80 km/h fahren.
bernds2 am 03 Jan 2023 23:22:52 purplenew hat geschrieben:....auf "normalen" Straßen außerhalb geschl. Ortschaften 60km/h.
Das mit den 60 km/h steht wo ? Dürfen nicht Gespanne, die aus einem Zugfahrzeug bis max 7,5t zGG und einem einachsigen Anhänger bis 3,5t zGG bestehen, auf Landstraße auch 80km/h fahren?
Navigatore am 03 Jan 2023 23:34:58 bernds2 hat geschrieben:Das mit den 60 km/h steht wo ?
Par 3 Abs. 3 Nr. 2 bb StVO
purplenew am 03 Jan 2023 23:35:57 bernds2 hat geschrieben: Das mit den 60 km/h steht wo ?
Dürfen nicht Gespanne, die aus einem Zugfahrzeug bis max 7,5t zGG und einem einachsigen Anhänger bis 3,5t zGG bestehen, auf Landstraße auch 80km/h fahren?
§3 Abs.3 Nr. 2b Ziff. bb StVO: "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen...außerhalb geschlossener Ortschaften... alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t...60 km/h" Da wir hier ein Wohnmobil mit Anhänger über 3,5t haben, greift die Ausnahme von der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht. Wohnmobile bis zu 3,5t mit Anhänger dürfen nach §3 Abs.3 Nr. 2a Ziff. cc StVO außerhalb geschlossener Ortschaften 80km/h fahren. Grüße Thomas
bernds2 am 03 Jan 2023 23:39:32 Dankeschöön.
purplenew am 03 Jan 2023 23:42:58 bernds2 hat geschrieben:Dankeschöön.
Hattest Du ja auch schon selbst gesehen :daumen2:
UweHD am 04 Jan 2023 00:30:14 Irgendwie ist mir die Regelung noch nicht 100% klar… Darf ein Wohnmobil mit 3,5t zGG und einem 100km/h fähigen Anhänger mit 1250kg zGG jetzt 100km/h auf Autobahnen fahren oder nicht? Das Zug-Gesamtgewicht liegt in dem Fall ja schon bei 4750kg
jarom am 04 Jan 2023 00:43:55 Hallo,
geht es eigentlich noch um die Eingangsfrage von Blueeyes07 oder wird jetzt ein neuer Fall aufgerollt? Gruß Jan
mv4 am 04 Jan 2023 01:03:12 Was stört dich daran wenn jemand noch mal nachfragt weil es ihm nicht ganz klar ist ?
jarom am 04 Jan 2023 01:07:21 Hallo, mich stört garnichts! Es ist jedoch die Frage erlaubt wenn abweichende Fahrzeugdaten genannt werden!!! Gruß Jan
peter1130 am 04 Jan 2023 07:46:46 Wenn das Zugfahrzeug mehr als 3,5t hat BAB 80kmh Landstraße 60kmh
mv4 am 04 Jan 2023 08:30:23 die interne Suche hätte auch schon die entsprechenden richtige Antwort gegeben. ...an der Gesetzes Lage hat sich seit dem auch nix geändert. --> Link
WomoTechnikService am 04 Jan 2023 08:47:46 Das mit den Wohnmobilen zwischen 3,5t und 7,5t ist m.E. bei der Gesetzgebung nicht richtig durchdacht worden. So fallen diese Wohnmobile ja auch unter das LKW-Überholverbot, sofern es nicht per Zusatzschild "Außer Wohnmobile" ausgenommen wird. Auf immer mehr Autobahnen gibt es lange LKW-Überholverbote (z.B. A24 über 60km, A13 fast 50km), wo man mit dem Wohnmobil 100 fahren dürfte, aber mit 80 hinter den LKWs rumdümpelt... genauso ist es beim Anhänger, Fahrzeuge über 3,5t dürfen mit Anhänger nicht 100 fahren, weil Fahrzeuge über 3,5t eben generell nur 80 fahren dürfen... außer Wohnmobile bis 7,5t und Busse. Daran, dass diese einen Anhänger mit 100er Zulassung haben können, hat man einfach nicht gedacht. Wenn man aber die Reisebusse sieht, die ja zum Teil auch einen Gepäckanhänger haben, dann sind diese auch mit 100 unterwegs, obwohl sie es nicht dürften.
LG Peter
Pechvogel am 04 Jan 2023 09:14:37 UweHD hat geschrieben:Irgendwie ist mir die Regelung noch nicht 100% klar… Darf ein Wohnmobil mit 3,5t zGG und einem 100km/h fähigen Anhänger mit 1250kg zGG jetzt 100km/h auf Autobahnen fahren oder nicht? Das Zug-Gesamtgewicht liegt in dem Fall ja schon bei 4750kg
Das Zug-Gesamtgewicht ist hier erstmal egal. Bei der 3,5t-Regelung geht es um das Zugfahrzeug. Hat dieses bis ( einschl. ) 3,5t und erfüllen beide Fahrzeuge die Voraussetzungen für die 100er-Regelung ( z.B. Zugfahrzeug mit ABS, Anhänger mit ( gültiger ) 100er-Zulassung, ... ) dann darfst Du mit dem Gespann auf Autobahnen und auch ( fast ) nur hier (!) 100km/h fahren. Aber vorsicht Falle: steht in den Zulassungspapieren Deines Womos sinngemäß "...bei Betrieb mit Anhänger erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht um 100kg..." hast Du trotz u.U. 3,5t Zulassung, incl. Anhänger 3,6t!! jarom hat geschrieben:...geht es eigentlich noch um die Eingangsfrage von Blueeyes07 oder wird jetzt ein neuer Fall aufgerollt?
Die Eingangsfrage des TE dürfte mittlerweile wohl geklärt sein?! Aber die Überschrift des Threads hier lautet jarom hat geschrieben:Geschwindigkeit Wohnmobil mit angeh Wohnwagen
D.h. jeder der in der Forensuche mal "Geschwindigkeit mit Wohnwagen" oder ähnliches eingibt bekommt auch diesen Thread als Ergebnis vorgeschlagen. Grüße Dirk
jarom am 04 Jan 2023 10:49:26 Hallo, nur zur Klarstellung nicht Jarom sondern Blueevyes07 hat "Geschwindigkeit Wohnmobil bei angehängten Wohnhängern" gefragt! Das weitere Beiträge mit neuen Daten daraus abgeleitet werden ist ein anderes Thema. Gruß Jan
fomo am 04 Jan 2023 11:44:48 Pechvogel hat geschrieben:Aber vorsicht Falle: steht in den Zulassungspapieren Deines Womos sinngemäß "...bei Betrieb mit Anhänger erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht um 100kg..." hast Du trotz u.U. 3,5t Zulassung, incl. Anhänger 3,6t!!
Das stimmt so nicht. Nach längerer Recherche - auch Anruf beim KBA und Gesprächen mit mehreren Mitarbeitern, die Hinweise auf die relevanten Verordnungen gegeben haben - hat ergeben, dass dieser Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eine Einschränkung der zulässigen Erhöhung darstellt. VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSIONViel Spaß beim Lesen. Hier die relevanten Passagen: 2.7.2. Unbeschadet der Anforderungen von Absatz 2.4 darf die technisch zulässige Achslast auf der (den) Hinterachse(n) um höchstens 15 % überschritten werden. 2.7.2.1. Wird die technisch zulässige Achslast auf der (den) Hinterachse(n) um nicht mehr als 15 % überschritten, gelten die Anforderungen von Absatz 5.2 des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 458/2011 der Kommission ( 1 ). 2.7.2.2. In den Mitgliedstaaten, in denen die Straßenverkehrsvorschriften dies erlauben, kann der Hersteller in einem geeigneten Begleitdokument wie der Betriebsanleitung oder dem Werkstatthandbuch angeben, dass die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs um nicht mehr als 10 % oder 100 kg (es gilt der niedrigere Wert) überschritten werden darf. Diese zulässige Abweichung gilt nur, wenn gemäß den Bedingungen von Absatz 2.7.2.1 ein Anhänger gezogen wird, vorausgesetzt, die Betriebsgeschwindigkeit ist auf maximal 100 km/h beschränkt.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 scheint das geeignete Begleitdokument zu sein. Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 458/2011 der Kommission 5.2. Im Falle von Fahrzeugen der Klassen M 1 und N 1 , die für das Ziehen eines Anhängers ausgelegt sind, darf die zusätzliche Belastung an der Verbindungseinrichtung des Anhängers ein Überschreiten der größten zulässigen Tragfähigkeit der hinteren Reifen im Falle von Reifen der Klasse C1 um maximal 15 % verursachen. In diesem Fall muss das Fahrzeughandbuch klare Angaben und Hinweise über die im Anhängerbetrieb zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit (keinesfalls mehr als 100 km/h) und über den Reifendruck (mindestens 20 kPa (0,2 bar) über dem für die normale Verwendung ohne Anhänger empfohlenen Druck) enthalten.
PapaHeinrich am 11 Mai 2023 16:28:23 Ja, und was willst du uns damit sagen? Ich will ja gar nicht die zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb überschreiten sondern die (in diesem Fall) zulässig möglichen 100 kg Stützlast für den Anhänger werden dem zul. GG zugerechnet und nicht von der Zuladung abgezogen. So wiegt der 3,5t nun 3,6t und ist C1-Pflichtig!! Anscheinend wird das gemacht, weil ansonsten Kleinbusse, Womo´s ect. mit den Sitzplätzen und der nötigen Zuladung nicht mehr hin kommen (ist z. B. bei uns in der FW so, MB-Sprinter mittelhoch, mittellang mit 9 Sitzplätzen (wird sind ehrlich, bei uns wird lt. Gesetz je Feuerwehrmann mit 90 kg + 15 kg für Schutzausrüstung gerechnet), dem üblichen Gedöns wie Funk, Klima, Blaulichtbalken, etwas Absicherungs- und Erste-Hilfe-Material, mit den 3,5t sonst nicht mehr hin kommen. Die neuen Sprinter haben jetzt 4,25t. Gruß Heinrich
Navigatore am 11 Mai 2023 19:46:35 PapaHeinrich hat geschrieben:Ich will ja gar nicht die zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb überschreiten sondern die (in diesem Fall) zulässig möglichen 100 kg Stützlast für den Anhänger werden dem zul. GG zugerechnet und nicht von der Zuladung abgezogen. So wiegt der 3,5t nun 3,6t und ist C1-Pflichtig !!
Das ist leider nicht richtig. Die zul. Gesamtmasse (s. Zulassungsbescheinigung T1) des Zugfahrzeugs darf auch mit Anhänger nicht überschritten werden, kann also bei einem PKW oder bei einen 3,5t Womo nie 3,5t überschreiten.
Navigatore am 11 Mai 2023 20:05:43 .... und die tatsächliche Stützlast wird natürlich von der zul. Gesamtmasse des Fahrzeugs abgezogen, so dass die maximal mögliche Zuladung um genau den Wert der individuellen tatsächlichen Stützlast geringer wird.
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