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Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen


dietmardd am 11 Mai 2023 16:21:42

Für alle Technik für Solaranlagen, die fest auf oder am Haus verbaut werden, erfolgt eine Mehrwertsteuerbefreiung, nicht jedoch für eine Solaranlage im bzw. auf dem Wohnmobil. Dabei tritt beim Wohnmobil der gleiche ökologische Nutzen wie beim Haus ein, denn mit einer Solaranlage wird weniger Landstrom verbraucht.

Zeichnet sich hier ein Umdenken der Politik ab?

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chrisc4 am 11 Mai 2023 16:37:11

dietmardd hat geschrieben:Für alle Technik für Solaranlagen, die fest auf oder am Haus verbaut werden, erfolgt eine Mehrwertsteuerbefreiung, nicht jedoch für eine Solaranlage im bzw. auf dem Wohnmobil. Dabei tritt beim Wohnmobil der gleiche ökologische Nutzen wie beim Haus

Zeichnet sich hier ein Umdenken der Politik ab?


Das wäre gut!
Ich sehe da eher schwierige Zeiten auf uns Wohnmobilfahrer zukommen. :)

babenhausen am 11 Mai 2023 16:50:34

Einige scheinen zumindest als Verkäufer auch auf die Befreiung für Wohnmobile zu denken ....
Mein Womo steht ja in der Nähe von Wohnung/Eigenheim....
Stellt sich die Frage was passiert wenn ohne Steuern als Privatmann gekauft wird, die Fachanwälte werden sich die Hände reiben 8)


Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7) wurde ein neuer Absatz 3 in § 12
Umsatzsteuergesetz (UStG) angefügt. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG ermäßigt
sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer
Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen
Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu

1



Seite 2
speichern,
wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen,
Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende
Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.




--> Link

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Bergbewohner1 am 11 Mai 2023 17:19:46

Ich habe für mein 2 neuen Panelen die Mst. bezahlt. Wo kommt der Staat hin, wenn wir WoMobilisten auch noch anfangen subventioniert werden.

hampshire am 11 Mai 2023 18:21:47

dietmardd hat geschrieben:Dabei tritt beim Wohnmobil der gleiche ökologische Nutzen wie beim Haus ein, denn mit einer Solaranlage wird weniger Landstrom verbraucht.

Gleiches Prinzip ist nicht gleicher Nutzen.
Das Panel auf dem Womo wird nur sporadisch genutzt - ist die Fahrzeugbatterie voll, bringt es nichts mehr.
Damit ist der ökologische Effekt je Subventionseuro deutlich geringer als bei einem Panel bei dem sichergestellt ist, dass jede Wattstunde auch genutzt wird - ob im Haus oder eingespeist.

dietmardd am 12 Mai 2023 00:45:10

Das Panel auf dem Womo wird nur sporadisch genutzt - ist die Fahrzeugbatterie voll, bringt es nichts mehr.
Damit ist der ökologische Effekt je Subventionseuro deutlich geringer als bei einem Panel bei dem sichergestellt ist, dass jede Wattstunde auch genutzt wird - ob im Haus oder eingespeist.


Zumindest bei Balkonsolaranlagen ist das nicht so. Mit dem zugelassenen Zähler kann der mit der Balkonsolaranlage erzeugte Strom nicht ins Netz eingespeist werden.

Ich habe das mal für mein Haus nachgerechnet und alle Stromverbraucher zusammengerechnet und das sind in meinem Haus viele, z.B. die kontrollierte Wohnraumlüftung und viele elektrische Rollladensteuerungen und SAT-Antennensteckdosen, aber zusammen sind das weniger als 100 W und eine Balkonsolaranlage hat 600 ... 800 Watt. Nur in größeren Zeitabständen gehen mal Kühlschrank und Tiefkühlschrank an, so dass in diesen Zeiten mehr Strom verbraucht wird. Im Sommer, wenn die Sonne eine Solaranlage "antreibt", sind wir die meiste Zeit mit dem Womo unterwegs, so dass wir weder zu Hause elektrisch Kochen noch die Steuerung der Gasheizung an ist und auch die Umwälzpumpen für Heizung und Warmwasser sind im Sommer aus.

Fazit: Wir könnten eine Balkonsolaranlage im Sommer zu 90 % der Zeit nicht auslasten und der in der Nichtauslastung erzeugte Strom verpufft deshalb sinnlos. Deshalb wäre eine Balkonsolaranlage für unser Haus wirtschaftlich und ökologisch sinnlos.

Im Sommer, wenn die Sonne bruzelt, sind wir zumeist mit dem Womo unterwegs und das bedeutet, dass in dieser Zeit die Solaranlage Strom produziert, der dann tatsächlich genutzt wird.

Pechvogel am 12 Mai 2023 06:48:04

dietmardd hat geschrieben:…Mit dem zugelassenen Zähler kann der mit der Balkonsolaranlage erzeugte Strom nicht ins Netz eingespeist werden.

Fazit: Wir könnten eine Balkonsolaranlage im Sommer zu 90 % der Zeit nicht auslasten und der in der Nichtauslastung erzeugte Strom verpufft deshalb sinnlos...

Dem ist NICHT so!
Der Strom „verpufft“ nicht sinnlos sondern läuft durchaus „rückwärts“ durch den Zähler. Aber die zugelassenen Zähler zählen ( oder besser saldieren ) diesen Strom nicht.
D.h. nur weil Du nix für den, nicht selbst genutzten, Strom bekommst heißt das nicht das andere da nicht dran verdienen. Und wenn es nur die Umwelt wäre.



Grüße
Dirk

mithrandir am 12 Mai 2023 07:03:49

Wenn man die Umsatzsteuerbefreiung nutzt, muss man auch für den genutzten und eingespeisten Strom Umsatzsteuer zahlen.
Von nix kommt nix.

Pechvogel am 12 Mai 2023 07:13:32

mithrandir hat geschrieben:Wenn man die Umsatzsteuerbefreiung nutzt, muss man auch für den genutzten und eingespeisten Strom Umsatzsteuer zahlen.
Von nix kommt nix.

Für den aus dem Netz bezogenen Strom musst Du sowieso Mehrwertsteuer zahlen.
Für den Strom den Du in das Netz einspeist müsstest Du nur dann Umsatzsteuer einnehmen (! und natürlich später wieder abführen ) wenn Du nachweislich die PV-Anlage als Einkommensquelle nutzen willst ( bestimmter jährlicher Ertrag ).
Für selbstverbrauchten Strom aus einem BKW, dessen Menge ja auch erstmal niemand kennt, ist natürlich keine Steuer zu zahlen!



Grüße
Dirk

amino am 12 Mai 2023 08:39:17

mithrandir hat geschrieben:Wenn man die Umsatzsteuerbefreiung nutzt, muss man auch für den genutzten und eingespeisten Strom Umsatzsteuer zahlen.
Von nix kommt nix.



Moin, hä , ich habe mir meine Batterien und den Solarregler ohne MwSt gekauft (musste nur mein Namen und Adresse eingeben auf so einem Zettel und fertig )

Habe zu Hause eine Inselanlage gebaut ohne Einspeisung ins Netz, kein Mensch weiss was ich verbrauche , im Sommer läuft mein ganzes Haus auf inselbetrieb und im Winter schalten wir hin und her.


Wie soll das jetzt versteuert werden ?


Ach und ob ich zb den Laderegler jetzt zu Hause oder im Womo nutze......wer soll das prüfen ?

wolfherm am 12 Mai 2023 09:04:12

Was hat der Einbau von Solaranlagen in oder am Wohnhaus hier mit Reisemobilen zu tun?

hampshire am 12 Mai 2023 09:42:49

amino hat geschrieben:Ach und ob ich zb den laderegler jetzt zu Hause oder im Womo nutze......wer soll das prüfen ?

Das sind die Fragestellungen, die es so schwierig machen gute Gesetze zu machen. Sobald etwas unbürokratisch ist, werden Lücken ausgenutzt. Und wenn versucht wird die Lücken zu schließen beschweren sich alle wieder über Bürokratie. Für den Einzelnen geht es um ein paar Euro, der Skaleneffekt allerdings ist enorm und entsprechend der Schaden bei Ausnutzung.
Natürlich kann man PV- Equipment ohne MwSt. mit einer entsprechenden Erklärung auch fürs WoMo kaufen und hat eine geringe Wahrscheinlichkeit dabei erwischt zu werden. Fände ich einen Riesenmist.

supcamper am 12 Mai 2023 10:08:32

In den hier diskutierten Beträgen möglicher Steuerhinterziehungen werden Strafverfahren meist nach Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.
Mit einer Entspannung der hohen Belegung von Wohnmobilstellplätzen ist daher nicht zu rechnen…
:-))

mafrige am 12 Mai 2023 10:25:51

Hallo Solarfreunde,

also Solar auf dem Wohnmobil erspart dem Besitzer Landstromkosten und wie jedes andere Gerät, zahlt man MwSt.

Ich habe im Garten auch eine "Balkonsolaranlage" mit 760Wp und die versorgt alle meine Verbraucher im Haus, je nach Sonneneinstrahlung.
Der Überschuss geht rückwärts durch den Zähler und wie schon oben geschrieben, er wird nicht verrechnet.

Damit bekommt die Allgemeinheit diesen Strom von mir geschenkt und man hat mir die MwSt. erlassen, also eine Win-Win Situation!


Ein Modul auf dem Dach des Holzhauses in Richtung-West für den Abendstrom 14-20 Uhr und eines steht in 70 Grad in Richtung Süd-Süd-Ost für 9-14 Uhr! Die Aufstellung der Module erfolgte nach vorhandenen Örtlichkeiten und empirisch, nach möglichst langer Grundlast.
Das Bild habe ich heute um 10:00 Uhr aufgenommen, das stehende Modul erzeugt 60 W und das auf dem Dach 70W nach SmartApp!

andwein am 12 Mai 2023 11:20:20

dietmardd hat geschrieben:......Zumindest bei Balkonsolaranlagen ist das nicht so. Mit dem zugelassenen Zähler kann der mit der Balkonsolaranlage erzeugte Strom nicht ins Netz eingespeist werden.

Dem ist nicht so! Der nicht selbst verbrauchte Strom (einer Balkonanlage bis 600W) wird ins Netz eingespeist, aber nicht gezählt und nicht vergütet!
Gruß Andreas

Pechvogel am 12 Mai 2023 11:40:34

andwein hat geschrieben:...Der nicht selbst verbrauchte Strom (einer Balkonanlage bis 600W) wird... nicht gezählt...

Bist Du dir da sicher oder wird der eingespeiste Strom "nur" nicht vergütet??




Grüße
Dirk

Richard57 am 12 Mai 2023 12:25:26

andwein hat geschrieben:Dem ist nicht so! Der nicht selbst verbrauchte Strom (einer Balkonanlage bis 600W) wird ins Netz eingespeist, aber nicht gezählt und nicht vergütet!
Gruß Andreas


Hallo,das ist völlig richtig! Das nicht Anmelden einer Balkonsolaranlage und das Rückwärtslaufen eines Fereriszählers wird als Betrug angesehen!
Nach dem Anmelden bauen sie dir sofort eine Zählerrücklaufsperre ein und verkaufen den dann umsonst eigespeisten Strom an deinen Nachbarn!
Auch das Nichteinspeisen des Überschusses ist bei machen Netzbetreibern verboten!

Gruß Richard

andwein am 14 Mai 2023 16:44:49

Richard57 hat geschrieben:.....Hallo,das ist völlig richtig! Das nicht Anmelden einer Balkonsolaranlage und das Rückwärtslaufen eines Fereriszählers wird als Betrug angesehen!Gruß Richard

Ja, es gibt da noch einige Feinheiten und diese sind auch vom Netzversorger abhängig. Anmelden muss man immer (schon für die Statistiker), zahlen muss man nicht, vergütet bekommt man auch nichts, eine Rücklaufsperre braucht es (bei alten Drehstromzählern) nicht, die neuen elektronischen haben sie sowieso. Und alles gilt nur für die LW in Bayern (sofern es sich nicht gerade wieder geändert hat)
Grinsend, Andreas

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