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Freies Campen und Übernachten 1, 2, 3


ThomasSp am 10 Jul 2023 22:42:42

Liebe Camper-Freunde!



Ich bin seit 2019 mit meinem selbst umgebauten Sprinter in ganz Europa unterwegs und nächtige oft auf öffentlichen Parkplätzen etc.
Bisher war es nie ein Problem.

Vor kurzem hörte ich eine Radiodiskussion über die sich überall breitmachenden Wohnmobile.
Die Leute ärgern sich zunehmend über Müll, Hinterlassenschaften und Missachtung der Privatsphäre bzw. Privatgrund.

Ich denke es gibt ein paar Regeln die beachtet werden sollten um einer Einschränkung unserer Freiheit zu entgehen. Die droht nämlich!

1.) Kein Müll hinterlassen. Ich nehme mit was ich mitgebracht habe und entsorgen es an der nächsten Entsorgungsstationen oder Campingplatz. (Soviel Platz habe ich im Auto immer).

2.) Camping Verbot beachten. Es gibt Hinweisschilder.

3.) Privateigentum (auch Seilbahnparkplätze sind privat!) beachten. Hinweisschilder beachten bzw. Fragen ob übernachten ok ist.

3.a) Waldstrassen sind oft Privateigentum. Kein Standplatz.

4.) Übernachten auf mit "P" gekennzeichneten Parkplätzen ist (in Österreich) gestattet aber kein Dauerparken bzw. kein Camping.

5.) Camping ist Markise heraus gedreht, Tisch, Grillen, Party im Freien. Nicht auf öffentlichen Parkplätze und bei Camping Verbot.

6.) Unterlassen alles was Du selber nicht wünschen würdest wenn Du da selbst nebenbei wohnen würdest.

Wir sind dort zu Gast und wollen etwas.

Bewahren wir unsere Freiheit mit unserem Fahrzeug stehen zu können wo es schön ist in dem wir uns wohl verhalten.

Es liegt an uns Individualisten!

Liebe Grüße Thomas Sp aus Österreich :razz:

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babenhausen am 11 Jul 2023 06:24:32

Übernachten auf mit "P" gekennzeichneten Parkplätzen ist (in Österreich) gestattet aber kein Dauerparken bzw. kein Camping.


Das kann gewaltig in die Hose gehen,zumindest in Tirol

--> Link

Auszug:
Campen in Tirol
In Tirol ist es grundsätzlich verboten, außerhalb von Campingplätzen zu campieren. Als Campieren gilt das Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelte, Wohnwagen, Kraftfahrzeuge, Wohnmobile, Mobilheime und dergleichen im Rahmen des Tourismus.


Das kann es kosten :
§ 16
Strafbestimmungen
(1)Wer
a)
außerhalb von Campingplätzen oder von Grundflächen, für die eine Verordnung nach § 3 Abs. 6 vorliegt, kampiert;
b)
i
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde in den Fällen nach lit. a und b mit einer Geldstrafe bis zu 220,- Euro und in allen übrigen Fällen mit einer Geldstrafe bis zu 7.300,– Euro zu bestrafen.
(2)Der Versuch ist strafbar.

scubafat am 11 Jul 2023 06:32:03

Für mich macht Camping genau das aus was verboten ist. Stühle und Tisch raus, den Grill an und Leute zum unterhalten!

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hampshire am 11 Jul 2023 06:47:23

Bildschirm­foto 2023-07-10 um 08.36.45.png
ThomasSp hat geschrieben:Es liegt an uns Individualisten!

Hallo Thomas,
das sehe ich auch so. Das sind ganz einfache Maßnahmen von Rück- und Umsicht.
Was gesellschaftlich friedlich funktioniert wird auch nicht reglementiert solange kein Finanzinteresse dahinter steckt.

Wer in Gegenden mit Tourismus als bedeutenden Wirtschaftszweig fährt möge sich die Regeln und Konsequenzen etwas genauer ansehen.
In Tirol gibt es ein bedeutendes Finanzinteresse.
Bildschirm­foto 2023-07-11 um 06.43.45.png

Russel am 11 Jul 2023 07:00:32

scubafat hat geschrieben:Für mich macht Camping genau das aus was verboten ist. Stühle und Tisch raus, den Grill an und Leute zum unterhalten!


Für mich auch.

Gast am 11 Jul 2023 07:28:43

scubafat hat geschrieben:Für mich macht Camping genau das aus was verboten ist. Stühle und Tisch raus, den Grill an und Leute zum unterhalten!


Das kann doch auch jeder gerne machen, nur eben dann auf offiziellen Stell- und Campingplätzen oder in der freien Natur, wen es dann aufgrund der Landesbestimmungen erlaubt ist. Ansonsten sollte man sich an die Regeln halten.

Gruß Axel

Stocki333 am 11 Jul 2023 07:30:58

babenhausen hat geschrieben:Übernachten auf mit "P" gekennzeichneten Parkplätzen ist (in Österreich) gestattet aber kein Dauerparken bzw. kein Camping.
Das kann gewaltig in die Hose gehen,zumindest in Tirol.

Und das ist so nicht richtig. Den Tirol ist nicht Österreich. Wird dir jeder LKW Fahrer bestätigen. :mrgreen: :mrgreen:
Franz

Pechvogel am 11 Jul 2023 07:42:57

ThomasSp hat geschrieben:…Ich bin seit 2019 mit meinem selbst umgebauten Sprinter in ganz Europa unterwegs und nächtige oft auf öffentlichen Parkplätzen etc.
Bisher war es nie ein Problem…


Was aber fast überall verboten ist!
Selbst in Deutschland ist es in den meisten Bundesländern verboten im Fahrzeug zu übernachten ( auf öffentlichen Plätzen, Wegen,… ).
Was „früher“ aber meistens noch geduldet wurde hat in den letzten Jahren überhand genommen.
Da haben dann „Einheimische“, am Wochenende oder den Ferien, keine Parkmöglichkeiten mehr und neben dem hinterlassenen Müll geht es dann teilweise auch um die Van-Lifer und Selbstbauer die ( sehr ) oft keine Toilette an Bord haben….



Grüße
Dirk

babenhausen am 11 Jul 2023 07:44:15

Stocki333 hat geschrieben:Und das ist so nicht richtig. Den Tirol ist nicht Österreich. Wird dir jeder LKW Fahrer bestätigen. :mrgreen: :mrgreen:
Franz


Stimmt dort sind die Schluchten tiefer als in Rest dieser Ex Monarchie in die..... wird

MilesandMore am 11 Jul 2023 08:00:12

scubafat hat geschrieben:Für mich macht Camping genau das aus was verboten ist. Stühle und Tisch raus, den Grill an und Leute zum unterhalten!


Camping ist es auf Parkplätzen sich auszubreiten und andere volllabern und einräuchern?

Leute zum -vernünftigen- unterhalten hab ich zu Hause dazu muß ich nicht auf Park- oder Stellplätze fahren.

Beste Gruesse Bernd

scubafat am 11 Jul 2023 08:09:42

Hast mich falsch verstanden. Eben weil ich Camping mit Tisch, Stühlen usw. mag, fahre ich auf Campingplätze.

kielius am 11 Jul 2023 08:47:22

Diese mehr oder weniger legalen Übernachtungen führen dann zu "Nachahmer Effekten".
Dann stellen sich "alle" irgendwo hin - denn der "Andere" macht es ja auch und es ist ja so Cool davon zu Hause zu erzählen....

Luppo am 11 Jul 2023 08:52:36

kielius hat geschrieben:Diese mehr oder weniger legalen Übernachtungen führen dann zu "Nachahmer Effekten".
Dann stellen sich "alle" irgendwo hin - denn der "Andere" macht es ja auch und es ist ja so Cool davon zu Hause zu erzählen....


In der Konsequenz wird die Kommune das Parken am „irgendwo“ verbieten bis alle Stellmöglichkeiten reglementiert sind.
Warum kann man nicht einfach Stell-und Campingplätze nutzen? 98% der Bevölkerung haben mit Wohnmobilen nichts am Hut und sehen die fahrenden Schränke eher ungern.

Trashy am 11 Jul 2023 08:57:57

Pechvogel hat geschrieben:
Was aber fast überall verboten ist!
Selbst in Deutschland ist es in den meisten Bundesländern verboten im Fahrzeug zu übernachten ( auf öffentlichen Plätzen, Wegen,… ).
Was „früher“ aber meistens noch geduldet wurde hat in den letzten Jahren überhand genommen.
Grüße
Dirk


Daher sollte man den Platz immer sauberer verlassen als man ihn vorfand.
Allerdings sind die PKWs oft eher die Parkplatzverschmutzer wenn Aschenbecher geleert werden oder die MCD Tüte aus dem Fenster fliegt.
Deutschland vermüllt leider zunehmend und das liegt nicht nur an den Womos.
Eine Nacht geht fast immer in D und dann gehts an einen anderen Ort.
Stühle stelle ich an schönen Orten abseits vom Womo auf. PKW Besatzungen stellen dort auch Stühle raus und bleiben unbehelligt. Die Outdoorküche vor dem Auto sollte man eben vermeiden.

Trashy am 11 Jul 2023 09:01:54

Luppo hat geschrieben:Warum kann man nicht einfach Stell-und Campingplätze nutzen? 98% der Bevölkerung haben mit Wohnmobilen nichts am Hut und sehen die fahrenden Schränke eher ungern.


Vernünftiges Verhalten und das Zerstreuen an verschiedene Orte reicht völlig.
Schlafen kann ich unterwegs fast überall und der Bäcker freut sich über einen Kunden.
Ich persönlich bin nicht gewillt 20 Flocken für einen Standplatz von 20-8 Uhr auszugeben.
Aber es gibt immer noch genug Platz für alle, man muss nicht immer an der Pole Position stehen....

Russel am 11 Jul 2023 09:05:53

Ok, ich darf eigentlich nicht:
-Übernachten
-stühle rausstellen oder sich draußen auffällig verhalten
-nicht grillen
-habe null Ver- und Entsorgung
-kein Strom (bei 37 Grad innen, ich darf ja nicht raus, ohne Klima)

Wäre für mich kein Urlaub.

msfox am 11 Jul 2023 09:12:24

ThomasSp hat geschrieben: 1) Ich nehme mit was ich mitgebracht habe und entsorgen es an der nächsten Entsorgungsstationen oder Campingplatz. (Soviel Platz habe ich im Auto immer).

Den Punkt verstehe ich bei vielen Menschen nicht!
Wenn man etwas mitbringt, dann hatte man ja auch den Platz, um das zu verstauen. Also ist es naheliegend, dass der Platz auch bei der Abreise noch vorhanden ist.
Das trifft nicht nur Wohnmobiler, sondern auch andere Menschen, die in freier Natur irgendwo auf der Wiese in Parks grillen und feiern.
Man hat doch das Zeug irgendwie rangebracht, also kann man den Rest auf gleiche Weise/Weg auch wieder mitnehmen.

msfox am 11 Jul 2023 09:21:33

Trashy hat geschrieben:Vernünftiges Verhalten und das Zerstreuen an verschiedene Orte reicht völlig.
[...]
Ich persönlich bin nicht gewillt 20 Flocken für einen Standplatz von 20-8 Uhr auszugeben.

Sehe ich auch so. Es heißt ja auch WohnMOBIL. Warum soll ich also einen Camping buchen, auf dem ich dan FEST für 1 Woche stehe.
Leider werden die Möglichkeiten irgendwo zu übernachten immer mehr eingeschränkt. Also konzentriert sich die Masse auf die noch freie Möglichkeiten, was wieder zu Problemen führt. Man sollte einfach das Campen überall erlauben und klaren Regel + Strafen dafür festlegen, dann regelt sich das von selbst. Aber hoppla, da haben die Camping- und Stellplatzbetreiber keine Einnahmen mehr.
--
Mit den 20-8 Uhr gehe ich voll mit.
Wir sind i.d.R. tagsüber unterwegs und würden auch erst abends einen Campingplatz anfahren. Haben wir auch häufiger versucht, nur sind diese dann meist überbucht und man darf für 20€ oder mehr (fiktiv) sogar vor der Schranke übernachten.
Mein Problem ist immer, dass man mit einem Wohnmobil nicht gerade klein ist. Wenn wir also wandern gehen, ist es sinnvoll, dass man schon am Vorabend am Startparkplatz ist, um nicht am nächsten Tag keinen Parkplatz mehr zu finden (z.B. Harz oder Elbsandsteingebirge). Fährt man aber abends einen Campingplatz an, muss man morgens noch auschecken und dann erst dahin fahren.

rkopka am 11 Jul 2023 09:23:19

babenhausen hat geschrieben:Übernachten auf mit "P" gekennzeichneten Parkplätzen ist (in Österreich) gestattet aber kein Dauerparken bzw. kein Camping.
Das kann gewaltig in die Hose gehen,zumindest in Tirol.
Stocki333 hat geschrieben:Und das ist so nicht richtig. Den Tirol ist nicht Österreich. Wird dir jeder LKW Fahrer bestätigen. :mrgreen: :mrgreen:

LKW Fahrer fallen auch nicht unter Tourismus. Wie jemand mal als (praktisches) Beispiel gebracht hat: wenn du übernachtest, weil du am Morgen einen Termin bei einer Firma dort hast, geht es OK.
Wien hat ähnliche Regelungen wie auch fast alle anderen Bundesländer. --> Link

RK

MilesandMore am 11 Jul 2023 09:25:00

scubafat hat geschrieben:Hast mich falsch verstanden.
Eben weil ich Camping mit Tisch, Stühlen usw. mag, fahre ich auf Campingplätze.


Das ist ja auch nicht verboten.....

Ich mach es genauso wenn ich grillen und den Tisch rausstellen will.

Auf der Durchreise stelle ich mich nicht auf Stellplätze, nicht wegen des Geldes, sondern weil ich meine Ruhe haben will. An einem Sportplatz ist es meistens nachts leiser als neben den Kneipenrunden vor ihren Mobilen auf dem Stellplatz.
Vor allem Rentner sind ausgeruht und haben kurze Nächte und weil sie am nächsten Morgen ja früh los müssen - könnten ja wegsterben bevor sie die nächste Sehenswürdigkeit angeschaut haben - und so geht es auf den Stellplätzen zu wie auf dem Frankfurter Flughafen. :lol:

chrisc4 am 11 Jul 2023 09:35:10

Das mit der einmaligen Übernachtung auf einem Parkplatz zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit wird an Touristen Hotspots extrem eng ausgelegt. Da gilt es nicht, da man unterstellt bekommt, dass man am Ziel angekommen ist. Das gilt nur entlang der Fahrstrecke. Auch sonst kann das eng ausgelegt werden, wenn man z.B. bereits um 14 Uhr angetroffen wird. Eine Übernachtung auf einem Parkplatz gilt allgemein als unerlaubte Nutzungsänderung. Da gab es schon Gerichtsurteile z.B. in Sankt Peter Ording. :)

guenni55 am 11 Jul 2023 10:58:30

ThomasSp hat geschrieben:3.) Privateigentum (auch Seilbahnparkplätze sind privat!) beachten. Hinweisschilder beachten bzw. Fragen ob übernachten ok ist.


Da stellt sich aber die Frage: Wie erkenne ich Privateigentum, wenn es in keinster Weise ausgeschildert ist?? Und als Grundstücksbesitzer bin ich nicht verpflichtet, dies auszuweisen. Also könnte jeder daher kommen und behaupten, es sei sein Besitz.

babenhausen am 11 Jul 2023 11:26:39

guenni55 hat geschrieben:
Da stellt sich aber die Frage: Wie erkenne ich Privateigentum, wenn es in keinster Weise ausgeschildert ist?? Und als Grundstücksbesitzer bin ich nicht verpflichtet, dies auszuweisen. Also könnte jeder daher kommen und behaupten, es sei sein Besitz.


Privateigentum anderer erkennt man an der Tatsache dass es einem selbst nicht gehört.

Camper510 am 11 Jul 2023 11:39:41

babenhausen hat geschrieben:Privateigentum anderer erkennt man an der Tatsache, dass es einem selbst nicht gehört.

Obwohl mir der Stadtwald nicht gehört, ist der trotzdem kein Privateigentum.

Tinduck am 11 Jul 2023 11:56:36

Kann dem TE nur beipflichten.

Hier auf Island ist es schon passiert. Die ‚Mietwagen mit Dachzelt‘(und ohne Klo)-Schwemme hat dafür gesorgt, dass nur noch auf CPs übernachtet werden darf. Und es gibt immer noch genug Idioten, die sich nicht drum kümmern und trotzdem noch frei übernachten.

bis denn,

Uwe

hampshire am 11 Jul 2023 12:13:47

Russel hat geschrieben:Ok, ich darf eigentlich nicht:
-Übernachten...
Wäre für mich kein Urlaub.

Für mich mit dem Wohnmobil auch nicht. Also einfach nicht dahin fahren, wenns dort verboten ist.

babenhausen hat geschrieben:Privateigentum anderer erkennt man an der Tatsache, dass es einem selbst nicht gehört.

Ist zumindest schon mal ein Hinweis darauf, dass das so sein könnte.
Camper510 hat geschrieben:Obwohl mir der Stadtwald nicht gehört, ist der trotzdem kein Privateigentum.

Stimmt.

Im Zweifel macht man alles richtig als würde man den Flecken Land, den man nicht hinreichend als öffentlich identifizieren kann wie Privateigentum behandelt.

Kuhtreiber am 11 Jul 2023 12:19:16

Was mich etwas verwundert ist, dass sich hier jemand neu anmeldet und sein erster Beitrag gleich ein Thema ist, dass vermutlich wieder eskaliert. Na ja…
Ansonsten waren wir gerade 9 Wochen in Griechenland und sind davon ca 6 Wochen an den schönsten Stellen an der Küste frei gestanden, ohne Probleme, keiner hat sich aufgeregt, die Polizei fuhr oft vorbei. Wären wir jetzt jeden Tag auf einen CP gefahren wäre der Urlaub nicht mal halb so schön gewesen. In Griechenland geht es, da sind die Menschen tiefenentspannt, keine rechthaberischen Hilfspolizisten die andere überwachen, auf mögliche Fehler warten, heimlich fotografieren und dann hier anprangern, wie schlimm DIE und wie gut sie sind. Man könnte viel von den Griechen lernen, auch der sonstige Umgang miteinander ist freundlicher. Allerdings mit der deutschen Mentalität vermutlich nicht vereinbar.

Trashy am 11 Jul 2023 12:23:07

chrisc4 hat geschrieben:Das mit der einmaligen Übernachtung auf einem Parkplatz zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit wird an Touristen Hotspots extrem eng ausgelegt. Das gilt nur entlang der Fahrstrecke. Auch sonst kann das eng ausgelegt werden, wenn man z.B. bereits um 14 Uhr angetroffen wird. E Da gab es schon Gerichtsurteile z.B. in Sankt Peter Ording. :)


Naja, wenn ich mich um 14 Uhr müde fühle dann ziehe ich mich aus dem Verkehr. Wer will mir das verbieten oder mich nötigen weiter zu fahren?
Das Problem liegt doch vielmehr darin das die Leute direkt oder in unmittelbarer Nähe des Hotspots stehen wollen...........und dann auch noch so blöd sind und der Ordnungsmacht erklären warum sie alles richtig machen.......
Fährt man noch 20km weiter in die Pampa hat man wieder keine Probleme.

Wenn man am See stehen möchte wo man will muss man diese Bananenrepublik halt mal verlassen. In vielen Ländern geht das problemlos wenn man sich benimmt. Leider findet man aber generell immer mehr Verbotsschilder.
Woran das wohl liegen mag......

Russel am 11 Jul 2023 12:51:22

guenni55 hat geschrieben:Da stellt sich aber die Frage: Wie erkenne ich Privateigentum, wenn es in keinster Weise ausgeschildert ist?? Und als Grundstücksbesitzer bin ich nicht verpflichtet, dies auszuweisen. Also könnte jeder daher kommen und behaupten, es sei sein Besitz.


Genau, muss ich jetzt meine Wiese am Main beschildern damit sich die Freicamper nicht hinstellen und in die Büsche kac..n?

guenni55 am 11 Jul 2023 13:00:37

Russel hat geschrieben:Genau, muss ich jetzt meine Wiese am Main beschildern damit sich die Freicamper nicht hinstellen und in die Büsche kac..n?


Musst du nicht,aber wenn du es ausschilderst dann würde ich auch gleich Gebühren erheben :D

babenhausen am 11 Jul 2023 13:08:10

Genau, muss ich jetzt meine Wiese am Main beschildern damit sich die Freicamper nicht hinstellen und in die Büsche kac..n


Microplasik ist überall
Du solltest als Grundstücksbesitzer eine ausreichende Anzahl gelber Säcke zur Verfügung stellen um illegaler Müllentsorgung entgegen zu wirken zur allgemeinen Abwehr von Umweltgefahren

--> Link

Pechvogel am 11 Jul 2023 13:12:10

Russel hat geschrieben:Genau, muss ich jetzt meine Wiese am Main beschildern damit sich die Freicamper nicht hinstellen und in die Büsche kac..n?

Grundsätzlich besteht auch auf einem privaten Grundstück ja kein Betrungsverbot.
Erst dann wenn der Eigentümer seinen Wunsch, das Grundstück nicht zu betreten, öffentlich kundlich macht, besteht ein Verbot.
Dazu reicht eine Einfriedung wie z.B. eine Hecke, ein Zaun oder eine Mauer aber eben auch ein Schild.

Aber "nur" grüne Wiese ist zwar ein Privatgrundstück ( bzw könnte sein dass ) aber eben kein Betretungsverbot.




Grüße
Dirk

cheldon am 11 Jul 2023 13:26:45

--> Link
In bayrischen Naturschutzgebieten ist sogar das Biwakieren im Schlafsack tabu…

pwglobe am 11 Jul 2023 13:41:38

Hallo, wenn wir auf Reise sind Übernachten wir wenn es sich anbietet auch frei, d.h. Parkplätze an Sportanlagen, Schulen (während der Ferien) Friedhöfe usw..
Das freie Campen haben wir schon vor Jahren aufgegeben, da ich mir den Stress der Stellplatzsuche nicht mehr antuen möchte.
Wir Campen nur noch dort wo wir ausdrücklich Willkommen sind auch wenn wir dafür bezahlen müssen.

babenhausen am 11 Jul 2023 13:47:37

Pechvogel hat geschrieben:Grundsätzlich besteht auch auf einem privaten Grundstück ja kein Betrungsverbot.
Erst dann wenn der Eigentümer seinen Wunsch, das Grundstück nicht zu betreten, öffentlich kundlich macht, besteht ein Verbot.

Aber "nur" grüne Wiese ist zwar ein Privatgrundstück ( bzw könnte sein dass ) aber eben kein Betretungsverbot.




Grüße
Dirk



Es geht in diesem Thema um Wildcampen insbesondere mit Fahrzeugen ,dieses befahren mit einem KFZ geht weit über ein Betretungsrecht (zu Fuß)hinaus egal ob auf grüner Wiese oder im Wald.

Pechvogel am 11 Jul 2023 14:07:36

babenhausen hat geschrieben:Es geht in diesem Thema um Wildcampen insbesondere mit Fahrzeugen ,dieses befahren mit einem KFZ geht weit über ein Betretungsrecht (zu Fuß)hinaus egal ob auf grüner Wiese oder im Wald.

Aha, und wo siehst Du den Unterschied?
Flurbeschädigungen, Schutzgebiete, etc mal aussen vor gelassen.




Grüße
Dirk

Russel am 11 Jul 2023 14:16:44

Pechvogel hat geschrieben:Grundsätzlich besteht auch auf einem privaten Grundstück ja kein Betrungsverbot.
Erst dann wenn der Eigentümer seinen Wunsch, das Grundstück nicht zu betreten, öffentlich kundlich macht, besteht ein Verbot.
Dazu reicht eine Einfriedung wie z.B. eine Hecke, ein Zaun oder eine Mauer aber eben auch ein Schild.
Dirk


Vor meinem Privathaus ist keine Mauer, keine Hecke, kein Zaun und kein Schild. Darf sich quasi jeder da hin stellen nur weil ich es nicht ausdrücklich kundlich mache?

Verrückte Welt.....

uli644 am 11 Jul 2023 14:27:56

Russel hat geschrieben:
Vor meinem Privathaus ist keine Mauer, keine Hecke, kein Zaun und kein Schild. Darf sich quasi jeder da hin stellen nur weil ich es nicht ausdrücklich kundlich mache?

Verrückte Welt.....


Naja, denke da ist schon ein Unterschied. Wiese am Fluss ist Natur, nicht erkennbar, das man jemanden stört. Rasen vor Wohnhaus,… für fast jeden offensichtlich, dass das stört.

Aber nicht für jeden, wir haben auch kein Zaun etc vorm Grundstück am Haus. Da meinte der eine oder andere Paketfahrer dann auch mal,, dass er auf dem Rasen wenden kann… jetzt haben wir halt Absatz und einzelne Blumenkübel…
Wohnmobilisten hatten wir aber noch keinen… sonst wär ich Stellplatz Gebühr kassieren gegangen.-)

Pechvogel am 11 Jul 2023 14:36:12

Es ging um:

Russel hat geschrieben:...muss ich jetzt meine Wiese am Main beschildern damit sich die Freicamper nicht hinstellen und in die Büsche kac..n?




Grüße
Dirk

babenhausen am 11 Jul 2023 14:41:53

nochmals Betretungsrecht und die Einschränkungen

--> Link

(1) 1Das Betretungsrecht gemäß § 59 Absatz 1 BNatSchG umfasst nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen.

pipo am 11 Jul 2023 14:52:28

pwglobe hat geschrieben:Wir Campen nur noch dort wo wir ausdrücklich Willkommen sind auch wenn wir dafür bezahlen müssen.

Für diese Aussage/Botschaft/Einstellung fünf Mal :top: :top: :top: :top: :top:

Russel hat geschrieben:Vor meinem Privathaus ist keine Mauer, keine Hecke, kein Zaun und kein Schild. Darf sich quasi jeder da hin stellen nur weil ich es nicht ausdrücklich kundlich mache?

Es gibt leider Menschen, den Du tatsächlich und ausdrücklich mitteilen musst, dass dies DEIN Grundstück ist und sie dort nicht Campen dürfen.
Uns leider, an einem See den wir gepachtet haben zu häufig passiert :roll:

Camper510 am 11 Jul 2023 15:10:40

pwglobe hat geschrieben:Hallo, wenn wir auf Reise sind, übernachten wir, wenn es sich anbietet auch frei, d.h. Parkplätze an Sportanlagen, Schulen, Friedhöfe usw..
Wir Campen nur noch dort, wo wir ausdrücklich willkommen sind...

Und dort seid ihr ausdrücklich willkommen?

jwjakarta am 11 Jul 2023 15:14:13

Camper510 hat geschrieben:Und dort seid ihr ausdrücklich willkommen?


Er ÜBERNACHTET an Friedhöfen, Sportstätten etc. ...

Er CAMPT dort wo man willkommen ist ...

Übernachten ist nicht campen.

rkopka am 11 Jul 2023 15:21:54

jwjakarta hat geschrieben:Er ÜBERNACHTET an Friedhöfen, Sportstätten etc. ...

Er CAMPT dort wo man willkommen ist ...

Übernachten ist nicht campen.

Das kommt auf die Definition an. Und der Gesetzgeber (siehe Tirol) sieht das u.U. nicht unterschiedlich an, solange es im Rahmen von Tourismus ist. Diese Definition mit Sessel rausstellen... wirst du kaum irgendwo schriftlich finden.

RK

Camper510 am 11 Jul 2023 15:25:53

jwjakarta hat geschrieben:Er ÜBERNACHTET an Friedhöfen, Sportstätten etc.. ..Übernachten ist nicht campen.

Ist dort aber auch nicht erlaubt, sondern maximal nur geduldet. Ich würde dies nur im absoluten Notfall tun.

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